Bericht. Interner Fachtag Kinder aus salafistisch geprägten Familien. Begrüßung. Vorstellung der Arbeitsgruppen des Nordverbunds
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- Lilli Jaeger
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1 Bericht Interner Fachtag Kinder aus salafistisch geprägten Familien 28. November :00 bis 16:00 Uhr Im CVJM zu Hamburg e.v. (An der Alster 40, Hamburg) Begrüßung Begrüßung durch Tobias Meilicke, Projektleiter von PROvention, der Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig-Holstein. Nach einleitenden Worten zur Veranstaltung und zu den Inhalten, erfolgt eine Vorstellungsrunde der Teilnehmer_innen. Im Anschluss an die Begrüßungs- und Vorstellungsrunde werden die Arbeitsgruppen des Nordverbunds zum Themenfeld Kinder aus salafistisch geprägten Familien vorgestellt. Vorstellung der Arbeitsgruppen des Nordverbunds AG Sozialisationsbedingungen Michael Gerland und Simone Bahr (Legato, Hamburg) stellen die ersten Arbeitsergebnisse sowie das gewählte Vorgehen in der AG Sozialisationsbedingungen vor. Zuerst erfolgte eine Sichtung von Materialien zu Erziehung und Erziehungsvorstellungen im salafistischen Spektrum. Speziell wird auf Online-Fatwas und das große Angebot an Erziehungsratgebern auf Plattformen wie Youtube eingegangen. Die Heterogenität der Szene und der Erziehungsvorstellungen spiegelt sich auch in diesen Online-Angeboten wider. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die erarbeiteten Inhalte in einer Broschüre zu veröffentlichen. Ein Teil der Inhalte wurde bereits als Grundlage für einen Artikel der Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) genutzt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Thema Kinder aus salafistisch geprägten Familien um ein noch recht junges Phänomen handelt, wurde in der Arbeit auch auf Erfahrungen und Literatur aus dem Spektrum so genannter Sekten und Kulte sowie aus dem Rechtsextremismus zurückgegriffen. Angelehnt an Hansjörg Hemminger werden Ausführungen zum Aufwachsen in geschlossenen religiösen Familiensystemen gemacht. Dazu werden zwei systemische Faustregeln in Bezug auf geschlossene Systeme genannt: 1. Je geschlossener ein System ist, desto erbitterter sein Widerstand gegen Veränderungen. 2. Je geschlossener ein System nach Außen ist, desto höher die Gefahr der Übergriffigkeit nach Innen. Geschlossene Systeme zeichnen sich durch einen begrenzten und kontrollierten Kontakt zur Außenwelt aus. Die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder sind den starren Regeln und Geboten der Gemeinschaft unterzuordnen. Die Regulierung im Inneren erfolgt durch Machtausübung, Abhängigkeiten und Schuldgefühle. Der Selbstwert der Mitglieder ist stark an andere Menschen und die Einhaltung der Regeln gekoppelt. Auch wenn sich hier Parallelen zur salafistischen Szene erkennen lassen, wird in diesem Kontext noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass zwar Möglichkeiten der Übertragung vorhanden sind, diese aufgrund der Spezifik des Phänomens jedoch nicht in Gänze möglich sind und eine Anpassung notwendig ist. In der Folge werden einige Punkte herausgearbeitet, die die salafistische Ideologie auszeichnen. An den Beispielen soll aufgezeigt werden, welche Wirkung sie in der Sozialisation entfalten können. Zu den Charakteristika zählen u.a. eine dichotome Weltsicht, ein Absolutheitsanspruch der 1
2 eigenen Ideologie und das Leistungsprinzip. Hieraus erwachsen für Kinder sowohl Risikoals auch Schutzfaktoren. So kann auf der einen Seite eine vereinfachte Schwarz-Weiß-Sicht auf die Welt zwar kreatives und differenziertes Denken bei Kindern erschweren. Auf der anderen Seite wird den Eltern jedoch eine hohe Handlungssicherheit und Kindern Verlässlichkeit in der Beziehung zu ihren engsten Bezugspersonen geboten. Simone Bahr und Michael Gerland kommen zu dem Fazit, dass das Thema Kinder in salafistisch geprägten Familien immer mehr Aufmerksamkeit bekommt. Es soll der (Fach-) Öffentlichkeit verdeutlicht werden, dass es sich um ein vielfältiges Themenfeld handelt, in dem Faktoren vorhanden sind, die sich sowohl positiv als auch negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können. Das Phänomen soll daher weder verharmlost noch dramatisiert werden. AG Recht Die Arbeit und die Ergebnisse der AG Recht werden vorgestellt von Clara Müller und Philip Mohamed Al-Khazan (Legato, Hamburg). Die AG hat sich zur Aufgabe gesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Spannungsfeld zwischen Glaubensfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern und einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls näher zu beleuchten. Zuerst werden hierzu die aus Sicht der Arbeitsgruppe relevanten Paragraphen aufgeführt und näher erläutert. Eine wesentliche Grundlage der Betrachtung bildet die Glaubensfreiheit (Art. 4 GG). Er schützt sowohl die Freiheit des religiösen als auch des weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieses Recht gilt gleichermaßen für Kinder und Eltern. Es folgen Ausführungen zum Recht auf Erziehung. Eltern haben das Recht und auch die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Jedoch werden diesem Recht auch Grenzen gesetzt. Der Staat achtet im Rahmen seines Wächteramts über die Einhaltung dieser Grenzen. Im SGB VIII wird das Recht zur Erziehung der Eltern sowie des Kindes näher spezifiziert. Zudem wird umrissen, wie sich das Eingriffsrecht gestaltet und welche Handlungsmöglichkeiten der Staat in Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdunghat. Ziel der Arbeitsgruppe war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfassen und mögliche rechtliche Handlungsspielräume und alternativen im Umgang mit salafisitsch geprägten Familien zusammenzutragen. Aktuell ruht die Arbeit der AG. Ihre Inhalte reichen jedoch in die Themenschwerpunkte der anderen Arbeitsgruppen hinein und unterstützen diese inhaltlich. AG Netzwerk Die AG Netzwerk wird vorgestellt von Kim Lisa Becker (PROvention). In einem ersten Arbeitsschritt wurden in der AG Fallerfahrungen ausgetauscht und sich mit einer genaueren Definition des Phänomenbereichs Kinder aus salafistisch geprägten Elternhäusern befasst. Unter diese Definition fallen vor allem Kinder im Alter von etwa 0-10 Jahren, die in salafistisch geprägten Elternhäusern aufwachsen. Es wird angenommen, dass mindestens ein Elternteil die Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und staatlichen Institutionen verweigert. Eine besondere Rolle spielen Familien und Kinder von Rückkehrer_innen. Aus der Definition wurden mögliche Zielgruppen abgeleitet, die in der pädagogischen Arbeit in Berührung mit Familien und Kindern aus diesem Spektrum kommen könnten. Die Arbeitsgruppe sieht speziell Mitarbeiter_innen in Jugendamt und Grundschule als Zielgruppe. Es wird davon ausgegangen, dass Kindertagesstätten weniger mit diesen Familien und Kindern in Berührung kommen, da die Eltern ihre Kinder so lange wie möglich innerhalb der eigenen Gemeinschaft (geschlossenes System) halten wollen, um sie vor möglichen negativen Einflüssen außerhalb des eigenen Systems fernzuhalten. Erst mit Eintreten der Schulpflicht werden die Kinder in staatliche Strukturen übergeben werden müssen. Daher gilt es frühzeitig, die möglichen Bedarfe für pädagogische Fachkräfte in den betroffenen 2
3 Institutionen zu erkennen und entsprechende Angebote vorzuhalten. Für den Bereich Schule sind dies vor allem Informationsmaterialien zum Phänomen an sich, um mögliche Unsicherheiten im Umgang abzubauen. Darüber hinaus müssen Beratungsangebote für Betroffene Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte innerhalb und außerhalb der Institution Schule geschaffen bzw. bestehende Angebote der Beratungsstellen auch in den Netzwerken rund um Grundschule etc. bekannt gemacht werden. Zudem gilt es angemessene Formen der Intervention für den Kontext Jugendamt und Schule zu entwickeln. Zentraler Aspekt dabei sollte sein, dass Kinder aus salafistisch geprägten Elternhäusern durch diese Maßnahmen weder stigmatisiert noch pathologisiert werden. Aus diesem Grund hat sich die AG Netzwerk in späteren Treffen dem Bereich Resilienzforschung und förderung gewidmet. Die Arbeitsgruppe sieht in Ansätzen der Resilienzförderung das Potential Kinder sowohl im Klassenverbund durch Gruppenangebote als auch mithilfe von Einzelangeboten zu stärken. Einer der Vorteile ist, dass der gesamte Klassenverbund von gruppenbezogenen Resilienzübungen profitiert und sie nicht problembezogen durchgeführt werden, sodass keine Ausgrenzung von einzelnen Schüler_innen erfolgt. Die Arbeitsgruppe wird in Zukunft durch Kim Lisa Becker und Axel Schurbohm im Rahmen des neuen Projektes Liberi Aufwachsen in salafistisch geprägten Elternhäusern fortgeführt. Ein Schwerpunkt der Arbeit soll dabei weiter auf dem Zusammentragen und Weiterentwickeln von Resilienzmaterialien liegen. Vorstellung der Fachstelle Liberi Aufwachsen in salafistisch geprägten Familien Schleswig Holstein, wird bundesweit von Kim Lisa Becker und Axel Schurbohm verantwortet. Das Projekt basiert auf dem Wissen und den Beobachtungen der Arbeitsgruppen im Nordverbund. Diese sollen durch die Mitarbeiter_innen auch weiterhin in ihrer Arbeit unterstützt werden. Ziel ist es, bisheriges Wissen und Erfahrungen über Fälle von Kindern aus salafistisch geprägten Familien zu sammeln und somit ein tieferes Verständnis sowie eine besseren Überblick über das Phänomen zu erlangen. Hierfür werden in einer ersten Projektphase qualitative Interviews mit Expert_innen aus den Beratungsstellen gegen religiös begründeten Extremismus im gesamten Bundesgebiet geführt. Das generierte Wissen aus den Interviews soll in die Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten sowie in Informationsmaterialien für die entsprechenden Zielgruppen (Schule, Jugendamt, Schulsozialarbeit) einfließen. Außerdem wird die Fachstelle für den Phänomenbereich als Fach- Ansprechpartner_in im gesamten Bundesgebiet fungieren. Um die Arbeitsergebnisse des Projekts in die Praxis zu spiegeln und so dauerhaft den Austausch mit den Expert_innen aus dem Themenfeld aufrechtzuerhalten, sind bundesweite Netzwerktreffen sowie ein abschließender großer Fachtag geplant. Diese Maßnahme dient sowohl dem fachlichen Austausch und dem Ausbau des Netzwerks bzw. der Bekanntmachung des Angebots als auch der Qualitätssicherung der Ergebnisse. Der Praxisbezug soll dauerhaft gewährleistet sein und ist wesentlich Bestandteil der Projektidee. Aus diesem Grund wird auch eine enge Kooperation mit der Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus PROvention angestrebt. Axel Schurbohm stellt das am 1. Januar 2019 startende Projekt der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein vor. Die Fachstelle Liberi Aufwachsen in salafistisch geprägten Familien, gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Innenministerium 3
4 Vortrag: Glaubensfreiheit vs. Kindeswohlgefährdung Anja Gollan und Sabine Riede von der SektenInfo.NRW halten im Anschluss einen Vortrag zum Thema Glaubensfreiheit vs. Kindeswohl. Dabei startet Frau Gollan mit den rechtlichen Aspekten, bevor sich Frau Riede dem Thema aus pädagogisch-praktischer Perspektive annimmt und Beispiele aus ihrer langjährigen Arbeit mit so genannten Sekten und religiösen Gruppierungen einbringt. Frau Gollan eröffnet ihren Vortrag mit möglichen Konfliktlagen in Bezug auf die religiöse Erziehung von Kindern. Zum einen kann eine Uneinigkeit der Eltern in der religiösen Erziehung ihres Kindes zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Zum anderen kann das Umfeld in der religiösen Erziehung durch die Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls sehen. Aber auch die Hinwendung des Kindes zu einer von den Eltern als problematisch empfundenen religiösen Gruppe bzw. die Abkehr vom elterlichen Glauben birgt Konfliktpotential. Es folgen Ausführungen zu den Rechten der Eltern auf Ebene des Grundgesetzes. Artikel 6 und Artikel 4 GG geben Eltern einen weitgehenden Gestaltungsspielraum in der Erziehung ihrer Kinder. Dies gilt auch in religiös/weltanschaulicher Sicht. Die Grenze wird dem Erziehungsrecht durch die Grundrechte des Kindes und dem daraus abzuleitenden Kindeswohl gesetzt. Unter einer Kindeswohlgefährdung versteht man eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Schaden muss zwar noch nicht eingetreten sein, eine konkrete Gefahr muss jedoch vorliegen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung finden sich u.a. in 1666 BGB sowie 42 SGB VIII. Die alleinige Zugehörigkeit der Eltern zu einer umstrittenen religiösen Gemeinschaft stellt noch keine Gefahr dar und schließt folglich auch nicht die Erziehungseignung aus. Es bedarf in jedem Fall einer konkreten Prüfung des Einzelfalls. Dies gilt selbstverständlich auch für Kinder aus salafistisch geprägten Familien. Ein pauschales Eingreifen in das Elternrecht ist aufgrund der alleinigen Zugehörigkeit zum Salafismus deshalb nicht zulässig. Als mögliche Gefährdungslagen für das Wohl des Kindes in religiös/weltanschaulichen Gruppen nennt Anja Gollan soziale Isolation, Vernachlässigung, Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, Verweigerung der medizinischen Versorgung, übermäßige religiöse Beeinflussung, Beeinträchtigung der psychischen Entwicklung und Loyalitätskonflikte. Sie erläutert die einzelnen Gefährdungslagen anhand von Gerichtsurteilen, die in diesem Kontext gefällt wurden. Der Vortrag schließt ab mit einem Ausblick. Aus Sicht der Referentin bedarf es keiner Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Gesetze. Zum Schutz der Kinder und des Kindeswohls sind diese ausreichend, müssen jedoch auch zur Anwendung gebracht werden. Religionsfreiheit kann keine psychische oder physische Schadenszufügung rechtfertigen. Jedoch ist der Einzelfall zu überprüfen. Die Prüfung von Auswirkungen des Glaubens auf das Kindeswohl hat aus ihrer Sicht nichts mit Religionsfeindlichkeit zu tun. Vortrag: Resilienzforschung und förderung Frau Prof. em. Margherita Zander eröffnet ihren Vortrag mit einem Zitat des französischen Philosophen und Schriftstellers Albert Camus. Dieser wuchs in ärmlichen Verhältnissen und ohne seinen Vater auf, welcher kurz nach Camus Geburt im ersten Weltkrieg gefallen war. Einem seiner Lehrer war es zu verdanken, dass ihm aufgrund seiner Begabungen der Zugang zur höheren Bildung eröffnet wurde und er so zum 4
5 Nobelpreisträger aufsteigen konnte. Aus Sicht der Resilienzforschung würde man im Falle von Camus davon sprechen, dass sich dieser Junge als resilient erwiesen hat. Dabei ist jedoch, entgegen aktueller Entwicklung und dem Hype, der um das Thema Resilienz entstanden ist, festzuhalten, dass es bei Resilienzförderung nicht darum geht Nobelpreisträger_innen auszubilden. Vielmehr geht es um die Fähigkeit eines Menschen extreme Entwicklungsrisiken, außergewöhnliche seelische und körperliche Belastungen oder ein erlittenes Traumata besser zu verarbeiten, als es zu erwarten wäre. Es geht folglich nicht um eine Selbstoptimierung. Die als extrem belastend erfahrene Ausgangssituation, die durch nicht normative Risiken gekennzeichnet ist, ist entscheidend wenn wir von Resilienz sprechen. Als nicht normative Risiken, die zusätzlich zu den allgemeinen Entwicklungsrisiken des Kindes- und Jugendalters hinzukommen, werden u.a. chronische Armut, Trennung bzw. Scheidung der Eltern, eine erfahrene Misshandlung oder die psychische Erkrankung eines Elternteils angesehen. Nach aktuellem Forschungsstand wird davon ausgegangen, dass Resilienz keine angeborene persönliche Eigenschaft ist, über die man verfügt oder nicht. Es handelt sich vielmehr um einen Prozess bzw. eine Bewältigungsstrategie, bei der die betroffene Person auf unterschiedliche Fähigkeiten zurückgreift. Ursächlich für die Herausbildung von Resilienz sind Schutzfaktoren. Hierunter fallen sowohl angeborene als auch erworbene Eigenschaften. Hinzu kommen aber auch hilfreiche Umstände in der Familie oder dem sozialen Umfeld, die für das Kind unterstützend wirken können. Ob und in welcher Form ein Umstand von einem Kind als entwicklungsgefährdend erlebt wird und was es davor schützen kann, ist individuell. Daher lassen sich Schutz- und Risikofaktoren nur in Bezug auf den Einzelfall bestimmen. Was für das eine Kind einen Schutzfaktor darstellt, kann sich für ein weiteres in einer anderen Konstellation gar als Risikofaktor herausstellen. Zwischen Risiko- und Schutzfaktoren kommt es zu komplexen Wechselwirkungen. Nachdem Frau Zander die Grundlagen der Resilienzforschung und förderung erläutert hat, erfolgt eine Übertragung auf den Phänomenbereich des Salafismus. Anhand von Inhalten aus Erziehungsratgebern sowie Videos salafistischer Prediger leitet Sie mögliche Schutz- und Risikofaktoren für Kinder aus salafistisch geprägten Familien ab. Dabei bezieht Sie sich auch auf Erfahrungen aus der Forschung zu so genannten Sekten und Kulten, deren Übertragbarkeit Sie jedoch mit der nötigen Vorsicht betrachtet. Eine schlechte Eltern-Kind-Beziehung kann aus ihrer Sicht nicht unterstellt werden. Sie geht eher davon aus, dass ein starker familiärer Zusammenhalt und eine starke Bindung an die Eltern bestehen. Aus dieser engen Bindung an die Familie und die salafistische Community kann jedoch auch ein Gruppendruck erwachsen, der den Entwicklungsspielraum des Kindes einschränkt und eine starke Abschottung nach außen zur Folge haben kann. Es wird aber auch darauf verwiesen, dass generelle autoritäre Erziehungsmethoden nicht unterstellt werden dürfen. Doch trotz der vielfältigen und sich teilweise wiedersprechenden Positionen von salafistischen Predigern in Bezug auf die Kindererziehung ist von einer entschiedenen Indoktrinationshaltung der Eltern auszugehen. Mit Beginn des Schuleintritts der Kinder können das vermittelte Schwarz-Weiß-Denken sowie die starke Abgrenzung zur restlichen Gesellschaft zu Herausforderungen für das Kind führen. Der auf Autoritätshörigkeit ausgerichtete Erziehungsstil trifft auf demokratische Umgangsformen in der Schule. Kontakte zu nicht muslimischen Kindern lassen sich nicht vermeiden. Und auch die Distanz zu nicht muslimischen Lehrkräften kann nicht dauerhaft gewährleistet werden. Hierdurch können die Kinder aus salafistisch geprägten Familien unter enormen seelischen Druck geraten. Wenden sie sich den Menschen und Inhalten in der Schule zu, stellen sie sich gegen die von den Eltern vermittelten Inhalte und deren Weltbild. Verweigern sie sich jedoch den Einflüssen in 5
6 der Schule, begeben sie sich in die selbstgewählte Isolation. Die strenggläubige Erziehung betrachtet Frau Zander daher als ernstzunehmendes Entwicklungsrisiko für die Kinder. Der Schuleintritt wird Kinder aus salafistisch geprägten Familien folglich zwar vor große Herausforderung stellen. Dies ist aus Sicht von Frau Zander jedoch eine Chance für resilienzfördernde Angebote, um die Kinder zu stärken und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Schule bietet den Kindern die Möglichkeit einer pädagogischen Beziehung zu erwachsenen Personen außerhalb der Familie, die andere Perspektiven eröffnen können. Gleiches gilt für Kontakte und Freundschaften zu anderen Kindern in der Schule. Durch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit können Kinder im Kontext Schule als Individuum gestärkt und zu eigenständigem Denken und Handeln befähigt werden. Daher sieht Frau Zander die Orientierung an einem resilienzfördernden Konzept für die Stärkung von Kindern aus salafistisch geprägten Familien als vielversprechend an. Zudem würden nicht nur diese Kinder, sondern alle Kinder im Klassenverbund profitieren und einer Ausgrenzung bzw. Stigmatisierung würde entgegengewirkt werden. Abschluss & Verabschiedung Zum Ende des Fachtags hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, sich gegenseitig auszutauschen, den Referent_innen Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen. Die Fachtagung wurde organisiert von: Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig- Holstein PROvention Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Tel.: Web: PROvention steht unter der Trägerschaft der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e.v. und wird durch das Land Schleswig-Holstein gefördert. 6
Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
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