Grundstücksverkauf der Landeshauptstadt München. München Messestadt Riem 4. Bauabschnitt Wohnen, Edinburghplatz südlich

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1 Wohnen in München Referat für Seite Stadtplanung 1 von 17 und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-11 Grundstücksverkauf der Landeshauptstadt München München Messestadt Riem 4. Bauabschnitt Wohnen, Edinburghplatz südlich Ausschreibung folgender Wohnbaugrundstücke Bauquartier WA 3 Bauquartier WA 10 mit freifinanziertem Wohnungsbau und geförderten Eigentumswohnungen (München Modell-Eigentum) für Baugemeinschaften Visualisiertes Luftbild ASTOC/LHM

2 Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Messestadt Riem - 4. Bauabschnitt Wohnen Verkehrliche Erschließung Grundstücksdaten Baurecht Gestaltungsleitlinien und Beratergruppe Dienstbarkeiten Ökologische und energetische Anforderungen Wohnungsbau Nichtwohnnutzung Verkehrswerte / Kaufpreise Ausschreibungsverfahren Vergabekriterien der 1. Stufe Auswahlkriterien der 2. Stufe Bewerbung Weiterer Ablauf des Verfahrens Kaufvertrag und Fristen Rückfragen...16 Ende der Angebotsfrist: (siehe Kapitel 15 Bewerbung ) Dienstag, der , 12 Uhr

3 Seite 3 von 17 1 Messestadt Riem - 4. Bauabschnitt Wohnen Der 4. Bauabschnitt Wohnen erweitert das bereits bestehende Wohngebiet südlich der Willy-Brandt-Allee nach Westen hin. Im Osten schließt der 4. Bauabschnitt unmittelbar an den 1. Bauabschnitt an, während im Westen die alte Tribünenanlage des früheren Flughafens dem 4. Bauabschnitt direkt vorgelagert ist. Der 4. Bauabschnitt ist damit gleichzeitig der westliche Endpunkt der Bauachse südlich der Willy-Brandt-Allee. Den östlichen Endpunkt der Achse bildet das Schulzentrum und der Rodelhügel nahe des U-Bahnhofs Messestadt Ost. Die Grundstücksflächen des 4. Bauabschnitts Wohnen weisen eine überdurchschnittliche Lagequalität auf, da sowohl im Westen (Freiflächenbereich mit Tribüne) als auch im Süden (Riemer Park) ausgedehnte Grünflächen angrenzen. Hinzu kommt, dass auch im Norden nicht die zentrale belebte Erschließungsachse der Willy-Brandt-Allee, sondern der weitgehend verkehrsberuhigte und nach dem Ausbau großzügig begrünte Edinburghplatz angrenzt. Die Nahversorgung des 4. Bauabschnitts ist über die Riem Arcaden und über das künftige Ladenangebot innerhalb des neuen Bauabschnitts gewährleistet. Gemeinbedarfseinrichtungen sind im 4. Bauabschnitt Wohnen nicht vorgesehen. Die in den anderen Bauabschnitten vorhandenen sozialen und schulischen Einrichtungen decken den zusätzlichen Bedarf durch die Wohnbebauung im 4. Bauabschnitt mit ab. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München prüft derzeit den Bau einer Umgehungsstraße zwischen den Straßen Am Mitterfeld und Rappenweg. Die

4 Seite 4 von 17 Straßentrasse würde entweder durch den künftigen Bereich der Arrondierung Kirchtrudering oder weiter östlich zwischen der Arrondierung Kirchtrudering und der ehemaligen Flughafentribüne verlaufen. Aufgrund ihrer Lage bzw. ihrer Bauausführung wird für beide Varianten gewährleistet sein, dass die gesetzlichen Lärmimmissionswerte im 4. Bauabschnitt Wohnen eingehalten werden. Derzeit ist allerdings noch völlig offen, ob der Stadtrat dem Bau eines Straßenprojektes überhaupt zustimmt. 2 Verkehrliche Erschließung Die Zufahrt zum 4. Bauabschnitt Wohnen erfolgt von Norden her über den Edinburghplatz zur Flughafen-Riem-Straße als zentraler Straßenachse nach Süden. Die Flughafen-Riem-Straße (U-1422) ist über die beiden West-Ost-Achsen Oslostraße (U-1439) und Kopenhagenstraße (U-1440) an das Straßennetz des benachbarten Bauabschnitts angebunden. Nur diese Straßen sind für den Individualverkehr unbeschränkt befahrbar. Die Feinverästelung des Erschließungssystems wird über insgesamt acht verkehrsberuhigte Stichwege in Ost-West-Richtung erreicht. Diese Wege dürfen lediglich zum Be- und Entladen kurzzeitig von Kraftfahrzeugen befahren werden. Mit diesen Wegen ist gewährleistet, dass alle ungeteilten Bauquartiere des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr m von drei Seiten von öffentlichen Verkehrsflächen umschlossen werden. Die Nutzung dieser Wege zum Parken oder als Zu- bzw. Abfahrt von Tiefgaragenanlagen ist im Interesse des verkehrsberuhigten Charakters nicht möglich. Demzufolge werden sämtliche Tiefgaragen der künftigen Wohnungsbauprojekte allein von der zentralen Flughafen-Riem-Straße sowie der Oslo- und Kopenhagenstraße aus erschlossen (siehe Lageplan, Anlage 1). Das Straßen- und Wegesystem im 4. Bauabschnitt wurde als Baustraßen soweit hergestellt, dass sofort mit den Bauarbeiten für die Wohngebäude begonnen werden kann. 3 Grundstücksdaten Bei den zum Verkauf stehenden Grundstücken handelt es sich um (a) das Flst. Nr. 1408/304 der Gemarkung Trudering, genannt Bauquartier WA 3 mit einer Größe von m². (b) das Flst. Nr. 1408/316 der Gemarkung Trudering, genannt Bauquartier WA 10 mit einer Größe von m². Das Gelände ist weitgehend eben und liegt derzeit brach. Die Grundstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs lastenfrei vorgetragen. Zur Abteilung II wird auf die Ausführungen in Kapitel 6 Dienstbarkeiten verwiesen.

5 Seite 5 von 17 4 Baurecht Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr m der Landeshauptstadt München Messestadt Riem, 4. Bauabschnitt Wohnen, Edinburghplatz südlich vom (Anlagen 2 und 3). Der Bebauungsplan gibt folgende Eckdaten vor: Allgemeines Wohngebiet (WA). nur Flachdächer zulässig. Die notwendigen Stellplätze sind in Tiefgaragen auf den Baugrundstücken nachzuweisen. Die Zu- und Ausfahrten der Tiefgaragen sind in die Hauptgebäude zu integrieren und ausschließlich an der Flughafen-Riem-Straße (U-1422) bzw. Oslostraße (U-1439) anzuordnen. (Der Plan ist zur Maßentnahme nicht geeignet) Bauquartier WA 3 GF: m² GRZ: 0,70 Bauquartier WA 10 GF: m² GRZ: 0,75 Im Erdgeschoss des Eckgebäudes U-1422 (Flughafen-Riem-Straße) / U-1651 (Den-Haag- Straße) ist im Eckbereich an der Flughafen- Riem-Straße nur eine Nicht-Wohnnutzung gemäß Satzungstext ( 2 Absatz 2 und 3) zulässig. Die östliche Grundstücksgrenze verläuft entlang der rechten Seite des festgesetzten, 3 m breiten Versickerungsgrabens.

6 Seite 6 von 17 5 Gestaltungsleitlinien und Beratergruppe Auf die Leitlinien zur Gestaltung für den 4. Bauabschnitt Wohnen" (Anlage 4) und den Freiflächenrahmenplan für den 4. Bauabschnitt Wohnen (Anlage 5) wird verwiesen. Hierin werden die städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen für die Planung und Gestaltung der Gebäude und Freiräume anschaulich dargestellt. Die Umsetzung ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplans geregelt. Für die Messestadt Riem wurde bereits in den Jahren der ersten baulichen Entwicklungen die Beratergruppe für Stadtgestaltung und Ökologie" eingerichtet. Der Beratergruppe sind die Planungen für jedes Bauvorhaben vorzulegen, das in der Messestadt Riem realisiert werden soll. Demgemäß sind auch die Planungen für die Wohnbauvorhaben im 4. Bauabschnitt rechtzeitig für eine Behandlung in der Beratergruppe anzumelden. Die Beratergruppe prüft die architektonische und ökologische Ausrichtung der Einzelprojekte. Das Ergebnis der Behandlung in der Beratergruppe hat für die weiteren Planungsarbeiten und für das Freistellungs- oder Baugenehmigungsverfahren empfehlenden Charakter. 6 Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Geothermisches Fernwärmenetz Die Grundstücke sind im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit Geothermisches Fernwärmenetz zugunsten der Landeshauptstadt München des Inhalts belastet, dass die Errichtung sowie der Betrieb von anderen Anlagen zur Raumbeheizung und Brauchwasserbereitung als solche, die an das geothermisch gespeiste Fernwärmenetz angeschlossen wurden oder werden, zu unterlassen sind. Dies bedingt einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz für alle Vorhaben und den Ausschluss der Verwendung regneraritver Energie zur Wärmegewinnung. Weitere Dienstbarkeiten Zudem müssen folgende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, die im Entwurf des Kaufvertrags (Anlage 6) näher ausgeführt sind, zugunsten der Landeshauptstadt München bestellt werden: Dienstbarkeit Wohnungsbindungsrecht (Kaufvertragsentwurf Ziffer 12) Dienstbarkeit Feuerwehrzufahrt (Kaufvertragsentwurf Ziffer 18) Dienstbarkeit Betretungsrecht und Recht zur Vornahme von Gehölzpflanzungen und/oder Geh- und Leitungsrecht (Kaufvertragsentwurf Ziffer 19) Dienstbarkeit Gemeinschaftsantennen (Kaufvertragsentwurf Ziffer 23) Dienstbarkeit KfW-Effizienzhaus 70 (Kaufvertragsentwurf Ziffer 27)

7 Seite 7 von 17 7 Ökologische und energetische Anforderungen Die Käufer müssen sich bei Abschluss des Kaufvertrags bereit erklären, entsprechend einer generellen Vorgabe des Stadtrates der Landeshauptstadt München, bei der Planung, beim Bau der Gebäude, im haustechnischen Bereich und auch bei der Nutzung der Gebäude sowie bei der Freiflächengestaltung und bei der Abfallbeseitigung in höchstmöglichem Umfang ökologische und baubiologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen und zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Käufer, die im Ökologischen Kriterienkatalog (Anlage 7) aufgeführten Bestimmungen soweit im Einzelnen nichts anderes festgelegt ist bis zum Ablauf von 10 Jahren ab jeweiliger Bezugsfertigkeit der Gebäude zu beachten. Entsprechend den Anforderungen des Ökologischen Kriterienkataloges verpflichten sie sich, die Wohngebäude so auszuführen, dass sie dem Standard eines KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) entsprechen (Kaufvertragsentwurf Ziffer 27, Anlage 6). 8 Wohnungsbau Die Grundstücke der Bauquartiere WA 3 und WA 10 werden für Projekte mit einer Mischung von ca. 70 % freifinanziertem Wohnungsbau und ca. 30 % München Modell-Eigentum (dies entspricht jeweils 15 München Modell-Wohnungen bei einer rechnerischen Durchschnittsgröße von 110 m² GF je geförderter Wohnung) ausgeschrieben. Für die Bindungen im München Modell-Eigentum wird auf die entsprechenden Regelungen im Entwurf des Kaufvertrags (Anlage 6) verwiesen. Unter Ziffer 12 dieses Vertragsentwurfs sind nähere Angaben zur Errichtung und zum Erwerb der München Modell-Wohnungen enthalten. Weitere Informationen zum München Modell: 9 Nichtwohnnutzung Nichtwohnnutzung ist im Erdgeschossbereich des südwestlichen Eckgebäudes im WA 10 an der Flughafen-Riem-Straße verbindlich festgesetzt (Satzungstext Bebauungsplan mit Grünordnung Nr m, 2 Abs. 3, Anlage 3). Darüber hinaus sind Läden, Praxen o.ä. auch in den Erdgeschossbereichen der weiteren Gebäude entlang der Nord-Süd-Achse zur Belebung und Nahversorgung des neuen Siedlungsbereiches erwünscht. Die für die Nichtwohnnutzung erforderliche Geschossfläche ist vollständig dem Anteil des freifinanzierten Wohnungsbaus zuzurechnen und entsprechend zu bezahlen.

8 Seite 8 von Verkehrswerte / Kaufpreise Die beiden ausgeschriebenen Grundstücke - Bauquartier WA 3 und Bauquartier WA 10 - sollen zu festen Verkehrswerten, d.h. ohne Preiswettbewerb, veräußert werden. a) Das unabhängige Bewertungsamt der Landeshauptstadt München hat für die Flächen mit Gutachten vom für den freifinanzierten Wohnungsbau folgende Verkehrswerte jeweils erschließungsbeitragsfrei festgestellt: Bauquartier WA 3: 1.770,- je m² Geschossfläche (GF) Bauquartier WA 10: 1.460,- je m² Geschossfläche (GF) Diese Preise stellen den Baulandwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung dar. Im Verlauf des Vergabeverfahrens bis zum Kaufvertragsabschluss können sich die Preise verändern. Da die Landeshauptstadt München Grundstücke nicht unter Wert verkaufen darf, werden die Baulandwerte unmittelbar vor Abschluss der Kaufverträge nochmals durch das Bewertungsamt überprüft. Der Verkauf erfolgt zu den dann festgestellten Grundstückspreisen für den freifinanzierten Wohnungsbau (inklusive der Nichtwohnnutzung im WA 10). b) Der Kaufpreisanteil für das München Modell-Eigentum ist vom Stadtrat für alle städtischen München Modell-Flächen im Stadtgebiet einheitlich festgelegt worden und variiert je nach Einkommen des Käuferhaushalts zwischen 375,-, 525,- oder 675,- je m² GF (Anlage 8). Der Preis von 375,- je m² GF gilt für den Erwerb durch Haushalte mit einem Einkommen bis maximal zur Einkommensstufe II der Ziffer 19.3 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) ggf. zuzüglich haushaltsbezogener Kinderkomponente ( München Modell 1 ). Haushalte mit einem Einkommen bis maximal zur Einkommensstufe III der Ziffer 19.3 der WFB 2012 ggf. zuzüglich haushaltsbezogener Kinderkomponente zahlen 525,- je m² GF ( München Modell 2 ). Für Verkäufe an die darüber hinaus im München Modell-Eigentum berechtigten Käuferhaushalte mit einem Einkommen bis maximal zur Einkommensstufe IV gemäß der Systematik der WFB 2012 ggf. zuzüglich haushaltsbezogener Kinderkomponente beträgt der Grundstückskaufpreis 675,- /m² GF ( München Modell 3 ). Die nachfolgend genannten Kaufpreise für die ausgeschriebenen Bauquartiere setzen sich - jeweils unter Ausschöpfung des vollen Baurechts - zusammen aus Kaufpreisanteilen für den freifinanzierten Wohnungsbau (inklusive der Nichtwohnnutzung im WA 10) und für das München Modell-Eigentum (unter Berücksichtigung des Anteils von 30% der GF im München Modell 1, siehe Kapitel 8 Wohnungsbau ). Insofern stellen diese auf der Basis der maximal möglichen Anteile für das München Modell 1 berechneten Kaufpreise, Minimalpreise dar.

9 Seite 9 von 17 Bauquartier WA 3 Der vorläufige Kaufpreis für das Grundstück liegt bei ,-. Dieser setzt sich aus den Kaufpreisanteilen des freifinanzierten Wohnungsbaus in Höhe von ,- (1.770,- /m² GF für m² GF) und des Wohnungsbaus im München Modell- Eigentum in Höhe von ,- (375,- /m² GF für m² GF) zusammen. Bauquartier WA 10 Der vorläufige Kaufpreis für das Grundstück liegt bei ,-. Dieser setzt sich aus den Kaufpreisanteilen des freifinanzierten Wohnungsbaus inklusive der Nichtwohnnutzung in Höhe von ,- (1.460,- /m² GF für m² GF) und des Wohnungsbaus im München Modell-Eigentum in Höhe von ,- (375,- /m² GF für m² GF) zusammen. Angebote für höhere Quadratmeterpreise werden weder für den freifinanzierten Wohnungsbau noch für das München Modell-Eigentum erwartet, da es sich jeweils um Festpreise je m² GF handelt. Der Festpreis für den freifinanzierten Wohnungsbau wird jedoch unmittelbar vor Abschluss der Kaufverträge nochmals überprüft und ggf. angepasst. Die endgültige Festsetzung der Kaufpreisanteile für den freifinanzierten Wohnungsbau und für das München Modell-Eigentum ist abhängig von den tatsächlichen Flächenanteilen der zugelassenen Wohnbauarten (freifinanziert und München Modell-Eigentum) und den Einkommensstufen der Käuferhaushalte ( München Modell 1, München Modell 2 oder München Modell 3 ) und bleibt der Geschoßflächenabrechnung vorbehalten (Kaufvertragsentwurf Ziffer 9.1, Anlage 6). Vor Abschluss der Kaufverträge haben die Erwerberinnen und Erwerber von Wohnungen im München Modell - Eigentum eine Bescheinigung der Bewilligungsstelle München (Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA III/11, Blumenstraße 31, München) vorzulegen. Diese muss die grundsätzliche Berechtigung zum Erwerb einer Immobilie im München Modell - Eigentum sowie die konkrete Einkommensstufe des Käuferhaushaltes beinhalten. Sollten die Grundstücke intensiver baulich genutzt werden, als in diesem Exposé zugrunde gelegt wurde, kommt die entsprechende Kaufpreisnachbesserungsklausel im Kaufvertrag (Kaufvertragsentwurf Ziffer 11, Anlage 6) zur Anwendung. Die erstmalige Herstellung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Erschließungsanlagen erfolgt durch die Stadt. In einer 1. Baustufe wurden bereits die Baustraßen hergestellt, in der 2. Baustufe erfolgt die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen.

10 Seite 10 von 17 Sonstige Anschlusskosten für die Versorgung insbesondere mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Telefon etc. richten sich nach den jeweiligen Bedingungen des Versorgungsunternehmens und sind einschließlich etwaiger von den Versorgungsunternehmen geforderter Baukostenzuschüsse, Anschlussbeiträge u.ä. für den Anschluss an die Leitungsnetze von Strom, Gas, Wasser etc. von den Käuferinnen und Käufern zusätzlich zu tragen. 11 Ausschreibungsverfahren Grundstücksverkäufe für den Wohnungsbau, einschließlich solcher für den geförderten Wohnungsbau, werden grundsätzlich mangels Vorliegen eines Bauauftrags ohne Anwendung der Einzelbestimmungen des Vergaberechts durchgeführt. Es werden aber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze wie Transparenz, Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot beachtet. Die ausgeschriebenen Bauquartiere werden ausschließlich an Baugemeinschaften vergeben. Definition Baugemeinschaft Eine Baugemeinschaft ist ein gemeinschaftsorientierter Zusammenschluss von bauwilligen Familien und Einzelpersonen, die sich unter Vereinbarung gemeinsamer verbindlicher Ziele zum Bau selbstgenutzten Wohneigentums organisieren: Jedes Baugemeinschaftsmitglied kauft seinen Miteigentumsanteil am Grundstück direkt von der Stadt München als Grundstückseigentümerin. Die Projektplanung erfolgt unter aktiver Beteiligung aller Mitglieder der Baugemeinschaft, bei gleichzeitig individuellen Entscheidungsmöglichkeiten der einzelnen Mitglieder. Alle Verträge und Kosten sind für alle Mitglieder der Baugemeinschaft offen einsehbar und beeinflussbar. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Eine Unterscheidung zwischen Baugemeinschaft (für Objekte mit Wohnungseigentümergemeinschaft) und Baugruppe (für Objekte mit Realteilung) trifft die Stadt nicht. Klassische Form ist die Baugemeinschaft mit Architektin bzw. Architekt und ggf. unterstützt durch ein professionelles Dienstleistungsunternehmen mit Beratungs-, Steuerungs- und Moderationsaufgaben. Die Vergabe erfolgt in einem 2-stufigen Ausschreibungsverfahren. Die erste Stufe beinhaltet niederschwellige Vergabekriterien (Kapitel 12), um den Aufwand hinsichtlich der Bewerbung so gering wie möglich zu halten. Soweit bereits auf dieser Basis eine Auswahlentscheidung für die Vergabe der Grundstücke getroffen werden kann, entfällt die zweite Stufe.

11 Seite 11 von 17 Ist keine Entscheidung möglich, wird unter Einbindung und transparenter Information aller verbliebenen Bewerberinnen die zweite Stufe des Ausschreibungsverfahrens eröffnet. Neue Bewerbungen werden nicht zugelassen. Die zweite Stufe der Ausschreibung ist als Konzeptausschreibung vorgesehen. Es werden von den Bewerberinnen über die Vergabekriterien der ersten Stufe hinausgehende Angebote erwartet. Diese werden nach einer vorab festgelegten Bewertungsmatrix ausgewertet und bepunktet (siehe Kapitel 13 Auswahlkriterien der 2. Stufe"). Den Zuschlag erhält jeweils die Baugemeinschaft mit der höchsten Punktezahl. 12 Vergabekriterien der 1. Stufe Die Bewerberin muss nachfolgende zwingende Vergabekriterien anerkennen, um eines der ausgeschriebenen Bauquartiere erwerben zu können: 1. Kaufpreis (Festpreis = Verkehrswert) 2. Errichtung von 15 Eigentumswohnungen im Rahmen des München Modells (entspricht ca. 30 % der GF bei einer rechnerischen Durchschnittsgröße von 110 m² GF je Wohnung) 3. Anschluss an das geothermisch gespeiste Fernwärmenetz (Verwendung regenerativer Energien zur Wärmegewinnung ist ausgeschlossen) 4. Leitlinien zur Gestaltung für den 4. Bauabschnitt Wohnen" und Freiflächenrahmenplan für den 4. Bauabschnitt Wohnen (Anlagen 4 und 5) 5. Ökologischer Kriterienkatalog inklusive KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) als energetischer Mindeststandard (Anlage 7) 6. Planung und Bau der geförderten München Modell-Wohnungen gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012, u.a. Ziffern 8 und 34.5 bis 34.10, Anlage 9) 7. Organisation der Baugemeinschaft: Die Baugemeinschaft hat (bzw. die Baugemeinschaften einer Bietergemeinschaft gemeinsam haben) bereits mindestens 11 feste Mitglieder (= Haushalte), die sich vertraglich zu einer GbR zusammengeschlossen haben. 8. Schriftliche Bestätigung eines Kreditinstituts, dass dort bereits ein ausführliches Finanzierungsgespräch mit der Baugemeinschaft geführt wurde. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung in der 1. Stufe ausschließlich die für jedes Bauquartier gesondert auszufüllenden, als Anlagen 10 a und 10 b beigefügten Angebotsvordrucke. Sofern für ein Bauquartier nur eine zulässige Bewerbung bzw. Gemeinschaftsbewerbung eingegangen ist, kann die Vergabe mit der Auflage, die Vergabekriterien zu erfüllen - bereits nach der ersten Stufe erfolgen.

12 Seite 12 von Auswahlkriterien der 2. Stufe Falls für ein Bauquartier mehr als eine zulässige Bewerbung vorliegt, geht das Ausschreibungsverfahren in eine zweite Stufe. Diese stellt eine beschränkte Ausschreibung dar. Bewerben können sich nur einzelne oder in Gemeinschaftsbewerbungen zusammengeschlossene Baugemeinschaften auf solche Bauquartiere, für die sie bereits in der 1. Stufe eine Bewerbung abgegeben haben. Um die konkurrierenden Angebote trotz unterschiedlicher Ausrichtungen von Baugemeinschaften auch ohne Preiswettbewerb (es gelten feste Grundstückspreise) vergleichen und bewerten zu können, werden zu folgenden Punkten, die über die Vergabekriterien der ersten Stufe hinausgehen, Aussagen erwartet: 1. Wohnungspolitisches Kriterium (maximal 45 Punkte) Sparsamer Wohnflächenverbrauch (jeweils im Verhältnis zur Personenzahl), d.h. möglichst hoher Anteil der freifinanzierten Wohnungen, die den Wohnungsgrößen gemäß Ziffern 34.5 bis 34.9 der WFB 2012 (Anlage 9) entsprechen. 2. Energetische und Ökologische Kriterien (maximal 45 Punkte) a) Möglichst hoher Effizienzgrad: KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) b) Besonders hohe energetische Qualitäten in Form einer nicht-negativen Primärenergiebilanz c) Möglichst hoher Anteil von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen d) Regen- und/oder Grauwassernutzung e) Durchführung von baulichen Maßnahmen für Gebäudebrüter (siehe auch Ökologischer Kriterienkatalog Nr. 7, Anlage 6) 3. Gruppenbezogenes Kriterium (maximal 10 Punkte) Möglichst hoher Anteil an festen Mitgliedern in der Baugemeinschaft (ggf. durch Zusammenschluss von Baugemeinschaften zu einer Bietergemeinschaft) Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht werden. Den Zuschlag erhält jeweils die Baugemeinschaft, die die höchste Punktzahl erreicht. Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien und deren Bewertung erhalten Sie nach Abschluss der 1. Stufe der Ausschreibung (siehe Kapitel 16 Weiterer Ablauf des Verfahrens ).

13 Seite 13 von Bewerbung Für die ausgeschriebenen Grundstücke können sich ausschließlich Baugemeinschaften bewerben. Eine Baugemeinschaft kann grundsätzlich Angebote für beide Bauquartiere abgeben. Paketbewerbungen, d.h. ein einzelnes Gebot für beide Bauquartiere, sind dagegen nicht zulässig. Um möglichst vielen Baugemeinschaften eine Chance zu geben, ausgewählt zu werden, wird festgelegt, dass eine Baugemeinschaft nicht mehr als ein Bauquartier erwerben kann, unabhängig davon, ob sie aufgrund ihrer Angebote bei beiden Bauquartieren zu berücksichtigen wäre. (Hinweis: Zuerst erfolgt die Vergabe des Bauquartiers WA 3. Die Bieterin, die dort den Zuschlag erhält, wird bei der Vergabe des Bauquartiers WA 10 nicht mehr berücksichtigt. Auch eine nachträglich Rücknahme des Angebots für das Bauquartier WA 3 führt nicht zur Berücksichtigung bei der Vergabeentscheidung für das Bauquartier WA 10.) Gemeinschaftsbewerbungen für ein Bauquartier sind zulässig, d.h. mehrere kleine Baugemeinschaften können zusammen eine Bewerbung für ein Bauquartier abgeben. Bewerbungen auf Teilflächen der o.g. Bauquartiere sind dagegen nicht zulässig. Eine Baugemeinschaft kann sich nicht auf die Bauquartiere mit der Option bewerben, dass sich eine andere Baugemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Bewerbung oder - nach erfolgter Auswahl - an der Realisierung des Projektes beteiligt. Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Dienstag, , Uhr bei folgender Adresse eingegangen sein: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau, HA III/11 Blumenstraße 31, Zimmer München Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der ausschreibenden Stelle (Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III/11) an. Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift NICHT ÖFFNEN! Terminsache Kaufangebot Messestadt Riem (Baugemeinschaften) gekennzeichneten Briefumschlag an die vorgenannte Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden Sie für den Umschlag den Adressvordruck, der den Angebotsvordrucken Anlage 10a und 10b beiliegt. Angebote per oder Fax sind nicht zulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen.

14 Seite 14 von 17 Das Angebot/ die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten: (Bitte benutzen Sie für jedes Grundstück einen gesonderten Angebotsvordruck - Anlagen 10a und 10b) Name der Baugemeinschaft und Benennung einer bevollmächtigten Vertreterin/eines bevollmächtigten Vertreters, die bzw. der die Baugemeinschaft gegenüber der Landeshauptstadt München rechtsverbindlich vertritt, sowie Angabe einer zustellfähigen Korrespondenzadresse; Bezeichnung der Fläche, auf die sich das Kaufangebot bezieht und Bestätigung des Kaufangebots in Höhe des festen Kaufpreises (Verkehrswert); Anerkennung der zwingenden Vergabekriterien gemäß Kapitel 12 dieses Exposés; GbR-Vertrag mit Unterschriften aller (bisherigen) Baugemeinschaftsmitglieder und eine zugehörige Adressenliste der Mitglieder mit Angabe der Haushaltsgrößen; Bestätigung eines Kreditinstituts, dass ein Finanzierungsgespräch geführt wurde; Erklärung, im Falle einer Auswahl den Kaufvertrag mit der Stadt mit den in der Anlage 6 bezeichneten Inhalten unverzüglich notariell zu beurkunden. Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben bzw. das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren. Nebenangebote sind nicht zulässig. Soweit ein Nachweis der Bonität gefordert wird, ist dieser innerhalb der dafür gesondert festzulegenden Frist vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren. Hinweise: Aus der Ausschreibung und den darin enthaltenen Daten kann kein Maklerauftrag o. ä. abgeleitet werden. Die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen liegen im Geschäftsrisiko der Baugemeinschaft. 15 Weiterer Ablauf des Verfahrens Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Angebote hinsichtlich der Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen. Wenn sich daraus für ein Grundstück lediglich eine zulässige Bewerbung ergibt, wird diese Baugemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft dem Stadtrat zur Auswahl vorgeschlagen. Für alle anderen konkurrierenden Baugemeinschaften, die zulässige Angebote abgegeben haben, wird die 2. Stufe des Ausschreibungsverfahrens eröffnet. Alle zur 2. Stufe zugelassenen Bewerberinnen werden dazu am Dienstag, den um Uhr zu einem gemeinsamen Gespräch bei der ausschreibenden Stelle im Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Blumenstraße 31, Zimmer 540) eingeladen.

15 Seite 15 von 17 Hierbei wird insbesondere erläutert, ob ein Grundstück bereits mit der 1. Stufe der Ausschreibung vergeben werden konnte und welche Baugemeinschaften in einer 2. Stufe der Ausschreibung um ein Bauquartier konkurrieren werden. Dies soll den Bewerberinnen ermöglichen, sich in der 2. Stufe der Ausschreibung zu Bietergemeinschaften für ein Grundstück zusammenzuschließen. Die bevollmächtigten Vertreterinnen und Vertreter der Baugemeinschaften erhalten die Ausschreibungsunterlagen für die 2. Stufe des Verfahrens ausgehändigt. Falls keine Vertreterin oder kein Vertreter der Baugemeinschaft anwesend ist, werden die Unterlagen per Post an die gemeldete Korrespondenzadresse zugeschickt. In den Ausschreibungsunterlagen, werden die in Kapitel 13 genannten Auswahlkriterien der 2. Stufe näher erläutert und die für die Auswahlentscheidung bindende Bewertungsmatrix dargestellt. Ebenso wird der Termin für die Abgabe der Angebote der 2. Stufe genannt. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die 2. Stufe des Ausschreibungsverfahrens werden die dazu eingegangenen Bewerbungen nach der vorab festgelegten Bewertungsmatrix ausgewertet. Für die ausgeschriebenen Bauquartiere werden jeweils die Bestbieterin (mit der höchsten Punktzahl) und die nächstbeste Bieterin als Nachrückerin ermittelt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung legt dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung einen entsprechenden Auswahlvorschlag für die Vergabe der ausgeschriebenen Grundstücke vor. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung fasst darüber einen Auswahl-Beschluss. Alle Baugemeinschaften, die eine Bewerbung abgegeben haben und nicht vom Verfahren ausgeschlossen wurden, werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA III/11 vom Ergebnis des Auswahlbeschlusses schriftlich unterrichtet. Ein Ausschluss wird ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Anschließend legt das Kommunalreferat dem Kommunalausschuss (ggf. auch der Vollversammlung des Stadtrates) den eigentlichen Verkaufsbeschluss vor. Die ausgewählte Baugemeinschaft wird nach Beschlussfassung vom Kommunalreferat schriftlich darüber informiert, dass der Stadtrat über den Verkauf beschlossen hat und die Stadt beabsichtigt, ihr Kaufangebot anzunehmen. Die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufs kann (frühestens) 10 Tage nach der Beschlussfassung erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass vorab eine Überprüfung der Verkehrswerte erfolgen wird. Der Stadt bleibt es unbenommen, das Ausschreibungsverfahren jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Auch nach dem Auswahl- bzw. Verkaufsbeschluss kann einer ausgewählten Baugemeinschaft insbesondere wegen mangelnder Mitwirkung die Kaufoption durch entsprechenden Stadtratsbeschluss entzogen werden, wenn nicht gegenüber der Stadt

16 Seite 16 von 17 (Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA III/11) der Nachweis erbracht wird, dass alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung des Grundstückskaufs und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb der vorgesehenen Fristen eingeleitet wurden. In diesem Fall rückt die vom Stadtrat vorab als Nachrückerin bestimmte Bieterin nach. 16 Kaufvertrag und Fristen Nach dem Verkaufsbeschluss des Stadtrats schließt das Kommunalreferat mit den Erwerberinnen und Erwerbern für jedes Grundstück jeweils einen Kaufvertrag (Anlage 6). Die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages sind nicht verhandelbar. Die Stadt behält sich vor, bis zum Vertragsschluss den Vertragsinhalt nachzubessern, zu verändern oder zu ergänzen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis vor der Beurkundung zur Zahlung fällig ist. Das Ergebnis der Überprüfung der Verkehrswerte und die ggf. erforderliche Anpassung des Verkaufspreises wird Ihnen rechtzeitig vorher mitgeteilt. Um die Bebauung der Grundstücke sicherzustellen, wird eine vertragliche Bauverpflichtung vereinbart, wonach sämtliche Wohnungen bis spätestens zwei Jahre nach Kaufvertragsabschluss bezugsfertig (ohne Außenanlagen) zu erstellen sind. Für den Fall, dass (kurz) vor Beurkundung des Grundstückskaufs einzelne Mitglieder der Baugemeinschaft ausfallen oder die Baugemeinschaft aus sonstigen Gründen nicht vollständig ist, haben die übrigen Mitglieder die offenen Miteigentumsanteile mitzuerwerben und zu einem späteren Zeitpunkt an ein neu aufzunehmendes Mitglied weiter zu veräußern. Bei Fragen zum Kaufvertrag wenden Sie sich bitte an: Landeshauptstadt München Herr Korkesch Kommunalreferat, Immobilienservice Tel. (089) Grundstücksverkehr / Wohnen Fax (089) Roßmarkt 3 is-gvwo.kom@muenchen.de München 17 Rückfragen Landeshauptstadt München Frau Götzl Referat für Stadtplanung und Bauordnung Tel. (089) (8-15 Uhr) Stadtsanierung und Wohnungsbau, HA III/11 Fax (089) Blumenstraße 31 plan.ha3-11@muenchen.de München

17 Seite 17 von 17 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Lageplan Bebauungsplan mit Grünordnung Nr m / Planteil Bebauungsplan mit Grünordnung Nr m / Textteil Messestadt Riem - Leitlinien zur Gestaltung für den 4. Bauabschnitt Wohnen Freiflächenrahmenplan für den 4. Bauabschnitt Wohnen Entwurf Kaufvertrag Ökologischer Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München Einkommensgrenzen für eine Kaufberechtigung im München Modell-Eigentum Allgemeine und besondere technische Anforderungen (Auszug aus den WFB 2012: Ziffern 8 und 34.5 bis 34.10) Anlage 10 a: Angebotsvordruck für das Bauquartier WA 3 Anlage 10 b: Angebotsvordruck für das Bauquartier WA 10

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