Bauvorhaben Großenheidorner Straße 42/44 (Stadt Wunstorf, OT Steinhude) - Artenschutzfachliches Gutachten -

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1 Wasserwirtschaft Stadtentwässerung Erschließung Landschaftsplanung Umweltkommunikation Bauvorhaben Großenheidorner Straße 42/44 (Stadt Wunstorf, OT Steinhude) - Artenschutzfachliches Gutachten - Im Auftrag der VB Immobilien Nienburg-Wunstorf (Nienburg) Bearbeitet von Dipl.-Ing. Michael Jürging unter Mitarbeit von Sigrid T. Smit (Zeichnung) ingenieurgemeinschaft agwa Amtsgericht Hannover HRB GF: Michael Jürging, Karen Mumm, Carsten Rindfleisch, Uwe Schmida Im Moore 17 D Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) info@agwa-gmbh.de Bankverbindung Sparkasse Hannover Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: E

2 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Erfassungsmethode Ergebnisse Konfliktanalyse Quellen Karten Karte 1: Ergebnisse der Brutvogelbestandsaufnahme

3 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 2 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Die VB Immobilien Nienburg-Wunstorf mit Sitz in Nienburg betreut das Bauvorhaben auf den Grundstücken Großenheidorner Straße 42, 42A und 44 in Steinhude (Stadt Wunstorf, Region Hannover). Dort soll anstelle der vorhandenen Altbebauung eine zeitgemäße Neubebauung errichtet werden. Wegen der Regelungen zum besonderen Artenschutz gemäß 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll im Vorfeld ein artenschutzfachliches Gutachten erstellt werden. Laut Absprache des Verfassers mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover (Frau Hillger) ist im vorliegenden Fall die Artengruppe Brutvögel relevant. Mit der Untersuchung soll geklärt werden, welche aktuellen Vorkommen bestehen und welche Konsequenzen sich aufgrund der Bestimmungen des 44 BNatSchG ergeben. Die VB Immobilien Nienburg-Wunstorf hat die agwa am damit beauftragt, das artenschutzfachliche Gutachten zu erstellen. Der Bericht wird hiermit vorgelegt. Hannover, den Dipl.-Ing. Michael Jürging

4 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 3 2 Untersuchungsgebiet Die Grundstücke Großenheidorner Straße 42/44 liegen inmitten des Ortsteils Steinhude der Stadt Wunstorf (Region Hannover). Die Straßenfront (Abb. 1) befindet sich auf der Nordseite. Auf dem Grundstück Nr. 42 stehen ein Mehrfamilienhaus, ein kleineres Wohnhaus als Anbau (Nr. 42A) und einige Nebengebäude (Abb. 2). Das Grundstück Nr. 44 verfügt über ein Mehrfamilienhaus mit einer dahinter angebauten Aalräucherei. Sämtliche Gebäude werden nicht mehr genutzt. Insbesondere bei der ehemaligen Aalräucherei ist der Großteil des Inventars bereits ausgebaut (Abb. 6), die verbliebenen Reste werden nach und nach entsorgt. Die Freiflächen sind in erheblichem Maße als Zufahrten und Stellplätze mit Pflaster oder Schotter befestigt (Abb. 2, 4 und 7). Die Vegetation besteht hauptsächlich aus durchgewachsenen Rasenflächen sowie einigen Laub- und Nadelgehölzen (Abb. 1, 3 und 4). Auf dem Grundstück Nr. 44 stehen einzelne Großbäume der Arten Sand-Birke (Betula pendula) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) (Abb. 5). Eine Gartenpflege findet gegenwärtig nur noch in sehr extensiver Form statt bzw. insoweit, wie es die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit der Grundstücke erfordern. Auf der inneren Grundstücksgrenze beginnt sich Brombeergebüsch zu entwickeln (Abb. 3 und 4). Abb. 1: Mehrfamilienhäuser Großenheidorner Straße 44 (links) und 42 (rechts)

5 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 4 Abb. 2: Hinterhof der Nr. 42 mit Anbau Nr. 42A (rechts) und weiß gestrichenen Nebengebäuden Abb. 3: Durchgewachsene Rasenfläche auf der rückwärtigen Freifläche der Nr. 42; rechts Grenzzaun zur Nr. 44 mit Brombeergebüsch

6 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 5 Abb. 4: Gepflasterter Hof der Nr. 44; links Fichtenreihe auf dem Grundstück Nr. 42 Abb. 5: Hof der Nr. 44 mit Garagen (rechts) und einzelnen Großbäumen

7 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 6 Abb. 6: Rückwärtiger Blick auf die ehemalige Aalräucherei (Anbau von Nr. 44) Abb. 7: Rückwärtige Zufahrt zum Grundstück Nr. 44 von der Straße Mühlenspiegel aus

8 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 7 3 Erfassungsmethode Die örtlichen Bestandsaufnahmen wurden während der Brutsaison 2015 einmal monatlich, und zwar an folgenden Terminen durchgeführt: 31. März, 7:00 7:30 Uhr; Wetter: Regen, mäßiger bis starker Wind, 4 C 16. April, 6:45 7:05 Uhr; Wetter: weitgehend bedeckt, schwach windig, 8 C 14. Mai, 6:45 7:00 Uhr; Wetter: bedeckt, schwach windig, 8 C 9. Juni, 9:50 10:15 Uhr; Wetter: heiter bis wolkig, schwach windig, 13 C 6. Juli, 7:30 7:50 Uhr; Wetter: heiter, schacher, z. T. auflebender Wind, 17 C Bei den Begehungen wurden die beobachteten Vögel und deren Verhaltensweisen (z. B. Gesang, Revierkampf, Angst- und Warnrufe, Altvogel mit Nistmaterial, Altvogel mit Futter, flügge Jungvögel) nach der Methode von OELKE (1980) in Tageskarten eingetragen. Eine gezielte Nestersuche wurde aus Schutzgründen nicht durchgeführt. Nach Abschluss der örtlichen Erhebungen im Juli wurden durch Überlagerung der monatlichen Ergebnisse die ungefähren Brutplätze bzw. Revierzentren extrahiert (Karte 1). Beim Status (vgl. Karte 1) wird nach dem Meldebogen Brutvogel-Bestandsaufnahme für die Erfassung von Tierarten in Niedersachsen (SVN 2000) gemäß Tab. 1 differenziert. Tab. 1: Statusangaben (nach SVN 2000) 15 Junge im Nest gesehen oder gehört 14 Nest mit Eiern aus dieser Brutsaison 13 Altvögel tragen Futter für die Jungen oder Kotballen 12 Altvögel verlassen oder besuchen einen Nistplatz unter Umständen, die auf ein besetztes Nest hinweisen (insbesondere hohe Nester oder nicht einsehbare Höhlen); oder brütende Altvögel gesehen Brutnachweis 11 Gerade flügge Junge (Nesthocker) oder Dunenjunge (Nestflüchter) gesehen 10 Gebrauchtes Nest oder Eierschalen aus dieser Brutsaison gefunden 9 Angriffs- oder Ablenkungsverhalten (Verleiten)

9 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 8 Forts. Tab. 1 8 Nestbau, Höhlenbau 7 Brutfleck (nackte Fläche am Bauch) bei gefangenen Altvögeln 6 Angst- oder Warnverhalten von Altvögeln, das auf Nest oder nahe Junge schließen lässt 5 Vögel, die einen wahrscheinlichen Nistplatz besuchen Brutverdacht 4 Balzverhalten 3 Durch die Feststellung von Territorialverhalten (Gesang u. Ä.) an mindestens 2 Tagen mit wenigstens einwöchigem Abstand am gleichen Platz wird ein Revier vermutet 2 Ein Paar im geeigneten Lebensraum wiederholt während der Brutzeit gesehen 1 1 Singendes bzw. balzendes Männchen während der Brutzeit im möglichen Brutbiotop (Durchzügler und Gastvögel ausschließen) Brutzeitfeststellung 1 Die Ergänzung im Meldebogen der SVN wo im Vorjahr schon Brutnachweis oder Brutverdacht bestand muss hier entfallen, weil keine Beobachtungsdaten aus dem Vorjahr verfügbar sind.

10 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 9 3 Ergebnisse Die Ergebnisse der Brutvogelbestandsaufnahme sind in Karte 1 dargestellt. Es wurden 5 Arten mit Brutverdacht und eine Art mit 2 Brutnachweisen ermittelt. Fitis Ein Revier im Südteil des Grundstücks Nr. 44 (s. Abb. 7: Gehölzgruppe rechts) mit Überlappungen in die östlichen und südlichen Nachbargärten. Dieser bodenbrütende Laubsänger ist als einzige der nachgewiesenen Arten nicht den Vögeln zuzurechnen, die regelmäßig in Siedlungsbereichen vorkommen. Seinen Lebensraum bilden vielmehr vor allem junge Gehölzbestände, lichte aufgelockerte Wälder, Waldränder und durchsonnte Gebüsche. Der Fitis ist landesweit verbreitet und weist auf der Ostseite des Steinhuder Meeres eine besonders hohe Revierdichte auf (vgl. KRÜGER et al. 2014, S. 375). Der hiesige Nachweis im Siedlungsbereich Steinhude/Großenheidorn könnte deshalb ein Ableger aus dem nahe gelegenen Verbreitungsschwerpunkt sein. Amsel Zwei Brutnachweise auf der grundstücksinternen Grenze (Hainbuchenhecke) und im Südteil des Grundstücks Nr. 42. Die Amsel ist eine der zehn häufigsten Brutvogelarten in Niedersachsen und Bremen (vgl. MITSCHKE & LUDWIG 2004, Tab. 3). Hausrotschwanz Ein Revier im Bereich der ehem. Aalräucherei samt Nebengebäuden. Der Hausrotschwanz ist als Gebäudebrüter ein charakteristischer Vogel der Siedlungsgebiete. Zusätzlich konnte am 14. Mai am Südwestrand des Untersuchungsgebietes ein männlicher Hybride Haus- x Gartenrotschwanz beobachtet werden. Der Vogel war wie ein Gartenrotschwanz gefärbt, trug aber durchgehend die Gesangsstrophe eines Hausrotschwanzes vor. Bastardierungen zwischen den beiden heimischen Rotschwänzen werden in der Literatur beschrieben (z. B. LANDMANN 1987). Dem Verfasser ist aus eigener Anschauung ein vergleichbarer Fall aus dem Jahre 1994 aus der Rhön bekannt. Bei den weiteren Begehungen im Steinhuder Untersuchungsgebiet gelang keine nochmalige Sichtung des Hybrids. Heckenbraunelle Ein Revier im Süden des Grundstücks Nr. 42 mit Überlappung zum westlichen Nachbargarten. Die Art ist landesweit und flächendeckend verbreitet (KRÜGER et al. 2014: S. 456).

11 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 10 Haussperling Ein, evtl. auch zwei Nistplätze unter dem Dach des Anbaus Nr. 42A. Für die beiden Hauptgebäude (Nr. 42 und 44) konnten keine Belege erbracht werden. Weitere Brutplätze befinden sich offensichtlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit am benachbarten Haus Nr. 46 und auf der gegenüber liegenden Straßenseite am Gebäude Nr. 47. Der Haussperling gehört zwar wie die Amsel landesweit zu den zehn häufigsten Brutvögeln (vgl. MITSCHKE & LUDWIG 2004, Tab. 3); die Art steht aber wegen ihrer rückläufigen Tendenz in der niedersächsischen Roten Liste auf der Vorwarnliste. Hierbei handelt es sich um Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie Gefährdet wahrscheinlich (KRÜ- GER & OLTMANNS 2007). Grünfink Ein Revier im Süden des Grundstücks Nr. 42 mit Überlappung zur Nr. 44. Der Grünfink ist landesweit in relativ hoher Siedlungsdichte verbreitet. Schwerpunkte sind die Ballungszentren der großen Städte. (KRÜGER et al. 2014, S. 488) Über die genannten Arten hinaus wurden unter der Dachtraufe des Anbaus Nr. 42A die Reste von zwei Mehlschwalbennestern gefunden (s. Abb. 2: rotes Backsteingebäude rechts). Darunter waren schon vor längerer Zeit Kotbrettchen angebracht worden, die inzwischen abgängig sind. Der Gesamteindruck lässt den Schluss zu, dass der Brutplatz über mehrere Jahre genutzt worden sein dürfte, aber bereits vor 2014 aufgegeben wurde. Die Dachtraufe der Nr. 42A befindet sich auf einer relativ niedrigen Höhe von ca. 3 m. Dass die Mehlschwalbe nach wie vor im Ortsbereich Steinhude/Großenheidorn ansässig ist, belegen die Beobachtungen von jagenden Vögeln während der Kontrollgänge am 9. Juni und 6. Juli. Die Art steht in Niedersachsen auf der Vorwarnliste (KRÜGER & OLT- MANNS 2007). Auf den Grundstücken Nr. 42 und 44 wurden bei den Begehungen in 2015 des Weiteren sechs Vogelarten festgestellt, die mangels revieranzeigender Verhaltensweisen als Nahrungsgäste aus den umliegenden Gärten einzustufen sind: Ringeltaube Rabenkrähe Blaumeise Kohlmeise Zilpzalp Rotkehlchen Wegen der engen Verzahnung der Gebäude- und Freiflächenstruktur des Siedlungsbereiches kann es von Jahr zu Jahr Verschiebungen bei den Reviergrenzen der Brutvögel geben. Grundstücksgrenzen spielen dabei keine Rolle. Insofern sind die ermittelten Nah-

12 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 11 rungsgäste über einen längeren Zeitraum gesehen zugleich in den Kreis der potenziellen Brutvögel zu stellen. Die sechs Arten sind in Niedersachsen alle häufig und weit verbreitet, gerade auch im Siedlungsbereich (vgl. MITSCHKE & LUDWIG 2004, KRÜGER et al. 2014).

13 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 12 4 Konfliktanalyse (1) Alle europäischen Vogelarten sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Das betrifft den gesamten Brutbestand im Untersuchungsgebiet. Vogelarten, die darüber hinaus gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt sind, wurden nicht ermittelt. (2) Bei den in 2015 nachgewiesenen Brutvögeln handelt es sich mit einer Ausnahme (Fitis / s. Nr. 3) um typische Arten des Siedlungsbereiches mit wenig spezifischen Habitatansprüchen. Die ermittelten Brutreviere auf den Grundstücken Großenheidorner Straße 42/44 bilden einen kleinen Teil der lokalen Populationen in den zusammenhängenden Ortslagen Steinhude und Großenheidorn. (3) Der Fitis verfügt nördlich des Untersuchungsgebietes über eine besonders hohe Siedlungsdichte. Das strahlt auf die Umgebung aus, wo ggfs. auch suboptimale Bereiche wie hier innerhalb der Ortslage als Revier besetzt werden können. (4) Bei der Beseitigung der vorhandenen Strukturen (Gebäude und Freiflächen) auf den betreffenden Grundstücken gehen die derzeitigen Bruthabitate verloren. Mit der Neubebauung und der Neugestaltung der Freiflächen werden veränderte Habitatstrukturen entstehen, die sich tendenziell wieder für Brutvögel des Siedlungsbereiches eignen. Selbst wenn in Zukunft für die eine oder andere der jetzt nachgewiesenen Arten dort kein geeigneter Nistplatz mehr verfügbar sein sollte (wahrscheinlich Fitis, evtl. auch Haussperling), so stehen doch im Umkreis hinreichend Alternativen zur Verfügung. Auf den Status oder gar die Existenz der lokalen Populationen hat das keinen Einfluss. (5) Gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten hier im Sinne von artspezifischen Habitaten und Nistplätzen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Ausgleichsmaßnahmen sind dafür nicht erforderlich. Das Bauvorhaben auf den Grundstücken Großenheidorner Straße 42/44 verstößt nicht gegen die Zugriffs- und Störverbote des 44 BNatSchG. (6) Unabhängig von der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens wird aus fachlicher Sicht empfohlen, die Abriss- und Entsorgungsarbeiten auf den beiden Grundstücken außerhalb der Vogelbrutzeit (Mitte März bis Mitte Juli) durchzuführen. Geeignet wäre also das zweite Halbjahr 2015.

14 Artenschutzfachliches Gutachten zur Großenheidorner Straße 42/44 (Steinhude) Seite 13 5 Quellen KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2007. KRÜGER, T., J. LUDWIG, S. PFÜTZKE & H. ZANG (2014): Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 48. LANDMANN, A. (1987): Über Bastardierung und Mischbruten zwischen Gartenrotschwanz und Hausrotschwanz. Ökologie der Vögel 9: MITSCHKE, A. & J. LUDWIG (2004): Monitoring häufiger Brutvögel in der Normallandschaft von Niedersachsen und Bremen. Vogelkundliche Berichte aus Niedersachsen 36: OELKE, H. (1980): Quantitative Untersuchungen. Siedlungsdichte. In: BER- THOLD, P., E. BEZZEL & G. THIELCKE: Praktische Vogelkunde: 34-45, Greven/Westf. SVN, Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen (2000): Meldebogen Brutvogel- Bestandsaufnahme zur Erfassung von Tierarten in Niedersachsen, Stand 02/ Seiten, Hannover.

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