Bebauungsplan Nr. 916 Vor den Bilmer Mühlen (Ortsteil Bilm) der Stadt Sehnde - Faunistische Untersuchungen -

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1 Wasserwirtschaft Stadtentwässerung Erschließung Landschaftsplanung Umweltkommunikation Bebauungsplan Nr. 916 Vor den Bilmer Mühlen (Ortsteil Bilm) der Stadt Sehnde - Faunistische Untersuchungen - Im Auftrag der Stadt Sehnde Bearbeitet von Dipl.-Ing. Michael Jürging unter Mitarbeit von Sigrid T. Smit (Karten) ingenieurgemeinschaft agwa Amtsgericht Hannover HRB GF: Michael Jürging, Karen Mumm, Carsten Rindfleisch, Uwe Schmida Im Moore 17 D Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) info@agwa-gmbh.de Bankverbindung Sparkasse Hannover Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: E

2 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Lage des B-Plangebietes Erfassungsmethode Brutvögel Feldhamster Ergebnisse Brutvögel Feldhamster Konfliktanalyse Brutvögel Feldhamster Quellen Karten Karte 1: Karte 2: Ergebnisse der Brutvogelerfassung Untersuchungsgebiete Feldhamster

3 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 2 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Stadt Sehnde stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 916 Vor den Bilmer Mühlen im Ortsteil Bilm auf. Der Entwurf der PLANUNGSGRUPPE LÄRCHENBERG liegt mit Stand Juli 2015 vor. Aufgrund der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum besonderen Artenschutz hier insbesondere 44 BNatSchG sollen im Zuge der Bauleitplanung auch faunistische Untersuchungen zu folgenden Arten durchgeführt werden: Brutvögel Alle europäischen Vogelarten sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt, ein Teil davon ist darüber hinaus gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG auch streng geschützt. Feldhamster (Cricetus cricetus) Diese Säugetierart ist gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Im Rahmen der Untersuchungen ist zunächst zu klären, ob und ggf. welche örtlichen Vorkommen bestehen. Anschließend ist im Lichte des 44 BNatSchG zu beurteilen, welche Auswirkungen sich bei einer Umsetzung des Bebauungsplanes für die ermittelten Tiervorkommen ergeben können. Die Stadt Sehnde hat die agwa im März 2015 damit beauftragt, die faunistischen Untersuchungen durchzuführen. Der Bericht wird hiermit vorgelegt. Hannover, den Dipl.-Ing. Michael Jürging

4 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 3 2 Lage des B-Plangebietes Das B-Plangebiet liegt am Nordostrand des Ortsteils Bilm (Stadt Sehnde, Region Hannover). Zu Beginn der faunistischen Erhebungen stand seine räumliche Abgrenzung noch nicht abschließend fest. Diskutiert wurden eine große und eine kleine Variante. Für die Untersuchungen wurde sicherheitshalber die große Variante zugrunde gelegt. Verwirklicht werden soll nunmehr die kleine Variante. Das Untersuchungsgebiet wurde in Abhängigkeit von den faunistischen Fragestellungen unterschiedlich weit abgegrenzt (siehe dazu Kap. 3). Das Kerngebiet für die Untersuchungen im Sinne der oben genannten großen Variante des B-Plangebietes besteht aus einer Ackerfläche, die Teilbereiche von zwei einander benachbarten Ackerschlägen umfasst (vgl. Karte 1). Im Jahre 2015 waren beide Schläge mit Weizen bestanden. Im Westen ist zur Mühlenstraße hin eine schmale Rasenparzelle zwischen zwei Wohngrundstücken inbegriffen. Des Weiteren liegt die rückwärtige Freifläche eines Hofgrundstücks innerhalb des Kerngebietes. Die vorhandene Bebauung an der Ecke Freien Straße/Mühlenstraße besteht aus einer Kombination von landwirtschaftlich geprägten Hofanlagen und Wohnhäusern. Sie bilden zurzeit den nordöstlichen Ortsrand von Bilm. Zur östlich benachbarten Ortschaft Ilten hin erstrecken sich Ackerflächen.

5 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 4 Abb. 1: Ortseingangsschild an der K 140 auf Höhe des Plangebietes (im Bild rechts) [Foto , Blick nach W] Abb. 2: Ortsrandbebauung an der Mühlenstraße auf Höhe des Plangebietes; links im Hintergrund Straßenbäume der K 140 [Foto , Blick nach SO]

6 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 5 3 Erfassungsmethode 3.1 Brutvögel Die monatlichen Bestandsaufnahmen wurden an folgenden Terminen durchgeführt: März, 7:00 7:30 Uhr; Wetter: bedeckt, windstill, 4 C April, 6:45 7:15 Uhr; Wetter: sonnig, schwach windig, 5 C Mai, 6:30 7:00 Uhr; Wetter: sonnig, windstill, 5 C - 8. Juni, 9:15 9:45 Uhr; Wetter: heiter bis wolkig, schwacher bis mäßiger Wind, 13 C - 3. Juli, 5:30 5:45 Uhr; Wetter: heiter, windstill, 17 C Zusätzlich zum Kerngebiet wurde Richtung Westen die benachbarte Ortsrandbebauung an der Ecke Freien Straße/Mühlenstraße in die Erhebungen einbezogen. Bei den Begehungen wurden die beobachteten Vögel und deren Verhaltensweisen (z. B. Gesang, Revierkampf, Angst- und Warnrufe, Altvogel mit Nistmaterial, Altvogel mit Futter, flügge Jungvögel) nach der Methode von OELKE (1980) in Tageskarten eingetragen. Eine gezielte Nestersuche wurde aus Schutzgründen nicht durchgeführt. Nach Abschluss der örtlichen Erhebungen im Juli wurden durch Überlagerung der monatlichen Ergebnisse die ungefähren Brutplätze bzw. Revierzentren extrahiert. Beim Brutstatus wird nach dem Meldebogen Brutvogel-Bestandsaufnahme für die Erfassung von Tierarten in Niedersachsen (SVN 2000) gemäß Tab. 1 differenziert. Tab. 1: Statusangaben (nach SVN 2000) 15 Junge im Nest gesehen oder gehört 14 Nest mit Eiern aus dieser Brutsaison 13 Altvögel tragen Futter für die Jungen oder Kotballen 12 Altvögel verlassen oder besuchen einen Nistplatz unter Umständen, die auf ein besetztes Nest hinweisen (insbesondere hohe Nester oder nicht einsehbare Höhlen); oder brütende Altvögel gesehen Brutnachweis 11 Gerade flügge Junge (Nesthocker) oder Dunenjunge (Nestflüchter) gesehen 10 Gebrauchtes Nest oder Eierschalen aus dieser Brutsaison gefunden 9 Angriffs- oder Ablenkungsverhalten (Verleiten)

7 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 6 Forts. Tab. 1 8 Nestbau, Höhlenbau 7 Brutfleck (nackte Fläche am Bauch) bei gefangenen Altvögeln 6 Angst- oder Warnverhalten von Altvögeln, das auf Nest oder nahe Junge schließen lässt 5 Vögel, die einen wahrscheinlichen Nistplatz besuchen Brutverdacht 4 Balzverhalten 3 Durch die Feststellung von Territorialverhalten (Gesang u. Ä.) an mindestens 2 Tagen mit wenigstens einwöchigem Abstand am gleichen Platz wird ein Revier vermutet 2 Ein Paar im geeigneten Lebensraum wiederholt während der Brutzeit gesehen 1 1 Singendes bzw. balzendes Männchen während der Brutzeit im möglichen Brutbiotop (Durchzügler und Gastvögel ausschließen) Brutzeitfeststellung 3.2 Feldhamster Die fachlichen Anforderungen der unteren Naturschutzbehörde der REGION HANNOVER (2014) sehen eine Frühjahrs- und eine Sommerkartierung vor. Bei der Frühjahrskartierung werden das eigentliche Plangebiet sowie die potenziell geeigneten Habitatflächen in einem Außenradius von 100 m untersucht. Dabei sind evtl. Mobilitätsbarrieren wie Gewässerläufe, geschlossene Bebauung und stark befahrene Straßen als begrenzende Faktoren zu berücksichtigen. Die Flächen werden im April/Mai in Streifen mit 5 m Abstand begangen mit dem Ziel, die Schlupflöcher von Hamsterbauen zu ermitteln und zu dokumentieren. Bei der Sommerkartierung nach der Getreideernte im Juli/August wird der Außenradius auf 500 m erweitert. Wegen der besseren Übersichtlichkeit auf den Stoppelfeldern werden die kontrollierten Streifenbreiten gegenüber der Frühjahrskartierung auf 20 m vergrößert. Die verschieden großen Untersuchungsgebiete der Frühjahrs- und Sommerkartierung sind in Karte 2 dargestellt. 1 Die Ergänzung im Meldebogen der SVN wo im Vorjahr schon Brutnachweis oder Brutverdacht bestand muss hier entfallen, weil keine Beobachtungsdaten aus dem Vorjahr verfügbar sind.

8 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 7 Die Frühjahrskartierung wurde am 21. April durchgeführt. Die Sommerkartierung verteilte sich wegen der zeitlich gestaffelten Getreideernte auf den 4. und 10. August. Im Untersuchungsgebiet steht als Bodentyp nahezu flächendeckend Pseudogley an. Die äußersten Ränder des 500 m-kartierradius weisen im Westen wie im Osten Übergänge zu Pseudogley-Braunerde auf. Die schweren Lehmböden mit teils hohem Tongehalt haben überwiegend eine mittlere Zustandsstufe mit Bodenwertzahlen zwischen 60 und 67. Stellenweise ist die Zustandsstufe gering und die Bodenwertzahl liegt nur um Bei den eigenen örtlichen Begehungen wurde festgestellt, dass bereichsweise ein recht hoher Anteil an Kalkgestein im Oberboden vorhanden ist (Abb. 3). Im Schutzkonzept der REGION HANNOVER (2009) liegt das Plangebiet außerhalb der gekennzeichneten Haupt-Hamsterlebensräume. 2 Bodendaten laut NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Umwelt (LBEG), aufgerufen am

9 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 8 Abb. 3: Plangebiet zur Zeit der Hamster-Frühjahrskartierung. Beachte den hohen Steinanteil (= helle Punkte) auf der Bodenoberfläche! [Foto , Blick nach WNW] Abb. 4: Erweitertes Untersuchungsgebiet während der Hamster-Sommerkartierung [Foto , Blick nach W]

10 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 9 3 Ergebnisse 3.1 Brutvögel Die Ergebnisse der Brutvogelkartierung sind in Karte 1 dargestellt. Es handelt sich fast ausschließlich um Arten des Siedlungsbereichs, die sich in der vorhandenen Ortsrandbebauung an der Freien Straße und der Mühlenstraße konzentrieren. Dazu gehören neben den typischen Gebäudebrütern Hausrotschwanz und Haussperling auch Türkentaube und Bachstelze. Außerdem ist als Ubiquist ( Allerweltsart ) die Amsel mit einem Revier vertreten. Die Brutzeitfeststellungen von Singdrossel und Wintergoldhähnchen sind auf die Nadelbaumbestände in den örtlichen Gärten und damit im weiteren Sinne ebenfalls auf die vorhandenen Siedlungsstrukturen zurückzuführen. Auffälliger Weise wurden weder im Plangebiet selbst noch in seiner näheren Umgebung Vertreter aus der Gilde der Feldvögel festgestellt. Das nächstgelegene Singrevier einer Feldlerche befand sich rd. 150 m außerhalb des Kerngebietes in nordöstlicher Richtung. Das Vorkommen wurde aus dokumentarischen Gründen in Karte 1 mit aufgenommen. 3.2 Feldhamster Weder bei der Frühjahrs- noch bei der Sommerkartierung wurden Baue oder Schlupflöcher des Feldhamsters festgestellt. Bei der Sommerkartierung waren zwei Ackerschläge im Westen und Süden des 500 m- Untersuchungsradius bereits gegrubbert, bevor die Begehung erfolgen konnte (vgl. Karte 2). Der Nachweis von evtl. vorhandenen Hamsterbauen ist in solchen Fällen erschwert, weil die Tiere ihre verschütteten Ausgänge erst wieder freilegen müssen. Baue, die zur Erntezeit nicht bzw. nicht mehr benutzt wurden, lassen sich nach dem Grubbern nicht mehr feststellen. Gleichwohl beruhen die fehlenden Nachweise im vorliegenden Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf dieser Einschränkung der Kartierbedingungen, zumal die betroffenen Flächen nur einen begrenzten Anteil des Untersuchungsgebietes ausmachen. Ausschlaggebend dürfte vielmehr sein, dass die örtlichen Bodenverhältnisse wegen der relativ hohen Ton- und Steinanteile keine günstigen Voraussetzungen für eine Besiedlung durch den Feldhamster bieten.

11 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 10 4 Konfliktanalyse 4.1 Brutvögel (1) Alle europäischen Vogelarten sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Das betrifft den gesamten Brutbestand im Untersuchungsgebiet. Vogelarten, die darüber hinaus gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt sind, wurden nicht festgestellt. (2) Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung wurden als (potenzielle) Brutvögel ausschließlich Arten des Siedlungsbereichs ermittelt. Als Habitate dienen die vorhandenen Gebäudestrukturen sowie die dazu gehörenden Gärten und Hofflächen. Bei der Umsetzung des B-Plans Nr. 916 werden vergleichbare Strukturen zusätzlich geschaffen. Davon werden die nachgewiesenen Arten tendenziell sogar profitieren können (insbesondere Amsel, Hausrotschwanz und Haussperling), zumindest aber keine Nachteile erleiden, die ihren lokalen Bestand beeinträchtigen würden. (3) Arten aus der Gilde der Feldvögel sind nicht betroffen. Das nächstgelegene Singrevier einer Feldlerche liegt rd. 150 m außerhalb des Plangebietes. Laut BEZZEL (1993) halten Feldlerchen zu geschlossenen Vertikalstrukturen wie z. B. Siedlungen oder Wald einen Abstand von m. Diese Distanz wird bei einer Umsetzung des B-Plans Nr. 916 nicht unterschritten, so dass auch keine indirekte Verdrängung stattfinden wird. (4) Im Hinblick auf den örtlichen Brutvogelbestand sind keine Verstöße gegen die Zugriffs- und Störverbote des 44 BNatSchG absehbar. 4.2 Feldhamster Die Untersuchungen haben keinen Hinweis auf ein örtliches Vorkommen ergeben. Folglich sind auch keine Verstöße gegen die Zugriffs- und Störverbote des 44 BNatSchG zu besorgen.

12 Faunistische Untersuchungen zum B-Plan Nr. 916 der Stadt Sehnde Seite 11 5 Quellen BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeres Singvögel. Wiesbaden. OELKE, H. (1980): Quantitative Untersuchungen. Siedlungsdichte. In: BER- THOLD, P., E. BEZZEL & G. THIELCKE: Praktische Vogelkunde: 34-45, Greven/Westf. PLANUNGSGRUPPE LÄRCHENBERG (2015): Stadt Sehnde, Bebauungsplan Nr. 916 Vor den Bilmer Mühlen Ortsteil Bilm, mit örtlichen Bauvorschriften Entwurf. Im Auftrag der Stadt Sehnde, Hannover. REGION HANNOVER (2009): Schutzkonzept Feldhamster in der Region Hannover. Maßnahmenkonzept. Karte im Maßstab 1:50.000, Stand: Oktober 2009, Hannover. REGION HANNOVER (2014): Rechtliche und fachliche Vorgaben zum Feldhamsterschutz bei der Bauleitplanung in der Region Hannover Entwurf, Stand Februar Verf. Manuskript, 5 Seiten, Hannover. SVN, Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen (2000): Meldebogen Brutvogel- Bestandsaufnahme zur Erfassung von Tierarten in Niedersachsen, Stand 02/ Seiten, Hannover.

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