des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
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- Evagret Brinkerhoff
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Auswirkungen einer Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen auf Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die bisherigen Ergebnisse der Überlegungen zur Reform der Pflegeausbildung, insbesondere vor dem Hintergrund des Bund-Länder-Workshops bewertet; 2. welche Auswirkungen sie von einer Zusammenlegung der drei Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege auf die Präsenzzeiten der Auszubildenden in den praktisch ausbildenden Einrichtungen erwartet; 3. welche wirtschaftlichen Auswirkungen hieraus im Hinblick auf die Refinanzierung der Ausbildungskosten sowie der Personalschlüssel folgen; 4. ob sie die Gefahr sieht, dass insbesondere im ländlichen Raum Schule und Praxis räumlich zu weit auseinanderfallen könnten und hierdurch einerseits die Ausbildungsbereitschaft, aber andererseits auch die Attraktivität des Ausbildungsberufs leiden könnte und hierdurch die Fachkräfteproblematik verschärft würde; 5. welche Überlegungen es gibt, wie die neuen integrierten Schulen zur beruflichen Qualifizierung des generalistischen Ausbildungsgangs klassifiziert und wo diese angesiedelt werden sollen; 6. wie sie die bisherigen Vernetzungen und Kooperationen der Ausbildungsträger bewertet; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. wie sie im weiteren Reformprozess sicherstellen wird, dass es in der Fläche des Landes weiterhin attraktive Ausbildungsangebote geben wird; 8. wie sie den Bestandsschutz der staatlichen Altenpflegeschulen sowie der staatlich anerkannten Ersatzschulen für Altenpflege garantiert und inwiefern ihr bekannt ist, welche Übergangsregelungen von bundespolitischer Seite und von Länderseite geplant sind, vor dem Hintergrund, dass im Finanzierungsgutachten der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass durch die Ausbildungsreform etwa sechs Prozent der Schulstandorte diesen Umstellungsprozess nicht überleben werden; 9. welche Überlegungen es gibt, zu verhindern, dass vor allem kleine Schulen in strukturschwachen Gebieten die Umstellung nicht überleben Haußmann, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Reith, Glück FDP/DVP Begründung Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags führt auf Seite 85 aus: Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stärken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte ein transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein. Im Rahmen eines Bund-Länder-Workshops Reform der Pflegeausbildung wurden am 17. und 18. November 2014 in Berlin umfangreiche Diskussionspapiere vorgelegt. Im Rahmen der Neuausrichtung gilt es, die berechtigten Interessen der in der Ausbildung tätigen Akteure zu wahren und für die Sicherstellung eines guten und in der Fläche des Landes vorhandenen Berufsbildungsangebots einzutreten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. Mai 2015 Nr /71 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die bisherigen Ergebnisse der Überlegungen zur Reform der Pflegeausbildung, insbesondere vor dem Hintergrund des Bund-Länder-Workshops bewertet; Die Themen und Aussagen zur Zusammenführung der drei Pflegeausbildungen aus dem Eckpunktepapier des Jahres 2012 wurden durch das Diskussionspapier des Bund-Länder-Workshops vom November 2014 weiterentwickelt und um Eckpunkte zur Finanzierung auf der Basis des Finanzierungsgutachtens ergänzt. In den fachlich-inhaltlichen Fragen der Ausbildungsinhalte, Zugangsvoraussetzun- 2
3 gen, Durchlässigkeit, qualitativen Anforderungen an die künftigen Pflegeschulen lassen die Ergebnisse des Workshops, die Stellungnahmen der Länder dazu sowie die weiteren Beratungen unter den Ländern erkennen, dass sich hier in den Grundlinien ein gemeinsamer Weg abzeichnet, was deutliche Unterschiede in Einzelaspekten nicht ausschließt. In den strukturellen Fragen (Stellung und Verantwortung der Schule und der Einrichtungen, Anzahl und Dauer der Praxiseinsätze) fordern die Länder deutliche Korrekturen der Eckpunkte und Zahlenwerte des Diskussionspapiers. Sie sprechen sich mehrheitlich dafür aus, die derzeitige Struktur beizubehalten, wo die Schule, die die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt, und die Einrichtung, die den Ausbildungsvertrag abschließt (sog. Träger der Ausbildung) kooperieren. Sie sprechen sich auch dafür aus, die Zahl der verschiedenen Praxiseinsätze zugunsten einer längeren Ausbildungszeit beim Träger der Ausbildung zu reduzieren. In den komplexen Fragen der künftigen Finanzierung sind noch sehr viele Punkte offen. Auch zu grundsätzlichen Themen, wie etwa zur Frage, ob der Fonds zur Abwicklung der Ausbildungsfinanzierung auf Bundes- oder auf Länderebene eingerichtet werden soll, bestehen unterschiedliche Auffassungen auch unter den Ländern. Ebenso sind für die akademische Ausbildung noch Grundsätze zu klären. Die Länder haben sich einhellig dafür ausgesprochen, die akademische Ausbildung nicht einem separaten Gesetz vorzubehalten, sondern gemeinsam mit der fachschulischen Ausbildung zu regeln. 2. welche Auswirkungen sie von einer Zusammenlegung der drei Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege auf die Präsenzzeiten der Auszubildenden in den praktisch ausbildenden Einrichtungen erwartet; An der Gesamtdauer der praktischen Ausbildung (mind Stunden in drei Jahren) soll sich durch die Zusammenführung nichts Wesentliches ändern. Ändern wird sich dagegen die Verteilung der Praxiszeit auf einzelne Einrichtungen. Durch die Generalistik erhöht sich die Zahl der verpflichtend zu absolvierenden Praxiseinsätze. Nach dem Diskussionspapier sollen alle Auszubildenden alle Bereiche der bisher eigenständigen Berufe kennen und das theoretische Wissen in der Praxis anwenden lernen. Dies führt zwangsläufig zu einer Rotation durch die Bereiche Langzeitpflege ambulant, Langzeitpflege stationär, Akutversorgung im Krankenhaus, Pädiatrie und (Geronto-)Psychiatrie. Bei der einzelnen ausbildenden Einrichtung reduziert sich die Präsenzzeit des jeweiligen Auszubildenden, aber es erhöht sich dafür die Anzahl der (rotierenden) Auszubildenden. In der Einzelbetrachtung ergibt sich somit eine Reduzierung der Präsenzzeiten, in der Gesamtbetrachtung kann dies durch die Rotation im Idealfall weitgehend ausgeglichen werden. Im Hinblick auf die Länderforderungen nach einer Reduzierung der Zahl der Praxiseinsätze und die Vorschläge für eine andere Aufteilung ist zu erwarten, dass sich hier noch Verschiebungen ergeben und die derzeit genannten Zeitangaben für die einzelnen Ausbildungsstationen nicht das letzte Wort sind. 3. welche wirtschaftlichen Auswirkungen hieraus im Hinblick auf die Refinanzierung der Ausbildungskosten sowie der Personalschlüssel folgen; Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten der Einrichtungen erfolgt derzeit durch Anrechnung auf den Personalschlüssel und durch Einrechnung in den Pflegesatz der einzelnen Altenpflegeeinrichtung bzw. durch ein zwischen Krankenhaus und Krankenkasse zu verhandelndes Ausbildungsbudget, das wiederum durch einen Ausbildungszuschlag zu den einzelnen Behandlungsfällen refinanziert wird. Durch die Reduzierung der Präsenzzeiten des einzelnen Auszubildenden und einen größeren personellen Wechsel unter den Auszubildenden aufgrund der Rotation wird die Wertschöpfung durch die Auszubildenden für die einzelne Einrichtung verringert (geringere Produktivität während der Einarbeitungsphase, der Ausbildungscharakter steigt). Eine Umrechnung dieses Effekts auf den Anrechnungs- 3
4 4 schlüssel wurde bisher nicht vorgenommen, da sehr unterschiedliche Varianten in der Diskussion sind, was die Zahl und die Dauer der unterschiedlichen Praxiseinsätze anbelangt. Der Anrechnungsschlüssel gibt an, wie viele Auszubildende im Personalschlüssel auf eine Vollzeit-Fachkraft angerechnet werden. Der Anrechnungsschlüssel in der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege liegt einheitlich aufgrund gesetzlicher Festlegung bei 9,5:1, während er in der Altenpflege länderweit sehr unterschiedlich ist (in Baden-Württemberg 5:1). Das vom Bund in Auftrag gegebene Finanzierungsgutachten rechnet für die gemeinsame Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Anrechnungsschlüssel von 10,6:1 (Mittel zwischen dem Wert der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege und dem Durchschnitt der gemeldeten Länderwerte in der Altenpflege), diesen Wert legt auch der Bund im Diskussionspapier bei der Darstellung der Ausbildungskosten zugrunde. Der Wert ist nicht unumstritten und daher auch noch nicht endgültig festgelegt. Veränderungen des Anrechnungsschlüssels wirken auf das Verhältnis von Ausbildungskosten zu den Personalkosten nach dem Stellenplan. Personalkosten der einzelnen Einrichtung sind ausschließlich im Verhältnis Kostenträger Einrichtung relevant, die Mehrkosten der Ausbildung werden dagegen über den Fonds auf alle ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen verteilt. Ein Anstieg der Mehrkosten der Ausbildung durch einen Anrechnungsschlüssel, der den Ausbildungscharakter stärker abbildet, belastet daher nicht ausschließlich die konkrete ausbildende Einrichtung, sondern verteilt sich auf alle Einrichtungen und in der Refinanzierung auf alle dahinterstehenden Kostenträger. 4. ob sie die Gefahr sieht, dass insbesondere im ländlichen Raum Schule und Praxis räumlich zu weit auseinander fallen könnten und hierdurch einerseits die Ausbildungsbereitschaft, aber andererseits auch die Attraktivität des Ausbildungsberufs leiden könnten und hierdurch die Fachkräfteproblematik verschärft würde; Unterschiede zwischen der Ausbildung im ländlichen Raum und in Ballungsgebieten gibt es auch bereits bei den aktuellen Pflegeausbildungen. Im ländlichen Raum besteht weniger Auswahl zwischen Ausbildungsangeboten (Standortkonzentration bei Krankenpflege und Kinderkrankenpflege), zwischen verschiedenen Schulen und Einrichtungen. Die unterschiedlichen Strukturen sind bei der näheren Ausgestaltung der Ausbildung zu berücksichtigen, Flexibilität in der Ausgestaltung des Unterrichts (Blockunterricht oder tageweise Unterricht) zu ermöglichen. Bestehende Netzwerke können hier Ansätze aufzeigen und Spielräume schaffen. Schulen wie Einrichtungen werden stärker im Verbund ausbilden müssen. Wir gehen nicht davon aus, dass die Attraktivität des Ausbildungsberufs leidet. Für die Attraktivität eines Berufs spielen viele Faktoren eine Rolle. Vielfalt der Berufsfelder, verbesserte Ausbildungsbedingungen durch eine Refinanzierung der Praxisanleitung sind attraktive Perspektiven für den ländlichen wie den städtischen Raum. Auch im ländlichen Raum werden Einrichtungen weiterhin Interesse an einer Ausbildung haben, weil die Gewinnung von Fachkräften u. U. schwieriger ist als im Ballungsraum. 5. welche Überlegungen es gibt, wie die neuen integrierten Schulen zur beruflichen Qualifizierung des generalistischen Ausbildungsgangs klassifiziert und wo diese angesiedelt werden sollen; Nach dem Diskussionspapier sind Pflegeschulen öffentliche/staatliche oder staatlich anerkannte Schulen. Wie bisher sollen die Länder auch künftig durch Landesrecht die im Pflegeberufegesetz festgelegten Mindestanforderungen näher ausführen und weitere, landesspezifische Anforderungen an die Pflegeschulen festlegen können. Neu ist die im Diskussionspapier vorgestellte Überlegung, dass als eine von zwei Varianten auch eine Pflegeschule Träger der Ausbildung sein kann, wenn sie über Kooperationsverträge mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die
5 praktische Ausbildung sicherstellen kann. Trägeridentität zwischen Schule und Einrichtung hierbei ist nicht erforderlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Die Mehrheit der Länder hat sich allerdings für die Variante ausgesprochen, bei der Träger der Ausbildung auch künftig eine Einrichtung ist und mit der Pflegeschule, bei der die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt, kooperiert. 6. wie sie die bisherigen Vernetzungen und Kooperationen der Ausbildungsträger bewertet; Es bestehen schon bisher unter den Trägern Kooperationen, weil sowohl für die Altenpflege als auch für die Krankenpflege weitere Einsätze gesetzlich vorgeschrieben sind: In der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege ist ein Einsatz in der ambulanten Pflege, in der Altenpflege sind Einsätze in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen wie z. B. Krankenhaus, Gerontopsychiatrie oder Rehabilitationseinrichtung vorgesehen. Diese Kooperationen bilden eine gute Grundlage für die neue Pflegeausbildung. Darüber hinaus gab es in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Ausbildungsreform einige Modellprojekte, wo Altenpflege und Krankenpflege zusammen ausgebildet wurde. Hier sind schul- und trägerübergreifende Strukturen entstanden. Wo diese gut funktioniert haben, haben Sozialministerium und Kultusministerium die Modellgenehmigung verlängert, um im Hinblick auf die neue Ausbildung Vernetzungen zu unterstützen und zu verstetigen. 7. wie sie im weiteren Reformprozess sicherstellen wird, dass es in der Fläche des Landes weiterhin attraktive Ausbildungsangebote geben wird; Es ist der Landesregierung wichtig, in der Fläche des Landes weiterhin attraktive Ausbildungsangebote zu haben. Die konkrete Umsetzung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die derzeit auf der Basis der Eckpunktepapiere in der Diskussion sind. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist hierzu mit den Organisationen der Träger sowohl der Schulen als auch der Einrichtungen im ständigen intensiven Kontakt. 8. wie sie den Bestandsschutz der staatlichen Altenpflegeschulen sowie der staatlich anerkannten Ersatzschulen für Altenpflege garantiert und inwiefern ihr bekannt ist, welche Übergangsregelungen von bundespolitischer Seite und von Länderseite geplant sind, vor dem Hintergrund, dass im Finanzierungsgutachten der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass durch die Ausbildungsreform etwa sechs Prozent der Schulstandorte diesen Umstellungsprozess nicht überleben werden; Das Land finanziert die öffentlichen Altenpflegeschulen und fördert die staatlich anerkannten privaten Ersatzschulen für Altenpflege umfänglich. Nach dem Diskussionspapier sollen alle bisherigen Kostenträger mit ihrem aktuellen Finanzierungsanteil in den künftigen Fonds einzahlen. Baden-Württemberg hat in seiner Stellungnahme dagegen vorgeschlagen, die Finanzierung von Schulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, weiterhin von den Ländern via Direktfinanzierung (öffentliche Schulen) oder Bezuschussung (private Schulen) über einen Pauschalsatz an die Schulen zu finanzieren. Eine Einzahlung des Landes in den Fonds wäre damit nicht erforderlich, für die einzelne Pflegeschule (frühere Altenpflegeschule) würde sich am Finanzierungsmodus nichts ändern. Eine rechtliche Bestandsschutzgarantie für jeden konkreten (Altenpflege-)Schulstandort gibt es heute nicht und kann es auch künftig nicht geben. Generell gilt: Öffentliche Schulen, bei denen über mehrere Jahre zu wenige Schülerinnen und Schüler für eine Klasse zusammenkommen, können das entsprechende Ausbildungsangebot im Sinne einer sparsamen und effektiven Mittelverwendung nicht fortführen. Staatlich anerkannte private Schulen werden solche Bildungsgänge von sich aus einstellen, weil sie ihre Fixkosten mit dem an die Zahl der Schüler gebunden Fördersatz (sog. Kopfsatz) nicht decken können. Es sind von Seiten des Bundes Übergangsregelungen vorgesehen, länderseitig sind längere Übergangszeiten gefordert worden. Konkrete Festlegungen gibt es bislang noch nicht. 5
6 9. welche Überlegungen es gibt, zu verhindern, dass vor allem kleine Schulen in strukturschwachen Gebieten die Umstellung nicht überleben. Ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern ist für die Träger wie für die Pflegeschulen künftig von größerer Bedeutung als bisher, für kleine Schulen in strukturschwachen Regionen gilt das besonders. In zahlreichen Landkreisen gibt es bereits Runde Tische, Arbeitskreise und andere Vernetzungsstrukturen im Bereich Altenhilfe oder Pflege. Das Land wird seine Möglichkeiten nutzen, um Schulen und Träger beim Aufbau und Ausbau der Vernetzungsstrukturen nach Kräften zu unterstützen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 6
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