EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 345/2002 Deutschland (Saarland) Erstes Solarkraftwerk Saarbrücken
|
|
- Andrea Brahms
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den C(2002)3767 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 345/2002 Deutschland (Saarland) Erstes Solarkraftwerk Saarbrücken Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. Das Verfahren Mit Schreiben vom 23. Mai 2002, das am selben Tag vom Generalsekretariat der Kommission registriert wurde, haben die deutschen Behörden ein Zuschussvorhaben für den Bau eines Solarkraftwerkes in Saarbrücken gemäß Artikel 88 Absatz 3 des EG-Vertrages bei der Kommission angemeldet. Mit Schreiben vom 19. Juni und 12. September 2002 ersuchte die Kommission um zusätzliche Auskünfte. Die deutschen Behörden erteilten diese mit Schreiben vom 24. und 25. Juli 2002, registriert am 24. und 29. Juli 2002, sowie mit Schreiben vom 30. September 2002, registriert am 1. Oktober Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der vorerwähnten Maßnahme soll der Bau eines Solarkraftwerkes gefördert werden. Zweck der Maßnahme sind Energieeinsparung und Entlastung der Umwelt. Projekte dieser Art sind mit erheblichen Vorteilen für die Umwelt durch CO 2 - Reduzierung und Umweltentlastung verbunden. Das Solarkraftwerk soll im südlichen Teil des Flughafens der Stadt Saarbrücken, parallel zur Start- und Landebahn, mit einer installierten elektrischen Leistung von 1 MWp errichtet werden. Genutzt wird ein bisher nicht wirtschaftlich verwertbares, aufgeschüttetes Gelände des Flughafenbereiches. Das Vorhaben ist bau- und luftsicherheitsrechtlich genehmigt. Als Module werden Dünnschichtzellen eingesetzt, die im Winkel von 25 zur Horizontalen und nahezu ideal nach Süden ausgerichtet aufgestellt werden. Die Dünnschicht-Fotovoltaik-Halbleiter-Paneelen bestehen aus Alpha-Silizium in Tandem- Seiner Exzellenz Herrn Joschka FISCHER Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt 1 D BERLIN B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - Belgien Telefon: Zentrale 32 (0) ; Fernschreiber: COMEU B Telegrammadresse: COMEUR Brüssel
2 Aufbau (p-i-n/p-i-n), die in eine Glas-Glas-Struktur eingebettet sind. Die stabilisierte Nenndauerleistung beträgt 40 Watt (unter Standardbedingungen). Die Module erfüllen die Schutzklasse II-Bestimmungen und sind für eine Verwendung in Hochspannungssystemen bis zu 800 Volt ausgelegt. Der Aufbau der Module garantiert eine herausragende Leistungsfähigkeit und eine lange Lebensdauer. Der erzeugte Solarstrom wird in das Mittelspannungsnetz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist. Die Einspeisezusage der Stadtwerke Saarbrücken AG liegt vor. Mit diesem Fotovoltaik-Vorhaben möchten die deutschen Behörden die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der Endlichkeit der fossilen Energieträger vorantreiben. Die Fotovoltaik ist eine Form der Nutzung erneuerbarer Energie, bei der die Vorteile der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom unübersehbar sind. Die Sonnenenergie verfügt über das größte Potential aller Energiequellen und ist quasi unerschöpflich. Hinzu kommt, dass die Fotovoltaik-Module aus Sonnenenergie ohne jeden weiteren Verbrauch von Ressourcen produzieren. Foltovoltaik-Anlagen zeichnen sich durch eine positive Ökobilanz aus: Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 20 Jahren erzeugt die Fotovoltaik-Anlage bis zu sechs mal mehr Energie als für ihre Errichtung, ihren Betrieb und ihre Entsorgung verbraucht wird. Die Betrachtung der CO 2 -Emmissionen ergibt eine Amortisation nach ca. fünf Jahren und über die angenommene Betriebsdauer von 20 Jahren eine Emmissionseinsparung von etwa t Kohlendioxid gegenüber der Energieerzeugung mittels fossiler Energieträger. Im Hinblick auf die Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Materialien kann auf die sehr guten Recyclingqualitäten von Aluminium und Glas verwiesen werden, die neben dem Silizium als Abfallprodukt der Halbleiterindustrie, den größten Materialanteil der Fotovoltaik-Module ausmachen. Der Betrieb des Fotovoltaik-Kraftwerkes ist mit keiner nachweisbaren Emission toxischer Substanzen verbunden. Bei Fotovoltaik-Großanlagen sind Fortschritte zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bisher nicht in ausreichendem Maße eingetreten. Die Kosten für Fotovoltaik- Module sind immer noch zu hoch, was die wirtschaftliche Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb eines Solarkraftwerks negativ beeinflusst und letztlich zu Finanzierungshemmnissen führt. Mit diesem Projekt soll nachgewiesen werden, dass es grundsätzlich auch aus wirtschaftlicher Betrachtung heraus sinnvoll ist, in große Fotovoltaik-Anlagen zu investieren. Mit einer erfolgreichen Projektumsetzung erwarten die deutschen Behörden Impulse, die sich positiv auf zukünftige Investitionen in Fotovoltaik-Großprojekte und deren technische Weiterentwicklung auswirken. Der Zuschuss geht an die Stephan Schröder & Co. Erste Solarkraftanlage Saarbrücken GmbH, eine Tochtergesellschaften der Stephan Schröder GmbH, Berlin, einem privaten Unternehmen, das unter anderem in der Projektierung und im Managementbereich von Kraftwerken zur Erzeugung erneuerbaren Energien tätig ist. Die Beihilfe erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von ,69. Die kalkulierten Projektkosten betragen ,90. Bei den zur 2
3 Ermittlung der Beihilfeintensität berücksichtigten Investitionskosten handelt es sich in voller Höhe um materielle Aktiva im Sinne des deutschen Steuer- und Bilanzrechts gemäß 253, 255 HGB und 6 EStG. Ausschließlich die Investitionskosten für die Errichtung der Anlage und ihre technische Planung wurden von den deutschen Behörden als Projektkosten in Ansatz gebracht. Die deutschen Behörden haben zur Unterstützung ihrer Berechnung der beihilfefähigen Kosten eine Studie 1 vorgelegt. Die Berechnung kommt zu folgendem Ergebnis: (1) Kalkulation der Investitionsmehrkosten: Nach der Studie belaufen sich die Kosten für ein konventionelles Kraftwerk mit 1 MW installierter Leistung auf folgende Beträge: Erdgas ,69 Steinkohle ,80 Braunkohle ,90 Da sich die Gesamtinvestitionskosten für das Solarkraftwerk auf ,90 belaufen, lassen sich die Investitionsmehrkosten für das Erste Solarkraftwerk Saarbrücken verglichen mit den oben genannten Kosten für konventionelle Kraftwerke wie folgt beziffern: Erdgas ,21 Steinkohle ,10 Braunkohle ,00 1 AGFW-Studie des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung aus dem Jahre 2001 zum Thema Pluralistische Wärmeversorgung Zeithorizont Diese Studie wurde unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft AGFW e.v. bei dem Verband der Elektrizitätswirtschaft und unter Beteiligung des bremer energie institut, Bremen, des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieverwendung der Universität Stuttgart, des Instituts für Energietechnik der Technischen Universität Dresden und des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik, Oberhausen, erstellt. 3
4 (2) Kalkulation der Kosteneinsparungen: Für die Berechnung der Kosteneinsparung innerhalb der ersten 5 Jahre der Betriebsdauer des Solarkraftwerkes Saarbrücken greifen die deutschen Behörden wiederum auf die oben genannte Studie zurück. (a) Brennstoffkosteneinsparung: Die Studie gibt die folgenden Brennstoffkosten je Kilowattstunde (kwh) erzeugten Stromes in neu errichteten konventionellen Kraftwerken an: Erdgas Steinkohle Braunkohle 0, /kwh 0, /kwh 0, /kwh Für das Solarkraftwerk Saarbrücken wird ein jährlicher Stromertrag in Höhe von kwh erwartet. Dies ergibt für den Zeitraum der ersten 5 Betriebsjahre die folgenden Einsparungen bei den Brennstoffkosten gegenüber Kraftwerken auf der Brennstoffbasis: (b) Personalkosten: Erdgas ,54 Steinkohle ,48 Braunkohle ,48 Nach der Studie betragen die Kosten pro Person für ein neues konventionelles Kraftwerk bezogen auf einen Output von 1 MW (über eine Periode von 5 Jahren): Erdgas ,87 Steinkohle ,87 Braunkohle ,27 Für das Solarkraftwerk Saarbrücken wird mit Personalkosten von 4.345,97 pro Jahr kalkuliert, was in Personalkosten von ,87 in 5 Jahren resultiert. 4
5 Daraus ergeben sich die folgenden Zahlen: Erdgas Steinkohle Braunkohle 4.499,4 Die in der Bau- und Errichtungsphase zu erwartenden fünf Arbeitsplätze bleiben unberücksichtigt. (c) Wartungs- und Instandhaltungskosten: Nach den Angaben der Studie betragen die Wartungs- und Instandhaltungskosten für ein konventionelles Kraftwerk mit 1 MW über einen Zeitraum von 5 Jahren: Erdgas ,74 Steinkohle ,88 Braunkohle ,06 Für das Erste Solarkraftwerk Saarbrücken wird mit Wartungs- und Instandhaltungskosten von pro Jahr gerechnet. Dies ergibt einen Wert von in 5 Jahren. Daraus resultieren die folgenden Zahlen: Erdgas ,26 Steinkohle ,12 Braunkohle ,06 (d) Nettokosteneinsparungen insgesamt: Daher belaufen sich die Nettokosteneinsparungen insgesamt über einen Zeitraum von fünf Jahren auf: Erdgas ,28 Steinkohle ,36 Braunkohle ,94 5
6 In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass diese Nettokosteneinsparungen mit Hilfe des Referenzzinssatzes der Kommission hätten abgezinst werden können, was im Ergebnis zu niedrigeren Beträgen geführt hätte. (3) Beihilfefähige Kosten: Die beihilfefähigen Kosten (Investitionsmehrkosten minus Nettokosteneinsparungen) betragen damit im Vergleich der Solarkraftanlage mit: KONVENTIONELLER BRENNSTOFF INVESTITIONS- MEHRKOSTEN NETTOKOSTEN BEIHILFEFÄHIGE KOSTEN -EINSPARUNG ERDGAS STEINKOHLE BRAUNKOHLE Die Differenz von mindestens ,06 und maximal ,90 wird als beihilfefähige Kosten genommen. Die Beihilfeintensität, basierend auf den beihilfefähigen Kosten, beträgt daher zwischen maximal 12,9% und mindestens 10,2%. 3. Würdigung Mit der Notifizierung der Maßnahme vor ihrer Durchführung haben die deutschen Behörden ihre Verpflichtung aus Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag erfüllt. Die Kommission hat das Vorhaben nach Artikel 87 ff EG-Vertrag gewürdigt und aufgrund ihrer Politik im Bereich der staatlichen Umweltschutzbeihilfen beschlossen, keine Einwände gegen die Durchführung der Maßnahme zu erheben. Durch die Zahlung eines Zuschusses zur Förderung des Umweltinvestitionsvorhabens Erstes Solarkraftwerk Saarbrücken GmbH begünstigt das Saarland ein bestimmtes Unternehmen, indem es dessen Kosten durch staatliche Mittel verringert. Der Zuschuss wird aus dem Haushalt des Saarlandes bestritten, es handelt sich daher um staatliche Mittel. Der Zuschuss könnte den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, da das betroffene Unternehmen Elektrizität produziert, was Gegenstand des Handels zwischen den Mitgliedstaaten ist. Der Zuschuss stellt daher eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar. Die Beihilfe kann jedoch gemäß Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe c) EG-Vertrag vom Beihilfeverbot freigestellt werden, da sie mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen 2 im Einklang steht. Gemäß Punkt 6 zweiter Absatz dieses 2 ABl. C 37 vom , S. 3. 6
7 Gemeinschaftsrahmens stuft die Kommission Maßnahmen zugunsten von Energieeinsparungen und erneuerbaren Energieträgern als Umweltschutzmaßnahmen ein. Solarenergie gehört gemäß Artikel 2 Buchstabe a) der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt 3 zu den erneuerbaren Energieträgern (vgl. Punkt 6, achter Absatz des Gemeinschaftsrahmens für Umweltbeihilfen). Gemäß Punkt 32 des Gemeinschaftsrahmens werden Investitionen zugunsten erneuerbarer Energieträger mit Investitionen zugunsten des Umweltschutzes gleichgesetzt. Maßnahmen zugunsten dieser Energieträger gehören ebenfalls zu den Gemeinschaftsprioritäten im Umweltschutz 4, die aufgrund ihres langfristigen Charakters besonders gefördert werden müssen. Gemäß Punkt 32 des Gemeinschaftsrahmens beträgt der Ausgangssatz für Investitionen zugunsten erneuerbarer Energieträger daher 40%. Der geplante Beihilfebetrag beträgt maximal 12,9% und liegt daher unterhalb der erlaubten Höchstgrenze. Das vorgeschlagene Vorhaben steht auch mit Punkt 36 des Gemeinschaftsrahmens im Einklang, da es eine Investition in Anlagen und Ausrüstungsgüter betrifft. Gemäß Punkt 37, erster, dritter und vierter Absatz des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen sind ausschließlich die zur Verwirklichung der Umweltschutzziele erforderlichen Investitionsmehrkosten beihilfefähig, d.h. im Bereich der erneuerbaren Energieträger entsprechen die beihilfefähigen Investitionskosten normalerweise den Mehrkosten, die ein Unternehmen im Vergleich zu einer Anlage mit derselben Kapazität, die aber herkömmliche Energie erzeugt, (in Bezug auf die tatsächliche Energieerzeugung) tragen kann. Auf alle Fälle sind in die beihilfefähigen Kosten nicht die Vorteile einzubeziehen, die sich aus Nettokosteneinsparungen in den ersten fünf Jahren der Lebensdauer der Investition ergeben. Deutschland hat dies durch die Berechnung der beihilfefähigen Kosten mit Hilfe einer transparenten Methode, nämlich des Abzugs der Kosten einer herkömmlichen Investition und der Nettokosteneinsparungen von den Gesamtkosten des geplanten umweltfreundlichen Vorhabens, erfüllt. Folglich werden aufgrund der Beihilfe die Handelsbedingungen nicht in einer Weise beeinträchtigt, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. 4. Beschluss Die Kommission vertritt daher die Auffassung, dass die Beihilfe mit dem EG-Vertrag vereinbar ist. 3 4 ABl. L 283 vom , S. 33. Entschließung des Rates vom 8. Juni 1998 über erneuerbare Energieträger (ABl. C 198 vom , S. 1). 7
8 Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht veröffentlicht werden sollen, werden Sie gebeten, die Kommission hiervon innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen nach dessen Eingang unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Erhält die Kommission keinen derart begründeten Antrag innerhalb der vorerwähnten Frist, so geht sie davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung des gesamten Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung im Internet einverstanden sind: Ihr Antrag ist per Einschreiben oder Telefax an folgende Anschrift zu richten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften GD Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen B-1000 Brüssel Fax-Nr.: Mit vorzüglicher Hochachtung, Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission 8
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-V-2008 K (2008) 2199 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder Sehr geehrter
MehrN 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13-IV-2007 K (2007) 1729 Betreff: N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen Sehr geehrte
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2001 C(2001) 4032 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau Sehr geehrter
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01.VI.2006 K(2006)2243 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 404/2005 - Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein Sehr geehrter
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9-07-2003 C(2003)1999fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/E/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9.7.2003 C(2003)2000fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/F/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2004 C(2004)924fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 423/2003 - Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee Sehr geehrter Herr Bundesminister,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27.07.2015 C(2015) 5138 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.40836 (2015/N)
MehrStaatliche Beihilfe Nr. N 514/ Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.XII.2006 K(2006)7234 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 514/2006 - Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen Sehr geehrter
Mehr2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.06.2004 C(2004)2025fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 185/2004 - Deutschland Modifizierung der vorübergehenden Befreiung von hoch effizienten Gasund Dampfturbinenanlagen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01-07-2005 K(2005) 2461 Betr.: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) - Beihilfe Nr. N 153/2004 - Investitionsbeihilfe zugunsten der EDEKA Nord GmbH
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2003) 169
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28-02-2003 K(2003) 169 Betr.: Staatliche Beihilfe Nr. N 116 B/2002 - Deutschland Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 05.02.2001 SG(2001) D/ 285924 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 634/2000 - Deutschland Regionale Programme zur Einstellungsförderung - Mecklenburg-Vorpommern a) Teilprogramm
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.I.2006 K(2006)96 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe N 304/2005 Österreich BMW Motoren GmbH Sehr geehrte Frau Bundesministerin, 1. Verfahren Mit Schreiben vom 7. Juni
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.10.2002 C(2002)3714fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 94/2002 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 14. Juni 2002 (Finanzbeiträge
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 01.10.2003 C(2003)3394fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 126/2003 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 5. Mai 2003 (Finanzbeiträge für
MehrUmrüstung bestehender Legehennenställe von Käfighaltung auf Alternativsysteme.
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10-06-2003 C(2003) 1878 Betrifft: Staatliche Beihilfe Österreich (Burgenland) - Beihilfe-Nr. 191/2003 - Beihilfe für die Umrüstung bestehender Legehennenställe von der
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.02.2009 K(2009)1373 Betreff: Staatliche Beihilfe N 41/2009 (Deutschland) EFRE-Risikokapitalfonds Thüringen Modifizierung der bestehenden staatlichen Beihilfe N 266/2004
MehrDer Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Verfahren
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14-07-2004 C(2004) 2820 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Brandenburg) Beihilfenummer NN 14/2004 (ex N 453/2003) Beihilfe für die Entfernung und Beseitigung
MehrDie Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen:
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-XII-2006 K(2004) 7069 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr. NN 4/2004 (ex N 13/2004) Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung
MehrStaatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob
EUROPEAN COMMISSION Brüssel, 10.10.2001 C (2001) 3106 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich
MehrStaatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland Pfalz) Beihilfe Nr. NN 33/2003 (ex N 333/02) Maßnahmen zur BSE-Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29-01-2004 C (2004) 267 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland Pfalz) Beihilfe Nr. NN 33/2003 (ex N 333/02) Maßnahmen zur BSE-Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)1139
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.02.2009 K(2009)1139 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland - Beihilfe Nr. N 568/2008 - Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.11.2003 C(2003) 4327 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 329/2003 - Deutschland Programm zur Förderung der Erhöhung der Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe NN 2/ Deutschland ZDF Medienpark in Mainz-Lerchenberg
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.04.2002 C(2002)932fin Betriff: Staatliche Beihilfe NN 2/2002 - Deutschland ZDF Medienpark in Mainz-Lerchenberg Sehr geehrter Herr Bundesminister, Verfahren Die Kommission
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 06.IX.2005 K(2005) 3310 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 363/2004 - Deutschland (Mecklenburg- Vorpommern) Beihilfe für den Neubau eines Molkeveredlungsbetriebes
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 18.02.2013 C(2013) 989 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betr.: Staatliche Beihilfe SA.35684
MehrFall Nr. COMP/M TXU GERMANY / STADTWERKE KIEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.2107 - TXU GERMANY / STADTWERKE KIEL Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrStaatliche Beihilfe N 87/2008 Deutschland Änderung und Verlängerung der Beihilferegelung Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.VIII.2008 K(2008)4425 Betreff: Staatliche Beihilfe N 87/2008 Deutschland Änderung und Verlängerung der Beihilferegelung Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2002)4812fin
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.12.2002 C(2002)4812fin Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 244/2002 Deutschland (Bayern) Programm zur Förderung der regionalen Schulung betrieblicher Ausbilder in
Mehr2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1. ZWECK UND WEITERE EINZELHEITEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23/12/2002 C(2002)4817 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 533/2002 Deutschland Beihilferegelung zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der deutschen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2001) 4764
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.12.2001 C(2001) 4764 Betr.: Staatliche Beihilfe Nr. N 435/01 Deutschland Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an technologieorientierte, mittelständische
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.VII.2007 K(2007)3752 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 95/2007 Deutschland Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen zum Erwerb, Erhalt,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.01.2009 K(2008)78 Betrifft: Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie Sehr geehrter Herr Bundesminister,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 276/ Deutschland Schiffbau Entwicklungshilfe für Indonesien
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 10.12.2003 C(2003)4490fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 276/2003 - Deutschland Schiffbau Entwicklungshilfe für Indonesien Sehr geehrter Herr Bundesminister, I. Verfahren
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.I.2005 C (2005) 83 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien Sehr geehrte Frau Bundesminister,
MehrFall Nr. COMP/M DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.1790 - DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrBetreff: Staatliche Beihilfen / Österreich (Burgenland) - Beihilfe Nr. N 63/ Teilweise Schadensabgeltung für Frostschäden im Erwerbsobstbau 2005
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 04-IV-2006 K(2006) 1539 Betreff: Staatliche Beihilfen / Österreich (Burgenland) - Beihilfe Nr. N 63/2006 - Teilweise Schadensabgeltung für Frostschäden im Erwerbsobstbau
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.11.2002 C (2002) 4606 Betrifft:Staatliche Beihilfe N 573/2002 - Deutschland Förderung von Aquakultur- und Fischereibetrieben in Baden- Württemberg (FIAF-Kofinanzierung)
MehrStaatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 04-04-2003 C(2003) 233 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds Sehr geehrte Frau Bundesminister, 1. Verfahren Mit Schreiben
Mehrich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Kommission gemäß den Artikeln 87 und 88 EG-Vertrag keine Einwände gegen diese Beihilfemaßnahme erhebt.
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 08-10-2002 K(2002) 3470 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 595/02 - Deutschland - Hilfsprogramm des Bundes und der Länder zum Erlass oder Teilerlass von Investitionskrediten
MehrInnovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 2 0% 50% 50%
Anlage 2 Beihilfehöchstintensitäten Die nachfolgende Tabelle stellt keine abschließende Darstellung der in der AGVO aufgeführten Fördertatbestände und -modalitäten dar, insbesondere bleiben die nicht-beihilfefähigen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011) 907 endgültig
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.2.2011 K(2011) 907 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe - Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. SA.32095 (2010/N) Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 829/ Germany Beihilfen für die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30-04-2003 C(2003)1297fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 829/2001 - Germany Beihilfen für die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen Sehr geehrter Herr Bundesminister,
MehrStand und Entwicklung des Klein-KWK-Marktes aus Sicht der BBT Referent: Dr. Stefan Honcamp, BBT Thermotechnik GmbH,
Stand und Entwicklung des Klein-KWK-Marktes aus Sicht der BBT Referent: Dr. Stefan Honcamp, BBT Thermotechnik GmbH, stefan.honcamp@buderus.de Folie Nr. 1 Stand und Entwicklung des Klein-KWK-Marktes Inhalt
MehrStrom ist teuer? Sonne gibt s gratis!
Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis! Die Sonne als Energielieferant ist praktisch unerschöpflich weltweit frei verfügbar und völlig KOSTENLOS. Nutzen Sie die Chance und verkaufen Sie Ihren produzierten
MehrFall Nr. COMP/M BAYERISCHE HYPO- UND VEREINSBANK / IXOS / MANNESMANN/ MEMIQ. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.2047 - BAYERISCHE HYPO- UND VEREINSBANK / IXOS / MANNESMANN/ MEMIQ Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6,
MehrStaatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27-01-2005 C(2005) 251 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Österreich (Wien) - Beihilfe Nr. N 361/2004 - Investitionsbeihilfe für die Errichtung des Fleischmarkts Inzersdorf
Mehr14122/16 AF/mfa/mhz DGG 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 25. November 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0332 (NLE) 14122/16 FISC 184 ENER 373 ECOFIN 1008 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)6741
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.09.2009 K(2009)6741 Betreff: Staatliche Beihilfe N 376/2009 Deutschland Regelung zur Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen: Zuwendungen zur Konsolidierung
MehrAnteile der Energieträger an der Stromerzeugung in Deutschland 2003
Anteile der Energieträger an der Stromerzeugung in Deutschland 2003 Gesamte Brutto-Stromerzeugung 597 TWh Stromerzeugung aus Erneuerbaren 46,3 TWh Kernenergie 27,6 % Braunkohle 26,6 % Steinkohle 24,5 %
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2002 C (2002) 823 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes Sehr geehrter Herr Minister,
MehrBeihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen Kürzung des Förderbetrages wegen Überschreitung der Beihilfeintensität für gewerbliche
Beihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen Kürzung des Förderbetrages wegen Überschreitung der Beihilfeintensität für gewerbliche Antragsteller Beihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-VIII-2005 K(2005) 3267 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 212/2005 Deutschland (Freistaat Bayern) Bayerisches Förderprogramm "Angewandte Forschung" Sehr geehrter Herr
MehrFall Nr. IV/M DIA / VEBA IMMOBILIEN / DEUTSCHBAU. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.929 - DIA / VEBA IMMOBILIEN / DEUTSCHBAU Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.3.2012 C(2012) 2212 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30.3.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Saarland,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe NN 135/2003 Deutschland Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.12.2003 C(2003)4081fin Betreff: Staatliche Beihilfe NN 135/2003 Deutschland Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1.
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2014 C(2014) 9455 final Staatliche Beihilfe SA.38979 (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 04.10.2002 C (2002) 3466 Betreff: Staatliche Beihilfe N 554/2002 - Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur Errichtung
MehrBeitrag der Energieversorgung Gera GmbH zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland
Beitrag der Energieversorgung Gera GmbH zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland Die EGG plant, auch in Zukunft die Fernwärmeversorgung in Gera auf der Basis von dem zukünftig erwarteten Fernwärmebedarf
MehrStaatliche Beihilfe SA (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.05.2013 C(2013) 2366 final Betreff: Staatliche Beihilfe SA.36321 (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel Sehr geehrter Herr Bundesminister, die
MehrStaatliche Beihilfe Nr. N 707/ Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 29.I.2007 K(2007)326 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 707/2006 - Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
MehrFall Nr. COMP/M GRUNER + JAHR / DEKRA / FAIRCAR. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. COMP/M.1701 - GRUNER + JAHR / DEKRA / FAIRCAR Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9-07-2003 C(2003)1998fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/A/B/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 19.05.2005 SEK(2005) 645 endgültig Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 5.6.2000 SG(2000) D/103996
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.6.2000 SG(2000) D/103996 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 359/99 - Österreich ERP-Sonderprogramm für eine Wachstums- und Technologieoffensive, Teilbereich 1.c.)
MehrFall Nr. IV/M BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.973 - BERTELSMANN / BURDA - HOS LIFELINE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:
MehrStaatliche Beihilfe N 48/ Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14.VII.2008 K(2008)3735 Betreff: Staatliche Beihilfe N 48/2008 - Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg Sehr geehrter Herr Bundesminister!
MehrE IV - j/11 E
2012 Geänderte Fassung vom 05.11.2012 2011 E IV - j/11 E4093 201100 Vorbemerkungen Berichtskreis Die Erhebung wird jährlich bei den Betreibern von Stromnetzen für die allgemeine Versorgung durchgeführt.
MehrStrommix in Deutschland: Die Erneuerbaren auf Rekordkurs
Strommix in Deutschland: Die Erneuerbaren auf Rekordkurs Im Sektor Strom ist die Energiewende auf einem guten Weg. Während des ersten Halbjahrs 2017 stieg der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 26.XII.2005 K(2005)6036
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.XII.2005 K(2005)6036 Betrifft: Staatliche Beihilfen Nr. N 564/A/2004 - Österreich Richtlinien des Landes Niederösterreich für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung
MehrFall Nr. IV/M OTTO VERSAND / ACTEBIS. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.1099 - OTTO VERSAND / ACTEBIS Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 26/02/1998
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 34/ Deutschland High-Tech Gründerfonds
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.III.2005 C(2005)585 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 34/2005 - Deutschland High-Tech Gründerfonds Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN Mit Schreiben
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
23.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 343/91 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2011 zur Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von
MehrFall Nr. IV/M FRANTSCHACH / MMP / CELULOZY SWIECIE. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.960 - FRANTSCHACH / MMP / CELULOZY SWIECIE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.9.2013 C(2013) 5861 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betreff: Staatliche Beihilfe
MehrPresse. Hohe Zuschüsse bei Nutzung von erneuerbarem Gas. Baukosten senken mit Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor und VIESSMANN GRÜNGAS
Hohe Zuschüsse bei Nutzung von erneuerbarem Gas Baukosten senken mit Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor und VIESSMANN GRÜNGAS Bauherren, die in ihrem Neubau das Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor installieren
MehrStaatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister,
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.12.2011 K(2011)9955 endgültig Betreff: Staatliche Beihilfe SA.33878 (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 03.12.2015 C(2015) 8531 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.42392 (2015/N)
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Staatliche Beihilfe / Deutschland (Berlin) Beihilfe-Nr.: SA. 38916 (2014/N) Berlin: Entfernung und Beseitigung von Falltieren Brüssel, den 7.11.2014 C(2014) 8383 final Sehr geehrter
MehrDeutschland-Mix. 527 g/kwh. Strommix - Deutschland 5,1% 13,1% 52,2%
GM3 Technisches Gebäudemanagement GM 322_EN Betriebsoptimierung Individuelle e der Universität Göttingen 1. Gebräuchliche e für Strom In Anwendung der Stromkennzeichnungspflicht gemäß 42 EnWG wird Aufgrund
MehrFall Nr. IV/M Klöckner & Co. AG / Computer 2000 AG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN
DE Fall Nr. IV/M.492 - Klöckner & Co. AG / Computer 2000 AG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.01.2014 C(2014) 143 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.37682
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-07-2003 C(2003)2530fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 442/2002 - Deutschland (Nordrhein- Westfalen) Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
MehrEEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION
1 Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten EEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION Marie Heintzmann Betreuer : F.Oster 22/07/2014 Gliederung 2 I) Begriffe 1) Das EEG 2) Beihilfe
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.12.2013 C(2013) 9777 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfen SA.37256,
MehrStaatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-02-2003 C(2003)511 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung Sehr geehrte Frau
MehrFairStromOstsee. Strom. 100 % Windkraft und 100 % CO 2. -frei. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Oktober 2011
FairStromOstsee 100 % Windkraft und 100 % CO 2 -frei Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Oktober 2011 Strom Windkraft ist auf dem Vormarsch. Entscheiden Sie sich für mehr Ökologie und aktiven
MehrLEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM
Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN
MehrHeizen mit umwelt schonenden Energien!
Heizen mit umwelt schonenden Energien! Klima schützen mit Erdgas, Bio-Erdgas und Solar. Bis zu 40 % CO pro Jahr sparen! 2 www.moderne-heizung.de Modernes und umweltschonendes Heizen. Die Initiative ERDGAS
MehrÜberprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen Fragebogen
Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen Fragebogen Der geltende Gemeinschaftsrahmen wird Ende 2007 auslaufen. Um die Änderung des Gemeinschaftsrahmens vorzubereiten, bittet
MehrInvestition in die Zukunft
Deutsche Version Erneuerbare Energien Investition in die Zukunft Verantwortung übernehmen. Der weltweite Energiebedarf steigt kontinuierlich. Bis 2025 erwartet man eine Verdopplung des heutigen Bedarfs.
MehrDie Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen:
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.XII.2004 C(2004)5258 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr. N 451/2003 Förderung der Tierzucht in Bayern Sehr geehrter Herr Minister,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 310/2004 Deutschland EFRE-Risikokapitalfonds Brandenburg
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.XI.2004 C(2004) 4556 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 310/2004 Deutschland EFRE-Risikokapitalfonds Brandenburg Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN
MehrErneuerbare Energien in Kasachstan Energiestrategie 2050
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Ministerialdirigent Edgar Freund Erneuerbare Energien in Kasachstan Energiestrategie 2050 15.09.2014 Inhaltsübersicht 1. Politischer Hintergrund
Mehr