Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 1
|
|
- Busso Walter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Blockvorlesung Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte aus Corporate Finance Universität zu Köln, Sommersemester 2014, RA Dr. Rüdiger Theiselmann Fact Sheet Schuldscheindarlehen 30. Mai 2013 Seite 1
2 Thema 1: Syndizierte Kredite, Schuldscheindarlehen, Anleihen Syndizierter Kredit ist ein Großdarlehen (ab 100 Millionen Euro) mit bis zu fünf Jahren Laufzeit, das mehrere Banken vergeben. Covenants: vertragliche Verhaltenspflichten des Kreditnehmers (z.b. Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen als Financial Covenants oder bestimmte Informationspflichten als Non-Financial Covenants ). Ein verstoß berechtigt den oder die Kreditgeber zur Kündigung. Mögliche Formen der Verpflichtung seitens der Konsortialbanken hinsichtlich des Syndizierungserfolgs bei einem Syndizierten Kredit: Best Effort, Indicative oder Underwritten. Schuldscheindarlehen ist die Bündelung einzelner Kreditverträge unter einer einheitlichen Vertragsdokumentation. Abtretbarkeit führt zur Handelbarkeit unter Investoren allerdings nicht an der Börse bzw. einem Regulierten Markt. Rechtliche Besonderheit und Problem bei Restrukturierungen: Rechte aus dem Schuldschein nimmt jeder Investor für sich selbst wahr ( Einzelkündigungsrecht ), d.h. die bei Syndizierten Krediten üblichen Mehrheitsentscheidungen für Vertragsanpassungen sind nicht möglich. Lösungsansätze: Zusammenführung mit anderen Instrumenten, Anpassung der Konditionen oder Refinanzierung durch alternative Instrumente. Anleihe / Schuldverschreibung / Bond ist ein am Kapitalmarkt handelbares Wertpapier mit folgenden Sicherungsmechanismen in der Praxis: Pari Passu, Negative Pledge und Cross Default
3 Thema 2: Wandelschuldverschreibungen Ausgestaltungen: Wandelschuldverschreibungen als Wandelanleihe (mit Wandlungsrecht oder -pflicht), Optionsanleihe oder Umtauschanleihe möglich Unterlegung des Wandlungsrechts: bedingte Kapitalerhöhung gemäß 192 AktG als Regelfall Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelanleihen: Beschluss der Hauptversammlung ( 221 Abs. 1 S. 1 AktG) mit Dreiviertelmehrheit ( 221 Abs. 1 S. 2 AktG) und Befristung der Ermächtigung auf maximal fünf Jahre ( 221 Abs. 2 S. 1 AktG) Feststellung des Ausgabebetrags: Hauptversammlung legt Mindestbetrag für den späteren Wandlungspreis als Prozentsatz (i.d.r. 80%) eines künftigen Börsenkurses fest Problem: eindeutige Berechnungsgrundlage? BGH-Urteil vom II ZR 262/07, DB 2009, 1806 ( Ausgabebetrag ): abstrakt definierter Mindestbetrag ausreichend Denkbare Klauseln in Wandelanleihe-Bedingungen zur Abwehr feindlicher Übernahmen: vorzeitige Fälligstellung, erhöhter Anreiz zur Wandlung für Anleihegläubiger oder Veränderung des Wandlungsverhältnisses (jeweils Folge: Verwässerung des Bieters und Bedarf zur Ausweitung des Übernahmeangebots auf Wandelanleihe) Problem 1: Verhinderungsverbot ( 33 Abs. 1 WpÜG)? Hier wohl unproblematisch, da Emission der Wandelanleihe i.d.r. vor Entscheidung des Bieters über Abgabe eines Übernahmeangebots erfolgt Problem 2: Aktienrechtliches Schädigungsverbot (ex 93 AktG)? Change-of-Control-Klauseln unterscheiden nicht zwischen freundlichen und feindlichen Übernahmen; der Verwässerung sollten Vorteile gegenüber stehen; schützenswertes Interesse der Anleihegläubiger, d.h. Rechtfertigung?
4 Thema 3: Leveraged Buy Out Vier Ausschüttungstechniken eines Leveraged Buy Out Problemfeld Kapitalerhaltungsgrundsatz: Grund- bzw. Stammkapital darf durch LBO-Finanzierung grds. nicht angetastet werden bei AG strengere Kapitalbindung, bei GmbH ggf. Nachhaftung Problemfeld Financial Assistance: Sonder-Ausschüttungen der Target-AG zur nachträglichen Finanzierung der eigenen Übernahme mittels z.b. Jumbo-Dividende ggf. als Verstoß zu sehen Ausnahme, sofern ein Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Erwerber und Target besteht Problemfeld Existenzvernichtungshaftung: LBO-Finanzierung, die Insolvenz des Target hervorruft oder vertieft, kann zur Innenhaftung der Gesellschafter wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung führen Finanzierungsbestätigung: Bestätigende Bank muss Finanzierungsbestätigung in unbedingter Form abgeben; Haftungsrisiko der Bank, sofern Bieter die Abfindung nicht zahlen kann aber: Ersatzanspruch zielt auf Austauschlösung Limitation Language: Vertragliche Vollstreckungsbeschränkung bei LBOs, wonach die finanzierende Bank im Insolvenzfall nur in die freien Rücklagen vollstrecken darf Zweck: Stamm- bzw. Grundkapital schützen.
5 Thema 4: Öffentliche Übernahmen Pflicht zur Stellungnahme nach 27 WpÜG Fokus auf Art und Höhe der Gegenleistung Angemessenheit richtet sich nach Stichtagsprinzip Einholung (i.d.r.) einer Fairness Opinion Neutralitätspflicht: Verhinderungsverbot nach 33 Abs. 1 S. 1 WpÜG zulässige und unzulässige Instrumente zur Abwehr öffentlicher Übernahmen Angebotsformen nach 10 bis 28 WpÜG, 29 ff. WpÜG, 35 ff. WpÜG Wertpapierhandelsrechtliche Ad hoc Pflicht ( 15 Abs. 1 WpHG) und Selbstbefreiung ( 15 Abs. 3 WpHG) bei öffentlichen Übernahmen Gesellschaftsrecht: Informationsweitergabe und -beschaffung seitens Geschäftsleitung Geschäftsleitung der Erwerber-Gesellschaft zur Due Diligence verpflichtet? Geschäftsleitung der Zielgesellschaft zur Informationweitergabe an Erwerbsinteressenten berechtigt/verpflichtet?
6 Thema 5: Bar- und Sachkapitalerhöhungen Kapitalerhöhungsarten: Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Kapitalerhöhungsformen: Ordentliche Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, bedingte Kapitalerhöhung Mehrheitserfordernisse: Kapitalerhöhung gegen Einlagen erfordert HV-Beschluss mit mind. 75% Mehrheit ( 182 Abs. 1 S. 1 AktG); Genehmigtes Kapital: Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien um max. 50% zu erhöhen; dabei ist jedem Altaktionär grds. ein Bezugsrecht einzuräumen ( 186 Abs. 1 AktG) Bezugsrechtsausschluss ( 186 Abs.3 S.4 AktG): Erhöhung des Grundkapitals um max. 10%, Ausgabepreis max. 5% unter dem Börsenpreis sowie sachliche Rechtfertigung für den Bezugsrechtsausschluss (Rspr.) Festlegung des Bezugspreises über dem Börsenkurs: Problem des faktischen Bezugsrechtsausschlusses für Altaktionäre (aber nicht, sofern innerer Wert der Aktie über dem Börsenkurs liegt) Festlegung des Bezugspreises unter dem Börsenkurs: Problem des faktischen Zwangs der Altaktionäre zur Bezugsrechtsausübung zum Schutz vor erheblicher Wertverwässerung; aber nicht bei Einrichtung eines Bezugsrechtshandels Zuteilung bei Kapitalerhöhung an nur einen Investor zulässig? h.m.: keine Pflicht zur breiten Platzierung; aber keine unzulässige Einflussnahme auf Zusammensetzung des Aktionärskreises Ordentliche Kapitalherabsetzung ( AktG, 58 GmbHG) und vereinfachte Kapitalherabsetzung ( AktG, 58a-f GmbHG)
7 Thema 6: Tracking Stocks Tracking Stock: keine gesellschaftsrechtliche Trennung von Sparte, sondern virtuelle Aufteilung des Unternehmens und Schaffung einer eigenen Aktiengattung nach 11 Abs. 2 AktG mit separatem Gewinnbezugsrecht, das sich an Performance einer Sparte orientiert Ziel: Stimmrecht der Spartenaktionäre soll nur hinsichtlich der Tracked Unit gelten Problem der Unzulässigkeit von Mehrstimmrechten nach 12 AktG Ausgabe von Vorzugs- oder Stammaktien; vorteilhafter sind Stammaktien wegen des Bewertungsabschlags (20-30%) für stimmrechtslose Vorzugsaktien Blockaderisiken sehr hoch, sofern Tracking Stocks als Aktiengattung nur geringen Anteil am Grundkapital ausmachen Satzungsregelungen (Berichte, AR-Ausschüsse, etc) zum Schutz von Tracking Stocks Aktionären möglich Begrenzungen für Dividendenausschüttung Problem: sofern Tracked Unit profitabel, aber Gesamtunternehmen defizitär, grds. kein Dividenden-Anspruch der Spartenaktionäre (Lösung über Minimal-Dividende) Zwangseinziehung von Sparten-Aktien gemäß 237 AktG: angeordnete Einziehung passender
8 Thema 7: Börsengang (IPO) Börsengang: erstmaliges öffentliches Angebot von bestehenden und/oder (Kombination praxisüblich) im Wege einer Kapitalerhöhung neu zu schaffenden Aktien einer AG/KGaA/SE, verbunden mit der erstmaligen Zulassung dieser Aktien zum Handel an einer Börse. Ausdrücklicher Beschluss der Hauptversammlung bzgl. der generellen Durchführung des Börsengangs erforderlich? h.m.: (-), da es sich bei den Anpassungen (z.b. Publizität) nicht um Strukturveränderungen für den Emittenten handelt; a.a.: ein Börsengang bringt tiefgreifende Änderungen (z.b. Reporting) der Gesellschaft mit sich; dies sind Strukturveränderungen i.s.d. Holzmüller-Gelatine-Rechtsprechung. Problem der verdeckten Sacheinlage i.s.d. 27 Abs. 3 AktG: Emissionsbank übernehmen junge Aktien als Abwicklungsstelle. BGH (v II ZR 277/90, NJW 1992, 2222): keine verdeckte Sacheinlage aufgrund des Emissionsbankenprivilegs. Problem: Hard Underwriting?
9 Thema 8: Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) Aktienrechtlicher Squeeze-Out gilt für jegliche (auch für nicht-börsennotierte) Aktiengesellschaften und setzt voraus, dass der Hauptaktionär am Grundkapital einen Anteil von mindestens 95 Prozent hält. Erforderlich ist ein Beschluss der Hauptversammlung. Übernahmerechtlicher Squeeze-Out gilt ausschließlich für in Deutschland ansässige Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind und setzt voraus, dass der Bieter am stimmberechtigten Grundkapital einen Anteil von mindestens 95 Prozent hält und in zeitlich engem Zusammenhang ein Übernahmeangebot oder ein Pflichtangebot abgegeben hat. Kein Beschluss der Hauptversammlung, sondern Gerichtsbeschluss erforderlich. Rechtsschutzmöglichkeiten der Minderheitsaktionäre: Anfechtungsklage oder Spruchverfahren beim aktienrechtlichen Squeeze-Out; sofortige Beschwerde gegen Beschluss des LG Frankfurt/Main beim OLG Frankfurt/Main beim übernahmerechtlichen Squeeze-Out Abfindungsbewertung für Minderheitsaktionäre grds. nach DCF-Verfahren beim übernahmerechtlichen Squeeze- Out kann hingegen eine Angemessenheitsvermutung greifen (umstritten: ist diese Vermutung widerleglich oder unwiderleglich?)
10 Literaturhinweise (1 / 2) Thema 1: Theiselmann, GmbH-StB 4/2014, Theiselmann, GmbH-StB 2012, 119; Theiselmann, GmbH-StB 2012, 50 (siehe Anlagen) Thema 2: v.falkenhausen/v.klitzing, ZIP 2006, 1513; Kniehase, AG 2006, 180 Thema 3: Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144; Schäffler, BB 2006, 1; Tillmann, NZG 2008, 401 Thema 4: Weber/Meckbach, BB 2008, 2022;
11 Literaturhinweise (2 / 2) Thema 5: Seibt/Voigt, AG 2009, 133; Schlitt/Schäfer, AG 2005, 67 Thema 6: Sieger/Hasselbach, AG 2001, 391; Fuchs ZGR 2003, 167 Thema 7: Grunewald/Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2009, S. 19 ff. Thema 8: Schlitt/Ries/Becker, NZG 2008, 700; Paefgen, WM 2007, 765; Theiselmann, Der Konzern 2009, 221 (Anlage) Weiterführend auch: Theiselmann, Corporate Finance Recht für Finanzmanager, 2009
12 Kontakt Dr. Rüdiger Theiselmann Geschäftsführendes Vorstandsmitglied / Managing Director Corporate Finance Association (corpfina) e.v. MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage 49 / FGS D Frankfurt am Main / Germany Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Vereinsregister: AG Frankfurt am Main, VR info@corpfina.org
die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrAktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG
Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrOrdentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015
Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands,
MehrBezugsrechte, IPO, Underpricing. Von Maik Schneppel
Bezugsrechte, IPO, Underpricing Von Maik Schneppel Inhalt Einleitung Bezugsrechte IPO Underpricing Einleitung Wann werden Bezugsrechte ausgeübt? Einleitung Grundkapital wird als gezeichnetes Kapital bezeichnet
MehrBerentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne. Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163 International Securities Identification Numbers (ISIN) Stammaktien DE0005201602
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015
Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015 1. Übernahmehindernisse Gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat
MehrErläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB
Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft
Mehr1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6
1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 Der Vorstand erstattet den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt
MehrEinladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.
MehrErläuternder Bericht des Vorstands
Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 120 Abs. 3 Satz 2 AktG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im Bericht über die Lage der LPKF Laser & Electronics AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
Mehr1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014
1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 Wahlvorschläge des Aufsichtsrats und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zur Tagesordnung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Vorlage
MehrAngaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2011 5.426.321 (Vorjahr: 5.291.996
MehrInhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht
Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...
Mehrcentrotherm photovoltaics AG Blaubeuren
centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
MehrPetrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden
Mehr1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten
MehrGrundkapital, Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Erwerb eigener Aktien
50 Grundkapital, Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Erwerb eigener Aktien Das Grundkapital der MAN SE beträgt unverändert 376 422 400. Es ist eingeteilt in 147 040 000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose
MehrFair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr
Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97 Ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Str. 5 80333 München
MehrInformationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG
Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die
MehrBericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
MehrVorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
MehrDer Vorstand wird der nächsten Hauptversammlung über eine etwaige Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien berichten.
Bericht des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft an die Hauptversammlung zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG Unter Punkt 7 der Tagesordnung wird
MehrCASE STUDY DEAG Deutsche Entertainment AG
CASE STUDY DEAG Deutsche Entertainment AG A COMPUTERSHARE COMPANY Ausgangslage (Oktober 2003): Existenzbedrohung des DEAG-Konzerns Banken drohten mit der Kündigung der Kreditlinien und machten eine umfassende
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 Unter Tagesordnungspunkt 4 schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Vorstand, zu ermächtigen, bis zum
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDer Vorstand erstattet gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 I gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 186 Abs.
MehrRAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG
RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG Bericht des Vorstands gemäß 65 Abs 1b AktG ivm 153 Abs 4 AktG für die Beschlussfassung zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2014 (Ermächtigung
MehrMandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform
Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen
MehrBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Im Folgenden erstattet der Vorstand Bericht gemäß 186 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit 221 Absatz 4 Satz 2 AktG. Der Bericht steht im Internet unter www.deutscheboerse.com/hv
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrS.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008
S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 Angebot an die Inhaber der (Teil-)Wandelschuldverschreibungen 6,85% Wandelschuldverschreibung von 2007/2010 der
MehrBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bislang nicht ausgenutzte Genehmigte
MehrEin Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den
Mehr1. Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbeträgen
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu den unter Punkt 9 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschlüssen gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 186 Abs. 4 S. 2 AktG Das bestehende Genehmigte Kapital
MehrWandelschuldverschreibungen bei der Gold-Zack AG. Begebung einer 125 Mio Wandelschuldverschreibung durch die Gold-Zack AG. am 18.
Begebung einer 125 Mio Wandelschuldverschreibung durch die Gold-Zack AG am 18. Dezember 2000 Allgemeines zur Gold-Zack Gruppe Die Gold-Zack-Gruppe: 10 Europaweit tätiges Investmenthaus für kleine und mittelständische
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Das Grundkapital der Raiffeisen Bank International AG beträgt EUR 893.586.065,90
MehrKapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG
Kapitalgesellschaftsrecht 19 Kapitalschutz bei der AG EINLAGEN Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 2 Einlagen auch bei der AG Unterscheidung zwischen Regelfall weitere Differenzierung zwischen Sacheinlagen
MehrBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 Der Vorstand soll flexible Möglichkeiten erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung
MehrKapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation
Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...
Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München
MehrDer Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über eine Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigungen. Hamburg, den 25.03.2008. XING AG Der Vorstand
Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m. 186 Abs. 4 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Mehr2. BERICHT DES VORSTANDES AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 202, 203 ABS. 2 S. 2 AKTG IN VERBINDUNG MIT 186 ABS. 3 SATZ 4, ABS
2. BERICHT DES VORSTANDES AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 202, 203 ABS. 2 S. 2 AKTG IN VERBINDUNG MIT 186 ABS. 3 SATZ 4, ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU PUNKT 7 DER TAGESORDNUNG (SCHAFFUNG EINES GENEHMIGTEN KAPITALS
MehrMediNavi AG mit Sitz in Starnberg ISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23L
MediNavi AG mit Sitz in Starnberg ISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23L Wir laden die Aktionäre der Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 5. Mai um 13:00 Uhr im UNDOSA - Seepromenade
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und der Geschäftsleitung der Allianz Private Equity Partners GmbH, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom
MehrDNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.
MehrErläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der DF AG beträgt EUR 6.800.000,00. Es ist
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrEinführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 1. Gliederung. Begriff und Rechtsnatur. Geschichte und Funktion. Große und kleine AG
Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 1 Gliederung Grundlagen Begriff und Rechtsnatur Geschichte und Funktion Große und kleine AG Gründung der AG (Bar- und Sachgründung) 3 Stufen: Vorgründungs- / Vorgesellschaft
MehrHauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft am 24. Juli 2015
Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft am 24. Juli 2015 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2
MehrDie Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrAnhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG
Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat
MehrAntrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG
Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com
MehrACCENTRO Real Estate AG, Berlin
ACCENTRO Real Estate AG, Berlin Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 Die ACCENTRO Real
Mehrund Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über eine Ermächtigung
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschlie ß- lich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
Mehrwenn die Aktien gegen oder im Zusammenhang mit Sachleistungen ausgegeben werden;
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 vor, das bestehende Genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues Genehmigtes
MehrWas sind Bezugsrechte und was underpricing sowie ipo? Florian Hinse 23.April 2007
Was sind Bezugsrechte und was underpricing sowie ipo? 23.April 2007 1 Gliederung 1. Was sind Bezugsrechte? 1.1 Definition 1.2 Begriffe im Zusammenhang mit Bezugsrechten 1.3 Rechnerischer Wert der Bezugsrechte
MehrDelisting, Rückzug aus dem amtlichen Handel oder dem geregelten Markt auf Wunsch des Emittenten aus kapitalmarktrechtlicher Sicht
Michael Radtke Delisting, Rückzug aus dem amtlichen Handel oder dem geregelten Markt auf Wunsch des Emittenten aus kapitalmarktrechtlicher Sicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsübersicht
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 186 Abs. 4 Satz 2 i.v.m. 203 Abs. 2 Satz 2 AktG zu Punkt 8 der Tagesordnung
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 186 Abs. 4 Satz 2 i.v.m. 203 Abs. 2 Satz 2 AktG zu Punkt 8 der Tagesordnung Um der Gesellschaft auch weiterhin die gebotene Flexibilität im Umfang einer
MehrCEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland
CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 10:00 Uhr Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
MehrJährliches Dokument der Kizoo AG nach 10 WpPG für 2011
Jährliches Dokument der Kizoo AG nach 10 WpPG für 2011 Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber u.a. auch neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrInvestition und Finanzierung. Finanzierung Teil 2
Fernstudium Guide Online Vorlesung Wirtschaftswissenschaft Investition und Finanzierung Finanzierung Teil 2 Version vom 24.06.2014 Änderung S. 29 ZM_1-ZM_0
Mehrgenehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) beschlossen werden und die Satzung entsprechend angepasst werden.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende
MehrBericht zu den Angaben. gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB
Bericht zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB Der Vorstand der Delticom AG berichtet nachfolgend zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und Abs. 5 und 315 Abs. 4 HGB: Zusammensetzung des
MehrSatzung der Salzgitter AG
Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
Mehr2 Organisationsverfassung der GmbH
2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrS&T AG. Linz, FN 190272 m
S&T AG Linz, FN 190272 m Bericht des Vorstands gemäß 170 Abs 2 ivm 153 Abs 4 AktG zum 9. Punkt der Tagesordnung der 15. ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2014 Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben
MehrInternationale Kreditverträge: Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen
Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen Prof. Dr. Gerhard Schmidt 31. März 2011 38184669 Neue "Praxis" - Erfahrung bei der Verletzung von Covenants und der Vorgehensweise von internationalen
MehrDebt-Equity-Swaps als alternatives kapitalmarktbasiertes Finanzierungsinstrument. Deutsches Eigenkapitalforum Herbst 2007
Debt-Equity-Swaps als alternatives kapitalmarktbasiertes Finanzierungsinstrument Stephan M. Heinemann, Taylor Wessing Dr. Oliver Rothley, Taylor Wessing Christian Niederle, Network Corporate Finance Deutsches
MehrOrdentliche Hauptversammlung 2014 der AIXTRON SE, Herzogenrath Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5
Ordentliche Hauptversammlung 2014 der AIXTRON SE, Herzogenrath Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb
MehrKolloquium Gesellschafterfinanzierung & Insolvenz
Kolloquium Gesellschafterfinanzierung & Insolvenz Einbeziehung Dritter 29. Mai 2012 Wolfgang Zenker Übersicht I. Generelle Möglichkeit der Einbeziehung Dri9er 1. Wortlaut und Vergleich mit der Vorgängernorm
MehrBericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s
Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat
MehrOnline-Tutorium vom 19.06.2012
Online-Tutorium vom 19.06.2012 Übungsaufgaben und Lösungshinweise Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft Dozent: Prof. Dr. Andreas Diedrich Übungsaufgabe Finanzplanung Aufgabe 1: (vgl. Frage
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
Mehr23. ordentliche Hauptversammlung am 1. Juli 2015
23. ordentliche Hauptversammlung am 1. Juli 2015 Bericht des Vorstandes der voestalpine AG Linz, FN 66209 t, über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene
MehrVERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der
VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS gemäß 4 ff ÜbG der Mitterbauer Beteiligungs - Aktiengesellschaft Dr.-Mitterbauer-Straße 3, 4663 Laakirchen ( MBAG oder Bieterin ) an die Aktionäre der
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrHeidelberger Beteiligungsholding AG Hauptversammlung 19. Mai 2015 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Absatz 4
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Im Anhang zum Jahresabschluss sind zur Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals folgende Angaben gemacht: Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Heidelberger
MehrAktienoptionsplan 2015
Aktienoptionsplan 2015 Der Aktienoptionsplan 2015 der Elmos Semiconductor AG (Aktienoptionsplan 2015) weist die folgenden wesentlichen Merkmale auf. 1. Bezugsberechtigte Im Rahmen des Aktienoptionsplans
MehrFRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
Mehr(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013)
Meldung eines Rückkaufprogramms (die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Dieses Formular und der Entwurf des Angebotstextes
MehrBericht des Vorstands der AMAG Austria Metall AG gemäß 65 Abs 1b ivm 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG (Erwerb und Veräußerung eigene Aktien)
Bericht des Vorstands der AMAG Austria Metall AG gemäß 65 Abs 1b ivm 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG (Erwerb und Veräußerung eigene Aktien) Zu Punkt 11 der Tagesordnung der 4. ordentlichen Hauptversammlung
Mehr