Bebauungsplan "Weilenberger Hof III in Uhingen. Zwischenbetrachtung zum Umweltbericht

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1 StadtLandFluss Prof. Dr. C. Küpfer Plochinger Straße 14/3, Nürtingen Tel Fax Bebauungsplan "Weilenberger Hof III in Uhingen Zwischenbetrachtung zum Umweltbericht 1. Ausgangssituation Die Stadt Uhingen beabsichtigt für das bestehende Wohngebiet Weilenberger Hof eine Erweiterung nach Osten hin. Das Gebiet wird aus dem aktuellen Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst derzeit ca. 8 ha. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das folgendermaßen abgegrenzte Planungsgebiet: Abb.1: Lage des Planungsgebiets (rot umrahmt), Grundlage Topografische Karte 1: Abb.2: Das vorläufige Planungsgebiet ist rot umrahmt, Grüne Strichlinie = Grenze bestehender B-Plan / B-Plan Erweiterung. Grundlage Orthophoto + ALK Malmsheim Seite 1

2 2. Stand der Arbeiten am Umweltbericht Analyse vorhandenen Materials: Regionalplan, Landschaftsplan, Geologische Karte GK 25, Topographische Karte TK 25, Orthophoto Vegetationsaufnahmen, Tierökologische Untersuchungen Geländebegehungen von März bis Juli 2016 Erste Konfliktabschätzung mit Grobkonzept zum Ausgleich erfolgt Vorentwurf zum Umweltbericht erfolgt erst nach Vorliegen des Bebauungsplan- Vorentwurfs 3. Bisherige Ergebnisse der Untersuchungen 3.1 Altlasten: Nach derzeitigem Wissenstand befinden sich im Bereich des Plangebiets keine Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen. 3.2 Schutzgebiete, Aussagen übergeordneter Planungsträger: Innerhalb des Planungsgebiets befinden sich keine Schutzgebiete der Kategorien Natur und Landschaft. Der südlich angrenzende Charlottensee ist als FFH-Gebiet, Waldbiotop sowie als Naturdenkmal geschützt. Der südwestlich gelegene Waldbestand ist als Waldbiotop, Vogelschutzgebiet und als Schonwald ausgewiesen. Das Vogelschutzgebiet grenzt auch im Norden unmittelbar an das Baugebiet an. Westlich des Gebiets befindet sich noch ein Offenlandbiotop in Form eines naturnahen Bachlaufs. Abb.3: Schutzgebiete Natur und Landschaft (Quelle LUBW Mapserver) Seite 2

3 Schutzgebiete anderer Kategorien sind nicht vorhanden. Der Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart (2009) weist die geplante Wohnbaufläche als Schwerpunkt für den Wohnungsbau aus. Die Freiraumstrukturkarte macht für das Gebiet selbst keine Aussagen. Umgebend befindet sich aber Ausweisungen als Gebiete für "Naturschutz und Landschaftspflege", "Gebiet für die Landschaftsentwicklung" sowie ein "Regionaler Grünzug". Abb.4: Freiraumstruktur Regionalplan (Quelle: Regio-Riss, Verband Region Stuttgart) 3.3. Schutzgut Mensch (inkl. Erholung): Das Planungsgebiet ist Teil eines bedeutenden Gebiets zur Naherholung. Der Charlottensee ist ein beliebtes Ausflugsziel, welches auch wegen der reizvollen Blickbeziehungen attraktiv ist. Regelmäßig sind Freizeitsportler und Spaziergänger anzutreffen. Auch an Erholungsinfrastruktur ist der Bereich rund um das geplante Baugebiet gut ausgestattet. Aus landwirtschaftlicher Sicht weist das Gebiet eine hohe Bedeutung auf. Zwar liegen die Ackerzahlen nach Bodenschätzung nur bei Bodenpunkten, dennoch ist durch die gute Seite 3

4 Erschließung und die großen Schläge, die nur von einem Landwirt bewirtschaftet werden, von günstigen landbaulichen Bedingungen auszugehen. Hinsichtlich Lärmemissionen sind nur geringe Vorbelastungen durch die B10 aus dem Filstal heraus wahrnehmbar. 3.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere: Die Begehungen im Sommer 2016 ergaben nachfolgend aufgeführte Biotopstrukturen. Acker mit frag. Unkrautvegetation Fettwiese mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte, artenarmer Ausprägung Feldhecke Rotationsgrünland Völlig versiegelte Straße oder Platz Von Bedeutung im Gebiet ist vor allem der vor einigen Jahren naturnah gestaltete Auslauf des Charlottensees. Der temporär wasserführende Graben ist von einem jungen und dichten Gehölzbestand gesäumt, der aus Anpflanzungen hervorgegangen ist. Vorgelagert ist befinden sich ein Gewässerrandstreifen der als Fettwiese ausgebildet ist und extensiv genutzt wird. Ansonsten ist der größte Teil des Gebiets geprägt durch artenarme Acker- und Grünlandflächen, bzw. Rotationsgrünland. Im Rahmen der tierökologischer Untersuchung (Stauss & Turni 2016) wurde lediglich eine Untersuchungsrelevanz der Artengruppe der Vögel festgestellt. Im Plangebiet und Kontaktlebensraum wurden insgesamt 23 Vogelarten nachgewiesen. Eine Gesamtartenliste der im Gebiet nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zum Status, Bestandstrend in Baden-Württemberg, rechtlichen Schutzstatus und zur Gilde (Neststandorte) ist in Tabelle 1 dargestellt. Alle nachgewiesenen Vogelarten sind durch Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie europarechtlich geschützt. Arten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Relevanz sind in einer der folgenden Schutzkategorien zugeordnet in einem Anhang der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt nach BArtSchV in der landesweiten oder bundesweiten Roten Liste in der landesweiten oder bundesweiten Vorwarnliste Seite 4

5 Tabelle 1 Liste der nachgewiesenen Vogelarten für das Plangebiet (PG) und den angrenzenden Kontaktlebensraum. Artenschutzrechtlich hervorgehobene Brutvogelarten sind grau hinterlegt. Art Abk Status Status Gilde Trend Rote Liste Rechtlicher Schutz PG Kontakt in B.-W. B.-W. D EU-VSR BNatSchG Amsel A N B zw 0 b Blaumeise Bm B h 0 b Buchfink B N B zw 0 b Elster E N B zw 0 b Feldsperling Fe N B h -1 V V b Gartenbaumläufer Gb B h 0 b Goldammer G N B b/zw -1 V V b Haussperling H N g -1 V V b Kleiber Kl B h 0 b Kohlmeise K B h 0 b Mäusebussard Mb N zw 0 s Mönchsgrasmücke Mg B zw +1 b Rabenkrähe Rk N B zw 0 b Rauchschwalbe Rs N g b Ringeltaube Rt N B zw +1 b Rotkehlchen R B b 0 b Rotmilan Rm N zw +1 V I s Singdrossel Sd B zw 0 b Star S N B h -1 V 3 b Turmfalke Tf N f,g,zw -1 V s Wacholderdrossel Wd N B zw -1 V b Zaunkönig Z B b 0 b Zilpzalp Zi B b 0 b Erläuterungen: Status: B Brutvogel Abk. Abkürzungen der Artnamen N Nahrungsgast Rote Liste D Gefährdungsstatus Deutschland (Grüneberg et al. 2015) Rote Liste B.-W. Gefährdungsstatus Baden-Württemberg (Hölzinger et al. 2007) 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet Gilde: b Bodenbrüter V Vorwarnliste f Felsbrüter nicht gefährdet g Gebäudebrüter EU-VSR EU-Vogelschutzrichtlinie h/n Halbhöhlen-/ I in Anhang I gelistet Nischenbrüter nicht in Anhang I gelistet h Höhlenbrüter Z Zugvogelart nach Art. 4 Abs. 2 r/s Röhricht-/ BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Staudenbrüter b besonders geschützt zw Zweigbrüter s streng geschützt Trend in B.-W. Bestandsentwicklung (Hölzinger et al. 2007) +2 Bestandszunahme > 50 % +1 Bestandszunahme zwischen 20 und 50 % 0 Bestandsveränderung nicht erkennbar oder < 20 % -1 Bestandsabnahme zwischen 20 und 50 % -2 Bestandsabnahme > 50 % Seite 5

6 Im Plangebiet selbst konnten keine Brutvogelarten festgestellt werden (Tab. 1, Abb. 5). Für 18 Vogelarten liegen ausreichende Hinweise auf ein Brutvorkommen im Umfeld des Plangebiets vor (Tab. 1). Brutvogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung sind hierbei Feldsperling, Goldammer, Star und Wacholderdrossel als Arten der landesweiten Vorwarnliste (Tab. 1, Abb. 5). Die Bestände dieser Arten sind landesweit im Zeitraum von 1980 bis 2004 um mehr als 20% zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet (Hölzinger et al. 2007). Die Goldammer ist mit zwei Revieren im Gehölzbestand entlang des Tobelbachs vertreten (Abb. 5). Feldsperling, Star und Wacholderdrossel besiedeln mit einzelnen Revieren den waldartigen Gehölzbestand im weiteren Verlauf des Tobelbachs westlich des Plangebiets (Abb. 5). Hier finden sich weitere Reviere ubiquitärer Vogelarten, wie bspw. Amsel, Blaumeise, Elster, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Zaunkönig und Zilpzalp (Tab. 1). Amsel, Buchfink, Elster, Grünfink, Haussperling, Mäusebussard, Rabenkrähe, Rauchschwalbe, Ringeltaube, Rotmilan und Turmfalke nutzten das Plangebiet ausschließlich zur Nahrungssuche (Tab. 1). Abbildung 5: Revierzentren artenschutzrechtlich hervorgehobener Brutvogelarten im angrenzenden Kontaktlebensraum. Fe - Feldsperling, G - Goldammer, S - Star, Wd - Wacholderdrossel. Seite 6

7 3.5 Schutzgut Landschaftsbild: Das Planungsgebiet ist durch die Kuppenlage von der gegenüberliegenden Filstalseite gut einsehbar. Der nördliche Bericht des Gebiets reicht bis an die Hangkante des Filstales und ist hier auch teilweise vom Talboden aus sichtbar. Der südliche Teil des Gebiets ist durch das abfallende Gelände nur vom bestehenden Wohngebiet aus gut einsehbar. Das Gebiet selbst ist durch seine einförmige Nutzung von geringer Vielfalt und Schönheit. Durch das bewegte Relief und die Einbindung in eine vielfältig strukturierte Umgebung ist aber eine hohe Eigenart festzustellen. Insgesamt lässt sich eine hohe Empfindlichkeit des Bereichs gegenüber Landschaftsveränderungen feststellen, auf die planerisch mit deutlicher Eingrünung, der Staffelung der Baukörper zur Hangkante des Filstales hin und nach Möglichkeit auch dem Abrücken der Bebauung von der Hangkante weg begegnet werden sollte. 3.6 Schutzgut Wasser: Grundwasser: Im Ostteil befinden sich aus geologischer Sicht Tone der Angulatensandstein-Schichten (Unterer/ Schwarzer Jura; he2) mit festen Konsistenzen. Im Westteil treten unter den Verwitterungslehmen und den o. g. Tonen kiesig verwitterte Schichtlagen auf, die sich aus Kalk- und Sandsteinen der Angulatensandstein-Schichten zusammensetzen. Im Ostteil wurden bei einer Rammkernsondierung ab 1,70m Tiefe in der verwitterten Kalk- /Sandsteinlage gespanntes Grundwasser angetroffen, das bis auf 1,2 m unter GOK anstieg. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese im Westteil vorhandenen Sandstein bzw. Kalksteinlagen wahrscheinlich alle wasserführend sind, sofern keine ausgesprochenen Trockenwetterbedingungen herrschen. Neben den geologischen Gegebenheiten ist bei der Betrachtung der Grundwassersituation auch die Leistungsfähigkeit der Bodendeckschichten hinsichtlich der Filter und Pufferleistung für Schadstoffe zu betrachten. Die Bodenfunktion Filter und Puffer für Schadstoffe ist im Planungsgebiet als mittel - hoch eingestuft, womit ein relativ guter Schutz des Grundwassers einhergeht. Oberflächengewässer: Der Auslauf des Charlottensees wurde vor einigen Jahren offengelegt und naturnah gestaltet. Er wird im Amtlichen wasserwirtschaftlichen Gewässernetz als Tobelbach geführt. Der Bach ist von der Größe eher als Graben anzusprechen und nur temporär wasserführend. Die naturnahe Gestaltung wurde intensiv ausgeführt, d.h. es wurden große Steine eingebracht und eine intensive Bepflanzung vorgenommen. Dadurch ist keine Gewässerdynamik zu erkennen; durch die geringe Wasserführung sind auch keine besonderen Sohl- und Uferstrukturen ausgebildet. Seite 7

8 3.7 Schutzgut Boden Laut geotechnischem Bericht (Dr. Bausch Ingenieure & Geologen 2016) wird im Gebiet von Pelosol-Pseudogleyen oder Stagnogleyen als dominierende Bodenart ausgegangen. Die Bewertung der Bodenschätzungsdaten durch das LGRB Freiburg kommt zu folgenden Ergebnissen: Bodenfunktion KLZ Bodenschätzung L4 DV Ausgleichskörper im Wasserkreislauf mittel (2,0) Filter und Puffer für Schadstoffe mittel bis hoch (2,5) Natürliche Bodenfruchtbarkeit mittel (2,0) Sonderstandorte für die natürliche Vegetation keine Gesamtbewertung Boden mittel bis hoch (2,17) Für veränderte Böden im Planungsgebiet bietet sich die Bewertung nach dem Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg an (UM 2006), der für solche Flächen folgende Bewertungen zulässt: Versiegelte Bereiche sehr geringe Bedeutung Deutlich überformte und beeinträchtigte Bereiche geringe Bedeutung (Abgrabungen, Aufschüttungen) Rekultivierte Bereiche mit Oberbodenanteil mittlere Bedeutung 3.8 Schutzgut Klima: In der Klimakarte für Uhingen und Albershausen (Baumüller & Reuter 1996) wird das Planungsgebiet als Fläche für die nächtliche Kaltluftproduktion dargestellt. Entlang des Tobelbachs ist ein intensiver Kaltluftstrom dargestellt, der in das Filstal hin abfließt und dabei das Stadtrand Klimatop der Uhinger Kernstadt durchlüftet. Das Gebiet ist somit als siedlungsrelevante Kaltluftproduktionsfläche anzusehen, welche durch Überbauung, Aufheizung und blockierende Verbauung beeinträchtigt werden kann. Auf diese Aspekte sollte planerisch reagiert werden. Es empfiehlt sich ein Freihalten des Bereichs um den Tobelbach sowie eine durch deutliche Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Dachbegrünungen) verminderte Aufheizung des Baugebiets. Seite 8

9 Abb.5: Klimatope und Kaltluftabflussbahnen (Quelle: Baumüller & Reuter 1996) 3.9 Kultur- und Sachgüter: Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es im Untersuchungsgebiet keine geschützten oder schützenswerten Kultur- und Sachgüter. 4. Überschlägige Eingriffsprognose Für das Gebiet ist durch die Wohnbaunutzung mit einem Überbauungsrad von ca. 60% zu rechnen. Hierdurch werden insbesondere die Schutzgüter Arten/Biotope sowie Boden belastet. Aber auch die Eingriffe in das Klima und Landschaftsbild sind, je nach planerischer Ausgestaltung, nicht unerheblich. Hinsichtlich des (Teil-) Schutzgutes Oberflächengewässer ist die geplante Überfahrt über den Tobelbach relevant. Hierfür wird ein zusätzliches Wasserrechtsverfahren durchgeführt. Das Grundwasser betreffend sind nur geringe Beeinträchtigungen zu erwarten, sofern das gespannte Grundwasser nicht angeschnitten wird. Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch sind vor allem die Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion sowie die der Landwirtschaft von Bedeutung. Seite 9

10 5. Grobkonzept zur Vermeidung und Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe Der vorliegende städtebauliche Entwurf (m-quadrat ) nimmt bereits einige der dargestellten Konflikte auf und setzt diese planerisch um. So sind folgende Maßnahmen bereits berücksichtigt: Freihalten der Kaltluftabflussbahn Umfassende Randeingrünung des Baugebiets, insbesondere auch an der nördlichen Talkante Durchgrünung des Baugebiets mit Baumpflanzungen Dachbegrünungen Verbesserung der Erholungsinfrastruktur durch Konzentration im Osten des Baugebiets Unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen ist dennoch ein verbleibendes Kompensationsdefizit insbesondere beim Schutzgut Boden zu erwarten. Diesem sollte mit bodenspezifischen Maßnahmen wie dem Oberbodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen begegnet werden. Ein Vorteil dieser Maßnahme ist, dass sie auch der Landwirtschaft durch Bodenverbesserung zu Gute kommt. Sollten nach Ergreifen der dargestellten Maßnahmen noch ein Kompensationsdefizit verbleiben, so können noch weitere Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt bereitgestellt werden. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange wird auf die bereits fertiggestellte Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) (Stauss & Turni 2016) verwiesen. Seite 10

11 Abbildungen (Juli 2016) Abb.6: Blick in das Filstal vom nördlichen Gebietsrand Abb.7: Blick nach Westen auf das Gebiet Weilenberger Hof II Abb. 8: Erholungsinfrastruktur im Bereich des Charlottensees Abb. 9: Gehölzbestand und Saumbereich des Tobelbachs Aufgestellt: Arnold, Büro StadtLandFluss Seite 11

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