MARKTGEMEINDE WIES. Protokoll Nr. 003 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2015 im Rathaussaal der Marktgemeindeamt Wies

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1 GRS_003_ MARKTGEMEINDE WIES Protokoll Nr. 003 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2015 im Rathaussaal der Marktgemeindeamt Wies Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Bürgermeisters der Fachausschussobmänner und Verbandsmitglieder 3. Fragestunde 4. Genehmigung des Protokolls Nr. 002 vom KG Wielfresen, Voranschlag 2015; Beratung und Beschlussfassung 6. Voranschlag 2015; Beratung und Beschlussfassung 7. Mittelfristiger Finanzplan; Beratung und Beschlussfassung 8. Kassenkredit, Vergabe; Beratung und Beschlussfassung 9. Übertragungsverordnung gemäß 43 Abs. 2 Stmk. GemO; Beratung und Beschlussfassung 10. Übertragungsverordnung gemäß 43 Abs. 2a Stmk. GemO; Beratung und Beschlussfassung 11. Umsetzung und Ergänzung von Ausschussmitgliedern; Beratung und Beschlussfassung 12. Polytechnischer Lehrgang; Sprengelfestsetzung; Beratung und Beschlussfassung 13. Lärmschutzverordnung neu; Beratung und Beschlussfassung 14. Plakatierverordnung neu; Beratung und Beschlussfassung 15. Änderung des Verbandsnamen im Tourismusverband; Beratung und Beschlussfassung 16. Abstand von untergeordneten Bauwerken und Einfriedungen zur Straßengrundgrenze; Beratung und Beschlussfassung 17. Kanalbau Buchenberg; Beratung und Beschlussfassung 17a. Flächenwidmungsplan Änderung, Verfahrensfall 0.01, Anhörung; Beratung und Beschlussfassung 17b. Flächenwidmungsplan Änderung, Verfahrensfall 0.02, Anhörung; Beratung und Beschlussfassung 18. Allfälliges 19. Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls Nr. 002 vom (nicht öffentlich) 20. Personalangelegenheit Innendienst; Stundenaufstockung; Beratung und Beschlussfassung (nicht öffentlich) Personalangelegenheit Erzherzog Johann Musikschule; Versetzung in den Ruhestand; Beratung und Beschlussfassung (nicht öffentlich) Personalangelegenheit Erzherzog Johann Musikschule; Stellenausschreibung; Beratung und Beschlussfassung (nicht öffentlich) Personalangelegenheit Erzherzog Johann Musikschule; Gewährung einer Zulage; Beratung und Beschlussfassung (nicht öffentlich) 24. Allfälliges (nicht öffentlich) Anwesend: Entschuldigt: Bgm. Mag. Josef Waltl, Vzbgm. Theresia Koch, GK Marlies Schuster, GV Daniel Schuster, GR Sonja Moser, GR Andreas Brodschneider, GR Franz Koch, GR Franz Kiefer, GR Ing. Franz König, GR Cornelia Waltl, GR Johann Scheicher, GR Andreas Rabensteiner, GR Karin Strauß, GR Ing. Josef Müller, GR Andreas Schuster, GR Sabine Ehmann. 6 Zuhörer Vzbgm. Franz Jöbstl, OT-Bgm. August Nußmüller, OT-Bgm. Johannes Mörth, GR Michael Kiefer, GR Hermann Edler, GR Karl Kolleritsch Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:20 Uhr

2 GRS_003_ Verlauf der Sitzung Zu Pkt. 1 Der Vorsitzende Bürgermeister Mag. Josef Waltl begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und die Zuhörer zur Gemeinderatssitzung. Er eröffnet die Sitzung um Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die öffentlichen Tagesordnungspunkte 17a. Flächenwidmungsplan Änderung, Verfahrensfall 0.01, Anhörung und 17b. Flächenwidmungsplan Änderung, Verfahrensfall 0.02, Anhörung aufgrund der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen. Des Weiteren wird auf Antrag von Bgm. Mag. Josef Waltl einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 8 KG Wielfresen, Voranschlag 2015 vorzuziehen und unmittelbar nach dem Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln. GR Sabine Ehmann stellt den Antrag, den Fall Pilko Aufhebung der vorverlegten Sperrstunde zu behandeln, da ein Schreiben vom Landesverwaltungsgericht Steiermark vorliegend ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, den Fall Pilko Aufhebung der vorverlegten Sperrstunde unter dem TOP 24 Allfälliges nicht öffentlich zu behandeln, da kein definitiver Antrag auf einen Beschluss vorliegt. Zu Pkt. 2 Am Freitag, 26. Juni wird der Barfußwanderweg um Uhr eröffnet, damit die Volksschulen an der Eröffnung teilnehmen können. Abmarsch ist jeweils um 9.30 Uhr beim Kipferlbad in Pölfing-Brunn und der GKB Haltestelle Wies Markt. Ein großer Dank gilt Herrn Manfred Potoschnig sowie dem Planungsbüro Kolar für ihre kostenlose Arbeit. Josef Krieger ist seit 8. Juni 2015 neuer Mitarbeiter im Bereich Infrastruktur. Bezüglich Sommerbetreuung 2015 haben Gespräche mit den Kindergärtnerinnen und ein Elternabend stattgefunden. Die Betreuung wird 3 Wochen in Wernersdorf sowie 3 Wochen in Wies stattfinden. Für 3 Wochen bleibt der Kindergarten geschlossen. Ein tolles Programm wurde wieder ausgearbeitet. Für die Sanierung der Barbarakapelle in Steyeregg haben bis jetzt zwei Treffen mit der Intressentengruppe stattgefunden. Der Wasserverband Eibiswald-Wies hat einen neuen Vorstand gewählt. Neu gewählter Obmann ist Alfred Rauch, neu gewählter Obmann-Stellvertreter ist Mag. Josef Waltl. Am 30. Mai 2015 hat die Gemeinderatsklausur auf Schloss Burgstall stattgefunden. 17 von 21 Gemeinderäten haben daran teil genommen und sei ein Dank für die konstruktive Arbeit ausgesprochen. In der kommenden Woche werden Finanzierungsverhandlungen bezüglich des außerordentlichen Haushaltes für die NMS Wies für den Ankauf von Whiteboards, Erneuerung der Heizungssteuerung und Klassensanierung geführt. Gespräche mit den Anrainern für eine Wiederöffnung des Sulmklammweges werden derzeit intensiv geführt. Das Anrufsammeltaxi (AST) hat seit Anfang des Jahres insgesamt 28 Fahrten zu verbuchen und zwar alle für die Strecke von Wiel nach Wies. Das Informationsschreiben der Interessensgruppe Kulturdenkmäler und Tourismus, übermittelt von Herrn Karl Hainzl, wurde an alle Gemeinderäte weitergeleitet und soll im Ausschuss Tourismus und Kultur diskutiert werden.

3 GRS_003_ Zu Pkt. 3 Eröffnung der Fragestunde um Uhr. Eingangs beantwortet der Vorsitzende die ausstehenden Fragen der letzten Gemeinderatssitzung vom wie folgt: - Bezüglich des ausbezahlten bzw. des nicht abgeholten Jagdpachtzinses im vergangenen Jahr: Gemeinde Jagdpacht in Ausbezahlt in Gemeinde verbleibend in Wies 1.294,00 119, ,40 Wernersdorf 1.455,00 800,69 654,31 Limberg 2.500, ,96 543,04 Wielfresen 4.736, ,96 716,86 - Bezüglich der monatlichen Entschädigung des Gemeindevorstandes: Die 5 Gemeindevorstände Bürgermeister, erster und zweiter Vizebürgermeister, Gemeindekassier und das weitere Vorstandsmitglied - sowie die beiden Ortsteilbürgermeister erhalten eine monatliche Entschädigung in der Höhe von insgesamt 9.561,59 netto, d.s ,80 brutto. - Bezüglich der Einsichtnahme in nicht öffentliche Gemeinderatssitzungsprotokolle: Ein vom Gemeinderat beschlossenes Protokoll einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung gilt als abgeschlossen und kann nur mehr vom Prüfungsausschuss im Zusammenhang mit einem aktuellen Fall eingesehen werden. GR Sabine Ehmann fragt nach, ob die Gemeinderatssitzungsprotokolle auf die Homepage der Gemeinde gestellt werden. Bgm. Mag. Josef Waltl gibt zur Antwort, dass Protokolle erst nach erfolgter Genehmigung durch den Gemeinderat auf die Homepage gestellt werden können. Des Weiteren weist der Vorsitzende Frau GR Sabine Ehmann darauf hin, dass sie öffentliche Schreiben im Internet, die nicht der Wahrheit entsprechen, zu unterlassen hat. Die Stellungnahme im Internet von GR Sabine Ehmann, dass der Bürgermeister die Protokolle nicht veröffentlichen will, entspricht nicht der Wahrheit, da bereits im Gemeindevorstand bezüglich Veröffentlichung auf der Homepage ein Beschluss gefasst wurde. Frau Vzbgm. Theresia Koch fragt nach, ob bei der Gestaltung des Kreisverkehrs in Wies eine Bürgerbeteiligung angedacht ist. Bgm. Mag. Josef Waltl antwortet darauf, dass dies nicht vorgesehen ist, da mit der Gestaltung Herr Wolfgang Temmel nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss beauftragt wurde. Auf die Frage, ob es ein Zweitangebot zu jenem von Herrn Wolfgang Temmel vorliegt, gibt der Vorsitzende zur Antwort, dass es sich um einen heimischen Künstler handelt der mit der Gestaltung beauftragt wurde. Des Weiteren erkundigt sich Frau Vzbgm. Theresia Koch, ob das Projekt tatsächlich kostet und ob bereits mit der Arbeit begonnen wurde. Bgm. Mag. Josef Waltl antwortet darauf, dass keine detaillierte Kostenschätzung vorliegt und auch mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Frau Vzbgm. Theresia Koch erkundigt sich aufgrund des Wechsels des Landeshauptmannes, ob hinsichtlich der Bedarfszuweisungen eine schriftliche Zusage vom scheidenden Landeshauptmann Mag. Franz Voves vorliegt. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass es lediglich eine mündliche Zusage gegeben hat, jedoch Gespräche mit dem Büro des amtierenden Landeshauptmannes Hermann Schützenhöfer anstehen. GR Andreas Rabensteiner fragt, ob die Gemeinde bei der Vergabe einer Trafik ein Mitspracherecht hat, da bekanntlich die ortsansässige Trafik Waltl den Betrieb einstellt. Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeinde hierbei keinen Einfluss hat, da es sich um ein Monopol handelt. Familienmitglieder dürfen aber eine bestehende Trafik weiterführen. Die Frage des Vorsitzenden ob es konkrete Interessenten gibt beantwortet GR Andreas Rabensteiner mit nein. GK Marlies Schuster erklärt, dass aufgrund der Schließung die Firma Hochkofler die Berechtigung für die Lotto-Annahmestelle erhalten hat. Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Ende der Fragestunde um Uhr.

4 GRS_003_ Zu Pkt. 4 GR Sabine Ehmann möchte im Protokoll ergänzt haben, dass sie sehr wohl in den beiden Schulausschüssen vertreten ist. Bgm. Mag. Josef Waltl erklärt, dass diese Ergänzung nicht eingefügt werden kann, da dies in der letzten Sitzung nicht erwähnt wurde. Bgm. Mag. Josef Waltl stellt sodann den Antrag, das vorliegende Protokoll Nr. 002 vom zu genehmigen. Zu Pkt. 5 Bgm. Mag. Josef Waltl gibt das Wort an Frau Anneliese Lipp, welche den Voranschlag 2015 der KG Wielfresen für den Gemeinderat wie folgt erläutert: Die ordentlichen Einnahmen der KG Wielfresen belaufen sich auf , die ordentlichen Ausgaben auf Um die Ausgaben abzudecken, wurden als Liquiditätsbedarf der KG Wielfresen budgetiert. Im außerordentlichen Haushalt werden für den Fenstertausch im Kommunikationszentrum Wiel und für die Bilanzerstellung der KG Wies veranschlagt. Dies gibt eine Gesamtsumme von Die Gesamtsumme der aushaftenden Darlehne für die KG Wielfresen belauft sich auf ,15. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden und von Frau Anneliese Lipp erläuterten Voranschlag 2015 für die KG Wielfresen zu genehmigen. Zu Pkt. 6 Bgm. Mag. Waltl berichtet, dass der Voranschlag 2015 erstellt und in der Budgetbesprechung am mit den Mitgliedern des Gemeinderates besprochen wurde. Frau Anneliese Lipp erläutert den Voranschlag 2015, welcher zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist und keine Einwände eingegangen sind. Die Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt betragen ,00 Im außerordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben ,00 Aufgrund der Budgetbesprechung vom bzw. der Prüfung des Voranschlages durch die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg am sind Änderungen erforderlich die sich wie folgt auswirken und stellt der Vorsitzenden den Antrag den Voranschlag samt den erforderlichen Abänderungen wie folgt zu beschließen: Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt betragen ,00 Und die Ausgaben im ordentlichen Haushalt ,00 Im außerordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben ,00 Die Anteilsbeträge aus dem oh zur Abdeckung von außerordentl. Vorhaben Betragen nach den Abänderungen ,00 Entsprechend dem Wirtschaftsplan der KG weist diese einen Abgang von ,00 Auf inkl. der Bilanz der Wies-KG und ist dieser von der Gemeinde abzudecken. Der Kindergärten weisen einen Abgang in der Höhe von ,00 Des Weiteren sind Kindergartenbeiträge nach St. Peter/S. in der Höhe von ,00 Die Krabbelstube wird mit einem Abgang von ,00 Budgetiert und die Schüler-Nachmittagsbetreuung weist einen Abgang von 8.600,00 aus. Bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit wurden laut Vorgabe ausgeglichen budgetiert. Jedoch wiesen diese in der Wasserwirtschaft und den Wohnungen einen Abgang aus. Die Sozialhilfeumlage, ist lt. Schreiben vom Sozialhilfeverband mit ,00 zu veranschlagen. Die Ertragsanteile für die neue Marktgemeinde Wies belaufen sich auf ,00

5 GRS_003_ Der Verschuldungsgrad beträgt nach Berücksichtigung der Änderungen 7,05 % und unter Einrechnung der KG 7,51 %. Der zu beschließende Kassenkredit beträgt ,00 (1/6 der Einnahmen oh). Die Gesamtsumme der aufzunehmenden Darlehen beträgt ,00 für den Kanalbau BA15 in Limberg. Die Festsetzung der Steuersätze: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer B für sonstige Grundstücke der Dienstpostenplan. 500 von Hundert 500 von Hundert Zu Pkt. 7 Bgm. Mag. Waltl berichtet, dass der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre erstellt und ebenfalls vorab besprochen wurde. Frau Anneliese Lipp erläutert den Mittelfristigen Finanzplan für wie folgt: MFP generell oh Einnahmen , , , , ,00 oh Ausgaben , , , , ,00 MFP AoH vorbehaltlich der Änderungen AoH Einnahmen , , , , ,00 AoH Ausgaben , ,00 Der Mittelfristige Finanzplan für den außerordentlichen Haushalt wurde kaum erarbeitet, da vorrangig die noch nicht abgearbeiteten Projekte der Altgemeinden zu schließen sind und neue Projekte erst danach zu diskutieren sind. Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre in der vorliegenden Form zu beschließen. Zu Pkt. 8 Bgm. Mag. Josef Waltl berichtet, dass für die Vergabe des Kassenkredites für 2015 in der Höhe von ,00 drei Angebote mit folgenden EURIBOR-Aufschlägen eingegangen sind: Zinssatz SOLL: gebunden an den 3-Monats-EURIBOR Raiffeisenbank Süd-Weststeiermark für ,719 % EURIBOR-Aufschlag Steiermärkische Sparkasse für ,750 % EURIBOR-Aufschlag BAWAG P.S.K. für ,995 % EURIBOR-Aufschlag, jedoch ist der Kassenkredit auf ,00 beschränkt. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat stellt Bgm. Mag. Josef Waltl den Antrag, den Kassenkredit für 2015 in der Höhe von an den Bestbieter, die Raiffeisenbank Süd-Weststeiermark mit einem Aufschlag auf den 3-Monats-EURIBOR von 0,719 % bzw. einem Zinssatz aus heutiger Sicht von 0,737 % p.a. zu vergeben. Zu Pkt. 9 Bgm. Mag. Josef Waltl erklärt, dass die Beschränkung von 3 % der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes bei der Übertragung von Angelegenheiten des Gemeinderates auf den Gemeindevorstand gemäß 43 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. pro Anlassfall zu verstehen ist.

6 GRS_003_ Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis folgende Angelegenheiten gemäß 43 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf dem Gemeindevorstand zu übertragen: 1. Die Gewährung von Subventionen im Rahmen des Voranschlages im Einzelfall bis zu einem Betrag von 0,2 Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres, höchstens jedoch ,00; 2. das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, sofern dies nicht zur laufenden Verwaltung ( 45 Abs. 2 lit. c) gehört, die Bestellung von Rechtsvertretern sowie Stellungnahmen im Anhörungsverfahren in bestimmten Angelegenheiten; 3. der Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen; 4. die Gewährung von Gehaltsvorschüssen bis zu drei Monatsbezügen. Zu Pkt. 10 Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei gemäß 43 Abs. 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf dem Bürgermeister zu übertragen. Zu Pkt. 11 Der Vorsitzende berichtet, dass hinsichtlich der Mitglieder der Ausschüsse Änderungswünsche vorgebracht wurden. Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, dass für den Ausschuss Wirtschaft GR Johann Scheicher für GK Marlies Schuster, für den Ausschuss Landwirtschaft GR Johann Scheicher Mitglied und GR Karin Scheicher Ersatzmitglied, für den Ausschuss Soziales GR Karin Strauß für GR Johann Scheicher und für den Ausschuss GK Marlies Schuster anstelle von GR Johan Scheicher als Mitglied genannt wird. Des Weiteren müssen für die Beiratsmitglieder der KG Wielfresen Ersatzbeiräte bestellt werden. Auf Antrag von Bgm. Mag. Josef Waltl wird einstimmig beschlossen Beiratsmitglied Ersatzmitglied Vzbgm. Franz Jöbstl GK Marlies Schuster GR Franz Koch GV Daniel Schuster GR Karin Strauß GR Ing. Franz König GR Karl Kolleritsch GR Hermann Edler Vzbgm. Theresia Koch GR Andreas Schuster zu bestellen. Zu Pkt. 12 Bgm. Mag. Josef Waltl erklärt, dass nach der Auflösung der Polytechnischen Schule in Wies, die Schüler der Marktgemeinde Wies dem Schulsprengel der Polytechnischen Schule Gleinstätten nach Anhörung der Gemeinde befristet für zwei Jahre zugeordnet wurde. Mit Schreiben vom 12. Mai 2015, GZ: ABT / wurde die Marktgemeinde Wies erneut um eine Stellungnahme hinsichtlich der Sprengelzuordnung gebeten. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Schulbesuchspraxis und der zu berücksichtigenden Schulwegsituation das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wies dem Schulsprengel Gleinstätten angehören soll.

7 GRS_003_ Zu Pkt. 13 Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, die bestehende Lärmschutzverordnung der ehemaligen Marktgemeinde Wies unter Streichung des unter 1a festgesetzten Satzteiles hinsichtlich der Strafzahlung auf das gesamte Gemeindegebiet wie folgt auszuweiten: L Ä R M S C H U T Z V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Wies vom 16. Juni 2015, mit der Bestimmungen zum Schutze gegen Lärm erlassen werden (Lärmschutzverordnung). Aufgrund des 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115, in der geltenden Fassung, wird zur Abwehr bzw. zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen verordnet: 1 Lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten, sowie Holzschneiden mit Kreis- u. Motorsägen usw. im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wies, dürfen nur von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr ausgeführt werden, nicht jedoch in der Mittagszeit von Uhr. An Sonn- u. Feiertagen ist die Vornahme solcher Arbeiten verboten! Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Pflege von öffentlichen Grünanlagen. 1.a Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde nach Artikel 7 EGVG mit Geldstrafen bis zu 218,02, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, geahndet. 2 Von den Bestimmungen dieser Verordnung werden sonstige bundes- oder landesgesetzliche oder auch andere ortspolizeiliche Regelungen nicht berührt. 3 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der 2wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisherige Lärmschutzverordnung vom 16. Juli 1998 und die Ergänzung zur Verordnung vom 06. Juni 2000 der Marktgemeinde Wies außer Kraft. Zu Pkt. 14 Der Vorsitzende berichtet, dass die Plaktatierverordnung der ehemaligen Marktgemeinde Wies zur Vermeidung von Ausartungen ebenfalls auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet werden soll und stellt den Antrag die vorliegende Plaktierverordnung für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt fest zu legen: Plakatierverordnung neu Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wies hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2015 die nachstehende Plakatierverordnung einstimmig beschlossen, welche ab sofort zur Anwendung gebracht wird: Das Aufhängen von Werbeplakaten ist für Veranstaltungen bzw. Aktionstage / -wochen für heimische Vereine in der 1. und 2. Woche kostenfrei* in der 3. und 4. Woche sind jeweils 20,00 bzw. ab der 5. Woche und für jede weitere Woche je 5,00 zu bezahlen. Vorrang haben jedoch Veranstaltungen, welche in eine oben angeführte Kategorie fallen bzw. Vollzahler. *Die kostenfreie Anbringung der Werbeplakate in der 1. und 2. Wochen gilt für max. zwei Plakatständer, jeder weitere Plakatständer muss ab der 1. Woche bis zur 4. Woche mit 20,--/Woche und ab der 5. Woche für jede weitere Woche mit je 5,-- bezahlt werden. für Wirtschaftsbetriebe ab der ersten Woche sind jeweils 20,00 pro Woche zu bezahlen bzw. ist für heimische Betriebe einmal jährlich für einen Aktionstag/ -woche das Aufhängen eines Werbeplakates für maximal 2 Wochen (für höchstens 2 Plakatständer) ebenfalls kostenfrei. Auswärtige Vereine und Wirtschaftsbetriebe ab der 1. Woche und für jede weitere Woche jeweils 30,-- Die Standardgröße der Werbeplakate wird mit maximal 4,0 m x 1,0 m festgelegt. Jeder weitere Höhenmeter des Plakates erhöht die Werbekosten.

8 GRS_003_ Werbeplakate sind ausschließlich an den vorgesehenen gemeindeeigene Plakatständern der Marktgemeinde Wies gegen Voranmeldung bzw. unverzüglichem Entfernen nach der beworbenen Veranstaltung - in der Bahnhofstraße - beim Kreisverkehr - beim Sigl gegenüber Hofer - in Limberg - in Wernersdorf - in Wielfresen anzubringen. Der Antrag wird einstimmig angenommen Zu Pkt. 15 Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, der Abänderung des Verbandsnamens des Tourismusverbandes von bisher Tourismusverband Südliche Weststeiermark auf Tourismusverband Schilcherland Eibiswald Wies als Mitgliedsgemeinde zuzustimmen. Zu Pkt. 16 Bgm. Mag. Josef Waltl informiert, dass bei der Errichtung von untergeordneten Bauwerken, wie zb. Carports, gemäß 24 des Landesstraßenverwaltungsgesetzes ein Abstand von 5,0 m zur Gemeindestraßen und bei der Errichtung von Einfriedungen ein Abstand von 2,0 m einzuhalten ist, jedoch die Gemeinde einer Unterschreitung dieses Abstandes genehmigen kann, welche jedoch der Zustimmung des Gemeinderates bedarf. Die generelle Festlegung einer Abstandsunterschreitung für das gesamte Gemeindegebiet bedeutet eine klare Regelung und Erleichterung bei den Bauverhandlungen. Im Ortsteil Wies besteht diese Regelung seit dem Vorjahr und hat sich bereits bei mehreren Bauvorhaben bewährt. In Bedachtnahme auf den Verkehrsfluss und den Winterdienst ist ein Mindestabstand von 1,5 m sinnvoll. GR Sabine Ehmann fragt, ob diese Abstandsbestimmung auch auf bestehende untergeordnete Bauwerke Anwendung findet. Dies wird vom Vorsitzenden verneint. GR Franz Koch schlägt eine Höhenbeschränkung von 2,0 m für lebende Zäune vor. Dies wäre, so Bgm. Mag. Josef Waltl, zwar möglich, dürften jedoch auch bestehende lebende Zäune maximal diese Höhe aufweisen. Dieser Vorschlag soll jedoch im Ausschuss Infrastruktur besprochen werden. Bgm. Mag. Josef Waltl stellt den Antrag, bei untergeordneten Bauwerken, wie zb. Carports, und bei Einfriedungen einen Mindestabstand von 1,5 m zur Asphaltkante bzw. 3,0 m zur Straßenmitte bei nicht asphaltierten Straßen und bei Mulden einen Mindestabstand von 1,5 m zur Mitte der Mulde für das gesamte Gemeindegebiet festzulegen. Zu Pkt. 17 Bgm. Mag. Josef Waltl berichtet dem Gemeinderat, dass in Buchenberg einige Haushalte nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, jedoch innerhalb der gelben Linie des Gemeindeabwasserplanes (GAP) liegen und anschließen wollen. Die Kostenschätzung für die Errichtung dieser Anschlüsse beläuft sich auf rd wobei derzeit eine Förderung in der Höhe von 30 % möglich wäre. Zur Zeit der Errichtung des Hauptstranges in Buchenberg lag das Förderausmaß bei 60 % der Kosten. Insgesamt liegen 5 Häuser in der gelben Anschlusslinie. Interesse an einem Kanalanschluss haben jedoch 2 weitere Haushalte einer liegt außerhalb der gelben Linie und ein Haushalt liegt im Gemeindegebiet von Eibiswald. Der Vorsitzende schlägt vor, die betroffenen Liegenschaftseigentümer mit einer Förderung durch die Gemeinde in der Höhe von pro Haushalt für die Errichtung von Einzelkläranlagen (zb. Pflanzenkläranlage) zu unterstützen, da von der Landesregierung nur Liegenschaften eine Förderung erhalten, die außerhalb der gelben Linie liegen. GR Andreas Schuster erklärt dazu, dass die Anschlüsse an den öffentlichen Kanal für diese Haushalte von der Gemeinde Wernersdorf nicht errichtet werden konnten, da es Streitigkeiten der Eigentümer untereinander gegeben hat und es zu keiner Einigung gekommen ist.

9 GRS_003_ GR Sabine Ehmann fragt nach, ob die betroffenen Eigentümer mit einer Gemeindeförderung in der Höhe von zufrieden sein werden. Vzbgm. Franz Jöbstl antwortet darauf, dass dies eine Förderung im Ausmaß von ca % bedeutet, da die Errichtung einer Eigenanlage rund kostet. Auf die Frage von GR Andreas Schuster, wann diese Pauschalförderung ausbezahlt werden soll, gibt der Vorsitzende zur Antwort, dass dies nach erfolgter Errichtung der Anlage sein wird. Bgm. Mag. Josef Waltl gibt außerdem zu bedenken, dass die Gemeinde bis diese Kanalanschlüsse herstellen müsste. Damit war jedoch nicht zu rechnen, da Altbürgermeister Friedrich Pauritsch bei den Fusionsgesprächen versichert hat, dass der Kanalbau in Wernersdorf abgeschlossen sei. Eine Bürgerversammlung der betroffenen Haushalte hat am 29. Mai 2015 stattgefunden. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat stellt der Vorsitzende den Antrag, die Errichtung von Einzelkläranlagen für noch nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Liegenschaften in Buchenberg, welche innerhalb der gelben Linie liegen, mit einer Pauschalförderung in der Höhe von pro Liegenschaft nach erfolgter Errichtung der Anlage zu unterstützen. Zu Pkt. 17a Der Vorsitzende berichtet, dass bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, den Flächenwidmungsplan in der KG Unterfresen für die Ausweisung der Grundstücke Nr. 380; 382; 384/15; 393/2 und weitere von derzeit Freiland im Sinne des 33 Abs. 3 Z. 2 StROG 2010 als Sondernutzung im Freiland Auffüllungsgebiet (afg) im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan zu ändern. Das Änderungsverfahren kann gemäß 39 Abs. 1 Z. 3 StROG 2010 in einem vereinfachten Verfahren mittels Ladung der Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke zu einem schriftlichen Anhörungsverfahren durchgeführt werden und stellt den Antrag, dass in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis 15. Juli 2015 schriftliche Stellungnahmen bzw. schriftliche Einwände eingebracht werden können. Des Weiteren soll in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2015 die Vorlage während der Amtsstunden zur Einsicht aufliegen. Zu Pkt. 17b Der Vorsitzende berichtet, dass bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 176 der KG Mitterlimberg von derzeit Freiland mittels Durchführung eines vereinfachten Verfahrens in Bauland der Kategorie Dorfgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,4 umzuwidmen. Die zu ändernde Teilfläche grenzt teilweise an bebautes Bauland an. Das rechtskräftige Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 4.0 der ehemaligen Gemeinde Limberg bei Wies schließt eine Erweiterung des Baulandes im gegenständlichen Bereich nicht aus. Bgm. Mag. Josef Walt stellt den Antrag, die betroffenen Grundstückseigentümer sowie Anrainer zu einem schriftlichen Anhörungsverfahren einzuladen. Schriftliche Stellungnahmen bzw. schriftliche Einwände können in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis 15. Juli 2015 eingebracht werden und liegt in derselben Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2015 die Vorlage während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Zu Pkt. 18 Der Vorsitzende informiert die Gemeinderäte über folgende Termine: - Do, Uhr Bürgerversammlung in Wernersdorf, Turnsaal der VS - Mo, Uhr Bürgerversammlung in Limberg, Gh. Toplerhof, Steyeregg - Mi, Uhr Bürgerversammlung in Wies, Gh. Köppl - Do, Uhr Bürgerversammlung in Wielfresen, Gh. Strutz

10 GRS_003_ GR Andreas Brodschneider ersucht den Vorsitzenden, den Fall Sulmweg entlang des Betriebsgeländes der Firma MSG kurz zu erklären. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass Herr Dipl.-Ing. Hans-Jörg Gasser als Grundeigentümer das Recht hat, seinen Grund einzuzäunen. Dies ist im Vorjahr erfolgt und erschwert nun die Begehung dieses Weges. Die Gemeinde versucht, den Verlauf des Weges in Richtung Weiße Sulm zu verlegen. Bgm. Mag. Josef Waltl beendet nach Abhandlung der öffentlichen Sitzungspunkte den öffentlichen Teil der Sitzung um Uhr und verabschiedet die Zuhörer. Nach Abhandlung aller Tagesordnungspunkte schließt Bgm. Mag. Josef Waltl die Sitzung um Uhr. Der Vorsitzende: (Mag. Josef Waltl, Bgm.) Die Schriftführer: ( Ing. Franz König ) ( Andreas Schuster ) ( Hermann Edler ) ( Sabine Ehmann )

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