Erstmalige berufliche Massnahmen
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- Judith Bösch
- vor 5 Jahren
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1 Erstmalige berufliche Massnahmen Berufsberatung (Art. 15, IVG) Berufswahlberatung und berufliche Abklärungsmassnahmen. Erstmalige berufliche Massnahmen (Art. 16, IVG) (Verweis auf ZGB 302: Gewährleistung der Erstausbildung ist elterliche Pflicht). 1
2 Kernaufgaben der Eingliederung in der Berufsberatung Individuelle Ausbildungsberatung und Unterstützung in Berufswahl-, Ausbildungs- und Umschulungsfragen, Potentialabklärungen (psychometrische Tests) Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen für berufliche Massnahmen und weitere Leistungen der IV Beratung in Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den beteiligten Lehrer oder Ausbildungsverantwortlichen Mithilfe bei der Realisierung von beruflichen Ausbildungen nach der Sonderschulung Fachliche und organisatorische Überwachung der Ausbildungsmassnahmen Übergänge in die Erwerbstätigkeit absichern 2
3 Wiederholende krankheitsbedingte Absenzen Überforderung in Schule und Ausbildung Mangelnder Antrieb Konzentrations schwierigkeiten Geringe Belastbarkeit
4 Anspruchsprüfung bei Jugendlichen Personen mit klarer Diagnose nach ICD-10 und Funktionseinschränkungen in Schule/Ausbildung zeigen Personen die überwiegend wahrscheinlich nach ICD-10 erkranken werden (klare Verhaltensabweichungen, aber noch keine sichere Diagnose) und Funktionseinschränkungen in Schule und Beruf zeigen Jugendliche, die unter Umständen passagere Symptome/wesentliche Funktionseinschränkungen in Schule/Ausbildung zeigen oder gezeigt haben, aber ungünstige Umfeldfaktoren eine Genesung schwierig machen
5 Anspruch auf berufliche Massnahmen wenig wahrscheinlich Psychosoziale Faktoren stehen eindeutig im Vordergrund und haben keine massgeblichen gesundheitlichen Folgen ausgelöst, die unter ICD-10 subsumiert werden könnten, z.b. Nicht Wahrnehmen der Erziehungsaufgaben und pflichten durch die Eltern Scheidungsverfahren der Eltern Umzug und Wechsel der Schule Keine Lehrstelle gefunden Pubertät Isoliertes Suchtgeschehen
6 Jugendliche in der IV-Berufsberatung Jugendliche mit somatischen Leiden Jugendliche mit kognitiven Einschränkungen respektive Lernbehinderungen (mit oder ohne somatischen Leiden): - Jugendliche in separierter Sonderschulung - Jugendliche in integrierter Sonderschulung (Lernzielbefreiung und spezifische Unterstützung) Jugendliche mit Entwicklungspsychopathologischen Schwierigkeiten: - Jugendliche in Schulheimen - Jugendliche in integrierter Sonderschulung - Jugendliche aus arbeitsmarktlichen Massnahmen (z.b. Motivationssemester)
7 Partner in der Eingliederung Volksschule oder Sonderschule SPD Behandler Invalidenversicherung IV- Berufsberatung Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb SVA Aargau IV-Stelle Aargau Aargauer Haus- und Kinderärzte AHKA
8
9 Emotionale und soziale Entwicklung im Jugendalter und Behinderung Herausforderung für entwicklungspsychologische Schritte und erfolgreiche Bewältigung der Pubertät! Orientierung am Peer eingeschränkt (wichtige Sozialisationsinstanz ausserhalb des Elternhauses) Erfahrungsmöglichkeiten insgesamt eingeschränkt => Selbstwirksamkeitserwartung weniger entwickelt Wahlmöglichkeiten für die selbstgeführte Entwicklung eingeschränkt (Person-Umwelt-Interaktion) => Häufig gesehen: Verzögerte emotionale und soziale Kompetenzen, teilweise umfassender Entwicklungsrückstand auch bei entwicklungspsychopathologischen Störungen
10 Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen Mehrfachproblematik : Psychosoziale und gesundheitliche Problematik/Lernstörungen häufig kombiniert. Evtl. Akzentuierung durch Pubertät und auch zusätzliche Konflikte im persönlichen Umfeld In einzelnen Fällen auch Integrationsthematik (eingeschränkte Akkulturation) erschwert möglich Unbekannte und falsche Vorstellungen der Bildungslandschaft Schweiz, teilweise auch fehlende Arbeitssozialisierung, was zum Scheitern führt
11 Fallbeispiel Dr. Astrid Palca & Eveline Chironi
12 Jugendliche Versicherte, 16.5 Jahre alt Medizinische Voraussetzungen: Juvenile Myoklonusepilepsie 12/07 Normale Intelligenz (einzelne neuropsychologische Einschränkungen in Sprache, mnestischem, attentionalen exekutiven Bereich festgehalten) Ungeklärte Verhaltensdeviation (evtl. Einfluss durch Levetiracetam), später Diagnose einer Borderlinestörung Psychosoziale Situation Kurz vorher verstorbene Mutter, Vater bekannt; aber der Kontakt verneint In der Folge Bevormundung in Baden, aber Wohnsitz zur Schwester verlegt ins Prättigau, Kanton Graubünden Anamnestisch erhobene Vernachlässigung in der Kindheit Epilepsie und Verhaltensabweichungen
13 Jugendliche Versicherte, 16 Jahre alt Schulische und berufliche Erfahrungen: Frühförderung, EK, Mobbing in den unteren Klassen, Realschule nach 9 Schuljahren verlassen, Motivationssemester erfolglos wegen Verhaltensdeviation, Eintritt in das 10. Schuljahr Berufliche Massnahmen: PrA Hotelmitarbeiterin, Abschluss Hauswirtschaftspraktikerin auf eigenen Wunsch ohne EBA, Arbeitsvermittlung mit Schwierigkeiten, aktuelle Anstellung CHF 22/h als Mitarbeiterin im Service.
14 Hotline IV-Berufsberatung 14
15 Ihre Ansprechspersonen 15
16 Vielen Dank für das Zuhören
17 Fragen?
18 Neuer einheitlicher IV-Arztbericht
19 Allgemeine Angaben Informationen über die Behandlung Arbeitsfähigkeit Welcher Behandler betreut den Patienten
20 Medizinische Situation Vorgeschichte und Entwicklung des Patienten Aktuelle Medikation Befunde auf Basis der Untersuchung Diagnosen mit/ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit Prognose zur Arbeitsfähigkeit Weiteres Vorgehen/Behandlungsplan
21 Berufliche Situation Aktuelle Tätigkeit des Patienten Vorliegende Informationen zur beruflichen Situation Anforderung der Tätigkeit an den Patienten Bestehen Funktionseinschränkungen Sind Ressourcen für eine Eingliederung vorhanden Bestehen Zweifel an der Fahreignung
22 Potenzial für die Eingliederung Zumutbare Arbeitszeit für die bisherige Arbeitszeit Zumutbare Arbeitszeit für in angepasster Tätigkeit Prognose zur Eingliederung Bestehen Haushaltaufgabeneinschränkungen
23 Diverses Was wäre für die Beurteilung des Falles ausserdem wichtig? Möchten Sie uns noch etwas mitteilen? Datum/Adresse des Behandlers/Unterschrift
24 Elemente der Rentenprüfung Ø Medizinische und Ø wirtschaftliches Aspekte 11. Januar 2018 Fortbildung der Haus- und Kinderärzte 24
25 Begriff der Erwerbsunfähigkeit Ressourcenorientierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit Bezieht sich auf eine angepasste Tätigkeit Die Definition des Krankheits- und Unfallbegriffs wird medizinisch, aber auch juristisch geprägt Es werden ausschliesslich Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen berücksichtigt Die versicherte Person unterliegt der Schadenminderungspflicht Die Erwerbsunfähigkeit muss mit dem Grad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen sein Bei Beweislosigkeit besteht kein Anspruch 11. Januar 2018 Fortbildung der Haus- und Kinderärzte 25
26 Bemessung Invaliditätsgrad Erwerbstätige Einkommensvergleich Annahme eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der Krankheits- / Unfallfolgen Nicht - Erwerbstätige Betätigungsvergleich (im Haushalt) Individuelle Abklärung vor Ort Teil - Erwerbstätige Gemischte Methode Einkommens- / Betätigungsvergleich 11. Januar 2018 Fortbildung der Haus- und Kinderärzte 26
27 IV-Rente - Anspruch Arbeitsunfähigkeit (AUF) Erwerbsunfähigkeit (EUF) EUF ab 70% Ganze Rente Rentenanspruch: Nach Ablauf Wartejahr, frühestens 6 Monate nach Anmeldung 6 Mte. EUF 60% bis < 70% Dreiviertel Rente EUF 50% bis < 60% Halbe Rente AUF mind. 40% während 12 Monaten EUF 40% bis < 50% Viertel Rente 11. Januar 2018 Fortbildung der Haus- und Kinderärzte 27
28 Dr. med. Martin Jirovec Vorstand AHKA Hotline RAD Mittelland Hotline Arbeitgebende Hotline IV-Berufsberatung SVA Aargau IV-Stelle Aargau Aargauer Haus- und Kinderärzte AHKA
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