Vierte Abgrabungskonferenz Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) Frühzeitige Unterrichtung
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- Pamela Möller
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1 Vierte Abgrabungskonferenz Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) Frühzeitige Unterrichtung Köln, 11. u. 12. Oktober 2018
2 Ablauf 10:00 Begrüßung 10:15 Verfahrensstand Vorstellung des Abgrabungskonzepts Fragen & Anregungen 11:45 Pause 12:15 Weiteres Vorgehen Gemeldete Abgrabungsinteressen 2017 Zwischenstand Fragen & Anregungen ~13:30 Ende der Veranstaltung 2
3 Verfahrensstand
4 Stellungnahmen bitte schriftlich einreichen, heute informeller Austausch
5 Vorstellung des Abgrabungskonzepts
6 Bauhaus Dessau, Neues Meisterhaus Dessau von Bruno Fioretti Marquez(2014). Copyright: Stiftung Bauhaus Dessau, Foto: Yvonne Tenschert
7 Rahmen / Fixpunkte Rechtliche Gegebenheiten Tatsächliche Gegebenheiten Konzept: Planerische Gestaltungsfreiheit Leitbild Leitlinien Abwägung Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe BSAB mit Konzentrationswirkung Reservegebiete als Vorranggebiete Ziele und Grundsätze, insb. Erweiterungsklausel, Flächentausch
8 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung
9 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen Detailanalyse Substantieller Raum geschaffen? Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung Einheitlich für den gesamten Planungsraum ( schematisches Raster ). Tabuzonen entfallen, sind also einer Abwägung entzogen Müssen definiert werden Keine Abwägung Können definiert werden Abwägung Einzelfallbetrachtung der verbleibenden Fläche Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange Gesamtbetrachtung Prüfung des Planungsergebnisses auf Plausibilität anhand neutraler Maßstäbe
10 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen Detailanalyse Substantieller Raum geschaffen? Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung Einheitlich für den gesamten Planungsraum ( schematisches Raster ). Tabuzonen entfallen, sind also einer Abwägung entzogen Müssen definiert werden Keine Abwägung Können definiert werden Abwägung Einzelfallbetrachtung der verbleibenden Fläche Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange Gesamtbetrachtung Prüfung des Planungsergebnisses auf Plausibilität anhand neutraler Maßstäbe Keine Rohstoffvorkommen Entscheidung des Regionalrates 20 / 25 Jahre Versorgungszeitraum?
11 Beiblatt 3 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen Detailanalyse Substantieller Raum geschaffen? Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung Einheitlich für den gesamten Planungsraum ( schematisches Raster ). Tabuzonen entfallen, sind also einer Abwägung entzogen Müssen definiert werden Beiblätter 1+2 Keine Abwägung Können definiert werden Abwägung Einzelfallbetrachtung der verbleibenden Fläche Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange Beiblatt 4 Gesamtbetrachtung Prüfung des Planungsergebnisses anhand neutraler Maßstäbe und Plausibilität Keine Rohstoffvorkommen Entscheidung des Regionalrates 20 / 25 Jahre Versorgungszeitraum?
12 Rückblick: Beabsichtigte Leitlinien (2017) Nachhaltige Planung: Abgrabungsgeschehen möglichst in konfliktarmen Räumen Ergebnisoffene Planung: Jeder bestehende BSAB steht grundsätzlich auf dem Prüfstand Umsetzungsorientierte Planung: Gemeldeten Abgrabungsinteressen bilden maßgeblich den Untersuchungsrahmen Raumordnende Planung: Erweiterungen bestehender Abgrabungen vor Neuaufschlüssen Verlässliche Planung: Abgrabungsinteressen ggf. mit besonderem Gewicht, wenn innerhalb von Potentialfläche und bestehendem BSAB Aktuelle Planung: Rücknahme vollständig rekultivierter BSAB Reflektierende Planung: Rücknahme von Karteileichen (ungenutzte BSAB) 12
13 Leitbild Schrittweise Entwicklung hin zu bestmöglichen Abgrabungsstandorten. Schrittweise = Schalter behutsam umlegen Bestmöglich = konfliktarm (außerhalb Tabuzonen u. Ausschlussflächen; geringe sonstige Raumwiderstände) ergiebig (hohe Rohstoffmächtigkeit, m³/ha)
14 Beiblatt 1
15 Ausschluss Abwägung
16 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen Detailanalyse Substantieller Raum geschaffen? Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung Einheitlich für den gesamten Planungsraum ( schematisches Raster ). Tabuzonen entfallen, sind also einer Abwägung entzogen Einzelfallbetrachtung der verbleibenden Fläche Gesamtbetrachtung Müssen definiert werden Beiblatt 2 Keine Abwägung Können definiert werden Abwägung Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange Prüfung der Planung anhand neutraler Maßstäbe und Plausibilität Ausschluss / K.O.-Belange Abwägungsbelange 20 / 25 Jahre Versorgungszeitraum?
17 Beiblatt 2
18 Fixpunkte bei Festlegung von Konzentrationszonen (BSAB) Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Harte Tabuzonen Weiche Tabuzonen Detailanalyse Substantieller Raum geschaffen? Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept erforderlich; Abwägungsentscheidung nachprüfbar dokumentieren; keine verkappte Verhinderungsplanung Einheitlich für den gesamten Planungsraum ( schematisches Raster ). Tabuzonen entfallen, sind also einer Abwägung entzogen Einzelfallbetrachtung der verbleibenden Fläche Gesamtbetrachtung Müssen definiert werden Keine Abwägung Können definiert werden Abwägung Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange Beiblatt 2 Beiblatt 4 Prüfung der Planung anhand neutraler Maßstäbe und Plausibilität Ausschluss / K.O.-Belange Abwägungsbelange 20 / 25 Jahre Versorgungszeitraum?
19 Beiblatt 4 Ergiebigkeiten (m³/ha) 1,5 x Ø 0,5 x Ø Maximale Flächengrößen für Erweiterungen besonders ergiebig Ø überdurchschnittlich ergiebig durchschnittlich ergiebig unterdurchschnittlich ergiebig besonders unergiebig Flächengröße (ha) Erweiterungen Neuaufschlüsse
20 Beiblatt 4 Ergiebigkeiten (m³/ha) 1,5 x Ø 0,5 x Ø besonders konfliktarm konfliktarm relativ konfliktarm Maximalgröße Maximale Flächengrößen für Erweiterungen Ø Regelgröße BSAB Flächenzuschlag bei konfliktarmen Standorten besonders ergiebig überdurchschnittlich ergiebig durchschnittlich ergiebig unterdurchschnittlich ergiebig besonders unergiebig Flächengröße (ha) Erweiterungen Neuaufschlüsse
21 Obergrenze für Flächengröße eines BSAB Obergrenze leitet sich aus Angaben der Unternehmensbefragung 2017 ab. 40 ha = 20 Jahre Laufzeit x max. jährliche Fördermenge max. Rohstoffergiebigkeitsgruppe 40 ha entspricht ungefähr dem Doppelten der typischen Erweiterungsgröße. Gemeldete Abgrabungsinteressen 2017 (Erweiterungen) Mittelwert Ø Median 25 ha 20 ha
22 Obergrenze für Flächengröße eines BSAB (fiktives Beispiel) neuer BSAB genehmigte Abgrabung Verritzte Fläche Gemeldeter Erweiterungswunsch Obergrenze für Flächengröße
23 besonders konfliktarm 0,5 x Ø Ergiebigkeiten (m³/ha) 1,5 x Ø Maximale Flächengrößen für Neuaufschlüsse Neuaufschluss besonders ergiebig Ø überdurchschnittlich ergiebig durchschnittlich ergiebig unterdurchschnittlich ergiebig besonders unergiebig Flächengröße (ha) Erweiterungen Neuaufschlüsse
24
25 Rahmen / Rahmen Rechtliche Gegebenheiten (Rechtsprechung BVerwG, LEP NRW) Tatsächliche Gegebenheiten (Rohstoffvorkommen) Konzept: Planerische Gestaltungsfreiheit Leitbild Leitlinien Abwägung Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe BSAB mit Konzentrationswirkung Reservegebiete als Vorranggebiete Ziele und Grundsätze, insb. Erweiterungsklausel, Flächentausch
26 Umgang mit Abgrabungsinteressen I II III gemeldete Abgrabungsinteressen nicht als BSAB ausgewiesene Abgrabungsinteressen nicht als Reservegebiet ausgewiesene Abgrabungsinteressen Planungskonzept Planungskonzept Tabuzone Abwägung Abwägung außerhalb innerhalb BSAB mit Rohstoffreserven kein BSAB Reservegebiet* kein Reservegebiet Nachzeichnung d. Genehmigung als BSAB (Mindestgröße) keine Darstellung als BSAB * Reservegebiete ggf. ergänzt um sonstige besonders konfliktarme und besonders ergiebige Flächen
27 BSAB Reservegebiete Erweiterungsklausel BSAB Flächentausch Eckpfeiler des Konzepts LEP NRW Rohstoffkarte NRW Abgrabungsmonitoring NRW Rechtsprechung BVerwG
28 Eckpfeiler: Reservegebiet Reservegebiete werden als Vorranggebiete festgelegt. Ausweisung ausschließlich an besonders konfliktarmen und besonders ergiebigen Standorten Ausweisung orientiert sich an Abgrabungsinteressensbereichen (gemeldet von Kommunen bzw. Unternehmen) Ausweisung erfolgt anhand eines eigenständigen Gesamtkonzepts
29 Obergrenze für Flächengröße eines BSAB (fiktives Beispiel) neuer BSAB Reservegebiet genehmigte Abgrabung Verritzte Fläche Gemeldeter Erweiterungswunsch Obergrenze für Flächengröße
30 besonders konfliktarm 0,5 x Ø Ergiebigkeiten (m³/ha) 1,5 x Ø Maximale Flächengrößen für Reservegebiete Reservegebiete besonders ergiebig überdurchschnittlich ergiebig Ø durchschnittlich ergiebig unterdurchschnittlich ergiebig besonders unergiebig Flächengröße (ha) Erweiterungen Neuaufschlüsse
31 BSAB Reservegebiete Erweiterungsklausel BSAB Flächentausch Eckpfeiler des Konzepts LEP NRW Rohstoffkarte NRW Abgrabungsmonitoring NRW Rechtsprechung BVerwG
32 Eckpfeiler: Erweiterungsklausel Sämtliche neuen BSAB können unter gewissen Voraussetzungen begrenzt erweitert werden (max. 10 ha) Erweiterung außerhalb bestehendem BSAB, aber angrenzend! Antrag von einem vor Ort tätigen Unternehmen Abgrabungsvorhaben vollständig in konfliktarmen Bereichen, d.h. insb.: außerhalb Tabuzone mehr als 300 m zu ASB und Ortslage außerhalb Biotopverbund Stufe I außerhalb Wald Ergiebigkeit > 0,5 x Ø Rohstoffergiebigkeit
33 konfliktarm 0,5 x Ø Ergiebigkeiten (m³/ha) 1,5 x Ø Maximale Flächengrößen für Erweiterungen von BSAB (Erweiterungsklausel) Erweiterung besonders ergiebig überdurchschnittlich ergiebig Ø durchschnittlich ergiebig unterdurchschnittlich ergiebig besonders unergiebig Flächengröße (ha) Erweiterungen Neuaufschlüsse
34 BSAB Reservegebiete Erweiterungsklausel BSAB Flächentausch Eckpfeiler des Konzepts LEP NRW Rohstoffkarte NRW Abgrabungsmonitoring NRW Rechtsprechung BVerwG
35 Eckpfeiler: Flächentausch Alle 7 Jahre besteht die Möglichkeit des Flächentausches, wenn dies von Kommune und Unternehmen angeregt wird. Gleichwertigen Tausch von Flächen innerhalb eines BSAB mit Flächen eines angrenzenden Reservegebietes im Zuge einer bezirksumfassenden Regionalplanänderung. Nur für Flächen ohne Abgrabungsgenehmigung bzw. ohne laufendes Genehmigungsverfahren Regionalplanänderung!
36 BSAB Reservegebiete Erweiterungsklausel BSAB Flächentausch Eckpfeiler des Konzepts LEP NRW Rohstoffkarte NRW Abgrabungsmonitoring NRW Rechtsprechung BVerwG
37 BSAB Reservegebiete Erweiterungsklausel BSAB Flächentausch Gesamtkonzept LEP NRW Rohstoffkarte NRW Abgrabungsmonitoring NRW Rechtsprechung BVerwG
38 Bauhaus Dessau, Neues Meisterhaus Dessau von Bruno Fioretti Marquez(2014). Copyright: Stiftung Bauhaus Dessau, Foto: Yvonne Tenschert
39 Verständnisfragen? Detailfragen? Diskussion?
40 Pause
41 Ablauf 10:00 Begrüßung 10:15 Verfahrensstand Vorstellung des Abgrabungskonzepts Fragen & Anregungen 11:45 Pause 12:15 Weiteres Vorgehen Gemeldete Abgrabungsinteressen 2017 Zwischenstand Fragen & Anregungen ~13:30 Ende der Veranstaltung 41
42 Weiteres Vorgehen 2018/2019
43 Stellungnahmen bitte schriftlich einreichen, heute informeller Austausch
44 Meldung von Abgrabungsinteressen Allgemeine Hinweise Fragebögen online im Laufe des Oktober Fristverlängerung um einen Monat bis Maximalgröße je Abgrabungsinteresse: 80 ha Eine Prioritätenliste bereits gemeldeter und/oder neu gemeldeter Standorte kann als separate Stellungnahme eingereicht werden. Ob und inwiefern eine solche Liste in der Abwägung berücksichtigt werden kann, ist noch offen. 44
45 Meldung von Abgrabungsinteressen Hinweise für Kommunen Im Fragebogen können geltend gemacht werden: Kommunale Konzentrationszonenkonzepte (beschlossen oder in Aufstellung) kommunale Intention: gesamträumliche Steuerung des Abgrabungsgeschehens Erhebliche räumliche Vorprägung durch Abgrabungsgeschehen kommunale Intention: gesamträumlicher Ausschluss weiterer Abgrabungen Kommunaler Konsens kommunale Intention: Einzelfallbezogene Unterstützung unternehmerischer Planungsabsichten (Sonstige kommunale Entwicklungskonzepte bitte über separate Stellungnahme geltend machen) 45
46 Beiblatt 2
47 Meldung von Abgrabungsinteressen Hinweise für Abgrabungsunternehmen Möglichkeit neue/ergänzende Standorte zu melden, die den beabsichtigten Abwägungsbelangen noch besser entsprechen (konfliktarm und ergiebig). Die Ergiebigkeit wird ausschließlich anhand der Rohstoffkarte NRW ermittelt. Hinweis: Sämtliche Bohrergebnisse dem Geologischen Dienst mitteilen. Auf gute Transportmöglichkeiten hinweisen. z.b. als sonstige Anmerkungen oder als separate Stellungnahme. Bereits gemeldete Abgrabungsstandorte nicht erneut melden. 47
48 Beiblatt 2
49 Gemeldete Abgrabungsinteressen 2017
50
51 Ergebnisse Größe aller gemeldeten Abgrabungsinteressen: Erweiterungen: ha Neuaufschlüsse: ha Summe: ha Anzahl aller gemeldeten Abgrabungsinteressen: Erweiterungen: 90 Neuaufschlüsse: 26 Nur Bestandsmeldung 10 Summe: 126 Anzahl der teilgenommene Unternehmen: 64
52 Verständnisfragen? Detailfragen? Diskussion
53 Regional denken. Praktisch entscheiden. Heiko Krause -- Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Regionalentwicklung, Braunkohle Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, Köln Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) heiko.krause@bezreg-koeln.nrw.de Internet: 53
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