Gemeinde Mönchweiler. N i e d e r s c h r i f t. über die. öffentliche Verhandlung des Gemeinderats - Bürgersaal des Rathauses

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Mönchweiler. N i e d e r s c h r i f t. über die. öffentliche Verhandlung des Gemeinderats - Bürgersaal des Rathauses- 11.12."

Transkript

1 Gemeinde Mönchweiler N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderats - Bürgersaal des Rathauses Beginn: Uhr, Ende: Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Friedrich Scheerer Zahl der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates: (Normalzahl 13) Nichtanwesend: GR Polaczek (entschuldigt) GR Wenner (entschuldigt) Sonstige Teilnehmer: RAL Flaig Ortsbaumeister Weißer HAL Daniela Klimmt Schriftführerin: Daniela Klimmt Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist, 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist, 3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

2 Tagesordnung TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Fragen und Anregungen von Einwohnern TOP 3 Ergänzung Fotovoltaik Anlage auf dem Dach der Gemeinschaftsschule Gast: Herr Bruttel (siehe GR-DS 106/2014) TOP 4 Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages (siehe GR-DS107/2014) Gast: Herr Köngeter TOP 5 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Mönchweiler Ortsmitte (siehe GRDS 108/2014) 1. Vorstellung Ergebnisse der Vorbereitenden Erhebungen 2. Festlegung des Sanierungsgebietes 3. Festlegung der Förderquoten 4. Beauftragung des Sanierungsträgers Gäste: Herren Lochmann und Schöne TOP 6 Haushaltsplanberatung 2015 (siehe GR-DS 109/2014) TOP 7 Aufhebung der Kleineinleitersatzung (siehe GR-DS 110/2014) TOP 8 Fragen und Anregungen von Einwohnern TOP 9 Bekanntgaben 2 von 9

3 TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Einwohner und Gemeinderäte. TOP 2 Fragen und Anregungen von Einwohnern Ein Einwohner regt an, den Räumdienst am Sportplatzweg Richtung Sportplatz auszuweiten und dort auch zu streuen. Dies sagt der Vorsitzende zu. GR Eich erkundigt sich nach der Offenlage des Bebauungsplans für das neue Kinderhaus. OBM Weißer teilt mit, dass der notwendige Plan noch aussteht, dieser jedoch beim Architekturbüro angefordert wurde. GRin Schwarzwälder möchte wissen, ob die Unterlagen der Lärmaktionsplanung vom zuständigen Ingenieurbüro der Gemeinde nun zur Verfügung gestellt wurden. Der Vorsitzende teilt mit, dass alle im Internet eingestellten Unterlagen aktuell sind und noch ausstehende Pläne bereits beim Ingenieurbüro angemahnt wurden. TOP 3 Ergänzung Fotovoltaik Anlage auf dem Dach der Gemeinschaftsschule Gast: Neue Energien Projektgesellschaft mbh, Herr Bruttel (siehe GR-DS 106/2014) Herr Bruttel erläutert den Sachstand anhand der beiliegenden Synopse. Er erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Module. GR Storz erkundigt sich, ob die alten Module einen Restwert hätten. Dies bestätigt Herr Bruttel. Das Angebot 0076/14 der Firma Neue Energien Projektgesellschaft mbh umfasst Lieferung aller Komponenten, Montage der PV-Anlage einschließlich des Wechselrichters und die Kosten für den Netzanschluss. 1 Jahr Vollkasko-Versicherung, 10 Jahre Wechselrichter-Garantie, Powermanagement (automatische Leistungssteuerung durch den Netzbetreiber) und Fernüberwachung via Internet, wenn mit einem Kommunikationskabel auf den Router gegangen wird. Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung der bestehenden Fotovoltaikanlange mit den neuen TRINA Modulen zum Bruttoangebotspreis von ,70. Der Gemeinderat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig. 3 von 9

4 Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten an die Firma NeueEnergien Projektgesellschaft mbh. Der Gemeinderat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig. TOP 4 Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages (siehe GR-DS 107/2014) Gast: Herr Köngeter Der seit dem mit den Stadtwerken Villingen-Schwenningen laufende Strom- Konzessionsvertrag läuft nun nach 20 Jahren zum Jahresende ab. Entsprechend der Vorgabe im Energiewirtschaftsgesetz hat die Verwaltung das Auslaufen des Vertrages vor 2 Jahren im Bundesanzeiger veröffentlicht und eventuelle Interessenten aufgefordert, sich um das Konzessionsgebiet zu bewerben. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen haben sich mit dem beigefügten Vertragsentwurf beworben. Weitere Bewerbungen gingen nicht ein. Durch den Konzessionsvertrag wird das Recht auf Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Leitungen für die Stromversorgung eingeräumt. Die dafür an die Gemeinde zu zahlende Konzessionsabgabe betrug in den letzten Jahren zwischen und pro Jahr. Die Verwaltung hat den von der SVS vorgelegten Vertragsentwurf geprüft und mit dem zwischen dem Städtetag, dem Gemeindetag und der EnBW ausgehandelten Mustervertrag verglichen. Der Vertragstext entspricht dem Mustervertrag und könnte ohne weitere Gutachten so abgeschlossen werden. Sofern Abweichungen vom Mustervertrag gewünscht würden, müsste hierfür nach 107 der Gemeindeordnung unter Umständen ein Sachverständigen-Gutachten erstellt werden. Der Vorsitzende erteilt Herrn Köngeter das Wort. Dieser erläutert dass der Mustervertrag vom Städtetag bereits geprüft wurde. Sollte vom Mustervertrag abgewichen werden, müsste dieser nochmals von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden. Herr Köngeter erläutert die Neuerungen und Verbesserungen für die Gemeindeverwaltung im Gegensatz zu dem zehn Jahre alten Muster. GRin Roth erkundigt sich, ob prognostiziert werden kann, in welchen Zeitabständen möglicherweise neue Verträge geschlossen werden sollten. Herr Köngeter teilt mit, dass das Konzessionsvertragsrecht ein sehr langfristig angelegtes Recht sei und 20 Jahre Laufzeit durchaus üblich sind. GR Eich erkundigt sich nach Kündigungsmöglichkeiten. Herr Köngeter teilt mit, dass eine ordentliche Kündigung nicht den langfristigen Ausrichtungen der Konzessionen entsprechen würde. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch möglich wenn notwendig. 4 von 9

5 Dem vorgelegten Entwurf für einen neuen Konzessionsvertrag im Bereich Strom mit den Stadtwerken Villingen-Schwenningen mit Wirkung ab dem wird zugestimmt. Der Gemeinderat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig. TOP 5 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Mönchweiler Ortsmitte (siehe GRDS 108/2014) 1. Vorstellung Ergebnisse der Vorbereitenden Erhebungen 2. Festlegung des Sanierungsgebietes 3. Festlegung der Förderquoten 4. Beauftragung des Sanierungsträgers Gäste: STEG mbh, Herren Lochmann und Schöne Der Vorsitzende und die Gemeinderäte Kaiser, Müller, Lehmann und Storz erklären sich für befangen und treten in den Zuschauerraum. Der Stellvertretende Bürgermeister GR Eich führt die Verhandlung und erteilt Herrn Schöne und Herrn Lochmann von der STEG das Wort. 1. Vorstellung Ergebnisse der Vorbereitenden Erhebungen Herr Schöne erläutert den Sachstand des Verfahrens. Herr Lochmann erläutert den Zustand der im Sanierungsgebiet liegenden Gebäude. GRin Engel-Protzek erkundigt sich nach der Kostenkalkulation des Honorars der STEG. Herr Schöne erläutert, dass sich diese aus zwei Faktoren, die Verwaltungsaufgaben und die Begleitung der Privatmaßnahmen zusammensetzt. GRin Roth erkundigt sich nach den Erfahrungen im Bereich der Aufstockung der Sanierungsmittel. Herr Schöne teilt mit, dass diese landläufig sehr gut sind. Herr Lochmann ergänzt, dass die Landesregierung Sanierungsmittel nicht binden möchte und den Kommunen lediglich immer erst geringe Anfangsmittel zur Verfügung stellen, und dann Aufstockungsmittel bewilligt. Der Bericht der STEG über die Vorbereitenden Untersuchungen nach 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt mit 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Beschlussvorschlag zu folgen. 2. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Es entsteht eine allgemeine Verwirrtheit, da ein bereits veröffentlichter Plan sich über ein Gebiet erstreckte, das im zu beschließenden Plan nicht erfasst ist. 5 von 9

6 Nach Klärung des Sachverhaltes wird festgestellt, dass im Vorfeld ein erweitertes Gebiet diskutiert und die Einwohner entsprechend eingeladen und befragt wurden. Der am veröffentliche Plan enthält eine aus dem Gemeinderat angeregte Erweiterung des Sanierungsgebietes im Bereich Mühlenstraße/Am Weiherdamm (siehe Sitzung vom ), auf das sich das Gebiet für das Besondere Vorkaufsrecht erstreckt. Die Beschlussfassung über die Festlegung des Sanierungsgebiets selbst, kann jedoch ein anderes Gebiet erfassen. Festzuhalten ist aber, dass den Anwohnern des betroffenen Gebietes suggeriert wurde, dass ihre Grundstücke in Sanierungsgebiet aufgenommen werden, was nun tatsächlich vorerst nicht der Fall ist. Herr Schöne erläutert, dass das eine Erweiterung des Sanierungsgebietes jederzeit möglich sei. Es wird vorgeschlagen, über eine mögliche Erweiterung nach einem eventuellen Aufstockungsantrag zu diskutieren. Das Gremium zeigt sich zum Vorschlag der HAL Klimmt einvernehmlich, dass zum heutigen Zeitpunkt die Offenhaltung der Erweiterung nicht beschlossen werden muss, da dies bereits in Sanierungsgebieten praktiziert und vom Regierungspräsidium jeweils bewilligt wird. Eine rechtliche Grundlage, die die Erweiterung ermöglicht, ist vorhanden und somit muss dies nicht vom Gemeinderat beschlossen werden. Sollten Sanierungswillige vorhanden sein, behält es sich der Gemeinderat offen, über eine Erweiterung des Sanierungsgebietes abzustimmen. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das Gebiet Mönchweiler Ortsmitte" beschlossen. Die Vorschriften des 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens ist das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der Vorschriften des dritten Abschnitts der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ( a BauGB) anzuwenden. Die Frist, in der die Sanierung Ortsmitte durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum festgelegt. 3. Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen GR Daschner stellt den Antrag, die Bagatellgrenze auf anzuheben. Die Bagatellgrenze wird auf angehoben. Der Beschlussvorschlag ist mit drei Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und Zwei Enthaltungen angenommen. 6 von 9

7 Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max je Maßnahme gedeckelt. Denkmalgeschützte Gebäude werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max je Maßnahme gedeckelt. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt (Bagatellgrenze). Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat. 4. Förderung privater Ordnungsmaßnahmen GRin Roth erkundigt sich nach einer Möglichkeit zur Deckelung der Abrisskosten. Diese ist bisher nicht vorgesehen. Herr Schöne schlägt vor eine Deckelung analog zur Bagatellgrenze anzusetzen. Im Falle eines Abbruches mit anschließender Neubebauung durch ein Ein- oder Mehrfamilienhaus werden die Abbruchkosten mit einer Förderquote von 50 % erstattet. Es erfolgt keine Förderung des Substanzverlustes. Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Die Deckelung der Bezuschussung der Abbruchkosten wird auf einen Betrag von je Maßnahme festgelegt 5. Gestaltungsrichtlinien/Gestaltungssatzung Auf den Erlass von Gestaltungsrichtlinien oder einer Gestaltungssatzung wird verzichtet, da in der Ortsmitte von Mönchweiler keine einheitliche, historisch geprägte Fassaden- und Gemeindebildgestaltung vorhanden ist. 7 von 9

8 In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird jedoch regelmäßig festgehalten, dass Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der Gemeinde abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes. 6. Beauftragung des Sanierungsträgers Mit der Sanierungsdurchführung wird die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt. Das Leistungsbild ergibt sich aus der beigefügten Beschreibung. Der Gemeinderat beschließt mit 5 Ja Stimmen und einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag zu folgen. TOP 6 Haushaltsplanberatung 2015 (siehe GR-DS 109/2014) Der Vorsitzende erteilt RAL Flaig das Wort. Dieser erläutert den Haushaltsplan und die Entwicklungen der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben. Der Vorsitzende erklärt, dass die Rücklage zum Ende des Jahres 2015 nicht mehr in dieser Höhe im Haushaltsplan stehen wird. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung wie in den Anlagen zum Entwurf des Haushaltsplanes dargestellt. TOP 7 Aufhebung der Kleineinleitersatzung (siehe GR-DS 110/2014) Für die nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke musste die Gemeinde eine Abwasserabgabe (Kleineinleiterabgabe) bezahlen. Diese Abgabe wurde durch Satzung an die Grundstückseigentümer der nicht angeschlossenen Grundstücke weiterberechnet. Nachdem die Tannenhöfe über eine Druckentwässerung zwischenzeitlich an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen wurden, entfällt die Abgabepflicht für die Gemeinde. Somit kann auch die Satzung für die Weiterberechnung der Abgabe aufgehoben werden. 8 von 9

9 Der Satzung zur Aufhebung der Kleineinleitersatzung vom wird zugestimmt. TOP 8 Fragen und Anregungen von Einwohnern Keine. TOP 9 Bekanntgaben Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom bekannt. Bürgermeister Friedrich Scheerer Vorsitzender Daniela Klimmt Protokollführerin Für den Gemeinderat 9 von 9

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal -

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - 25. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An alle Ratsmitglieder Auskunft erteilt: Katrin Hoffer Geschäftszeichen: Zimmer Nr.: 400 Telefondurchwahl:

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Blatt 16 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Ortschaftrates Ersingen am 12. März 2012 in Ersingen, Mehrzweckhalle (kleine

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Niederschrift über die 57. Sitzung des GEMEINDERATES WALD am 23.09.2013 im Rathaus der Gemeinde Wald - öffentlich -

Niederschrift über die 57. Sitzung des GEMEINDERATES WALD am 23.09.2013 im Rathaus der Gemeinde Wald - öffentlich - 735 Niederschrift über die 57. Sitzung des GEMEINDERATES WALD am 23.09.2013 im Rathaus der Gemeinde Wald - öffentlich - Vorsitzender: Schriftführerin: Erster Bürgermeister Bauer VAnge. Weiß Der Vorsitzende

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005 N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35

Mehr

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Uwe Wanderer Rechtsanwalt Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse 1 Ausgangssachverhalt: 2 Die WEG besteht aus einem Haus mit Ziegeldach.

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. MB-Kanalsanierung (Ab)Wasser marsch Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. DIN 1986-30 eine harmlos klingende Norm des Wasserhaushaltsgesetzes sorgt bei Hauseigentümern für

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

10 TK/SF 23.05.2007. N i e d e r s c h r i f t

10 TK/SF 23.05.2007. N i e d e r s c h r i f t S T A D T V E R W A L T U N G Z W E I B R Ü C K E N 10 TK/SF 23.05.2007 N i e d e r s c h r i f t über die 26. Sitzung des Ausländerbeirates am Dienstag, dem 22. Mai 2007, um 19.00 Uhr im Boulognezimmer

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24 Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Vorlage des Bürgermeisters

Vorlage des Bürgermeisters -1- Fachbereich: Bildung, Familie und Ordnung/Bildung und Familie Vorlage des Bürgermeisters Version: Status: öffentlich Seitenzahl: 01-05 Anlage(n): Beschlussgegenstand: Übernahme der öffentlichen Einrichtung

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

vorläufiges PROTOKOLL

vorläufiges PROTOKOLL HOCHSCHULRAT vorläufiges PROTOKOLL der Sitzung Nr. 2/2013 vom 22.05.2013 Ort: Beginn: Ende: TU Kaiserslautern 11.00 Uhr 13.15 Uhr Kaiserslautern, den 27.05.2013 Der Schriftführer Kaiserslautern, den Der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Sanierungsbeschlüsse und deren Finanzierung

Sanierungsbeschlüsse und deren Finanzierung Sanierungsbeschlüsse und deren Finanzierung RAin Cathrin Fuhrländer, Köln Trugenberger Hausverwaltung, 07.11.2015 09.11.2015 Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer, Köln 1 Vorsicht Sanierung droht 09.11.2015

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

KREISTAG SCHMALKALDEN-MEININGEN Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. P r o t o k o l l

KREISTAG SCHMALKALDEN-MEININGEN Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. P r o t o k o l l KREISTAG SCHMALKALDEN-MEININGEN Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen P r o t o k o l l der 2. Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Mehr

Der Ortsbürgermeister, Herr Frommholz, eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ortsräte und Gäste.

Der Ortsbürgermeister, Herr Frommholz, eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ortsräte und Gäste. Gemeinde Möser Sitzung des Ortschaftsrates Lostau P r o t o k o l l des Ortschaftsrates Lostau vom 09.10.2012 im/ in Gemeindehaus Lostau, Möserstraße 19 Beginn: Ende: 19:00 Uhr 22:03 Uhr Anwesend: Vorsitzende/r

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Über die Sitzung des. Gemeinderates Margetshöchheim

Über die Sitzung des. Gemeinderates Margetshöchheim NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim am 21.09.2010 Von den 17 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 15 anwesend, 2 entschuldigt, -- nicht entschuldigt, so dass

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012) Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf

Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf Sitzung am Mittwoch, den 30.01.2013 Beginn: 17:30 Uhr Ende: 18:25 Uhr in Meldorf,

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am 19.02.2015

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am 19.02.2015 Stadt Hecklingen Hecklingen, den 20.02.2015 - Bau- und Ordnungsausschuss - NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am 19.02.2015 - öffentlicher Teil Tagungsort:

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt: 1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nach Ablauf

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen

Mehr