13. Dokumentation. Auszeichnungen. Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft. Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft. Ernst-von-Bergmann-Plakette
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- Jacob Tiedeman
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1 Dokumentation. Dokumentation Auszeichnungen (im Berichtszeitraum 2004) (Stand: ) Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft (gestiftet vom Präsidium des Deutschen Ärztetages am 06. Juli 1952) Dr. med. Ursula Auerswald, Bremen Prof. Dr. med. Dr. h. c. Gert Carstensen, Mülheim a. d. Ruhr Dr. med. Ingrid Hasselblatt-Diedrich, Frankfurt Prof. Dr. med. Wolfgang Mangold, Eningen u. A. Dr. med. Klaus Springfeld, Schwerin Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft (gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag 1958) Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer, Düsseldorf Dr. jur. Gerhard Saam, Münster Werner Wimmer, Meerbusch Dr. med. h. c. Eckart Schibber, Berlin (verliehen am ) Ernst-von-Bergmann-Plakette Prof. Dr. med. Manfred Anlauf, Bremerhaven Prof. Dr. med. Dieter Daub, Karlsruhe Prof. Dr. med. Klaus Fischer, Bremen Prof. Dr. med. Klaus Peter Hellriegel, Berlin Dr. med. Albrecht Kühn, Tübingen Prof. Dr. med. Erich Lang, Erlangen Dr. med. Heinz-Dieter Neumann, Bühl Prof. Dr. med. Jürgen Nolte, Offenburg-Zell-Weiterbach Prof. Dr. Werner Schlungbaum, Berlin (verliehen am ) Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. mult. Klaus Steinbrück, Stuttgart Dr. med. Artur Wechselberger, Innsbruck 483
2 Durchführung der Beschlüsse des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen Die Beschlüsse wurden im Wortlaut im Anhang des stenografischen Wortberichtes des 107. Deutschen Ärztetages abgedruckt. Die an die Öffentlichkeit gerichteten Entschließungen wurden in einem Sonderdruck zusammengefasst und u. a. dem Deutschen Bundestag, insbesondere dem Gesundheitsausschuss sowie sämtlichen ärztlichen Abgeordneten des Bundestages, dem Deutschen Bundesrat, der Bundesregierung sowie allen interessierten Organisationen und Institutionen zugeleitet. Die Landesärztekammern leiteten die Entschließungen des 107. Deutschen Ärztetages an die Parlamente, Ministerien, Senatoren u.a. Behörden, Institutionen und Organisationen ihres Landes weiter. Die an den Vorstand der Bundesärztekammer gerichteten Beschlüsse und Entschließungen und die an ihn überwiesenen Aufträge sowie Beschlüsse wurden dort behandelt und ggf. den jeweiligen thematisch zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zugeleitet. Die Bearbeitung dieser Papiere wird im übrigen nachfolgend dokumentiert, ggf. wird auf das entsprechende dieses Tätigkeitsberichts verwiesen. 1. Ärztemangel in Ostdeutschland (Drucksache I-06) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Überweisung des Antrages an die betreffenden Gremien. Im Anschluss daran Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. Ergebnis: Die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin hat das Thema Ärztemangel in Ostdeutschland mehrfach erörtert und Vorschläge zur Verbesserung gemacht, die in die zuständigen Gremien für Aus-, Weiter- und Fortbildung und ambulante Versorgung mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratungen eingespeist wurden. Darüber hinaus wird das Thema beim kommenden Deutschen Ärztetag sowohl im Referat des Präsidenten als auch unter TOP Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte thematisiert. 2. Änderung 20 Zulassungsverordnung (Muster)Berufsordnung (Drucksache III-07) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in den Berufsordnungs-Gremien und in der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der ambulant-stationären Kooperation. Ergebnis: Die Beratungen im Ausschuss Ambulante Versorgung und in der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der ambulant-stationären Kooperation werden im Anschluss an die Beratung in den Berufsordnungsgremien zu diesem Thema erfolgen. 3. Medizinische Versorgungszentren: Umfang der Tätigkeit als angestellter Arzt (Drucksache III-09) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in den Berufsordnungs-Gremien und in der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der ambulant-stationären Kooperation. Ergebnis: Die Beratungen im Ausschuss Ambulante Versorgung und in der Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der ambulant-stationären Kooperation werden im Anschluss an die Beratung in den Berufsordnungsgremien zu diesem Thema erfolgen. 484
3 Dokumentation 4. Sicherung der Weiterbildung (Drucksache IV-05) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung hat sich am in ihrer Sitzung intensiv mit der Thematik befasst und unter Expertenberatung von Dr. Rochell auf die in Zukunft mit großer Sorgfalt zu beobachtende Entwicklung hingewiesen, um möglichst frühzeitig den für die Weiterbildung negativen Auswirkungen der DRG's gegensteuern zu können. Hierbei wurde auch erörtert, über Ab- bzw. Zuschläge weiter nachzudenken. 5. Zusatzweiterbildung Allergologie (Drucksache IV-06) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Dem Ansinnen der Antragssteller kann die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung in ihrer Sitzung am nicht zustimmen, da durch eine derartige Aufnahme inhaltlicher Ergänzungen ein Nadelöhr für die Weiterbildung in der Allergologie zustande käme. Insofern wurde der gesamte Antrag abgelehnt. 6. (Muster-)Weiterbildungsordnung (Drucksache IV-07) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung am unterstützt in allen Punkten die Aussagen diese Beschlussantrages. 7. WBO Zeitpunkt Inkrafttreten (Drucksache IV-08) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Der Antrag hat sich zwischenzeitlich überlebt, da außer der Ärztekammer Bayern bislang keine Weiterbildungsordnung in anderen Landesärztekammern in Kraft getreten ist. 8. Weiterbildungsbücher (Drucksache IV-11) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung hat am diesen Antrag befürwortet; die Ärztekammer Hamburg hat bereits 175 Fachgesellschaften angeschrieben, um Grundlagen zur Erstellung eines Musterweiterbildungsbuches zusammenzutragen. Dies wird eine der Aufgaben in der nächsten Zeit für die Weiterbildungsgremien darstellen. 9. Verbundbefugnisse (Drucksache IV-12) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung befürwortet am diesen Antrag. 10. Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie (Drucksache IV-) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt in ihrer Sitzung am eine Erhöhung der Stundenzahl im Rahmen der fachgebundenen Psychotherapie ganz klar ab. 485
4 11. Zusatzbezeichnung Psychoanalyse (Drucksache IV-14) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt den vorgelegten Antrag in ihrer Sitzung am ab. 12. Einführung einer Zusatzweiterbildung spezielle Kinderanästhesie (Drucksache IV-15) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Dieser Antrag wird von der Ständigen Konferenz am grundsätzlich abgelehnt, aber auch im Einzelfall darauf hingewiesen, dass bei den dargestellten Inhalten gebietsübergreifende Elemente bezüglich des Gebietes Kinder- und Jugendmedizin vorgenommen werden. Anlass und Begründung dieses Antrages widersprechen sich zudem.. Homöopathie (Drucksache IV-17) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz am lehnt zum wiederholten Male eine Änderung der Struktur in der Homöopathie eindeutig ab. 14. Änderungsantrag zu TOP 17 Homöopathie (Drucksache IV-17a) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz lehnt in ihrer Sitzung am ein wiederholtes Aufgreifen bzw. eine Änderung in der Gestaltung der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie zum wiederholten Male und eindeutig ab. 15. Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin (Drucksache IV-18) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung hat am beschlossen, an der vom Deutschen Ärztetag zugestimmten Fassung festzuhalten und keine Änderung des Beschlusses herbeizuführen. 16. Änderung der Facharztbezeichnung Facharzt für Plastische Chirurgie in Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Drucksache IV-20) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung befürwortet in ihrer Sitzung am diesen Antrag und legt eine Empfehlung für eine Beschlussvorlage auf dem Deutschen Ärztetag in ihrer Sitzung am vor. 17. Zusatzbezeichnung Umweltmedizin (Drucksache IV-23) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt diesen Antrag in ihrer Sitzung am ab und empfiehlt nach wie vor die Qualifikation in der Umweltmedizin als curriculäre Fortbildung bestehen zu lassen. 486
5 Dokumentation 18. WBO-Übergangsregelungen (Drucksache IV-25) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz hat sich am sehr detailliert mit den Fragen der Übergangsbestimmungen, insbesondere für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie befasst und darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen in den Landesärztekammern herbeigezogen werden sollten und an den vom Deutschen Ärztetag vorgenommen Übergangsbestimmungen jetzt keine Änderungen mehr vollzogen werden sollten. 19. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Drucksache IV-26) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in den Weiterbildungsgremien unter Hinzuziehung des Deutschen Senates für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: Das Anliegen wurde von der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung am abgelehnt. 20. Kardio-MRT-Zusatz-Weiterbildung (Drucksache IV-28) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Dem Antrag wird insofern entsprochen, als in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung die Zusatz-Weiterbildung MRT fachgebunden im Sinne eines Menümodells aufgeschlüsselt und mit entsprechenden Richtzahlen versehen werden soll. 21. PET Positionen (Protonen) Emissions-Tomographie (Drucksache IV-28-a) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt diesen Antrag in ihrer Sitzung am ab. 22. WBO Abschnitt 12.2 Schwerpunkt Kardiologie (Drucksache IV-29) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt diesen Antrag in ihrer Sitzung am ab und befürwortet nicht, dass das fachgebundene MRT als integraler Bestandteil im Schwerpunkt Kardiologie einzuführen ist. Vielmehr weist die Ständige Konferenz daraufhin, dass die Kardiale Magnetresonanztomographie als fachgebundene Zusatz-Weiterbildung im Abschnitt C der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung bereits geregelt ist. 23. Überprüfung Weiterbildungsermächtigung (Drucksache IV-30) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung schließt sich in ihrer Sitzung am dem Ansinnen des Antragsstellers grundsätzlich an, verweist jedoch darauf, dass der Begriff... jetzt zeitnah... ein relativer Begriff ist. Es wird aber an die Ärztekammern appelliert, die Grundlagen für die Befugniserteilung im Rahmen der Novelle entsprechend dem Ansinnen des Antragstellers zu überprüfen. 487
6 24. (Muster-)Weiterbildungsordnung; Übergangsregelung Orthopädie/Unfallchirurgie (Drucksache IV-31) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz hat sich am sehr detailliert mit den Fragen der Übergangsbestimmungen, insbesondere für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie befasst und darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen in den Landesärztekammern herbeigezogen werden sollten und an den vom Deutschen Ärztetag vorgenommen Übergangsbestimmungen jetzt keine Änderungen mehr vollzogen werden sollten. 25. Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C (Drucksache IV-32) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung befürwortet in ihrer Sitzung am derzeit keine Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung und dementsprechend auch nicht die Aufnahme eines neuen Spiegelstrichs unter den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung. Zu gegebenem Zeitpunkt, wenn auch weitere Änderungen vorgenommen werden und die Weiterbildung in den Landesärztekammern in Kraft getreten ist, sollte über diesen Antrag erneut beraten werden. 26. Notfallmedizin/Übergangsbestimmungen (Drucksache IV-33) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung am spricht sich ausdrücklich dafür aus, Übergangsbestimmungen grundsätzlich und auch im speziellen Fall der Notfallmedizin mit einer Prüfung zu versehen. 27. Gebiet Rechtsmedizin (Muster-)Weiterbildungsordnung (Drucksache IV-34) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung am lehnt die Aufnahme eines neuen Spiegelstrich unter den Inhalten mit folgendem Text Betreuung von Opfern und Angehörigen ab, weil eine derartige Tätigkeit nicht ausschließlich innerhalb der Rechtsmedizin, sondern auch von anderen Arztgruppen wahrgenommen wird. 28. Weiterbildung Innere und Allgemeinmedizin Hausärztliche Versorgung (Drucksache IV-36) Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung und der Akademie für Allgemeinmedizin. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung weist in ihrer Sitzung am daraufhin, dass im Jahr 2004 die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin bis zum Jahr 2006 verlängert wurde und sich auch auf die neue Weiterbildungsordnung erstrecken wird. Von der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ist in ihrer Sitzung am die Vertragsverlängerung ebenfalls begrüßt, allerdings bedauert worden, dass die finanziellen Mittel des Programms nur unzureichend ausgelastet werden. 488
7 Dokumentation 29. Änderung zu IV-32 (Drucksache IV-37) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung befürwortet in ihrer Sitzung am derzeit keine Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung und dementsprechend auch nicht die Aufnahme eines neuen Spiegelstrichs unter den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung. Zu gegebenem Zeitpunkt, wenn auch weitere Änderungen vorgenommen werden und die Weiterbildung in den Landesärztekammern in Kraft getreten ist, sollte über diesen Antrag erneut beraten werden. 30. Plastische Operationen (Drucksache IV-39) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung befürwortet diesen Antrag in ihrer Sitzung am und legt eine geänderte Version im Sinne eines Menümodells am als Empfehlung für den 108. Deutschen Ärztetag 2005 dem Vorstand der Bundesärztekammer vor. 31. Angio-MRT-Zusatz-Weiterbildung (Drucksache IV-41) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung empfiehlt in ihrer Sitzung am , im Rahmen der Menübildung für die Zusatz-Weiterbildung MRT fachgebunden zu prüfen, ob eventuell bei der Ausweisung von Richtzahlen in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung auch die Angiologische Magnetresonanztomographie berükksichtigt werden kann. 32. Zusatzbezeichnungen (Drucksache IV-42) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung lehnt in ihrer Sitzung am diesen Antrag ab und weist darauf hin, dass zunächst keine Änderungen in der gerade erst verabschiedeten (Muster-)Weiter-bildungsordnung vorgenommen werden sollen, sondern dass man in den nächsten Jahren das Anliegen der Antragsteller im Auge behält und gegebenenfalls nach einer gewissen Erfahrung und Evaluation sich erneut mit dieser Thematik befasst. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen zur Zusatz-Weiterbildung nicht generell, sondern im Einzelfall geprüft und bemessen werden sollten. 33. Rotationspläne im Rahmen der Weiterbildung (Drucksache IV-44) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Der Antrag hat sich von selbst erledigt, da im Paragraphenteil der neuen Muster- Weiterbildungsordnung festgelegt ist, welche Angaben ein Antragsteller zur Erlangung der Befugnis vorlegen muss. Darunter fällt auch das Ansinnen des Antragstellers. 34. Zukünftige Handhabung TOP Weiterbildung (Drucksache IV-46) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung diskutiert ausführlich diesen 489
8 Antrag in ihrer Sitzung am und versteht ihn als Appell im Sinne einer Selbstbindung für die Kammern und für die Mitglieder der Ständigen Konferenz. Die Ständige Konferenz möchte den Antrag unter anderem auch deswegen nicht befürworten, weil hierfür die Satzung des Deutschen Ärztetages geändert werden müsste. 35. Fortbildung und Fortbildungszertifikat (Muster-)Satzungsregelung (Drucksache V- 01a) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: abgelehnt 36. Muster-Fortbildungsordnung 11 (Drucksache V-01d) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: abgelehnt 37. Ärztliche Fortbildung (Drucksache V-04) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: abgelehnt 38. Praxisrelevanz der Fortbildung und des Fortbildungszertifikats (Drucksache V-05) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: abgelehnt 39. Ärztliche Fortbildung (Drucksache V-09neu) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung. Ergebnis: abgelehnt 40. Bessere Verankerung der Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten (Drucksache VI-03) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Schreiben des Präsidenten an den Deutschen Medizinischen Fakultätentag. Ergebnis: Die Bundesärztekammer war an der GMK- Arbeitsgruppe zur Qualifizierung der Allgemeinmedizin beteiligt. Diese Arbeitsgruppe hat schwerpunktmäßig auch intensiv über die bessere Verankerung der Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten beraten und konkrete Lösungsvorschläge zur besseren Umsetzung der Approbationsordnung im Bezug auf die Allgemeinmedizin, vorgelegt. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird der 78. Gesundheitsministerkonferenz im März 2005 vorgelegt werden. Der Ausschuss Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinischen Fakultäten hat in seiner Sitzung am dieses Thema zusammen mit dem Präsidenten des Medizinischen Fakultätentages beraten, welcher dieses Thema in seinen Gremien einbringen wird. 41. Änderungsantrag zu VI-03 (Drucksache VI-03a) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Der Vorstand lehnt das Anliegen dieses Antrages ab Novellierung AMG Rolle der Ethik-Kommissionen bei multizentrischen Studien (Drucksache VI-16) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Die Novellierung des AMG wird zunächst abgewartet; anschließend Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. 490
9 Dokumentation Ergebnis: Die Forderung des Antrages nach der Einbeziehung der lokal zuständigen Ethikkommissionen ist in der AMG-Novelle vorgesehen. Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den Landesärztekammern gegenüber dem Bund und den Ländern Initiative hinsichtlich der Klärung der Haftungsproblematik ergriffen. Z.Z. (Stand Januar 2005) führte diese zu unterschiedlichen Lösungen in den jeweiligen Kammerbezirken. 43. OTC/Positivliste (Drucksache VI-28) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. Ergebnis: Die OTC-Ausnahmeliste wurde seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses erarbeitet und verabschiedet. Daher besteht kein Beratungsbedarf für den Vorstand der Bundesärztekammer. Die Positivliste wurde von Bundesärztekammer und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft befürwortet. Sie ist jedoch politisch nicht durchsetzbar. Eine Empfehlung an die Bundesregierung dieses Thema wieder aufzunehmen, erscheint nicht erfolgversprechend. 44. Praktikabilität der Arzneimittelversorgung sicherstellen (Drucksache VI-31) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Schreiben des Präsidenten an den Gemeinsamen Bundesausschuss. Ergebnis: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss besteht mittlerweile eine Arbeitsgruppe OTC. Diese prüft fortlaufend die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Verordnungsausschlusses von OTC-Präparaten, sodass die Bitte nach einer Überprüfung nach einem vorgegebenen Zeitraum, z.b. 1/4-jährlich, nicht notwendig ist. Aus diesem Grunde erübrigt sich ein Schreiben des Präsidenten. 45. Zusätzliche ärztliche Stellen für Administration und Dokumentation (Drucksache VI-53) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in den Krankenhausgremien. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz Krankenhaus der Bundesärztekammer haben sich in ihrer Sitzung am 21. Juni 2004 dafür ausgesprochen, dass die durch Maßnahmen des Gesetzgebers wie z. B. die Einführung des DRG-Vergütungssystems im Krankenhaus zugenommene ärztliche Dokumentationstätigkeit als Form der ärztlichen Arbeit zu betrachten ist, welche kalkulatorisch bei der Bemessung ärztlicher Arbeit in den Vergütungssystemen für Gesundheitsleistungen sowie bei der Stellenbedarfsplanung für die ärztliche Patientenversorgung zu berücksichtigen ist. Die Bundesärztekammer wird sich in Politik und Selbstverwaltung für die Bewusstmachung und Umsetzung dieser Position einsetzen. 46. Einführung einer Präventionsfachhelferin (Drucksache VI-54) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Medizinische Fachberufe unter Beteiligung des Ausschusses Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz Medizinische Fachangestellte haben sich am mit dem Anliegen, ein Curriculum im Rahmen der Fortbildung zur Arztfachhelferin zu entwickeln, befasst. Es wurde empfohlen, vor einer Entscheidung zunächst das Neuordnungsverfahren Medizinische Fachangestellte abzuschließen, das verbesserte Qualifikationen in der Gesundheitsberatung vorsieht. Darüber hinaus 491
10 sollten die Ergebnisse eines einschlägigen Modellprojekts Fortbildung Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendarztpraxis des Netzwerks Kindergesundheit und Umwelt, gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zu Beginn kommenden Jahres abgewartet werden. 47. Fachliche Repräsentanz der Allgemeinmedizin an medizinischen Fakultäten (Drucksache VI-55) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Schreiben des Präsidenten an den Deutschen Medizinischen Fakultätentag. Ergebnis: Die Bundesärztekammer war an der GMK- Arbeitsgruppe zur Qualifizierung der Allgemeinmedizin, in welche auch ein Vertreter der Kultusminister-konferenz der Länder einbezogen wurde, beteiligt. Diese Arbeitsgruppe hat schwerpunktmäßig auch intensiv über die bessere Verankerung der Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten beraten und konkrete Lösungsvorschläge zur besseren Umsetzung der Approbationsordnung im Bezug auf die Allgemeinmedizin, vorgelegt. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird der 78. Gesundheitsministerkonferenz im März 2005 vorgelegt werden. 48. OTC-Präparate in der Verordnung der GKV (Drucksache VI-57) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. Ergebnis: Eine Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer hat nicht stattgefunden, da seitens der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft die bestehende Regelung vor dem Hintergrund einer langfristigen Sicherung der Arzneimittelversorgung bei begrenzten Ressourcen als sinnvoll erachtet wird. 49. Ärztliche Weiterbildung an Krankenhäusern (Drucksache VI-58) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Der Vorstand lehnt das Anliegen dieses Antrages ab. 50. Qualitätssicherung (Drucksache VI-59) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Qualitätssicherung. Ergebnis: Der Ausschuss Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung der Bundesärztekammer hat sich mit der in o.g. Drucksache formulierten Forderung, für privatärztliche Tätigkeit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu formulieren, die den für den Sozialversicherungsbereich vergleichbar sind, in seiner Sitzung am auseinandergesetzt. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Realisierung der Forderung sind diskutiert worden. Der Ausschuss stellte fest, dass eine einfache Übernahme von sozialrechtlichen Regelungen in das ärztliche Berufsrecht wegen der spezifischen Inhalte nicht möglich ist. Da die Thematik in den Gebührenordnungsgremien ebenfalls diskutiert worden war und hierzu Gespräche mit der Privaten Krankenversicherung als notwendig erachtet wurden, hat der Ausschuss beschlossen, sich diesen Gesprächen anzuschließen, um dort zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen zu gelangen. Ergebnisse aus Gesprächen mit der Privaten Krankenversicherung lagen zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht vor. 51. Transfusionsgesetz Anwendung von Plasmaderivaten (Drucksache VI-60) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Wissenschaftlichen Beirat. Ergebnis: Praxisgerechte Qualifikationsanforderungen zur Anwendung von Immunglobulinen zur passiven 492
11 Dokumentation Immunisierung wurden bei der Überarbeitung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) berücksichtigt und den Fachkreisen bereits zur Anhörung nach 12 u. 18 TFG vorgelegt. 52. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages auf dem 108. Deutschen Ärztetag (Drucksache VI-61) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Prüfung des Sachverhaltes durch die Rechtsabteilung. Ergebnis: Der Vorstand der Bundesärztekammer sieht zur Zeit kein Änderungsbedarf in der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages. Das Anliegen des Antrages wird somit abgelehnt. 53. Fehlermeldesystem (Drucksache VI-62) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Qualitätssicherung. Ergebnis: Bereits vor dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen hatte sich der Ausschuss Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung über die Anwendbarkeit von Fehlermeldesystemen im deutschen Gesundheitswesen informiert. In den weiteren Sitzungen im August und im November 2004 ist die Diskussion dazu vertieft worden. Daraus ist eine gemeinsame Forderung von Bundesärztekammer und Landesärztekammern, vereinbart in der gemeinsamen Sitzung der beiden Vorstände im November 2004, entstanden, ein Netzwerk für die Etablierung von Fehlerberichtssystemen einzurichten. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat schließlich beschlossen, das Thema unter einem eigenen Tagesordnungspunkt auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 in Berlin zu behandeln. 54. Implantat Angaben in die elektronischen Patienten-Karte (Drucksache VI-65) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Im Rahmen von Workshops des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zu den medizinischen Inhalten der elektronischen Gesundheitskarte hat die Bundesärztekammer unter Mitarbeit des Ausschusses Notfallmedizin der Bundesärztekammer einen Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anwendung Notfalldaten medizinische Basisdaten eingebracht. Vorgeschlagen wird ein Feld Sonstige wichtige Hinweise welches u.a. dazu geeignet sein soll, Informationen über Implantate aufzunehmen. Die in den Workshops erarbeiteten Ergebnisse werden durch das BMGS in die, im Berichtszeitraum andauernden, Arbeiten zur Spezifikation der elektronischen Gesundheitskarte eingebracht. 55. Medizinische Versorgung von Patienten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Drucksache VI-67) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Bitte um Beratung des Antrages durch die Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammern. Dabei soll die Thematik Anonyme Geburten ausgeklammert werden. Ergebnis: Die Herbsttagung der Menschenrechts-beauftragten der Landesärztekammern ist wegen Terminkollisionen ausgefallen, so dass eine Beratung im Kreise der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammern nach der Sitzung des Vorstandes am noch nicht stattfinden konnte. In den Sitzungen zuvor haben die Menschenrechtsbeauftragten allerdings schon mehrfach über das Thema gesprochen, konnten jedoch noch zu keinen Empfehlungen gelangen. Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich 493
12 zwischenzeitlich dem vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität verfassten Manifest illegale Zuwanderung für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion angeschlossen. Es sind darüber hinaus Gespräche mit Ärzten, die in der Behandlung von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus Erfahrung haben, vorgesehen. 56. Transplantationsgesetz (Drucksache VI-69) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. Ergebnis: Die erweiterte Zustimmungslösung als Voraussetzung für eine Organentnahme zu Transplantationszwecken hat im Ganzen gesehen zu einer weithin akzeptierten Gesamtregelung zugunsten der Transplantationsmedizin geführt, die für die Anliegen individueller, potentieller Organspender und ihrer Angehörigen einerseits im Hinblick auf die berechtigten Hoffnungen und Erwartungen potentieller Organempfänger andererseits angemessene Entscheidungsspielräume bzw. Behandlungsperspektiven belässt. Damit ist bei Anerkennung anhaltender kontroverser Diskussionen in zahlreichen Detailfragen in einem so wichtigen Sektor der Medizin, der Grundfragen vom Verständnis der Menschen von Leben und Tod elementar berührt ein wesentliches Stück weithin akzeptierter Rechtssicherheit geschaffen worden, die es zu bewahren gilt. 57. Arzneimittelgesetz (Drucksache VI-72) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Nach Möglichkeit soll das Anliegen in die Beratungen zur GCP-Verordnung nach 42 AMG eingespeist werden. 58. Arztausweis, Gesundheitskarte, Telematik (Drucksache VI-73) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Juni und August des Jahres 2004 weitreichende Beschlüsse zur Einführung eines bundesweit einheitlichen und gemeinsam von allen Ärztekammern über die Bundesärztekammer herausgegeben elektronischen Arztausweises gefasst. Im Berichtszeitraum wurde mit dem Aufbau eines Projektbüros Elektronischer Arztausweis in der Bundesärztekammer begonnen. Die Bundesärztekammer wirkt im Berichtszeitraum kontinuierlich aktiv an den Verhandlungen der Vereinbarungspartner gem. 291a SGB V (Elektronische Gesundheitskarte) mit und setzt sich dabei intensiv für die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange von Patienten und Ärzten ein. Dies betrifft die Durchsetzung technischer und organisatorischer Lösungen für die elektronische Gesundheitskarte, den elektronischen Arztausweis und die Telematik-Infrastruktur. Betroffene Bereiche sind u.a. der Transport elektronischer Verordnungen und die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN). 59. Prävention von Verletzungen (Drucksache VI-74) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Ergebnis: Prof. Lob wird gebeten, Möglichkeiten der Finanzierung einer Neuauflage aufzuzeigen; danach erneute Beratung im Ausschuss GPR 60. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit (Drucksache VI-76) (Entschließung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Schreiben 494
13 Dokumentation des Präsidenten an den zuständigen EU-Kommissar unter Richtigstellung des diesbezüglichen Schreibens der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ergebnis: Nach Beschlussfassung des Vorstandes der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am Juni 2004 hat der Präsident der Bundesärztekammer mit Schreiben vom 26. August 2004 Herrn Stavros Dimas, Mitglied der Europäischen Kommission sowie Kommissar für Beschäftigung und Soziales, aufgefordert, im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung der Richtlinie zur Arbeitszeit (93/104) die vom Europäischen Gerichtshofshof festgeschriebene Definition des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit eindeutig und uneingeschränkt zu bestätigen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2003 hat in Deutschland dazu geführt, dass in dem daraufhin novellierten Arbeitszeitgesetz ab dem 1. Januar 2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anerkannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung wird nicht nur der dringend notwendige Arbeitschutz der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, sondern hierdurch auch die Sicherheit der Patienten verbessert. Die Bundesärztekammer hat daher die Europäische Kommission nachdrücklich aufgefordert, diese endlich erreichte Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit nicht durch eine beabsichtigte Neudefinition der Bereitschaftsdienste mit einer möglichen Differenzierung in eine aktive und inaktive Zeit zu konterkarieren. Die Kommission wurde eindringlich darum gebeten, bei der bevorstehenden Änderung der Arbeitszeit--Richtlinie diesen Gesichtspunkten ohne Einschränkung Rechnung zu tragen. 61. Tagesordnungspunkt zukünftiger Deutscher Ärztetag (Drucksache VI-77) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Aufnahme des Vorschlages in die Liste möglicher Tagesordnungspunkte für einen der nächsten Deutschen Ärztetage. 62. Deutsches Ärzteblatt (Drucksache VI-81) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Das Anliegen des Antrages betrifft den autonomen Verantwortungsbereich der Redaktion des Deutschen Ärzteblattes. 63. Früherer Versand von Anträgen des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-83) (Beschluss): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am Ergebnis: Der Vorstand der Bundesärztekammer beschließt nach eingehender Prüfung des Anliegens des Antrages, dass eine achttätige Vorabversendung der Anträge des Vorstandes an die Delegierten des 108. Deutschen Ärztetages aus Gründen der Aktualität nicht möglich ist. Das Anliegen des Antrages wird daher abgelehnt. 64. Einrichtungen von Arbeitsgremien Ärztliche Psychotherapie (Drucksache VI-90) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung durch die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin und der Deutschen Akademie der Gebietsärzte. Ergebnis: Beratung im Ausschuss Ambulante Versorgung mit Vorschlägen zur Verbesserung der Situation der ärztlichen Psychotherapie. Weitere Beratungen in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte und der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin sind vorgesehen. 495
14 65. Patientenverfügung auf elektronischer Patientenkarte (Drucksache VI-93) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Im Rahmen von Workshops des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zu den medizinischen Inhalten der elektronischen Gesundheitskarte hat die Bundesärztekammer unter Mitarbeit des Ausschusses Notfallmedizin der Bundesärztekammer einen Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anwendung Notfalldaten medizinische Basisdaten eingebracht. Vorgeschlagen wird ein Feld Sonstige wichtige Hinweise welches u.a. dazu geeignet sein soll, eine Information über das Vorliegen einer Patientenverfügung aufzunehmen. Im Berichtszeitraum war nicht geklärt, ob den Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auch die elektronische Signatur ermöglicht werden soll. Die Speicherung einer verbindlichen Patientenverfügung auf der elektronischen Gesundheitskarte kann jedoch erst nach Klärung dieser Frage in Betracht gezogen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Versicherter bzw. Patient in diesem Fall über technische Hilfsmittel verfügen muss, um eine Patientenverfügung zu ändern oder zu vernichten. Die in den Workshops erarbeiteten Ergebnisse werden durch das BMGS in die, im Berichtszeitraum andauernden, Arbeiten zur Spezifikation der elektronischen Gesundheitskarte eingebracht (s.a. Bericht zur Drucksache VI-65). 66. Gesundheitskarte, Telematik (Drucksache VI-95) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Die Bundesärztekammer wirkt im Berichtszeitraum kontinuierlich aktiv an den Verhandlungen der Vereinbarungspartner gem. 291a SGB V (Elektronische Gesundheitskarte) mit und setzt sich dabei intensiv für die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange von Patienten und Ärzten ein. Dies betrifft die Durchsetzung technischer und organisatorischer Lösungen für die elektronische Gesundheitskarte, den elektronischen Arztausweis und die Telematik- Infrastruktur. Die gesetzliche Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte ( 291a SGB V) sieht vor, dass die Speicherung medizinischer Daten von Patienten freiwillig und nur nach deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen darf. Ein Ausnahme bildet die elektronische Verordnung/das elektronische Rezept, die nicht der freiwilligen Entscheidung des Patienten unterliegt. Gerade für diesem Bereich hat sich die Bundesärztekammer erfolgreich dafür eingesetzt, dass verschiedene technische Lösungen (Transport über die Karte, Transport über Server) im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erprobt werden (s. a. Bericht zur Drucksache VI-73). 67. Missbrauch der Mittel für Behinderte (Drucksache VI-96) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer. Ergebnis: Der Ausschuss Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2004 empfohlen, dass sich das bei der Bundesärztekammer gebildete Patientenforum mit den Anliegen dieses Antrages befassen soll. Das Ergebnis der dortigen Beratungen steht noch aus. 496
15 Dokumentation 68. Prinzip des Gender Mainstreaming (Drucksache VI-98) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Schreiben des Präsidenten an den Gemeinsamen Bundesausschuss. 69. Hormontherapie in den Wechseljahren (Drucksache VI-99) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Das Anliegen des Antrages ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt bereits erledigt. 70. Zurückweisung eines Ärztezeitungs-Titels (Drucksache VI-100) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Nichtbefassung 71. Tagesordnungspunkt für den Deutschen Ärztetag (Drucksache VI-101) (Beschluss): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes und Ergebnis: Aufnahme des Vorschlages in die Liste möglicher Tagesordnungspunkte für einen der nächsten Deutschen Ärztetage. 72. Gewinnausschüttung Deutscher Ärzte-Verlag GmbH (Drucksache IX-02) (Überweisung): Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer am , Beschluss des Vorstandes: Beratung in den Finanzgremien. Ergebnis: Ab dem Geschäftsjahr 2005/2006 werden zwei Drittel des Vorjahresgewinns der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH als Ertrag im Haushaltsvoranschlag berücksichtigt. 497
16 Die ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Tabelle 1: Entwicklung der Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereichen seit 1955 Berufstätige Ärzte Ärztliche Tätigkeitsbereiche Ohne Registrierte Stichtag insgesamt Einwohner ambulant stationär in anderen ärztliche Ärzte insges. (jeweils ) (Sp ) je Arzt Bereichen Tätigkeit (Spalte 1+6) Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ± % zum Vorj. + 2,7-2,0 + 2,7 + 4,2 + 3, ± % zum Vorj. + 3,1-2,2 + 4,6 + 2,4 + 0,6 + 4,8 + 3, ± % zum Vorj. + 3,2-2,7 + 8,0 + 0,4-2,9 + 2,9 + 3, ± % zum Vorj. + 2,8-2,5 + 2,1 + 3,7 + 1,5 + 3,1 + 2, ± % zum Vorj. + 2,5-2,1 + 2,2 + 2,8 + 2,7 + 3,2 + 2, ± % zum Vorj. + 2,0-1,7 + 1,7 + 2,0 + 3,7 + 4,5 + 2, ± % zum Vorj. + 1,2-1,1 + 2,0-0,5 + 6,9 + 6,1 + 2, ± % zum Vorj. + 1,5-1,5 + 2,2 + 0,9 + 1,8 + 3,8 + 2, ± % zum Vorj. + 1,4-1,3 + 1,1 + 1,2 + 4,3 + 2,2 + 1, ± % zum Vorj. + 1,2-1,1 + 2,0 + 1,5-3,7 + 3,3 + 1, ± % zum Vorj. + 1,1-0,9 + 1,2 + 2,0-4,2 + 3,6 + 1, ± % zum Vorj. + 1,1-0,9 + 1,0 + 1,1 + 1,2 + 3,8 + 1, ± % zum Vorj. + 1,0-1,0 + 0,8 + 1,2 + 1,3 + 4,7 + 1, ± % zum Vorj. + 0,8-0,8 + 0,8 + 0,6 + 1,8 + 4,7 + 1,6 Quelle: Statistik der BÄK, Statistisches Bundesamt (1955 bis 1989) Anmerkung: In Spalte 5 sind wehrdienstleistende Ärzte, Ärzte bei Behörden und Körperschaften sowie in Industrie und Forschung ärztlich tätige Ärzte erfasst sind hier auch Praxisassistenten ausgewiesen. 498
17 Dokumentation zu 1 Tabelle 2: Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Stand: Gesamt Dar.: Berufstätig Davon: Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter: stationär in Behörden, in rung zum Bundes- ärztliche rung zum Bundes- nieder- Körpersch. sonstigen Vorjahr gebiet Tätigkeit Vorjahr gebiet gelassen u.a. Bereichen absolut in Prozent in Prozent absolut absolut in Prozent in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut Baden-Württemberg ,8, ,5 12, Bayern ,1 16, ,2 16, Berlin ,7 6, ,4 5, Brandenburg ,4 2, ,9 2, Bremen ,4 1, ,3 1, Hamburg ,5 2, ,0 3, Hessen ,3 7, ,2 7, Mecklenburg-Vorpommern ,6 2, ,2 2, Niedersachsen ,6 8, ,2 8, Nordrhein ,0 12, ,0 12, Rheinland-Pfalz ,7 4, ,6 4, Saarland ,0 1, ,7 1, Sachsen ,6 4, ,1 4, Sachsen-Anhalt ,1 2, ,7 2, Schleswig-Holstein 574 1,9 3, ,2 3, Thüringen ,1 2, ,0 2, Westfalen-Lippe ,4 9, ,8 9, Bundesgebiet insgesamt ,6 100, ,8 100,
18 Tabelle 3: Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Stand: Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körpersch. u.a. Sonstige Ohne Insge- Bezeichnungen tätig insge- davon: insge- darunter: insge- darunter: Berei- ärztliche samt (Spalte samt nieder- an- samt leitend gleichzeitig samt Sanitäts- che Tätig ) gelassen gestellt in Praxis offiziere keit (Sp. 1+11) Ohne Gebietsbezeichnung Praktische Ärztin/Praktischer Arzt * Allgemeinmedizin Anästhesiologie Anatomie Arbeitsmedizin Augenheilkunde Biochemie Chirurgie Chirurgie (ohne SP und TG) SP Gefäßchirurgie SP Thoraxchirurgie SP Unfallchirurgie SP Visceralchirurgie TG Kinderchirurgie * TG Plastische Chirurgie * TG Thorax- und Kardiovascularchirurgie * TG Herz-und Gefäßchirurgie * Diagnostische Radiologie Diagnostische Radiologie (ohne SP) SP Kinderradiologie SP Neuroradiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (ohne TG) TG Phoniatrie und Pädaudiologie * TG Audiologie * TG Phoniatrie * Haut- und Geschlechtskrankheiten
19 Dokumentation zu 1 Tabelle 3: Fortsetzung 1 Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körpersch. u.a. Sonstige Ohne Insge- Bezeichnungen tätig insge- davon: insge- darunter: insge- darunter: Berei- ärztliche samt (Spalte samt nieder- an- samt leitend gleichzeitig samt Sanitäts- che Tätig ) gelassen gestellt in Praxis offiziere keit (Sp. 1+11) Herzchirurgie Herzchirurgie (ohne SP) SP Thoraxchirurgie Humangenetik Hygiene und Umweltmedizin Immunologie * Innere Medizin Innere Medizin (ohne SP und TG) SP Angiologie SP Endokrinologie SP Gastroenterologie SP Hämatologie und internistische Onkologie SP Kardiologie SP Pneumologie SP Nephrologie SP Rheumatologie SP Geriatrie * TG Diabetologie * TG Infektions- und Tropenmedizin * TG Kardiologie und Angiologie * Internist/Lungen-Bronchialheilkunde * Kinderchirurgie Kinderheilkunde Kinderheilkunde (ohne SP und TG) SP Kinderkardiologie SP Neonatologie TG Kinderdiabetologie * 1 1 TG Kindergastroenterologie * TG Kinderhämatologie *
20 Tabelle 3: Fortsetzung 2 Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körpersch. u.a. Sonstige Ohne Insge- Bezeichnungen tätig insge- davon: insge- darunter: insge- darunter: Berei- ärztliche samt (Spalte samt nieder- an- samt leitend gleichzeitig samt Sanitäts- che Tätig ) gelassen gestellt in Praxis offiziere keit (Sp. 1+11) TG Kinderlungen- und -bronchialheilkunde * TG Kindernephrologie * TG Kinderneuropsychiatrie * Kinder- und Jugendpsychiatrie * Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie Klinische Pharmakologie Laboratoriumsmedizin Lungen- und Bronchialheilkunde * Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Nervenheilkunde Nervenheilkunde (ohne TG) TG Kinderneuropsychiatrie * Neurochirurgie Neurologie Neuropathologie Nuklearmedizin Öffentliches Gesundheitswesen Orthopädie Orthopädie (ohne SP) SP Rheumatologie Pathologie Pathologie (ohne TG) TG Neuropathologie * Pathologische Physiologie * Pharmakologie und Toxikologie Pharmakologie und Toxikologie (ohne TG) TG Klinische Pharmakologie * Phoniatrie und Pädaudiologie
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