Betriebliches Gesundheitsmanagement hier: Antrag der DIE LINKE.-Fraktion im Kreistag Wesel vom

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1 KREIS WESEL Drucksache 718 /IX IX. Wahlperiode Betreff: Betriebliches Gesundheitsmanagement hier: Antrag der DIE LINKE.-Fraktion im Kreistag Wesel vom Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom Beratungsart: öffentlich Federführung: Der Landrat,, Fachdienst 11 Personal Anlagen: 1 Beratungsweg: Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten Sitzungsdatum: Kreisausschuss Kreistag I. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag zur Kenntnis. II. Sachlage: Die Fraktion DIE LINKE. hat mit Antrag vom (Drs. 623/IX) gebeten, im kommenden Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten und im darauffolgenden Kreistag einen Tagesordnungspunkt Betriebliches Gesundheitsmanagement aufzunehmen und dazu einen Bericht vorzulegen. Der Antrag wird damit begründet, dass Arbeitsverdichtung und Krankenstand ein ernstes Problem in der Kreisverwaltung darstellten. Dazu sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Welcher Bedarf/Krankenstand ist in der Verwaltung bekannt? 2. Welche Anstrengungen unternimmt der Kreis, um arbeitsbedingte Erkrankungen von Mitarbeiter/innen präventiv zu vermeiden?

2 2 3. Was unternimmt der Kreis, um insbesondere von Leistungsverdichtung betroffene Mitarbeiter/innen präventiv zu unterstützen? 4. Welche Faktoren werden als besonders krankheitsfördernd eingeschätzt? 5. Welche Anstrengungen unternimmt der Kreis, um erkrankte Mitarbeiter/innen zu unterstützen und diese gegebenenfalls nach Ausfallzeiten wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren? 6. Welche Anstrengungen sind in Kommunalverwaltungen und Unternehmen vergleichbarer Größenordnung üblich? 7. Welche Mittel werden vom Kreis Wesel für das betriebliche Gesundheitsmanagement aufgewandt? Allgemeine Situation: Die Ursachen für krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen meist in nur wenig beeinflussbaren inneren Faktoren (z.b. allgemeines Altern, Erbkrankheiten) und äußeren Faktoren wie soziale Verhältnisse, Ernährung, Lebensstil, Umweltbedingungen oder Stress. Auch die Situation am Arbeitsplatz kann ursächlich für Erkrankungen sein. Leistungsverdichtung aufgrund von Stelleneinsparungen, der Einsatz neuer Medien und die gestiegenen Erwartungen von Kunden gelten allgemein als krankheitsfördernd. Psychische Erkrankungen waren 2013 nach Muskel-Skelett- und Atemwegserkrankungen der dritthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Jeder siebte Ausfalltag ist psychisch bedingt. Wenn Menschen psychisch krank werden, fehlen sie pro Krankschreibungsfall im Durchschnitt 34,5 Tage. Damit verursachen psychische Erkrankungen im Vergleich zu anderen Erkrankungen die längsten Fehlzeiten und die höchsten Kosten (KGSt.-Bericht 9/2015 Förderung der psychischen Gesundheit). Von dieser Entwicklung ist die Kreisverwaltung Wesel nicht ausgenommen. Allerdings ist es nicht möglich, den Anteil der psychischen Erkrankungen an den Gesamterkrankungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu messen, da die ärztl. Bescheinigungen für den Arbeitgeber keine Diagnose enthalten dürfen.

3 3 Die Anstrengungen der Kommunalverwaltungen und Unternehmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind unterschiedlich. Hinreichend aussagekräftige Vergleiche sind wegen der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten des BGM und der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen kaum möglich. Richtlinien oder Regeln, an denen Maßnahmen ausgerichtet werden könnten, gibt es derzeit nur für den Bereich des Arbeitsschutzes (hierzu ist der Kreis Wesel durch die Unfallkasse NRW in 2015 bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet worden), nicht jedoch für das Gesundheitsmanagement. Nach Entwicklung eines Konzepts für ein effektives BGM hängt dessen Umsetzung stark von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Aus den jährlichen Erfahrungsaustauschen unter Leitung der Unfallkasse NRW ist bekannt, dass das BGM des Kreises Wesel dem auch bei anderen Behörden üblichen Standard entspricht. Die externe Mitarbeiter/innenberatung (siehe Seite 4) ist in größeren Unternehmen der Privatwirtschaft weit, im Kommunalbereich bisher jedoch wenig verbreitet. Bekannt sind hier bisher nur wenige Verträge mit Behörden, bei denen jedoch eine z.t. relativ hohe Nutzungsrate zu verzeichnen ist. Krankenstand beim Kreis Wesel: Der Krankenstand der letzten Jahre bei der Kreisverwaltung Wesel hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Fehltage Arbeitstage insgesamt* Krankheitsquote ,03 % ,48 % ,17 % ,85 % ,15 % * Zahl der Kalendertage je Monat x Zahl der aktiv beschäftigten Mitarbeiter/innen (einschl. Arbeitsphase Altersteilzeit, Auszubildende und gestellte Mitarbeiter/innen), hochgerechnet auf das Gesamtjahr Vergleiche mit den von den Krankenkassen veröffentlichten Quoten sind nicht möglich, da diese nach anderen Kriterien (z.b. keine Berücksichtigung der Statusgruppe

4 4 der Beamten/innen und der Kurzzeiterkrankungen ohne Attestpflicht) erhoben werden. In der o.g. Statistik sind jedoch alle Fehltage, auch wenn es sich um Einzeltage handelt, enthalten. Vergleichsdaten anderer Behörden liegen nicht vor. Inwieweit besondere Ereignisse wie z.b. Grippewellen die Fehlzeiten beeinflussen, kann nicht sicher beurteilt werden, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keine Diagnosen enthalten. Auffällig ist lediglich, dass die meisten Fehlzeiten auf die Monate Februar, Oktober und November entfallen. Maßnahmen beim Kreis Wesel zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen: Nachdem selbst organisierte Kurse bzw. die Bezuschussung von Kursen sich als nicht ganz zielführend und darüber hinaus verwaltungsaufwändig erwiesen hatten, stehen heute Seminare über das Studieninstitut Niederrhein (SINN) und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) zu gesundheitsbezogenen Themen (z.b. Gesundheitsvorsorge, Work-Life-Balance, Stressproblematik) zur Verfügung. Auch aus dem Ergebnis der Personalbefragung zum Thema Psychosoziale Faktoren am Arbeitsplatz in 2013 wurden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Vorstandsbereichen gesundheitsbezogene Maßnahmen abgeleitet und durchgeführt. Im Rahmen dieser Personalbefragung hatten sich auch mehr als 60 % der Befragungsteilnehmer für die Einführung einer externen Mitarbeiter/innenberatung im Rahmen eines sog. EAP(Employee-Assistance-Program)-Vertrages ausgesprochen. Auslöser für diesbezügliche Überlegungen war die Tatsache, dass mehrere beamtete Mitarbeiter/innen aufgrund von Erkrankungen mit psychischem Hintergrund nach z.t. langen Ausfallzeiten mit durchgehender Zahlung der Bezüge in den Ruhestand versetzt werden mussten. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren deutlich, dass die Ursache von Ausfallzeiten aufgrund psychischer Probleme oft außerhalb des dienstlichen Bereichs liegt. Die bei derartigen Diagnosen oft langen Wartezeiten bis zum Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung und damit verbundenen langen Ausfallzeiten haben in einer Art Kettenreaktion Überlastungen anderer Mitarbeitenden zur Folge, was wiederum zu weiteren Erkrankungen mit Ausfallzeiten führt.

5 5 Im Rahmen eines EAP-Vertrages haben die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Wesel und deren im gleichen Haushalt lebende Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder die Möglichkeit, über eine Telefon-Hotline und bei Bedarf auch in persönlichen Beratungsgesprächen individuelle, anonyme und kostenfreie Beratung durch psychologisch geschulte Kräfte bei allen Arten von dienstlichen und privaten Belastungsproblemen zu erhalten. Es handelt sich hier um ein bewusst niederschwelliges Angebot, um bereits dem Entstehen von Problemen oder gar Eskalationen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können. Darüber hinaus beinhaltet der Vertrag auch die Beratung von Führungskräften in für sie typischen Problemsituationen. Der Beratungsvertrag gilt ab und ist zunächst befristet bis Im Herbst 2016 wird aufgrund der Inanspruchnahme (im IV. Quartal 2015: 13,75 Std. persönliche Beratung und 22 Anrufe über die Hotline) entschieden, ob die externe Mitarbeiter/innenberatung weitergeführt werden soll. Daneben werden nach Möglichkeiten jährliche Gesundheitstage veranstaltet, bei denen neben bestimmten Schwerpunktthemen (z.b. Osteoporosescreening, Darmkrebsvorsorge, Ergonomie am Arbeitsplatz) auch Informationen zu allgemeinen Gesundheitsthemen angeboten werden. Im Rahmen des Arbeitsschutzes erfolgen regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durch die Sicherheitsfachkräfte und die Betriebsärztin, bei denen besonderes Augenmerk auf die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Sitzhaltung der Mitarbeitenden gelegt wird. Die Führungskräfte nehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich einmal jährlich eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vor und unterweisen die Mitarbeitenden über besondere Gefahren am Arbeitsplatz. In den jährlichen Mitarbeitendengesprächen ist die Gesundheitsvorsorge ein feststehendes Thema. Im Rahmen der Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung ist dieser Baustein allen Führungskräften bekannt. In diesem Rahmen ist auch zu prüfen, ob und ggf. welchen besonderen psychischen

6 6 Belastungen die Mitarbeitenden ausgesetzt sind. Aktuell wird in diesem Zusammenhang geprüft, ob und ggf. welche Maßnahmen oder Hilfestellungen den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, die Abschiebungen durchzuführen haben, angeboten werden können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird über die Betriebsärztin jährlich eine kostenfreie Grippeschutzimpfung angeboten. Aktive Einzelmaßnahmen: Nach Überlastungsanzeigen werden Vorschläge zur Verbesserung der Situation initiert. Eine Präventivunterstützung betroffener Mitarbeiter/innen erfolgt vorwiegend innerhalb der Fachdienste durch die jeweiligen Führungskräfte, weil diese auch aufgrund der bereits genannten Gefährdungsbeurteilungen - den besten Überblick über die arbeitsmäßigen Anforderungen und mögliche Erleichterungen haben und Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge zu den Aufgaben einer Führungskraft gehören. Zur Unterstützung bei der erneuten Integration in den Arbeitsprozess wird allen Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, gem. 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX) ein sog. BEM(Betriebliches Eingliederungsmanagement)-Gespräch angeboten. Darin ist zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. BEM-Gespräche sind freiwillig und können unter Beteiligung verschiedener, vom Mitarbeitenden ausgewählten Funktionsträger, Gremien oder Fachleute, stattfinden. Das Konzept des BEM beim Kreis Wesel wurde in 2011 vom Landschaftsverband Rheinland positiv bewertet und mit einer Prämie in Höhe von honoriert. Hilfreich für die erneute Integration in den Arbeitsprozess sind auch ärztlich verordnete Wiedereingliederungsmaßnahmen, während derer der/die Mitarbeiter/in versucht, den Dienst mit sukzessive ansteigender Arbeitszeit wieder aufzunehmen.

7 7 Hilfsmittel, die zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ärztlicherseits empfohlen worden sind, werden unverzüglich zur Verfügung gestellt. Beispiel hierfür sind höhenverstellbare Schreibtische, um bei Rückenerkrankungen eine wechselnde Arbeitshaltung zu ermöglichen. Spezielle Bildschirmbrillen werden bei ärztlicher Verordnung als Arbeitsmittel bereitgestellt. III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Die Mittel für das Betriebliche Gesundheitsmanagement sind im Produkt Arbeitsschutz bereitgestellt. Für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen 1,60 Stellenanteile zur Verfügung, wovon 0,7 auf die auch in diesem Umfang pflichtig vorzuhaltenden Sicherheitsfachkräfte entfallen. Der weit überwiegende Anteil der dann noch verbleibenden Stellenanteile entfällt auf den Aufgabenbereich Arbeitsschutz mit den Schwerpunkten Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung und Vorsorge, Entwicklung und Fortschreibung von Gefährdungskatalogen, Überwachung der Gefährdungsbeurteilungen, Organisation von Arbeitsstättenbegehungen, Bereitstellung von Hilfsmitteln und Schutzausrüstung, Entwicklung von Dienstvereinbarungen und -anweisungen usw. Die Kosten für die externe Mitarbeiter/innenberatung sind abhängig von der Zahl der Beratungsberechtigten und betragen derzeit rd pro Jahr. Für Maßnahmen des BGM einschl. der nötigen Geschäftsaufwendungen sowie Reise- und Fortbildungskosten sind insgesamt veranschlagt. Davon finanziert werden Laborkosten und Impfstoffe, die im Rahmen betriebsärztlicher Untersuchungen anfallen (rd ), Bildschirmarbeitsbrillen (rd ), Ersthelferschulungen (rd ), Wartungskosten (rd ), Literatur, Lizenzen sowie Kosten einzelner Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (alle genannten Kosten nach dem Stand 2015). Üblicherweise wird aus diesen Kosten auch jährlich ein Gesundheitstag finanziert.

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