Allgemeiner Teil (mit Gesamthaushalt, Teilhaushalten, Zentralen Ansätzen und Stellenplan)

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1 Allgemeiner Teil (mit Gesamthaushalt, Teilhaushalten, Zentralen Ansätzen und Stellenplan) Seite 1 von 320

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3 Allgemeiner Teil (mit Gesamthaushalt, Teilhaushalten, zentralen Ansätzen und Stellenplan) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeiner Teil Haushaltssatzung Hoheitshaushalt Haushaltssatzung Stiftungen Vorbericht Finanzplan der Landeshauptstadt München für Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen zu 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO Übersicht der Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO voraussichtlicher Stand der eventuellen 161 Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung (Eventualverbindlichkeiten) Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Letzter doppischer Jahresabschluss Übersicht über die aus Vorjahren übertragenen Haushaltsermächtigungen Übersicht über die Budgets Übersicht über die städtischen Beteiligungen Gesamthaushalt Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Teilhaushalte Referatsteilhaushalte (einschl. der Zentralen Ansätze der Referate) 217 Direktorium 218 Baureferat 220 Kommunalreferat (Referatsbereich) 222 Kommunalreferat (Zentrale Ansätze) 224 Kreisverwaltungsreferat 226 Kulturreferat 228 Personal- und Organisationsreferat (Referatsbereich) 230 Personal- und Organisationsreferat (Zentrale Ansätze) 232 Referat für Arbeit und Wirtschaft 234 Referat für Gesundheit und Umwelt 236 Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Referatsbereich) 238 Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Zentrale Ansätze) 240 Referat für Bildung und Sport 242 Sozialreferat 244 Stadtkämmerei (Referatsbereich) 246 Revisionsamt 248 Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Zentrale Ansätze (Gesamtdarstellung und Stadtkämmerei) Ergebnis- und Finanzhaushalt (Zentrale Ansätze insgesamt) Zentrale Ansätze der Stadtkämmerei Investitionen (einschließlich Gesamtkosten, bereits finanzierte Kosten und Verpflichtungsermächtigungen) und Finanzierungstätigkeit Stellenplan 2017 und Personalauszahlungen Stellenplan für das Haushaltsjahr Personalauszahlungen Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 317 Seite 3 von 320

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5 1. Allgemeiner Teil Seite 5 von 320

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7 1.1 Haushaltssatzung Hoheitshaushalt Seite 7 von 320

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9 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Landeshauptstadt München folgende Haushaltssatzung 2017: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Finanzhaushalt ab. a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von Seite 9 von 320

10 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf neu festgesetzt. (2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtgüter München sind nicht vorgesehen. (3) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Markthallen München wird auf festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Münchner Stadtentwässerung wird auf festgesetzt. (5) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb München wird auf festgesetzt. (6) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele für das Geschäftsjahr 1. September 2016 bis 31. August 2017 sind nicht vorgesehen. (7) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München wird auf festgesetzt. 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtgüter München wird auf festgesetzt. (3) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Markthallen München werden nicht festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Münchner Stadtentwässerung wird auf festgesetzt. Seite 10 von 320

11 (5) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb München wird auf festgesetzt. (6) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele für das Geschäftsjahr 1. September 2016 bis 31. August 2017 wurden im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 nicht festgesetzt. (7) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 535 v. H. b) für die Grundstücke (B) 535 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Stadtgüter München wird auf festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Markthallen München wird auf festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Münchner Stadtentwässerung wird auf festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb München wird auf festgesetzt. Seite 11 von 320

12 (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele für das Geschäftsjahr 1. September 2016 bis 31. August 2017 wurde im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 auf festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München wird auf festgesetzt. 6 Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele beginnt abweichend vom Haushaltsjahr der Landeshauptstadt München am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Die Festsetzungen für das Geschäftsjahr 1. September 2016 bis 31. August 2017 erfolgten bereits im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und gelten bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2016/2017 entsprechend weiter. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Seite 12 von 320

13 1.2 Haushaltssatzung Stiftungen Seite 13 von 320

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15 Haushaltssatzung für die von der Landeshauptstadt München verwalteten Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 20 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl S. 834, BayRS K) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Landeshauptstadt München folgende Haushaltssatzung 2017: 1 Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit für das Haushaltsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie schließen 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Finanzhaushalt ab. a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 300 und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Seite 15 von 320

16 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den Stiftungshaushaltsplänen wird auf festgesetzt. 5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Seite 16 von 320

17 1.3 Vorbericht Seite 17 von 320

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19 Vorbericht zum Haushalt der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2017 Seite 19 von 320

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21 Seite 1 Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite A. Allgemeiner Teil Geografische Angaben Entwicklung der Einwohnerzahlen Zahl und Art der Erwerbstätigen Besondere Belastungen... 4 B. Haushaltswirtschaft der Jahre Der Haushalt Der Haushalt Der Haushalt Grafik "Gesamtfinanzhaushalt 2017" Grafik "Gesamtergebnishaushalt 2017" Grafik "Gesamtfinanzhaushalt 2017" (ohne BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) Grafik "Gesamtergebnishaushalt 2017" (ohne BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten in den Jahren Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten bei den Zentralen Ansätzen der Stadtkämmerei Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten bei den Referaten und deren Zentrale Ansätze C. Wesentliche Ziele und Strategien der Referate D. Finanzierungs- und Investitionstätigkeit E. Entwicklung Vermögen, Verbindlichkeiten und Kapital F. Zahlungs-, Finanz- und liquide Mittel, Kassenkredite LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 21 von 320

22 Seite 2 Seite G. Voraussichtliche Entwicklungen für die folgenden Jahre H. Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplanes 2017 zum Finanzplan des Vorjahres I. Eigenbetriebe, Beteiligungs- und Eigengesellschaften, Stadtsparkasse München Tabellen im Vorbericht Entwicklung der Einwohnerzahlen... 3 Zahl und Art der Erwerbstätigen... 3 Ertrags- und Aufwandsarten Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen (Übersicht) Grafiken im Vorbericht Grafik "Gesamtfinanzhaushalt 2017" Grafik "Gesamtergebnishaushalt 2017" Grafik "Gesamtfinanzhaushalt 2017" (ohne BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) Grafik "Gesamtergebnishaushalt 2017" (ohne BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) 19 Gewerbesteuer (brutto), Anteil an der Umsatzsteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Familienleistungsausgleich Entwicklung des Schuldenstandes (Äußere Schulden) Netto-Neuverschuldung (Äußere Kredite) Schuldendienst (Äußere Kredite) LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 22 von 320

23 Seite 3 A. Allgemeiner Teil Die folgenden Daten sind auszugsweise den Statistischen Jahrbüchern der Stadt München 2015 und 2016 bzw. Datenmonitoring, erstellt durch das Statistische Amt der Landeshauptstadt München, und weiteren Unterlagen des Landesamtes für Statistik und Datenverbeitung, die dem Statistischen Amt zur Verfügung gestellt wurden, entnommen. 1. Geografische Angaben Geografische Lage der Stadtmitte (nördl. Turm des Doms) 48 8' 23'' n. Br., 11 34' 28 '' ö. L. Durchschnittliche Höhe 519 m über NN Gesamtfläche des Stadtgebietes ha 2. Entwicklung der Einwohnerzahlen Einwohnerzahl nach der Volkszählung vom 29. Oktober Personen nach der Volkszählung vom 25. Mai Personen nach der Fortschreibung am 30. Juni Personen nach der Fortschreibung am 30. Juni Personen nach der Fortschreibung am 30. Juni Personen nach der Fortschreibung am 30. Juni Personen nach der Fortschreibung am 30. Juni Personen 3. Zahl und Art der Erwerbstätigen Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in München am Arbeitsort nach Wirtschaftsbereichen 2014 und Wirtschaftsabschnitt insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Dienstleistungsbereiche Zusammen Ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung Beschäftigte am Arbeitsort Insgesamt Beschäftigte am Wohnort Insgesamt (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt München 2015/16) LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 23 von 320

24 Seite 4 4. Besondere Belastungen Trotz der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund entstehen der Landeshauptstadt München besondere Belastungen - durch die Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, - als Schulstadt und - durch Sozialleistungen. In diesen Fällen muss die Stadt insgesamt jährliche Kosten im größeren dreistelligen Millionenbereich aus Eigenmitteln finanzieren, welche nach der Zuständigkeit bzw. einer verursachergerechten Zuordnung eigentlich von Bund oder Land zu tragen wären. Weiterhin verfügt die Stadt über ein enges Netz von Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise in den Bereichen Verkehr, Sport, Kultur, Bildung und Kinderbetreuung und baut dieses Angebot stetig aus. Obwohl es sich hierbei nicht nur um Einrichtungen von rein städtischer Bedeutung handelt, muss die Stadt die Schaffung neuer Infrastruktur vollständig finanzieren oder zumindest erhebliche Eigenmittel aufbringen. Daneben entstehen für bestehende und neu in Betrieb gegangene Infrastruktureinrichtungen Folgekosten für Unterhalt und Nutzung, welche den Stadthaushalt dauerhaft deutlich belasten. B. Haushaltswirtschaft der Jahre Der Haushalt 2015 Der mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 verteilte Haushaltsplanentwurf 2015 wies im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Mio. und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Mio. aus. Der hieraus resultierende Überschuss belief sich auf 427 Mio. bzw. ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zur SWM GmbH auf 351 Mio.. Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (ohne Kredite und Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit) in Höhe von 589 Mio. stand ein Investitionsvolumen (einschl. Erwerb von Finanzanlagen) in Höhe von Mio. gegenüber, so dass sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von Mio. ergab. Auf Basis der Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit (+ 427 Mio. ) und Investitionstätigkeit (- 550 Mio. ) sowie der eingeplanten Tilgungsleistungen in Höhe von 60 Mio. und der Kreditaufnahme von ebenfalls 60 Mio. verminderte sich der Finanzmittelbestand rein rechnerisch um 123 Mio.. Eine Nettoneuverschuldung ergab sich aufgrund der gleich hohen Tilgung und Kreditaufnahme nicht. Im Ergebnishaushalt (nicht konsolidiert) verblieb nach der Gegenüberstellung der Erträge in Höhe von Mio. und der Aufwendungen in Höhe von Mio. ein Überschuss in Höhe von 152 Mio. (ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zur SWM GmbH 76 Mio. ). Der konsolidierte Ergebnishaushalt wies Erträge in Höhe von Mio. und Aufwendungen in Höhe von Mio. aus. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 24 von 320

25 Seite 5 Der nach den Fachausschussberatungen folgende Schlussabgleich zum Haushalt 2015 (Beschluss in der Sitzung der Vollversammlung am 17. Dezember 2014) führte zu Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf (Stand Oktober 2014). Die wichtigsten Veränderungen ergaben sich aus der Anhebung des Gewerbesteueransatzes um 70 Mio. und aus den in die betroffenen Referatshaushalte eingestellten Mitteln in Höhe von per Saldo über 60 Mio. für das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau Daneben erhöhten sich das Budget des Referates für Bildung und Sport um weitere 48 Mio. und das Budget des Sozialreferates um insgesamt rd. 35 Mio.. Auf Basis aller Anpassungen im Schlussabgleich erhöhten sich im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 98 Mio. auf Mio. und die Auszahlungen um 151 Mio. auf Mio.. Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verminderte sich damit um 53 Mio. auf 374 Mio.. Ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH hätte sich ein Überschuss von 298 Mio. ergeben. Das Investitionsvolumen (einschließlich Erwerb von Finanzanlagen) verminderte sich, insbesondere durch Kürzungen bei den Baumaßnahmen, per Saldo um 44 Mio. auf Mio.. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (einschließlich Veräußerung von Finanzanlagen) verzeichneten einen Zuwachs um 37 Mio. auf 626 Mio.. Hier wirkten sich die um 48 Mio. höheren Zuweisungen, Beiträge, Zuschüsse u.ä. aus, welche vor allem aus der Entwicklung bei der Sozialgerechten Bodennutzung / Anpassung an die zu erwartenden Infrastrukturkostenbeiträge (+ 18 Mio. ) resultierten. Letztendlich ergab sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von Mio. (Haushaltsplanentwurf: Mio. ). Die Kreditaufnahme und die Tilgung blieben mit jeweils 60 Mio. unverändert, so dass weiterhin keine Nettoneuverschuldung zur Haushaltsfinanzierung erforderlich war. Auf Basis der vorgenannten Veranschlagungsänderungen errechnete sich eine Minderung des Finanzmittelbestandes um 95 Mio. (Haushaltsplanentwurf: Minderung um 123 Mio. ). Im konsolidierten Ergebnishaushalt stiegen die Erträge um 140 Mio. und damit deutlicher als die Einzahlungen im Finanzhaushalt, wobei sich hier in erster Linie die um über 40 Mio. höheren Erträge aus der Auflösung von personalwirtschaftlichen Rückstellungen auswirkten. Die Erträge erhöhten sich somit von Mio. auf Mio.. Die Aufwendungen nahmen von Mio. um 149 Mio. auf Mio. zu. Der Anstieg lag damit auf dem Niveau des Zuwachses der laufenden Auszahlungen. Auf dieser Basis errechnete sich ein Überschuss in Höhe von 143 Mio. (Haushaltsplanentwurf: 152 Mio. ), der ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH 67 Mio. betragen hätte. Das Gesamtvolumen vor Konsolidierung lag bei den Erträgen bei Mio. und bei den Aufwendungen bei Mio.. In der Sitzung des Finanzausschusses am 17. bzw. der Vollversammlung am 19. November 2015 wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 vorgelegt. Im Finanzhaushalt erhöhte sich der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Haushaltsplan von 374 Mio. um 207 Mio. auf 581 Mio.. Dies errechnete sich aus 696 Mio. höheren Einzahlungen und 489 Mio. höheren Auszahlungen. Auf der Einzahlungsseite waren insbesondere folgende Erhöhungsfaktoren ausschlaggebend: Gewerbesteuer Mio. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 60 Mio. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 25 von 320

26 Seite 6 Zuweisungen u. Zuschüsse im Bereich des Referates für Bildung und Sport (insbes. Kindertageseinrichtungen) Transfereinzahlungen im Bereich des Sozialreferates (insbes. bei der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) + 90 Mio Mio. Konzernsteuerumlage und Gewinnausschüttung SWM GmbH Mio. Die Auszahlungsseite wies folgende wesentliche Veränderungen auf: Gewerbesteuerumlagen + 42 Mio. Steuerzahlungen und Zinszahlungen BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH Mio. Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen an Verbände der freien Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (Referat für Bildung und Sport) Transferauszahlungen beim Sozialreferat (insbes. Bereich Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) + 42 Mio Mio. Personalauszahlungen per Saldo (stadtweit) + 43 Mio. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit verringerten sich um 36 Mio. auf 590 Mio.. Dabei erhöhten sich die Einzahlungen bei den Zuweisungen, Beiträgen und Zuschüssen um per Saldo 114 Mio. und bei der Veräußerung von Finanzanlagen um 12 Mio.. Dem standen Minderungen bei den Veräußerungen von Sachvermögen um per Saldo 162 Mio. gegenüber. Die deutliche Steigerung bei den Zuweisungen, Beiträgen und Zuschüssen resultierte aus der Beteiligung der Landeshauptstadt München am Zweckverband Freiham. Vom Verkauf von Grundstücksflächen vom Zweckverband an die Landeshauptstadt München (140 Mio. ) flossen rd. 101 Mio., entsprechend der Beteiligung (72 %), wieder an die Stadt zurück. Der Rückgang bei der Veräußerung von Sachvermögen war in erster Linie durch den Umstand bedingt, dass bei der Maßnahmeträgerschaft München-Riem, dem Projekt Freiham und der Entwicklungsmaßnahme Prinz-Eugen-Kaserne ursprünglich für das Jahr 2015 geplante Grundstücksverkäufe als voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam eingeplant wurden. Die entsprechenden Haushaltsplanansätze wurden deshalb um insgesamt 152 Mio. reduziert. Die Auszahlungen für Investitionen erhöhten sich (einschl. der Kapitalrückführung bzw. Kapitalerhöhung an die SWM GmbH in Höhe von 307 Mio. und dem Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 220 Mio. ) um rd. 670 Mio. auf Mio.. Dabei erhöhten sich die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen um 50 Mio. und für die Kapitalrückführung bzw. Kapitalerhöhung an die SWM GmbH um 231 Mio.. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen verminderten sich hingegen um 32 Mio.. Die restlichen Investitionsauszahlungen (Grunderwerbungen, Baumaßnahmen, etc.) erhöhten sich per Saldo um 421 Mio., wobei hiervon 351 Mio. auf Grunderwerbungen entfielen. Dieser Zuwachs resultierte in erste Linie aus dem Erwerb verschiedener Immobilien von der SWM GmbH sowie von Grundstücksflächen des Zweckverbandes Freiham (140 Mio. ). Der Saldo aus Investitionstätigkeit verschlechterte sich damit um 706 Mio. auf Mio.. Trotz der deutlich erkennbaren Risiken für den Haushalt der Landeshauptstadt München war es auf Grund der damaligen Liquiditätslage möglich, auf die bisherige Brutto-Kreditaufnahme in Höhe von 60 Mio. zu verzichten und die Tilgungsleistungen von 60 Mio. um 30 Mio. auf 90 Mio. zu erhöhen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 26 von 320

27 Seite 7 Die Veränderung des Finanzmittelbestandes betrug statt - 95 Mio. zum Stand Haushaltsplan damit Mio.. Im konsolidierten Ergebnishaushalt stiegen die Erträge um 656 Mio. auf Mio. und die Aufwendungen erhöhten sich um 785 Mio. auf Mio.. Der Überschuss von 143 Mio. zum Stand Haushaltsplan 2015 verringerte sich damit auf 14 Mio.. Ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH ergab sich nunmehr ein Fehlbetrag von 86 Mio.. Unter Berücksichtigung der Zahlen der internen Leistungsverrechnungen errechnete sich ein Gesamtvolumen der Erträge von Mio. und der Aufwendungen von Mio.. Die Veränderungen ergaben sich weitgehend aus den im Finanzhaushalt dargelegten Gründen. Die erhebliche Abweichung zwischen den Veränderungen bei den Versorgungsauszahlungen im Finanzhaushalt (+ 38 Tsd. ) und dem Versorgungsaufwand im Ergebnishaushalt (+ 324 Mio. ) resultierte aus den personalwirtschaftlichen Rückstellungen, welche u.a. aufgrund der aktuelleren Datenlage, der Besoldungserhöhung für 2015 und der Einbeziehung von Versorgungsempfängern der Stadtsparkasse München deutlich angehoben werden mussten. Dies war auch der wesentliche Grund für die Abweichung zwischen der Veränderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (+ 207 Mio. ) und der Veränderung des Überschusses im Ergebnishaushalt (- 129 Mio. ). In der Sitzung des Finanzausschusses am 19. Juli 2016 bzw. der Vollversammlung am 20. Juli 2016 wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Im Finanzhaushalt erhöhte sich der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2015 von 581 Mio. um 360 Mio. auf 941 Mio.. Dies errechnete sich aus 162 Mio. höheren Einzahlungen und 198 Mio. geringeren Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Einzahlungsseite hatte schwerpunktmäßig folgende Veränderungen: Sonstige Transfereinzahlungen - 44 Mio. Privatrechtliche Leistungsentgelte + 16 Mio. Sonstige Einzahlungen aus lfd. Verw.tätigkeit + 55 Mio. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Mio. Das Minus bei den sonstigen Transfereinzahlungen war in erster Linie der Entwicklung im Sozialreferat geschuldet. Dabei reduzierten sich die Erstattungen vom Land für Asylbewerber um rd. 26 Mio.. Aufgrund einer Gesetzesänderung galt ein neues Verfahren zur Feststellung des Kostenträgers. Die Entscheidung über die Kostenerstattung verzögerte sich dadurch erheblich. Weiter waren geringere Erstattungen vom Bezirk um rd. 18 Mio. zu verzeichnen. Die Verbesserungen bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten war vor allem mit rd. 16 Mio. auf die Mieten und Pachten zurückzuführen. Bei den sonstigen Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit entfielen auf höhere Zinsen gemäß 233a Abgabenordnung (AO) bei den Zentralen Ansätzen der Stadtkämmerei rd. 31 Mio.. Weitere Mehreinnahmen betrafen die Konzessionsabgabe von der SWM GmbH in Höhe von rd. 24 Mio., weil die im Januar 2016 fällige Zahlung noch im Dezember 2015 einging. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 27 von 320

28 Seite 8 Der Bereich der Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen erhöhte sich um rd. 104 Mio.. Dies beruhte im Wesentlichen auf der Umbuchung von Beteiligungserlösen aus dem Verkauf von Flächen des Zweckverbandes Freiham von über 100 Mio., welche im Nachtrag im investiven Bereich bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen veranschlagt waren (siehe auch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit). Die Erhöhung der Einzahlungen bei der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde durch eine dementsprechende Reduzierung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit kompensiert. Auf der Auszahlungsseite waren insbesondere folgende Reduzierungen zu nennen: Personalauszahlungen - 36 Mio. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen - 98 Mio. Transferauszahlungen - 59 Mio. Die Personalauszahlungen reduzierten sich vor allem bei den Zentralen Ansätzen des Personalund Organisationsreferats um rd. 16 Mio. und beim Referat für Bildung und Sport um rd. 9 Mio.. Beim Referat für Bildung und Sport wurde der ursprüngliche Ansatz für Sach- und Dienstleistungen im Nachtrag um 19 Mio. aufgestockt, das Ergebnis lag mit 58 Mio. unter diesem Ansatz. Die größte Position befand sich bei der Schulverwaltung. Hier waren beispielsweise vom Budget Hochbau (Bauunterhaltssäulen 1 und 2) rd. 42 Mio. weniger abgeflossen. Des Weiteren wurden für IT-Leistungen von it@m stadtweit rd. 40 Mio. weniger ausgezahlt als veranschlagt. Bei den Transferauszahlungen blieb das Ergebnis stadtweit rd. 59 Mio. unter dem Nachtragsansatz. Dies war mit rd. 35 Mio. in erster Linie dem Teilhaushalt des Referats für Arbeit und Wirtschaft geschuldet, in dem die Zuweisungen und sonstigen Zuschüsse für laufende Zwecke um rd. 29 Mio. niedriger waren als im Nachtrag eingeplant. Beispielsweise reduzierte sich der Betriebszuschuss Olympiapark München GmbH um rd. 9 Mio. und der Zuschuss an die Gasteig München GmbH um rd. 8 Mio.. Weitere Reduzierungen bei den Transferauszahlungen waren im Sozialreferat und im Referat für Bildung und Sport in Höhe von jeweils 11 Mio. zu verzeichnen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit reduzierten sich gegenüber dem Nachtrag von 590 Mio. um 36 Mio. auf 554 Mio.. Diese Mindereinzahlungen ergaben sich aus weniger Zuweisungen, Beiträgen und Zuschüssen von 93 Mio., bedingt durch die Umbuchung vom investiven in den konsumtiven Bereich für den Verkauf von Flächen des Zweckverbandes Freiham (siehe auch Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen) und geringeren Beträgen für die Veräußerung von Finanzanlagen in Höhe von 8 Mio.. Demgegenüber erhöhten sich die Veräußerungen von Sachvermögen um 65 Mio., hauptsächlich bei den Zentralen Ansätzen des Kommunalreferates. Der Ansatz für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrug zum Nachtragshaushaltsplan Mio.. Unter Einschluss übertragener Haushaltsreste aus dem Vorjahr wurden Mio. verausgabt. Im Nachtrag wurde auf eine Kreditaufnahme vollständig verzichtet und die Tilgungsleistungen auf 90 Mio. erhöht. Damit ergab sich eine gleich hohe Entschuldung und ein Schuldenstand zum Jahresende 2015 von rd. 815 Mio.. Der Finanzmittelbestand reduzierte sich zum Rechnungsabschluss um 332 Mio. (rd. 123 Mio. ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH). Zur Veränderung des Finanzmittelbestandes trugen jedoch auch die zunächst nicht im Haushalt abzubildenden Vorgänge bei, die auf Verrechnungskonten gebucht wurden. Unter Einschluss dieser Vorgänge reduzierte sich der Finanzmittelbestand um 326 Mio. (117 Mio. ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH). LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 28 von 320

29 Seite 9 Der Endstand an Finanzmitteln betrug rd. 740 Mio. (Vorjahr rd Mio. ). Im Ergebnishaushalt (einschließlich interne Leistungsverrechnungen, die bei der Gesamtergebnisrechnung konsolidiert sind) erhöhten sich die Erträge gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2015 um 517 Mio. auf Mio. und die Aufwendungen um 34 Mio. auf Mio.. In der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung stiegen die Erträge um 569 Mio. auf Mio. und die Aufwendungen um 86 Mio. auf Mio.. Die um 569 Mio. höheren Erträge resultierten aus zum Teil gegenläufigen Entwicklungen, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellten: Steuern und ähnliche Abgaben Mio. Zuwendungen und allgemeine Umlagen + 46 Mio. Sonstige ordentliche Erträge Mio. Finanzerträge Mio. Bei den Steuern war der Rückgang hauptsächlich auf Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 91 Mio. und bei der Einkommensteuer in Höhe von 7 Mio. zurückzuführen. Der Zuwachs bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen war zu einem wesentlichen Teil durch die Entwicklung im Referat für Bildung und Sport geprägt, welche zu Mehrerträgen in Höhe von 25 Mio. führte. Maßgebend waren hier die allgemeinen Lehrpersonalzuschüsse (+ 17 Mio. ) sowie die Zuweisungen vom Land (+ 7 Mio. ). Daneben verzeichnete die Überlassung der staatlichen Grunderwerbsteuer ein Plus von 15 Mio.. Der Anstieg bei den sonstigen ordentlichen Erträgen um 490 Mio. war mit 319 Mio. überwiegend auf die Zentralen Ansätze zurückzuführen. Dabei waren vor allem die Mehrerträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 138 Mio., die Mehrerlöse aus dem Abgang von unbeweglichen Sachanlagen in Höhe von 116 Mio. sowie die Zinsen gemäß 233 AO in Höhe von rd. 30 Mio. zu nennen. Im Sozialreferat, das eine Steigerung um insgesamt 73 Mio. auswies, wirkten sich insbesondere die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten (+ 68 Mio. ) aus. Des Weiteren war im Baureferat ein Plus von 41 Mio. zu verzeichnen, das weitestgehend durch die Auflösung von Rückstellungen bedingt war. Die Mehrung bei den Finanzerträgen war die Auswirkung der zusätzlichen Erträge aus Beteiligungen bei den Zentralen Ansätzen, welche aus der Umbuchung von Beteiligungserlösen aus dem Verkauf von Flächen des Zweckverbandes Freiham von über 100 Mio. resultierten (s. auch Finanzhaushalt). Die Aufwandsseite erhöhte sich um 86 Mio.. Die wesentlichen Veränderungen stellten sich wie folgt dar: Personalaufwendungen - 38 Mio. Versorgungsaufwendungen Mio. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 62 Mio. Planmäßige Abschreibungen + 41 Mio. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 29 von 320

30 Seite 10 Transferaufwendungen Mio. Sonstige ordentliche Aufwendungen Mio. Geringere Personalaufwendungen waren insbesondere im Bereich der Zentralen Ansätze mit rd. 16 Mio. und beim Referat für Bildung und Sport mit 9 Mio. festzustellen. Die Versorgungsaufwendungen, die sich nur schwer prognostizieren lassen, da Todesfälle und Austritte einerseits und Neueinstellungen und Beförderungen andererseits nur schwer bzw. nicht vorhersehbar sind, reduzierten sich in erster Linie bei den Zentralen Ansätzen um rd. 95 Mio. und beim Referat für Bildung und Sport mit 16 Mio.. Die geringeren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ergaben sich überwiegend beim Referat für Bildung und Sport (- 51 Mio. ), insbesondere für die Gebäudeinstandhaltung (- 31 Mio. ) und beim Direktorium (- 10 Mio. ). Die Erhöhung bei den planmäßigen Abschreibungen betraf eine Vielzahl von Referaten. Die größte Position befand sich beim Referat für Bildung und Sport mit rd. 22 Mio.. Die größte Steigerung bei den Transferaufwendungen ergab sich mit 140 Mio. bei den Zentralen Ansätzen, bedingt durch den um 138 Mio. höheren Aufwand bei der Bezirksumlage. Dagegen wies das Referat für Arbeit und Wirtschaft ein Minus von 21 Mio. aus, das u.a. durch Ansatzabweichungen bei den Schuldendiensthilfen und den Zuschüssen für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes bedingt war. Der Anstieg bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen um per Saldo 177 Mio. war dem Mehraufwand bei den Zentralen Ansätzen in Höhe von 181 Mio. geschuldet. Dies war insbesondere auf die Bildung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von rd. 146 Mio. zurückzuführen. Dagegen verminderten sich die Aufwendungen im Teilhaushalt des Baureferates um 27 Mio., wobei dies durch Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit der SWM GmbH bedingt war, welche im Nachtragshaushaltsplan mit 57 Mio. veranschlagt waren, jedoch aufgrund der periodengerechten Abgrenzung nur ein Ist von 25 Mio. auswiesen. Zum Rechnungsabschluss wies der Ergebnishaushalt einen Überschuss von 497 Mio. aus. Ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH hätte sich im Rechnungsabschluss ein Überschuss von rd. 320 Mio. ergeben. 2. Der Haushalt 2016 Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf 2016, der im Wesentlichen auf der Datenerhebung und den Einschätzungen im ersten Halbjahr 2015 basierte, wies im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von Mio. und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von Mio. aus. Der hieraus resultierende Überschuss belief sich auf 735 Mio.. Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (ohne Kredite und Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit) in Höhe von 479 Mio. stand ein Investitionsvolumen (einschl. Erwerb von Finanzanlagen) in Höhe von Mio. gegenüber, so dass sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von Mio. ergab. Auf Basis der Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit (+ 735 Mio. ) und Investitionstätigkeit (- 912 Mio. ) sowie der eingeplanten Tilgungsleistungen in Höhe von 52 Mio. und der Kreditaufnahme von ebenfalls 52 Mio. verminderte sich der Finanzmittelbestand rein rechnerisch um 177 LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 30 von 320

31 Seite 11 Mio.. Eine Nettoneuverschuldung ergab sich aufgrund der gleich hohen Tilgung und Kreditaufnahme nicht. Im Ergebnishaushalt (nicht konsolidiert) verblieb nach der Gegenüberstellung der Erträge in Höhe von Mio. und der Aufwendungen in Höhe von Mio. ein Überschuss in Höhe von 334 Mio.. Aufgrund aktueller Erkenntnisse und Nachmeldungen der Referate zeichnete sich im Oktober 2015 eine deutliche Verschlechterung der Finanzsituation der Landeshauptstadt München ab, so dass der Haushaltsplanentwurf 2016 aktualisiert werden musste. Wesentliche Veränderungen ergaben sich im Finanzhaushalt bei der laufenden Verwaltungstätigkeit auf der Einzahlungsseite, insbesondere durch die Minderung des Gewerbesteueransatzes um 80 Mio. und dem Wegfall der Gewinnabführung der SWM GmbH in Höhe von 214 Mio.. Gleichzeitig erhöhten sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um per Saldo 316 Mio., insbesondere bedingt durch Budgeterhöhungen im Sozialreferat (112 Mio. ), im Referat für Bildung und Sport (66 Mio. ) und im Baureferat (58 Mio. ). Daneben war ein Anstieg der Bezirksumlage um 36 Mio. einzuplanen. Der Saldo (Überschuss) aus laufender Verwaltungstätigkeit sank auf lediglich noch 195 Mio.. Die Haushaltsverschlechterung aus Investitionstätigkeit betrug per Saldo 92 Mio.. Insgesamt errechnete sich gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf eine Haushaltsverschlechterung im Finanzhaushalt in Höhe von 632 Mio. und im Ergebnishaushalt in Höhe von 540 Mio. (Fehlbetrag 206 Mio. ). Der Finanzmittelbestand hätte sich auf dieser Grundlage im Haushaltsjahr 2016 um 809 Mio. vermindert, wodurch sich unter Einschluss der Nachtragsplanung zum Haushalt 2015 ein (unzulässiger) negativer Finanzmittelbestand in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro errechnet hätte. Aufgrund dieser Entwicklung wurden die Haushaltseinbringung um einen Monat verschoben und Gespräche mit den Referaten geführt, die zum Ziel hatten, die Ansätze an den tatsächlich zu erwartenden Mittelabfluss anzupassen und die zeitliche Verschiebung der Umsetzung von Planungen im konsumtiven und investiven Bereich zu prüfen bzw. Möglichkeiten zu finden, die Haushaltsansätze 2016 zu reduzieren. Die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Referaten mündeten im November, unter Einbezug aktuell notwendiger Anpassungen, in einen überarbeiteten Haushaltsplanentwurf. Danach ergaben sich gegenüber der vorangegangenen Aktualisierung folgende Haushaltsverbesserungen im Finanzhaushalt: Sachauszahlungen 122 Mio. Personalauszahlungen 25 Mio. Einzahlungen 28 Mio. Investitionen 275 Mio. (Einzahlungen 7 Mio., Auszahlungen 268 Mio. ) Gesamtverbesserung 450 Mio. Auf Grundlage dieser Verbesserung erhöhte sich der Überschuss im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit von 195 Mio. um 175 Mio. auf 370 Mio.. Das Investitionsvolumen (ohne den Erwerb von Finanzanlagen) verminderte sich von Mio. auf 988 Mio.. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 31 von 320

32 Seite 12 Aufgrund der Haushaltsverbesserungen in Höhe von insgesamt rd. 450 Mio. errechnete sich eine Minderung des Finanzmittelbestandes um 359 Mio. (Zwischenstand Oktober: Minderung um 809 Mio. ). Obwohl insoweit eine Gesamtverbesserung in Höhe von per Saldo 450 Mio. erzielt werden konnte, hätte sich noch immer ein negativer Finanzmittelbestand (25 Mio. ) errechnet. Zur Vermeidung dieses negativen Finanzmittelbestandes in der Planung und zur Sicherung einer Liquiditätsreserve für unabweisbare unterjährige Mittelbedarfe bzw. Mittelbedarfe zum Schlussabgleich wurde daher vorgesehen, die Ansätze für die Veräußerung und den Erwerb von Finanzanlagen anzupassen, um hieraus einen weiteren positiven Effekt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 276 Mio. (Verkauf von Finanzanlagen Mio., Erwerb von Finanzanlagen - 76 Mio. ) zu generieren. Der rechnerische Finanzmittelbestand hätte damit zum Ende Mio. betragen. Auf Basis der vorgenannten Veränderungen verminderte sich der bisherige Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 206 Mio. auf 31 Mio.. Der Haushaltsplanentwurf wurde nunmehr auf dieser Basis am 19. November 2015 in die Vollversammlung des Stadtrates als Grundlage für die anschließenden Beratungen eingebracht. Der nach den Fachausschussberatungen folgende Schlussabgleich zum Haushalt 2016 (Beschluss in der Sitzung der Vollversammlung am 16. Dezember 2015) führte noch zu Änderungen gegenüber dem dem Stadtrat im November vorgelegten Haushaltsplanentwurf. Letztendlich erhöhten sich im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 1 Mio. auf Mio. und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 45 Mio. auf Mio.. Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verminderte sich damit um 44 Mio. auf 326 Mio.. Das Investitionsvolumen (einschließlich Erwerb von Finanzanlagen) verminderte sich um 14 Mio. auf Mio. und die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (einschließlich Veräußerung von Finanzanlagen) verzeichneten eine Minderung um 1 Mio. auf 696 Mio.. Die Kreditaufnahme und die Tilgung wurden um jeweils 3 Mio. auf 49 Mio. reduziert, so dass auch weiterhin keine Nettoneuverschuldung zur Haushaltsfinanzierung erforderlich war. Auf Basis aller Veranschlagungsänderungen wies der Finanzhaushalt eine Minderung des Finanzmittelbestandes um 114 Mio. aus (Entwurf November: Minderung um 83 Mio. ). Im konsolidierten Ergebnishaushalt stiegen die Erträge, ebenso wie die Einzahlungen im Finanzhaushalt, um 1 Mio. auf Mio.. Die Aufwendungen nahmen um 44 Mio. auf Mio. zu. Der Anstieg der Aufwendungen lag damit ebenfalls auf dem Niveau des Zuwachses der laufenden Auszahlungen (45 Mio. ). Auf dieser Basis errechnete sich ein Fehlbetrag in Höhe von 74 Mio. (Entwurf November: 31 Mio. ). Das Gesamtvolumen vor Konsolidierung betrug bei den Erträgen Mio. und bei den Aufwendungen Mio.. In der Sitzung des Finanzausschusses am 18. bzw. der Vollversammlung am 19. Oktober 2016 wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 vorgelegt. Im Finanzhaushalt bewegte sich der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit auf nahezu unverändertem Niveau und verminderte sich gegenüber dem Haushaltsplan lediglich um 1 Mio. auf 325 Mio.. Dies war jedoch Folge erheblicher Veränderungen, die sich in ihrer Wirkung nahezu ausglichen, da den um 365 Mio. höheren Einzahlungen, 366 Mio. höhere Auszahlungen gegenüber standen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 32 von 320

33 Seite 13 Auf der Einzahlungsseite waren insbesondere folgende Erhöhungsfaktoren ausschlaggebend: Gewerbesteuer Mio. Grunderwerbsteuer + 30 Mio. Transfereinzahlungen, Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Mio. Bereich des Sozialreferates (insbes. 130 Mio. Kostenerstattungen überörtlicher Träger, 31 Mio. Transfereinzahlungen nach dem AsylbLG, 50 Mio. Refinanzierung der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen durch die Regierung von Oberbayern) Wesentliche Ausweitungen auf der Auszahlungsseite ergaben sich in folgenden Bereichen: Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaus Mio. zahlungen im Bereich des Sozialreferates (insbes. 36 Mio. nach SGB VIII, 59 Mio. für die Unterbringung v. Flüchtlingen und Wohnungslosen, 42 Mio. nach dem AsylbLG) Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich des + 57 Mio. Kommunalreferates (insbes. für Unterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose) Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen an Verbände der freien + 33 Mio. Gesundheits- und Wohlfahrtspflege / Referat für Bildung und Sport Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (ohne Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und ohne Kreditaufnahme) verringerten sich um 4 Mio. auf 692 Mio.. Dabei erhöhten sich die Einzahlungen bei den Zuweisungen, Beiträgen und Zuschüssen - schwerpunktmäßig im Schulbereich - um per Saldo 69 Mio. und bei der Veräußerung von Sachvermögen, in erster Linie bedingt durch Grundstücksverkäufe, um 127 Mio.. Dem standen Minderungen bei den Veräußerungen von Finanzanlagen um per Saldo 200 Mio. gegenüber. Die Auszahlungen für Investitionen erhöhten sich um rd. 248 Mio. auf Mio.. Dabei verminderten sich die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen um 3 Mio. und der Erwerb von Finanzanlagen um 95 Mio.. Die restlichen Investitionsauszahlungen (Grunderwerbungen, Baumaßnahmen, Stammkapitalerhöhungen etc.) erhöhten sich per Saldo um 346 Mio.. Auf die bisherige Brutto-Kreditaufnahme in Höhe von 49 Mio. wurde vollständig verzichtet und damit im Haushaltsjahr 2016 eine gleich hohe Netto-Entschuldung vorgesehen. Der Schuldenstand der Landeshauptstadt München reduzierte sich anhand der vorliegenden Planzahlen auf rd. 766 Mio.. Die Veränderung des Finanzmittelbestandes betrug, statt Mio. (Stand Haushaltsplan), zum Planungsstand des 1. Nachtrages Mio.. Im konsolidierten Ergebnishaushalt stiegen die Erträge um 381 Mio. auf Mio. und die Aufwendungen erhöhten sich um 437 Mio. auf Mio.. Der Fehlbetrag von 74 Mio. zum Stand Haushaltsplan 2016 erhöhte sich damit auf 130 Mio.. Unter Berücksichtigung der Zahlen aus internen Leistungsverrechnungen (insgesamt 959 Mio. ) errechnete sich ein Gesamtvolumen der Erträge von Mio. und der Aufwendungen von Mio.. Die Veränderungen ergaben sich weitgehend aus den im Finanzhaushalt dargelegten Gründen. Die erhebliche Abweichung zwischen den Veränderungen bei den Versorgungsauszahlungen im LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 33 von 320

34 Seite 14 Finanzhaushalt (- 5 Mio. ) und dem Versorgungsaufwand im Ergebnishaushalt (+ 65 Mio. ) resultierte aus den personalwirtschaftlichen Rückstellungen, welche u.a. aufgrund der aktuelleren Datenlage und der Besoldungserhöhung für 2016 angehoben werden mussten. Dies war auch der wesentliche Grund für die Abweichung zwischen der Veränderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt (- 1 Mio. ) und der Veränderung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt (- 56 Mio. ). 3. Haushalt 2017 Der mit Schreiben vom verteilte Haushaltsplanentwurf 2017 wies, unter Einschluss der im Verteilungsschreiben aktualisierten Gesamthaushalte, im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von Mio. und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von Mio. aus. Der hieraus resultierende Überschuss belief sich auf 449 Mio. bzw. ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zur SWM GmbH auf 428 Mio.. Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (ohne Kredite und Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit) in Höhe von 531 Mio. stand ein Investitionsvolumen (einschl. Erwerb von Finanzanlagen) in Höhe von Mio. gegenüber, so dass sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von Mio. ergab. Auf Basis der Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit (+ 449 Mio. ) und Investitionstätigkeit (- 606 Mio. ) sowie der eingeplanten Tilgungsleistungen in Höhe von 44 Mio. und der Kreditaufnahme von ebenfalls 44 Mio. verminderte sich der Finanzmittelbestand rein rechnerisch um 157 Mio.. Eine Nettoneuverschuldung ergab sich aufgrund der gleich hohen Tilgung und Kreditaufnahme nicht. Im Ergebnishaushalt (nicht konsolidiert) errechnete sich nach der Gegenüberstellung der Erträge in Höhe von Mio. und der Aufwendungen in Höhe von Mio. ein Fehlbetrag in Höhe von 104 Mio. (ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zur SWM GmbH 125 Mio. ). Der konsolidierte Ergebnishaushalt wies Erträge in Höhe von Mio. und Aufwendungen in Höhe von Mio. aus. Der nach den Fachausschussberatungen folgende Schlussabgleich zum Haushalt 2017 (Beschluss in der Sitzung der Vollversammlung am 14. Dezember 2016) führte zu Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf (Stand November 2016). Die wichtigsten Veränderungen ergaben sich aus der Reduzierung des Gewerbesteueransatzes um 50 Mio. sowie den Budgeterhöhungen beim Kommunalreferat um 44 Mio. (insbesondere Bauunterhalt) und beim Sozialreferat um 59 Mio. (u.a. Bettplatzentgelte an Beherbergungsbetriebe, Ausgleich Tarifsteigerung für freie Träger und Zuschussempfänger). Die Ausgabenmehrung im Sozialreferat konnte jedoch durch einen Anstieg der Einzahlungen um insgesamt 76 Mio. (insbesondere Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit Leistungen für Flüchtlinge und Zuwendungen für die von der Landeshauptstadt München übernommenen Bettplatzentgelte) mehr als kompensiert werden. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 34 von 320

35 Seite 15 Auf Basis aller Anpassungen im Schlussabgleich erhöhten sich im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 33 Mio. auf Mio. und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 106 Mio. auf Mio.. Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verminderte sich damit um 73 Mio. auf 376 Mio.. Ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH hätte sich ein Überschuss von 355 Mio. ergeben. Das Investitionsvolumen (einschließlich Erwerb von Finanzanlagen) stieg per Saldo um 73 Mio. auf Mio. an. Wesentliche Erhöhungen ergaben sich bei der Pauschale für das Festbauprogramm / 1. Schulbauprogramm (25 Mio. ) und beim Bildungscampus Freiham (50 Mio. ). Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (einschließlich Veräußerung von Finanzanlagen) verzeichneten einen Zuwachs um 67 Mio. auf 598 Mio.. Hier wirkten sich die um 22 Mio. höheren Zuweisungen, Beiträge, Zuschüsse u.ä. aus, welche vor allem durch die beide Zuschüsse für die Sanierung Alte Heimat in Höhe von jeweils 10 Mio. bedingt waren. Daneben stiegen die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen um 45 Mio.. Auslöser waren zusätzliche Grundstücksverkaufserlöse bei der Entwicklungsmaßnahme Theresienhöhe (+ 11 Mio. ) und beim Projekt Freiham (+ 34 Mio. ). Die Kreditaufnahme und die Tilgung wurden um jeweils 2 Mio. auf 42 Mio. reduziert, so dass weiterhin keine Nettoneuverschuldung zur Haushaltsfinanzierung erforderlich war. Auf Basis der vorgenannten Veranschlagungsänderungen errechnete sich eine Minderung des Finanzmittelbestandes um 236 Mio. (Haushaltsplanentwurf 2017: Minderung um 157 Mio. ). Im konsolidierten Ergebnishaushalt stiegen die Erträge um 28 Mio. auf Mio.. Die Aufwendungen nahmen um 129 Mio. auf Mio. zu. Auf dieser Basis errechnete sich ein Fehlbetrag in Höhe von 205 Mio. (Haushaltsplanentwurf 2017: 104 Mio. ), der ohne die Auswirkungen der Finanzbeziehungen zu der SWM GmbH 226 Mio. betragen hätte. Soweit der im Ergebnishaushalt 2017 ausgewiesene Fehlbetrag zum Jahresende 2017 weiterhin Bestand haben würde, wäre jedoch ein Ausgleich durch die Ergebnisrücklage sichergestellt. Das Gesamtvolumen vor Konsolidierung betrug bei den Erträgen Mio. und bei den Aufwendungen Mio.. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 35 von 320

36 Seite NHPL Einzahlungen 2017 Entwurf Gesamtfinanzhaushalt 2017 (in Mio. ; Prozentzahl: Veränderungen ggü. 1. NHPL 2016) laufende Verwaltungstätigkeit 2017 HPL NHPL Auszahlungen 2017 Entwurf 2017 HPL ,4 % ,9 % ,5 % ,3 % Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 85 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 316 Anteil a.d. Eink.St Anteil a.d. Umsatzst NHPL Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 87 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Gewerbesteuer Gewerbesteuer Anteil a.d. Umsatzst. 218 Einzahlungen 2017 Entwurf Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 90 Gr.Erw.St. 190 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Gewerbesteuer Anteil a.d. Umsatzst. 218 Direktorium 109 Revisionsamt 6 Baureferat 502 Kommunalref Kreisverw.ref. 266 Kulturreferat 207 POR (Referat) 74 Ref.f.Arb.u.Wirt. 111 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 133 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 73 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Stadtkämmerei 52 Zentrale Ansätze KommR 40 Zentrale Ansätze POR 402 Zentrale Ansätze StK 876 Stiftungen o. e. R. 20 Überschuss 325 lfd. Verw.tät. Direktorium 91 Revisionsamt 6 Baureferat 472 Kommunalref Kreisverw.ref. 272 Kulturreferat 208 POR (Referat) Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 134 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 69 Sozialreferat Zentrale Ansätze StK 913 Investitionstätigkeit / Finanzmittelbedarf 2017 HPL NHPL 93 Ref.f.Arb.u.Wirt. 102 Ref. f. Bildung u. Sport Stadtkämmerei 71 Zentrale Ansätze KommR 48 Zentrale Ansätze POR 513 Stiftungen o. e. R. 24 Überschuss 449 lfd. Verw.tät. Auszahlungen 2017 Entwurf Direktorium 102 Revisionsamt 6 Baureferat 469 Kommunalref Kreisverw.ref. 270 Kulturreferat 209 POR (Referat) Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 133 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 74 Sozialreferat Ref.f.Arb.u.Wirt. 115 Ref. f. Bildung u. Sport Stadtkämmerei 51 Zentrale Ansätze KommR 59 Zentrale Ansätze POR 499 Zentrale Ansätze StK 904 Stiftungen o. e. R. 24 Überschuss 376 lfd. Verw.tät HPL ,7 % ,1 % ,6 % ,6 % Tilgung 49 Inn. Darl. 0 Tilgung 44 Inn. Darl. 0 Tilgung 42 Inn. Darl. 0 Überschuss lfd. Verw.tät. 325 Kredite 0 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 134 Veräußerung von Finanzanl. 208 Veräußerung von Sachverm. 350 Überschuss 449 lfd. Verw.tät. Kredite 44 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 90 Veräußerung von Finanzanl. 261 Veräußerung von Sachverm. 180 Überschuss lfd. Verw.tät. 376 Kredite 42 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 112 Veräußerung von Finanzanl. 261 Veräußerung von Sachverm. 225 Investitionen Erwerb v. bewegl. Sachverm. 111 Stadtwerke 0 Kapitalrückführung Erwerb von Finanzanlagen 67 Investitionen 919 Erwerb v. bewegl. Sachverm. 87 Stadtwerke 21 Kapitalrückführung Erwerb von Finanzanlagen 110 Investitionen 976 Erwerb v. bewegl. Sachverm. 103 Stadtwerke 21 Kapitalrückführung Erwerb von Finanzanlagen 110 Entwicklung des Finanzmittelbestandes: voraussichtlicher Endstand 2016: 971 Mio. Veränderung HPL 2017: Mio. Rechnerischer Endstand 2017 vorläufig: 735 Mio. Veränderung des Finanzmittelbestandes Veränderung des Finanzmittelbestandes Veränderung des Finanzmittelbestandes LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 36 von 320

37 Seite NHPL Erträge 2017 Entwurf 2017 HPL Gesamtergebnishaushalt 2017 (Prozentzahl: Veränderungen ggü. 1. NHPL 2016) in Mio NHPL Aufwendungen 2017 Entwurf 2017 HPL * ,1 % 6.732* ,5 % 6.760* * ,7 % 6.836* ,4 % 6.965* Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 85 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 316 Anteil a.d. Eink.St Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 87 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 90 Gr.Erw.St. 190 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Direktorium 119 Revisionsamt 8 Baureferat 966 Kommunalref. 324 Kreisverw.ref. 348 Kulturreferat 261 POR (Referat) 89 Ref.f.Arb.u.Wirt. 138 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 158 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 100 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Direktorium 109 Revisionsamt 10 Baureferat 935 Kommunalref. 319 Kreisverw.ref. 360 Kulturreferat 265 POR (Referat) 110 Ref.f.Arb.u.Wirt. 129 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 163 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 98 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Direktorium 121 Revisionsamt 9 Baureferat 934 Kommunalref. 364 Kreisverw.ref. 363 Kulturreferat 266 POR (Referat) 109 Ref.f.Arb.u.Wirt. 143 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 163 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 104 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Stadtkämmerei 76 Stadtkämmerei 98 Stadtkämmerei Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Zentrale Ansätze KommR 121 Zentrale Ansätze POR 440 Zentrale Ansätze KommR 141 Zentrale Ansätze POR 600 Zentrale Ansätze KommR 153 Zentrale Ansätze POR 586 Zentrale Ansätze StK 878 Zentrale Ansätze StK 912 Zentrale Ansätze StK 905 Anteil a.d. Umsatzst. 175 Anteil a.d. Umsatzst. 218 Anteil a.d. Umsatzst. 218 Stiftungen o. e. R. 25 Stiftungen o. e. R. 30 Stiftungen o. e. R. 30 Fehlbetrag 130 Fehlbetrag 104 Fehlbetrag 205 *) konsolidiertes Volumen, d. h. ohne interne Leistungsverrechnung (einschl. Gebäudekosten- und Gebäudeerlösumlage), Steuerungsumlage und kalkulatorische Zinsen i. H. v. insgesamt 978 Mio. (nachrichtlich: 1. NHPL Mio. ). Anmerkung: Die ausgewiesenen Referatsbudgets sind nicht konsolidiert. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 37 von 320

38 Seite NHPL Gesamtfinanzhaushalt 2017 (ohne Bruttogewinnabführung, Kapitalrückführung, Steuerzahlungen bzw. -erstattungen beim BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) Einzahlungen 2017 Entwurf (in Mio. ; Prozentzahl: Veränderungen ggü. 1. NHPL 2016) 2017 HPL laufende Verwaltungstätigkeit NHPL Auszahlungen 2017 Entwurf 2017 HPL ,4 % ,0 % ,0 % ,8 % Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 85 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 316 Anteil a.d. Eink.St Anteil a.d. Umsatzst NHPL Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 87 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Gewerbesteuer Gewerbesteuer Anteil a.d. Umsatzst. 218 Direktorium 109 Revisionsamt 6 Baureferat 361 Kommunalref Kreisverw.ref. 266 Kulturreferat 207 POR (Referat) Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 133 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 73 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Zentrale Ansätze StK 876 Investitionstätigkeit / Finanzmittelbedarf Einzahlungen Auszahlungen 2017 Entwurf Sonstige Einnahmen Ausgleichszahlung 90 Gr.Erw.St. 190 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Gewerbesteuer Anteil a.d. Umsatzst HPL 74 Ref.f.Arb.u.Wirt. 111 Stadtkämmerei 52 Zentrale Ansätze KommR 40 Zentrale Ansätze POR 402 Stiftungen o. e. R. 20 Überschuss 333 lfd. Verw.tät NHPL Direktorium 91 Revisionsamt 6 Baureferat 359 Kommunalref Kreisverw.ref. 272 Kulturreferat 208 POR (Referat) Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 134 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 69 Sozialreferat Ref.f.Arb.u.Wirt. 102 Ref. f. Bildung u. Sport Stadtkämmerei 71 Zentrale Ansätze KommR 48 Zentrale Ansätze POR 513 Zentrale Ansätze StK 913 Stiftungen o. e. R. 24 Überschuss 428 lfd. Verw.tät Entwurf Direktorium 102 Revisionsamt 6 Baureferat 356 Kommunalref Kreisverw.ref. 270 Kulturreferat 209 POR (Referat) 92 Ref.f.Arb.u.Wirt. 115 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 133 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 74 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Stadtkämmerei 51 Zentrale Ansätze KommR 59 Zentrale Ansätze POR 499 Zentrale Ansätze StK 904 Stiftungen o. e. R. 24 Überschuss 355 lfd. Verw.tät HPL ,2 % 995-2,9 % ,1 % ,1 % Überschuss lfd. Verw.tät. 333 Kredite 0 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 134 Veräußerung von Finanzanl. 208 Veräußerung von Sachverm. 350 Überschuss 428 lfd. Verw.tät. Kredite 44 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 90 Veräußerung von Finanzanl. 261 Veräußerung von Sachverm. 180 Überschuss lfd. Verw.tät. 355 Kredite 42 Inn. Darl. 0 Zuweisungen, Beitr. Zusch. u.a. 112 Veräußerung von Finanzanl. 261 Veräußerung von Sachverm. 225 Tilgung 49 Inn. Darl. 0 Investitionen Erwerb v. bewegl. Sachverm. 111 Erwerb von Finanzanlagen 67 Tilgung 44 Inn. Darl. 0 Investitionen 919 Erwerb v. bewegl. Sachverm. 87 Erwerb von Finanzanlagen 110 Tilgung 42 Inn. Darl. 0 Investitionen 976 Erwerb v. bewegl. Sachverm. 103 Erwerb von Finanzanlagen 110 Entwicklung des Finanzmittelbestandes: voraussichtlicher Endstand 2016: 971 Mio. Veränderung HPL 2017: Mio. Rechnerischer Endstand 2017 vorläufig: 735 Mio. Veränderung des Finanzmittelbestandes Veränderung des Finanzmittelbestandes Veränderung des Finanzmittelbestandes LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 38 von 320

39 Seite 19 Gesamtergebnishaushalt 2017 (ohne Bruttogewinnabfg., Steuerzahlungen bzw. -erstattungen beim BgA U-Bahn-Bau/SWM GmbH) NHPL Erträge 2017 Entwurf 2017 HPL (Prozentzahl: Veränderungen ggü. 1. NHPL 2016) in Mio NHPL Aufwendungen 2017 Entwurf 2017 HPL * ,1 % 6.598* ,5 % 6.626* * ,1 % 6.723* ,9 % 6.852* Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 85 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 316 Anteil a.d. Eink.St Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 87 Gr.Erw.St. 180 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Sonstige Erträge Ausgleichszahlung 90 Gr.Erw.St. 190 Grundsteuern 320 Anteil a.d. Eink.St Direktorium 119 Revisionsamt 8 Baureferat 825 Kommunalref. 324 Kreisverw.ref. 348 Kulturreferat 261 POR (Referat) 89 Ref.f.Arb.u.Wirt. 138 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 158 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 100 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Direktorium 109 Revisionsamt 10 Baureferat 822 Kommunalref. 319 Kreisverw.ref. 360 Kulturreferat 265 POR (Referat) 110 Ref.f.Arb.u.Wirt. 129 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 163 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 98 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Direktorium 121 Revisionsamt 9 Baureferat 821 Kommunalref. 364 Kreisverw.ref. 363 Kulturreferat 266 POR (Referat) 109 Ref.f.Arb.u.Wirt. 143 Ref. f. Gesundheit u. Umwelt 163 Ref.f. Stadtplan.u. Bauordn. 104 Ref. f. Bildung u. Sport Sozialreferat Stadtkämmerei 76 Stadtkämmerei 98 Stadtkämmerei Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Zentrale Ansätze KommR 121 Zentrale Ansätze POR 440 Zentrale Ansätze KommR 141 Zentrale Ansätze POR 600 Zentrale Ansätze KommR 153 Zentrale Ansätze POR 586 Zentrale Ansätze StK 878 Zentrale Ansätze StK 912 Zentrale Ansätze StK 905 Anteil a.d. Umsatzst. 175 Anteil a.d. Umsatzst. 218 Anteil a.d. Umsatzst. 218 Stiftungen o. e. R. 25 Stiftungen o. e. R. 30 Stiftungen o. e. R. 30 Fehlbetrag 122 Fehlbetrag 125 Fehlbetrag 226 *) konsolidiertes Volumen, d. h. ohne interne Leistungsverrechnung (einschl. Gebäudekosten- und Gebäudeerlösumlage), Steuerungsumlage und kalkulatorische Zinsen i. H. v. insgesamt 978 Mio. (nachrichtlich: 1. NHPL Mio. ). Anmerkung: Die ausgewiesenen Referatsbudgets sind nicht konsolidiert. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 39 von 320

40 Seite Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten in den Jahren Ertrags- und Aufwandsarten *) Ergebnis Haushaltsjahr 2015 Ansatz Haushaltsjahr 2017 Ansatz inkl. des Nachtrages Haushaltsjahr 2016 Mio. Mio. Mio Steuern und ähnliche Abgaben 3.884, , ,8 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 859,7 839,9 875,1 3 Sonstige Transfererträge 344,7 548,3 554,7 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 255,6 247,9 252,8 5 Auflösung von Sonderposten 46,7 47,3 46,0 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 191,2 191,4 187,8 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 364,7 338,1 323,5 8 Sonstige ordentliche Erträge 640,8 152,8 156,3 9 Aktivierte Eigenleistungen 28,1 26,7 25,9 10 Finanzerträge 360,2 48,4 161,7 Summe Erträge 6.976, , ,6 11 Personalaufwendungen 1.468, , ,9 12 Versorgungsaufwendungen 552,4 548,4 651,5 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 871, , ,5 14 Planmäßige Abschreibungen 362,0 343,1 347,0 15 Transferaufwendungen 2.617, , ,3 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 545,6 348,0 345,5 17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 62,5 32,3 25,9 Summe Aufwendungen 6.479, , ,6 *) ohne außerordentliche Erträge und Aufwendungen LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 40 von 320

41 Seite Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten bei den Zentralen Ansätzen der Stadtkämmerei Vorbemerkung: Soweit im Jahresergebnis 2015 Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgetreten sind, wurde ergänzend auch das jeweilige Ergebnis der Finanzrechnung angeführt. Steueransätze 2017 Die Ausführungen entsprechen dem Stand der Kalkulation zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2017 am 14. Dezember Anmerkungen zur aktuellen Steuerschätzung des Arbeitskreises vom November 2016 und den zugrunde liegenden Konjunkturprognosen Die aktuellen Steuerschätzungen des AK Steuerschätzungen, der vom 02. bis 04. November 2016 in Nürnberg getagt hat, umfassen Prognosen bezüglich der in den einzelnen Steuerarten zu erwartenden Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden inkl. der EU-Eigenmittel in den Jahren 2016 bis Den Steuerschätzungen werden einerseits die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der von der Bundesregierung veröffentlichten Herbstprojektion für die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland in den Jahren 2016 ff. zugrunde gelegt und andererseits werden die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen berücksichtigt. Auch die anderen Rechtsgebiete werden nach ihrem geltenden Stand berücksichtigt, nicht nach erwartbaren Rechtsänderungen. Die Steuereinnahmen aller drei Gebietskörperschaften inkl. der EU-Eigenmittel werden nach der vorliegenden Schätzung im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % und im Jahr 2017 um 4,2 % auf dann insgesamt 724,5 Mrd. wachsen. Im Vergleich mit den vorhergehenden Steuerschätzungen vom Mai 2016 wurde die Prognose der Steuereinnahmen mit einem Ausmaß von 4,3 Mrd. im Jahr 2016 und 0,7 Mrd. im Jahr 2017 angehoben. Bezogen auf die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen sind die Abweichungen zwischen den beiden Steuerschätzungen im Jahr 2017 mit - 0,2 Mrd. auf Steuerrechtsänderungen und + 0,8 Mrd. auf Schätzabweichungen zurückzuführen. Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden im Jahr 2016 voraussichtlich um 1,6 % steigen und im Jahr 2017 um 7,4 %. Nach den Werten des Arbeitskreises werden die gemeindlichen Steuereinnahmen im Jahr 2017 damit ein Volumen von 101,2 Mrd. erreichen. Im Vergleich mit den vorhergehenden Steuerschätzungen vom Mai 2016 ergeben sich insoweit keine Änderungen (Schätzabweichungen 0,0 Mio. und Steuerrechtsänderungen 0,0 Mio. ). Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Bundesregierung erwartet in der Herbstprojektion vom für das Jahr 2016 einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent (Frühjahrsprojektion 2016: 1,7 %) und im Jahr 2017 von 1,4 Prozent (Frühjahrsprojektion 2016: 1,5 %). Die Prognose fällt für das Jahr 2016 damit etwas besser und im Jahr 2017 etwas weniger stark aus, als noch im Frühjahr 2016 angenommen. Die Bundesregierung erwartet, dass der konjunkturelle Aufschwung weiterhin solide verläuft und getragen von der relativ kräftigen Binnennachfrage sich die deutsche Wirtschaft auch in einem vor allem außenwirtschaftlich sehr schwierigen Umfeld behauptet. Die Wirtschaftsfor- LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 41 von 320

42 Seite 22 schungsinstitute hatten in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom eine in weiten Teilen übereinstimmende Prognose vorgelegt. Für eine Fortsetzung des Konjunkturaufschwungs in Deutschland sprechen nach wie vor günstige wirtschaftliche Fundamentaldaten, insbesondere niedrige Zinsen, gute Absatzperspektiven im Inland, Lohnsteigerungen sowie spürbare Rentenerhöhungen und nicht zuletzt die Preisstabilität. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor sehr günstig und der Beschäftigungsaufbau wird sich ebenfalls weiter fortsetzen. Zusätzlicher Schub kommt von den öffentlichen Ausgaben in Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration. Auch der Wohnungsbau trägt zum Wachstum bei. Die Risiken für die Weltkonjunktur bleiben vermutlich auch im Jahr 2017 außergewöhnlich hoch. Hinzu kommen die Folgen aus der Brexit-Entscheidung sowie dem Ausgang der Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten von Amerika, die in weiten Bereichen aber noch nicht absehbar sind. Anmerkungen zu den einzelnen Steueransätzen Grundsteuer B Der AK Steuerschätzungen geht bei der Grundsteuer B von einer Steigerung von 3,5 % im Jahr 2016 aus, während für das Jahr 2017 eine Steigerungsrate von 1,6 % angesetzt wird. Die Prognose des Arbeitskreises beinhaltet jedoch nicht nur die zu erwartenden Steigerungen der Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer (z.b. durch Baufertigstellungen) sondern auch bereits beschlossene Rechtsänderungen. Da gerade bei der Grundsteuer die Rechtsänderungen, insbesondere durch Veränderung der Hebesätze in einzelnen Städten und Gemeinden, regional sehr unterschiedlich ausfallen, wird die Prognose der Einnahmen aus der Grundsteuer in München methodisch mit Hilfe der durchschnittlichen Steigerungsraten der Grundsteuer B in den zurückliegenden Zeiträumen fortentwickelt. Die Sollstellungen bei der Grundsteuer B entwickelten sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 mit einem Zwischenstand in Höhe von 315,3 Mio. entsprechend den Erwartungen. Mit Blick auf die anhaltende Bautätigkeit in München kann zudem auch langfristig gesehen mit einer stetigen Ausweitung des Grundsteueraufkommens gerechnet werden. Auf dieser Grundlage ergab sich für das Jahr 2017 ein Planansatz von 320 Mio. (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 314,0 Mio. und im Finanzhaushalt 314,0 Mio. ). Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlagen Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer wird nach der Prognose des AK Steuerschätzungen im Jahr 2016 um 0,6 % niedriger ausfallen (AK Mai 2016: -1,7 %) und im Jahr 2017 um 9,6 % (AK Mai 2016: +10,9 %) wachsen. Das bundesweite Aufkommen der Gewerbesteuer wird im Jahr 2016 voraussichtlich 45,4 Mrd. (AK Mai 2016: 44,9 Mrd. ) und im Jahr ,8 Mrd. (AK Mai 2016: 49,9 Mrd. ) betragen. Im Vergleich mit den Steuerschätzungen vom Mai 2016 wurden die Prognosen zu den Gewerbesteuereinnahmen damit für das Jahr 2016 um 500 Mio. angehoben und für das Jahr 2017 nahezu unverändert belassen (- 50 Mio. ). Bei Verwendung der vom AK Steuerschätzungen prognostizierten Steigerungsraten für das Jahr 2016 und das Jahr 2017 würde sich auf der Basis des Ist-Ergebnisses der Gewerbesteuer in München im Finanzhaushalt 2015 in Höhe von 2.454,7 Mio. rein rechnerisch ein regionalisierter Anteil von Mio. ergeben. Hervorzuheben ist, dass in der Prognose des Arbeitskreises für das Jahr 2016 einmalige beträchtliche Einnahmeausfälle aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 42 von 320

43 Seite 23 Rechtsprechung (BFH-Urteile zu STEKO und 40 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) berücksichtigt worden sind. Die tatsächlichen Auswirkungen des damit zu verbindenden Sondereffektes sind jedoch regional nur schwer einzuschätzen. Dies schon deshalb, weil sich die Auswirkungen auf Einzelfälle beschränken und der Zeitpunkt der Umsetzung zudem in einem starken Maße durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung bestimmt wird. Die städtischen Einnahmen aus der Gewerbesteuer des Jahres 2016 zeichneten sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 durch eine leicht hinter dem Vorjahresniveau zurückliegende Entwicklung aus. So lag der Gesamtsollstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat um -1,2 % und im Vergleich zum Vorjahresendstand 2015 um -2,1 % zurück. Ausgehend von den durchschnittlichen Entwicklungen der letzten Jahre waren für das gesamte Jahr 2016 Gewerbesteuereinnahmen von rd Mio. zu prognostizieren. Da in der Änderungsrate des AK Steuerschätzungen für das Jahr 2017 zudem steuerrechtsbedingte Sondereffekte eingerechnet wurden, deren Auswirkungen regional sehr unterschiedlich ausfallen, wurde aus haushaltsplanerischer Sicht im Schlussabgleich beim Gewerbesteueransatz 2017 nur eine Zuwachsrate von gerundet + 2,5 % eingerechnet. Diese Prognose erfolgte in Anlehnung an die vom AK Steuerschätzungen für die Jahre 2018 (+2,4 %) und 2019 (+2,4 %) prognostizierten weiteren Entwicklungen der bundesweiten Gewerbesteuereinnahmen. Der Gewerbesteueransatz für das Jahr 2017 wurde daher im Schlussabgleich mit Mio. veranschlagt (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 2.349,1 Mio. und im Finanzhaushalt 2.454,7 Mio. ). Gewerbesteuerumlagen Die Gewerbesteuerumlagen sind ein Annex der Gewerbesteuer. Die Berechnungsformel für die Gewerbesteuerumlage lautet: Örtliches Gewerbesteueraufkommen dividiert durch örtlichen Hebesatz, multipliziert mit dem jeweiligen Vervielfältiger. Die für die Berechnungen der Gewerbesteuerumlagen maßgeblichen Vervielfältiger für das Jahr 2017 wurden nach den Erwartungen des Deutschen Städtetages für die Gewerbesteuer - Normalumlage mit 35 v.h. und für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung der Deutschen Einheit mit 34 v.h. berücksichtigt. Korrespondierend zu den Ansatzplanungen bei der Gewerbesteuer wurde daher der Ansatz 2017 für die Gewerbesteuer - Normalumlage mit 179 Mio. (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 175,3 Mio. und im Finanzhaushalt 177,8 Mio. ) und für die Gewerbesteuerumlage - Dt. Einheit mit 173 Mio. (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 170,3 Mio. und im Finanzhaushalt 172,7 Mio. ) veranschlagt. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird kumuliert entsprechend den Prognosen des AK Steuerschätzungen vom November 2016 im laufenden Jahr um 3,3 % (AK Mai 2016: 3,2 %) ansteigen und im Jahr 2017 um 5,0 % (AK Mai 2016: 5,6 %). Die unterstellten Wachstumsraten sind insbesondere durch die prognostizierten Entwicklungen der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme und der Unternehmens- und Vermögenseinkommen geprägt. Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge werden hingegen vergleichsweise hohe Rückgänge des Kassenaufkommens prognostiziert. Hierfür dürfte u. a. das niedrige Zinsniveau verantwortlich sein. Bezogen auf die Daten des AK Steuerschätzungen würde sich für das Jahr 2016 ein Steuerbeteiligungsbetrag für die Stadt München in Höhe von Mio. und für das Jahr 2017 von Mio. ergeben. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 43 von 320

44 Seite 24 Die Entwicklungen des Steuerbeteiligungsbetrages an der Einkommensteuer in Bayern zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 bestätigten die Prognosen des Arbeitskreises bzw. zeichneten sich in der regionalisierten Betrachtung leicht verbesserte Zuwachsraten ab. Unter Berücksichtigung der in der kumulierten Betrachtung für das Jahr 2017 ermittelten Steigerungsrate des AK Steuerschätzungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 5,0 % ergab sich rechnerisch für das Jahr 2017 insoweit ein Prognosewert von Mio.. Der Planansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 wurde daher im Schlussabgleich mit Mio. veranschlagt (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 1.042,5 Mio. und im Finanzhaushalt 1.049,7 Mio. ). Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer inkl. Härteausgleich Das Umsatzsteueraufkommen wird nach der Prognose des AK Steuerschätzungen sowohl im Jahr 2016 mit 3,5 % (AK Mai 2016: 4,6 %) als auch im Jahr 2017 mit 4,3 % (AK Mai 2016: 4,1 %) weiterhin robust wachsen. Die Entwicklungen des Steuerbeteiligungsbetrages an der Umsatzsteuer in Bayern zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 lagen mit einer Steigerungsrate von 3,0 % noch etwas unterhalb der Prognosen des Arbeitskreises. In den Einnahmen enthalten ist die über den Transferweg des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ausgereichte zusätzliche Unterstützung des Bundes für die Kommunen aus der sog. Bundesmilliarde. Die Kommunen profitieren dabei nach 1 Satz 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern insbesondere durch einen im Jahr 2016 erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Mio. und im Jahr 2017 von Mio.. Die bayerischen Städte und Gemeinden erhalten im Jahr 2017 daraus einen höheren Umsatzsteueranteil von ca. 243 Mio., die Stadt München von ca. 54 Mio.. Unter Berücksichtigung der in der kumulierten Betrachtung für das Jahr 2017 ermittelten Steigerungsrate des AK Steuerschätzungen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 4,3 %, den Münchner Anteilsbeträgen aus der sog. Bundesmilliarde und dem Härteausgleich ergab sich rechnerisch für das Jahr 2017 insoweit ein Prognosewert von 218 Mio.. Der Planansatz beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2017 wurde daher im Schlussabgleich mit 218 Mio. veranschlagt (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 170,2 Mio. und im Finanzhaushalt 170,3 Mio. ). Ausgleichsleistungen für Einnahmeausfälle aus dem Familienleistungsausgleich (Einkommensteuerersatz) Die Städte und Gemeinden erhalten für Einnahmeausfälle aus dem Familienleistungsausgleich, die durch mehrere Kindergelderhöhungen bzw. Erhöhungen des steuerlichen Kinderfreibetrages bei der Lohn- und Einkommensteuer verursacht werden, Ausgleichsleistungen des Landes (sog. Einkommensteuerersatz). Die Höhe der Ausgleichsleistungen wird durch zusätzliche Umsatzsteueranteile der Bundesländer gespeist und ist nach Maßgabe des 1 Finanzausgleichsgesetz zudem noch von weiteren spezifischen Berechnungsgrößen abhängig. Die Verteilung zwischen den Ländern erfolgt nach dem Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen. Die interkommunale Verteilung innerhalb Bayerns wird dann auf Basis der für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gültigen Verteilungsschlüssel vorgenommen. Das Umsatzsteueraufkommen wird nach der Prognose des AK Steuerschätzungen mit Steigerungsraten von 3,5 % im Jahr 2016 und 4,3 % im Jahr 2017 weiterhin robust wachsen. Hervorzuheben ist, dass die Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich nur zum Teil auf das Auf- LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 44 von 320

45 Seite 25 kommenswachstum der Umsatzsteuer zurück geführt werden können, sondern nicht unerheblich auch von den Verteilungsmechanismen der entsprechenden Anteilsbeträge zwischen dem Bund und den Ländern sowie unter den Ländern geprägt werden. Im Vergleich zum Vorjahr war zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussabgleichs 2017 festzustellen, dass die Ausgleichsleistung mit + 8,7 % im Vergleich zum Umsatzsteueraufkommen (+ 2,4 %) überproportional gewachsen war. Für die Haushaltsplanung wurden die Ansätze auf Basis der Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen bei der Umsatzsteuer fortentwickelt. Der Planansatz beim Familienleistungsausgleich für das Jahr 2017 wurde daher im Schlussabgleich mit 90 Mio. veranschlagt (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 80,3 Mio. und im Finanzhaushalt 79,6 Mio. ). Gewerbesteuer (brutto), Anteil an der Umsatzsteuer (in Mio. ) ,0 % ,6 % ,0 % ,0 % ,6 % ,0 % ,0 % ,0 % ,7 % ,5 % ,8 % ,7 % ,8 % ,7 % Gewerbest. Anteil an d. Umsatzst. 2007: RERG : IST-Ergebnis (Finanzhaushalt) 2016: 1. NHPL 2017: HPL Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Familienleistungsausgleich (in Mio. ) ,0 % ,7 % ,1 % ,7 % ,9 % ,2 % ,3 % ,0 % ,9 % ,6 % ,2 % ,2 % ,4 % ,7 % Anteil a. d. Eink.St. Fam.leistungsausgl. 2007: RERG : IST-Ergebnis (Finanzhaushalt) 2016: 1. NHPL 2017: HPL LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 45 von 320

46 Seite 26 Kommunale Finanzausgleichsleistungen 2017 Schlüsselzuweisung Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung jeder Gemeinde wird von der durchschnittlichen Ausgabebelastung und der eigenen Steuerkraft ausgegangen. Dabei werden bei kreisfreien Gemeinden zusätzlich ihre besondere Aufgabenstellung und eine überdurchschnittliche Sozialhilfebelastung berücksichtigt. Nachdem die Steuerkraft der Stadt gegenüber dem Vorjahr um rd. 6,1 % angestiegen ist und damit deutlich über der städtischen Ausgabenbelastung lag, wird die Landeshauptstadt München in 2017 keine Schlüsselzuweisung erhalten (Plan 2016 und Ist ). Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG Für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden der Landeshauptstadt München Finanzzuweisungen gewährt. Der pauschale Zuwendungsbetrag je Einwohner hat vom Jahr 1999 bis einschließlich dem Jahr 2016 unverändert 33,56 betragen. Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017 wurde der sog. Kopfbetrag auf 35,86 je Einwohner festgesetzt. Unabhängig von der Erhöhung der Kopfpauschale haben die steigenden Einwohnerzahlen einen kontinuierlichen Anstieg der Finanzzuweisungen für die Stadt zur Folge. Für 2017 wurde daher im Haushalt eine Finanzzuweisung in Höhe von 48,7 Mio. angesetzt (Plan ,0 Mio., Ist ,2 Mio. ). Mit Bescheid vom hat das Bayerische Landesamt für Statistik die Finanzzuweisung für das Jahr 2017 auf rd. 52,1 Mio. festgesetzt. Überlassung der staatlichen Grunderwerbsteuer Der Freistaat Bayern stellt den Gemeinden und Landkreisen 8/21 des Aufkommens an Grunderwerbsteuer zur Verfügung (Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer), der den kreisfreien Gemeinden nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens in voller Höhe zufließt. Die Umsätze auf dem Münchner Immobilienmarkt bewegen sich seit Jahren auf äußerst hohem Niveau. Eine Trendwende ist nicht absehbar. Vielmehr ist mit weiter steigenden Immobilienpreisen zu rechnen. Für 2017 wird davon ausgegangen, dass ein Ansatz von 190 Mio. bei der Überlassung der staatlichen Grunderwerbsteuer gerechtfertigt ist (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 164,7 Mio. und im Finanzhaushalt rd. 164,4 Mio. ). Pauschale Zuweisung vom Land nach Art. 12 FAG Für die Finanzierung von Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erhalten die Gemeinden und Landkreise eine Investitionspauschale, die abgestuft nach Umlagekraft und Einwohnerzahl festgesetzt wird. Auf dieser Grundlage wurde im Haushalt 2017 ein Betrag von 13,6 Mio. angesetzt (Plan ,8 Mio., Ist ,1 Mio. ). Mit Bescheid vom hat das Bayerische Landesamt für Statistik die Zuweisung nach Art. 12 FAG auf 13,4 Mio. festgesetzt. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 46 von 320

47 Seite 27 Bezirksumlage Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Gemeinden und Landkreise um. Umlagegrundlagen sind die für die Gemeinde geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 % der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Der Bezirk Oberbayern hat den Hebesatz der Bezirksumlage in 2017 trotz der allgemein angestiegenen Umlagekraft (LHM rd. + 6,1 %) unverändert bei 19,5 v.h. belassen können. Mit Haushaltsbeschluss des Bezirkstags am hat der Bezirk Oberbayern die Bezirksumlage für das Jahr 2017 auf 514,2 Mio. festgesetzt. Im Haushalt 2017 sind derzeit 515 Mio. veranschlagt (Plan ,7 Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 584,3 Mio. und im Finanzhaushalt 446,7 Mio. ). Schuldendienst 2017 Tilgung und Kreditaufnahmen Im Jahr 2017 sind Tilgungen in Höhe von 42,1 Mio. vorgesehen (Plan ,7 Mio., Ist ,0 Mio. ). Anmerkung: Die im Jahr 2017 anfallenden Tilgungen bei Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurden zusätzlich mit insgesamt rd. 34 Tsd. bei den jeweiligen Stiftungen veranschlagt (Plan ,7 Tsd., Ist ,3 Tsd. ). Kreditneuaufnahmen sind für das Jahr 2017 in Höhe von 42,1 Mio. geplant (Plan 2016 und Ist ). Die Reduzierung der Kreditermächtigung (1. NHPL 2016) im Haushaltsjahr 2016 bewirkt einen Rückgang der Ansätze für das Haushaltsjahr 2017 im Hinblick auf den Zinsaufwand auf rd. 25 Mio. sowie die Zinsauszahlungen auf rd. 26,4 Mio.. Zinsaufwand Im Haushaltsplan 2017 wurden für Zinsaufwand für Kredite rd. 25 Mio. und kein Zinsaufwand für den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten veranschlagt. Zusammen sind damit voraussichtlich rund 25 Mio. an Zinsen aufzuwenden (Plan ,4 Mio., Ist ,1 Mio. ). Der Rückgang resultiert vorwiegend aus der rückläufigen Zinsentwicklung und den Sondertilgungen vergangener Jahre. Zinsauszahlungen (nur Finanzhaushalt) Im Haushaltsplan 2017 wurden für Zinsauszahlungen für Kredite 26,4 Mio. und keine Zinsauszahlungen für den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten veranschlagt. Zusammen sind damit voraussichtlich rund 26,4 Mio. an Zinsen zu zahlen (Plan ,7 Mio., Ist ,9 Mio. ). Der Rückgang resultiert vorwiegend aus der rückläufigen Zinsentwicklung und den Sondertilgungen vergangener Jahre. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 47 von 320

48 Seite 28 Finanzanlagen bei den Zentralen Ansätzen der Stadtkämmerei Erwerb und Veräußerung von Finanzanlagen (nur Finanzhaushalt) sowie Zinsen Erwerb und Veräußerung von Finanzanlagen Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des Finanzmittelbestandes in der Planung und zum Erhalt einer Liquiditätsreserve wurden für 2017 Ansätze für Erwerb und Veräußerung von Finanzanlagen bei den Zentralen Ansätzen der Stadtkämmerei beim Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 39,3 Mio. (1. NHPL ,0 Mio., Ist ,8 Mio. ) sowie bei der Veräußerung von Finanzanlagen in Höhe von 232,3 Mio. (1. NHPL ,0 Mio., Ist ,7 Mio. ) veranschlagt. Zinsen aus Geldanlagen Auf Grund der weiterhin niedrigen Zinslandschaft geht der Haushaltsansatz 2017 (7,7 Mio. ) gegenüber dem Plan 2016 (9,8 Mio. ) und dem Ergebnis 2015 (Ist 2015 im Ergebnishaushalt 10,8 Mio. und im Finanzhaushalt 12,0 Mio. ) weiter zurück. Sonstige Zinsen gemäß 233 a Abgabenordnung Zinsen gemäß 233 a AO ergeben sich bei der Gewerbesteuer aus Erhöhungen bzw. Minderungen für Vorjahre, z.b. nach Betriebsprüfungen oder Rechtsbehelfs-/Klageverfahren. Solche Veränderungen sind nicht vorhersehbar, eine gesicherte Einschätzung der Einnahmen ist deshalb nicht möglich. Die sonstigen Zinsen gemäß 233 a AO werden für das Jahr 2017 mit 21 Mio. kalkuliert (Plan Mio., Ist 2015 im Ergebnishaushalt 50,8 Mio. und im Finanzhaushalt 51,5 Mio. ). Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinserträge im Bereich der Zentralen Ansätze der Stadtkämmerei korrespondieren mit den kalkulatorischen Zinsaufwendungen der Referate, damit sind die kalkulatorischen Zinsen für den Gesamthaushalt im Saldo haushaltsneutral. Die kalkulatorischen Zinsen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft sind im Haushaltsplan 2017 mit rund 540 Mio. und im Haushaltsplan 2016 mit rund 510 Mio. veranschlagt (Ist 2015 rund 509 Mio. ). Der kalkulatorische Zinssatz wurde für das Jahr 2015 auf 3,85 %, für die Jahre 2016 und 2017 auf 3,35 % festgesetzt. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 48 von 320

49 Seite Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten bei den Referaten und deren Zentrale Ansätze Die Referate haben zur Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten wie folgt Stellung genommen: Direktorium 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Direktorium wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Die Abrechnung von IT-Dienstleistungen von kann jeweils zum Rechnungsschluss nicht für das jeweilige Haushaltsjahr zeitnah erfolgen, so dass hohe Rückstellungen gebildet werden müssen, um noch ausstehende Rechnungen im Folgejahr ausweisen zu können. Die Auflösung der gebildeten Rückstellungen treten im Ergebnis als IST auf, können aber bei der Haushaltsplanung noch nicht veranschlagt werden. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen Tsd. 312 Tsd Tsd. Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Direktorium wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 49 von 320

50 Seite Personalaufwendungen Die Personalkostenplanung wurde von Grund auf neu konzipiert. Durch das Abstellen auf vorhandene Stellen und den Abschlag für Vakanzen hat sich der Planansatz geändert. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Bezüge Beamte Jahressonderzuw Personalaufw. tarifl. Beschäftigte Zuw. tarifl. Besch Pauschalst.tarifl.B Sozvers. tarifl. B Unfallvers. tarifl. B Beitr.Vers.kas.tarifl Beihilfezahlg. Bea Beih.zahl.Tarifbe Beihilfez.Ver.empf Negativplanung Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.2 Transferaufwendungen Durch einen weiteren entsprechenden Beschluss wurden nochmals Zuwendungen für die Einrichtung/Ausstattung des IT-Rathauses in den Haushaltsplan eingestellt. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuwendungen lfd. Zwecke verb. Unternehmen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Baureferat 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Baureferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Erstattung der Konzernsteuerumlage der SWM GmbH (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) Die Abweichung wird durch die Erstattung der SWM GmbH an den BgA U-Bahnbau aufgrund des Konzernsteuerumlagevertrages verursacht. Die Differenz beträgt zwischen Plan 2016/2017 zum LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 50 von 320

51 Seite 31 Ergebnis ,9 Mio.. Der Unterschied zwischen den Plan- und Ist-Werten kommt zu Stande, da das Ist als Planbasis grundsätzlich nicht repräsentativ ist und die Stadtkämmerei für jedes Planungsjahr die zu erwartenden Erlöse neu ermittelt. Aufgrund von niedriger erwarteten Steuernachzahlungen verringern sich die Planwerte für die Konzernsteuerumlage aus Vorjahren in 2016 um 49,5 Mio.. In 2017 wird keine Steuernachzahlung in diesem Bereich erwartet. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erstattung der Konzernsteuerumlage der SWM GmbH Konzernsteuerumlage aus Vorjahren Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Die Abweichung zwischen Ergebnis 2015 und Plan 2016/2017 beruht auf Erträgen aus der Auflösung einer für Steuernachzahlungen gebildeten Rückstellung für die Betriebsprüfung der Jahre im Rahmen der Finanzbeziehungen zwischen der Stadtwerke München GmbH und dem BgA U-Bahn-Bau. Diese wurde in 2015 ertragswirksam aufgelöst. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erträge a. d. Auflösung von Rückstellungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Baureferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: Aufwand für Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Es handelt sich hierbei um Aufwendungen für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie Solidaritätszuschlag des BgA U-Bahn-Bau im Rahmen der steuerlichen Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit der SWM GmbH. Die Differenz zwischen Plan 2016 zum Ergebnis 2015 beträgt 7,5 Mio. und zwischen Plan 2017 zum Ergebnis ,3 Mio.. Die Abweichungen kommen zu Stande, da das Ist als Planbasis grundsätzlich nicht repräsentativ ist und die Stadtkämmerei für jedes Planungsjahr die zu erwartenden Aufwendungen neu ermittelt (siehe Konzernsteuerumlage). LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 51 von 320

52 Seite 32 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Aufwendungen für Gewerbesteuer Aufwendungen für Körperschaftsteuer Aufwendungen für Solidaritätszuschlag Rückzahlung Konzernsteuerumlage aus Vorjahren an SWM Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer aus Vorjahren Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 0 0 Summe Tsd Tsd Tsd. Kommunalreferat (Referatsbereich) 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Kommunalreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte Hierunter fallen die Mieteinnahmen eine für das städtische Immobilienreferat essenzielle Ertragsart - z.b. werden hier die Mieterträge der an die Regierung von Oberbayern vermieteten Flüchtlingsunterkünfte verbucht. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Ertr. aus Mieteinn. PKF Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Ertr. aus Mieteinn Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 52 von 320

53 Seite Sonstige ordentliche Erträge Diese Ertragsart ist deshalb von besonderer finanzieller Bedeutung, da die hier erfassten Werte starken Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen liegen in der Natur der verbuchten Sachverhalte. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Mehrerl. Abg. unb. SA A Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd. 0 Tsd. 0 Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Kommunalreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Zu den Kernaufgaben des städtischen Immobilienreferates gehört neben der Vermietung auch die Anmietung von Objekten. Der mit den Mietzahlungen in Verbindung stehende Aufwand wird unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verbucht. In den letzten Jahren ist dieser Aufwand stark angestiegen. Das lag daran, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen verstärkt Objekte angemietet werden mussten, aber auch der Bedarf an Büroräumen anstieg, da zusätzliches Personal für die Verwaltung dieser Flüchtlingsunterkünfte akquiriert wurde. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) AW Mieten, Pachten-KR Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.2 Personalaufwendungen Wie unter Punkt 2.1 bereits dargestellt, führte der Anstieg der Flüchtlingsunterkünfte auch zu einem Mehrbedarf an Personal, welches die Verwaltung dieser Unterkünfte wahrnimmt. Der Personalzuwachs hat natürlich Auswirkungen auf die Personalaufwendungen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Bezüge Beamte u.anw. Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Pers.aufw.tarifl.Be Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 53 von 320

54 Seite 34 Kommunalreferat (Zentrale Ansätze) 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Kommunalreferat (zentrale Ansätze) wie folgt dar: 1.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte Hierunter fallen sowohl Erträge aus Vermietung, als vor allem auch aus Verpachtung. Da verpachtete Objekte keiner städtischen Nutzung unterliegen, werden sie bei den zentralen Ansätzen des Kommunalreferates geführt. Die Erträge aus Verpachtung sind für das Kommunalreferat als dem städtischen Immobiliendienstleister jedoch - wie die Mieterträge im Referatsbereich - eine maßgebliche Ertragsart. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Ertr. a. Mieteinn. PKF Ertr. a. Pachteinn. (PKF) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 1.2 Sonstige ordentliche Erträge Diese Ertragsart ist deshalb von besonderer finanzieller Bedeutung, da die hier erfassten Werte starken Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen liegen in der Natur der verbuchten Sachverhalte. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Mehrerl. Abg. unb. SA A Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd. 0 Tsd. 0 Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Kommunalreferat (zentrale Ansätze) wie folgt dar: 2.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Teil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist der Aufwand für die Pflege der Grundstücke im ungebundenen Immobilienvermögen (Rasenmäharbeiten, Baumrückschnitte, etc.). Außerdem fallen hierunter auch Entsorgungen spezieller Art (z.b. Sperrmüllabholungen). Beides sind grundlegende Arbeiten in der Immobilienbewirtschaftung und auch aufgrund ihres Umfangs von besonderer finanzieller Bedeutung. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 54 von 320

55 Seite 35 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Sonst.Aufw.DL- KOMZ Entsorgung spez. Art Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 2.2 Sonstige ordentliche Aufwendungen Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen finden sich die Ansätze für die Maßnahmen des Kommunalreferates. Hier wird beispielsweise auch die Entwicklung des neuen Stadtteils Freiham Nord abgebildet. Außerdem finden sich hier die an den Bund zu leistenden Erstattungen für Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen (Entwicklungsmaßnahmen Nordheide und Ackermannbogen). Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erst.verb.Unt.- KOMZ Maßnah.abw./Proj.- KR Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 428 Tsd Tsd Tsd Erstattungen Bund Tsd. 0 Tsd. 0 Tsd Erstattungen Bund KOMZ 0 Tsd. 0 Tsd Tsd. Kreisverwaltungsreferat 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Kreisverwaltungsreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Erträge im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind hauptsächlich Verwaltungsgebühren. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 55 von 320

56 Seite 36 Hierbei sind die Erträge 2015 leicht höher als die Planansätze 2017 (928 Tsd. ). Dies hängt hauptsächlich damit zusammen, dass in 2015 bei der Sollstelle Rückstände aus Vorjahren abgebaut wurden. Die Erhöhung vom Planansatz 2016 auf 2017 hängt im Wesentlichen mit Fallzahlensteigerungen zusammen (z.b. Zulassung, Beurkundung von Geburten und Ehe, Veranstaltungen). Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Verwaltungsgebühren Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Kostenerstattungen und umlagen schwanken zwischen den Jahren auf Grund der Wahlen. In 2015 und 2016 wurden keine Wahlen durchgeführt, für die Erstattungen von Bund oder Land gezahlt werden. In 2017 sind 850 Tsd. als Erstattung für die Bundestagswahl 2017 eingeplant. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erstattungen vom Land Plan 2017 (Schl.abgl.) 0 Tsd. 0 Tsd. 850 Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Kreisverwaltungsreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Bei den Personalaufwendungen liegt vom Ist 2015 zum Plan 2016 sowie vom Plan 2016 zum Plan 2017 eine kontinuierliche Steigerung vor. Dies begründet sich überwiegend mit durch den Stadtrat genehmigten Stellenzuschaltungen (z.b. Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde VV , Personalbedarf in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde VV ). Zudem wirken sich Tarif- und Besoldungserhöhungen aus. Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Personalaufwendungen Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 56 von 320

57 Seite Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen schwanken jährlich. Die Zahlen werden zentral vom Personal- und Organisationsreferat berechnet. Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Versorgungsaufwendungen Tsd Tsd Tsd. 2.3 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Plan 2017 um Tsd. höher als das Ist Der Großteil dieser Abweichung ergibt sich aus den Erstattungen an den zentralen Dienstleister im Bereich der Businessservices und IT-Projekte. Dort sind nicht alle in 2015 geplanten Mittel abgeflossen. Dies liegt u.a. an einer verzögerten Rechnungsstellung durch Die Planansätze werden auf Grundlage des Wirtschaftsplans von jährlich bedarfsgerecht dotiert und enthalten durch den Stadtrat beschlossene Mittel (z.b. BAU-ER VV , Wahlagenda 2017 VV ). Bei den Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung sind die Planansätze 2016 und 2017 höher als das Ist 2015, da im Bereich der Feuerwehr ein Austausch der Schutzkleidung eingeplant ist (vgl. Beschluss Beschaffung von Einsatzkleidung für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr München VV ). Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) IT-Leistungen von Businessservices Tsd Tsd. Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd IT-Leistungen von IT-Vorhaben Tsd Tsd Tsd Aufwendungen f. Dienst- und Schutzkleidung 893 Tsd Tsd Tsd. Kulturreferat 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Kulturreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 57 von 320

58 Seite 38 Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Unter die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte im Bereich des Kulturreferats fallen im Wesentlichen die Eintrittsgelder für die städtischen Museen, die Benutzungsgebühren des NS- Dokumentationszentrums und der Münchner Stadtbibliothek. Die Steigerung vom Ergebnis 2015 über den Plan 2016 zum Plan 2017 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass vom NS-Dokumentationszentrum die Benutzungsgebühren erstmalig für das Haushaltsjahr 2016 zum Nachtrag und für das Haushaltsjahr 2017 zur Detailplanung eingeplant wurden. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Benutzungsgebühren Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Erhöhung des Planansatzes 2017 im Vergleich zum Planansatz 2016 resultiert im Wesentlichen aus budgetneutralen Aufstockungen (z.b. Refundierung Umsatzsteuer, durchlaufende Posten) im Bereich der Münchner Philharmoniker. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) privatrechtliche Leistungsentgelte Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Kulturreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Die Erhöhung des Planansatzes 2016 im Vergleich zum Ist 2015 beruht neben den allgemeinen Tarifsteigerungen und zusätzlich genehmigten Stellen, z.b. für die Einführung des Museumsmanagements sowie in den Bereichen Inklusion, Bürgerschaftliches Engagement und Internationale Kulturarbeit, insbesondere auf der vollständig neuen Personalkostenplanung auf Basis des Stellenplans. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 58 von 320

59 Seite 39 Die Reduzierung des Planansatzes 2017 im Vergleich zu 2016 ist vor allem auf die Neukalkulation des sog. Abschlags Vakanz zurückzuführen; weiterhin sind die erst zum Jahresende 2016 vom Stadtrat beschlossenen zusätzlichen Personalkapazitäten (u.a. 7 Stellen für die Samstagsöffnung der Münchner Stadtbibliothek) in dem Planansatz 2017 noch nicht enthalten. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) diverse Tsd Tsd Tsd. 2.2 Transferaufwendungen Bei den Transferaufwendungen kommt es im Ergebnis 2015, zum Plan 2016 und 2017 zu Veränderungen durch Stadtratsbeschlüsse im Bereich der Beteiligungen, des Eigenbetriebs und der kulturellen Einrichtungen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuwendungen für laufende Zwecke an Land Zuwendungen für laufende Zwecke an Beteiligungen Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche Zuwendungen für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. Personal- und Organisationsreferat (Referatsbereich) 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Personal- und Organisationsreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 59 von 320

60 Seite 40 Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Erträge aus dem Verkauf von Vorräten, Steuerungsumlage Unter diesen beiden Sachkonten werden die Erträge aus der Steuerungsumlage und u.a. die Erträge der internen Leistungsverrechnung (z.b. Prod. 10 BÄD) von den Eigenbetrieben abgebildet. Im Plan 2016 wurden die Erträge bei Konto um Jahresabgrenzungen bereinigt. Aufgrund des IST Wertes 2016 wurde im Planjahr 2017 auf eine Anpassung verzichtet. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erträge aus dem Verkauf von Vorräten Erträge aus der Steuerungsumlage v. Eigenbetrieben Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Personal- und Organisationsreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Die Erhöhung der Personalaufwendungen IST 2015 im Vergleich Planung 2016/2017 resultiert aus der Schaffung neuer Stellen für das Personal- und Organisationsreferat und der Erhöhung der Ausbildungszahlen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Personalaufwendungen: div. Sachkonten Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ausbildung POR Tsd Tsd Tsd. Sachkonten , Tds Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 60 von 320

61 Seite 41 Durch die Steigerung der Ausbildungszahlen wird ein Steigerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in diesem Bereich erwartet und : Steigerung der Aufwendungen für den zentralen Dienstleister durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuen IT Projekten wie E-Recruting, AMS oder Kompetenzmanagement. Personal- und Organisationsbereich (Zentrale Ansätze) 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Personal- und Organisationsreferat wie folgt dar: 1.1 Erstattungen Seit 2015 haben sich die Erstattungen von den Versorgungsleistungen von anderen Dienstleistern jeweils reduziert. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erstattung Versorgungsausgleich Erstattung gesetzl. Sozialversicherungsträger Erträge öffentliche Sonderrechnungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd 54 Tsd. 46 Tsd Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Personal- und Organisationsreferat wie folgt dar: 2.1 Personalaufwendungen Der Planwert für die Personalaufwendungen in den Zentralen Ansätzen des POR enthält rund 84,4 Mio. für zu erwartende Stellenbesetzungen aufgrund vom Stadtrat beschlossener Stellenzuschaltungen und die Teuerung aufgrund bevorstehender Besoldungs- und Tariferhöhungen. Der Planwert wird im Nachtrag 2017 auf die Referate verteilt. Im Übrigen ist der Anstieg gegenüber dem Nachtrag 2016 und dem Ist 2015 im Wesentlichen auf den Sozialfonds zurückzuführen. Der Planwert für die Versorgungsauszahlungen in den Zentralen Ansätzen des POR berücksichtigt eine steigende Zahl von Versorgungsempfängern und die Auswirkungen zu erwartender Besoldungserhöhungen auf die Versorgung. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 61 von 320

62 Seite 42 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Personalaufwendungen: div. Sachkonten Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Versorgungsaufwendungen Tsd Tsd Tsd. 2.2 Sonstige ordentliche Aufwendungen Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erstattungen an das Land Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbänden Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. Die Erstattungen an die Gemeinden und an Gemeindeverbände steigen um 615 Tsd. an. Die Erstattungen an das Land reduzieren sich um Tsd.. Referat für Arbeit und Wirtschaft 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Referat für Arbeit und Wirtschaft wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Sonstige Erträge aus Mieteinnahmen Hauptbestandteil dieser Ertragsart sind, neben den Einnahmen von Stroer Deutsche-Städte- Medien GmbH, die Mieteinnahmen aus Veranstaltungen, wie z.b. Dulten und Oktoberfest. 1.2 Konzessionsabgaben von eigenen wirtschaftlichen Unternehmen Hierunter verbergen sich die vertragsmäßig, regelmäßig wiederkehrenden Abgaben für die den Stadtwerken eingeräumten Rechte zur Versorgung von Einwohnern mit Strom, Gas und Wasser und der dazu erforderlichen Benutzung öffentlicher Grundstücke. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 62 von 320

63 Seite 43 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Sonstige Erträge aus Mieteinnahmen Konzessionsabgaben von eigenen wirtschaftlichen Unternehmen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Referat für Arbeit und Wirtschaft wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Zuwendungen für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen Berücksichtigung finden hier Zuwendungen, d.h. Betriebskostenzuschüsse an die Stadtwerke München GmbH (öffentliche WC-Anlagen), die Münchner Arbeit ggmbh, die Münchener Tierpark Hellabrunn AG und die Olympiapark München GmbH, wobei letztere den größten Anteil hat. 2.2 Zuschuss an Gasteig/MGH für MTZ Hierunter verbergen sich die Betriebskostenzuschüsse an die Gasteig München GmbH, die MGH- Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbh und die MZT-Münchner Technologiezentrumsgesellschaft mbh 2.3 Zuschüsse Maßnahmen 2. Arbeitsmarkt Hier erfolgt die Verbuchung der im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms vergebenen Zuschüsse für den 2. Arbeitsmarkt. Das Volumen steht aufgrund eines Stadtratsbeschlusses fest. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuwendungen für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen Zuschuss an Gasteig/MGH für MTZ Zuschüsse für Maßnahmen 2. Arbeitsmarkt Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 63 von 320

64 Seite 44 Referat für Gesundheit und Umwelt 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Referat für Gesundheit und Umwelt wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Das Ist-Ergebnis 2015 übersteigt die durchschnittlichen Planwerte 2016 und Grund hierfür ist, dass nicht planbare Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Herabsetzung der Rückstellung der Krankenhausumlage 2014 und der Auflösung der Rückstellung für Betrauungsakte 2014) erst zum Jahresende 2015 genau beziffert werden konnten. Die detaillierte Begründung der Abweichung ist im Referatsband des RGU dargestellt. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 FAG-Zuweisung Eine wichtige Position bei den Erlösen des Referats ist die FAG - Zuweisung vom Land (Konto ). Die Landeshauptstadt München übernimmt als kreisfreie Stadt Aufgaben eines kommunalen Gesundheitsamtes und bekommt nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) eine Erstattung für diese Aufgabenerfüllung Zuweisungen vom Land Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.2 Erträge der Untersuchungen nach 62 AsylVerfG Durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen erhöhen sich die Erträge aus den Transferleistungen für die Untersuchungen nach 62 AsylVerfG (Innenauftrag ). Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Benutzungsgebühren Tsd Tsd Tsd. 1.3 Erträge der Städtischen Friedhöfe München Bei den Städtischen Friedhöfen sind die wichtigsten Ertragsarten die Bestattungsgebühren (Konto ) und die Grabnutzungsgebühren (Konto ). LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 64 von 320

65 Seite 45 Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Bestattungsgebühren Tsd Tsd Tsd Grabnutzungsgebühren Tsd Tsd Tsd. 1.4 Erträge der Städtischen Bestattung Bei der Städtischen Bestattung lautet die wichtigste Ertragsart Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (Konto ). Hierüber werden die angenommenen Bestattungsaufträge abgewickelt Ertr. a.d. Verkauf v. Vorräten Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Referat für Gesundheit und Umwelt wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Der Planwert 2017 ist im Vergleich zum Ergebnis 2015 um 10 Mio. gestiegen. 5 Mio. resultieren aus dem Anstieg der Aufwendungen für die Krankenhausumlage (vgl. Punkt 2.1). Weitere Steigerungen sind gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die detaillierte Begründung der Abweichung ist im Referatsband des RGU dargestellt. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Transferaufwendungen Die Krankenhausumlage macht einen großen Anteil des Aufwands im Referat für Gesundheit und Umwelt aus. Diese bewegen sich zwischen 25 Mio. und 35 Mio Zuw. lfd. Zwecke Land Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Die Zuschüsse für Transferleistungen im Bereich der Gesundheitsprävention und des Umweltbereichs betragen im Berichtszeitraum zwischen 11 Mio. und rund 13 Mio. (Sachkonten , , und ). LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 65 von 320

66 Seite 46 Zuschüsse für Transferaufwendungen* Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. * Sachkonto Zuwendungen an private Unternehmen, Sachkonto Zuw. an übrige Bereiche, Sachkonto Zuwend. f. lfd. Zwecke a. soz. u. ähnl. Einrichtungen, Sachkonto Zusch. an Verbände der frei. Gesundheits- und Wohlfahrtspflege Es handelt sich hier um die Mittel für die Betrauungsakte an die StKM für das strategische Versorgungsmanagement (Sitzungsvorlage Nr /V11414 VV vom ) Zuwendungen verbundene Unternehmen Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.2 Aufwendungen für it@m Durch das beschlossene Preisbildungsmodell stiegen die Plananmeldungen für die DV-Leistungen über it@m für die Jahre 2016 und 2017 gegenüber dem Ergebnis IT-Leistungen it@m Businessservices und IT-Leistungen it@m Vorhaben/Kontigente Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Referatsbereich) 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Es handelt sich um die Einnahmen aus bauaufsichtlichen Verfahren. Eine treffsichere Kalkulation ist aufgrund von nicht vorhersehbarer äußerer Einflüsse nicht möglich. Zwar erfolgt die Kalkulation der Gebühreneinnahmen unter Berücksichtigung des langjährigen Mittels, der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie auf der Grundlage von Hochrechnungen, jedoch lässt sich zuverlässig nicht LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 66 von 320

67 Seite 47 planen, wie viele Bauanträge, mit welchem die Höhe der Genehmigungsgebühren beeinflussenden Bauvolumen eingehen und verbeschieden werden und wie viele Bauvorhaben während ihrer Ausführung Sanktionsmaßnahmen mit entsprechenden Gebühren und Zwangsgeldern auslösen werden. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Verwaltungsgebühren PKF Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Der Stadtrat hat in einer Reihe von Beschlüssen erheblichen Stellenausweitungen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung zugestimmt. Dies führt zu einem Anstieg der Personalaufwendungen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) / Bezüge Beamte / Vergütungen Tarifbeschäftigte Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird wesentlich beeinflusst durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit den konsumtiven Sanierungstätigkeiten (Sachkonten , und ). Die Veranschlagungen orientieren sich regelmäßig an der Vorschau gemäß der Programmanmeldung bei der Regierung von Oberbayern. Die Ergebnisse hängen von der tatsächlichen Durchführung und Abrechnung der einzelnen Maßnahmen ab. Die deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze in den Jahren 2016 und 2017 beim Sachkonto erfolgt aufgrund des Stadtratsbeschlusses zur Optimierung Bebauungsplanverfahren, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit vom LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 67 von 320

68 Seite 48 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Aufwendungen für Dienstleistungen Aufwendungen für Werbung, Repräsentation u. Öffentlichkeitsarbeit Sonst. betriebliche Aufwendungen Auszahlungen an Treuhandvermögen MGS Plan 2017 (Schl.abgl.) 888 Tsd Tsd Tsd. 259 Tsd Tsd Tsd. 259 Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd Tsd. 2.3 Sonstige ordentliche Aufwendungen Eine Reihe von Finanzierungsbeschlüssen führt ab dem Haushaltsjahr 2016 zu Budgetausweitungen für die Vergabe von Leistungen an Dritte (Sachkonto ). Das Ergebnis 2015 beim Sachkonto ergab sich durch eine Umbuchung zum Jahresabschluss von ursprünglich investiven Auszahlungen als Aufwand im Zusammenhang mit dem MGS- Treuhandvermögen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Aufwendungen für Prüfungen, Gutachten, Untersuchungen u. Beratungen Nachträgliche Belastungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd Tsd. 0 Tsd. 0 Tsd. Referat für Bildung und Sport 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Referat für Bildung und Sport wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 68 von 320

69 Seite Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die betragsmäßig höchsten Erträge des Referats. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 beläuft sich auf 483 Mio. ; die Planungen der Haushaltsjahre 2016 auf 440 Mio. und 2017 auf 460 Mio.. Die Zuweisungen setzen sich insbesondere aus den BayKiBiG-Zuweisungen und den Lehrpersonalzuschüssen zusammen. Diese entwickeln sich wie folgt: Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuweisungen vom Land Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Die Differenz zwischen dem hohen Ergebnis 2015 und dem Plan 2016 resultiert vorrangig aus den im Bereich KITA in 2015 gebildeten Rückstellungen i.h.v. 8,7 Mio. für Bundesmittel und i.h.v. 8,3 Mio. für die Endabrechnungen BayKiBiG. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Lehrpersonalzuschüsse Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Referat für Bildung und Sport wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Die Planung erfolgt durch das Personal- und Organisationsreferat in Abstimmung mit der dezentralen Personalstelle des Referats für Bildung und Sport. Die Abweichung zwischen dem Ergebnis 2015 und dem Planwert 2016 beruht im Wesentlichen auf den allgemeinen Steigerungen aufgrund der Tarif- und Besoldungserhöhung, den zahlreichen Neueröffnungen und Gruppenveränderungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie auf Stellenzuschaltungen für Lehrpersonal. Die Veränderung der Planwerte 2017 zu 2016 ist insbesondere auf weitere Neueröffnungen und Gruppenveränderungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie auf Kapazitätszuschaltungen für Lehr- und IT-Personal zurückzuführen. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl. + NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Personalaufwendungen Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 69 von 320

70 Seite Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen insgesamt stellt sich wie folgt dar: Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl. + NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Sach- und Dienstleistungen Tsd Tsd Tsd. Eine maßgebliche Größe sind die darin enthaltenen Aufwendungen für Instandhaltung und hier insbesondere die Berücksichtigung der Finanzbedarfe aus den Beschlüssen (VV ) zum Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 und zum Internationalen Handlungsprogramm für Klimaschutz (IHKM). Die Reduzierung des Planwertes 2016 gegenüber dem Ergebnis 2015 bezieht sich ebenfalls auf die Budgetplanung für das Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020 das aufgrund noch verfügbarer Restmittel aus 2015 für 2016 nicht in vollem Umfang eingeplant wurde. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl. + NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Instandhaltung Tsd Tsd Tsd. 2.3 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen beziehen sich zum überwiegenden Teil auf den Bereich KITA. Die Abweichung zwischen dem Ergebnis 2015 und dem Plan 2016 ist vorrangig begründet durch die positive Entwicklung der teilnehmenden Einrichtungen an der Münchner Förderformel (MFF) 2016 um 49 % im Vergleich zum Vorjahres-Bewilligungszeitraum. Die gegenüber 2016 niedrigeren Planzahlen 2017 resultieren daraus, dass - der Planansatz 2016 im Rahmen des Nachtrags an die aufgrund der zu diesem Zeitpunkt erfolgten Endabrechnungen (BayKiBiG + MFF) und der zu diesem Zeitpunkt vorhersehbaren noch zu leistenden Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 angepasst werden konnte - die Planzahlen 2017 im Rahmen des Nachtrags angepasst werden, da insbesondere aufgrund der Möglichkeit, jährlich in die MFF ein- bzw. auszutreten und die Anzahl von Neueröffnungen von Einrichtungen erst im laufenden Haushaltsjahr eine Konkretisierung der Planzahlen möglich ist. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl. + NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Transferaufwendungen Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 70 von 320

71 Seite 51 Sozialreferat 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Sozialreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Im Plan 2017 sind gegenüber dem Plan 2016 höhere Zuweisungen vom Land (Sachkonto ) für die Wohnraumförderung veranschlagt. Ertragsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuwendungen und allgemeine Umlagen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.2 Sonstige Transfererträge Gegenüber dem Ergebnis 2015 wurden im Plan 2016 und 2017 wesentlich höhere Transfererträge bei der gesetzlichen Jugendhilfe gemäß SGB VIII und dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund der hohen Bestandszahlen bei den Flüchtlingen kalkuliert. Darüber hinaus wurden auch bei der Jobcenter-Unterbringung der Beherbergungsbetriebe, bei der Grundsicherung nach SGB II und den Leistungen nach SGB XII deutlich höhere Transfererträge eingeplant. Ertragsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Sonstige Transfererträge Tsd Tsd Tsd. 1.3 Privatrechtliche Leistungsentgelte Das Ergebnis 2015 ist durch eine einmalige Rückforderung und Rückzahlung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von ca Tsd. zu niedrig ausgefallen, diese Rückforderung war einmalig und ein Sonderfall. Die Ist-Einnahme wurde zwar bereits 2014 auf dem Sachkonto verbucht, im Jahr 2015 erfolgte dann eine negative Korrekturbuchung des gleichen Betrages. Im Plan 2017 wurden insbesondere die Sonstigen Erträge aus Mieteinnahmen-PKF (Sachkonto ) für unbegleitete Flüchtlinge gegenüber dem Planansatz 2016 deutlich höher kalkuliert. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 71 von 320

72 Seite 52 Ertragsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Privatrechtliche Leistungsentgelte Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.4 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die wesentlich höheren Planansätze 2016 und 2017 gegenüber dem Ergebnis 2015 erklären sich vor allem durch wesentlich höhere Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land (Sachkonto ) für die dezentrale kommunale Flüchtlingsunterbringung. Darüber hinaus wird sich die Kostenerstattung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket (Sachkonto ) erhöhen. Hinzu kommt, dass die Kostenerstattung des Bundes für das Jobcenter (Sachkonto ) von Jahr zu Jahr stark schwankt. Ertragsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Kostenerstattungen und Kostenumlagen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 1.5 Sonstige ordentliche Erträge Das außerordentlich hohe Ergebnis 2015 bei den sonstigen ordentlichen Erträgen resultiert vor allem aus der Buchung von sogenannten Wertaufhellenden Tatsachen (Sachkonto ). Unter die Wertaufhellenden Tatsachen fallen Sachverhalte, die ihren Ursprung vor dem Bilanzstichtag haben, aber erst nach dem Bilanzstichtag und vor dem Bilanzerstellungstag bekannt werden. Bei früherem Bekanntwerden des Sachverhalts, wären diese Erträge in Höhe von 53 Mio. bei den Transfererträgen verbucht worden. Ebenfalls sind hier Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (Sachkonto ) und Erträge aus der Auflösung der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung (Sachkonto ) enthalten, die ebenfalls nicht planbar sind. Ertragsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Sonstige ordentliche Erträge Tsd. 523 Tsd Tsd. 2. Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Sozialreferat wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 72 von 320

73 Seite Personalaufwendungen Die Erhöhungen gegenüber dem Ergebnis 2015 im Plan 2016 bzw liegen in erster Linie an Stellenmehrungen aufgrund von Empfehlungs- und Finanzierungsbeschlüssen und dem dadurch gestiegenen Personalaufwand für Tarifbeschäftigte aber auch für Beamte durch das Personal- und Organisationsreferat. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Personalaufwendungen Tsd Tsd Tsd. 2.2 Versorgungsaufwendungen Der deutlich höhere Planansatz 2017 gegenüber dem Plan 2016 beruht auf wesentlich höheren Zuführungen von Pensionsrückstellungen für Beamte (Sachkonto ) und höheren Aufwendungen für Beihilferückstellungen für Beamte (Sachkonto ). Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Versorgungsaufwendungen Tsd Tsd Tsd. 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Erhöhung der Planwerte 2016 und 2017 gegenüber dem Ergebnis 2015 beruht in erster Linie an den Sicherheitsmaßnahmen (Bewachung, Alarmanlagen) für Flüchtlingsunterkünfte (Sachkonto ), den Planansätzen für Aufwendungen für Dienstleistungen (Sachkonto ) sowie für bezogene IT-Leistungen (Sachkonten , und ). Die deutliche Reduzierung der Planwerte 2017 gegenüber 2016 liegt an Reduzierungen des Aufwandes bei der dezentralen kommunalen Flüchtlingsunterbringung durch Aufgabe von teuren Bestandsobjekten und Nutzung von günstigeren neuen Notunterkünften in Holzständerbauweise oder Modulcontainern. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.4 Transferaufwendungen Das Ergebnis 2015 liegt in allen Bereichen unter den Planansätzen 2016 und Die wesentlichen Erhöhungen im Plan 2016 und 2017 beruhen in erster Linie auf den wesentlich höheren Aufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgrund der hohen Bestandszahlen bei den Flüchtlingen. Darüber hinaus sind auch die Planansätze für Zuwendungen an freie Träger äußerst stark gestiegen. Zusätzlich sind auch bei den Aufwendungen der Grundsicherung nach SGB II, bei der Jobcenter-Unterbringung in den Beherbergungsbetrieben und bei der gesetzlichen Jugendhilfe nach SGB VIII deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Transferaufwendungen Tsd Tsd Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 73 von 320

74 Seite Sonstige ordentliche Aufwendungen Im Ergebnis 2015 sind gegenüber den Planansätzen 2016 und 2017 Niederschlagungen und Erlässe (Sachkonto ) und Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen (Sachkonto ) enthalten, die nicht planbar sind. Im Plan 2017 sind gegenüber dem Plan 2016 höhere Erstattungen an den Bund für die Verwaltungskostenerstattung des Jobcenters (Sachkonto ) sowie Erstattungen an die Münchenstift GmbH (Sachkonto ) für den Bauunterhalt enthalten. Aufwandsart Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Sonstige ordentliche Aufwendungen Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Stadtkämmerei (Referatsbereich) Bei der Betrachtung der Jahre 2015 bis 2017 im Teilergebnishaushalt der Stadtkämmerei für 2017 ist zu beachten, dass es sich bei den Zahlen aus 2015 um Ist-Zahlen, bei den Zahlen 2016 und 2017 um Plan-Zahlen handelt. 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich bei der Stadtkämmerei wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 sonstige ordentliche Erträge Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Sonstige ordentliche Erträge Tsd Tsd Tsd. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden insb. Erträge aus Bußgeldern, Säumniszuschlägen, Verzugszinsen, Mahngebühren und Vollstreckungen/Vollstreckungsankündigungen verbucht. Abhängig von der Zahlungsmoral der Zahlungspflichtigen unterliegen diese Erträge deutlichen jährlichen Schwankungen. Die Planung ist nur eingeschränkt möglich. In dieser Position in der Ergebnisrechnung werden aber auch die Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen verbucht. Für die Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen erfolgt keine Planung, weshalb sich die Ist-Werte dieser Zeile im Teilergebnishaushalt regelmäßig deutlich von den Planwerten unterscheiden. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 74 von 320

75 Seite Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich bei der Stadtkämmerei wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Personalaufwendungen Tsd Tsd Tsd. Der Vergleich des Jahresergebnisses 2015 mit den Planwerten für 2016 und 2017 ist nur wenig aussagekräftig. Das Ist-Ergebnis 2015 ist eine Folge der geringen Besetzungsquote in der Stadtkämmerei. Der im Vergleich zu 2016 deutlich gesunkene Planwert 2017 ist eine Folge der hohen Negativplanung im Schlussabgleich 2017 ( Tsd. ). Mit der Negativplanung wird ein entsprechend der Besetzungsquote des Vorjahres errechneter Abschlag auf die Vollfinanzierung des gültigen Stellenplans der Stadtkämmerei berücksichtigt. Dieser wird bei gestiegener Besetzungsquote in der Nachtragsplanung 2017 reduziert bzw. aufgelöst. 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfällt der größte Anteil auf die Aufwendungen für die Leistungen von Bezogen auf das Ergebnis 2015 liegt der Anteil bei 89 %. Im Vergleich von 2015 bis 2017 sind die Aufwendungen für aber eher stagniert. Die Planwerte 2017 liegen nur geringfügig über dem Ist Im Detail handelt es sich um folgende Werte: Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) /65152 IT-Leistungen von Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. Deutlich gestiegen sind dagegen die geplanten Aufwendungen für Dienstleistungen und extern bezogene IT-Leistungen, vor allem aufgrund der geplanten Aufwendungen für das Spot-Consulting ( Tsd. ). Im Detail handelt es sich um folgende Werte: LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 75 von 320

76 Seite 56 Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) / Aufw.f. Dienstleistungen/ Bezogene IT-Leistungen (extern) Plan 2017 (Schl.abgl.) Tsd Tsd Tsd. 2.3 Transferaufwendungen Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Zuwendungen f. lfd. Zwecke an verbund. Unternehmen Plan 2017 (Schl.abgl.) 0 Tsd Tsd Tsd. Unter diesem Konto werden seit dem Haushaltsjahr 2016 die jährlichen Aufwendungen für den Betriebskostenzuschuss an die Qualifizierungsgesellschaft der Stadtklinikum München GmbH (BVQ- StKM) verbucht. Revisionsamt 1. Gesamtsumme ordentliche Erträge Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge stellt sich beim Revisionsamt wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Erträge 505 Tsd. 584 Tsd. 493 Tsd. Hierbei sind folgende Ertragsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 1.1 Erträge aus der Steuerungsumlage von Eigenbetrieben Das Revisionsamt erbringt ausschließlich Steuerungsunterstützungsleistungen. Die Erträge enthalten daher, von geringfügigen kostenmindernden Erträgen und Kostenerstattungen Dritter abgesehen, nur die Steuerungsumlage der Eigenbetriebe. Da die genaue Höhe der Steuerungsumlage von den jeweiligen Gesamtkosten abhängt, unterliegt diese jährlichen Schwankungen. Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Erträge aus der Steuerungsumlage von Eigenbetrieben Plan 2017 (Schl.abgl.) 484 Tsd. 487 Tsd. 461 Tsd. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 76 von 320

77 Seite Gesamtsumme ordentliche Aufwendungen Die Entwicklung der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen stellt sich beim Revisionsamt wie folgt dar: Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Ordentliche Aufwendungen Tsd Tsd Tsd. Hierbei sind folgende Aufwandsarten von besonderer finanzieller Bedeutung: 2.1 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und die damit verbundenen Versorgungsaufwendungen haben einen Anteil von rund 95% an den ordentlichen Aufwendungen und gehören somit zu den finanziell bedeutendsten Aufwendungen des Revisionsamts. Die Personalaufwendungen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Konto Ergebnis 2015 Plan 2016 (Schl.abgl.+NHPL) Plan 2017 (Schl.abgl.) Personalaufwendungen Tsd Tsd Tsd. Versorgungsaufwendungen Tsd Tsd Tsd. C. Wesentliche Ziele und Strategien der Referate Die Referate haben zu den wesentlichen Zielen und Strategien wie folgt Stellung genommen: Direktorium Für das Jahr 2017 sind weiterhin als Schwerpunkte gesetzt die Stärkung der zentralen Steuerung im gesamtstädtischen Interesse die Optimierung der Bürgerfreundlichkeit im Verwaltungshandeln, insbesondere E-Government- und Open-Government-Initiativen und die Optimierung der zentralen Services für die Referate LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 77 von 320

78 Seite 58 Baureferat Mit Beschluss der Vollversammlung vom ; Evaluierung und Neuausrichtung des Zielesystems der Landeshauptstadt, Sitzungsvorlage Nr / V wurde das bestehende dreistufige Zielesystem mit sofortiger Wirkung abgeschafft und die Stadtverwaltung stattdessen beauftragt, ein neues Konzept zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das Baureferat für 2017 keine Ziele in den Stadtrat eingebracht. Kommunalreferat (Referatsbereich) Durch eine vorausschauende Immobilienwirtschaft sichert das Kommunalreferat Raum zum Wohnen, Arbeiten und für künftige Entwicklungen der Stadt durch eine vorausschauende Grundstückspolitik. Der sorgsame Umgang mit den Ressourcen garantiert die Lebensgrundlagen für diese und künftige Generationen. Dazu gehören die Versorgung der Münchner mit frischen Lebensmitteln, die Abfallwirtschaft und der Schutz unserer natürlichen Umgebung. Die grundlegende Strategie des Referates wird seit 2014 in Form von fünf Perspektiven und Zielen für ein ökonomisches und ökologisches Management mit hoher sozialer Verantwortung bestimmt. Diese sind: Kunden: Das Kommunalreferat unterstützt seine Kunden durch qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Dies gewährleistet motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie klare Rahmenbedingungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalreferates erfüllen die an sie gestellten Anforderungen kompetent, eigenverantwortlich und engagiert. Die Führungskräfte unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen klaren Führungsstil und eine ständige Optimierung der Rahmenbedingungen. Wirtschaftlichkeit: Das Kommunalreferat trägt durch effizienten Einsatz von Ressourcen zum Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommune bei, insbesondere im (neuen) Facility Management. Ökologie und Gemeinwohlorientierung: Das Kommunalreferat leistet einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltig ökologischen Entwicklung Münchens. Prozesse: Das Kommunalreferat optimiert seine Prozesse durch die Einführung eines Prozessmanagements. Damit werden Nahtstellen definiert und reduziert sowie Abläufe klar beschrieben und gesteuert. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 78 von 320

79 Seite 59 Kreisverwaltungsreferat Die wichtigsten Ziele für 2017 sind u.a.: die weitere Verbesserung der Kunden- und Bürgerorientierung, die Umsetzung des interkulturellen Integrationskonzepts, die Optimierung des E-Government Angebots, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum durch den sachgerechten Ausgleich widerstreitender Interessen, die Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die stadt- und umweltverträgliche intelligente Verkehrssteuerung die ständige Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich der HA IV-Branddirektion, das weitere Vorantreiben von Neubau bzw. Instandsetzung der Feuerwachen und die Erweiterung von Kompetenz und Leistungsfähigkeit im Rettungsdienst. Zudem werden diverse interne Ziele verfolgt wie z.b. die Vorbereitung und das Reagieren auf die Herausforderungen des soziodemographischen und gesellschaftlichen Wandels. Das Erreichen und Umsetzen dieser kurz-, mittel- und auch langfristigen Ziele erfordert im Kreisverwaltungsreferat als dem Referat mit den meisten Bürgerkontakten umfangreiche Personal- und auch Sachressourcen, die vom Stadtrat in diversen Beschlüssen auch dankenswerterweise zugestanden wurden. Die Umsetzung vor allem hinsichtlich der Besetzung von geschaffenen Stellen ist eine große Herausforderung und mit erheblichen Anstrengungen bei der Führung, aber auch den Kolleginnen und Kollegen verbunden und wird auch im Haushaltsjahr 2017 weiter ein zentrales Thema bleiben. Den aktuellen und bevorstehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen muss ebenfalls im Rahmen des Teilhaushalts 2017 begegnet werden. Einige Anforderungen wie die Einführung eines Kommunalen Aufsichtsdienstes, die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes, die Ablösung diverser größerer IT-Verfahren (z.b. KfZ Neu) haben Auswirkungen in 2017 und den folgenden Jahren und werden noch ihren Niederschlag im Haushalt finden. Kulturreferat Das Kulturreferat verfolgt seine Kernaufgabe, die Förderung von Kunst und Kultur, vor allem unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Daher formulieren die Schwerpunktsetzungen und Ziele auch längerfristige Herausforderungen mit einem mehrjährigen Zeithorizont. Fünf Ziele stehen im Fokus: Die Stärkung der kulturellen Infrastruktur, die Intensivierung der Querschnittsaufgaben Inklusion und interkulturelle Arbeit, die Förderung der kulturellen Bildung, die Weiterentwicklung von Kooperationen sowie die Bearbeitung des Handlungsfelds Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Stärkung und der Ausbau der kulturellen Infrastruktur sind auch in Hinblick auf eine weiter wachsende Stadt - von hoher Bedeutung. Vorhandenes muss gepflegt werden, Ergänzungen bzw. Erweiterungen sind nötig. Die Zukunftsfähigkeit des Bibliotheks- und Volkshochschulnetzes, die Erweiterung der stadtteilkulturellen Angebote, die Neugestaltung des Münchner Stadtmuseums und die Planungen zur Generalsanierung des Gasteig sind als Schwerpunkte zu nennen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 79 von 320

80 Seite 60 Kulturelle Teilhabe für alle erfordert angesichts der Diversität der Stadtgesellschaft verstärkt interkulturelle Ansätze und auch inklusive Angebote. Das Themenfeld Kunst und Inklusion bleibt eine wichtige Aufgabe des Kulturreferats und seiner Institutionen. Die Förderung Kultureller Bildung ist ein kultur-, schul- und sozialpolitisches Vorhaben und wird referatsübergreifend betrachtet. Vernetzungen und Kooperationen spielen nach wie vor eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Ressourcen optimal eingesetzt werden und sich insgesamt ein vielfältiges Kulturangebot in München ergibt. Die Kultur- und Kreativwirtschaft bleibt ein Handlungsfeld mit vielen Dimensionen. Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Kultur und Immobilienverwaltung tragen durch konstruktive innerstädtische Zusammenarbeit zu Erfolgen für die Stadtentwicklung bei. Personal- und Organisationsreferat (Referatsbereich) Das Personal- und Organisationsreferat verfolgt folgende Ziele und Schwerpunktsetzungen: Fortführung des Verständnisses als soziale Arbeitgeberin und Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen Freiwillige Ausbildungsverpflichtung (z. B. mindestens 750 Nachwuchskräfte zum Einstellungsjahr 2016) Optimierung und Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen im Personalbereich Zukunftsorientierte Aufstellung der Personalgewinnung, vor allem hinsichtlich der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels Kompetenzmanagement für Führungskräfte Lebenslanges Lernen in der Mitarbeiterschaft Nachhaltige Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität von Bildungsmaßnahmen Steigerung der Führungsqualität Sensibilisierung zur Korruptionsbekämpfung Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Förderung der Betrieblichen Gleichstellung Verstärkung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Referat für Arbeit und Wirtschaft Die Schwerpunkte im Jahr 2017 sind: Weiterführen des Konzepts zur optimierten Koordination der städtischen Aktivitäten in den Bereichen Europa, internationale Entwicklungszusammenarbeit und internationale Aktivitäten Weitere Stärkung Münchens als führender Innovations-, Kreativ- und Start-up-Standort Schaffung der Voraussetzungen zur Entwicklung neuer Gewerbeflächen Förderung der Elektromobilität in München durch den Aufbau einer öffentlichen LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 80 von 320

81 Seite 61 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Entwicklung und Etablierung eines Münchner Wirtschaftspreises für Frauen: "La Monachia" Umsetzung des von München Tourismus mit TIM e. V. (Tourismus Initiative München) beschlossenen Maßnahmenplans für die Jahre , der u. a. die Entwicklung der "Markenpersönlichkeit" der Destination München mit TIM e. V. und Ableitung von Kriterien zur Produkterstellung sowie den Auf- und Ausbau des Segments "Wissensmanagement" umfasst Weiterführung der notwendigen Erhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen bei Gasteig, Olympiapark und Tierpark Weiterführung der städtischen Markt- und Volksfestveranstaltungen mit Bereitstellung der benötigten Ressourcen durch den Stadtrat Referat für Gesundheit und Umwelt Die Ziele, Strategien und Vorhaben des Referates für Gesundheit und Umwelt basieren auf der Umsetzung der stadtweiten strategischen Zielsetzungen der PERSPEKTIVE München, hier vor allem aus den Leitlinien Gesundheit und Ökologie. Für das Jahr 2017 sind u.a. folgende Maßnahmen/Schwerpunkte geplant: Gesundheit Sicherstellung der gesundheitlichen Beratung nach dem zum in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetz Zukunftsfester Ausbau und organisatorische Neuaufstellung des gesamten Bereiches der Schulgesundheit (Umsetzung Stadtratsbeschluss 14-20/V 06764) Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung vor Ort: Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in München: Akquise von Fördermitteln der Krankenkassen, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung im Stadtgebiet, Besetzung der bewilligten Stellen Kommunale Gesundheitsvorsorge Messestadt Riem: Vorbereitung/Aufbau und konzeptionelle Weiterentwicklung Kommunale Gesundheitsvorsorge Freiham: Konzeptentwicklung für das Gesundheitsangebot und Weiterentwicklung der Präventionskette Freiham auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialreferat und dem Referat für Bildung und Sport Aufbau des Bereichs Versorgungsmanagement: Darstellung der Entwicklung der Versorgungssituation in München anhand von Versorgungsketten ( Schwangerschaft und Geburt, Gesund aufwachsen und Gesund alt werden ). Erster Schwerpunkt: Gesund alt werden : Darstellung von Versorgungslücken und der Notwendigkeit für ein medizinisches Versorgungsmanagement für multimorbid erkrankte und/oder hochbetagte Menschen Weiterführung Runder Tisch Pflege : Austauschplattform für alle Münchner Kran- LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 81 von 320

82 Seite 62 kenhäuser sowie relevante Akteure und Berufsgruppen mit dem Ziel mehr Menschen für Pflegeberufe in Krankenhäusern zu gewinnen Aufbau und Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge für Menschen in Unterkünften: Fortführung und Ausbau der Impfangebote sowohl in Aufnahme- als auch Gemeinschaftseinrichtungen Fortführung und Ausbau der sozialpsychiatrischen und suchtspezifischen Angebote für Geflüchtete und Menschen in Unterkünften (Erwachsene) Durchführung eines Fachgesprächs Gendermedizin unter Beteiligung des Gesundheitsausschusses im Rahmen der Konzeptentwicklung Beschlussfassung und Aufbau der Münchner Offensive zur mobilfunkaktivierten Laienreanimation: Zusätzliche Alarmierung qualifizierter Ehrenamtlicher in der Umgebung des Einsatzortes durch die Integrierte Rettungsleitstelle München (ILS) zur schnelleren Einleitung von Reanimationsmaßnahmen Aufbau der Koordinationsstelle Münchner Hilfenetzwerke für Kinder und ihre suchtbzw. psychisch kranken Eltern Einrichtung und Etablierung der bewilligten Stelle einer/s kommunalen Patientenbeauftragten Umwelt Fortschreibung und Beschlussfassung des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung von Elektromobilität in München (IHFEM): Fortsetzung des Prozesses mit dem Ziel einer Verkehrswende zu sauberer Elektromobilität in München Fortschreibung und Beschlussfassung des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM): Bündelung, Finanzierung und Ausbau zahlreicher Aktivitäten der Stadtverwaltung im Bereich des Klimaschutzes Fortschreibung und Beschlussfassung der Münchner Klimaschutzziele auf Basis des Fachgutachtens Klimaschutzziel und -strategie München 2050 Fortschreibung und Beschlussfassung des Förderprogramms für Energieeinsparung (FES) mit Schwerpunkt Sanierungsmaßnahmen des Bestandbaus Weiterentwicklung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München (LRP) Umsetzung der Agenda 2030 Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten : Verknüpfung der Perspektive München (PM) mit einem lokalen Nachhaltigkeitsprozess im Sinne der Resolution des Deutschen Städtetags zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsund Entwicklungsziele (SDGS) der Vereinten Nationen Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmminderungsplans für die Landeshauptstadt München Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie Hochwassermanagement Hachinger Bach: Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets und Erarbeitung eines Grundwassermodells Novellierung der städtischen Bade- und Boot-Verordnung für die Isar: Erarbeitung eines Beschilderungskonzepts und Überarbeitung des FFH - Gutachtens Durchführung einer Machbarkeitsstudie für ein Flussbad in der Isar Klimaschutzaktionsplan: Vorbereitung der Öffentlichkeitsphase in 2018, Entwicklung eines ersten Themenjahres gemeinsam mit relevanten Akteuren LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 82 von 320

83 Seite 63 Städtische Friedhöfe München Beschlussfassung zu einem Ersatzneubau des Krematoriums am Ostfriedhof Sanierung und Einweihung der Kaskaden im Ostfriedhof Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Referatsbereich) Strategische Orientierung für das Verwaltungshandeln bietet die PERSPEKTIVE MÜNCHEN, deren Leitlinien und Leitprojekte weiter fortgeschrieben und konkretisiert werden. Durch die Bereitstellung von sozialen und demografischen Fachinformationen werden seitens der PERSPEKTIVE MÜNCHEN wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Stadtpolitik zur Verfügung gestellt. Wesentliche Ziele und Strategien der Stadtentwicklungsplanung sind die bedarfsgerechte Versorgung der Münchner Bevölkerung mit Wohnraum, sowohl mittelfristig mit dem vom Stadtrat am beschlossenem wohnungspolitischen Handlungsprogramm Wohnen in München VI (Wohnbauförderung mit starker Zielgruppenorientierung über fünf Jahre mit einer Mittelausstattung von 870 Mio. ), als auch langfristig mittels der Strategien der Langfristigen Siedlungsentwicklung (Entwicklung neuer Flächen am Stadtrand, Umstrukturierung, Verdichtung). Diese Programme werden kontinuierlich fortgeschrieben. Dabei sind die Herausforderungen des Klimawandels und des Klimaschutzes aufgegriffen und fließen prägend in die vielfältigen Aufgabenstellungen ein. Darüber hinaus ist die Verkehrsentwicklungsplanung ein zentraler Bestandteil der PERSPEKTIVE MÜNCHEN. Eine stadtverträgliche Mobilität ist ein entscheidender Schlüssel für die weitere Entwicklung in München und insbesondere für die Akzeptanz des weiteren Wachstums. Inhaltliche Schwerpunkte der Verkehrsentwicklungsplanung sind die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) und die stärkere Verzahnung der Stadt- und Verkehrsplanung durch Nahmobilitätskonzepte. Zudem gilt es die Entwicklung neuer Technologien zu begleiten, zu testen und soweit sinnvoll, im gesamten Stadtgebiet auszuweiten. Zur Umsetzungsstrategie der Ziele der Stadtentwicklungsplanung gehört außerdem die Weiterverfolgung der regionalen sowie europäischen Kooperation im Sinne eines Lobbyings zur Teilhabe an und die Ausgestaltung von europäischen Entwicklungen sowie die Entwicklung weiterer Kooperationsprojekte der Regional- und Stadtentwicklung zur Stärkung des Lebens- und Wirtschaftsraumes München. Schwerpunkt im Haushaltsjahr 2017 ist neben dem europäischen Horizon 2020 Lighthouseprojekt Smarter together (zusammen mit Lyon und Wien; 5 Jahre Laufzeit, Projektgebiet Neu-Aubing, Umsetzung von Elemente einer Smart City-Strategie ) auch das im Alpenraumprogramm verortete grünplanerisch ausgerichtete Los Damas -Projekt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Weiterentwicklung des Handlungsraumansatzes der Perspektive München. Mit integrierten Handlungsraumkonzepten soll mittelfristig für die fachübergreifenden Schwerpunktgebiete der Münchner Stadtentwicklung ein neues Planungsinstrument entstehen, das als Basis einer integrierten Stadtteil- und Quartiersentwicklung dienen kann. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 83 von 320

84 Seite 64 Außerdem ist 2017 die Durchführung einer weiteren regionalen Wohnungsbaukonferenz mit dem Ziel, zusammen mit den Entscheidungsträgern aus der Region konkrete Kooperationsprojekte zu initiieren, vorgesehen. Zur Information und Einbeziehung der Bevölkerung in die Ziele und Strategien zur Stadtentwicklung wird die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bürgerbeteiligung an Planungen und Projekten insbesondere durch die Stabsstelle PlanTreff, weiterentwickelt. Wesentliches Ziel und Strategie der räumlichen Planung und Entwicklung ist die Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen in Einklang bringt, eine menschenwürdige Umwelt und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichert, eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und dazu beiträgt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz. Sie sorgt für eine bedarfsgerechte Ausweisung von Gewerbe- und Wohnungsbauflächen. Im Rahmen der Umsetzung von "Wohnen in München VI" werden die laufenden Planungen zur Schaffung von Baurecht auf hohem Niveau fortgeführt, laufende Vorhaben beschleunigt und vorgemerkte Flächen für den Wohnungsbau zeitlich vorgezogen entwickelt. So werden Baurechte incl. städtebaul. Verträge im Rahmen der Sozialgerechten Bodennutzung für Wohneinheiten geschaffen. Des Weiteren werden ca qm Geschossfläche für Büroflächen sowie ca. 4 ha Gewerbe- und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen geschaffen und 7 ha öffentliche Grün- und Freiflächen festgesetzt. Das Schaffen von neuen Wohnungen - und damit der Umgang mit der Flächenknappheit und -konkurrenz - sowie Infrastruktur und Mobilität bilden die zentralen Herausforderungen für die Stadtplanung in den nächsten Jahren. Dabei werden u. a. die rechtlichen Anforderungen an die Verfahren immer höher. Zudem nimmt die Konzentration auf Flächen, die gekennzeichnet sind durch eine Vielzahl von städtebaulichen Problemlagen (Lärm, Feinstaub, Altlasten, etc.) und daher nur mit großem Aufwand für Wohnungsbau entwickelt werden können, deutlich zu. Aus den genannten Gründen ist es notwendig, mehr Bebauungspläne jährlich an den Start zu bringen sowie die Verfahren zu optimieren und damit zu beschleunigen. Die Vollversammlung des Stadtrates hat deshalb mit Beschluss vom eine Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Öffentlichkeitsarbeit sowie organisatorische Anpassungen und Personalzuschaltungen in der HA II Stadtplanung beschlossen. Inzwischen wurden die beschlossenen Maßnahmen, wie insbesondere Verstärkung der Planungsbezirke, Aufbau einer Projektsteuerung, Reduzierung von Standards und Optimierung von Schnittstellen, Neustrukturierung der Abteilung 1 Zentrale Dienste sowie Bildung einer neuen Abteilung Sonderplanungen und Projektsteuerung, weitgehend umgesetzt. Im Bereich der Wohnungsbauförderung ist die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in München mehr denn je eine der wichtigsten Aufgaben. Die Attraktivität und der wirtschaftliche Erfolg unserer Stadt führen dazu, dass nach aktuellen Prognosen die Bevölkerungszahl in München bis 2030 um rund 15% weiter wachsen wird. Das heißt, dass die Wohnungsnachfrage noch weiter ansteigen wird. Die Stadt zieht daher alle Register, um den Anteil an preiswertem Wohnraum zu schützen und den Neubau von Wohnungen zu fördern. Ein wichtiger Beitrag dazu ist das vom Münchner Stadtrat beschlossene wohnungspolitische Handlungsprogramm Wohnen in München VI, in dem die Zielvorgaben der Münchner Wohnungspolitik fortgeschrieben und weiterentwickelt wurden sowie das vom Münchner Stadtrat am beschlossene Sonderprogramm Wohnen für Alle, mit dem über die Festlegungen des Beschlusses zu Wohnen in München V und VI hinaus weitere geförderte Wohneinheiten für Haushalte (einschließlich Haushalte von anerkannten Flüchtlingen) der Einkommensstufen I bis III nach Art. 11 BayWoFG i.v.m. Ziff WFB 2012 im Zeitraum 2016 mit 2019, gefördert und möglichst auch in diesem Zeitraum errichtet werden sollen. Bei der Städtebauförderung betreibt München auf der Grundlage der Leitlinie Stadtentwicklung der PERSPEKTIVE MÜNCHEN städtebauliche und strukturelle Revitalisierung in mehreren Sanierungsgebieten. München nutzt dabei vorrangig die Bund-Länder-Programme Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf die Soziale Stadt Aktive Stadt- und Ortsteil- LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 84 von 320

85 Seite 65 zentren und Städtebaulicher Denkmalschutz. Ziel ist in integrierten Handlungsansätzen Funktionsschwächen, gestalterische Mängel und verkehrliche Missstände zu beseitigen, um München als eine Stadt im Gleichgewicht zu fördern. Die Bauaufsicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sorgt für ordnungsgemäße Zustände auf den Baugrundstücken und trifft Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch trägt sie zur Wahrung und Entwicklung des Stadtbildes, zur geordneten städtebaulichen Entwicklung, zu einem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und zu einer sicheren Benutzung der baulichen Anlagen bei. Zielsetzung der Abteilung Naturschutz ist eine langfristige Sicherung des Artenpotenzials der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere in ihren Lebensräumen durch Erhalt und Aufbau eines Netzes naturnaher Flächen im gesamten Stadtgebiet, sowohl in den bebauten als auch in den unbebauten Bereichen. Im Bereich Denkmalschutz soll die Erhaltung und Verbesserung der Stadtgestalt durch die Weiterentwicklung des Stadtbildes in seiner historisch überkommenen Form und Maßstäblichkeit gesichert werden. Innerhalb dieser primären stadträumlichen Strukturen sollen aber neue Architektur und beispielhafte städtebauliche Projekte gefördert werden. Grundsätzlich ist in allen drei Bereichen (Bauaufsicht, Natur- und Denkmalschutz) die Verfahrensabwicklung transparent, schnell und kostenbewusst gestaltet. Dieser Standard wird durch neue Personalzuschaltungen nachhaltig gesichert. Zudem stellt sich die Lokalbaukommission durch mehrere Projekte zur Digitalisierung, u.a. von verschiedenen Antragstellungen über das Internet bis hin zur digitalen Bauakte, aktiv für die Zukunft auf. Referat für Bildung und Sport Die Schwerpunktsetzungen des Referates für Bildung und Sport ergeben sich weiterhin aus der Umsetzung der Referate übergreifenden, vom Stadtrat beschlossenen PERSPEKTIVE München und den entsprechenden Stadtratsbeschlüssen. Die Ziele im Bildungsbereich sind meist mehrjährig angelegte Ziele. Wie in den Vorjahren ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten flächendeckenden Angebotes an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen sowie an Sportflächen ein wesentliches Ziel des Referates. Auf den weiterhin verstärkten Bevölkerungsanstieg wird mit einer großen Zahl an Baumaßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) reagiert. Nach dem 1. Schulbauprogramm, das vom Stadtrat am beschlossen wurde, mit einem Umfang von 31 Baumaßnahmen an insgesamt 38 Schulen und einem vorläufigen Finanzvolumen von insg Mio. Euro, wird im 2. Quartal 2017 dem Stadtrat das 2. Schulbauprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Stand wird dieses Programm 36 Bauprojekte an 40 Schulen umfassen. Im Rahmen des 2. Schulbauprogramms werden auch insgesamt 72 Sporthallenübungseinheiten zusätzlich gebaut. Hinzu kommen noch neue Sportflächen an mindestens zwei Bezirkssportanlagen. Zudem werden beim Neubau von Sporthallen die sportfachlichen Standards für Breitenund Leistungssport sowie die baulichen Standards für inklusive Sportarten bestmöglichst mit berücksichtigt. Besondere Anstrengungen werden unternommen, um weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Bis Ende 2017 werden durch Bauvorhaben der Stadt und von nichtstädtischen Trägern rund weitere Betreuungsplätze entstehen. Ebenso wird durch einen Ausbau die Erhöhung des Versorgungsgrades im Kindergartenbereich auf 95 % (derzeit 93 %) angestrebt. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 85 von 320

86 Seite 66 Zum Ausbau der Kinderbetreuung gehört die Gewinnung der dafür notwendigen pädagogischen Fachkräfte sowie die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Modelle des Einsatzes. So wird das im September gestartete Modellprojekt optiprax im Schuljahr 2017/18 weiter ausgebaut. Der bereits seit in Betrieb genommene kita finder + wird weiter entwickelt und vor allem weitere Betreuungsarten umfassen. Des weiteren gilt es, die hohe Qualität der Kindertageseinrichtungen fortzuführen und weiterzuentwickeln. In 2017 beginnt eine trägerübergreifende Qualitätsdebatte unter dem Titel Bündnis für Qualität in Münchner Kindertageseinrichtungen. Zweimal jährlich wird ein Schwerpunktthema aus der Perspektive Kita 2020 aufgegriffen und vertieft. Erreicht werden sollen unterschiedliche Zielgruppen wie Träger, Fachbasis, Fachberatungen, Ausbildungsträger und andere Kooperationspartner. Die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und die bestmögliche Förderung der Potentiale aller Kinder und Jugendlichen bilden einen weiteren Schwerpunkt des Referates. Diesem Ziel dient der bedarfsorientierte Ausbau der Ganztagsbetreuung ebenso wie die Weiterentwicklung und Umsetzung der dafür erforderlichen Qualitätskriterien. Zudem wird im Bereich der beruflichen Schulen die bedarfsorientierte Budgetierung auf der Basis des Sozialindexes eingeführt, während im Bereich der Realschulen und Gymnasien die bedarfsorientierte Budgetierung derzeit mit Hilfe der wissenschaftlichen Begleitung (Institut für Schulqualität und Bildungsforschung) evaluiert wird. Die Integration von Neuzugewanderten durch Sprache, (kulturelle) Bildung, berufliche Qualifikation und Arbeit stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Dem steigenden Raumbedarf sowie dem steigenden Personalbedarf an Lehrkräften, Sozialpädagoginnen/-pädagogen, Sekretariatskräften sowie dem zusätzlichen Personal bei Maßnahmeträgern (Schulsozialarbeit) ist weiterhin durch angemessene Maßnahmen zu begegnen. Hinzu kommt die referatsinterne Schwerpunktsetzung der Verbesserung des Services in allen Bereichen und die Positionierung des Referates als erfolgreicher Dienstleister. Hervorzuheben sind hier insbesondere die besonderen Herausforderungen im Bereich der Informationstechnologie. Dazu zählt neben der zyklischen Ersatzbeschaffung der eingesetzten Hardwarekomponenten und Ausstattung der Schulen mit neuen Medien und Techniken sowie einer angepassten Verwaltungs-IT vor allem die Verbesserung des Services wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Servicekatalogs und die Optimierung von Servicereporting und Softwarepaketierung. Weitere entscheidende Schritte zur Verbesserung der IT- Dienstleistungen wird zukünftig die vom Stadtrat initiierte Neustrukturierung der gesamten IT- Landschaft bringen. Ebenso wird verstärkt der Fokus auf den Dialog mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden und sonstigen Partnern gelegt. Dazu werden neue Dialogformen implementiert (z. B. Elterndialog, Bezirksausschüsse). Sozialreferat Die Aufgabe des Sozialreferates besteht vor allem darin, einen Beitrag zur solidarischen Stadtgesellschaft zu leisten, in der das friedliche Zusammenleben, die Chancengerechtigkeit sowie soziale Teilhabe gesichert werden. Durch unsere Arbeit und Dienstleistungen werden Menschen in ihren Fähigkeiten gestärkt, ihr Leben selbst zu gestalten. Das Sozialreferat steht in den nächsten Jahren insbesondere vor folgenden sozialpolitischen Herausforderungen, die zugleich das breite Aufgabenspektrum des Sozialreferats umreißen: Wachstum und Zuzug sozial gerecht bewältigen und Teilhabe ermöglichen Altwerden in München gestalten Kinder und Jugendliche fördern und stärken - Familien unterstützen LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 86 von 320

87 Seite 67 Stadtkämmerei (Referatsbereich) Die Stadtkämmerei erfüllt alle Aufgaben des zentralen Finanzwesens für die gesamte Stadtverwaltung und setzt die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen fest. Sie unterstützt die Stadtspitze bei der Beteiligungssteuerung und liefert einen wichtigen Beitrag zur Entscheidungsfindung in allen Angelegenheiten mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Daneben versteht sie sich auch als Dienstleisterin und Beraterin in Finanzfragen. Die Stadtkämmerei unterstützt die Referate in ihrer dezentralen Finanzverantwortung auf der Grundlage des Produktorientierten Haushalts. Wesentliche Ziele und Strategien des Verwaltungshandelns der Stadtkämmerei im Jahr 2017 sind insbesondere ein nachhaltiges Haushalts-, Finanz- und Kreditmanagement, die unverzügliche und umfassende Vereinnahmung von kommunalen Steuern und Forderungen, ein einheitliches System der Rechnungswesenprozesse, versicherungsrechtliche Risikodeckungen, Erfüllung steuerlicher Pflichten und optimierte Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit durch verstärkte Nutzung moderner Datensysteme. Revisionsamt Die örtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch das Revisionsamt erfüllt den gesetzlichen Prüfauftrag nach der Gemeindeordnung. Es unterliegt dabei weder einem gesetzlichen noch einem städtischen Standard. Die besondere gesetzliche Stellung der örtlichen Rechnungsprüfungsämter schränkt den Stadtrat bei der Erteilung von Vorgaben und damit auch von Zielen für die Prüftätigkeit stark ein. Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GO kann der Stadtrat (neben dem Oberbürgermeister) lediglich besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung erteilen. Damit sind konkrete Einzelprüfaufträge gemeint. Diese sind für Zielvorgaben nicht zugänglich, da die Rechnungsprüfungsämter auch bei der Erfüllung dieser Aufträge ihren Status als inhaltlich unabhängige Sachverständige nicht verlieren. Strategisch hat sich das Revisionsamt, als zukunftsorientierte Prüfungs- und Beratungseinrichtung, darauf ausgerichtet, eine bestimmungsgemäße, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel zu unterstützen, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Verwaltung bei sich wandelnden Anforderungen und Verantwortlichkeiten zu verbessern sowie auf Fehlentwicklungen und finanzielle Spielräume hinzuweisen. Eine risikoorientierte Prüfthemenauswahl unterstützt diese Ausrichtung. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 87 von 320

88 Seite 68 D. Finanzierungs- und Investitionstätigkeit Entwicklung des Schuldenstandes (einschl. Stiftungen o. e. R.) Äußere Schulden (in Mio. ) ,0 % 1.362* 46,9 % 968** 33,3 % 906*** 31,2 % 815**** 28,1 % ,4 % ,4 % *) Zum wurden Förderkredite i. H. v. 8,1 Mio. an die GWG/Gewofag ausgegliedert sowie dem neuen Eigenbetrieb it@m Kredite i. H. v. rd. 22 Mio. übertragen. **) Zum wurden Förderkredite i. H. v. 0,9 Mio. ausgegliedert. ***) Zusätzlich zu den geleisteten Tilgungen wurden Darlehen i. H. v. 1,3 Mio. in Zuschüsse umgewandelt. ****) Im Haushaltsjahr 2015 sind neben den Tilgungen i. H. v. 90 Mio. aufgrund von Darlehenserlässen zusätzliche Abgänge i. H. v. 1,2 Mio. auszuweisen : IST 2017: HPL (Darstellung auf der Basis des IST 2016) Netto-Neuverschuldung (einschl. Stiftungen o. e. R.) Äußere Kredite (in Mio. ) -60*** - 90**** * -393** : RERG : IST-Ergebnis 2017: HPL *) Zum wurden Förderkredite i. H. v. 8,1 Mio. an die GWG/Gewofag ausgegliedert sowie dem neuen Eigenbetrieb it@m Kredite i. H. v. rd. 22 Mio. übertragen. **) Zum wurden Förderkredite i. H. v. 0,9 Mio. ausgegliedert. ***) Zusätzlich zu den geleisteten Tilgungen wurden Darlehen i. H. v. 1,3 Mio. in Zuschüsse umgewandelt. ****) Im Haushaltsjahr 2015 sind neben den Tilgungen i. H. v. 90 Mio. aufgrund von Darlehenserlässen zusätzliche Abgänge i. H. v. 1,2 Mio. auszuweisen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 88 von 320

89 Seite 69 Schuldendienst (einschl. Stiftungen o. e. R.) Äußere Kredite (in Mio. ) ,0 % ,1 % ,8 % ,5 % ,2 % Zinsen Tilgung 2007: RERG : IST-Ergebnis 2016: 1. NHPL 2017: HPL Anmerkung: nach Verrechnung der Zinsauszahlungen mit Zinseinzahlungen aus Zinssicherungsgeschäften betragen die Zinsauszahlungen (vgl. Schuldenbericht) im - Jahr Mio. - Jahr Mio. - Jahr Mio. - Jahr Mio. - Jahr Mio. - Jahr Mio ,4 % ,7 % LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 89 von 320

90 Seite 70 Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen. Finanzposition Maßnahme Ansatz 2017 Gesamtkosten *) in Mio. Euro in Mio. Euro Folgekosten in Tsd. Euro Baureferat Alleen und Anlagen Neubau., Umbau. u. Ausbau. v. Grünf l. 0,6 3,3 51, Herst. u. Einrichtg. von Kinderspielpl. 0,5 3,7 44, Alleen-Anlagen,Öf f. Grünf l. Ackermannbg. 0,8 3,1 209, Öf f. Grünf läche Domagkstr., Funkkaserne 2,9 5,7 450, Öf f. Grünf läche Salzsenderweg/Fideliostraße 0,9 1,8 124, Freiham Nord, Grünband/Grünf inger 2,5 5,0 369, Taxisgelände 1,5 2,0 0, Wintrichring, Sanier. u. Aufw. Amphionpark 1,0 1,4 110,0 Kleingärten Sanierung und Erschließung von Daueranl. 1,5 11,0 381,0 Hochbauverwaltung Grundleitungssanierungsprogramm 0,6 35,0 0, Energieef f. Geb.hülle u. Heizungssan. KSP ,0 58,3 0, SP Stromsparen KSP ,5 3,0 0, Energiesparkonzept 0,5 1,9 0, Erneuerbare Energiep. KSP ,5 1,5 0, Vorlaufende Planungskosten IL2 2,0 11,9 0, Vorlaufende Planungskosten Pauschale 6,5 38,8 0,0 U-Bahn-Bau Kapitalrückführung an SWM GmbH 20,7 195,9 0, U 3-Nord, OEZ-Moosach, Baukosten 1,5 157,4 0, U 5-West, Pasing, Baukosten 8,7 664,8 0,0 Gemeinde-, Bundes- und Staatsstraßen Schittgablerstr.zw.Löwenzahnweg/Lerch. Str. 0,6 1,5 0, Baierbr.Str.,Rupert-Mayer-,u.a.;BebPl.1930b 0,6 1,9 34, ÖPNV Of f. IV,Barrieref.Ausbau Bushalt 3,3 28,9 0, Messstellenkonzept Verk./Mobilitätsmanag.plan 1,1 3,1 57, Straßen- u. Brückenb. allgem. - Baukost. 2,1 13,7 0, Nahmobilitätspauschale 5,3 55,5 0, Siedlungsschwerpunkt Freiham Nord 10,0 28,5 0, Arnulfpark,Fuß-u.Radwbr.östl.Donn.Br. 1,0 16,6 81, Siedlung Freiham, Baukosten 9,0 42,2 569, Carl-Wery-Str. (beidseits), BebPl. 57c 1,1 10,0 0, Tram-Steinhausen u.verb.d.anl.straßenraums 3,0 10,0 0, Isarring, Verf lechtung If flandstraße 1,5 5,2 0, Freiham Nord - Anschluss an die A99 1,0 1,4 28, Am Mitterfeld, Radweglückenschließung 0,5 1,7 0, Quidde-/Albert-Schweitzer-Str.,Aust.LSA, 1,1 2,1 0, Ludwigsfelder Str. mit DB-Unterführung 0,9 4,3 18, Progr. z. erneu. v. Eisenbahnunterf. 1,0 156,0 0, Instandsetzung und Ern. v. Brücken u. Unterfüh 0,5 3,8 0, Sofortprogr. f. Nachrüstung von Tunnels 1,0 28,5 0, Birketweg, B-Plan 1926a 4,0 10,6 37, Straßenbahnneubaustrecke Linie 23 1,5 5,4 53, Ern. Niederschlagspumpen i. Unterf. 0,8 4,5 0, Ludwigsfelder Str. zw. Spiegelb. u. Neubr. 2,0 7,2 9, Schwablhofstraße - Umbau/Aufweitung 1,1 2,5 56, Funkkaserne (ehem.) Domagkstr. BePl 1943b 1,5 10,7 9, Straßenbahnneubaustrecke Linie 17 0,7 2,9 0, Rümann-/Isoldenstr. - Bepl ,7 1,9 0, Ackermannbogen Quartier Süd - West (EM) 1,0 6,2 101, Vorlaufende Planungskosten Pauschale 0,8 3,3 0, Buslinie 152, Kostenerstatt.an SWM GmbH 0,5 1,3 0, Busbeschleunigung Linie 144 u ,7 0,9 0, Buslinie 144 u.145, Kostenerst.an SWM GmbH 0,5 1,8 0, Busbeschleunigung Linie 154 1,0 1,9 0, Buslinie 154,Kostenerstatt.an SWM GmbH 1,0 2,1 0, Beschleunigung beschleunigen; Pauschale 0,9 2,7 0, Busbeschleunigung Linie 56 und 166 1,0 1,7 0, Buslinie 56 u. 166, Kostenerst. an SWM 0,9 1,3 0, Landshuter-Allee-Tunnel-Ern.d.Bel./Ausstatt 2,0 3,2 0, Verkehrssicherungseinrichtungen 1,1 4,7 0,0 LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 90 von 320

91 Seite 71 Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen. Finanzposition Maßnahme Ansatz 2017 Gesamtkosten *) in Mio. Euro in Mio. Euro Folgekosten in Tsd. Euro Ern. v. acht Verkehrszentralen sowie LZA 0,5 17,9 0, Busbeschleunigung Linie 54 1,0 1,0 0, Buslinie 54, Kostenerst. an SWM GmbH 0,9 1,0 0, Mittlerer Ring/Ost-Baukosten 0,5 257, , Mittlerer Ring Süd/West, Baukosten 18,1 380, , Nordumgehung Pasing-Baukosten 1,3 42,6 260, Verkehrskonzept Pasing Zentrum 4,0 26,0 0, Wolfratsh.Str zw. Siemensallee/Rupert-Meyer 1,0 7,2 50, Trappentreutunnel, Nachrüstung 1,0 29,2 0, Landshuter-Allee-Tunnel - neu 2,0 3,8 0,0 Straßenbeleuchtung Einr. und Verbessern d. Straßenbeleuchtung 1,1 7,3 0,0 Kommunalreferat Büroraummanagement FW 5, Anzinger Str. EEK 0,7 3,1 0, Einrichtung UFW KR 2,1 2,0 0, FW 5, Anzinger Str. 41 7,0 82,4 963, FW 4, Heßstr. 120, Neubau 12,3 82,5 832, FW 1, Sanierung, Umbau und Erweiterung 2,7 13,5 162, Mob.Schulraumeinh. f. Notfallsanitäter-Ausb. 1,1 1,6 0, Neubau Museum NS Dokuzentrum 0,8 25, , Neuhauser Trafo 2,2 4,0 0, Sanierung und Umbau ehem. Stückguthalle 1,0 2,5 0, Tumblingerstr. 29, Mü. Volkstheater, Neubau 5,0 11,5 0, Fam.zentr. Trudering Dompfaf fweg 10 0,5 5,4 55, Familienzentrum Funkkaserne, Neubau 1,1 5,1 44, STZ Milbertshofen - Neubau Krippe, Kulturhaus 3,8 8,3 0, Briegerstr., Arche, Errichtung einer Einrichtung f 2,2 4,5 0, Pauschale Unterbr. von Flüchtl. u. Wohnungsl. 6,0 204,9 0, Neumarkter Str.93, Kehricht-Splitt-Warmlager NB 2,6 5,7 58, Marienplatz 8, Sanierung Neues Rathaus 0,5 1,3 0, Umbau,San. Verw.Geb. Herzog-Wilh.Str. 11 0,5 2,5 0, Sanierung Ruf finiblock, Sendling.Str.1 6,0 28,8 351, Neubau Dachauer Str. 90, RGU 2,0 4,9 0,0 Allgemeines Grundvermögen Erwerb von Vorratsvermögen 37,0 751,0 0, WIM VI, Ankauf v. Grdst. f.d. geförd. Whngs.bau 10,0 50,0 0, Generalinstands.,Umbau Jutier-u.Tonhalle 0,9 1,0 0, Zuschuss Sanierung Wohnsiedlung Alte Heimat 10,0 114,4 0,0 Jubiläumsstiftung Alte Heimat Sanierung Alte Heimat 10,0 114,4 0,0 EM Luitpoldkaserne EM Luitpoldkaserne, Grunderwerb allg. 4,5 28,6 0,0 Projekt Freiham Erwerb von Grundvermögen 2,0 255,6 0,0 EM Bayernkaserne Erwerb von Grundvermögen 17,2 90,5 0,0 Kulturreferat Kulturpf ege (Verwaltung) Kunst- und Samml.gegenstände - Freie Kunst 1,3 4,3 0,0 Münchener Stadtmuseum St.-Jakobs-Pl. 1, Stadtmuseum-Generalsan. 3,0 200,0 0,0 Galerie im Lenbachhaus Galerie Lenbachhaus, Großinstandsetzung 0,5 51, ,0 Bildende Künste, Filmwesen Bildende Künste,Filmwesen,Kunst in Riem 1,0 1,0 0,0 Kreisverwaltungsreferat Öf entliche Ordnung, Kreisverwaltungsreferat Inv. Zusch. P+R Anlage Oertelplatz 3,0 5,1 0,0 LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 91 von 320

92 Seite 72 Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen. Finanzposition Maßnahme Ansatz 2017 Gesamtkosten *) in Mio. Euro in Mio. Euro Folgekosten in Tsd. Euro Referat für Stadtplanung und Bauordnung Lokalbaukommission Inv.zuschuss für Parkeinrichtungen 0,9 4,2 0,0 Städtebauförderung Stadtsanierung - Pauschal 14,5 75,1 0, Stadtsanierung Pauschal-Inv.zusch. 0,7 0,7 0,0 Förderung von Wohnungsbau und Wohnsiedlung Darl. an verb. Untern., Beteilig. u. Sonderverm 60,0 405,8 0, Darl.komm.Wohn.bauprogr.,KomPro,WIM VI 2,9 288,0 0, Darl. an verb. Untern., Beteilig. u. Sonderverm 3,0 19,7 0, Darl.Mü.Mietwhg.bau,München Modell, WIM VI 3,3 330,0 0, Wohnen für Alle-Städt. WohbauGesellschaf 10,3 53,4 0, Wohn.fürsorge, Arb.gebermitteldarl. Bauträger 3,9 16,7 0, Wohnen für Alle - Übrige Bereiche 35,0 135,0 0, Stammkapitalerhöhung GEWOFAG 27,6 324,9 0, Stammkapitalerhöhung GWG 39,5 252,9 0, Verbundene Untern., Beteilig. u. Sonderverm 6,0 13,6 0, Inv.zusch. an GWG GmbH 10,6 10,6 0, Zusch.Förderg.unabweisb.Mehrko.EOF/WiM VI 0,8 75,2 0, Wohnen am Ring 0,9 10,7 0,0 Referat für Arbeit und Wirtschaft Förderung sonstiger Kultureinrichtungen InvZ an Gasteig München GmbH 1,3 8,0 0, InvZ an Mü. Tierpark 0,5 17,7 0,0 Tourismus Orientierungssystem für München 0,6 0,6 0,0 Wirtschaftliche Angelegenheiten InvZ an MGH - Gewerbehof Nord 10,0 19,0 0,0 Stadtwerke München GmbH Öf f. Ladesäulensystem 1,1 3,0 0, InvZ WC-Anlagen 5,4 11,7 0, InvZ an SWM/MVG "Smarter Together" 1,4 4,0 0,0 Referat für Bildung und Sport Schulverwaltung Pauschale für Aufstellung/Einrichtung Pavillon 2,0 4,9 0, Bewegliches AV, Beschaf fung Baureferat 3,6 14,5 0, Pauschale Pädagogischer Bedarf-Einr. 5,0 41,9 0, Errichtung von Pavillons 13,4 37,4 0, Pausch. Festbauprogr., 1. Schulbauprogr. 25,3 971,0 0, Pausch. Festbauprogr., 2. Schulbauprogr. 10,0 10,0 0,0 Grundschulen GS Aubinger Allee Einrichtung 1,9 2,0 0, GS Bauhausplatz, Einrichtung, NB 2,0 2,2 0, GS Grandlstr., Einrichtung 1,0 1,2 0, GS Quartierszentrum Einrichtung 2,0 2,2 0, GS Ruth-Drexel-Str. Einrichtung 1,4 1,5 0, GS Hochstr. 3 6,1 22,7 0, GS Pfanzeltplatz, Erw. mit Container u. Mensa 7,4 32,7 0, GS Funkkaserne, mobile Schulraumeinheiten 0,5 7,9 600, GS Ravensburger Ring 37, Erw. 5,0 35,3 0, GS Berg-am-Laim-Str ,4 28,5 378, GS Aubinger Allee (Freiham III), Neubau 5,0 34, , GS Turnerstr. 45, Mensaneubau 0,6 4,4 293, GS Haimhauser Str. 23, Gen.inst., Erw., Plan.k. 7,5 37,5 559, Meindl-/Plinganserstr., Hort, SB, Neub. 0,5 30, ,0 LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 92 von 320

93 Seite 73 Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen. Finanzposition Maßnahme Ansatz 2017 Gesamtkosten *) in Mio. Euro in Mio. Euro Folgekosten in Tsd. Euro GS Konrad-Celtis-Str. 44, 14/15 1,5 11,3 714, GS Plinganserstr. 28; 1.Baupr. Umbau,Erweit. 2,6 5,9 0, Schulpavillon Freiham IV Süd 15/16 1,6 7,0 400, Schulpavillon Schubinweg 3 15/16 0,5 7,4 475, Schulpavillon Agilolf ingerplatz 1 15/16 1,3 8,4 397, Schulpavillon Strehleranger IV 15/16 0,9 6,1 400, GS Funkkas., Sporth.,Freisportanl.,Neubau 14,0 42, , Schulpavillon Welzenbachstr /16 0,6 4,3 200, Schulpavillon Südl. Auf fahrtsallee 82 15/16 0,6 3,8 200, Schulpavillon Berner Str. 6 15/16 1,3 8,0 280, Schulpavillon Dachauer Str /16 1,1 7,1 400, Schulpavillon Hiltenspergerstr /16 0,8 5,1 200, Schulpavillon Camerloherstr /16 0,8 5,2 200, GS Isar-Süd, Baierbr. Str., Neubau 1,4 22, , Schulpavillon Schulstr. (Karlsfeld) 15/16 0,9 6,0 200, Schulpavillon Forstenrieder Allee /16 0,9 5,8 231, GS am Canisiuspl. 2, Erweiterg. u GI 0,7 18, , Sentastr., Schwimmbad, Festbaupro.15, GI 6,0 13,2 0, GS II Freiham,Quartierszentrum,Neubau 5,5 39, , GS Feldmochinger Str. 251, Umb./Erw. 0,7 4,0 0, Generalinstands. GS Fröttm. Str. 21 6,5 34,3 0, GS Ruth-Drexel-St., Neubau, 5,6 34, ,0 Hauptschulen GS/HS Führichstr. 53, Erw. 2,0 23,0 655, HS Schrobenhausener Str. 15, Turnh,San. 7,0 35,2 404, GS/MS Peslmüllerstr., Schulpav., Bauk. 14/15 1,5 8,5 400, Schulpavillon Schrobenhs. Str /16 0,7 4,4 400, Schulpavillon Torquato-Tasso-Str /16 0,9 6,1 400, Schulpavillon Guardinistr /16 1,1 7,1 400,0 Städtische Realschulen Gerastr. 4-6, Schulzentr. 15,0 95,2 0, RS/GS Grandlstr. 5, Erweiterung 16,0 76,8 0, GS/MS Bäckerstr., Schulpav., Bauk. 14/15 0,8 5,0 340, Schulpavillon Ernst-Reuter-Str. 4 15/16 1,4 8,2 340, Schulpavillon Petrarcastr. 1 15/16 1,0 6,6 340,0 Staatliche Realschulen GI Sportrakt Graubündener Str. 50 4,0 20,1 179,0 Städtische Gymnasien Am Staudengarten,Theodol.-Gymn, Dreif.sporth 0,7 10,0 24, Adolf-Weber-Gym.,Kapschstr.,Neubau Turnh. 3,5 15,7 178, Schulpavillon Nibelungenstr. 51 a 15/16 0,7 4,8 345, Gymn. Borschtallee Schulpavillon 15/16 2,6 7,8 292,0 Staatliche Gymnasien Gymn. Mü. Nord Einrichtung 0,7 5,8 0, Schulzentrum Gerastr. staatl. Gymnasium 1,6 1,6 0, Gymn. Mü. Nord, Knorrstr. 5,2 59, , Bildungscampus Freiham-Planungskosten 50,0 197,0 0, Wilhelmsgymnasium Thierschstr ,0 52,0 130, Schulpavillon Weinbergerstr /16 0,9 5,5 173,0 Sonstige Berufsfachschulen Ruppertstr. 1 BBZ Neubau 15,0 86,7 0,0 Städtische Fachoberschulen Nordhaide - Errichtung Schulgebäude 4,0 44, ,0 Förderschulen Förderzentrum m. HPT, Margarethe-Danzi-Str. 4,0 28, , Schulpavillon Heinrich-Braun-Weg 11 15/16 0,8 5,2 282,0 LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 93 von 320

94 Seite 74 Größere eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 erstmalig veranschlagt sind und Fortsetzungsmaßnahmen, die besonders ins Gewicht fallen. Finanzposition Maßnahme Ansatz 2017 Gesamtkosten *) in Mio. Euro in Mio. Euro Folgekosten in Tsd. Euro Kindertageseinrichtungen KT Schussenrieder Str. 1,7 4,2 209, HFK Aubing Ost Neu 1,7 4,1 367, Kinderhaus Spervoglstr. 12 1,0 3,0 0, Krippe Helgastr. 8, Neubau 2 KriG 0,9 2,5 628, KOOP Hogenberg-/Kirchmairstr. 1,2 4, , KOOP Oselstr. 39, Neubau 1,0 6,1 932, Haus für Kinder Spatzenwinkel/Pirolstr. 0,7 3,3 788, Brieger Str. 0,5 8,3 767, HfK Gerberau 1,5 4,2 817, HfK Isoldenstr. Neubau Pavillon, 15/16 0,8 5,1 0, Zschokkestraße Neubau zwei HfK, 15/16 1,4 9,1 0, Haus für Kinder Baumkirchnerstr.1 0,6 4,3 876, Aubing-Ost-Str. I (Nord) 1,2 4,6 217, HfK Fritz-Winter-Str. Neubau 2,6 6, , Haus für Kinder, Kistlerhof-/Höhenrainer Straße 0,6 4, , HfK, Hochäckerstr. I 1,6 3,9 785, Holtzendorf fstr. 37, Haus für Kinder 1,5 3,8 850, Neubau Haus für Kinder, Roggensteiner Weg 3 1,9 3,8 788, HfK Dülferstr. 32, Neubau 1,1 3,7 755, Haus für Kinder - Berdux Str. 0,8 4,0 0, Bauk.zusch.f.Häuser f.kinder, nichtstädt. Träger 18,5 254,0 0,0 Sportamt, Sportförderung Pauschale f. kl. Inv.zuschüsse 4,0 27,4 0,0 Stadien an der Grünwalder- und Dantestraße Stadion an der Grünwalder Str. 4 0,5 2,5 0,0 Bezirkssportanlagen Sportplatzerneuerungen - Baukosten 2,9 34,9 0, BSA Ludwig-Hunger Str. 11 0,5 1,9 0, Sportanl.Säbener Str. 59, Neubau Kunstrasenpl. 0,8 1,1 0, Sp.anl. Saarlouiser Str.,San.Rasenplatz 1,2 1,7 0,0 Referat für Gesundheit und Umwelt Umwelt Förderprogramm Energieeinsparung - KSP ,0 14,3 0, Förderprogramm Energieeinsparung - KSP ,5 21,2 0, Förderprogramm Elektromobilität 11,1 22,2 0,0 Bestattungswesen-Friedhofsverwaltung Ostfriedhof, Wiedererrichtung der Kaskaden 0,7 2,7 0,0 Stadtkämmerei Finanz-/Betriebswirtschaftliches Beteiligungsmanagement Aufstockung von Eigenkapital 8,7 382,0 0, Verbundene Untern., Beteilig. u. Sonderverm 21,9 125,3 0,0 Sozialreferat Allgemeine Sozialverwaltung (Sozialreferat) EK-Zuf. Münchenstift GmbH Tauernstr. 0,7 32,0 0,0 Sozialbürgerhäuser Ersteinrichtungskosten SBH Schertlinstr. 1,0 1,0 0,0 Amt für Wohnen und Migration AHK: Sonst. Lizenzen an Rechten/Werten 4,0 17,0 0, Mü Wobau,Belegr.ank, Bestandsbau, WIM VI 3,0 15,0 0, Mü Wobau Grundst.subventionierung, WIM VI 4,6 23,0 0,0 Wohnungsloseneinrichtungen Abtei St. Bonifaz, Haneberghaus, Invkosten 1,2 1,2 0,0 Notquartiere für Wohnungslose Grundstückskosten KomPro B+C 2,3 8,5 0,0 Förderung der Wohlfahrtspf lege, Altenhilfen Inv.Förd. an stat. Einrichtungen 8,5 45,0 0, Invest.kost.zuschuss KARLA 51 0,8 0,8 0,0 *) Die Gesamtkosten beziehen sich auf das Mehrjahresinvestitionsprogramm LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 94 von , , ,0

95 Seite 75 E. Entwicklung Vermögen, Verbindlichkeiten und Kapital LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 95 von 320

96 Seite 76 Anmerkung: In 2016 hat es bei der Bilanzposition "Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen" folgende Änderungen bzgl. der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode gegeben: Im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus veräußert die Landeshauptstadt München Grundstücke an Dritte zu einem reduzierten Preis (Förderpreis) und lässt sich im Gegenzug Belegungsrechte für die neu zu errichtenden Wohngebäude dinglich sichern. Diese Belegungsrechte, die in den Verträgen als Wohnungsbindungsrechte bezeichnet sind, bestehen für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Im Rechnungswesen der LHM wurden die Verkäufe dieser Grundstücke bisher buchhalterisch wie folgt abgebildet: Der Verkauf der Grundstücke wurde in Höhe des Verkehrswertes (Marktwert) verbucht. Die Differenz zwischen Marktwert und reduziertem Kaufpreis (Förderpreis) wurde dem Wert für die erhaltenen dinglich gesicherten Belegungsrechte gleichgesetzt und als Kauf eines immateriellen Vermögensgegenstandes unter der Bilanzposition "Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen" nachgewiesen. Der Kaufpreis für das Belegungsrecht wurde anschließend mit dem Verkaufspreis des Grundstücks verrechnet, so dass eine offene Forderung in Höhe des vereinbarten reduzierten Grundstückspreises verblieb. Beide Buchungen sowie die Verrechnung erfolgten finanzrechnungsrelevant. Nach Ansicht des BKPV wurden mit der bisher durchgeführten Bewertung die Belegungsrechte zu hoch angesetzt und damit u. a. auch die Ergebnisrechnungen der künftigen Jahre mit zu hohen Abschreibungen belastet. Nach Abstimmung mit dem BKPV und dem Revisionsamt erfolgt der Verkauf der Grundstücke künftig in Höhe des Förderpreises; die Belegungsrechte werden ausschließlich mit einem Erinnerungswert im Rechnungswesen abgebildet. Eine Abbildung der Belegungsrechte im Finanzhaushalt und -rechnung erfolgt nicht mehr, sofern bei den Grundstücksgeschäften kein Geldfluss stattfindet. Der Finanzhaushalt wurde bereits zum Nachtrag 2016 entsprechend angepasst. Die Korrektur der im laufenden Haushaltsjahr 2016 noch finanzrechnungsrelevant gebuchten Neufälle wurde bis zum Jahresabschluss 2016 abgeschlossen. Eine Korrektur der Finanzrechnungen zurückliegender Haushaltsjahre erübrigt sich. Die in 2016 neu erhaltenen Belegungsrechte sind bilanziell bereits mit 0 erfasst. Das Kommunalreferat wird in 2017 beginnen, alle seit Produktivsetzung erfassten Belegungsrechte zu ermitteln und in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt zu korrigieren. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 96 von 320

97 Seite 77 F. Zahlungs-, Finanz- und liquide Mittel, Kassenkredite Beträge jeweils in 1.000, Veränderung jeweils zum Vorjahr in % Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf) Finanzierungsmittelüberschuss/ -fehlbetrag Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag Endbestand der Liquiditätsreserven * Inanspruchnahme von Kassenkrediten ** Ist 2014 Ist 2015 Veränd. in % 1. NHPL 2016 Veränd. in % HPL 2017 Veränd. in % , , , , , , *) HJ 2014/15 lt. Finanzrechnung 2015; HJ 2016 lt. vorläufigem Ergebnis 2016 (Stand: Mai 2017) **) jeweils zum Stichtag Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2017 auf 800 Mio. festgesetzt. G. Voraussichtliche Entwicklungen für die folgenden Jahre Der Finanzplan ist im Planungszeitraum finanziert. Es bedurfte hierzu allerdings des Einsatzes fast aller Finanzreserven sowie zukünftig in den Jahren 2018 bis 2020 einer Nettoneuverschuldung von 1,6 Mrd. (für 2021 ergeben sich weitere 600 Mio. ). Allerdings besteht durch die weitere Entschuldung im Jahr 2016 in Höhe von 49 Mio. auf 766 Mio. (inklusive 1 Mio. Stiftungen o.e.r.) zum Jahresende dem niedrigsten Schuldenstand seit 1982 derzeit ein ausreichender Spielraum für Kreditaufnahmen. Die Berechnung beinhaltet allerdings noch nicht verschiedene größere Investitionsvorhaben, die zum gegenwärtigen Stand in diesem Jahr beschlossen werden und für die im Finanzplanungszeitraum noch im mittleren dreistelligen Millionenbereich Auszahlungen anfallen dürften, wie z.b. das zweite Schulbauprogramm sowie den Bildungscampus mit Sportpark in Riem. Die derzeit guten Steuereinnahmeerwartungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen wurden weitgehend übernommen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 97 von 320

98 Seite 78 Im Vergleich zum Finanzplan steigen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2 Mrd. an. Bei den Auszahlungen ist ein Anstieg um 2,5 Mrd. zu verzeichnen. Daher verschlechtert sich der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo der Einzahlungen gegenüber den Auszahlungen) um mehr als 500 Mio. im Vergleich zum letztjährigen Finanzplan. Insbesondere bei den Personal- und Transferauszahlungen sowie den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein noch stärkerer Anstieg als im Vorjahr zu verzeichnen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen ein Volumen von rd. 6,27 Mrd. (einschließlich 900 Mio. für Finanzanlagen), das Mehrjahresinvestitionsprogramm , Investitionsliste 1 von 6,23 Mrd. (das MIP , IL 1 umfasste 5,42 Mrd. ). Im weiterentwickelten MIP sind derzeit alle zur Aufgabenerfüllung, insbesondere der gesetzlichen Pflichtaufgaben und der zum Substanzerhalt benötigten Investitionen bedarfsgerecht enthalten, wobei die politischen Handlungsschwerpunkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die durch die Investitionen ausgelösten hohen Folgekosten sind soweit bekannt bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bereits enthalten. Der Finanzhaushalt 2017 weist lt. Finanzplan zum Jahresende einen Finanzmittelfehlbetrag von rd. 278 Mio. aus, verfügt insgesamt jedoch über einen positiven Finanzmittelbestand von 693 Mio.. Auch in den folgenden Jahren überwiegen beim jetzt vorgelegten Finanzplan für den Finanzhaushalt die Risiken deutlich die Chancen. Die Stadt München wird in den nächsten Jahren jährlich um ca Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. Einher geht damit eine Zunahme der städtischen Aufgaben und in der Folge sowohl der konsumtiven, als auch der investiven Auszahlungen. Bereits die Umsetzung der in der Investitionsliste 2 enthaltenen Großinvestitionen führt bei unveränderten sonstigen Rahmenbedingungen zu einer nochmals stärkeren Zunahme der Nettoneuverschuldung als bereits bisher prognostiziert. Hierbei sind etliche in der Bekanntgabe Große Vorhaben in kommenden Jahren enthaltene Maßnahmen (in Höhe von derzeit 11,5 Mrd. ) noch nicht berücksichtigt. Bei vielen Projekten wird eine Realisierung unumgänglich bzw. nicht beliebig in die Zukunft verschiebbar sein. Neben den konjunkturellen Unsicherheiten ist darin ein wesentlicher Risikofaktor für die Landeshauptstadt München zu sehen. Die Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt München (LHM) derzeit gesichert ist. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt insbesondere bezüglich der ordentlichen Tilgung in jedem Jahr einen positiven Wert. Der Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt München wies für den Programmzeitraum nach dem Stand 14. Dezember 2016 noch ein Defizit von rund 1,37 Mrd. aus, wodurch sich das Eigenkapital rechnerisch reduziert. Nach Einarbeitung des endgültigen Schlussabgleichs 2017 erhöht sich das Defizit auf 1,52 Mrd.. Ein Ausgleich dieses negativen Jahresergebnisses ist derzeit durch die Ergebnisrücklage sichergestellt. Wesentliche Inhalte der Ergebnisrechnung sind bei den Erträgen die Steuern, bei den Aufwendungen die Personalkosten und die Transferleistungen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 98 von 320

99 Seite 79 Spezielle Entwicklungen (Stand MIP/Mittelfristige Finanzplanung einschließlich technischer Schlussabgleich in ): Ergebnishaushalt Jahresergebnis Finanzhaushalts- Finanzmittelüberschuss/Fehlbetrag Haushaltsausgleich durch Finanzmittelbestand (vorhanden: am am ) Veranschlagte Investitionen Veranschlagte Investitionsfördermaßnahmen Gesamt 2016* 2017** Investitionen gesamt Fremdmitteleinsatz zur Finanzierung der Investitionen (u.a. Zuwendungen, Beiträge, sonst. Einzahl.) Eigenmitteleinsatz zur Finanzierung der Investitionen (Saldo aus lfd. Verw. Tätigkeit sowie partiell Finanzmittelbestand) Deckungsbedarf des Finanzplans Anmerkungen: * Die Zahlendifferenzen zu den Ansätzen des Haushaltes 2016 sind bedingt: - durch fehlende Veranschlagungsvoraussetzungen nach 12 KommHV-Doppik bei einer Reihe von Maßnahmen. - durch die Tatsache, dass in das Mehrjahresinvestitionsprogramm sowie in die Mittelfristige Finanzplanung noch Finanzierungsbeschlüsse, Mittelbereitstellungen und Ratenkorrekturen bis Dezember 2016 eingearbeitet wurden, die jedoch in den Jahreshaushalt 2016 (Stand Nachtrag 2016) nicht mehr aufzunehmen waren. ** Die Zahlendifferenzen zu den Ansätzen des Haushaltes 2017 sind wiederum durch fehlende Veranschlagungsvoraussetzungen nach 12 KommHV-Doppik bei einer Reihe von Maßnahmen sowie durch aktuelle Zahlen der Finanzbeziehungen zu den SWM bedingt. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 99 von 320

100 Seite 80 Stand der Rücklagen zum Jahresende (mit eingearbeitetem endgültigen Schlussabgleich 2017) T T T T T Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Ergebnisrücklage Ergebnisvortrag LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 100 von 320

101 Seite 81 H. Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplanes 2017 zum Finanzplan des Vorjahres Abweichungen Haushaltsplan 2017 von den Finanzplanwerten (Finanzpl ) für 2017 Ein- und Auszahlungsarten 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen S1 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen S2 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit S3 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1 und S 2) 15 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u. ä. Entgelten Einzahlungen aus der Veräußerung v. Sachvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung v. Finanzverm Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grst. u. Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen f. den Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzverm Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit S6 Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4 und S5) Finanzierungsmittelüberschuss/ S7 Finanzierungsmittelfehlbetrag (= Saldo S3 und S6) 26a + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten Einzahlungen aus mit d. Kreditaufnahme wirtschaftlich 26b vergleichbaren Vorgängen, sowie innere Darlehen S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit a - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten Auszahl. f. mit d. Tilgung v. Krediten wirtschaftlich 27b vergleichbaren Vorgängen, sowie innere Darlehen S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit S10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8 und S9) S11 Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag (= Saldo S7 und S10) LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Finanzplan 2015 Haushaltsplan Abweichung Haushaltsplan 2019 (Haushaltsjahr 2017 gegenüber Finanzplan 2017) Mio. Mio. in Mio. in % Seite 101 von 320

102 Seite 82 I. Eigenbetriebe, Beteiligungs- und Eigengesellschaften, Stadtsparkasse München Auf die Stadtratsvorlage über den Finanzdaten- und Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt München (VV vom 14. Dezember 2016) wird verwiesen. LHM: Vorbericht zum Haushalt 2017 Seite 102 von 320

103 1.4 Finanzplan der Landeshauptstadt München für Seite 103 von 320

104 Seite 104 von 320

105 1 Finanzplan der Landeshauptstadt München Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Landeshauptstadt München ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung (Mittelfristige Finanzplanung) zu Grunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) aufzustellen. Dieses wurde zunächst als Entwurf eines Mehrjahresinvestitionsprogramms in die Vollversammlung des Stadtrats am eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Mittelfristige Finanzplanung mit dem ihr zu Grunde liegenden Mehrjahresinvestitionsprogramm ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. 1. Zusammenfassung Der Finanzplan für den Finanzhaushalt ist im Planungszeitraum finanziert. Es bedarf hierzu allerdings des Einsatzes aller freiwilligen Finanzreserven sowie in den Jahren 2018 bis 2020 einer Nettoneuverschuldung von Mio. (für 2021 ergeben sich weitere 600 Mio. ). Durch eine weitere Entschuldung im Jahr 2016 um 49 Mio. auf 765 Mio. - der niedrigste Schuldenstand seit besteht ein derzeit noch ausreichender Spielraum für Kreditaufnahmen. Die Berechnung beinhaltet allerdings noch nicht verschiedene größere Investitionsvorhaben, die zum gegenwärtigen Stand nächstes Jahr beschlossen werden und für die im Finanzplanungszeitraum noch Auszahlungen im mittleren dreistelligen Millionenbereich anfallen dürften, wie z.b. das zweite Schulbauprogramm und der Bildungscampus und Sportpark in der Messestadt Riem. Die derzeit guten Steuereinnahmeerwartungen des Arbeitskreises Steuerschätzung wurden weitgehend übernommen. Im Vergleich zum Finanzplan steigen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 1,7 Mrd. an. Bei den Auszahlungen ist ein Anstieg um 2,5 Mrd. zu verzeichnen. Daher verschlechtert sich der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo der Einzahlungen gegenüber den Auszahlungen) um mehr als 800 Mio. im Vergleich zum letztjährigen Finanzplan. Insbesondere bei den Personalund Transferauszahlungen sowie den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein noch stärkerer Anstieg als im Vorjahr zu verzeichnen. Zur Begründung wird auf die entsprechenden Ausführungen im Vortrag verwiesen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit enthalten ein Volumen von rd. 6,39 Mrd., das Mehrjahresinvestitionsprogramm , Investitionsliste 1 von 6,18 Mrd. (das MIP, IL umfasste 5,42 Mrd. ). Im weiterentwickelten Entwurf des MIP sind derzeit alle zur Aufgabenerfüllung, insbesondere der gesetzlichen Pflichtaufgaben und der zum Substanzerhalt benötigten Investitionen ausgewogen enthalten, wobei die politischen Handlungsschwerpunkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die durch die Investitionen ausgelösten hohen Folgekosten sind soweit bekannt bereits enthalten. Der Finanzhaushalt 2017 weist zum Ende des Jahres einen positiven Finanzmittelbestand von 41 Mio. aus. Hierfür müssen allerdings freiwillige Finanzreserven in Höhe von ca. 150 Mio. eingesetzt werden. Auch in den folgenden Jahren überwiegen beim jetzt vorgelegten Finanzplan für den Finanzhaushalt die Risiken deutlich die Chancen. Die Landeshauptstadt München wird auch in den nächsten Jahren um ca Einwohnerinnen Seite 105 von 320

106 2 und Einwohner pro Jahr wachsen. Folglich werden die städtischen Aufgaben zunehmen und sowohl die konsumtiven als auch die investiven Auszahlungen ansteigen. Bereits die Umsetzung der in der Investitionsliste 2 enthaltenen Großinvestitionen führt bei unveränderten sonstigen Rahmenbedingungen zu einer deutlichen Zunahme der Nettoneuverschuldung. Hierbei sind etliche in der Bekanntgabe Große Vorhaben in kommenden Jahren (14-20 / V 07459) enthaltene Maßnahmen noch nicht berücksichtigt. Die Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt München (LHM) derzeit noch gesichert ist. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit abzüglich der ordentlichen Tilgung ergibt in jedem Planungsjahr einen positiven Wert. Der Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt München weist im Programmzeitraum insgesamt ein negatives Jahresergebnis i. H. v. 1,37 Mrd. aus, wodurch sich das Eigenkapital rechnerisch reduziert. Ein Ausgleich dieses negativen Jahresergebnises ist derzeit durch die Ergebnisrücklage sichergestellt. 2. Wirtschaftliche Ausgangssituation und aktuelle Finanzsituation 2.1. Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik Das wirtschaftliche wie politische Umfeld Deutschlands ist gezeichnet von einer wachsenden Skepsis gegenüber der Europäischen Union, der Flüchtlingsmigration und einem demografischen Wandel. Trotz dieser Herausforderungen wird die deutsche Volkswirtschaft auch im Jahr 2016 weiter wachsen. Die Experten des Sachverständigenrats rechnen mit einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,9 %. Es sind dabei weniger die Unternehmensinvestitionen, die den Aufschwung tragen. Denn von der Weltkonjunktur gehen nur geringe stimulierende Effekte aus, so dass die Exporte nur moderat steigen. So ist es weiterhin in erster Linie der Konsum, der den Aufschwung trägt. Der private Verbrauch profitiert dabei insbesondere vom anhaltenden Beschäftigungsaufbau, beim öffentlichen Konsum machen sich weiterhin die hohen Aufwendungen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen bemerkbar. Der Wohnungsbau wird durch die niedrigen Zinsen angeregt. Im Jahr 2017 dürfte sich der Aufschwung fortsetzen. Zwar ist zu erwarten, dass sich die Zunahme des realen BIP auf 1,3 % abschwächt, jedoch lassen sich allein 0,4 Prozentpunkte des Wachstumsrückgangs auf eine geringere Anzahl an Arbeitstagen zurückführen. Ohne diesen Sondereffekt würde die deutsche Wirtschaft nahezu im gleichen Tempo expandieren wie im Jahr Allerdings erholen sich wichtige Handelspartner Deutschlands nur verhalten, und der Welthandel wächst schwach. Daher wird sich der Export in Deutschland voraussichtlich nur moderat entwickeln. Dies entspricht in etwa auch der Einschätzung der Institute in ihrer Gemeinschaftsdiagnose. Im Einzelnen ist für 2016 und 2017 von folgenden, für die weitere Entwicklung bedeutsamen volkswirtschaftlichen Daten auszugehen: Seite 106 von 320

107 3 Stand November Arbeitslosenquote 6,1% 6,1% Verbraucherpreise 0,5% 1,6% Exporte 3,3% 3,9% Wachstumsprognose (reales BIP) 1,9% 1,3% Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion bildeten die Grundlage für die diesjährige Steuerschätzung im November (siehe Anlage 6) Arbeitsmarkt Die verbesserte Konsumentenstimmung spiegelt die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt wider. So wird die Erwerbstätigenzahl in diesem Jahr voraussichtlich erneut um gut Personen auf nunmehr 43,6 Millionen Personen ansteigen. Allerdings sind in diesem Jahr immer noch mehr als 2,7 Millionen Personen arbeitslos. Eine große Herausforderung für die deutsche Wirtschaftspolitik liegt darin, diese Arbeitslosen und die hohe Anzahl anerkannter Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Generell ist die Arbeitsnachfrage der Unternehmen ungebrochen hoch. Dies zeigt sich am steigenden Stellenangebot der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsnachfrage trifft hierbei auf ein wachsendes Erwerbspersonenpotenzial. Dieses steigt nicht zuletzt durch eine hohe Nettozuwanderung. In diesem Jahr dürfte das Erwerbspersonenpotenzial um etwa Personen auf rund 46,4 Millionen Personen zunehmen. Wie in den Vorjahren wird der Beschäftigungszuwachs durch neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse getrieben. So ist zu erwarten, dass in diesem Jahr rund zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Insgesamt ist für das Jahr 2016 mit rund 31,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 7,4 Millionen geringfügig beschäftigten Personen zu rechnen. Nachdem im Vorjahr die geringfügige Beschäftigung, unter anderem durch die Einführung des Mindestlohns, deutlich zurückgegangen ist, wird sie in diesem Jahr wieder leicht ansteigen. Zurückzuführen ist dies darauf, dass mehr Personen im Nebenerwerb einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen. Für das Jahr 2017 wird mit einem weiteren Anstieg der Erwerbstätigenzahl gerechnet. Dieser dürfte mit etwa Personen jedoch etwas schwächer ausfallen als in diesem Jahr. Im Jahresdurchschnitt wird angenommen, dass sich die Anzahl der Erwerbstätigen auf knapp 44,0 Millionen Personen erhöht, von denen rund 31,8 Millionen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein werden. Auf Grund der Arbeitsmarktintegration von anerkannten Asylbewerbern dürfte der sinkende Trend der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr enden. Rund anerkannte Asylbewerber dürften am Jahresende 2017 arbeitslos gemeldet sein. Damit würde der Anteil der registriert Arbeitslosen, die anerkannte Asylbewerber sind, fast 10 % an allen Arbeitslosen ausmachen Preisentwicklung Im Monatsvergleich lagen die Verbraucherpreise in Deutschland im Oktober 2016 um 0,8 % höher als im Oktober Damit zieht die Inflationsrate gemessen am Verbrau- Seite 107 von 320

108 cherpreisindex im zweiten Halbjahr weiter an. Eine Inflationsrate von +0,8 % hatte es zuletzt im Oktober 2014 gegeben. Dämpfend auf die Gesamtteuerung im Oktober 2016 wirkte wie bereits in den Vormonaten die Preisentwicklung bei Energie (-1,4 % gegenüber Oktober 2015). Jedoch hat sich der Rückgang der Energiepreise im Vorjahresvergleich seit Juli 2016 kontinuierlich abgeschwächt. Insgesamt wird die Inflationsrate im Jahr 2016 infolge des Ölpreisrückgangs mit 0,5 % sehr niedrig sein. Die dämpfende Preisentwicklung beim Öl dürfte sich nach Einschätzung der meisten Ökonomen in den kommenden Monaten jedoch ändern. Dementsprechend wird für das Jahr 2017 mit einem Anstieg der Inflationsrate auf 1,6 % gerechnet Aktuelle Finanzsituation der Stadt München Wie auch schon 2015 schließt der Finanzhaushalt 2016 der Landeshauptstadt München erneut mit einem Jahresfehlbetrag ab. Der Nachtragshaushalt weist eine Reduzierung des Finanzmittelbestandes um 416 Mio. aus. Die Gründe hierfür sind in der Beschlussvorlage zur Einbringung des Nachtragshaushaltes ausführlich dargestellt (14-20 / V 07073). Im Nachtragshaushalt 2016 hat der Stadtrat beschlossen auf eine Kreditaufnahme zu verzichten. Da der Tilgungsansatz weiterhin bestehen bleibt, wird sich der Schuldenstand des Hoheitsbereiches bis Ende 2016 um 49 Mio. auf 765 Mio. reduzieren. Das ist der niedrigste Schuldenstand seit Zwar weist der Nachtragshaushalt 2016 und auch der Haushaltsplanentwurf 2017 noch einen positiven Finanzmittelbestand auf. Jedoch bestehen für die nächsten Jahre erhebliche Risikofaktoren. München übt nach wie vor eine starke Anziehungskraft auf. Die Stadt wächst nach den aktuellen Prognosen in den nächsten Jahren jährlich um ca Einwohnerinnen und Einwohner. Das führt zu einem Aufgabenzuwachs für die Stadtverwaltung und einem großen Investitionsvolumen in den nächsten Jahren. Die Investitionsoffensive im Bereich Bildung, der weitere Ausbau der Kindertageseinrichtungen, die Unterbringung von Flüchtlingen, die weiter zu intensivierende Siedlungsbautätigkeit im Stadtgebiet einschließlich des wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München VI, um nur einige Investitionsschwerpunkte zu nennen, kennzeichnen die Situation. Die Kommunen erhalten über den Transferweg des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Unterstützung vom Bund zur Bewältigung ihrer Aufgaben im sozialen Bereich, die sog. Bundesmilliarde. Von der Erhöhung in den Jahren 2016 und 2017 stehen der Landeshauptstadt München ca. 54 Mio. zu. Auch ab 2018 sollen die Kommunen weiter entlastet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im September 2016 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Seite 108 von 320

109 5 3. Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms ; Inhalt und Volumen 3.1. Stand der Einbringung vom November 2016 Das jährlich fortzuschreibende Mehrjahresinvestitionsprogramm ist nach Art. 70 Abs. 2 der Gemeindeordnung eine wesentliche Unterlage für die Mittelfristige Finanzplanung ( 9 KommHV-Doppik). Der am in die Vollversammlung des Stadtrats eingebrachte Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms mit dem verbindlichen Planungsjahr 2021 wies folgendes Volumen (Mio. ) aus: Investitionsliste 1 Investitionsvolumen Gesamt Investitionsliste Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlung aus Investitionstätigkeit gesamt Das Investitionsvolumen (im MIP in Höhe ) von Mio. hat sich im Vergleich zum Vorjahresprogramm mit Mio. rechnerisch um rund 704 Mio. bzw. 13 % erhöht. Die deutliche Steigerung des Investitionsvolumens im Programmzeitraum ist insbesondere auf folgende Veränderungen / Maßnahmen zurückzuführen (das Gesamtvolumen einschließlich der weiteren im MIP dargestellten Jahre 2021 und 2022 ff. beträgt derzeit rd Mio., ist also deutlich höher): In der VV am wurde das 1. Festbauprogramm 2016 mit 31 Schulbaumaßnahmen der AA-Prioritäten genehmigt. Der bisher in der Investitionsliste (IL) 2 eingestellte Finanzrahmen wurde daher in die IL 1 übernommen. Dies erhöht das Auszahlungsvolumen für Baumaßnahmen um rd. 532 Mio.. Bildungscampus Freiham Nord mit rd. 193 Mio. (VV ) Wohnungspolitisches Handlungsprogramm Wohnen in München VI mit 405 Mio. (VV ). Vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde die grundsätzliche Übereinstimmung der einzelnen Maßnahmen mit den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen der Perspektive München bestätigt. Zu den Details und Schwerpunkten der Investitionen wird auf den Einbringungsbeschluss des Mehrjahresinvestitionsprogramms in die Vollversammlung am verwiesen. Auf Antrag des Referenten wurde der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Seite 109 von 320

110 Investitionsliste 2 Die Investitionsliste 2 enthielt eine Reihe zusätzlicher Investitionsvorhaben, die finanziell nicht abgesichert sind. Geplante Großinvestitionen, für die 2016 kein Grundsatz- / Finanzierungsbeschluss mehr zu erwarten ist und die Stadtkämmerei den Finanzrahmen geschätzt hat, gleichzeitig aber eine hohe Sicherheit besteht, dass die Investition in Kürze beschlossen wird, wurden im MIP in der Investitionsliste 2 dargestellt. Dies betrifft v.a. folgende Maßnahmen (ergänzend wird das Volumen im Programmzeitraum angegeben): Pauschale für das Festbauprogramm 2017 mit 381 Mio. Messestadt Riem, Bildungscampus und Sportpark mit 104 Mio. Sobald bei diesen Maßnahmen Grundsatz- oder Finanzierungsbeschlüsse vorliegen, werden sie in das Mehrjahresinvestitionsprogramm, IL 1 übernommen. Das Investitionsvolumen der Investitionsliste 2 erreichte (in Mio. ): Investitionsvolumen Gesamt Investitionsliste Investitionsliste 3 In der Investitionsliste 3 waren alle übrigen angemeldeten Vorhaben, die nicht die Voraussetzungen für die Investitionsliste 1 oder 2 erfüllen, enthalten. Die Investitionsliste 3 umfasst (in Mio. ): Investitionsvolumen Gesamt Investitionsliste Weiterentwicklung nach der Entwurfseinbringung; aktualisierter und fortgeschriebener MIP-Entwurf Änderungen im Vergleich zum Einbringungsbeschluss November Insgesamt ergibt sich für den Programmzeitraum sowie dem verbindlichen Planungsjahr 2021 ohne Auszahlungen für Finanzanlagen nachstehendes Volumen für den aktualisierten und weiterentwickelten Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms, der damit dem Stadtrat zur Beschlussfassung am 13. / vorgelegt wird (Mio. ): Seite 110 von 320

111 7 Investitionsvolumen Gesamt** * 2017* Investitionsliste minus Stadtwerke München GmbH (Kapitalrückführung) minus Städtisches Klinikum München (Aufstockung Eigenkapital) Investitionen der IL 1 ohne - Kapitalrückführung an die SWM GmbH - Aufstockung Eigenkapital Städtisches Klinikum. Nachrichtlich: Investitionsliste Investitionsliste *Diff. Hh/MIP (siehe Ziffer 3.2.2) **Summendifferenzen durch Rundungen, Im Vergleich zum Einbringungsbeschluss im November (6.121 Mio. ) erhöht sich das Investitionsvolumen im Programmzeitraum in der Investitionsliste 1 um rd. 57 Mio.. auf Mio. Dies ist insbesondere auf die Aufnahme von 11 Maßnahmen aus dem Bauprogramm KITA 2016 mit ca. 52 Mio. zurückzuführen. Darüber hinaus haben sich bei verschiedenen Maßnahmen Veränderungen ergeben, die sich insgesamt nahezu aufheben. Ein vollständiges Bild der voraussichtlichen, zukünftigen mittel- bis längerfristigen Belastungen aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm für die künftigen städtischen Haushalte ergibt sich nur durch eine Gesamtschau aller drei Investitionslisten einschließlich der Raten des 6. und aller weiteren Planungsjahre. Der Programmzeitraum umfasst: Mio., der Zeitraum (zzgl. 6. Planungsjahr) umfasst: Mio. und der Zeitraum ff (zzgl. 6. und alle weiteren Planungsjahre) umfasst: Mio.. Alle im MIP ausgewiesenen Investitionslisten ergeben über alle Planjahre ein Gesamtauszahlungsvolumen von rd. 11,26 Mrd. ; dies sind rd. 150 Mio. mehr als noch im Entwurf, der im November eingebracht wurde. Die Änderungen sind im Detail in der Anlage 3 dargestellt. Im weiterentwickelten Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms sind die aufgeführten Investitionen über alle Aufgabenfelder hinweg bedarfsgerecht enthalten, wobei die politischen Handlungsschwerpunkte und gesetzlichen Pflichtaufgaben deutlich zum Ausdruck kommen. Dieser fortgeschriebene Stand des Mehrjahresinvestitionsprogramms ist der Mittelfristigen Finanzplanung (21) zugrunde zu legen. Im Rahmen dieser sind dann die Finanzierungsmöglichkeiten für den erweiterten Programmzeitraum nachzuweisen. Seite 111 von 320

112 Abweichungen zwischen Mehrjahresinvestitions- und Haushaltsplanung Zur Harmonisierung der Haushaltswerke findet im Zuge der Haushaltsaufstellung ein Abgleich der Ansätze im Finanzhaushalt / Investitionstätigkeit mit den entsprechenden Jahresraten im Mehrjahresinvestitionsprogramm statt. Die Raten des ersten und zweiten Planjahres des MIP sind mit dem Nachtrag 2017 sowie dem überarbeiteten Entwurf des Jahreshaushaltes 2016 abgestimmt; die Werte stimmen daher grundsätzlich überein. In wenigen Fällen können zwischen den Jahresraten 2017, in Einzelfällen auch für das Jahr 2016, des MIP und den jeweiligen Auszahlungsansätzen bzw. -summen des Finanzhaushaltes, insbesondere bei den Auszahlungen, geringe Abweichungen auftreten. Hauptsächlich beruhen die Abweichungen darauf, dass im Finanzhaushalt / Investitionstätigkeit nach 12 KommHV-Doppik Ansätze für Baukosten im Vergleich zum MIP erst ab einer höheren Planungsschärfe eingestellt werden dürfen. Im Gegensatz dazu können bei der Mehrjahresinvestitionsplanung Investitionen bei bestimmten Voraussetzungen schon bei Grundsatzbeschlüssen aufgenommen werden. Dies trägt zu einer umfassenderen Einbeziehung der gesamten Investitionstätigkeit im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei. Zudem können sich auch Abweichungen auf Grund der unterschiedlichen Schlussstände der beiden Planwerke ergeben. Bei Maßnahmen, für die staatliche Zuwendungen beantragt sind, können sich aus den gleichen Gründen in Einzelfällen Abweichungen der Einzahlungen zwischen dem MIP und dem Finanzhaushalt / Investitionstätigkeit ergeben Fachausschussberatungen In den Fachausschussberatungen haben die Fachreferentinnen und -referenten die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ihres Zuständigkeitsbereichs vorgetragen und die erforderlichen Sachanträge gestellt, damit sich die Fachausschüsse zu den Anmeldungen äußern konnten ( 8 Abs. 2 GeschO). In den vergangenen Jahren haben die Fachausschüsse in einigen Fällen die Vorlagen nur zur Kenntnis genommen oder in die Vollversammlung im Dezember verwiesen. Der weiterentwickelte Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms beinhaltet grundsätzlich alle Projekt- und Finanzierungsbeschlüsse. Sofern in den Fachausschussberatungen Änderungen des Investitionsprogramms oder neue Finanzierungsbeschlüsse verabschiedet wurden, die in der jetzt eingebrachten Fassung des Mehrjahresinvestitionsprogramms nicht oder mit anderem Volumen bzw. Raten enthalten sind, konnten diese nicht mehr in diese Vorlage eingearbeitet werden. In derartigen Fällen wurden die entsprechenden Beschlüsse von den Fachreferaten zur Vollversammlung am angemeldet. Für neue Projekt- / Finanzierungsbeschlüsse, die in der Vollversammlung gefasst werden, wird die Stadtkämmerei ermächtigt, diese nachträglich in das MIP / den Finanzplan einzuarbeiten. Seite 112 von 320

113 Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner Sitzung am die Reihenfolge großer Siedlungsmaßnahmen als wesentliche Grundlage für die Aufstellung des Mehrjahresinvestitionsprogramms festgestellt und das aktuelle Infrastrukturkonzept bestätigt. Bei den Maßnahmen der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) sollen die Projekte in die Investitionsliste 1 aufgenommen werden, sobald ihr Planungsstand bzw. die Vertragsverhandlungen dies zulassen. Die Stadtkämmerei wird in diesen Fällen ermächtigt, die mit den jeweiligen Zahlungseingängen verbundenen Änderungen des Mehrjahresinvestitionsprogramms zu gegebener Zeit vorzunehmen Mittelfristige Finanzplanung Die Mittelfristige Finanzplanung mit dem ihr zugrundeliegenden Mehrjahresinvestitionsprogramm bildet die voraussichtliche Entwicklung des Finanz- sowie des Ergebnishaushalts für einen 5-Jahreszeitraum ab. Ergänzend wird ein zusätzliches sechstes Planjahr dargestellt (siehe Anlagen 4 und 5). Die Mittelfristige Finanzplanung stellt einerseits dar, inwieweit die Auszahlungen für die geplanten Investitionen insbesondere durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit finanziert werden können. Andererseits wird dargelegt, ob die dauernde Leistungsfähigkeit gegeben ist. Hierfür werden primär alle Einzahlungen und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitionstätigkeit erfasst bzw. prognostiziert. Ergänzende Hinweise zu Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, die nicht bereits von den Einund Auszahlungen erfasst sind, sind in Ziffer 6 beschrieben. Die Basisjahre 2016 und 2017 entsprechen grundsätzlich jeweils den aktuellen Ständen der Jahreshaushalte, siehe Ziffer Dabei sind im konsumtiven Bereich der Mittelfristigen Finanzplanung in Einzelfällen die Werte an den endgültigen Haushaltsplan 2017 (Ergebnis des technischen Schlussabgleiches) anzugleichen und gegebenenfalls anzupassen. Da die jeweiligen Ergebnisse aus Zeitgründen nicht mehr detailliert im Entwurf der Mittelfristigen Finanzplanung umgesetzt werden können, wird die Stadtkämmerei ermächtigt, soweit erforderlich die Mittelfristige Finanzplanung an den endgültigen Haushaltsplan 2017 anzupassen. Bei den Investitionsauszahlungen werden die Werte des Mehrjahresinvestitionsprogramms , siehe oben, zu Grunde gelegt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe Mio. ; Vorjahr: Mio. ) entwickeln sich im Planungszeitraum an Hand der Prognosen wie folgt (Mio. ): Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit* Veränderung gegenüber dem Vorjahr 3,3% 2,8% 2,8% 3,3% 1,8% * Differenzen durch Rundungen Seite 113 von 320

114 10 Der Anteil der Steuern an den gesamten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt nach der Prognose ca. 64 % (Mio. ): Steuern und ähnliche Abgaben Steueransätze ohne Familienleistungsausgleich und ohne Grunderwerbsteuer* % Anteil 63,5% 62,9% 63,8% 63,7% 63,7% 64,7% * Grunderwerbsteuer und Ausgleichsleistung Familienleistungsausgleich sind der Ziff. 2. Zuwendungen, allg. Umlagen sowie Gewerbesteuerumlagen der Ziff. 12 Transferauszahlungen zugeordnet. Die sich konkret aus der Steuerprognose des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2016 sowie den ergänzenden städtischen Annahmen ergebenden Auswirkungen auf die jeweiligen Steueransätze für die Mittelfristige Finanzplanung sind in nachfolgender Übersicht zusammengefasst (Mio. ): Grundsteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage Normalumlage (Auszahlung, bei Ziffer 12 Transferauszahlungen) Gewerbesteuerumlage Deutsche Einheit (Auszahlung, bei Ziffer 12 Transferauszahlung) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer inkl. Härteausgleich Ausgleichsleistungen, Familienleistungsausgleich (Glied.ziff. 2 - Zuwendungen u allgemeine Umlagen) Im komprimierten Zahlenwerk des anliegenden Finanz- und Ergebnishaushaltes (Anlagen 4 und 5) sind die Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen aus dem Familienleistungsausgleich der Gliederungsnummer 2 (Zuwendungen, allgemeine Umlagen) und die beiden Gewerbesteuerumlagen der Gliederungsnummer 12 (Transferzahlungen / -aufwendungen) zugeordnet. Die Entwicklungen bei den jeweiligen Steuerarten sind in der Anlage 6 zu dieser Beschlussvorlage detailliert begründet und dargestellt. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen setzen sich im Wesentlichen aus den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke, den Schlüsselzuweisungen, den Finanzzuweisungen, der Überlassung der staatlichen Grunderwerbsteuer sowie den Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen aus dem Familienleistungsausgleich zusammen. Sie werden sich im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung voraussichtlich wie folgt entwickeln (Mio. ): Zuwendungen und allgemeine Umlagen % Anteil 13,1% 13,2% 13,0% 12,8% 12,6% 12,5% Seite 114 von 320

115 Im System des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs stellen die Schlüsselzuweisungen für viele Kommunen die größte staatliche Einzelzuweisung dar. Sie haben dem Grunde nach die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Die Höhe dieser Schlüsselzuweisung richtet sich nach der hierfür durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Schlüsselmasse. Maßgeblich für die Berechnung ist die Steuerkraft des Vorvorjahres. Für die Schlüsselzuweisungen 2017 gilt das Jahr 2015 als Berechnungsgrundlage. Die Landeshauptstadt München hat im Jahr 2016 keine Schlüsselzuweisung erhalten. Für das Jahr 2017 wird davon ausgegangen, dass auf Grund des deutlichen Anstiegs der Steuerkraft keine Schlüsselzuweisung gewährt wird. Zudem führt eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die Landeshauptstadt München ab 2017 voraussichtlich dazu, dass zukünftige Schlüsselzuweisungen deutlich geringer ausfallen bzw. überhaupt keine gewährt werden. Für die Finanzplanung wurde von letzterem Fall ausgegangen (Mio. ): Schlüsselzuweisungen Nach Art. 7 FAG erhalten die Gemeinden als Ersatz für den Verwaltungsaufwand im übertragenen Wirkungskreis Finanzzuweisungen nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl, nicht jedoch nach dem Maß der tatsächlich entstandenen oder erbrachten Leistungen. Der Anteil des vom Freistaat Bayern ersetzten Leistungsumfangs bewegt sich derzeit in einer Größenordnung von etwas weniger als 47 %. Die steigende Einwohnerzahl wird zu entsprechend erhöhten Finanzzuweisungen führen. Eine Anhebung des Pro-Kopf-Betrages pro Einwohner ist in den Folgejahren jedoch derzeit nicht absehbar. Es werden folgende Werte prognostiziert (Mio. ): Finanzzuweisungen Die Entwicklung auf dem Münchner Immobilienmarkt führte zu steigenden Grunderwerbsteuereinnahmen. Anzeichen für eine Veränderung zeichnen sich derzeit nicht ab, so dass dies auch im Programmzeitraum zu voraussichtlich leicht steigenden Ansätzen bei der anteiligen Überlassung der staatlichen Grunderwerbsteuer führt (Mio. ): Grunderwerbsteuer Die Städte und Gemeinden erhalten für die Einnahmeausfälle aus dem Familienleistungsausgleich, Ausgleichsleistungen des Landes (sog. Einkommensteuerersatz). Die Entwicklung ist der Anlage 6 sowie der Tabelle zu den Gemeindesteuern (siehe Seite 10) zu entnehmen. Die sonstigen Transfereinzahlungen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsentgelte, die Kostenerstattungen stellen einen weiteren Schwerpunkt bei den Einzahlungen dar und führen zusammen zu folgenden Ansätzen (Mio. ): Seite 115 von 320

116 12 Sonstige Transfereinzahlungen, öffentlich- und privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen % Anteil 20,3% 19,0% 18,7% 18,9% 18,9% 19,2% Bei den Transfereinzahlungen (insbesondere bei der Sozial- und Jugendhilfe) erfolgt im Wesentlichen eine Bemessung nach den vom Sozialreferat prognostizierten und bezifferten Einzahlungen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass eine Ansatzsteigerung ab 2018 um pauschal 6 % p.a. vom Sozialreferat erfolgte. Der Rückgang im Jahr 2017 ist im Wesentlichen auf die niedrigen Ansätze im Bereich der Erstattungen von Sozialleistungen vom Bezirk (überörtlicher Träger) zurückzuführen. Bei den kostenrechnenden Einrichtungen bemessen sich die Benutzungsgebühren, um eine volle Kostendeckung zu erreichen, nach dem tatsächlichen Gebührenbedarf. Bei Mieten und Pachten wurde die Höhe der angesetzten Einzahlungen auf der Basis der bestehenden Verträge ermittelt. Die Auswirkungen aus der steuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke München GmbH sind im Bereich der Kostenerstattungen angesetzt (aufkommensneutral, Gegenposition bei den sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit). Der Rückgang im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 ist hauptsächlich auf diese Position zurück zu führen. Der Anteil der sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie der Zinsen und sonstiger Finanzeinzahlungen an den Gesamteinzahlungen beträgt etwa 4 %. Die sonstigen Einzahlungen beinhalten in erster Linie die im Rahmen der Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH festgelegten regelmäßigen Zahlungspositionen (Gewinnabführung, Konzessionsabgabe). Im Jahr 2016 erfolgt keine Gewinnausschüttung. Der niedrige Wert im Jahr 2016 ist maßgeblich dadurch bedingt. Die Zinsen ergeben sich insbesondere aus Darlehen und Kassenmitteln; sie wurden unter Berücksichtigung prognostizierter Bestandswerte sowie der jeweils erwarteten Anlagekonditionen festgelegt. Für den Planungszeitraum ist für diese Bereiche mit folgender Entwicklung zu rechnen (Mio. ): Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen % Anteil 3,2% 4,9% 4,5% 4,6% 4,9% 3,6% Davon SWM GmbH Gewinnausschüttung Seite 116 von 320

117 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Die verschiedenen Auszahlungsarten einschließlich der Personal- und Versorgungsauszahlungen wurden ausgehend von der Basis des Nachtragshaushalts 2016, den unterjährigen Veränderungen durch Finanzierungsbeschlüsse sowie des Entwurfes des Schlussabgleichs zum Haushalt 2017 entwickelt und angesetzt. Generell sind die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit durch den starken Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren geprägt. Dieses Wachstum schlägt sich in gewissem Umfang auch in steigenden Personalzahlen sowie sonstigen steigenden Bedarfen und damit auch zusätzlichen Auszahlungen nieder. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe Mio., Vorjahr: Mio. ) ergeben folgende prognostische jährliche Summen (Mio. ): Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2,2% 3,8% 4,1% 3,9% 3,8% Die Kalkulation der Personalauszahlungen sowie der Versorgungsauszahlungen erfolgte auf der Grundlage der Haushaltsansätze 2016 und des Entwurfs des Schlussabgleichs 2017 durch das Personal- und Organisationsreferat. Bei der Kalkulation durch das Personal- und Organisationsreferat wurden Auszahlungssteigerungen auf Grund von Besoldungserhöhungen und Tarifabschlüssen sowie ab 2018 jedes Jahr zusätzlich Stellen auf Grund der wachsenden Stadt berücksichtigt. Zusätzlich berücksichtigt wurden auch die sog. Folgekosten, die durch die Inbetriebnahme von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen usw. entstehen. Der Anteil der Personal- und Versorgungsauszahlungen an den gesamten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit steigt auf über 34 %. Die einzelnen Jahre weisen folgende Werte aus (Mio. ): Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Summe Personal- und Versorgungsauszahlungen % Anteil gesamt 32,7% 33,6% 33,7% 33,9% 34,2% 34,5% Der Anteil der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen beträgt im Planungszeitraum ca. 16 %. Insgesamt ergeben sich folgende Ansätze (Mio. ): Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen % Anteil 16,5% 16,9% 16,1% 16,1% 16,2% 16,2% Der Anstieg der Werte ist im Wesentlichen auf die Folgekosten durch die Inbetriebnahme der im Mehrjahresinvestitionsprogramm geplanten Vorhaben sowie auf die Zahlungen an Seite 117 von 320

118 den Eigenbetrieb zurückführen. Die Auszahlungen an den IT-Dienstleister steigen nach aktuellen Prognosen und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs signifikant an. Die Transferauszahlungen beinhalten im Wesentlichen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, die Auszahlungen für Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe, die Gewerbesteuerumlagen sowie die Bezirks- und Krankenhausumlage. Insbesondere im Bildungs- und Sozialbereich werden die Auszahlungen zu einem Teil durch Transfereinzahlungen kompensiert. Die Transferauszahlungen erfordern rund 44 % der Gesamtauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Mio. ). Sie entwickeln sich voraussichtlich wie folgt: Transferauszahlungen % Anteil 44,4% 43,4% 44,0% 43,8% 43,5% 43,3% Der hohe Anstieg bei den Sozialauszahlungen beruht vorwiegend auf gesetzlichen Vorgaben. Die Zahlen umfassen auch die Leistungen für die vom Stadtrat beschlossene Förderformel für die Kinderbildung und -betreuung. Die Ansätze für die Bezirksumlage werden im Planungszeitraum weiter ansteigen. Die Höhe der von der Stadt zu leistenden Bezirksumlage ist abhängig von der Entwicklung der städtischen Umlagekraft und dem ungedeckten Bedarf beim Bezirk Oberbayern. Auf Grund des Anstiegs der städtische Umlagekraft, ist in 2017 ff trotz gleichbleibendem Umlagehebesatz mit einem Anstieg der Bezirksumlage zu rechnen. Hierbei ist u.a berücksichtigt, dass die finanziellen Belastungen des Bezirks vor allem im Bereich der Sozialhilfeleistungen weiter wachsen werden. Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse führt dies im Finanzplanungszeitraum zu folgenden Ansätzen: Bezirksumlage Mit der Krankenhausumlage leisten die Kommunen zu den Krankenhausinvestitionen nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz einen anteiligen Finanzierungsbeitrag (Mio. ): Krankenhausumlage Die Ansätze für die beiden von der Landeshauptstadt München zu entrichtenden Gewerbesteuerumlagen sind in sachlichem Zusammenhang mit der Einnahmeentwicklung bei der Gewerbesteuer dargestellt (siehe Seite 10). Daneben leistet die Landeshauptstadt München an städtische Unternehmen folgende Zuweisungen und Zuschüsse (Mio. ): Seite 118 von 320

119 Eigenbetrieb Kammerspiele Volkstheater Olympiapark München GmbH Münchner Volkshochschule Die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen erfordern im Planungszeitraum einen Anteil von rund 6 % an den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Insgesamt ist mit folgender Entwicklung zu rechnen (Mio. ): Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen % Anteil 6,5% 6,0% 6,3% 6,2% 6,1% 6,0% Die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten zudem die aufkommensneutrale Darstellung der Steuerverpflichtungen aus der Organschaft mit der Stadtwerke München GmbH. Die Zinsauszahlungen wurden in erster Linie nach den aktuellen Tilgungsplänen der bestehenden Kreditverträge ermittelt. Der derzeit sehr niedrige Schuldenstand bzw. die Verschuldung ab dem Jahr 2018 ff. wurde berücksichtigt Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entwickelt sich im Finanzhaushalt in den einzelnen Planungsjahren wie folgt (Mio. ): Gesamt Finanzhaushalt Finanzhaushalt ohne Gewinnabführung SWM (nur 100 Mio. Nettogewinnabführung ) Der Überschuss der Einzahlungen gegenüber den Auszahlungen (Saldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit hat sich im Vergleich zum Finanzplan mit damals Mio. deutlich verringert, obwohl z. B. die Steuereinzahlungen und die Transfereinzahlungen im Vergleich zum Vorjahres-Finanzplan um jeweils über 900 Mio. höher angesetzt wurden. Grund hierfür ist der deutliche Anstieg der Personal- und Sachauszahlungen sowie der Transferauszahlungen. Anlass zur Sorge gibt vor allem das Abschmelzen des Überschusses von 2018 bis 2021 (der Anstieg im Jahr 2017 ist Folge der fehlenden Gewinnausschüttung der Stadtwerke München GmbH im Jahr 2016; im Jahr 2017 wird eine Gewinnausschüttung geplant). Seite 119 von 320

120 Der Saldo ohne die Gewinnausschüttung der SWM GmbH zeigt deutlich, in welchem Ausmaß sich zudem ein geringerer bzw. ausbleibender Gewinn oder sogar ein Verlustausgleich auf die Finanzsituation des Hoheitsbereichs auswirken würde. Gleichzeitig wird deutlich, dass bereits ein geringerer Anstieg der Steuereinzahlungen im Planungszeitraum und erst recht ein vorübergehender Rückgang bei gleichzeitig steigenden Auszahlungen ein erhebliches strukturelles Risiko für den städtischen Haushalt darstellt. Maßgeblich wird daher sein, ob es gelingt den Anstieg der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit so zu steuern, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen deutlichen und nachhaltigen positiven Saldo erwirtschaften, siehe auch die Ausführungen zur Ziffer 9 Fazit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden wie folgt prognostiziert (Mio. ): 2016* 2017* Investitionstätigkeit Veränderung gegenüber dem Vorjahr -13,7% 7,2% -44,9% -11,6% -21,2% *Diff. Hh/MIP (siehe Ziffer 3.2.2) Die Summe der Einzahlungen entwickelt sich nicht linear und setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen zusammen (Mio. ): Gesamt** * 2017* Investitionszuwendungen (aus MIP) Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte Veräußerung von Sachvermögen (Grundstücke) Veräußerung von Finanzvermögen einschl. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit Einzahlungen gesamt** *Diff. Hh/MIP (sieheabschnitt 3.2.2) **Summendifferenzen durch Rundungen Für die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden Zuweisungen und Zuschüsse insbesondere vom Bund und vom Freistaat Bayern erwartet. Sie sind zweckgebunden und wurden daher entsprechend den Ansätzen des Mehrjahresinvestitionsprogramms ermittelt. Die wesentlichen Anteile entfallen dabei auf den Straßenbau, den Schulbau sowie die Kinderbildung und -betreuung. Insbesondere beim hohen Volumen des Mehrjahresinvestitionsprogramms sowie der gesetzlichen Bedarfe (z. B. Kinderbildung und -betreuung) kommt der bestmöglichen und zeitgerechten Sicherstellung staatlicher Zuwendungen hohe Bedeutung zu. Selbst ein teilweiser Verzicht ist unter allen Umständen zu vermeiden. Auf Grund der Tatsache, dass Seite 120 von 320

121 die Gewährung staatlicher Zuwendungen sich nicht zeitgerecht am Maßnahmenfortschritt orientiert, sondern auch von der Mittelverfügbarkeit bei den Förderstellen abhängig ist, sind zeitliche Abweichungen von den städtischen Planungen bei dem Erhalt der Zuwendungen nicht zu vermeiden. Um eine Verbesserung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit zu erreichen, werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Finanzreserven eingesetzt. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass ab dem Jahr 2019 nahezu keine freiwilligen Finanzreserven zum Ausgleich von Defiziten mehr vorhanden sind. Siehe dazu auch die weiteren Ausführungen bei Ziffer 5 unten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Das Volumen des weiter entwickelten Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms , IL 1 (vgl. Seite 12 und Anlage 1) stellt sich wie folgt dar (Mio. ): Investitionstätigkeit (= IL 1) Gesamt** * 2017* MIP, Investitionsliste *Diff. Hh/MIP (siehe Ziffer 3.2.2) ** Summendifferenzen durch Rundungen Die Gesamtsumme der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (MIP, siehe vorstehende Tabelle, sowie die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen) entwickelt sich im Einzelnen prognostisch wie folgt (Mio. ): Gesamt** Grund-/Gebäudeerwerb Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für bewegliches Anlagevermögen Auszahlung für den Erwerb von Finanzvermögen einschl. Finanzanlagen Auszahlung für Investitionsfördermaßnahmen Auszahlung für sonstige Investitionstätigkeit Auszahlung Investitionen Gesamt** * Diff. Hh/MIP (siehe Abschnitt 3.2.2), ** Summendifferenzen durch Rundungen Die Position Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen einschl. Finanzanlagen enthält neben den Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen auch die Kapitalrückführung an die SWM GmbH sowie die Eigenkapitalzuführungen an die Wohnungsbaugesellschaften. Analog den Einzahlungen für die Veräußerung von Finanzanlagen (siehe Seite 21) bildet der kleine Teil der Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen ab dem Jahr 2019 nur den Ansatz für die Wiederanlage von Stiftungs- und Treuhandmitteln ab. Seite 121 von 320

122 Grundsätzlich sind die Raten für die Jahre 2016 und 2017 mit dem Nachtrag 2016 sowie den Schlussabgleich 2017 abgestimmt. Zu den möglichen Gründen bei Abweichungen zwischen Finanzhaushalt und Mehrjahresplanung siehe Ziffer Zur Erläuterung der Änderungen gegenüber dem Einbringungsentwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms wird auf Ziffer sowie die Anlage 3 verwiesen. Die Aufteilung der Investitionsanteile auf die jeweiligen Referate (Teilhaushalte) ist in der Anlage 1 dargestellt Saldo aus Investitionstätigkeit Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entwickeln sich saldiert für den Finanzhaushalt in den einzelnen Planungsjahren wie folgt (Mio. ): Finanzhaushalt (Saldo aus Investitionstätigkeit): Gesamt* Finanzhaushalt * Summendifferenzen durch Rundungen Wie auch in den Vorjahren können die Einzahlungen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit strukturell nur zu einem kleinen Teil abdecken. Der Saldo aus Investitionstätigkeit verbessert sich im Vergleich zum Finanzplan mit -3,96 Mrd. um 168 Mio.. Hier kommt der vermehrte Verkauf der Finanzreserven zum Tragen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Die Finanzierungstätigkeit bildet die Einzahlungen durch die Aufnahme bzw. die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten ab. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit für den Finanzhaushalt entwickelt sich in den einzelnen Planungsjahren prognostisch wie folgt (Mio. ): Gesamt Finanzhaushalt Der Finanzmittelbestand im Jahr 2016 ermöglicht nochmal eine Kredittilgung i. H. v. 49 Mio.. Der Schuldenstand zum Jahresende 2016 beläuft sich damit auf 765 Mio.. Zur Herleitung des Kreditbedarfs sowie zur weiteren Entwicklung wird auf die folgenden Ausführungen, insbesondere der Ziffer 5.1 verwiesen. Seite 122 von 320

123 19 5. Finanzsalden und Bewertung der Entwicklung des Finanzhaushalts 5.1. Finanzsalden im Gesamtüberblick Aus der Investitionstätigkeit auf der Basis des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms zuzüglich der Ein- und Auszahlungen für den Erwerb bzw. die Veräußerung von Finanzanlagen sowie der Finanzierungstätigkeit ergeben sich folgende Eckdaten des mittelfristigen Finanzplanes für den Finanzhaushalt (Mio. ): Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamt*** Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittel für Investitionen Auszahlung aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag Finanzmittelbestand am Jahresanfang Finanzmittelbestand jeweils zum Jahresende * Diff. Hh/MIP (siehe Seite 3.2.2) ** Summendifferenzen zu den vorstehenden Tabellen und zur Anlage 3 durch Rundungen Der Finanzmittelbestand wird von rund 740 Mio. zu Beginn des Jahres 2016 auf 41 Mio. zum Ende des Jahres 2017 abschmelzen. Um in den Jahren einen positiven Finanzmittelbestand zu erhalten, müssen Kredite i. H. v. 1,6 Mrd. aufgenommen werden. Der Schuldenstand würde sich damit von 765 Mio. auf rund 2,4 Mrd. erhöhen Bewertung der mittelfristigen Entwicklung des Finanzhaushalts Die Finanzierung der beschlossenen Investitionen des Mehrjahresinvestitionsprogramms ist, wie vorstehend ausgeführt, nur durch den Einsatz aller freiwilligen Finanzreserven und der Aufnahme von Krediten sichergestellt. Dabei handelt es sich bei der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung für den Finanzhaushalt um ein optimistisches Szenario: Die aktuell gute Konjunktur wurde bei der Prognose der Steuereinzahlungen vollumfänglich berücksichtigt. Die Einzahlungen aus Steuern wurden im Vergleich zum Finanzplan um rd. 900 Mio. höher angesetzt (20,8 Mrd. zu 21,7 Mrd. ). Bei den Personalauszahlungen wurde auf Grund aktualisierter Prognosen des Personal- und Organisationsreferates ein Zuwachs von neu geschaffenen Stellen ab 2018 p.a. angenommen. Seite 123 von 320

124 Die Gewinnausschüttung der SWM GmbH wird mit Ausnahme des Jahres 2016 unverändert bei den Ein- und Auszahlungen beibehalten. Ab 2017 wird einer jährlichen Nettogewinnausschüttung von 100 Mio. ausgegangen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm , IL 1 beinhaltet verschiedene große Investitionsvorhaben noch nicht, die im Jahr 2017 oder 2018 beschlossen werden und für die bereits teilweise im Finanzplanungszeitraum mit Baukosten zu rechnen ist. Sofern sich die vorstehenden Parameter verändern, insbesondere verschlechtern, verändert dies auch den Finanzmittelbestand im Finanzplanungszeitraum bzw. den Kreditbedarf entsprechend Dauernde Leistungsfähigkeit Die dauernde Leistungsfähigkeit beurteilt sich hauptsächlich danach, ob der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit (siehe hierzu Tabelle bei Ziffer 5.1) abzüglich der ordentlichen Tilgung einen positiven Wert ergibt. Dies ist in jedem Jahr und damit im gesamten Finanzplanungszeitraum der Fall. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit für die Mittelfristige Finanzplanung derzeit gegeben. 6. Salden und Bewertung der Entwicklung des Ergebnishaushalts Die Erträge und Aufwendungen der mittelfristigen Finanzplanung für den Ergebnishaushalt sind im Zeilenschema weitgehend identisch mit dem Finanzhaushalt. Andere Werte ergeben sich bei den Versorgungsaufwendungen, da hier auch die Pensionsrückstellungen für die Beamten enthalten sind. Zusätzlich sind bei den Erträgen die aktivierten Eigenleistungen und bei den Aufwendungen die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens zu berücksichtigen. Zu den Werten im Einzelnen siehe Anlage 5. Die Prognosen und Festlegungen im Ergebnishaushalt der Mittelfristigen Finanzplanung führen zu nachstehendem Jahresergebnis (Mio. ): Gesamt* Jahresergebnis Ergebnishaushalt ohne Gewinnabführung SWM (nur 100 Mio. Nettogewinnabführung ) *Differenzen durch Rundung Nach aktuellem Planungsstand ergibt sich für den Finanzplanungszeitraum ein Fehlbetrag von Mio., was bedeutet, das ein erheblicher Substanzverzehr gegeben ist. Dieser kann aber durch die Ergebnisrücklage, die Ende 2016 rund 4,85 Mrd. betragen wird, ausgeglichen werden. Seite 124 von 320

125 21 7. Chancen und Risiken 7.1. Chancen Der Entwurf des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen wurde mit Zustimmung des Bundeskabinetts am durch den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Auch in den Jahren 2018 ff. sollen dadurch die Kommunen weiter entlastet werden, indem der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes durch eine Änderung des 1 des Finanzausgleichsgesetzes erhöht wird. Entsprechend dem Gesetzesvorschlag kann deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Aufstockung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im Rahmen der sog. Bundesmilliarde fortgesetzt werden wird. Die entsprechend zu erwartenden höheren Anteile Münchens an der Umsatzsteuer wurden im Finanzplan schon berücksichtigt. Aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) erhalten die Länder bis Ende 2019 vom Bund Zuschüsse für den Bau und Ausbau von Verkehrsgroßprojekten, die diese an die Kommunen zum Bau und Ausbau von Verkehrsprojekten weiterleiten. Zudem zahlt der Bund an die Länder als Ersatz für wegfallende GVFG-Beträge jährlich 1,3 Mrd., sog. Entflechtungsmittel. Auch diese Mittel laufen 2019 aus. Im September 2015 haben sich Bund und Länder bereits darauf verständigt, das Bundesprogramm nach dem GVFG mit seinen derzeit jährlich 333 Mio. über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Damit besteht für Großprojekte in Ballungsräumen mit Straßenbahnverkehr bei einem Investitionsvolumen von über 50 Mio. eine gewisse Planungssicherheit. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung ist bisher noch nicht erfolgt. Da die Mittel voraussichtlich über die Länder ausgereicht werden, bleibt abzuwarten, ob Bayern den gesamten vom Bund erhaltenen Betrag an die Städte und Gemeinden weiterleitet und ob der derzeitige Verteilungsschlüssel beibehalten bleibt. Bislang ungeklärt ist die Frage, wie ab dem Jahr 2020 mit den sogenannten Entflechtungsmitteln verfahren werden soll, die vom Bund an die Länder fließen, um Straßen, Brücken und Tunnel der Städte und Gemeinden zu finanzieren Risiken München wächst derzeit jährlich um die Größe einer Kleinstadt. Dies lässt ein Anwachsen der Aufgaben und damit der Auszahlungen in nahezu allen Bereichen erwarten. Hinzu kommt der Erhalt und die Erweiterung der städtischen Infrastruktur in den nächsten Jahren. Die Finanzierung des städtischen Haushalts ist zu einem wesentlichen Teil vom hohen Niveau der Steuereinzahlungen, insbesondere der Gewerbesteuer, abhängig. Sofern die in diesem Finanzplan prognostizierten Steuereinzahlungen nicht eintreffen, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Finanzmittelbestand, auf die Höhe der Neuverschuldung sowie auf das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt. Wichtig wird sein, in welchem Umfang durch das Wachsen der Stadt im Finanzplanungszeitraum weiteres Personal erforderlich ist und ob sich die Zahl an Stellenzuschaltungen tatsächlich auf ein finanzierbares Maß beschränken lässt. Seite 125 von 320

126 Viele städtische Ausgaben können nur wenig beeinflusst werden. Exemplarisch ist hier der Transferbereich zu nennen. Neben dem anwachsenden Finanzbedarf für Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe ist auch die aktuelle Flüchtlingssituation zu berücksichtigen. Wie bereits bei Ziff. 5.2 ausgeführt, beinhaltet das MIP, IL 1 etliche Investitionen, die derzeit bereits geplant sind, noch nicht. Daneben sind in der Bekanntgabe über Große Vorhaben in kommenden Jahren (VV vom ) weitere zusätzliche Investitionen und Projekte aufgelistet, die in den Planwerken noch nicht enthalten sind. Insbesondere sind dabei die weiteren Stufen der Schulbauoffensive mit allein 2,6 Mrd. Euro für die weiteren AA-Prioritäten, mehrere große Straßentunnel sowie Verlängerungen und Neubau von U-Bahnstrecken zu nennen.alle diese Bedarfe, Überlegungen und Wünsche der Großen Vorhaben würden sich zu einem Gesamtvolumen von deutlich mehr als 11,5 Mrd. summieren. 22 Seite 126 von 320

127 23 8. Alternatives Finanzplanszenario Dem vorgelegten Finanzplan wurde, wie in Art. 70 Bayerische Gemeindeordnung vorgesehen, das Mehrjahresinvestitionsprogramm zugrunde gelegt. Wie oben ( ) dargestellt, stehen in Kürze weitere große investive Beschlüsse an, die zur Mehrausgaben in Höhe von fast 500 Mio. Euro im Zeitraum des Mehrjahresinvestitionsprogramms führen werden. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: in Mio. Euro Schulbau: Pauschale für Festbauprogramm Messepark Riem, Bildungscampus und 104, ,5 38 Sportpark Summe 485, ,5 353 Die Stadtkämmerei hat für ein alternatives Finanzplanszenario berechnet, welche Auswirkungen eine entsprechende Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms auf die Mittelfristige Finanzplanung haben würde. Da die beiden Maßnahmen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Stadtrat so beschlossen werden, handelt es sich aus Sicht der Stadtkämmerei um ein Szenario, das einen realistischen Finanzplan darstellt. Der Finanzmittelbestand wird laut Finanzplan von rund 300 Mio. Ende 2016 auf rund 100 Mio. Euro Ende 2020 abschmelzen. Dieser Wert kann aber nur erreicht werden, weil in den Jahren bis 2018 alle freiwilligen Finanzreserven verbraucht werden und ab dem Jahr 2018 eine Neuverschuldung eingeplant wird. Um auch in dem oben simulierten Szenario in allen Jahren einen positiven Finanzmittelbestand zu erhalten, muss zusätzlich zu dem kompletten Verbrauch der freiwilligen Finanzreserven eine gegenüber dem Finanzplan höhere Verschuldung angenommen werden. Während im Finanzplan ein Anstieg der Verschuldung auf 2,37 Mrd. Ende 2020 erwartet wird, muss im Szenario mit einer Verschuldung von 2,82 Mrd. gerechnet werden. Für Ende 2021 steigt die Verschuldung im Szenario auf 3,77 Mrd. Euro (Finanzplan: 2,97 Mrd. Euro). Seite 127 von 320,

128 Schuldenstand (jeweils ) in Mio Plan Szenario Der Überschuss bei der laufenden Verwaltungstätigkeit sinkt im Finanzplanzeitraum von 402 Mio. Euro auf 251 Mio. Euro 2020 ab. Im Szenario ergeben sich durch die höheren Zinszahlungen auf Grund der höheren Kreditaufnahme ab 2019 leicht niedrigere Werte. 500 Überschuss lfd. Verwaltungstätigkeit in Mio Szenario Plan Seite 128 von 320

129 25 9. Fazit Im Vergleich zum Vorjahresfinanzplan und Mehrjahresinvestitionsprogramm steigt das Investitionsvolumen erneut deutlich an. Es enthält nach Auffassung der Stadtkämmerei alle vordringlich zur Aufgabenerfüllung und zum Substanzerhalt benötigten Projekte. Es kann aber obwohl verschiedene unabdingbare Großinvestitionen, wie zum Beispiel für den Schulbau noch nicht enthalten sind bereits jetzt nur unter weitgehendem Verbrauch der freiwilligen städtischen Finanzreserven sowie ab 2018 nur noch unter der Aufnahme neuer Schulden finanziert werden. Zwar konnte die Stadt ihren Schuldenstand in den letzten Jahren deutlich reduzieren und wird Ende 2016 mit 765 Mio. Euro einen nochmals niedrigeren Schuldenstand als im Vorjahr erreichen. Auch die positiven Prognosen für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt lassen mittelfristig ein weiterhin hohes städtisches Steueraufkommen erhoffen. Zugleich wird aber der starke Zuzug in die Landeshauptstadt, der mit rund neuen Einwohnerinnen und Einwohnern pro Jahr prognostiziert wird, einen deutlichen Mehrbedarf an städtischen Dienstleistungen (z. B. Personalausweise, Führerscheine, etc.) als auch an städtischer Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, etc.) zur Folge haben und damit sowohl zu steigenden konsumtiven Ausgaben als auch hohen investiven Ausgaben führen. Den investiven Auszahlungen sollte, um die nötige Neuverschuldung zu begrenzen, ein möglichst hoher Überschuss bei der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüberstehen. Schon jetzt weist allerdings der vorgelegte Finanzplan einen stetig sinkenden Überschuss bei der laufenden Verwaltungstätigkeit aus, so dass ein immer größerer Teil der investiven Ausgaben durch eine Nettoneuverschuldung finanziert werden muss. Bis Ende des Jahres 2020 müssen demnach 1,6 Mrd. Euro an neuen Schulden aufgenommen werden, der Schuldenstand steigt auf 2,37 Mrd. Euro. Auf Grund noch nicht gefasster Beschlüsse sind dabei zwei anstehende große Beschlüsse noch nicht berücksichtigt, bei deren Berücksichtigung der Schuldenstand im Jahr 2020 nochmals rund 500 Mio. Euro höher ausfallen würde (siehe 8. Alternatives Finanzplanszenario ). Daher wird es für die Auszahlungen für Investitionen entscheidend sein, wann in welchem Umfang in den nächsten Jahren die verschiedenen Projekte realisiert werden. Ein wichtiger Faktor ist, ob es gelingt die derzeit durchaus hohen Standards verträglich und vertretbar zu senken, um auf diese Weise zum gleichen Preis mehr Infrastruktur erstellen zu können. Dies gilt angesichts des hohen Finanzvolumens besonders für Schulbauten. In diesem Zusammenhang wird es aus derzeitiger Sicht nicht möglich sein, alle Projekte aus der Bekanntgabe Finanz- und Investitionsplanung; Große Vorhaben in den kommenden Jahren (Vollversammlung vom ) mittelfristig zu realisieren. Die Finanzierungsmöglichkeiten wären auch langfristig bei Weitem überschritten. Es wird darauf ankommen, das Notwendige vom Wünschenswerten zu trennen. Dies gilt auch für die Entscheidung über neue, freiwillige Leistungen, die angesichts des ohnehin umfangreichen Aufgabenspektrums noch intensiver auf den Prüfstand zu stellen sind. Angesichts dieser Anforderungen sind bei künftigen Finanzierungsentscheidungen genaue Bedarfsprüfungen und Prioritäten erforderlich. Speziell bei Investitionsentscheidun- Seite 129 von 320

130 gen sind in hohem Maße auch die dadurch ausgelösten Folgekosten zu beachten, die jeweils zu dauerhaften Belastungen der Jahreshaushalte führen. Die kommende Planung des Haushaltes 2018 muss sich im besonderen Maß an der Mittelfristigen Planung orientieren. Bei der Planung der Auszahlungsbedarfe werden auch weiterhin ggf. vorhandene Haushaltsauszahlungsreste einbezogen. Damit wird verhindert, dass Auszahlungen zu hoch angesetzt werden und zu unnötigen Mittelbindungen führen. Der vorgelegte Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms enthält eine Anzahl einzelner Projekte, die derzeit lediglich mit Planungskosten aufgenommen sind, die aber realisiert werden. Durch den Einsatz von Finanzreserven und eine moderate Kreditaufnahme können die einzelnen Planungsjahre ausgeglichen werden. Damit ist den Vorgaben des 9 Abs. 4 KommHV-Doppik Rechnung getragen. Die Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Jahreshaushalt 2017 sind damit gegeben. Bei unveränderten Rahmenbedingungen ist die Finanzierung sowie die dauernde Leistungsfähigkeit gegeben. Aktuell ist die Mittelfristige Finanzplanung als Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und Zielsetzungen der Landeshauptstadt München zu sehen. Alle Entscheidungen und Planungen mit finanziellen Auswirkungen haben sich an ihr zu orientieren. Eine Beteiligung der Bezirksausschüsse an der Entwicklung und Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt München ist nicht vorgesehen. Die Bezirksausschüsse waren an der Aufstellung des zu Grunde liegenden Mehrjahresinvestitionsprogramms im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt. Wünsche und Anregungen wurden von den betroffenen Fachreferaten behandelt und waren anschließend Gegenstand der Fachausschussberatungen. 26 Seite 130 von 320

131 Mittelfristige Finanzplanung (Finanzhaushalt) V 17 Stand: Gl. Ein- und Auszahlungsarten Nr. Euro V 17 Stand: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen, allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zinsen u. sonst. Finanzeinzahlungen Noch nicht im System erfasste Änderungen S1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 12 Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Noch nicht im System erfasste Änderungen S2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit S3 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (=Zeilen S1 und S2) Seite 131 von 320

132 Gl. Ein- und Auszahlungsarten Nr. Euro V 17 Stand: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten 17 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 18 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 19 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit S4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 21 Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 23 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 24 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 25 Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit S 5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit S 6 Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen S4 und S5) Seite 132 von 320

133 Gl. Ein- und Auszahlungsarten Nr. Euro V 17 Stand: S 7 Finanzierungsmittelüberschuss/ fehlbetrag (=Zeilen S3 und S6) 26a Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 26b Einzahlungen aus der Kreditaufnahme wirtschaftlich vergleichbarer Vorgänge S 8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 27a Auszahlungen für die Tilgung von Krediten b Auszahlungen für die Tilgung von Krediten wirtschaftlich vergleichbarer Vorgänge S 9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit S 10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (=Zeilen S8 und S9) S 11 Finanzmittelüberschuss/ fehlbetrag (=Zeilen S7 und S10) 28 Voraussichtlicher Anfangsbestand an * Finanzmitteln S 12 Voraussichtlicher Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres (=Zeilen S11 und 28) * Finanzmittelbestand lt. Finanzrechnung 2015 Seite 133 von 320

134 Mittelfristige Finanzplanung (Ergebnishaushalt) V 17 Stand: Gl. Ertrags- und Aufwandsarten Nr. Euro V 17 Stand: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen, allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Auflösung von Sonderposten Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge /- Bestandsveränderungen 9 Aktivierte Eigenleistungen /- Bestandsveränderungen noch nicht im System erfasste Änderungen -178 S1 Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen noch nicht im System erfasste Änderungen S2 Ordentliche Aufwendungen S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen S1 und S2) Seite 134 von 320

135 Gl. Ertrags- und Aufwandsarten Nr. Euro V 17 Stand: Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen S4 Finanzergebnis (=Zeilen 17 und 18) S5 Ordentliches Ergebnis (=Zeilen S3 und S4) 19 Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen S6 Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 19 und 20) S7 Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen (=Zeilen S5 und S6) 21 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 22 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 S8 Jahresergebnis Seite 135 von 320

136 Einzahlungen Mittelfristige Finanzplanung Finanzhaushalt laufende Verwaltungstätigkeit Auszahlungen in Mio. Euro sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 180 Grundsteuern 316 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerb- Steuer 190 Grundsteuern 320 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerb- Steuer 190 Grundsteuern 324 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 328 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 332 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Zinsen und sonst. Ausz. 394 Zinsen und sonst. Ausz. 376 Zinsen und sonst. Ausz. 409 Zinsen und sonst. Ausz. 418 Zinsen und sonst. Ausz. 429 Anteil Umsatzsteuer 175 Seite 136 von 320 Anteil Umsatzsteuer 218 Anteil Umsatzsteuer 270 Anteil Umsatzsteuer 262 Anteil Umsatzsteuer 268 Sach- und Dienstleistungen Saldo 325 Sach- und Dienstleistungen Saldo 402 Sach- und Dienstleistungen Saldo 354 Sach- und Dienstleistungen Saldo 279 Sach- und Dienstleistungen Saldo 251 Anlage 7.1

137 Mittelfristige Finanzplanung Finanzhaushalt laufende Verwaltungstätigkeit ohne SWM Einzahlungen Auszahlungen in Mio. Euro sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 180 Grundsteuern 316 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerb- Steuer 190 Grundsteuern 320 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerb- Steuer 190 Grundsteuern 324 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 328 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung sonstige Einzahlungen Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 332 Ant. an der Einkommen St Ausgleichsleistung Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Personalauszahlungen Transferauszahlungen Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Zinsen und sonst. Ausz. 253 Zinsen und sonst. Ausz. 263 Zinsen und sonst. Ausz. 296 Zinsen und sonst. Ausz. 305 Zinsen und sonst. Ausz. 316 Anteil Umsatzsteuer 175 Anteil Umsatzsteuer 218 Anteil Umsatzsteuer 270 Anteil Umsatzsteuer 262 Anteil Umsatzsteuer 268 Sach- und Dienstleistungen Saldo 333 Sach- und Dienstleistungen Saldo 381 Sach- und Dienstleistungen Saldo 312 Sach- und Dienstleistungen Saldo 218 Sach- und Dienstleistungen Saldo 179 Seite 137 von 320 ohne SWM Anlage 7.1

138 Mittelfristige Finanzplanung Investitionstätigkeit / Finanzierungsmittelbedarf Einzahlungen in Mio. Euro Auszahlungen Kredite Kredite Tilgung Tilgung Tilgung Tilgung Tilgung 71 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 325 Zuw., Zusch. 136 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 558 Kredite 49 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 402 Zuw., Zusch. 112 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 631 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 354 Zuw., Zusch. 161 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 479 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 279 Zuw., Zusch.179 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 174 Kredite 671 Saldo aus lfd. Verwaltungs- Tätigkeit 251 Zuw., Zusch. 201 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 150 Investitionen Investitionen Investitionen Investitionen Investitionen Fehlbetrag 446 Fehlbetrag 252 Seite 138 von 320 Überschuss 17 Überschuss 20 Überschuss 68 Anlage 7.2

139 Mittelfristige Finanzplanung Investitionstätigkeit / Finanzierungsmittelbedarf ohne SWM Einzahlungen in Mio. Euro Auszahlungen Tilgung Tilgung 54 Tilgung 42 Tilgung Kredite 344 Kredite 754 Tilgung 71 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 325 Zuw., Zusch. 136 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 558 Kredite 49 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 402 Zuw., Zusch. 112 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 631 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 354 Zuw., Zusch. 161 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 479 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 279 Zuw., Zusch.179 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 174 Kredite 671 Saldo aus lfd. Verwaltungs- Tätigkeit 251 Zuw., Zusch. 201 Veräuß. Sach- u. Finanzverm. 150 Investitionen Investitionen Investitionen Investitionen Investitionen Fehlbetrag 446 Fehlbetrag 231 Überschuss 59 Überschuss 81 Überschuss 140 Seite 139 von 320 ohne SWM Anlage 7.2

140 Erträge Mittelfristige Finanzplanung Ergebnishaushalt in Mio. Euro Aufwendungen Finanzerträge 48 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 180 Grundsteuern 316 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 85 Gewerbesteuer Finanzerträge 162 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 320 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 90 Gewerbesteuer Finanzerträge 145 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 324 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 93 Gewerbesteuer Finanzerträge 164 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 328 Ant. an der Einkommensteuer Ausgleichsleistung. 96 Gewerbesteuer Finanzerträge192 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 332 Ant. an der Einkommensteuer Ausgleichsleistung. 99 Gewerbesteuer Personal und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 32 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 26 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 28 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 28 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 37 sonstige Aufwendungen Anteil Umsatzsteuer 175 Fehlbetrag 130 Seite 140 von 320 Anteil Umsatzsteuer 218 Fehlbetrag 130 Anteil Umsatzsteuer 270 Anteil Umsatzsteuer 262 Fehlbetrag 251 Fehlbetrag 369 Anteil Umsatzsteuer 268 Fehlbetrag 439 Anlage 7.3

141 Erträge Mittelfristige Finanzplanung Ergebnishaushalt ohne SWM in Mio. Euro Aufwendungen Finanzerträge 48 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 180 Grundsteuern 316 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 85 Gewerbesteuer Finanzerträge 141 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 320 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 90 Gewerbesteuer Finanzerträge 103 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 324 Ant. an der EinkommenSt Ausgleichsleistung. 93 Gewerbesteuer Finanzerträge 103 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 328 Ant. an der Einkommensteuer Ausgleichsleistung. 96 Gewerbesteuer Finanzerträge120 sonstige Erträge Grunderwerbsteuer 190 Grundsteuern 332 Ant. an der Einkommensteuer Ausgleichsleistung. 99 Gewerbesteuer Personal und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 32 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 26 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 28 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 28 sonstige Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwend Transferaufwend Zinsen 37 sonstige Aufwendungen Anteil Umsatzsteuer 175 Fehlbetrag 122 Anteil Umsatzsteuer 218 Fehlbetrag 199 Anteil Umsatzsteuer 270 Anteil Umsatzsteuer 262 Fehlbetrag 291 Fehlbetrag 430 Anteil Umsatzsteuer 268 Fehlbetrag 513 Seite 141 von 320 ohne SWM Anlage 7.3

142 Mittelfristige Finanzplanung Entwicklung der Ver-/Entschuldung in Mio. Euro Seite 142 von Nettover-/entschuldung Schuldenstand jeweils am Jahresende Anlage 7.4

143 Mittelfristige Finanzplanung Entwicklung der liquiden Eigenmittel in Mio. Euro Veränderung Stand jeweils am Jahresende (Bestand am : 740 Mio. ) Seite 143 von 320 Anlage 7.5

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