PERSONALRATS-INFO DEZEMBER 2015
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- Viktor Vogel
- vor 8 Jahren
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1 PERSONALRATS-INFO DEZEMBER 2015 Themen dieser Ausgabe Steuerklasse auf Ihrer Lohnabrechnung - Softwarefehler in der ELStAM-Datenbank Krankheit BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Kindergeld Dienstbefreiung für Jugendarbeit Kleiner Service für Sekretärinnen Personalratswahlen Mitarbeitergespräch Konfliktberatung Von Ihrem Personalrat, Gebäude B 8, Telefon: 0921/ , personalrat@uni-bayreuth.de
2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit halber weisen wir zu Beginn dieser PR-Info darauf hin, dass wir generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben dürfen. Das gilt auch für diese Ausgabe der PR- Info. Wir haben unsere Informationen aber selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Vorsitzende Ihr Personalrat wünscht allen Kolleginnen und Kollegen Frohe Weihnachten und ein gesundes, gutes 2016 Bitte überprüfen Sie die Steuerklasse auf Ihrer Lohnabrechnung - Softwarefehler in der ELStAM-Datenbank Bei einzelnen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern wurden im Zeitraum Juli bis September 2015 die Steuerklassen unzutreffend umgestellt. Da der Fehler elektronisch nicht nachvollzogen werden kann, sind die Finanzämter auf Hilfe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer angewiesen. Das bedeutet für Sie: Bitte checken Sie die Steuerklasse auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. Falls diese fehlerhaft sein sollte, informieren Sie formlos Ihr Finanzamt. Nähere Infos finden Sie unter: nsteuerabzugsmerkmale_%28elstam%29/fehler_in_der_elstam-db.php Quelle: Mitteilung des HPR Seite 2 von 5
3 Krankheit Was ist arbeitsrechtlich zu beachten wenn man krank wird? Krankmeldung Bereits am ersten Krankheitstag ist die Arbeitsunfähigkeit dem jeweiligen Vorgesetzten mitzuteilen. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als 3 aufeinanderfolgende Arbeitstage, so ist am 4. Tag dem Arbeitergeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass von der Krankheit eingeschlossene Feiertage, bzw. Wochenenden, ebenfalls zu den Krankheitstagen zählen (z.b. Erkrankung von Freitag bis Montag, hier ist dann am Montag eine ärztliche AU vorzulegen). Im Falle eines krankheitsbedingten Verlassens des Arbeitsplatzes zählt auch dieser Tag bereits als erster Krankheitstag. Der Arbeitgeber hat überdies bei Verdacht des Missbrauchs die Möglichkeit, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu fordern. Entgeltfortzahlung und Krankengeld Beschäftigte, die unverschuldet durch Arbeitsunfähigkeit (z.b. infolge einer Erkrankung) an der Arbeitsleistung verhindert sind, erhalten bis zur Dauer von sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung. Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung erhält die/der Beschäftigte Krankengeld von der jeweiligen Krankenkasse und ggf. einen Krankengeldzuschuss durch die Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen. Nähere Angaben über den Anspruch und die Höhe des Krankengeldes erhalten sie ausschließlich von ihrer Krankenkasse. Verfall und Übertragung des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer aufgrund einer längeren Erkrankung nicht in der Lage war, den Urlaub des Vorjahres fristgerecht bis spätestens des Folgejahres einzubringen (nicht anzutreten!), verfällt der verbliebene Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub 15 Monate nach dem Ende des ursprünglichen Urlaubsjahres (z.b. verfällt ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch aus dem Jahr 2014 mit Ablauf des ). In diesen Fällen ist aber zu beachten, dass ein bisher eingebrachter Urlaub auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen pro Kalenderjahr angerechnet wird. Mitunter kann dies dann bedeuten, dass im Falle einer bereits erfolgten Einbringung von 20 Urlaubstagen, gar keine Übertragung mehr erfolgen kann. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf das BEM hinweisen. Dies betrifft Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen krankgeschrieben sind. Das Angebot eines BEMs ist eine gesetzliche Vorgabe und muss vom Arbeitgeber erfolgen. Der/die betroffene Beschäftigte bestimmt, wer neben Frau Dr. Dinglreiter (von Seiten der Personalabteilung) am BEM-Gespräch teilnimmt. Seite 3 von 5
4 In Frage kommen dafür: der Personalrat, die Betriebsärztin und der/die Vorgesetzte. Die Teilnahme am BEM ist nicht zwingend, kann jedoch in den Fällen Sinn machen, in denen ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Beschäftigung an der Universität Bayreuth besteht. Kindergeld Steuerliche Identifikationsnummer und Auszahlung des Kindergeldes ab 2016 Ab dem ist die steuerliche Identifikationsnummer (Id-Nr.) des Kindergeldberechtigten sowie des Kindes Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug. Bei Kindergeld-Neuanträgen sind daher Ihre Id-Nr. und die Id-Nrn. Ihres Kindes/Ihrer Kinder in jedem Fall sofort auf dem Antragsformular anzugeben. Zur Zuordnung innerhalb der Landesfamilienkasse bzw. der sonstigen für Sie zuständigen Familienkasse ist immer die Angabe Ihres vollständigen Geschäftszeichens (siehe Kinderfestsetzungsbescheid bzw. letzte Bezügemitteilung) erforderlich. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen, müssen Sie jedoch keine Einstellung der Kindergeldzahlung zum befürchten. Das festgesetzte Kindergeld wird auch dann wie gewohnt weiter ausgezahlt, wenn Sie die Id-Nr. Ihres Kindes/Ihrer Kinder der zuständigen Familienkasse noch nicht mitgeteilt haben. Vielmehr ist es in Bestandfällen ausreichend, wenn Sie die notwendigen Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Die Mitteilung der Id-Nr. Ihres Kindes/Ihrer Kinder an die zuständige Familienkasse sollte dann schriftlich unter Angabe Ihres vollständigen Geschäftszeichens (siehe Kindergeld-Festsetzungsbescheid bzw. letzte Bezügemitteilung) erfolgen. Quelle: LfF Die Möglichkeit einer Dienstbefreiung für Jugendarbeit Voraussetzung für eine entsprechende Freistellung ist hier in jedem Fall, dass ein antragsberechtigter Verband im Sinne des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit den Antrag auf Freistellung gestellt hat! Dies sind in der Regel Verbände u. ä. auf Landesebene (Beispiel: Bayerische Sportjugend im BLSV, Bayerisches Jugendrotkreuz, usw.), nicht lediglich auf Ortsebene. Kleiner Service für Sekretärinnen Auf unserer Personalratsseite A-Z haben wir eine kleine Liste mit Ansprechpartnern begonnen, die für Sekretärinnen hilfreich sein könnte. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Unsere Übersicht soll Sekretärinnen helfen, Ansprechpartner, die möglicherweise nicht ganz so häufig gesucht werden, schnell zu finden. Sollte Ihnen noch jemand einfallen, der in diese Aufzählung gehören könnte, so teilen Sie uns dies bitte per mit. Seite 4 von 5
5 alle 5 Jahre wieder Zum endet die fünfjährige Legislaturperiode des Personalrats an der Universität Bayreuth. Im Juni 2016 wird daher ein neues Personalratsgremium gewählt. Wenn Sie Interesse haben, sich als Personalratsmitglied für Ihre Kolleginnen und Kollegen einzusetzen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Tel , personalrat@uni-bayreuth.de Arbeiten Sie nur oder sprechen Sie auch miteinander? Wir wissen, dass in vielen Bereichen kaum Zeit bleibt, in Ruhe im vertraulichen Vier-Augen- Gespräch mit der/dem Vorgesetzten einen offenen Austausch zu führen. Umso wichtiger ist es, das jährliche Mitarbeitergespräch einzufordern, denn wenn wir miteinander sprechen, werden wir Missverständnisse aufklären, Probleme lösen und Konflikte vermeiden. Und wenn es bei Ihnen keine Probleme gibt, dann wäre endlich einmal Zeit vorhanden, die gegenseitige Zufriedenheit zu äußern. Das Formular für die Dokumentation des Mitarbeitergesprächs finden Sie unter: unter der Rubrik Weiteres oder unter A-Z/index.html Wer in einem Loch sitzt, sollte als Erstes aufhören, tiefer zu graben mit diesen Worten begannen die Konfliktberater ihren Vortrag bei einer Personalversammlung vor ca. 2 Jahren, in der sie sich und ihr Angebot vorstellten. Wir hoffen sehr, dass Ihre Arbeitssituation hier an der Universität Bayreuth einen Besuch bei der Konfliktberatung unnötig macht. Sollten Sie jedoch in einen Konflikt mit einer Kollegin/einem Kollegen oder mit Vorgesetzten verstrickt sein, so zögern Sie nicht, das Angebot der Konfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Auf unserer Homepage finden Sie weiterführende Informationen zu den Konfliktberatern. Unter anderem haben wir dort auch einige der häufig gestellten Fragen in diesem Zusammenhang gesammelt, die uns dann die Konfliktberater beantwortet haben. Seite 5 von 5
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