Vergabeunterlagen: Aufgabenbeschreibung, Zuschlagskriterien und Vergabebedingungen

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1 EUROPÄISCHE UNION: Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Vergabeunterlagen: Aufgabenbeschreibung, Zuschlagskriterien und Vergabebedingungen Titel: Vergabe eines externen Auftrages zur Evaluierung der Darlehensvergabe im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Bremen, insbesondere mit Blick auf die Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Auftraggeber: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Kontaktstelle: Jan Damberg (Z34-4) Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Zweite Schlachtpforte Bremen T: jan.damberg@wuh.bremen.de I. Hintergrund Die seit einigen Jahren im Rahmen der regionalen Strukturpolitik bestehende Praxis, verstärkt Darlehen und/oder andere alternative Förderinstrumente in Ergänzung oder als Ersatz zur klassischen Zuschussförderung anzuwenden, erfolgte im Land Bremen bisher durch die Anpassung des Landesinvestitionsförderprogramms LIP (seit 12/2007) 1 sowie im Rahmen der Neuaufstellung des FEI 2 (seit 2009). In beiden Programmen erfolgt nunmehr die Förderung auch durch die Gewährung von Darlehen, während zugleich in bestimmten Fällen eine Zuschussförderung aus dafür vorgesehen Drittmitteln weiterhin möglich ist. 3 So werden gegenwärtig im Rahmen des EFRE-Programms ausschließlich Zuschussförderungen umgesetzt. Mit Blick auf die künftige Förderperiode des EFRE wird jedoch auch für das bremische Operationelle 1 Vgl. z.b.: Senator für Wirtschaft und Häfen; Investitionsförderung im Lande Bremen, Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2008) - Jahresbericht 2009; Vorlage Nr. 17/307-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 12. Mai Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation 3 Im Rahmen des LIP werden vorrangig Darlehen vergeben, während dies im Rahmen der FEI Richtlinie noch die Ausnahme darstellt.

2 2 Programm (EFRE-OP) die Einführung von Darlehensinstrumenten in der Unternehmensförderung angestrebt. Um die Spielräume für innovative Finanzierungsinstrumente in der kommenden Strukturfondsperiode nutzen zu können, sind frühzeitig gezielte Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählt u.a. die Schaffung einer geeigneten Informationsgrundlage über die bisherige Durchführung sowie die betriebswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Wirkungen der Darlehensförderung. Zudem ist es mit Blick auf die Programmierung der kommenden Strukturfondsperiode wichtig, konkrete Hinweise und Empfehlungen für mögliche Umsetzungsvarianten der Darlehensförderung im Rahmen des EFRE herzuleiten und Bedarfe, Möglichkeiten und Grenzen bezogen auf die Implementierung und Ausgestaltung herauszuarbeiten. Dazu ist die Vergabe eines Auftrages für eine verwaltungsexterne Beratung im Rahmen einer Evaluierung vorgesehen. II. Laufzeit und Kostenrahmen Der Auftrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet mit der Abnahme des Evaluierungsberichtes durch den Auftraggeber (näheres zum Zeitplan unter V.). Für den Auftrag steht inkl. MwSt. eine Summe von höchstens aus der Technischen Hilfe des aktuelle laufenden EFRE-Programms zur Verfügung. Höherpreisige Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. III. Aufgabenbeschreibung Diese Aufgabenbeschreibung wird neben dem eingereichten Angebot des ausgewählten Bieters Bestandteil des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages zur Erstellung des Gutachtens. Angebote, die dieser Aufgabenbeschreibung widersprechen 4, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Gegenstand des Auftrages umfasst drei Themenblöcke. Der Schwerpunkt der Analyse soll auf den Themenblöcken 2 und 3 liegen. 1. Theoretische Stärken-Schwächen-Analyse des Förderinstruments Darlehen 2. Evaluation der bisher erfolgten Umstellung von Zuschüssen auf Darlehen im Land Bremen 3. Möglichkeiten und Grenzen für eine Implementation des Instrumentes im Rahmen eines künftigen bremischen EFRE-Programms Zu 1. Theoretische Stärken-Schwächen-Analyse des Förderinstruments Darlehen Auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes soll in einem einführenden Themenblock eine kurze Synopse erstellt werden, in der eine übergreifende / theoretische Wirkungsbetrachtung von Darlehen als Förderinstrument vorgenommen wird. Die Ausführungen sollen u.a. auf betriebswirtschaftliche Kriterien wie Zinsvorteil, Kostenvorteil, Subventionswert sowie auf die Liquiditätswirkung, Finanzierungserleichterung und die 4 z.b. durch Beifügen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters

3 3 Anreizwirkungen / Mitnahmeeffekte abstellen und diese im Vergleich zum Instrument eines nichtrückzahlbaren Zuschusses bewerten. Ergänzend dazu sollen - auf Grundlage einiger durch den Auftraggeber bereits durchgeführter Barwertberechnungen - eigene Subventionswertberechnungen durchgeführt sowie Szenarien aufbereitet und kurz illustriert werden. Dabei sind unterschiedliche Zinsphasen zu simulieren. Die Szenarien sollen, je nach möglicher Ausgestaltungsvariante der Darlehensförderung (z.b. Laufzeiten, Tilgungszeiträume, etc.) und verschiedenen Referenzzinssätzen einen Vergleich zu unterschiedlichen Fördersatzvarianten der Zuschussförderung herstellen und die Auswirkungen der Zinsverbilligung auf die o.g. betriebswirtschaftlichen Kriterien veranschaulichen. Ziel ist die szenarienabhängige, nachvollziehbare Bestimmung des Subventionswertes (EU-Referenzzinssatz als Basis) sowie des tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils (marktübliche Konditionen als Basis) einer Darlehensförderung in Gegenüberstellung zum Subventionswert einer Zuschussförderung. Die Auswahl der aus den Berechnungen abzuleitenden Szenarien (Anzahl ca ) wird zusammen mit dem Auftraggeber festgelegt. Zu 2. Evaluation der bisher erfolgten Umstellung von Zuschüssen auf Darlehen im Land Bremen (insbesondere LIP) Im Rahmen des zweiten Themenblocks geht es um die Analyse der bislang im Land Bremen durchgeführten Darlehensförderung und die Aufarbeitung der hierbei gemachten Erfahrungen. Als zentraler Untersuchungsgegenstand kommt das LIP in Betracht, das für die regionale Investitionsförderung und im GRW-Kontext von zentraler Bedeutung ist und bei dem bisher die größten Erfahrungen gewonnen werden konnten. Die FEI-Richtlinie soll exemplarisch einbezogen werden, um bezogen auf einige ausgewählte Fragestellungen den Blick auch auf solche Förderbereiche zu öffnen, in denen für den Beihilfenempfänger ein höheres Fehlschlagrisiko besteht. Zentrale Aufgabe in diesem Themenblock ist eine Wirkungsuntersuchung der Darlehensförderung mit dem Fokus auf die Frage, ob und inwieweit die angestrebten Förderziele der Interventionen nach der Umstellung auf Darlehen weiterhin erreicht werden können und ob mit Blick auf die Entlastung der öffentlichen Haushalte und die Qualität der Projekte eine Verbesserung der Fördereffizienz konstatiert werden kann. Grundsätzlich sind dabei auch die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Zinsniveau, Kreditmarktnachfrage, etc.) seit der Einführung der Darlehensförderung zu berücksichtigen. Mit der Analyse sollen sowohl Fragen auf der einzelbetrieblichen Ebene beantwortet werden, als auch auf Ebene der Förderprogramme. Konkret geht es u.a. um die folgenden Fragestellungen: Wie gliedern sich die Darlehensangebote im Rahmen des LIP und der FEI-Richtlinie in das bestehende Angebotsportfolio des privaten Bankensektors für bremische Unternehmen ein und welche Lücken schließen sie? Welche Unternehmen werden durch das Darlehensangebot erreicht? Hat sich der Empfängerkreis im Vergleich zur Zuschussförderung verändert, z.b. im Hinblick auf die Branchen, Unternehmensgröße, etc.? Wie wirkt sich die Darlehensförderung im Vergleich zur Zuschussförderung konkret auf die zentralen betriebswirtschaftlichen Leistungsparameter und Investitionsbedingungen in den Unternehmen aus?

4 4 Wie verändert sich durch die Umstellung vor diesem Hintergrund die Wirkungsweise der Förderung auf der einzelbetrieblichen Ebene? Hat sich die Häufigkeit und Intensität der Nutzung unterschiedlicher Fördertatbestände verschoben? Haben sich die Themenfelder und Projekttypen durch die Umstellung verändert? Wie wirkt sich die Rückzahlbarkeit der Mittel auf die Rentabilität und Qualität der geförderten Projekte aus? Wie verändern sich durch Umstellung die Anreizeffekte für die Unternehmen mit Blick auf das Investitionsrisiko? Wie verändern sich im Vergleich zur Zuschussförderung die Anreize zur Subventionsmitnahme? Wie hoch sind die Ausfälle? Welche (qualitativen) Nebeneffekte der Umstellung sind zu beobachten (z.b. direkter Zugang der BAB zu KMU, usw.)? Nach welchen Kriterien werden noch Zuschüsse vergeben? Welche Bedeutung hat die Kombination von Zuschüssen und Darlehen? Wie wird der Ablauf des zweistufigen Bewilligungsverfahrens aus Empfängersicht bewertet? Wie hoch sind die Verwaltungskosten? Welche Schnittstellen / Prozesse in der Umsetzung können optimiert werden? Können weitere Themenfelder identifiziert werden, bei denen ein Einsatz von Darlehen die Wirtschaftsförderung unterstützen können? Wie stellt sich bislang die Situation bezüglich der Rückflüsse dar? Inwieweit kann durch den revolvierenden Charakter der Darlehen bislang eine - im Vergleich zur Zuschussförderung - Erhöhung der Hebelwirkung auf die Investitionsausgaben konstatiert werden. Wie wirkt sich die Umstellung bislang auf die Erreichung der Förderziele der Programme aus? Ist durch die Umstellung auf Darlehen diesbezüglich eher mit Einschränkungen zu rechnen, oder kann von einem optimierten Mitteleinsatz ausgegangen werden? Für die beiden zu betrachtenden Förderprogramme liegen jeweils jährliche Controlling- und Ergebnisberichte sowie Vollzugsdaten vor, die dem Gutachter nach Erteilung des Zuschlags für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Als ein zentraler methodischer Baustein für die Bearbeitung des Themenblocks sind u.a. Befragungen / Gespräche direkt mit den unterstützten Unternehmen vorzusehen. 5 Für die Befragung der im Rahmen des LIP geförderten Betriebe sollte auch erwogen werden, geeignete Vergleichsgruppen einzubeziehen, um einen Vergleich Zuschuss / Darlehen zu ermöglichen. Zu 3. Möglichkeiten für eine Implementation des Instrumentes im Rahmen eines künftigen bremischen EFRE-Programms Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den ersten Arbeitsblöcken sollen abschließend Vorschläge und Empfehlungen entwickelt werden, wie das Instrument der Darlehensförderung 5 In den drei Jahren von 1/ /2010 hat die BAB im Rahmen des LIP Darlehen an knapp 30 Unternehmen ausgereicht. Die Fallzahl für die Darlehensförderung im Rahmen der FEI-Richtlinie liegt bei knapp 20.

5 5 in den Rahmen eines neu aufzustellenden EFRE-Programms des Landes Bremen integriert werden kann und welche Angebote hier besonders attraktiv sein könnten. Dabei sind im Zuge der Durchführung von Fallstudien auch Erfahrungen (Erfolgsfaktoren/Hemmnisse) aus anderen Bundesländern einzubeziehen, in denen solche oder ähnliche Instrumente bereits Gegenstand der EFRE-Förderung sind. Neben der Herleitung konkreter Empfehlungen zur Implementation besteht die zentrale Aufgabe in diesem Themenblock, die Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten und Grenzen für die Einführung einer Darlehensförderung im Rahmen des bremischen EFRE-OP ggü. einer reinen Zuschussförderung herauszuarbeiten, darzustellen und abzuwägen. Dabei sollen v.a. die folgenden Aspekte in den Blick genommen werden: Bedarf für den Einsatz von EFRE-Mitteln im Rahmen der Darlehensförderung Förderwirkungen, vor dem Hintergrund der projektbezogen sinkenden Förderintensität und der zu erwartenden Wiedereinsetzbarkeit der Rückflüsse Möglichkeiten zur Optimierung der Förderentscheidung, vor dem Hintergrund der zeitlichen Streckung der Fördermittel über die Fondsperiode hinaus Anreiz- und Mitnahmeeffekte Die Entlastung der öffentlichen Haushalte Grundsätzlich sind hier sowohl die aktuell einschlägig bekannten Rahmenvorgaben für die Förderperiode ab 2014 (z.b. Allgemeine Verordnung, EFRE-Verordnung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR), etc.) als auch die spezifische bremische Förder- und Unternehmenslandschaft zu berücksichtigen. Konkret sind die folgenden Fragen zu beantworten: Welche möglichen Förderbereiche des EFRE eignen sich für die Aufnahme von Darlehensinstrumenten und für welche Zielgruppen besteht ein besonderer Bedarf? Welche unterschiedlichen Darlehensprodukte (z.b. Nachrangdarlehen, Gründerdarlehen, Innovationsdarlehen, etc.) sind vor diesem Hintergrund im Rahmen des EFRE attraktiv und warum? Wie könnten die Produkte im Einzelnen ausgestaltet sein (z.b. maximale Darlehenssumme, Laufzeit, Tilgungszeiträume, etc.) und welche Umsetzungsstrukturen (Akteure, Finanzierung, etc.) bieten sich an? Welche zusätzlichen bürokratischen Anforderungen kämen im Zuge der Ausgestaltung der bestehenden Darlehensprodukte ggf. auf die Antragsteller / durchführenden Stellen (BAB, BIS, WFB, Senatsverwaltung) zu, wenn eine Integration in den EFRE erfolgt? Wie wirkt sich dies auf die Attraktivität der Produkte aus? Inwieweit sind regionale Angebote, z.b. gemeinsam mit Niedersachsen denkbar? Welches Fondsvolumen für welche Einsatzbereiche ist realistisch, um die angestrebten Förderziele zu erreichen? Welche unterschiedlichen Szenarien sind mit Blick auf sich möglicherweise verändernde Rahmenbedingungen auf dem Kreditmarkt denkbar und wie wirken sich diese ggf. auf die Effektivität und Attraktivität der Angebote aus. Können auf Basis der Szenarien Wirksamkeitsschwellen für die Angebote bestimmt werden?

6 6 Unter welchen Rahmenbedingungen sind ggf. Verdrängungseffekte zu Lasten der Kreditvergabe privater Anbieter zu erwarten? Wie ist die Kombination der Darlehensförderung mit bzw. die gleichzeitige Aufrechterhaltung der Zuschussförderung im Rahmen des Programms zu sehen? Inwieweit kann der Einsatz zusätzlicher Mittel für die Darlehensförderung über den EFRE die Gesamtattraktivität auch der bestehenden Darlehensprodukte im Rahmen des LIP und der FEI Richtlinie erhöhen? IV. Methodik Es muss gewährleistet werden, dass die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie auf fachlich fundierten Befunden aufbauen und nachvollziehbar hergeleitet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter im Angebot darzustellen, welche Evaluierungsmethoden er zur Bearbeitung/Beantwortung der einzelnen Themen-/Frageblöcke anwendet und welche erwarteten Auswirkungen die Auswahl der Methoden auf die angestrebten Ergebnisse hat. Neben der Auswertungen und Aufbereitung von Literatur, Daten und Statistiken kommen als Evaluationsmethoden insbesondere leitfadengeführte Experten- und Fachgespräche, Workshops, die Durchführung und das Nachvollziehen von Barwertberechnungen, die Erstellung von Szenarien, Fallstudienanalysen sowie Unternehmensbefragungen in Betracht. V. Abstimmung, Berichte und Zeitplan Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer einen engen Informationsaustausch, d.h. eine regelmäßige Diskussion der Zwischen- und Endergebnisse zu den einzelnen Themenblöcken. Hierzu ist eine geeignete Anzahl von Arbeitstreffen mit dem Auftraggeber einzuplanen. Zur fachlichen Abstimmung der Inhalte, Methoden und Zwischenergebnisse hat der Auftragnehmer an einer Arbeitsgruppe mit den Vertretern der Fachreferate, der EFRE- Verwaltungsbehörde, des Grundsatzreferates und der Bremer Aufbau-Bank (BAB) teilzunehmen, die zu Beginn der Studie (Auftakttreffen), zur Präsentation des Zwischenberichtes sowie zur Präsentation der Endergebnisse tagen soll. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auf diesen Sitzungen jeweils seinen Arbeitsplan/Untersuchungsdesign (erster Meilenstein), die Ergebnisse des Zwischenberichtes (zweiter Meilenstein) und die Ergebnisse des Endberichtes (dritter Meilenstein) zu präsentieren. Als erster Meilenstein soll der Auftragnehmer im Rahmen der Auftaktsitzung der o.g. Arbeitsgruppe auf Basis seines Angebotes den Arbeitsplan und das Untersuchungsdesign für die Studie in Form eine Powerpoint-Präsentation darstellen. Nach Abschluss der Arbeiten zu Themenblock 2 ist ein schriftlicher Zwischenbericht (inkl. PPT-Präsentation) vorzulegen (zweiter Meilenstein) und der Arbeitsgruppe zu präsentieren. Die Ergebnisse der Studie sind dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Endberichtes (einschließlich management summary und Präsentation) zu überliefern (dritter Meilenstein). Der Bericht soll in zehn gedruckten Exemplaren sowie in digitaler Form (Word-Format sowie barrierefreies PDF-Dokument) übergeben werden. Die Präsentation im Rahmen der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe soll die zentralen Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfassen und in digitaler Form übergeben werden.

7 7 Zudem erklärt sich der Auftragnehmer bereit, Zwischenergebnisse oder vorläufige Endergebnisse der Studie im Rahmen der Sitzung des EFRE-Begleitausschusses am zu präsentieren. Da die Studie aus EFRE-Mitteln gefördert wird, wird diese vollumfänglich veröffentlicht. Bei der Erstellung von Unterlagen sind deshalb die Publizitätsvorgaben einzuhalten, z. B. Verwendung EU-Emblem und Slogan. Die Ergebnisse zu den drei Meilensteinen müssen jeweils vom Auftraggeber abgenommen werden. Folgender Zeitplan ist für die Bearbeitung der Studie - vorbehaltlich notwendiger Änderungen - maßgebend: 1. Angebotsabgabe bis spätestens: , 12:00 Uhr 2. Auftragserteilung bis spätestens: Auftakttreffen der Arbeitsgruppe: Treffen der Arbeitsgruppe zum Zwischenbericht: Treffen der Arbeitsgruppe zum Endbericht: VI. Anforderungen an die Bieter Zusammen mit dem Angebot muss eine unterschriebene Eigenerklärung - bei Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied - vorgelegt werden, dass für Sie die in 6 Nr. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zu treffen (Anlage 1). Der Bieter soll unabhängig sein und über die erforderliche fachliche und methodische Kompetenz hinsichtlich der folgenden Voraussetzungen verfügen: 1. Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluierung von Instrumenten der regionalen Wirtschaftsförderung und der Strukturpolitik (insbesondere für EFRE- Programme). 2. Kenntnisse über die Wirkungsweise innovativer Finanzierungsinstrumente in der Wirtschaftsförderung. 3. Erfahrung in der Durchführung von Forschungs- und Beratungsprozessen im Bereich der Wirtschaftspolitik, v.a. mit Blick auf regionalpolitische Fragestellungen. 4. Nachgewiesene Fähigkeit, wissenschaftliche Ergebnisse für die Politikberatung aufzubereiten. 5. Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl zu EU-Beihilfenrecht, zur Kohäsionspolitik als auch zur GRW-Förderkulisse. Zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß vorstehend genannten Anforderungen sind wenigsten drei Referenzen beizubringen. Der Abschluss der in diesen Referenzen beschriebenen Arbeiten darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen. In der jeweiligen Referenz ist zu vermerken, welche der fünf oben genannten Kriterien mit ihr belegt werden soll. Eine Referenz kann mehrere Kriterien belegen. Für den Auftrag ist ferner eine Ansprechperson als Projektleiter verbindlich zu benennen und deren Qualifikationsprofil und Referenzliste mit Bezug zu den o.g. Voraussetzungen zu

8 8 dokumentieren. Analog sollen die aufgabenbezogenen Referenzen und die fachliche Qualifikation von mindestens einem anderen Teammitglied dargestellt werden, das für die Erarbeitung der Studie verbindlich zu benennen ist. VII. Bewertung der Angebote und Zuschlagskriterien Nur solche Angebote, deren Bieter die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die genannten allgemeinen Anforderungen sowie jene an die fachliche Eignung erfüllen, werden einer inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Bewertung des Angebots erfolgt anhand der folgenden Kriterien: 1. Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen / inhaltlichen Herangehensweise und des methodischen Ansatzes in Themenblock 1 (Gewichtung 10%) 2. Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen / inhaltlichen Herangehensweise und des methodischen Ansatzes in Themenblock 2 (Gewichtung 25%) 3. Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen / inhaltlichen Herangehensweise und des methodischen Ansatzes in Themenblock 3 (Gewichtung 25%) 4. Schlüssigkeit und Angemessenheit des Ablauf- und Zeitplans (Gewichtung 10%) 5. Preis (Gewichtung 30%) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf jenes mit dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis. Jedes der Zuschlagskriterien wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Hinsichtlich des Preises erhält der günstigste Anbieter 5 Punkte, weitere Angebote werden linear absteigend mit weniger Punkten bewertet. Ein Angebotspreis, der das günstigste Angebot um 75% übersteigt, wird mit Null Punkten bewertet. Der Angebotspreis darf einen Betrag von ,- nicht übersteigen (vgl. Ziffer II). VIII. Anforderungen an das Angebot und sonstige Erfordernisse Ein deutschsprachiges, unterschriebenes Angebot und eine Kopie dessen sind in Papierform sowie als digitale Fassung (PDF-Datei) bis zum Dienstag, den , 12:00 Uhr (Posteingang) zu senden an: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Referat Z3, EFRE-Verwaltungsbehörde Herr Jan Damberg Zweite Schlachtpforte Bremen Der Umschlag ist mit der Aufschrift Angebot Evaluation Darlehensförderung, nicht öffnen! zu versehen. Die PDF-Fassung ist als CD im Umschlag beizulegen. Die Bindefrist des Angebotes läuft am ab. Bis dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Es ist nur die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig. Optionsangebote, Alternativen und Lose werden nicht berücksichtigt.

9 9 Das inhaltliche Angebot soll in knapper und präziser Form klar und verständlich Auskunft über die angebotenen Leistungsbausteine, das Aufgabenverständnis in den einzelnen Themenblöcken sowie eine geeignete inhaltliche und methodische Vorgehensweise zur Beantwortung der in der Leistungsbeschreibung unter Aufgabenbeschreibung genannten Fragestellungen geben. Auf Basis des inhaltlichen Angebotes ist zudem ein schlüssiger Ablauf- und Zeitplan zu erstellen, in dem nachvollziehbar dargestellt wird, welche Zeitspannen und welcher Aufwand (Tagewerke) für die Abarbeitung zentraler Leistungsbausteine (z.b. Anfertigung der Synopse, Unternehmensbefragung, Fallstudien andere Bundesländer) benötigt wird. Hierbei sind die unter V., Ziffern 3-5 genannten Termine verbindlich einzuhalten. Angebote, die dies nicht gewährleisten, müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass Partnerunternehmen beteiligt oder Unteraufträge vergeben werden, sind die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten in einem Organisationsplan klar aufzuschlüsseln. Das finanzielle Angebot muss einen Festpreis benennen und die Berechnung dieses Festpreises transparent darstellen, beispielsweise auf der Grundlage von verschiedenen Tagessätzen und Tagewerken für die einzelnen Leistungsbausteine. Dabei ist eine angemessene, transparente Aufgliederung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbausteine vorzunehmen. Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- und Botenweg einzureichen. Gegebenfalls ergänzende Informationen zum Angebot, die sich aus eventuell bestehenden Rückfragen von Bietern ergeben, werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Rückfragen sind per an die in der Bekanntmachung unter h) aufgeführte adresse zu richten. Für den Rücklauf der Antworten und Informationen während der Phase der Angebotslegung ist dem Auftraggeber im Zuge der Abforderungen der Vergabeunterlagen eine adresse zu nennen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass ihn die ergänzenden Informationen über diese Adresse ohne Zeitverzug erreichen. Die Auftragserfüllung erfolgt in deutscher Sprache. Ort der Leistung ist Bremen. IX. Fälligkeit der Honorarzahlungen Die Zahlungen an den Auftragnehmer werden erst nach Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen, entsprechend der unter V. genannten Meilensteine, getätigt. Hierfür ist der folgende Zahlungsplan vorgesehen. 1. Rate (1/3) nach Präsentation und Abstimmung des konkreten Untersuchungsdesigns. 2. Rate (1/3) nach Präsentation und Abnahme des Zwischenberichtes. 3. Rate (1/3) nach Präsentation und Abnahme des Endberichtes.

10 10 X. Ergänzende Vertragsbedingungen 1 Nutzungsrechte (1) Der Auftraggeber (im Folgenden AG) erwirbt ohne weitere Vergütung die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an der Leistung, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter angemessener namentlicher Nennung des Auftragnehmer (im Folgenden AN). Der Auftraggeber ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistung vorzunehmen und diese in gleicher Weise wie die Leistung zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des Auftragnehmers ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuweisen. (2) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Untersuchung oder von Teilen durch den AN auch nach Vertragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG. (3) Der AN haftet gegenüber dem AG dafür, dass er alle für die Veröffentlichung oder Verwertung erforderlichen Urheber- oder sonstigen Rechte besitzt oder erwirbt oder, soweit diese Rechte Dritten zustehen, er die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt erhält und übertragen darf. (4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet. 2 Beteiligung weiterer Sachverständiger, Unterauftragnehmer (1) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den AN bedarf der vorherigen Zustimmung des AG, soweit sie nicht bei Zuschlagserteilung bekannt war. (2) Eine Beauftragung i. S. d. Abs. 1 erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde. 3 Zusammenarbeit (1) Stellt der AN im Verlauf der Arbeiten fest, dass der Auftrag in der vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis nicht oder nur teilweise erreicht werden kann oder vollständig oder teilweise von Dritten erreicht wurde, hat der AN den AG hierüber unverzüglich schriftlich zu berichten. (2) Der AG wird den AN im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Er wird ihm alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung stellen. Er wird den AN von allen Vorgängen und Umständen informieren, die für Inhalt und Zweck des Gutachtens erforderlich sind. (3) Der AN hat den Auftrag unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes von Wissenschaft und Technik einschließlich der neusten Erkenntnisse von Wirtschaftlichkeit und Organisation durchzuführen. Hierbei hat der AN die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und auch die internen Regelungen des AG zu beachten. Er hat dabei insbesondere die einschlägigen Regelwerke sowie nachvollziehbare, richtige und schlüssige Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu beachten.

11 11 Datenschutz (1) Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dies gilt auch, soweit personenbezogene Daten in nicht automatisierten Dateien oder in Akten enthalten sind. (2) Vom AN zur Durchführung des Vorhabens erhobene sowie von dem AG dem AN übermittelte personenbezogene Daten dürfen vom AN nur zur Durchführung des Vorhabens verarbeitet werden. (3) Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können. (4) Der AN stellt sicher, dass nach Beendigung der Arbeiten alle personenbezogenen Daten gelöscht werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der AG dem AN zur Durchführung des Vorhabens übermittelt hat, sind nach Beendigung der Arbeiten an den AG zurückzugeben. (5) Der AN sieht die Weitergabe seines Namens oder seiner Firmenbezeichnung, der Höhe seines Entgelts und der Auftragsbeschreibung an den Landtag, Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, an Ausschüsse der Bremischen Bürgerschaft (und damit an die Öffentlichkeit) nicht als Verletzung schutzwürdiger Interessen im Sinne der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz an. Gleiches gilt für die Einstellung dieser Daten in eine durch den AG betriebene Datenbank auf die auch Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft Zugriff haben. Verschwiegenheitsverpflichtung (1) Der AN hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim zu halten, einschließlich der Art und des Umfangs des Auftrags, soweit ihn der AG nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Der AN ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrags notwendigen Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten. (3) Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der AN dem AG. Haftung Für Schäden, die dem AN oder Dritten im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen, haftet der AG nicht. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Personenschäden sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des AG oder seiner Mitarbeiter. Der AN hat den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter i. S. d. Satzes 1 freizustellen. Vorzeitiges Vertragsende Das Recht der Vertragsparteien zum Rücktritt ( 323 BGB) von diesem Vertrag und zur Kündigung ( 649 BGB) des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der AG ist

12 12 - bei einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den AN - bei einer Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den AN ohne Zustimmung des AG; - bei einer erheblichen Verletzung der Vereinbarungen zum Datenschutz zum sofortigen Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Sonstige Vereinbarungen (1) Es handelt sich bei dieser Untersuchung um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieses Gutachtens verwendet werden. (2) Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. (3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt das, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. (4) Die Vertragsmuster 231 und sind dem Auftragnehmer bekannt und werden Gegenstand dieses Vertrages (Mindestlohnerklärung). Bei der Auftragsvergabe werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen gemäß VOL Teil B in der bei der Erteilung des Zuschlags gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages.

13 13 ANHANG 1: Eigenerklärung zur Eignung (Auszug aus dem Formblatt 124 des VHB Bund 2010; hier: S. 3 unten bis S. 5) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. ja nein Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen vorlegen. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Mein / Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation ja nein

14 14 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), o Geldwäsche (261 StGB), o Bestechung ( 334 StGB), o Vorteilsgewährung ( 333 StGB), o Diebstahl ( 242 StGB), o Unterschlagung ( 246 StGB), o Erpressung ( 53 StGB), o Betrug ( 263 StGB), o Subventionsbetrug ( 264 StGB), o Kreditbetrug ( 265b StGB), o Untreue ( 266 StGB), o Urkundenfälschung ( 267 StGB), o Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), o Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), o wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), o Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), o Brandstiftung ( 306 StGB), o Baugefährdung ( 319 StGB), o Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder

15 15 einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen.

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