A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung,
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- Ludo Schmitt
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1 Prduktnummer Kmmunale und sziale Infrastruktur A. Zuschüsse für die Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung B. Zuschüsse für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. 436 Zuschuss Förderziele Die Bundesregierung fördert die digitale Mdernisierung der Kmmunen durch Smart-City- Mdellprjekte. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden daher integrierte Smart-City-Strategien und deren Umsetzung mit Investitinen gefördert. Mit den Mdellprjekten werden Test- und Experimentierfelder gefördert, um für die deutschen Kmmunen auf reginaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für zentrale Herausfrderungen des technlgischen Wandels zu finden. Die Mdellprjekte und ihre Akteure werden in einen breiten Przess des Kmpetenzaufbaus und Wissensaustauschs eingebunden. Ziel der Bundesregierung sind lebenswerte Kmmunen für die Bürgerinnen und Bürger. Dazu sind neue Technlgien in den Dienst der Menschen zu stellen. Auf Grundlage der "Smart City Charta" ( ) der "Natinalen Dialgplattfrm Smart Cities", die ein nrmatives Bild einer intelligenten, zukunftsrientierten Kmmune entwickelt hat, sllen Städte und Gemeinden unterstützt werden, die Digitalisierung im Sinne der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aktiv zu gestalten. Dies bedeutet knkret: die Digitalisierung in den Kmmunen durch die Förderung vn Strategieentwicklungen zu unterstützen Chancen und Risiken der digitalen Transfrmatin für eine zukunftsrientierte und verantwrtungsvlle Stadtentwicklung frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden Kmmunen bei der Entwicklung zu Smart Cities durch die Förderung fachlicher Beratung und die Organisatin eines breit angelegten Przesses zum Kmpetenzaufbau und Wissensaustausch zu unterstützen swie Maßnahmen und Investitinen zur Umsetzung vn Smart City-Strategien zu fördern. Mdellprjekte Smart Cities bestehen aus zwei Phasen: A. Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung, B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Es werden Zuschüsse und perspektivisch geplante Investitinskredite aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der geförderten Mdellprjekte erflgt durch ein Expertengremium (Näheres siehe unter "Wie erflgt die Antragstellung?"). Umsetzungsförderungen können auch auf Basis vn bereits unabhängig vn dieser Förderung entwickelten Strategien beziehungsweise Knzepten erflgen, sweit die Strategien mit den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta in Einklang stehen. Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 1 vn 9
2 Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind: Kmmunale Gebietskörperschaften jeder Größe im Hheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Gemeindeverbände Andere Frmen der interkmmunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke der Stadt-Umland-Partnerschaften. Diese können Anträge über eine federführende Gebietskörperschaft des Verbundes der der Kperatin stellen. Was wird gefördert? Kmmunale und fachübergreifende Strategien und Knzepte swie deren Umsetzung für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den dafür ntwendigen Kmpetenzaufbau. Die verknüpfen Anfrderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensinen der Nachhaltigkeit (Öknmie, Öklgie und Sziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und nrmativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta. zielen auf integrierte, sektrenübergreifende Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sllen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Die Strategien und deren Umsetzung sllen sich nicht in sektralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung vn islierten, spezifischen Einzelprjekten ist nicht möglich. bestehen grundsätzlich aus zwei Phasen: Zuerst werden kmmunale und fachübergreifende Strategien und Knzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt. Dabei kann und sll die Kmmunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kmmune (zum Beispiel Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Whnungswirtschaft, Technlgieunternehmen, lkales Gewerbe, gemeinnützige Träger) der auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. In den Mdellprjekten Smart Cities sllen: die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta umgesetzt werden Raum und Gesellschaft psitiv beeinflusst, Lebensqualität für alle gesteigert und öffentlicher Raum attraktiver werden mit Wirkungen vn Datennutzung und Digitalisierung auf städtebauliche Belange (zum Beispiel den öffentlichen Raum, die Whnraumversrgung) umgegangen werden Infrmatins- und Wissensgrundlagen für Stadtentwicklung und planerische Entscheidungen verbessert werden Open-Surce- und Open-Knwledge-Ansätze umgesetzt swie interperable Schnittstellen genutzt werden die Handlungsfähigkeit der Kmmunen gestärkt werden Freiräume und demkratische Entscheidungsprzesse gestärkt werden die Datenhheit der Kmmunen gestärkt und ein verantwrtungsvller Umgang mit Daten befördert werden Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 2 vn 9
3 die IT-Sicherheit der Smart City Infrastrukturen frühzeitig und nachhaltig gestärkt werden Lck-in-Effekte und Abhängigkeiten vn Einzeltechnlgien und Unternehmen vermieden werden. Die geförderten Strategien und Knzepte müssen vn Beginn an darauf ausgerichtet sein, durch einen Ratsbeschluss Verbindlichkeit zu erlangen. Eine Förderung vn Maßnahmen und Investitinen zur Umsetzung sind nur bei Strategien der Knzepten möglich, die vm Stadt- der Gemeinderat beschlssen wurden. Die Kmmunen verpflichten sich am Erfahrungsaustausch innerhalb der Mdellprjekte und darüber hinaus am Wissens- und Kmpetenzaufbau zur nachhaltigen Gestaltung der Digitalisierung mitzuwirken. Die Kmmunen geben diese Verpflichtung auch an ihre Umsetzungspartner und beauftragten Firmen weiter. Dazu gehören unter anderem: Mitwirkung an der laufenden Begleitfrschung (Bereitstellen vn Berichten, Zahlen. ä. und aktive Teilnahme auch durch Interviews der andere aufwändigere Erhebungsfrmen), Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb der Mdellprjekte, bei der Dialgplattfrm Smart Cities und darüber hinaus (zum Beispiel durch Vrträge, Erfahrungsberichte, Beratung anderer Kmmunen), Bebachtende Teilnahme anderer Kmmunen, die Teil der Mdellprjekte sind, Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kmmunen, die ähnliche Ziele und Herausfrderungen haben, auch wenn diese nicht zu den unmittelbar geförderten Mdellprjekten zählen, Veröffentlichung vn aus Mitteln der Mdellprjekte Smart Cities beauftragten Sftware-Lösungen als Open-Surce beziehungsweise freie Sftware inklusive nachvllziehbarer Dkumentatin auf einer nch festzulegenden Website. Neben der finanziellen Unterstützung werden die Mdellprjekte durch laufenden Wissenstransfer und Vr-Ort-Beratung begleitet. Die Kmmunen verpflichten sich, deren Empfehlungen zu berücksichtigen. Phase A. Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und erster Investitinen Förderfähig sind für die Dauer vn 24 Mnaten: Persnal- und Sachksten Persnal- und Sachksten einer kmmunalen Organisatinseinheit Smart City einschließlich der Beiträge möglicher eingebundener Organisatinseinheiten zur Strategie- und Knzeptentwicklung (alle Maßnahmen zur Erarbeitung der Strategie beziehungsweise des Knzepts - einschließlich Maßnahmen im Rahmen der Bewerbungsphase, Partizipatin und Infrmatin können Bestandteil des Entwicklungsprzesses sein) Beratung und Unterstützung durch externe Berater, Gutachter und Mderatren (maximal ein Drittel der eigenen Sach- und Persnalksten) Thematische Frtbildungen und frtbildungsbedingte Reiseksten für die unmittelbaren Prjektbeteiligten Netzwerk-Aktivitäten und Beiträge zu Frschungsbegleitung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit der Mdellprjekte Smart Cities inklusive Reiseksten. Erste Investitinen Einzelne investive Maßnahmen können schn während der Strategie- und Knzeptphase umgesetzt werden. Diese können analg bezuschusst werden, wenn sie einer integrierten Herangehensweise dienen und nach dem Stand der örtlichen Entscheidungsfindung angemessen Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 3 vn 9
4 sind. Diese Maßnahmen sllen den Zielen der Smart City Charta entsprechen, einfach umsetzbar sein. Hierfür dürfen bis zu 40 Przent der in der Regel förderfähigen Höchstsätze für Phase A eingesetzt werden (siehe unten). Die zu erarbeitenden Strategien und Knzepte beachten die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Insbesndere sind die fach- und sektrübergreifenden Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren Wirkung im Raum zu behandeln. Dabei sind auch Fragen nach dem Betrieb und Unterhalt der kmmunalen Daseinsvrsrge und der Gewährleistung umfassender und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben durch barrierefreie digitale und analge Angebte und kmmunale Datengvernance zu behandeln. Bausteine sllten sein: Bestandsaufnahme und Bewertung zum Beispiel mit Stärken, Schwächen, Risiken, Ptenzialen zentraler städtebaulicher Belange in Bezug auf Digitalisierung, Bedarfsanalyse, Partizipatin (beispielhaft: Welche Daten stehen der Kmmune zur Verfügung? Welche Bevölkerungsgruppen der Stadtteile sind vn digitaler Spaltung bedrht der betrffen? Welche Unternehmen der Branchen sind durch disruptive Przesse der Digitalisierung bedrht? Welche Institutinen/Bevölkerungsgruppen/Stadtteile können besnders prfitieren und zur Digitalisierung beitragen der diese sgar treiben?) Definitin vn Zielen (geleitet vn der Smart City Charta) [mit Ratsbeschluss] Entwicklung vn Handlungsptinen (inklusive Wirkungsabschätzung und Maßnahmenbewertung auf Zielgenauigkeit, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit) Identifikatin vn Schwerpunkträumen für die Umsetzung vn Maßnahmen, Pririsierung vn Maßnahmen und Umsetzungsknzept einschließlich Einplanung erfrderlicher Eigenmittel für die Umsetzung [mit Ratsbeschluss] Darlegung der Tragfähigkeit nach Auslaufen der Förderung. Przessanfrderungen an die Erarbeitung sind: Erarbeitung in einem ffenen und partizipativen Verfahren vr Ort Nutzung vn innvativen Frmen der Zusammenarbeit Berücksichtigen der Erkenntnisse und Empfehlungen des Wissenstransfers und der Vr-Ort- Beratung Einhaltung der mit der Förderzusage unterstützten Zielstellung und der entsprechend bewilligten Vrgehensweise des Prjekts. Der räumliche Bezug der Strategien und Knzepte sllte grundsätzlich gesamtstädtisch sein. Bei mehr als Einwhnern können auch Strategien und Knzepte für Teilräume förderfähig sein. Die Auswahl ist zu begründen und die teilräumliche Strategie in eine Gesamtstrategie einzubinden. Vr vllständiger Auszahlung der Zuschüsse wird die Behandlung der genannten Bausteine und Przessanfrderungen, insbesndere der in kursiv gesetzten, die Beachtung der Smart City Charta und die Plausibilität der Strategie beziehungsweise des Knzepts geprüft. Die Förderung kann für das entsprechende Gebiet nur einmal beantragt werden. Ausgeschlssen ist die nachträgliche Förderung bereits abgeschlssener und durchfinanzierter Knzepte. Die Frtschreibung und Vertiefung bereits vrliegender, abgeschlssener Knzepte unter den ben genannten Gesichtspunkten ist förderfähig. Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 4 vn 9
5 Phase B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen Nachdem eine grundlegende Knzeptin zum Umgang mit der Digitalisierung erstellt wurde, schließt sich eine Umsetzungsphase an. Aufgrund der hhen Geschwindigkeit der Digitalisierung ist die Knzeptin kntinuierlich zu überprüfen, zu aktualisieren und anzupassen. Förderfähig sind flgende Ksten für die Dauer vn maximal 5 Jahren: Persnal- und Sachksten einer kmmunalen Organisatinseinheit Smart City einschließlich der Beiträge möglicher eingebundener Organisatinseinheiten zur Umsetzung, zur strategischen Weiterentwicklung, Knkretisierung und Aktualisierung der Knzepte swie zur Planung und Prjektsteuerung zur Entwicklung und Ausbau der Akteurspartnerschaften (zum Beispiel zwischen Kmmune, Privatwirtschaft, Bewhnerschaft, Frschung und Wissenschaft) inklusive Beratung und Unterstützung durch externe Berater, Gutachter und Mderatren für thematische Frtbildungen und frtbildungsbedingte Reiseksten für die unmittelbaren Prjektbeteiligten für Netzwerk-Aktivitäten, Beiträge zur Begleitfrschung und zum Wissenstransfer und Reiseksten. Investitinen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Sftware, Infrastruktur, Ausstattung et cetera Przessanfrderungen an die Umsetzung sind: Erarbeitung in einem ffenen und partizipativen Verfahren vr Ort Nutzung vn innvativen Frmen der Zusammenarbeit Berücksichtigen der Erkenntnisse und Empfehlungen des Wissenstransfers und der Vr-Ort- Beratung Einhaltung der mit der Förderzusage unterstützten Zielstellung und der entsprechend bewilligten Vrgehensweise des Prjekts. Ist eine Kmbinatin mit anderen Förderprgrammen möglich? Die Kmbinatin mit öffentlichen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite der Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sfern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Ablösung vn kmmunalen Eigenanteilen durch Bundesmittel ist nicht möglich. Zuschussbetrag Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 Przent der förderfähigen Ksten entsprechend den Kmpnenten A und B bei einem Eigenanteil in Höhe vn 35 Przent der förderfähigen Ksten. Bei Kmmunen, die nach jeweiligem Landesrecht in Haushaltsntlage sind, erhöht sich der Zuschuss auf 90 Przent bei einem reduzierten Eigenanteil vn 10 Przent der förderfähigen Ksten. Die Haushaltsntlage ist vn der zuständigen Kmmunalaufsicht zu bestätigen. Es steht den Kmmunen frei, ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung vn Finanzmitteln Dritter (kmmunale der reginale Unternehmen der Stiftungen, Länder, Eurpäische Unin sweit die drtigen Fördervrschriften dies freistellen) um bis zu 50 Przent zu reduzieren (das heißt einen Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 5 vn 9
6 Eigenanteil vn 17,5 Przent, beziehungsweise im Fall vn Kmmunen in Haushaltsntlage 5 Przent der förderfähigen Ksten). Es gelten in der Regel flgende Höchstsätze für die förderfähigen Ksten: A. Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen: 2,5 Millin(en)Millin(en) Eur, davn 1 Millin(en)Millin(en) Eur für erste Umsetzungsmaßnahmen B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen: 15 Millin(en)Millin(en) Eur innerhalb des Förderzeitraums vn maximal 5 Jahren. Förderzeitraum A. Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen Die kmmunale Strategie beziehungsweise das Knzept sll innerhalb eines Zeitraums vn 24 Mnaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Zusage, fertiggestellt sein und dem Fördermittelgeber vrgelegt werden. B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen Die Umsetzung sll innerhalb eines Zeitraums vn 5 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der letzten Rate der Phase A, abgeschlssen sein. Bereitstellung Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen (siehe "Welche Unterlagen sind erfrderlich?") getrffen. Die Bereitstellung erflgt auf Anfrderung der Kmmune (Frmularnummer ) im 6-Mnats-Rhythmus (jeweils für 6 Mnate nachschüssig). Es können nur bis zum Abrufzeitpunkt tatsächlich angefallene Ksten finanziert werden. Die jeweils erste Auszahlung für die Phase A und B kann abweichend vn vrgenannter Regelung erflgen: Phase A: frühestens 3 Mnate nach Zusage, Phase B: frühestens 3 Mnate nach Beginn des Förderzeitraums für Phase B (Auszahlung letzte Rate Phase A). Die Anfrderung der Kmmune muss der KfW spätestens 2 Wchen vr dem jeweiligen Auszahlungstermin (Mnatsultim) vrliegen. Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6 Mnate des Förderzeitraumes erflgt nach Vrlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachweises zu Phase A beziehungsweise zu Phase B swie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (siehe Nachweis der Mittelverwendung). Wie erflgt die Antragstellung und welche Unterlagen sind erfrderlich? Die Auswahl der geförderten Mdellprjekte trifft ein Expertengremium. Einmal im Jahr erflgt ein Prjektaufruf. (1) Bewerbungsphase Die Bewerbung erflgt nline (über Flgende Unterlagen sind mindestens einzureichen. Maßgeblich sind die Angaben auf der benannten Website: Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 6 vn 9
7 Erklärung zur grundsätzlichen Bereitschaft Smart City entsprechend der Smart City Charta umzusetzen und den Eigenanteil zu finanzieren (Ratsbeschluss) Darstellung der wichtigsten Partner, der Ausgangslage, der beteiligten Akteure und der gemeinsamen Zielrichtung Prjektplan und Kstenschätzung Im Falle eines bereits vrliegenden Smart City-Knzeptes ist dieses ebenfalls einzureichen, um die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in die Umsetzungsphase zu prüfen. Die Kriterien hierfür sind die unter "Was wird gefördert?" an die Strategien und Knzepte frmulierten Anfrderungen. Bei Kmmunen in Haushaltsntlage: Bestätigung der zuständigen Kmmunalaufsichtsbehörde. (2) Antragsphase Nach dem Auswahlverfahren werden die ausgewählten Kmmunen umgehend infrmiert. Sie können unmittelbar im Anschluss die Fördermittel direkt bei der KfW beantragen (KfW Niederlassung Berlin, Berlin). Dafür sind flgende Unterlagen einzureichen: Gesiegelter Antrag, Frmularnummer , vn den vertretungsberechtigten Persnen unterschrieben, im Original Die gegebenenfalls überarbeiteten Bewerbungsunterlagen aus der Bewerbungsphase Kstenschätzung Legitimatinsnachweis der vertretungsberechtigten Persnen - sfern keine Vertretungsberechtigung nach der Gemeinderdnung vrliegt - in Frm des Originals der Vllmacht und des Unterschriftenprbenblatts, Frmularnummer , (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt). Kmmunen, die bereits eine Smart City-Strategie entsprechend den ben frmulierten Anfrderungen erarbeitet haben, können sich direkt für die Umsetzungsphase bewerben. Hierfür sind zusätzlich einzureichen: Das zur Umsetzung vrgesehene integrierte Smart City-Knzept beziehungsweise die Smart City- Strategie Kurzbezeichnung der beabsichtigten Investitinsvrhaben und der jeweils zugehörigen geplanten Ausgaben Prjektablaufplan. Kmmunen, die aus der geförderten Strategiephase in die Umsetzungsphase einsteigen, reichen diese zusätzlichen Unterlagen spätestens mit dem ersten Mittelabruf für die Umsetzungsphase B ein. Als Prgrammnummer ist 436 anzugeben. Die erfrderlichen Unterlagen finden Sie auch unter Nach Antragstellung wird die KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Zuschussantrages nch erfrderlich sind. Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 7 vn 9
8 Nachweis der Mittelverwendung A. Entwicklung kmmunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen Nach Abschluss des Prjekts, spätestens jedch 30 Mnate nach Förderzusage, ist ein Nachweis über die Erstellung einer Smart City-Strategie beziehungsweise eines Smart City-Knzepts zu führen. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Einzelfällen vereinbart werden. Das Frmular "Verwendungsnachweis", Frmularnummer , ist zusammen mit flgenden Unterlagen bei der KfW einzureichen: Integriertes Smart City-Knzept/ Smart City-Strategie in digitaler Frm und Papierfrm Rechnung des Auftragnehmers der Lhnkstennachweis Kpie der Rechnungen über Investitinsksten Bestätigung des Auftraggebers über die Annahme des Knzepts beziehungsweise der Strategie durch Ratsbeschluss der Kmmune Nachweis über Teilnahme und Beiträge zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch entsprechend dem Abschnitt "Was wird gefördert?" Nachweis (durch Bestätigung der Begleitfrschung) über die Beachtung der Smart City Charta bei Strategie-Entwicklung und Umsetzung (gemäß Verwendungsnachweisfrmular) Bestätigung der Kmmune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum vn 5 Jahren zu Evaluierungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Knzepts vrzuhalten und auf Verlangen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der KfW der deren Beauftragten vrzulegen. Die KfW behält sich die Nachfrderung gegebenenfalls weiterer entscheidungsrelevanter Unterlagen im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung vr. Die psitive Prüfung der vrgenannten Unterlagen durch die KfW ist Vraussetzung für die Auszahlung. B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen Nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraums, spätestens jedch 5 Jahre und 6 Mnate nach Zusage über die Auszahlung eines Zuschusses für die Kmpnenten B, ist zusammen mit der Anfrderung der Auszahlung der Schlussrate ein Nachweis über die Durchführung der geförderten Leistungen zu führen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist durch die KfW verlängert werden. Das Frmular "Verwendungsnachweis", Frmularnummer , ist zusammen mit flgenden Unterlagen bei der KfW einzureichen: Aktualisierte und überarbeitete Smart City Strategie Ergebnisbericht über die umgesetzten Maßnahmen und deren Wirkungen Nachweis über Teilnahme und Beiträge zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch entsprechend dem Abschnitt "Was wird gefördert?" Nachweis (durch Bestätigung der Begleitfrschung) über die Beachtung der Smart City Charta bei Strategie-Entwicklung und Umsetzung gemäß Verwendungsnachweisfrmular) Kpie der Rechnung über die Persnalksten und die förderfähigen Sachausgaben beziehungsweise Lhnkstenbescheinigungen Kpie der Rechnungen über Investitinsksten Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 8 vn 9
9 Bestätigung der Kmmune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum vn 5 Jahren zu Evaluierungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Knzepts vrzuhalten und auf Verlangen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat der KfW der deren Beauftragten vrzulegen. Bei Nichterfüllung der der Zuschussgewährung zugrunde liegender Anfrderungen, behält sich die KfW die (gegebenenfalls anteilige) Rückfrderung bereits ausgezahlter Zuschussbeträge swie die Erhebung eines Verzinsungsanspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel, gerechnet vm Tag, der der Auszahlung flgt, vr. Es gilt ein Zinssatz vn 5 Przentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 247 Bürgerliches Gesetzbuch. Beihilferechtliche Regelungen Investitinsvrhaben in Bereichen, in denen kmmunale Gebietskörperschaften der Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind nicht förderfähig. Die KfW behält sich eine entsprechende Prüfung bei Antragstellung und vr Auszahlung vr. Wird der Zuschuss an dritte Akteure weitergereicht, ist das Beihilferecht zu beachten. Die Sicherstellung der Einhaltung beihilferechtlicher Anfrderungen bliegt in diesen Fällen den unmittelbar bei der KfW Antragsberechtigten (kmmunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden). Das gilt auch in Bezug auf etwaige Dkumentatinserfrdernisse. Sweit beispielsweise eine Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verrdnung (Nummer 1407/2013/Eurpäische Unin vm , veröffentlicht im Amtsblatt der Eurpäischen Unin L352 am ) erflgen sll, sind eine De-minimis-Erklärung, eine Kumulierungserklärung und eine De-minimis-Bescheinigung zu erstellen. Die vn der KfW verwendeten Fassungen dieser Erklärungen (abrufbar unter Suchbegriff De-minimis- Erklärung) können den unmittelbar bei der KfW Antragsberechtigten gegebenenfalls als Orientierung dienen, müssen aber in deren eigener Verantwrtung für den Einzelfall angepasst werden. Grundsätzliche Hinweise Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zu Begleit- und Kntrllzwecken haben der Zuschussempfänger und dessen Auftragnehmer gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, der KfW und dem Bundesrechnungshf der deren Beauftragten jederzeit Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutinen hat der Zuschussempfänger die inhaltliche und kstenmäßige Abgrenzung zu etwaigen anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen. Subventinserheblichkeit Alle Angaben zur Antragstellung, zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervraussetzungen sind subventinserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventinsgesetzes. Infcenter Telefn: (kstenfrei) Fax: Seite 9 vn 9
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