M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21 A

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1 M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21 A MA 21 A - Plan Nr Wien, 30. Jänner 2019 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Plunkergasse, Tannhäuserplatz, Preysinggasse, Hütteldorfer Straße und Holochergasse im 15. Bezirk, Kat. G. Fünfhaus sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes Beilagen: Antrag und Plan 1:2000 Erläuterungsbericht 1 - FB für ein Verfahren gemäß 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes. Lage und Charakteristik des Plangebiets Das vorliegende Plangebiet liegt im westlichen Bereich des 15. Bezirkes und wird im Norden durch die Plunkergasse und den Tannhäuserplatz, im Osten durch die Preysinggasse, im Süden durch die Hütteldorfer Straße und im Westen durch die Holochergasse begrenzt. Das räumliche Umfeld wird durch eine gründerzeitliche Blockrandbebauung mit vorwiegender Wohnnutzung und den großen Grünbereich der Kleingartenanlage auf der Schmelz charakterisiert, der sich nördlich des Plangebietes befindet. Sowohl innerhalb als auch in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes lässt sich eine merkbar abfallende Geländeentwicklung von West nach Ost feststellen.

2 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 2 von 12 Historische Entwicklung Das Plangebiet ist Teil des Geländerückens der Schmelz, deren höchster Punkt rund 750 m nordwestlich der Plangebietsgrenze liegt. Ursprünglich war das Plangebiet ein Teil der weitläufigen Wiesenfläche der Schmelz, die aber bereits in der Gründerzeit durch die Anlage von Blockrasterviertel auf den heutigen Umriss begrenzt wurde. Die im Plangebiet vorherrschende Blockrandbebauung geht ebenfalls auf diese Bebauungsphase bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Im Zuge dieser wurde im Jahr 1912 mit dem Fröhlichhof ein mehrgeschoßiges Wohn- und Werkstättengebäude an der Hütteldorfer Straße errichtet, das bis in die Gegenwart eine besondere raumprägende Funktion einnimmt. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es laufend zu Betriebserweiterungen des als Lederwarenfabrik genutzten Gebäudekomplexes, ehe die Anlage im Jahr 1978 geschlossen wurde. Daraufhin wurden die der Plunkergasse zugewandten Gebäudeteile abgebrochen und durch ein neues Büro- und Geschäftshaus mit angeschlossenem Hoftrakt und Tiefgarage ersetzt. Gebietsdaten Das gegenständliche Plangebiet beinhaltet einen fünfeckigen Baublock, die Parkanlage am Tannhäuserplatz und den umgebenden Straßenraum mit einer Fläche von ca. 0,9 ha. Im Jahr 2017 wohnten im Plangebiet insgesamt 151 Personen in 74 Haushalten (Bevölkerungsevidenz MA 14 und MA 18, Stichtag: ). Die Anzahl an Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen im Gebiet sind aufgrund der aktuellen Datenlage nicht exakt quantifizierbar. Durch den Leerstand ehemaliger Büros bzw. Dienstleitungsbetriebe ist die Zahl der letzten Registerzählung aus dem Jahr 2011, welche noch 50 Arbeitsstätten und 324 Beschäftigte angibt, jedenfalls gesunken. Gegebenheiten im Plangebiet Bau- und Nutzungsbestand: Der Baublock weist eine überwiegend geschlossene gründerzeitliche Bebauungsstruktur auf. Das Plangebiet enthält mit dem an der Hütteldorfer Straße gelegenen Fröhlichhof einen gründerzeitlichen Gewerbekomplex, der die Blockrandbebauung in diesem Straßenzug baulich dominiert, der weitere Baubestand stammt überwiegend aus der Bauphase zwischen 1849 und 1918 und ist folglich ebenso der Gründerzeit zuzuordnen. Eine Ausnahme dazu bildet das zwischen 1979 und 1983 errichtete Büro- und Geschäftsgebäude mit angeschlossenem Hoftrakt, der sich auf der Nordseite des Plangebietes befindet und derzeit von sozialen Einrichtungen genutzt wird. Das zweigeschoßige Hofgebäude wird über eine gärtnerisch ausgestaltete Fläche gegenüber der Parkanlage am Tannhäuserplatz erschlossen, welche die geschlossene Bauweise in diesem Bereich unterbricht.

3 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 3 von 12 Die Gebäude des Baublocks verfügen großteils über vier Geschoße, darüber hinaus sind einige Dachgeschoße ausgebaut. Abseits der genannten betrieblich genutzten Gebäude ist die vorherrschende Gebäudenutzung im Plangebiet als Wohnen im engeren Sinne zu beschreiben. Das Plangebiet ist zudem durch eine belebte Erdgeschoßzone gekennzeichnet, in der sich zahlreiche kleinere Dienstleistungsbetriebe und Handelsunternehmen befinden. Eine Garageneinfahrt und vereinzelte Erdgeschoßwohnungen auf der Nordseite des Baublocks sowie einige leerstehende Geschäftslokale entlang der Hütteldorfer Straße unterbrechen abschnittsweise die gewerbliche Nutzung der Erdgeschoßzone. Zudem ist eine Vielzahl an leerstehenden Flächen in den beiden betrieblich genutzten Geschoßbauten festzustellen. Freiflächen und Grünräume: Die Versorgung mit wohngebietsbezogenen Grünräumen ist im gegenständlichen Plangebiet noch nicht ausreichend abgedeckt, der Bebauungsgrad im Nettobauland liegt gegenwärtig bei rund 84 %. Im Zugangsbereich zum betrieblich genutzten Hoftrakt am nördlichen Rand des Baublocks befindet sich eine gärtnerisch ausgestaltete Fläche, die beschränkt öffentlich nutzbar ist. Diese Freifläche ist eine Folge der Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im Jahr 1974, die den östlichen Teil des Baublocks als Parkanlage auswies. Daran orientierte sich zunächst die bauliche Entwicklung des Hintertrakts des Fröhlichhofs. Mit Beschluss des Plandokuments 5932 im Jahr 1987 wurde der gegenständliche Baublock wieder in seiner Gänze als Betriebsbaugebiet festgesetzt. Die kleine Parkanlage am Tannhäuserplatz mit einem Flächenausmaß von knapp 400 m² besteht aus zwei erhöhten Rasenflächen, stockendem Baumbestand und Bänken. Laut Baumkataster der Stadt Wien findet sich nennenswerter Baumbestand weiters an der südlichen Plangebietsgrenze in Form straßenbegleitender Baumpflanzungen an der Hütteldorfer Straße. In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befinden sich die öffentliche Parkanlage am Kardinal-Rauscher-Platz sowie der Forschneritschpark und der Reithofferpark. Ergänzend dazu ist das in räumlicher Nähe zum Planungsbiet gelegene Landschaftsschutzgebiet auf der Schmelz anzuführen. Eigentumsverhältnisse: Der Großteil des Plangebietes befindet sich im Privat- bzw. Wohnungseigentum. Die flächenmäßig größte Liegenschaft im Zentrum des Baublocks, welche die beiden betrieblich genutzten Geschoßbauten beinhaltet, ist im Anteilseigentum von zwei Eigentümern. Die Grundfläche im Eckbereich Holochergasse/Hütteldorfer Straße steht im Besitz einer juristischen Person. Die kleine Parkanlage am Tannhäuserplatz befindet sich gleichsam wie die umgebenden Verkehrsflächen im Eigentum der Stadt Wien.

4 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 4 von 12 Infrastruktur: Im Plangebiet sind alle wesentlichen öffentlichen Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur wie Wasser, Kanal, Fernwärme, Gas und Strom vorhanden. Ein Kindergarten sorgt für ein Grundangebot an sozialer Infrastruktur innerhalb des Plangebietes, darüber hinaus gibt es ein islamisches Kulturzentrum und ein Allergieambulatorium an der Hütteldorfer Straße. Vom Plangebiet aus lassen sich zudem zahlreiche öffentliche Bildungseinrichtungen wie Volksschulen, Neue Mittelschulen oder das Gymnasium auf der Schmelz fußläufig erreichen, die medizinische Versorgung ist über mehrere Apotheken und niedergelassene Ärzte im Umfeld ebenfalls gut abgedeckt. Die Nahversorgung ist durch eine große Anzahl an Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes vor allem entlang der Hütteldorfer Straße sowie im Meiselmarkt nahe der U-Bahn Station Johnstraße gewährleistet. Verkehrssituation: Die den Baublock umfassenden Gehsteige sind entsprechend den Zielsetzungen der Fußgängermobilität ausgebaut. Entlang einem Teil der Hütteldorfer Straße verläuft für den Radverkehr ein zweiseitig markierter Mehrzweckstreifen in Richtung Stadtzentrum, in der Plunkergasse ist das Radfahren gegen die Einbahn erlaubt. In einem Umkreis von weniger als 200 m vom Plangebiet befinden sich einige öffentliche Fahrradabstellanlagen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt über die Station Huglgasse mit der Buslinie 12A und der Straßenbahnlinie 49. Die U3-Stationen Johnstraße und Schweglerstraße liegen in fußläufiger Distanz zum Plangebiet, an denen zusätzlich die Buslinie 10A (mit Anschluss an den Bahnhof Heiligenstadt) und die Straßenbahnlinie 9 (mit Anschluss an den Westbahnhof) verkehren und dadurch eine Anbindung an das hochrangige öffentliche Verkehrsnetz wie Schnellbahnen und Regionalbahnen bieten. Das Plangebiet wird südlich durch eine Hauptstraße der Kategorie A (Hütteldorfer Straße) flankiert. In diesem Bereich trifft mit der Huglgasse eine weitere Hauptstraße A auf die Hütteldorfer Straße, wodurch das hohe Verkehrsaufkommen im motorisierten Verkehr entlang dieses Straßenzuges mitbegründet wird. Die Hütteldorfer Straße stellt als bedeutende Radialstraße durch die Bezirke Rudolfsheim-Fünfhaus und Penzing eine großräumige Verbindung zwischen Westgürtel und äußerem Wiental dar. Die übrigen Straßen im Plangebiet sind Teil einer verkehrsberuhigten Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Aufgrund des vorherrschenden Baualters der Gebäude sind auf den Liegenschaften kaum private Stellplätze für den motorisierten Verkehr vorhanden. Einzig das Gebäude an der Plunkergasse ONr und die dazugehörige Hofbebauung verfügen über eine Tiefgarage. Folglich stehen für den ruhenden Verkehr überwiegend Stellplätze im

5 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 5 von 12 öffentlichen Raum in Form von Parkstreifen am Straßenrand zur Verfügung. Das Plangebiet liegt innerhalb der flächendeckenden Kurzparkzone, die ohne Ausnahmebewilligung nur bis zu drei Stunden genutzt werden kann. Umweltsituation Das Gebiet ist dem Stadtklima mit höheren Temperaturen und höheren Immissionen zugeordnet. Der hohe Versiegelungsgrad und die geringe Zahl an Freiflächen mit Vegetationsbestand im räumlichen Umfeld bedingen zudem ungünstige kleinklimatische Voraussetzungen. Verkehrsbedingte Umweltbelastungen durch Lärm- und Schadstoffemissionen gehen insbesondere von der Hütteldorfer Straße aus. Vor allem im Süden des Plangebietes sind folglich erhöhte Feinstaub- und Stickoxidbelastungen erkennbar. Die strategischen Lärmkarten zeigen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens entlang der Hütteldorfer Straße erhöhte Lärmimissionen von db im 24h-Durchschnitt. In den verkehrsberuhigten Straßenzügen Holochergasse, Plunkergasse und Preysinggasse, die das Gebiet umschließen, und in den Blockinnenbereichen liegt die Lärmbelastung über den Tag gemittelt hingegen lediglich zwischen 45 und 70 db. Rechtslage Derzeit ist im Plangebiet das Plandokument 7727 (mit Beschluss des Gemeinderats vom 28. Februar 2006, Pr. Zl. 478/2006-GSZ) gültig. Bisherige und derzeit bestehende Zielsetzungen bzw. Festlegungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes: Im mittleren Bereich des Plangebietes ist entlang der Baulinien Bauland/Gemischtes Baugebiet Betriebsbaugebiet, Bauklasse III, in geschlossener Bauweise mit einer Trakttiefe von 12,50 m ausgewiesen. Das Blockinnere ist ebenfalls als Bauland/Gemischtes Baugebiet Betriebsbaugebiet in geschlossener Bauweise gewidmet, die bauliche Ausnutzbarkeit ist mit einer Höhenbeschränkung auf 4,5 m in Bauklasse I begrenzt. Für den Zugangsbereich zum Hofgebäude bei Tannhäuserplatz ONr. 2 ist die gärtnerische Ausgestaltung festgesetzt. Für die östlich und westlich anschließenden Teile des Plangebietes sind gemäß den gültigen Bestimmungen Bauland/Gemisches Baugebiet, Bauklasse III, in geschlossener Bauweise mit einer Trakttiefe von 12,50 m ausgewiesen. Für die Blockinnenbereiche ist Bauland/ Gemischtes Baugebiet mit dem Zusatz Geschäftsviertel in geschlossener Bauweise ausgewiesen. Zudem ist eine Höhenbeschränkung von 4,5 m in Bauklasse I festgesetzt. Im Plangebiet bestehen keine Waldflächen im Sinne des 1a des Forstgesetzes und keine nach dem Wiener Naturschutzgesetz ausgewiesenen Flächen.

6 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 6 von 12 Übergeordnete Konzepte Im Stadtentwicklungsplan Wien (STEP 2025; Beschluss des Gemeinderats am 25. Juni 2014) ist das Plangebiet der gebauten Stadt zugeordnet und wird im Leitbild Siedlungsentwicklung als gründerzeitlich geprägtes Gebiet mit dem Ziel der Bestandsentwicklung definiert. Dabei wird die Nutzung von Brachflächen, Baulücken, Dachbodenausbauten und Aufstockungen angestrebt, um neuen Raum für Wohnen, Gewerbe und Erholung zu schaffen. Gemäß STEP 2025 gilt es, Innenwachstum vor Außenwachstum und eine Wohnraumentwicklung in bereits bebautem Stadtgebiet zu forcieren. Der Wohnraumbedarf der wachsenden Stadt soll zu einem Teil auch durch die geänderte Nutzung bestehender Gebäude sowie deren Mobilisierung und Umbau erfolgen. Zugleich soll in den Bestandsgebieten die Verfügbarkeit von Freiräumen, sozialer Versorgung und Mobilitätsangeboten gezielt verbessert werden. Im Fachkonzept Grün- und Freiraum (2015) wird das Leitbild Grünräume des STEP 2025 durch die Einführung von zwölf verschiedenen Freiraumtypen konkretisiert, welche die zentralen Gliederungselemente des Wiener Grün- und Freiraumsystems beschreiben. Die im Plangebiet befindliche gärtnerisch ausgestaltete Freifläche lässt sich durch ihre Alltags- und Erholungsfunktion mit beschränkter Zugänglichkeit als teilöffentliches Grün typisieren. Zielsetzungen für diesen Freiraumtyp sind in erster Linie die Erhaltung der Teilöffentlichkeit und die Sicherung der Qualität. Die Hütteldorfer Straße an der südlichen Plangebietsgrenze ist als begrünter Straßenraum zu charakterisieren, wofür das Fachkonzept unter anderem die Entwicklung von hochwertigen Baumstandorten, die den Bäumen langfristige Beständigkeit und Lebensraum bietet, als Aufgabe anführt. Die Grünfläche am Tannhäuserplatz wird den Parks zugeordnet, welche die Öffentlichkeit mit Spiel-, Sport- und, so wie im vorliegenden Fall, mit Erholungsflächen versorgt. Das Fachkonzept Mobilität (2015) unterstützt die Zielsetzungen des STEP 2025 durch die generelle Forderung der Festsetzung großzügiger Gehsteigbreiten und die Schaffung eines durchgängigen, zusammenhängenden Fuß- und Radverkehrsnetzes. Die Ausgestaltung von Verkehrsflächen soll den vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht werden und eine entsprechende Barrierefreiheit gewährleisten. Der Beitrag zur Aufenthaltsqualität soll im Straßenbau an Bedeutung gewinnen und es ermöglichen, mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen und den Straßenraum fair auf unterschiedliche Nutzer zu verteilen. Mit dem Fachkonzept Öffentlicher Raum (2018) gibt es erstmals ein vertiefendes Konzept zum Stadtentwicklungsplan, das sich in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise umfassend dem öffentlichen Raum widmet. Es unterstützt die Forderung nach der Schaffung von vielfältig benutzbaren Straßenräumen aus dem Fachkonzept Mobilität und betont die Bedeutung von temperatursenkenden Maßnahmen bei Umgestaltungen des öffentlichen Raumes, um städtischer Überwärmung als Folge des Klimawandels zu begegnen. Demnach

7 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 7 von 12 sind Bäume als natürliche Schattenspender anderen Beschattungselementen vorzuziehen und bei der Gestaltung von Straßenoberflächen helle Oberflächen einzusetzen. Zudem sieht das Fachkonzept die Förderung von gebäudebezogenen Freiflächen zur Entlastung des öffentlichen Raumes im dicht bebauten Stadtgebiet vor. Da eine Liegenschaft im Plangebiet als Bauland / Gemischtes Baugebiet / Betriebsbaugebiet ausgewiesen ist, ist darüber hinaus das Fachkonzept Produktive Stadt (2017) zum STEP 2025 zu berücksichtigen. Dieses sieht eine nachhaltige Stadtentwicklung durch neue Mischformen von Wohnen und Arbeiten vor, anstelle monofunktionale Betriebs- und Wohngebiete sicherzustellen. Es werden drei Typen von Betriebszonen und typenbezogene Entwicklungsziele definiert. Das gegenständliche Plangebiet ist in diesem Kontext als integrierter Einzelstandort zu beschreiben und kennzeichnet sich durch eine geringe Flächenausdehnung aufgrund der Integration in einen Baublock und die Nähe zu andersartigen Nutzungen, wodurch Nutzungskonflikte entstehen können. Die integrierte Lage von Einzelstandorten im Stadtgefüge erzeugt in der Regel einen hohen Umnutzungsdruck in Richtung Wohnen, der fallspezifisch zu evaluieren und zu bewerten ist. Als konkretes Entwicklungsziel für die vorliegende Betriebszone ist unter anderem das Prinzip Integrieren statt verdrängen festgeschrieben, wodurch die betriebliche Nutzung auch bei Umstrukturierungen des Standorts erhalten bleiben soll. Dies soll in einer zunehmenden Verzahnung und Mischung verschiedener Nutzungen, insbesondere von Wohnen und Arbeiten, resultieren. Die vorgesehene städtebauliche Einzelfallprüfung für den betreffenden Standort hat am 17. Dezember 2017 im sogenannten Kammergespräch stattgefunden, in welchem die Sicherung des Umfangs der derzeitigen Gewerbenutzung sowie das Ermöglichen einer ergänzenden Wohnnutzung durch den Bebauungsplan vereinbart wurde. Maßgebliche Entwicklungen und Planungen Für die Grundfläche der Liegenschaft Hütteldorfer Straße ONr /Plunkergasse ONr ist gemäß den gültigen Bestimmungen des Plandokuments 7727 die Widmungskategorie Bauland / Gemischtes Baugebiet /Betriebsbaugebiet festgesetzt. Bei dieser Fläche handelt es sich um ein isoliertes Betriebsbaugebiet in einem von Wohnbebauung dominierten Umfeld. Nachdem die Liegenschaft über einen hohen Anteil an leerstehenden Büro- und Geschäftsflächen verfügt und seit einiger Zeit nicht mehr von nichtmischfähigen Betrieben genutzt wird, erscheint eine Überarbeitung des Flächenwidmungsund Bebauungsplanes für diesen Bereich zielführend und soll der Entfall der bestehenden Ausweisung von Betriebsbaugebiet vorgeschlagen werden. Aufgrund eines Projektes der Grundeigentümer, die betreffende Fläche einer gemischten baulichen Nutzung unter Einbeziehung von Flächen für den erforderlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, soll im

8 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 8 von 12 Zuge dessen entsprechend der aktuellen Bewertung der städtebaulichen Ziele die Möglichkeit für eine maßvolle Anpassung der Flächennutzung in Abstimmung mit den Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplanes (STEP 2025) und zugehöriger Fachkonzepte im Plangebiet überprüft werden. Des Weiteren soll für den Großteil des Häuserblocks eine Schutzzone festgelegt werden. Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß 1 Abs. 4 der Bauordnung für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen. Ziele der Bearbeitung Mit der vorliegenden Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen durch Ausweisung von Gemischtem Baugebiet; Vorsorge für die erforderlichen Flächen für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes, der Industrie und zur Erbringung von Dienstleistungen jeder Art unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf räumlich funktionelle Nahebeziehungen und die zeitgemäßen Bedürfnisse der Bevölkerung durch Ausweisung von Gemischtem Baugebiet und Geschäftsviertel; Angemessene Vielfalt und Ausgewogenheit der Nutzungen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und Zusammenhänge Durchmischung von Wohn- und Betriebsnutzungen durch die Ausweisung von Gemischtem Baugebiet und Geschäftsvierteln; Erhaltung, beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit, sichern, und Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch sowie mit dem Klima verträglichen Umgang mit den mit Energieressourcen und anderen natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden durch Beschränkung der Bebaubarkeit und durch die Festlegung der gärtnerischen Ausgestaltung, durch Bestimmungen über die Begrünung von Dächern bis zu einer Dachneigung von 15 Grad und die Begrünung der Dächer in den Blockinnenbereichen;

9 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 9 von 12 Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes und Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind durch Festsetzung einer Schutzzone sowie durch bestandsorientierte Ausweisungen, durch besondere Bebauungsbestimmungen zum Erhalt des örtlichen Stadtbildes; Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens durch Festsetzung von adäquaten Gehsteigbreiten. Festsetzungen Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Bebauungsstruktur: Entsprechend der im Plangebiet vorherrschenden und weiterhin angestrebten kleinteiligen Mischung von Wohnnutzung sowie gewerblichen und betrieblichen Nutzungen wird für die Bereiche entlang der Holochergasse und der Preysinggasse erneut die Widmungskategorie Bauland/Gemischtes Baugebiet in der Bauklasse III, geschlossene Bauweise vorgeschlagen. Zur Erhaltung einer belebten Erdgeschoßzone und zur Vermeidung einer Schaffung von Wohnraum in besonders emissionsbelasteten Gebieten, wird für die Gebäude entlang der Hütteldorfer Straße und auf der Liegenschaft Plunkergasse ONr zusätzlich die Bestimmung Geschäftsviertel festgesetzt. Unter Bedachtnahme auf die gegebene baurechtliche Situation werden Teile der Blockinnenbereiche weiterhin als Bauland / Gemischtes Baugebiet Geschäftsviertel in der Bauklasse I, höhenbeschränkt auf 4,5 m ausgewiesen, um den Fortbestand der ansässigen Betriebe zu sichern. Die derzeit unbebauten Hofbereiche sollen hingegen zur Erhöhung des Grünflächenanteils und zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse im Plangebiet einer gärtnerischen Ausgestaltung zugeführt werden. Um im Sinne des Fachkonzeptes Produktive Stadt eine nachhaltige Mischung von Wohnen und Arbeiten sowie eine Erhaltung der vielfältigen Nutzungsformen bei der Umstrukturierung des Standortes sicherzustellen, soll die Ausweisung als Betriebsbaugebiet entfallen und eine Widmung als Bauland / Gemischtes Baugebiet / Geschäftsviertel erfolgen. Darüber hinaus soll auf diesen Flächen die Fußbodenunterkante von Wohnungen an der Plunkergasse mind. 6,5 m sowie an der Hütteldorfer Straße mind. 10,0 m über dem Niveau der angrenzenden Verkehrsfläche liegen (BB 1, 2), um auch abseits der belebten Erdgeschoßzone eine Integration von betrieblichen Nutzungen in der vorwiegend als Wohngebiet genutzten Umgebung zu gewährleisten. Dadurch wird dem gesamtstädtischen Bedarf nach Wohnraum

10 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 10 von 12 durch die Möglichkeit der Errichtung von Wohnungen ab dem dritten Hauptgeschoß entsprochen. Die bebaubaren Flächen sollen mit Baufluchtlinien derart ausgewiesen werden, dass die typische, gründerzeitliche Bebauungsstruktur erhalten bleibt. Unter Berücksichtigung des Bau- und Rechtsbestandes werden die Bestimmungen hinsichtlich Trakttiefen, Bauklassen und zusätzlichen Höhenbeschränkungen überwiegend bestandsgemäß vorgeschlagen. Aus stadtgestalterischen Gründen soll im Bauland zudem folgende Bestimmung eingehalten werden: Der oberste Abschluss der Dächer im Bauland darf nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich errichteten Gebäudehöhe liegen. Erhaltenswerte Gebäude: Das zentrale Gebäude des fünfeckigen Baublocks ist der auf der Doppelparzelle Hütteldorfer Straße ONr errichtete Fröhlich-Hof. Das Gebäude ist derart positioniert, dass es sich um den Knick in der Hütteldorfer Straße erstreckt. In gleicher Formensprache wurden die Nachbarhäuser errichtet. Die bedeutsame Bausubstanz dieses gründerzeitlichen Baublocks soll daher, um das örtliche Stadtbild des gründerzeitlichen Baublocks zu erhalten, analog der gültigen Rechtslage weitgehend widmungsmäßig wie bisher im Bestand gesichert und die Festlegung einer Schutzzone nach 7 (1) der Bauordnung für Wien vorgeschlagen werden. Die Neubauten an der Plunkergasse ONr und der Hoftrakt sollen jedoch von der Schutzzone ausgenommen werden. Zur Erhaltung des schützenswerten Bestandes soll entlang der Baulinien die Ausladung von Erkern sowie von Bauelementen, die der Fassadengestaltung dienen, je nach Straßenbreite auf 0,6 m oder 0,8 m begrenzt werden. Verkehr: Die Gesamtdimension der Verkehrsflächen wird weitgehend bestandsgemäß vorgeschlagen. Unter Bezugnahme auf das Fachkonzept Mobilität soll der Fußverkehr durch die Herstellung von beidseitigen Gehsteigen mit einer Mindestbreite von jeweils 2,0 m gefördert werden. Grünflächen: Zur Erhaltung bzw. Erhöhung des Grünflächenanteils und zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: Sicherung des Bestands einer Baumreihe in der Hütteldorfer Straße Begrenzung der mit Nebengebäuden bebauten Grundflächen auf 30 m² je Bauplatz und eine Begrünung der Dächer von Nebengebäuden

11 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 11 von 12 Begrünung von zur Errichtung gelangenden Dächer von Gebäuden mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² bis zu einer Dachneigung von 15 Grad Gärtnerische Ausgestaltung von bebaubaren, jedoch nicht bebauten Grundflächen Sicherung ausreichender Erdkerne bei unterirdischen Bauen auf Grundflächen, für die eine gärtnerische Ausgestaltung vorgeschrieben ist Die als Erholungsgebiet-Parkanlage festgesetzte Fläche soll nach Norden und Westen ausgeweitet vorgeschlagen werden, wobei der entlang der Gebäudefronten am Tannhäuserplatz gewidmete Fußweg in einer Breite von 5 m erhalten bleiben soll. Darüber hinaus wird zur Schaffung zusammenhängender Grünflächen im dichtbebauten Stadtgebiet die bestandsmäßige Ausweisung der an die Parkanlage Tannhäuserplatz anschließende gärtnerisch auszugestaltenden Fläche sowie eine Dachbegrünung des Flachdaches im Hofbereich des Baublocks vorgeschlagen (BB3). Um städtischer Überwärmung zu begegnen und gebäudebezogene Freiflächen im Plangebiet zu fördern, soll zudem die Festlegung der gärtnerischen Ausgestaltung einer weiteren unbebauten Innenhoffläche an der Holochergasse erfolgen. Umwelterwägungen Es ist nicht zu erwarten, dass aufgrund des vorliegenden Planes Projekte entstehen werden, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2017, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Europaschutzgebiete ( 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien ist daher nicht erforderlich. Aufgrund des Umstandes, dass der beabsichtigte Plan überwiegend dem vorhandenen Bauund Nutzungsbestand entspricht und die durch den Plan ermöglichten Nutzungen und Bebauungen überwiegend bereits realisiert sind bzw. nur geringe zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, unterscheiden sich die voraussichtlichen Umweltauswirkungen geringfügig von jenen, die aufgrund der schon zuvor bestehenden Rahmensetzung eingetreten wären. Gleichzeitig ist eine Verringerung der gegenwärtigen Umweltbelastung durch Auflassung des Betriebsbaugebietes zu erwarten. Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 1b der Bauordnung für Wien ist daher ebenfalls nicht erforderlich.

12 Plan Nr Erläuterungsbericht 1 - FB - 12 von 12 Nach Abschluss des Verfahrens gemäß 2 der Bauordnung für Wien könnte der in Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden. Sachbearbeiterin: Ing. Eva Svaljug Tel.: Der Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Steger

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