Dokumentation Gewässerräume Stand Mitwirkung

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1 Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018 Dokumentation Gewässerräume Stand Mitwirkung 02. Juli 2018

2 Impressum: Auftraggeber: Gemeinde Schötz Dorfchärn 1 Postfach Schötz gemeindekanzlei@schoetz.ch Stand: Mitwirkung Letzte Änderung: Projekt.: 91602_3 Datei: Dokumentation_Gewaesserraum_ Bearbeitung: Burkhalter Derungs AG Baselstrasse Luzern

3 Inhalt 1 Einleitung Grundlagen Methodik Gewässerraum innerhalb Bauzonen Wigger Abschnitt 1: Chatzelematte Abschnitt 2: Chrüzmatte Abschnitt 3: Wissehuse, Fussballplatz Mülibach Abschnitt 1: Chatzelematte Abschnitt 2: Oberdorf, Dorfchärn Munibach Abschnitt 1: Burghalde Abschnitt 2: Dorf Säntbach (Dorfbach) Abschnitt 1: Ortskern Nord, Underdorf Abschnitt 2: Säntmatte, Netzetalmatte Luthern Abschnitt 1: Luthernau Abschnitt 2: Luterenrain Abschnitt 3: Gläng Rickenbach Abschnitt 1: Gläng Strickbach Abschnitt 1: Strickmatt Ron Abschnitt 1: Ronmüli Nebengewässer bei Luthernau Abschnitt 1: Luthernau I

4 Abbildungen Abb. 1: Legende Gewässerraumplan (links) und Gefahren bzw. Intensitätskarte des Kt. Luzern (rechts)... 3 Abb. 2: Wigger Abschnitt Abb. 3: Gewässerraum Wigger Abschnitt Abb. 4: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt Abb. 5: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt Abb. 6: Wigger Abschnitt Abb. 7: Gewässerraum Wigger Abschnitt Abb. 8: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt Abb. 9: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt Abb. 10: Gewässerraum... 7 Abb. 11: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt Abb. 12: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt Abb. 13: Mülibach Chatzelematte... 8 Abb. 14: Gewässerraum Mülibach Abschnitt Abb. 15: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abschnitt Abb. 16: Intensitätskarte HQ 100, Mülibach Abschnitt Abb. 17: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch)... 9 Abb. 18: Gewässerraum Mülibach Abschnitt Abb. 19: Gewässerraum Mülibach Abschnitt Abb. 20: Gewässerraum Mülibach Abschnitt Abb. 21: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch) Abb. 22: Gewässerraum Munibach Abschnitt Abb. 23: Gefahrenkarte Wasser, Munibach Abschnitt Abb. 24: Intensitätskarte HQ 100, Munibach Abschnitt Abb. 25: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch) Abb. 26: Gewässerraum Munibach Abschnitt Abb. 27: Gefahrenkarte Wasser, Munibach Abschnitt Abb. 28: Intensitätskarte HQ 100, Munibach Abschnitt Abb. 29: Säntbach bei Underdorf Abb. 30: Gewässerraum Säntbach Abschnitt Abb. 31: Gefahrenkarte Wasser, Säntbach Abschnitt Abb. 32: Intensitätskarte HQ 100, Säntbach Abschnitt Abb. 33: Gewässernetkarte Säntbach Abschnitt Abb. 34: Säntbach, Blickrichtung Norden Abb. 35: Gewässerraum Säntbach Abschnitt Abb. 36: Gefahrenkarte Wasser, Säntbach Abschnitt Abb. 37: Intensitätskarte HQ 100, Säntbach Abschnitt Abb. 38: Gewässernetzkarte Säntbach Abschnitt 2 (rot = unterirdisch) Abb. 39: Luthern Abschnitt Abb. 40: Gewässerraum Luthern Abschnitt Abb. 41: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt Abb. 42: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt Abb. 43: Gewässerraum Luthern, Abschnitt Abb. 44: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt Abb. 45: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt Abb. 46: Luthern bei Gläng Blickrichtung Norden Abb. 47: Gewässerraum Luthern Abschnitt Abb. 48: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt Abb. 49: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt Abb. 50: Rickenbach Richtung Osten Abb. 51: Gewässerraum Rickenbach Gläng II

5 Abb. 52: Gefahrenkarte Wasser, Rickenbach Gläng Abb. 53: Intensitätskarte HQ 100, Rickenbach Gläng Abb. 54: Strickbach Hübeli Abb. 55: Gewässerraum Strickbach Hübeli Abb. 56: Gefahrenkarte Wasser, Strickbach Hübeli Abb. 57: Intensitätskarte HQ 100, Strickbach Hübeli Abb. 58: Ron in Richtung Ost (Hölzli) Abb. 59: Gewässerraum Ron Ronmüli Abb. 60: Gefahrenkarte Wasser, Ron Ronmüli Abb. 61: Intensitätskarte HQ 100, Ron Ronmüli Abb. 62: Gewässerraum Luthernau Abb. 63: Gefahrenkarte Wasser, Luthernau Abb. 64: Intensitätskarte HQ 100 Luthernau III

6 Abkürzungen EFH... Einfamilienhaus GSchG...Gewässerschutzgesetz GSchV... Gewässerschutzverordnung HQ jähriges Hochwasserereignis PNF... Periodische Nachführung Gewässer uwe... Umwelt und Energie (Kt. Luzern) IV

7 1 Einleitung Am 1. Januar 2011 ist das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) in Kraft getreten. Infolgedessen sind bei allen Gewässern sogenannte Gewässerräume auszuscheiden. Ziel ist es dabei, die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Der Kanton erarbeitet dabei hierzu die Grundlagen (Vorgaben zu Gewässerraumbreiten, Gewässerachsen, Ausnahmemöglichkeiten). Die Gemeinden müssen diese in ihrer Nutzungsplanung umsetzen und grundeigentümerverbindliche Gewässerräume ausscheiden. Bis zur Rechtswirkung der neuen Gewässerräume gelten die strengeren Übergangsbestimmungen gemäss GschV. Die Gemeinde Schötz setzt diese Vorgaben im Baugebiet mit der überlagerten Grünzone Gewässerraum um. Sie ergänzt, respektive schränkt gemäss Art. 41c GschV die Bestimmungen der darunterliegenden Grundnutzung ein. Für im Gewässerraum liegende, dem Zonenzweck widersprechende, bestehende Bauten und Anlagen gilt die Bestandesgarantie gem. 178 PBG. Im Unterschied zu einem Gewässerraum als Grundnutzung, steht dem Eigentümer beim überlagerten Gewässerraum auch weiterhin die gesamte Fläche zur Verfügung, welche sich aus den Nutzungsziffern (früher Ausnützungsziffer, neu Überbauungsziffer) ergibt, soweit diese gegeben durch die Einhaltung der Abstandsmasse (Grenz-, Wald-, Strassenabstand etc.) realisiert werden kann. Im Nichtbaugebiet muss grundsätzlich ebenfalls ein Gewässerraum ausgeschieden werden (hier Freihaltezone Gewässerraum genannt). Dies kann ebenfalls überlagert erfolgen. Derzeit wird durch den Kanton Luzern eine Arbeitshilfe erstellt (Stand Vernehmlassung), welche die genauen Bedingungen und Auswirkungen dieser Freihaltezone auf das Landwirtschaftsland und dessen Nutzung genauer definiert. Da diese Themen noch nicht abschliessend geklärt sind, wird die Ausscheidung der Freihaltezonen aufgeschoben und zeitlich versetzt in einem separaten Verfahren durchgeführt. Die vorliegende Dokumentation hat das Ziel die Vorgehensweise bzw. allfällige bei der Ausscheidung des Gewässerraumes in der Nutzungsplanung der Gemeinde zu dokumentieren sowie zu begründen. Informativ ergänzt wird der Bericht durch die vermassten Pläne Gewässerraum Siedlung und Gewässerraum Landschaft. 2 Grundlagen Für die Erstellung dieser Dokumentation werden folgende Grundlagen verwendet: Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement Kanton Luzern (2016): Arbeitshilfe Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung innerhalb Bauzone Raumdatenpool Kanton Luzern (2007): Gefahrenkarte Wasser zu Schötz; letzter Zugriff: Raumdatenpool Kanton Luzern (2007): Intensitätskarte Wasser HQ100 zu Schötz; letzter Zugriff: geo7 AG, Niederer + Pozzi Umwelt AG (2007): Gefahrenkarte Luthern Wiggertal. Technischer Bericht, Projektleitung vif und lawa Luzern 1

8 3 Methodik Die Ausscheidung der Gewässerräume erfolgt gemäss der kant. Arbeitshilfe «Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung innerhalb Bauzone» von Das Vorgehen ist wie folgt: 1. Überprüfung des Gewässernetzes: Es wird geprüft, welche Gewässer relevant sind und ob sie erfasst und korrekt abgebildet sind. Bei künstlich angelegten Gewässern wird auf eine Ausscheidung verzichtet. Ebenso wird bei eingedolten Gewässern darauf verzichtet, sofern der Hochwasserschutz gewährleistet ist (entscheidend ist die Abflusskapazität des Rohres). 2. Erstellung/Bereinigung der Gewässerachse: Es werden weitgehend die PNF Gewässerachsen des Kantons übernommen. Wenn Informationen zu abweichenden Gewässerverläufen bekannt sind, werden die Achsen auf dieser Grundlage entsprechend angepasst (z. B. bei kürzlich erfolgten Bachverlegungen). 3. Darstellung theoretischer Gewässerraum: Grundlage bildet die Gewässerraumbreitenkarte des Kantons. Sie gibt die theoretisch notwendige Breite gem. Art. 41 GSchV vor. Diese werden ab der Gewässerachse in beidseitig gleicher Breite ausgeschieden. 4. Prüfung der Voraussetzungen für eine Gewässerraumanpassung: Prüfung der : Die Gefährdung wird abschnittsweise geprüft. Grundlage bilden die Intensitäts- und Prozessgefahrenkarten, sowie die Szenarien- und Schwachstellenbeschreibungen im technischen Bericht von Entscheidend ist, ob das Gerinne im betrachteten Abschnitt hochwassersicher ist. Für die Beurteilung der Hochwassersicherheit ist gemäss neuster kantonaler Praxis das hundertjährige Hochwasser (HQ100) relevant. Gefährdungen, welche aus Ausuferungen vorangehender Abschnitte resultieren, sind nicht relevant. Dicht überbaut: Gemäss 11b Abs. 2 KGSchV gelten weitgehend überbaute Bauzonen im engeren Siedlungsgebiet als "dicht überbaute Gebiete". Genauere Anhaltspunkte, ob ein Bereich des Baugebiets als "dicht überbaut" eingestuft werden kann, liefert die Hinweiskarte 'Dicht überbaute Gebiete' des Kantons, der Zonenplan (Kernzonen) und die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Thematik. 5. Anpassung Gewässerraum: Verringerung Gewässerraumbreite: In dicht überbauten Gebieten kann der Gewässerraum an die baulichen Gegebenheiten angepasst werden, d.h. er wird auf die Fassadenflucht oder den Strassenrand reduziert. Voraussetzung ist, dass der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Generalisierung: Als nächster Schritt wird die äussere Gewässerraumlinie generalisiert (begradigt) und auf die relevanten Plangrundlagen angepasst. Nach Möglichkeit wird sie auf Grenzpunkte, Parzellengrenzen, Zonengrenzen oder die Bodenbedeckung (bspw. Gebäudeecken, Grundstückgrenzen, Strassenkanten) gelegt. 2

9 Legende zum Plan: Abb. 1: Legende Gewässerraumplan (links) und Gefahren bzw. Intensitätskarte des Kt. Luzern (rechts) 3

10 4 Gewässerraum innerhalb Bauzonen 4.1 Wigger Abschnitt 1: Chatzelematte Die Wigger ist auf diesem Abschnitt hochwassersicher. Die geringe bis lokal mittlere von schwacher bis mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100) in der Arbeitszone III und IV Chatzelematte resultiert aus den Ausuferungen des westlich liegenden Mülibaches. Die Wigger fliesst auf diesem Abschnitt entlang der Arbeitszonen III a und IV im Gebiet Chatzelematte, welche aufgrund der peripheren Lage als nicht dicht bebaut klassifiziert werden. Der Gewässerraum wird linksufrig auf die Fassadenfluchten, den Hostrisweg sowie die Kantonsstrasse reduziert. Diese erfolgen aus einer Interessenabwägung. Ohne die entsprechenden Reduktionen werden einzelne Parzellen unbebaubar. Zwar gilt für die bestehenden Bauten die Bestandesgarantie, langfristig wäre eine Überlagerung durch die Gewässerraumzone jedoch einer Enteignung gleichzusetzen. Insbesondere sind die Ansprüche in Arbeitsgebieten sehr volatil und die Eigentümer auf kurz- bis mittelfristige an bestehenden Bauten angewiesen. Des Weiteren werden im Unterlauf des Gewässers ebenfalls Reduktionen vorgenommen (s. folgende Kapitel), ohne dass sich das Gerinne an diesen Stellen wesentlich von demjenigen hier unterschieden würde. Eine Reduktion entspricht somit einer Gleichbehandlung. Da der Hochwasserschutz gewährleistet ist, erscheint aus diesen Gründen eine Reduktion des Gewässerraumes an dieser Stelle angemessen, auch wenn das Gebiet nicht als dicht bebaut gilt. Gesamt Links Rechts (ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 57 m 28.5 m 28.5 m Umsetzung im Zonenplan m m m Abb. 2: Wigger Abschnitt 1 Abb. 3: Gewässerraum Wigger Abschnitt 1 4

11 Abb. 4: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt 1 Abb. 5: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt Abschnitt 2: Chrüzmatte Der Gewässerabschnitt ist grundsätzlich hochwassersicher. Nach der Brücke bei Moos im südlichen Bereich des Abschnittes existiert linksufrig eine Dammscharte. Hier besteht eine mit jedoch sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit (seltener als 300-jährlich), aber einer hohen Intensität. Es resultiert eine Restgefährdung. Dichtes Gebiet: Die Wigger fliesst auf diesem Abschnitt entlang von Quartieren mit überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern, welche zonengemäss dicht bebaut sind. Das Quartier ist zentrumsnah. Linksufrig orientiert sich der Gewässerraum bei der Parzelle 153 an die am 2. September 2013 genehmigte Baulinie des Gestaltungsplanes Wissenhusen. Im Sinne einer Gleichbehandlung und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten wird der Gewässerraum am ganzen linken Ufer dementsprechend reduziert. Ein voll ausgeschiedener Gewässerraum würde ansonsten zu mehrere unbebaubaren Parzellen führen. Abb. 6: Wigger Abschnitt 2 Gesamt Links Rechts (ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 57 m 28.5 m 28.5 m Umsetzung im Zonenplan m m - 5

12 Abb. 7: Gewässerraum Wigger Abschnitt 2 Abb. 8: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt 2 Abb. 9: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt Abschnitt 3: Wissehuse, Fussballplatz Der Gewässerabschnitt ist hochwassersicher. Die ehemalige Zone für öffentliche Zwecke (neu Zone für Sport- und Freizeitanlagen) mit dem Fussballplatz des FC Schötz ist nicht dicht bebaut. Der Gewässerraum wird rechtsseitig voll ausgeschieden. Gesamt Links (ausserhalb Bauzone) Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 57 m 28.5 m 28.5 m Umsetzung im Zonenplan 28.5 m m 6

13 Abb. 10: Gewässerraum Wigger Abschnitt 3 Abb. 11: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abschnitt 3 Abb. 12: Intensitätskarte HQ 100, Wigger Abschnitt 3 7

14 4.2 Mülibach Abschnitt 1: Chatzelematte Der Gewässerabschnitt ist hochwassergefährdet. Potenzielle Wasseraustritte bei der Arbeitszone III und IV in der Chatzelematte sind mit einer geringen bis mittleren Gefährdung von schwacher bis mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100) klassifiziert. Diese Ausuferungen entstehen infolge von Rutschungen ins Gerinne ab 100-jährige Ereignisse beim Hangfuss des östlichen Steilabfalls des Dachsebergs hinter dem Gewerbebetrieb am Mülirain. Der Mülibach fliesst auf diesem Abschnitt entlang der Arbeitszone III a und IV im Gebiet Chatzelematte, welche aufgrund der peripheren Lage nicht als dicht bebaut eingestuft werden. Im Gebiet Chatzelematte existiert bereits heute eine Grünzone rechtsseitig entlang des Mülibachs. Die Geometrie entspricht weitestgehend den vom uwe vorgeschlagenen Gewässerraumbreiten, respektive ist in weiten Teilen sogar leicht grösser. In seltenen Einzelfällen (insbesondere Parz. Nr. 589) werden die Vorgaben leicht unterschritten. Diese geringfügigen Unterschreitungen liegen aber im erlaubten Rahmen der Generalisierung. Im Sinne der Rechtssicherheit soll die überlagerte Grünzone Gewässerraum somit die bestehende Grünzone abdecken. Gesamt Links (Wald) Rechts Abb. 13: Mülibach Chatzelematte GWR Breite Vorgabe uwe Umsetzung im Zonenplan 15 m 7.5 m 7.5 m m m Abb. 14: Gewässerraum Mülibach Abschnitt 1 8 Abb. 15: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abschnitt 1 Abb. 16: Intensitätskarte HQ 100, Mülibach Abschnitt 1

15 4.2.2 Abschnitt 2: Oberdorf, Dorfchärn Beim Einlauf der Eindolung ist mit rutschungsbedingten Bachausbrüchen zu rechnen, welche eine Auftretenswahrscheinlichkeit von Jahren aufweisen. Die Ursachen der potenziellen Bachausbrüchen sind Verklausungen, da ein Ablagerungsraum weitgehend fehlt. Dichtes Gebiet: Südlich fliesst der Mülibach zuerst oberirdisch entlang der Kernzone Schötz, ehe er unterirdisch weiter entlang der Kernzone und der Zone für öffentliche Zwecke fliesst. Entlang des oberirdischen Abschnittes bei der Parzelle 136 wird der Gewässerraum im Sinne einer zukünftigen Bebaubarkeit der Parzelle an die baulichen Gegebenheiten angepasst. Auf eine weitere Ausscheidung des Gewässerraumes nach der Eindolung wird verzichtet. Das eingedolte Gerinne verläuft in 4m Tiefe direkt unter Strasse und es gibt keine realistische Möglichkeit dieses auszudolen. Abb. 17: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch) Gesamt Links Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 15 m 7.5 m 7.5 m Umsetzung im Zonenplan m m 7.5 m Abb. 18: Gewässerraum Mülibach Abschnitt 2 Abb. 19: Gewässerraum Mülibach Abschnitt 2 Abb. 20: Gewässerraum Mülibach Abschnitt 2 9

16 4.3 Munibach Abschnitt 1: Burghalde Es besteht auf diesem Abschnitt eine geringe bis mittlere bei schwacher bis mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen. Diese Gefährdungen haben allerdings ihren Ursprung ausserhalb der Bauzonen am Fusse des Buttebergs, sowie beim Ludetal, wo sich bei der Eindolung des Munibaches eine Schwachstelle befindet. Jedoch ist trotzdem zu vermuten, dass die Leitung auf der ganzen Strecke bei einem HQ100 die nötige Abflusskapazität nicht zur Verfügung stellen kann. Das locker bebaute EFH-Quartier Burghalde an peripherer Lage wird als nicht dicht bebaut angesehen. Auf Grund der kann keine Reduktion des Gewässerraums vorgenommen werden. Der Gewässerraum des Munibaches wird beidseitig voll ausgeschieden. Beim westlichen Zufluss entlang der Ausserdorfstrasse bis zur Burghalde wird auf die Ausscheidung des Gewässerraumes verzichtet. Diese eingedolte Leitung ist kein natürliches Gewässer. Gesamt Links Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 11 m 5.5 m 5.5 m Umsetzung im Zonenplan m m 5.5 m Abb. 21: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch) Abb. 22: Gewässerraum Munibach Abschnitt 1 Abb. 23: Gefahrenkarte Wasser, Munibach Abschnitt 1 Abb. 24: Intensitätskarte HQ 100, Munibach Abschnitt 1 10

17 4.3.2 Abschnitt 2: Dorf Gemäss Gefahrenkarte besteht eine mittlere Gefährdung von schwacher bis mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100) im Bereich Ausserdorfstrasse und Schmiedgasse. Analog zum vorherigen Abschnitt sind diese Gefährdungen das Resultat von Ausuferungen ausserhalb der Bauzonen. Jedoch ist trotzdem zu vermuten, dass die Leitung auf der ganzen Strecke bei einem HQ100 die nötige Abflusskapazität nicht zur Verfügung stellen kann. Dichtes Gebiet: In diesem Gewässerabschnitt fliesst der Munibach von einem zweibis dreigeschossigen Wohnquartier zum eigentlichen Dorfkern Schötz. Die Bebauung ist zonengemäss dicht. Entlang der Schmiedgasse (mit 3 oberirdischen Abschnitten) fliesst er schliesslich zur Ohmstalerstrasse, wo er sich im Dorfzentrum mit dem Mülibach zum Säntbach vereint. Die Zentrumsnähe ist auf diesem Abschnitt gegeben, so dass das Gebiet als dicht bebaut betrachtet werden kann. Der Gewässerraum wird voll ausgeschieden. Gesamt Links Rechts Abb. 25: Gewässernetzkarte (rot = unterirdisch) GWR Breite Vorgabe uwe m m m Umsetzung im Zonenplan m m m Abb. 26: Gewässerraum Munibach Abschnitt 2 Abb. 27: Gefahrenkarte Wasser, Munibach Abschnitt 2 Abb. 28: Intensitätskarte HQ 100, Munibach Abschnitt 2 11

18 4.4 Säntbach (Dorfbach) Abschnitt 1: Ortskern Nord, Underdorf Gemäss Gefahrenkarte besteht im Gebiet des nördlichen Ortskerns eine mittlere von mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen. Wie in Kapitel und 0 erwähnt, ist zu vermuten, dass die eingedolten Abschnitte des Säntbaches bei einem seltenen Ereignis nicht die nötige Abflusskapazität aufweisen können. Dichtes Gebiet: Nach der Vereinigung von Mülibach und Munibach verläuft der Säntbach unterirdisch durch den Ortskern Nord. In der dreigeschossigen Wohn- und Arbeitszone beim Underdorf verläuft der Säntbach oberirdisch entlang der grossflächigen Gebäuden. Die Zentrumsnähe ist gegeben. Der Gewässerraum wird vom Dorfzentrum bis zur Kantonsstrasse grundsätzlich voll ausgeschieden. Im Bereich der Parzellen Nrn. 20, 21 und 1597 (sowie anschliessend 1477) entspricht der Gewässerraum der im Gestaltungsplan «Zentrum» festgelegten «Baulinie Gewässerraum» (Genehmigungsdatum: 10. August 2017). Abb. 29: Säntbach bei Underdorf Gesamt Links Rechts GWR Breite Vorgabe uwe m m m Umsetzung im Zonenplan m m m 12

19 Abb. 30: Gewässerraum Säntbach Abschnitt 1 Abb. 31: Gefahrenkarte Wasser, Säntbach Abschnitt 1 Abb. 32: Intensitätskarte HQ 100, Säntbach Abschnitt 1 Abb. 33: Gewässernetkarte Säntbach Abschnitt Abschnitt 2: Säntmatte, Netzetalmatte Es besteht eine geringe bis mittlere von schwacher Intensität ab seltenen Ereignissen. Diese Gefährdung resultiert primär aus den Eindolungen unter der Nebikerstrasse sowie unter der Sentmattstrasse. Der Säntbach fliesst auf diesem Abschnitt hauptsächlich durch nicht dicht bebautes Gebiet. Einzig das Quartier Feldheim wird als dicht klassiert. Es kann zusammen mit dem Gebiet Neubüel als Einheit gesehen werden. Mit der feinen Parzellierung und der hohen baulichen Dichte auf einer verhältnismässig grossen, kompakten Fläche stellt es ein eigenständiges Zentrum mit Wohnnutzung nördlich des eigentlichen Dorfkernes von Schötz dar. Der Gewässerraum wird voll ausgeschieden. Die einzige Ausnahme bildet die Parzelle Nr. 384 bei Feldheim, bei welcher der Gewässerraum auf die Kante des Hauptgebäudes angepasst wird, damit die genannte Parzelle zukünftig bebaubar bleibt (Interessenabwägung). Abb. 34: Säntbach, Blickrichtung Norden 13

20 Gesamt Links Rechts (z.t. ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 16 m 8 m 8 m Umsetzung im Zonenplan m m 0-8 m Abb. 35: Gewässerraum Säntbach Abschnitt 2 Abb. 36: Gefahrenkarte Wasser, Säntbach Abschnitt 2 Abb. 37: Intensitätskarte HQ 100, Säntbach Abschnitt 2 Abb. 38: Gewässernetzkarte Säntbach Abschnitt 2 (rot = unterirdisch) 14

21 4.5 Luthern Abschnitt 1: Luthernau Die bebauten Parzellen Nr. 142 und 216 sind als Gebiete mit einer mittleren von mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100) klassifiziert. Die Gefährdungen resultieren zum einen aus weiter südlich (in Richtung Schonauwald) liegenden Ausuferungen und zum anderen vor allem aus potenziellen Ausuferungen bei der Brücke Niderwil. Bei der Brücke besteht bereits ab einem 30-jährigen Ereignis die Gefahr von Verklausungen durch Schwemmholz, aufgrund eines zu geringen Freibords. Aufgrund der peripheren Lage ist das Gebiet Luthernau nicht als dichtes Gebiet zu betrachten. Abb. 39: Luthern Abschnitt 1 Aufgrund der wird der Gewässerraum in seiner vollen Breite ausgeschieden. Die eingedolte Leitung im westlichen Teil der Parzelle wird im Kapitel 4.9Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. behandelt. Gesamt Links Rechts (ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 52 m 26 m 26 m Umsetzung im Zonenplan m m - Abb. 40: Gewässerraum Luthern Abschnitt 1 Abb. 41: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt 1 Abb. 42: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt 1 15

22 4.5.2 Abschnitt 2: Luterenrain Es besteht eine geringe Gefährdung von geringer Intensität ab seltenen Ereignissen. Diese Zone für Sport und Freizeitanlagen wird als nicht dicht klassifiziert. Der Gewässerraum wird rechtsufrig voll ausgeschieden. Die Bauzone betrifft es dabei nur marginal. Gesamt Links Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 53 m 26.5 m 26.5 m Umsetzung im Zonenplan 26.5 m m Abb. 43: Gewässerraum Luthern, Abschnitt 2 Abb. 44: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt 2 Abb. 45: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt 2 16

23 4.5.3 Abschnitt 3: Gläng Die geringe Gefährdung von partiell schwacher Intensität ab häufigen Ereignissen (HQ30) bei der Gläng resultiert aus Ausuferungen westlich vom Glänghof durch den Rickenbach. Gemäss der Gefahrenkarte ist die Luther auf dem Abschnitt Gläng hochwassersicher. Ein möglicher Grund könnte eine vorhergehende, ab HQ30 potenzielle Verklausungsstelle bei der Brücke Ellmatt darstellen, welche bei einem allfälligen Hochwasserereignis Wasseraustritte schon vor der Gläng generiert und als Konsequenz folglich weniger Wasser in Richtung Gläng fliesst. Die Weilerzone (neu Sonderbauzone Gläng) ist aufgrund der peripheren Lage nicht als dicht anzusehen. Der Gewässerraum wird beidseitig voll ausgeschieden. Für die betroffenen Bauten gilt dabei die Bestandesgarantie. Abb. 46: Luthern bei Gläng Blickrichtung Norden Die heute existierenden Wasserbaulinien wurden vor dem Inkrafttreten der 2011 revidierten Gewässerschutzverordnung festgelegt und sind somit altrechtlich und aufzuheben. Gesamt Links Rechts (z.t. ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe m m m Umsetzung im Zonenplan m m m Abb. 47: Gewässerraum Luthern Abschnitt 3 Abb. 48: Gefahrenkarte Wasser, Luthern Abschnitt 3 Abb. 49: Intensitätskarte HQ 100, Luthern Abschnitt 3 17

24 4.6 Rickenbach Abschnitt 1: Gläng Unmittelbare Ausuferungen des Rickenbachs bei der Weilerzone Gläng sind nicht zu erwarten. Gemäss Gefahrenbericht von 2007 treten beim Weiler geringe Gefährdungen von lokal schwacher Intensität ab seltenen Ereignissen auf, die ihren Ursprung am Fusse des westlich liegenden Öliwald haben. An diesem Steilabhang sind potenzielle Rutschungen ins Gerinne des Rickenbachs möglich. Ab dem Wehr ist der Hochwasserschutz aber gemäss der Gemeinde gewährleistet. Die südlich des Rickenbachs gelegenen Felder fungieren als Retention. Die Weilerzone ist aufgrund der peripheren Lage als nicht dicht klassifiziert. Innerhalb der Bauzonen wird der Gewässerraum beidseitig voll ausgeschieden. Der nördliche Arm des Rickenbachs ist ein künstlicher Kanal. Auf eine Ausscheidung des Gewässerraums wird verzichtet. Gesamt Links Rechts (z.t. ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 18 m 9 m 9 m Umsetzung im Zonenplan 9-18 m 9 m 0-9 m Abb. 50: Rickenbach Richtung Osten Abb. 51: Gewässerraum Rickenbach Gläng Abb. 52: Gefahrenkarte Wasser, Rickenbach Gläng Abb. 53: Intensitätskarte HQ 100, Rickenbach Gläng 18

25 4.7 Strickbach Abschnitt 1: Strickmatt Es besteht eine mittlere Gefährdung von mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100) im nordöstlichen Teil der Bauzonen im Hübeli (Parzellen Nr. 73, 183, 212), aufgrund einer ungenügenden Kapazität der Durchlässe ab einem potenziellen 100-jährigen Ereignis. Das Gebiet Strickbach ist als nicht dicht klassifiziert. Der Gewässerabschnitt wird beidseitig voll ausgeschieden. Südlich wird der Verlauf im Rahmen der Generalisierung an die Strasse angepasst. Gesamt Links Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 11 m 5.5 m 5.5 m Umsetzung im Zonenplan m 5.5 m m Abb. 54: Strickbach Hübeli Abb. 55: Gewässerraum Strickbach Hübeli Abb. 56: Gefahrenkarte Wasser, Strickbach Hübeli Abb. 57: Intensitätskarte HQ 100, Strickbach Hübeli 19

26 4.8 Ron Abschnitt 1: Ronmüli Der Gewässerabschnitt ist hochwassersicher. Die eingezeichnete am Rande der Parzelle 747 ist mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (seltener als 300-jährig) und einer hohen Intensität (Restgefährdung) klassiert. Sie resultiert aus dem für ein sehr grosses Extremereignis nicht genügenden Profil. Das Gebiet mit dem Fussballplatz des FC Schötz und dem Mauritiusheim ist nicht dicht bebaut. Der Gewässerraum wird beidseitig voll ausgeschieden. Abb. 58: Ron in Richtung Ost (Hölzli) Gesamt Links Rechts (ausserhalb Bauzone) GWR Breite Vorgabe uwe 37 m 18.5 m 18.5 m Umsetzung im Zonenplan 18.5 m 18.5 m - Abb. 59: Gewässerraum Ron Ronmüli Abb. 60: Gefahrenkarte Wasser, Ron Ronmüli Abb. 61: Intensitätskarte HQ 100, Ron Ronmüli 20

27 4.9 Nebengewässer bei Luthernau Abschnitt 1: Luthernau Es besteht eine mittlere von mittlerer Intensität ab seltenen Ereignissen (HQ100). Diese Gefährdung resultiert, wie in Kapitel erwähnt, zum einen aus weiter südlich (in Richtung Schonauwald) liegenden Ausuferungen und zum anderen vor allem aus potenziellen Ausuferungen bei der Brücke Niderwil. Bei der Brücke besteht bereits ab einem 30-jährigen Ereignis die Gefahr von Verklausungen durch Schwemmholz, aufgrund eines zu geringen Freibords. Aufgrund der peripheren Lage ist das Gebiet Luthernau nicht als dichtes Gebiet zu betrachten. Aufgrund der wird der Gewässerraum in seiner vollen Breite ausgeschieden. Gesamt Links (teilw. ausserhalb Bauzone) Rechts GWR Breite Vorgabe uwe 11 m 5.5 m 5.5 m Umsetzung im Zonenplan m m Abb. 62: Gewässerraum Luthernau Abb. 63: Gefahrenkarte Wasser, Luthernau Abb. 64: Intensitätskarte HQ 100 Luthernau 21

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