Ein Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg

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1 Projekt Integrationsbericht und Integrationskonzept für Regensburg Projektauftrag Integrationsbericht Katrin Birkenstock Ein Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg - Anforderungen, Bedarf, Handlungs- und Konzeptempfehlungen - Arbeitspapier Nr. 13 Projekt Integrationsbericht und Integrationskonzept für Regensburg. Herausgeber: Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg/Stadt Regensburg Steuerung und Koordination - Integrationsstelle November 2013

2 INHALT Inhalt Sprach- und Integrationsmittlung in Theorie und Praxis Ein Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg Bedarf und Anforderungen Handlungs- und Konzeptempfehlungen für die Planung und Entwicklung eines Sprach- und Integrationsmittlungsdienstes in Regensburg Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhang 1: Praxisbeispiele - Kontaktdaten Anhang 2: Sprach- und Integrationsmittlungsdienste in Deutschland Anhang 3: Herrn Becker Anhang 4: Ergebnisprotokoll Telefonat Frau Breitsameter-Gössl Anhang 5: Das Wuppertaler Modell Anhang 6: Stichprobe der empirischen Untersuchung Das vorliegende Arbeitspapier wurde im Rahmen des Projekts Integrationsbericht und Integrationskonzept für Regensburg von Katrin Birkenstock erstellt. Das Arbeitspapier ist eine leicht überarbeitete und gekürzte Fassung einer Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit. Beim Projekt handelt es sich um eine durch den Europäischen Integrationsfonds (EIF) geförderte Kooperation zwischen Hochschule Regensburg und Stadt Regensburg, welche im Zeitraum zwischen dem 1. März 2012 und dem 28. Februar 2014 besteht. Das vorliegende Papier sowie nachfolgende Ausarbeitungen sind einzelne Arbeitsschritte im Projekt. Die Bearbeitung der Projektteile erfolgt durch den jeweils zuständigen Projektmitarbeiter oder durch Studierende und findet unter der Leitung von Prof. Dr. Sonja Haug an der Hochschule Regensburg statt. Die Studie entstand im Zusammenhang mit dem Projektziel der Erstellung einer Planungsgrundlage für die Integrationsstelle der Stadt Regensburg. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit Andreas Reindl, dem Leiter der Integrationsstelle, und Dr. Kismet Seiser von der Fachstelle InMigra-KiD, konzipiert und durchgeführt. 2

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4 EINLEITUNG Die Rückmeldungen ( ) waren durchwegs positiv: Mit vielen Familien konnte auf diese Weise ein längst fälliges Elterngespräch geführt werden, konnten zum ersten Mal in für alle Seiten zufriedenstellender Weise die Situation und die Bedürfnisse der Kinder besprochen werden. (Stadt Regensburg - Amt für Jugend und Familie 2010, S. 12) So lautete 2010 das Fazit der Evaluation des Einsatzes von SprachbegleiterInnen des Projektes InMigra-KiD, die seit 2007 im Bildungs- und Erziehungsberatungsbereich in Regensburg eine bessere Verständigung zwischen Eltern mit Migrationshintergrund und den örtlichen Einrichtungen und Institutionen ermöglichen. Die Arbeit der SprachbegleiterInnen läuft bis heute weiter und wird weiterhin rege in Anspruch genommen. Deshalb war zunächst angedacht, im Rahmen dieser Abschlussarbeit eine erneute Befragung der NutzerInnen oder der SprachbegleiterInnen durchzuführen, um die Entwicklung des Angebotes zu evaluieren. Da es sich bei dem Einsatz der SprachbegleiterInnen um eine Möglichkeit [handelt], Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. Stadt Regensburg - Amt für Jugend und Familie 2010, S. 34), könnte ein solches Angebot auch eine geeignete Maßnahme darstellen, um zur Verbesserung der stadtgesellschaftlichen Integration insgesamt beizutragen, welche ein Ziel des aktuell sich in der Entwicklung befindenden Integrationskonzeptes für Regensburg ist (vgl. IBIK Projekt o. J. b). Deshalb entstand die Idee, anstelle einer Befragung zum bereits bestehenden Angebot von InMigra-KiD aufgrund einer empirischen Untersuchung zu Bedarf und Anforderungen in Regensburg sowie der Analyse des Konzeptes der Sprach- und Integrationsmittlung in Theorie und Praxis Handlungs- und Konzeptempfehlungen zu entwickeln, die als Grundlage für einen bereichsübergreifenden Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg dienen könnten. Dazu werden im Kapitel Sprach- und Integrationsmittlung in Theorie und Praxis zunächst die wichtigsten Aspekte und aktuellen Tendenzen des theoretischen Modells der Sprach- und Integrationsmittlung herausgearbeitet und die Potentiale einer solchen Dienstleistung für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aufgezeigt. Anschließend werden Praxisbeispiele von bestehenden Sprach- und Integrationsmittlungsdiensten in Deutschland vorgestellt, die zur Orientierung für das in Regensburg zu entwickelnde Modell dienen können. Im Kapitel Ein Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg Bedarf und Anforderungen werden, nach einem kurzen Überblick über die aktuelle Situation im Hinblick auf Migration, Integration und Sprach- und Integrationsmittlung in Regensburg, die durchgeführte empirische Untersuchung sowie deren Ergebnisse beschrieben. Aus den in Kapitel 1 herausgearbeiteten generellen und den in Kapitel 2 deutlich gewordenen speziellen Rahmenbedingungen und Anforderung bezüglich eines Sprach- und Integrationsmittlungsdienstes für 4

5 Regensburg werden im abschließenden Kapitel Handlungs- und Konzeptempfehlungen für die Planung und Entwicklung eines Sprach- und Integrationsmittlungsdienstes in Regensburg dann Handlungs- und Konzeptempfehlungen abgeleitet. Diese sollen eine Orientierung für die Planung und Entwicklung eines Sprachund Integrationsmittlungsdienstes für Regensburg bieten. 5

6 1 SPRACH- UND INTEGRATIONSMITTLUNG IN THEORIE UND PRAXIS Das Konzept der Sprach- und Integrationsmittlung Begriffsbestimmung Sprach- und Integrationsmittlung In der Literatur sind unterschiedliche Begriffe zur Benennung der Sprach- und Integrationsmittlung zu finden, z.b. Community-Interpreting, zu Deutsch auch Kommunal- oder Gemeindedolmetschen, Sprach- und Kulturmitteln, interkulturelles Dolmetschen oder Übersetzen oder nur Sprachmitteln, wie auch in einer vergleichenden Studie zum Thema Sprach- und Integrationsmittlung in Europa festgestellt wurde (vgl. Wolfsgruber 2007, S. 5). Meistens werden diese Begriffe dabei synonym verwendet; einzelne AutorInnen unterscheiden damit allerdings die professionelle Tätigkeit ausgebildeter Sprach- und IntegrationsmittlerInnen von der semi-professionellen oder laienhaften Ausübung von Sprach- und Integrationsmittlung (vgl. Slapp 2004, S. 14; Sorg 2002, S ). In dieser Arbeit werden zur Bezeichnung die Begriffe Sprach- und Integrationsmittlung bzw. Sprach- und IntegrationsmittlerInnen verwendet. Dabei wird sich an der in Deutschland im Rahmen der Förderung und Entwicklung einer professionellen Sprach- und Integrationsmittlung (vgl. Professionalisierungstendenzen der Sprach- und Integrationsmittlung ) entstandenen aktuellen Definition orientiert: Sprach- und Integrationsmittler sind Brückenbauer im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Sie überwinden Sprachbarrieren durch fachspezifisches Dolmetschen. Außerdem erkennen und beseitigen sie kulturell bedingte Verständnisschwierigkeiten. Bei Bedarf intervenieren Sprach- und Integrationsmittler, um Missverständnisse aufzuklären oder Konflikte zu entschärfen. Damit schaffen sie für alle Beteiligten Sicherheit und Vertrauen in der Behandlungs- oder Beratungssituation. (SprInt Servicestelle o. J. a) Natürlich gibt es in der Fachliteratur weitere Definitionen; diese stimmen bezüglich der Inhalte weitgehend mit der vorangehenden Beschreibung überein (vgl. u.a. Dahinden, Chimienti 2002, S. 8; Wolfsgruber 2007, S. 5). Entscheidend für die Orientierung an dieser Definition waren daher vor allem ihre Aktualität und Anerkennung in Praxis und Politik in Deutschland (vgl. Gesundheit Berlin e.v. u.a. (Hrsg.) 2007, S. 9-10) im Hinblick auf die praktische Ausrichtung dieser Arbeit und die Verwendung ihrer Inhalte als Grundlage für konkrete Handlungsund Konzeptempfehlungen. Aufgaben und Anforderungen bezüglich der Sprach- und Integrationsmittlung Zu den Aufgaben der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen gehören entsprechend der zugrunde liegenden Definition das fachspezifische Dolmetschen und die (inter-) kulturelle Vermittlung im Kontext von Gesprächen zwischen Fachkräften im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen und bei Behörden, sowie deren KlientInnen, 6

7 KundInnen oder PatientInnen, bei denen aufgrund von gegenseitigen - sprachlichen und häufig auch kulturellen - Verständigungsschwierigkeiten ein erfolgreiches Gespräch ohne Sprach- und IntegrationsmittlerIn nicht möglich ist (vgl. Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J. d, S. 2). Beim Dolmetschen geht es bei der Sprach- und Integrationsmittlung weniger bzw. nicht um das simultane und wortwörtliche Übersetzen, sondern um eine sinngemäße Wiedergabe des Gesagten. Dabei findet die Übersetzung in beide Richtungen und somit von und in alle der im Gespräch gesprochenen Sprachen statt. Darüber hinaus haben Sprach- und IntegrationsmittlerInnen die Aufgabe der (inter-) kulturellen Vermittlung zwischen den GesprächspartnerInnen. Das bedeutet, dass sie die jeweiligen kulturellen Bezugsrahmen der GesprächsteilnehmerInnen kennen und verstehen und dadurch entstehende Missverständnisse dem Gegenüber erklären und somit vermittelnd wirken können (vgl. Gesundheit Berlin e.v. u.a. (Hrsg.) 2007, S ; Slapp 2004, S. 16, S ). Durch die Tätigkeit der interkulturellen Vermittlung ergibt sich als zusätzliche, implizite Aufgabe der Sprachund IntegrationsmittlerInnen die kulturelle Sensibilisierung der Fachkräfte. Durch den Einsatz von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen bei (Beratungs-) Gesprächen werden die MitarbeiterInnen im Rahmen der interkulturellen Vermittlung über kulturelle Unterschiede und Besonderheiten informiert und zur Reflexion des fremden und eigenen Verhaltens angeregt (vgl. Salman 2005, S. 167; Sorg 2002, S. 61). Aus diesem Tätigkeitsprofil ergeben sich vielfältige Anforderungen im Hinblick auf Wissen und Kompetenzen, über die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen verfügen sollten. In Bezug auf Fachwissen bzw. -Kompetenzen ist es erforderlich die Sprachen der GesprächspartnerInnen so zu beherrschen, dass eine präzise und verständliche Übersetzung möglich ist (vgl. Gesundheit Berlin e.v. u.a. (Hrsg.) 2007, S. 24). Dazu sind vor allem die Kenntnis und das Verständnis bereichsspezifischer Termini sowie das Wissen um Funktionsweise und Strukturen der Einsatzbereiche notwendig. Des Weiteren müssen Sprachund IntegrationsmittlerInnen über verschiedene Dolmetschertechniken verfügen, um situationsadäquat übersetzen und vermitteln zu können. Und natürlich müssen für die Sprach- und Integrationsmittlung kulturspezifische Kenntnisse vorhanden sein, welche das Erkennen und die Erklärung von Ursachen für kulturbedingte Barrieren und Missverständnisse ermöglichen. Neben den Fachkompetenzen sind auch soziale Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung für Sprach- und IntegrationsmittlerInnen. Hier ist unter anderem die Fähigkeit zur Selbstreflexion zentral, da das Verhalten der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen Auswirkungen auf den Gesprächsverlauf haben kann und hinsichtlich der Übersetzung und Vermittlung eine neutrale Haltung erforderlich ist, die die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen beständig reflektieren müssen. Darüber hinaus spielen Empathievermögen und die Fähigkeit zum Kommunikations- und Konfliktmanagement eine große Rolle im Umgang mit den anderen GesprächsteilnehmerInnen. In der Rolle als VermittlerInnen 7

8 müssen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen ebenfalls über Vermittlungskompetenzen verfügen. Dazu gehören neben den kulturspezifischen Kenntnissen auch Kooperationsfähigkeit und Strategien zum Umgang mit kulturellen Unterschieden und Konflikten. Auch der kompetente Umgang mit den unterschiedlichen Erwartungshaltungen der GesprächspartnerInnen an die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen muss beherrscht werden, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Dienstleistung zu erbringen (vgl. Morales 2011, S ; Slapp 2004, S ; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 2). Salman erweitert die erforderlichen Kompetenzen noch um das interkulturelle Selbstverständnis von Sprachund IntegrationsmittlerInnen, womit gemeint ist, dass für sie die kulturelle Vielfalt zu einer lebensgeschichtlichen Selbstverständlichkeit gehört (Salman 2004, S. 166) und Slapp benennt soziologische und psychologische Kenntnisse als erforderliche Kompetenzen in bestimmten Gesprächssituationen (vgl. Slapp 2004, S. 22). Es zeichnet sich also ab, dass das Tätigkeitsprofil von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen vielfältige Fähigkeiten und Kompetenzen erfordert, welche eigentlich nur durch eine fundierte Ausbildung erworben und trainiert werden können. In der Praxis der Sprach- und Integrationsmittlung werden in Deutschland bisher aber vorwiegend sogenannte ad-hoc oder auch Laiensprach- und IntegrationsmittlerInnen oder im besten Fall semi-professionelle Sprach- und IntegrationsmittlerInnen eingesetzt (Begriffserklärungen vgl. Professionalisierungstendenzen der Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland, S. 8). Diese verfügen jedoch meistens über keine bzw. eine geringe und damit eigentlich unzureichende Ausbildung, um eine für alle Beteiligten erfolgreiche und zufriedenstellende Sprach- und Integrationsmittlung durchzuführen (vgl. u.a. Tamayo 2010, S ; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 4). Deshalb wird in Deutschland seit einigen Jahren die Professionalisierung der Sprach- und Integrationsmittlung gefordert und eine Entwicklung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf angestrebt, worauf im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird. Professionalisierungstendenzen der Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, wie z.b. der Schweiz, Belgien, den Niederlanden oder Schweden, sowie den USA und Australien befindet sich die Professionalisierung der Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland aktuell noch im Anfangsstadium. Die aktuelle Landschaft der Sprach- und Integrationsmittlung ist geprägt von einer großen Anzahl verschiedener Projekte, welche sich vor allem seit Beginn der 1990er Jahre etabliert haben. Dabei gibt es jedoch keine einheitlichen Standards bezüglich Ausbildung und Qualifizierung sowie den Anforderungen und dem Tätigkeitsprofil von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen. In vielen Kommunen und Organisationen werden zudem bisher ausschließlich ad-hoc oder Laiensprach- und IntegrationsmittlerInnen eingesetzt, welche über keinerlei professionelle Qualifizierung verfügen, oder semi-professionelle Sprach- und IntegrationsmittlerInnen mit einer sehr unzureichenden 8

9 Ausbildung (vgl. Morales 2013, S. 56; Pöllabauer, Prunč 2003, S ; Schwarze 2009, S ; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 4). Dabei ist der Einsatz von Laien oder nicht ausreichend qualifizierten Personen als Sprach- und IntegrationsmittlerInnen aus verschiedenen Gründen problematisch und deshalb ein ungeeigneter und unbefriedigender Lösungsansatz zur Behebung von Kommunikationsbarrieren im professionellen Kontext von (Beratungs-) Gesprächen zwischen Fachkräften und ihren KlientInnen, KundInnen oder PatientInnen. Im Hinblick auf ad-hoc oder Laiensprach- und IntegrationsmittlerInnen - dazu gehören Freunde oder Verwandte der NutzerInnen, unqualifiziertes muttersprachliches (Fach-) Personal oder andere unqualifizierte ehrenamtliche Helferinnen - ergeben sich Schwierigkeiten durch Überforderung, Parteilichkeit, Rollenkonflikte (insbesondere bei Bekannten und Verwandten) und unzureichende Fach- und Sprachkenntnisse. Daraus resultieren Unsicherheiten bei allen Parteien und Vertrauensmängel auf Seiten der Fachkräfte und der NutzerInnen. Fehlerhafte und unvollständige Übersetzungen können negative Konsequenzen haben, z.b. erhöhter Bearbeitungs-, Beratungs- und Zeitaufwand, erhöhte Kosten, unvollständige Informationen und dadurch falsche Entscheidungen. Auch der Einsatz von semi-professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen im Rahmen vieler Modelle ist insgesamt als unzureichende Lösung zu betrachten. Zwar sind diese durch (meistens relativ kurze) Ausbildungsmaßnahmen schon besser qualifiziert und vorbereitet als Laiensprach- und IntegrationsmittlerInnen. Allerdings reicht auch hier die Qualifizierung oft nicht aus, um die komplexen Anforderungen an die Tätigkeit der Sprach- und Integrationsmittlung zu bewältigen und die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen können meistens nur sehr begrenzt in spezifischen Bereichen eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass es sich bei Laien- und semi-professioneller Sprach- und Integrationsmittlung in der Regel um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Dadurch entstehen Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Flexibilität der Einsätze sowie der Kontinuität der Tätigkeit (vgl. Schwarze 2009, S ; Tamayo 2010, S. 284; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 4). Aktuell steht neben dem Einsatz von Laien- oder semi-professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen als professionelle Alternative nur die Inanspruchnahme von herkömmlichen professionellen Dolmetschern mit Hochschulausbildung zur Verfügung. Zwar verfügen diese über eine fundierte Dolmetscherqualifikation; bezüglich des bereichsspezifischen und kulturellen Wissens sowie den erforderlichen Kompetenzen zur kulturellen Vermittlung sind aber generell keine oder zu geringe Fähigkeiten vorhanden, da diese nicht Bestandteil der Dolmetscherausbildung sind. Eine Erweiterung der Ausbildung um eine interkulturelle Qualifizierung wäre nur durch eine aufwändige Veränderung der bundesweiten Ausbildungsstrukturen möglich und stellt somit auch keine ideale Lösung dar (vgl. Diakonie Wuppertal (Hrsg.) 2010, S ; Gesundheit Berlin e.v. (Hrsg.) 2007, S. 24; Morales 2011, S. 152; Tamayo 2010, S. 285). 9

10 Deshalb fordern Fachleute in Deutschland seit einigen Jahren die Entwicklung von einheitlichen Qualifizierungsmaßnahmen und einem allgemeingültigen Berufsbild für die Sprach- und Integrationsmittlung sowie die Förderung der Anerkennung der Sprach- und Integrationsmittlung als qualifizierten Beruf (vgl. Pöllabauer, Prunč 2003, S ; Salman 2000, S. 1-2; Slapp 2004, S ; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 2, S. 4). In diesem Zusammenhang wurde 2009 die Bundesarbeitsgruppe zur Berufsbildentwicklung Sprach- und Integrationsmittler/-in (BAG) gegründet, deren Mitglieder sich schon seit 2002 mit der Qualifizierung von professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen und der Entwicklung und Förderung einer adäquaten Ausbildung im Rahmen verschiedener Projekte befassen. Ziel der BAG ist die staatliche Anerkennung der Sprach- und Integrationsmittlung als Beruf entsprechend dem deutschen Berufsbildungsgesetz und damit einhergehen die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes (vgl. Bundesarbeitsgruppe zur Berufsbildentwicklung o. J., S. 1-2). Des Weiteren wurde 2012 in Wuppertal das Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung eingerichtet, welches durch seine Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung deutschlandweiter Projektvorhaben dazu beiträgt die Professionalisierung der Sprach- und Integrationsmittlung bundesweit voranzubringen (für nähere Informationen vgl. Das Verbundprojekt SprIntpool-Transfer ). In Bezug auf die Ausbildung wird gefordert, dass entsprechend der bereits dargelegten Aufgaben und Anforderungen die notwendigen Fach-, Sozial- und Vermittlungskompetenzen vermittelt werden und die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen umfangreich theoretisch und praktisch qualifiziert werden (vgl. Gesundheit Berlin e.v. (Hrsg.) 2007, S ). Die Forderung nach Professionalisierung von Sprach- und Integrationsmittlung begründet sich neben den genannten Problemen bei dem Einsatz nicht oder unzureichend qualifizierter Sprach- und IntegrationsmittlerInnen auf folgenden weiteren Argumenten. Die in Aufgaben und Anforderungen für die Tätigkeit der Sprach- und Integrationsmittlung genannten Aspekte der Sprach- und Integrationsmittlung machen es erforderlich, dass die NutzerInnen einer solchen Dienstleistung Vertrauen in die Kompetenzen und Fähigkeiten der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen und die Qualität des Angebotes haben. Ein staatlich anerkannter Abschluss würde wesentlich dazu beitragen. In diesem Zusammenhang ist die Orientierung der Tätigkeiten von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen an einer allgemeingültigen Berufsethik ebenfalls wichtig. Ein solcher Ethikkodex würde im Zusammenhang mit einer anerkannten Qualifizierung einheitlich für alle anerkannten Sprach- und IntegrationsmittlerInnen gelten (vgl. Morales 2011, S ; Slapp 2004, S. 75; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J., S. 4). Des Weiteren würde eine anerkannte Qualifizierung den Sprach- und IntegrationsmittlerInnen die Perspektive eröffnen, ihre Tätigkeit beruflich auszuüben. Somit würde ein neues Arbeitsfeld geschaffen werden, welches vor allem die Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen mit Migrationshintergrund erweitern würde, die im Hinblick auf die Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zu Sprach- und 10

11 IntegrationsmittlerInnen prinzipiell eine hohe Eignung aufweisen und in den meisten Projekten die Hauptzielgruppe für die Ausübung der Sprach- und Integrationsmittlungstätigkeit darstellen (vgl. Sprach- und Integrationsmittlung in der Praxis ). Dies bezüglich könnten in einem einheitlichen Berufsbild auch die Entgelttarife für die Sprach- und Integrationsmittlung festgelegt werden, was die Voraussetzung für eine adäquate Vergütung der Dienstleistung schaffen würde (vgl. Gesundheit Berlin e.v. (Hrsg.) 2007, S ; Tamayo 2010, S. 287). Eine 2010 veröffentliche Studie zum Thema Sprach- und Integrationsmittler/-in als neuer Beruf hat allerdings ergeben, dass von den bisher qualifizierten professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen erst wenige ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit alleine bestreiten können (vgl. Diakonie Wuppertal (Hrsg.) 2010, S. 6). Was zu einer Verbesserung dieser Situation beitragen könnte, soll im Folgenden gemeinsam mit anderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Sprach- und Integrationsmittlung erläutert werden. Für eine erfolgreiche Entwicklung der Tätigkeit von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen zum Beruf bedarf es zunächst einer entsprechenden Nachfrage auf der Seite der potentiellen NutzerInnen. In der Studie Sprachund Integrationsmittler/-in als neuer Beruf aus dem Jahr 2010 wurden vier wesentliche Determinanten identifiziert, die Auswirkungen auf die Nachfrage haben: ABBILDUNG 1: DETERMINANTEN DER NACHFRAGE NACH AUSGEBILDETEN SIM (DIAKONIE WUPPERTAL (HRSG.) 2010, S. 21) Laut den Studienergebnissen könnte die Nachfrage schon dadurch positiv beeinflusst werden, dass ein anerkanntes und einheitliches Berufsbild der Sprach- und Integrationsmittlung etabliert würde. Weitere 11

12 notwendige Maßnahmen sind die Unterstützung der professionellen Sprach- und Integrationsmittlung durch die Politik und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Einrichtungen und Institutionen umfassend über das Profil sowie die Vorteile und Potentiale von Sprach- und Integrationsmittlung zu informieren, dadurch zu sensibilisieren und für die Nutzung der Dienstleistung zu öffnen (vgl. Diakonie Wuppertal (Hrsg.) 2010, S. 6). Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang die Verankerung von Sprach- und Integrationsmittlung als zentrale und öffentliche Dienstleistung genannt und die Einrichtung von zentralen Anlauf- und Koordinationsstellen empfohlen. Dadurch sollen die Verfügbarkeit der Dienstleistung für alle ortsansässigen Organisationen, eine schnelle und unkomplizierte Vermittlung sowie eine kontinuierliche Evaluation, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebotes und der Ausbildung der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen gewährleistet werden (vgl. Diakonie Wuppertal (Hrsg.) 2010, S. 24; Morales 2013, S ; Salman 2007, S. 254; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) 2011, S. 6). Die Vermittlung der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen durch eine fachkundige Zentrale ist auch deshalb wichtig, weil bei den individuellen Einsätzen besondere Anforderungen an die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen bestehen können, über welche die Vermittlung Bescheid wissen muss, um die geeignete Sprach- und IntegrationsmittlerIn auszuwählen. Dazu gehören Kenntnisse z.b. über die Bedeutung von Geschlecht und Geschlechterrollen, das Alter sowie die Herkunft der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen. Bei Nichtbeachtung kann es zu Hemmungen oder gar Konflikten kommen, wenn z.b. ein männlicher Sprachund Integrationsmittler eine (muslimische) KlientIn zur Schwangerenberatung begleiten soll oder kurdisch stämmige Sprach- und IntegrationsmittlerInnen bei KlientInnen, KundInnen oder PatientInnen aus der Türkei oder umgekehrt eingesetzt werden, da ethnische Konflikte zwischen beiden Gruppen bestehen. Dies könnte die Qualität der Dienstleistung somit erheblich beeinflussen und sollte deshalb durch eine kompetente Vermittlung vermieden werden (vgl. Pöllabauer, Prunč (Hrsg.) 2003, S ; Salman 2005, S. 166). Auch im Hinblick auf die Qualifikation von professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen ergeben sich verschiedene Herausforderungen, denen sich im Laufe des Professionalisierungsprozesses angenommen werden muss. Dazu gehört die Problematik von häufig und oft schnell wechselnden Bedarfen an Sprachen, in denen übersetzt und vermittelt werden soll (Slapp 2004, S. 17). Darauf könnte im Rahmen einer umfangreichen Langzeitqualifikation, wie sie von der BAG gefordert wird, wahrscheinlich nicht flexibel genug reagiert werden. Slapp führt ebenfalls an, welche Aspekte in Bezug auf die Auswahl der Ausbildungsform bzw. der Ausbildungsstätte berücksichtigt werden müssen. Gegen eine universitäre Ausbildung könnte z.b. sprechen, dass die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen nach ihrem Abschluss noch relativ jung sind. In der Praxis hat sich allerdings der Einsatz von eher älteren Personen in der Sprach- und Integrationsmittlung bewährt. Auch wäre bei der Ausbildung an Hochschulen zu bedenken, dass für MigrantInnen, an die sich das Ausbildungsangebot primär richten soll, häufig die Kosten zu hoch sind und oft Zulassungsbarrieren bestehen, da ihre ausländischen Zugangsberechtigungen in Deutschland nicht anerkannt werden (vgl. Slapp 2004, S ). 12

13 Neben der Qualifikation der professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen ist es im Rahmen der Qualitätssicherung ebenfalls wichtig, die Kompetenzen des Fachpersonals im korrekten Umgang mit den Sprach- und IntegrationsmittlerInnen während der Einsätze zu schulen. Des Weiteren sind für eine gelingende Kommunikation interkulturelle Kompetenzen auf Seiten der MitarbeiterInnen genauso wichtig wie der Einsatz von professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen. Hier muss also auch ein entsprechendes komplementäres Schulungsangebot entwickelt werden (vgl. Salman 2007, S ; Dahinden, Bischoff (Hrsg.) 2010, S. 172). Eine weitere Hürde im Hinblick auf die Zukunft professioneller Sprach- und Integrationsmittlung sind die aktuell noch nicht vorhandenen rechtlichen Grundlagen für den Einsatz professioneller Sprach- und IntegrationsmittlerInnen. Dadurch wird die eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für die Sprach- und Integrationsmittlung bisher verhindert und fehlende verbindliche Regelungen zur Finanzierung erschweren erheblich sowohl die Ausbildung als auch den Einsatz von professionellen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen (vgl. Salman 2005, S , S. 164; Slapp 2004, S. 86). Unter der Voraussetzung, dass qualifizierte Sprach- und IntegrationsmittlerInnen bei Bedarf den Einrichtungen und Institutionen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie den Behörden zur Verfügung stehen und ihr Einsatz finanziell und strukturell möglich ist, kann Sprach- und Integrationsmittlung jedoch einen wichtigen Beitrag zur Integration von MigrantInnen leisten. Darauf soll im nächsten Abschnitt genauer eingegangen werden. Die Bedeutung der Sprach- und Integrationsmittlung für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Zur Bedeutung des Begriffes Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gibt es in der Literatur zahlreiche unterschiedliche Ansichten und entsprechende Definitionen. Eine Diskussion dieser unterschiedlichen Ansätze würde an dieser Stelle den Rahmen dieser Arbeit überschreiten. Deshalb soll kurz ein aktuelles Verständnis von Integration vorgestellt werden, das zum Kontext der Sprach- und Integrationsmittlung als Kommunikationsdienstleistung passt und sich somit für die Einordnung der Sprachund Integrationsmittlung in den Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gut eignet. Morales legt in einer ihrer Publikationen die aktuell gesellschaftlich und politisch anerkannte Sichtweise zugrunde, dass Integration nur über einen beiderseitigen Prozess der Öffnung nachhaltig gewährleistet werden kann (Morales 2011, S. 146). Um Integration durch die Gewährleistung umfassender Chancengleichheit zur Partizipation in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu erreichen, ist demnach auch die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens eine notwendige Prämisse (vgl. Morales 2011, S ). 13

14 Ähnlich wird Integration im Beitrag Umgang mit Vielfalt von öffentlichen Institutionen als gegenseitiger Prozess [definiert] ( ), der sowohl die EinwohnerInnen mit Migrationshintergrund als auch die Aufnahmegesellschaft einschließlich der Behörden betrifft oder betreffen muss, wenn sie erfolgreich verlaufen soll. (Dahinden, Bischoff (Hrsg.) 2010, S. 85) Erfolgreiche Integration setzt demnach also immer auch die Öffnung und Weiterentwicklung von Einrichtungen, Institutionen und Behörden und deren MitarbeiterInnen und Angeboten voraus, damit der Zugang für alle potenziellen NutzerInnen gleichberechtigt möglich ist. Dieser Prozess wird als interkulturelle Öffnung bezeichnet und umfasst alle Veränderungen und Weiterentwicklungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen einer Organisation, die mit dem Ziel verbunden sind, diese durch die Anpassung an die Veränderungen der sozialen Umwelt in die Lage ( ) [zu versetzten], ihre alten und bewährten Aufgaben unter neuen Bedingungen nach wie vor erfüllen zu können (Lima-Curvello 2010, S. 96). Dazu gehört unter anderem der Abbau von Zugangsbarrieren, die einen gleichberechtigten Zugang zum Angebot und den MitarbeiterInnen von Organisationen verhindern. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund ergeben sich diese Zugangsbarrieren aus Informationsdefiziten bezüglich der vorhandenen Angebote und Leistungsansprüche, sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, Angst vor mangelnder Akzeptanz und aus negativen Erfahrungen mit anderen Organisationen. Auf Seite der MitarbeiterInnen wird der Zugang durch Abwehrmechanismen aufgrund von Unsicherheiten und Ängsten und durch fehlende Sensibilisierung für die Existenz von Zugangsbarrieren auf Seite der NutzerInnen erschwert. Zusammenfassend kann man die Zugangsbarrieren somit als Ergebnis eines Interaktionsprozesses (Gaitanides 2008, S. 40) beschreiben, der durch mangelnde sprachliche und interkulturelle Kompetenzen gekennzeichnet ist und somit erfolgreiche Kommunikation erschwert oder sogar verhindert (vgl. Gaitanides 2008, S ; Morales 2011, S ; Simon-Hohm 2004, S ). Entsprechend kann hier der Einsatz von qualifizierten Sprach- und IntegrationsmittlerInnen als geeignete Maßnahme zur Aufhebung oder zumindest zur Senkung der Zugangsbarrieren betrachtet werden (vgl. Reichwein, Rashid 2012, S. 44; Transferzentrum Sprach- und Integrationsmittlung (Hrsg.) o. J. c, S. 1-2). Sprachund Integrationsmittlung kann also als Instrument interkultureller Öffnung zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen, indem der Zugang zu Einrichtungen und Behörden ermöglicht bzw. erleichtert wird und dadurch eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet werden kann. Darüber hinaus kann die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund als Sprach und IntegrationsmittlerInnen in Zusammenhang mit der Etablierung der Sprach- und Integrationsmittlung als Beruf einen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten (vgl. Diakonie Wuppertal (Hrsg.) 2010, S. 6, 85; Salman 2007, S. 249). Neben dem eindeutig integrationsfördernden Potential qualifizierter Sprach- und Integrationsmittlung gibt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen jedoch auch Problem- bzw. Gefahrenpotentiale, die an dieser Stelle genannt werden sollen. 14

15 In der Einführung des Forschungsberichtes Professionelles Sprachmitteln und interkulturelles Vermitteln im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich benennen die Autorinnen diesbezüglich die folgenden Punkte. Auf der Ebene der Personen mit Migrationshintergrund könnte der institutionalisierte Einsatz von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen zum einen dazu beitragen, dass die Motivation zum Erwerb der Landessprache sinkt. Zum anderen könnte er die Selbstethnisierung und Selbstlinguisierung (Dahinden, Chimienti 2002, S. 13) der Menschen mit Migrationshintergrund fördern und damit zur Bildung von neuen Exklusionskategorien beitragen und der Integration entgegenwirken. Auf Organisationen- und MitarbeiterInnenebene könnte der Einsatz von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen dazu führen, dass die Verantwortung bei Misserfolgen oder weiterhin bestehenden Problemen vollständig auf die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen und ihre Leistungen übertragen wird und dadurch die eigentlichen Ursachen, z.b. mangelnde Kompetenzen oder Kommunikationsfähigkeiten der Fachkräfte oder nicht funktionierende Prozesse und Strukturen, nicht identifiziert und damit auch nicht verbessert werden könnten. Auf gesellschaftlicher Ebene besteht die Gefahr, dass durch den Einsatz von Sprach- und IntegrationsmittlerInnen versucht wird auf strukturelle Probleme zu antworten, wobei diese individuelle Maßnahme hier keine adäquate und nachhaltige Problemlösung darstellen würde (vgl. Dahinden, Chimienti 2002, S ). Diese Aspekte sollten bei der Implementierung eines (professionellen) Sprach- und IntegrationsmittlerInnendienstes ebenfalls berücksichtigt werden, um Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Problempotentiale zu integrieren. 15

16 Sprach- und Integrationsmittlung in der Praxis Nachdem zuvor die zentralen Aspekte des Konzeptes von Sprach- und Integrationsmittlung in Theorie und Wissenschaft vorgestellt wurden, soll nun eine Darstellung von Beispielen aus der Praxis folgen. Zum einen um die bereits erwähnte Vielfalt der in Deutschland existierenden Modelle abzubilden, zum anderen im Hinblick auf die als Fazit der Arbeit zu formulierenden Handlungs- und Konzeptempfehlungen. Da es sich dabei um Empfehlungen handeln soll, welche zur Entwicklung eines Praxismodells der Sprach- und Integrationsmittlung für Regensburg beitragen sollen, erscheint es sinnvoll nicht nur die theoretische Ideallösung zu betrachten. Denn eine Umsetzung des theoretischen Modells setzt die Erfüllung zahlreicher Anforderungen und das Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen voraus, welche in der Realität aktuell noch nicht oder nur sehr schwer zu bewältigen sind bzw. noch nicht geschaffen wurden. Deshalb ist die Betrachtung von Modellen und Konzepten, die sich bisher in der Praxis bewährt haben, zur Orientierung für die Planung eines Sprach- und Integrationsmittlungsdienstes für Regensburg ebenfalls interessant und hilfreich. Also sollen im Folgenden Projekte beschrieben werden, die in einer Kommune oder Region die Dienstleistung Sprach- und Integrationsmittlung anbieten. Neben den kommunalen und regionalen Initiativen soll abschließend auch das im Prozess der Professionalisierung und Schaffung einheitlicher Ausbildungs- und Berufsstandards entstandene deutschlandweit agierende Verbundprojekt SprIntpool-Transfer vorgestellt werden, welches als richtungsweisendes Modell für die Zukunft des professionellen Sprach- und Integrationsmittelns in Deutschland betrachtet werden kann. Natürlich gibt es auch zahlreiche Praxisbeispiele und Ausbildungsangebote der Sprach- und Integrationsmittlung im Ausland; besonders in den Ländern, in denen die Professionalisierung und Anerkennung der Sprach- und Integrationsmittlung als Berufsbild schon weiter fortgeschritten sind. Auf diese soll im Rahmen dieser Arbeit allerdings nicht näher eingegangen werden, da in diesen Fällen auch von anderen Ausgangs- und Rahmenbedingungen als in Deutschland ausgegangen werden muss und hier nur Beispiele vorgestellt werden sollen, die für einen Sprach- und Integrationsmittlungsdienst in Regensburg realistische Möglichkeiten aufzeigen. Kommunale und regionale Modelle der Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland Die Auswahl der hier vorgestellten Beispiele erfolgte mit dem Ziel einer möglichst repräsentativen Abbildung der vielfältigen Modelle in der Praxis der Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland. Die Übersicht ist dabei nicht vollständig und wurde auch entsprechend der Verfügbarkeit von Informationen über die einzelnen Projekte erstellt. Eine Liste mit den vollständigen Kontaktdaten zu den genannten Angeboten sowie eine Übersicht weiterer Sprach- und Integrationsmittlungsdienste in Deutschland können dem Anhang (vgl. Anhang 1: Praxisbeispiele - Kontaktdaten; Anhang 2: Sprach- und Integrationsmittlungsdienste in Deutschland) entnommen werden. 16

17 Bei den ausgewählten Beispielen handelt es sich ausschließlich um Angebote, die prinzipiell den gesamten Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen und häufig auch den Behörden vor Ort zur Verfügung stehen (keine organisationsinternen Sprach- und Integrationsmittlungsdienste oder auf einen einzelnen Bereich oder eine bestimmte Zielgruppe spezialisierte Angebote). Die Auswahl wurde deshalb auf diesen Modelltyp beschränkt, weil es sich bei dem Sprach- und Integrationsmittlungsdienst für Regensburg ebenfalls um eine zentrale und offen zugängliche Dienstleistung handeln soll und somit besonders diese Beispiele Modellcharakter haben können. Bei der Beschreibung der einzelnen Projekte werden die folgenden konzeptionellen Aspekte dargestellt, da diese im Hinblick auf praktische Handlungsempfehlungen für Regensburg relevant sind: Informationen zu den Sprach- und IntegrationsmittlerInnen, deren Ausbildung (soweit vorhanden) und Einsatzbereiche, der Vermittlungsprozess, ggf. die Entgeltregelungen, die jeweilige Projektträgerschaft und Organisation sowie die Finanzierung des Angebotes. Von einigen Praxisbeispielen werden nur einzelne dieser Punkte genannt werden, wenn diese hervorzuheben sind, das Angebot im Allgemeinen aber einem bereits vorgestellten Beispiel entspricht. Die Bezeichnung der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen variiert bei der Beschreibung der Praxisbeispiele je nach den in den jeweiligen Projekten und Angeboten verwendeten Begriffen. Die jeweiligen Aufgabenprofile stimmen dabei aber mit der weiter oben genannten Definition der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen überein. Einleitend soll ein Pionierprojekt für professionelle Sprach- und Integrationsmittlung in Deutschland, der Gemeindedolmetscherdienst Hannover, beschrieben werden. Dieser vermittelt seit 1991 qualifizierte GemeindedolmetscherInnen an Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich im Einzugsgebiet von Hannover. Die GemeindedolmetscherInnen sind (meistens) MuttersprachlerInnen mit Erfahrungen und Ausbildungen im Gesundheits- oder Sozialwesen, die für Ihre Tätigkeit durch eine Fortbildung qualifiziert werden. Die Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet die folgenden Bausteine: Verhalten und Gesprächsführung in der Übersetzungssituation, Fachsprache des Sozial- und Gesundheitswesens sowie rechtliche Aspekte der Dolmetschertätigkeit. Die GemeindedolmetscherInnen können zu Gesprächen hinzugezogen werden und übernehmen auch schriftliche Übersetzungen. Die Vermittlung der DolmetscherInnen erfolgt zentral über einen Vermittlungsservice des Ethno-Medizinischen Zentrums e.v. in Hannover. Der Einsatz wird mit einem Honorar von 24,00 EUR pro Stunde und einer Fahrkostenpauschale vergütet; die Kosten tragen die jeweiligen Organisationen und die Abrechnung erfolgt über den Vermittlungsservice. Das Ethno-Medizinische Zentrum e.v. ist auch Träger des Projektes. Der Aufbau von Vermittlungsservice und DolmetscherInnen-Pool sowie die Entwicklung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen wurden bzw. werden durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit finanziert. Ebenfalls nach diesem Modell arbeitet das Bayerische Zentrum für transkulturelle Medizin e.v. in München, welches dort im Jahr 2000 in Kooperation mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.v. einen Dolmetscher- 17

18 Service mit qualifizierten GemeindedolmetscherInnen aufgebaut hat. Das Projekt in München wurde durch das Sozialministerium der Bayerischen Staatsregierung und dem Sozialreferat der Stadt München finanziert (vgl. Ethno-Medizinisches Zentrum e.v. o. J.; Salman 2007, S ). Ein weiteres Modellprojekt für die Ausbildung und Vermittlung qualifizierter DolmetscherInnen und SprachmittlerInnen ist der Gemeindedolmetschdienst Berlin, der im Jahr 2002 gestartet ist und seit 2003 dem Gesundheitsbereich, Bezirksämtern und freien Trägern sowie seit 2006 Einrichtungen der Sozialberatung und des Bildungswesens zur Verfügung steht. Die GemeindedolmetscherInnen sind selbst Personen mit Migrationshintergrund und werden über mehrere Monate hinweg in Sprach- und Kulturmittlung ausgebildet. Dabei werden Fachwissen zu Migration, der Struktur des deutschen Sozial- und Gesundheitssystems und bereichsspezifischen Themen sowie interkulturelle, fachsprachliche und Dolmetschkompetenzen vermittelt; ein mehrwöchiges Praktikum stellt den Bezug zur Praxis her. Die qualifizierten DolmetscherInnen arbeiten im Anschluss freiberuflich und die Vermittlung zu den Einsätzen erfolgt zentral über einen Vermittlungsservice. Bei Bedarf ist ein Vorgespräch mit den DolmetscherInnen möglich; im Anschluss an den Einsatz erfolgt immer ein Feedbackgespräch. Das Angebot kostet für Bezirksämter und Krankenhäuser 45,00 EUR für 45 Minuten und pauschal 10 EUR Fahrkosten. Für Einrichtungen des Sozial- und Bildungswesens ist die Dienstleistung unentgeltlich; das Honorar wird über den Träger des Gemeindedolmetschdienstes bezahlt. In Fällen in denen eine bestimmte Einrichtung das Angebot nicht nur punktuell sondern regelmäßig in Anspruch nimmt, schließt sie einen Rahmenvertrag mit dem Träger. Dieser stellt GemeindedolmetscherInnen sozialversicherungspflichtig ein, die der Einrichtung dann weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen, aber ein festes monatliches Gehalt erhalten, von dem 75% vom Jobcenter und 25% vom Land Berlin (Modell des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)) bezahlt werden. Der Träger des Gemeindedolmetschdienstes ist der Gesundheit Berlin e.v., der in Kooperation mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg das Projekt initiiert hat. Das Projekt wurde während der ersten drei Jahre durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert (vgl. Byfield o. J.; Gemeindedolmetschdienst Berlin 2009 a; Gemeindedolmetschdienst Berlin 2009 b; Gemeindedolmetschdienst Berlin 2009 c). In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 den landesweiten Sprachmittlerpool IntegrAB NRW, der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen ausbildet und vermittelt. Es handelt sich dabei insofern auch um ein Modellprojekt, als dass das Konzept für die einjährige, umfassende theoretische und praktische Qualifizierung sich bereits an den durch die BAG Berufsbildentwicklung Sprach- und Integrationsmittler/in entwickelten Anforderungs- und Ausbildungsstandards orientiert. Da die Ausbildung über einen anerkannten Träger erfolgt, ist die Finanzierung durch Bildungsgutscheine möglich. Die Vermittlung der ausgebildeten Sprach- und IntegrationsmittlerInnen erfolgt zentral über das gemeinnützige Unternehmen bikup ggmbh in Köln, das Anfragen per Telefon, Fax oder online entgegennimmt. Die Kostenpauschale pro Einsatz (durchschnittlich 50,00 EUR) und die Fahrtkosten müssen von den Auftraggebern getragen werden. Die bikup ggmbh ist auch Träger des Sprachmittlerpools und in diesem Rahmen auch für die Konzeption und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das Projekt wurde in der Aufbauphase von 2009 bis 2012 durch 18

19 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (XENOS-Programm Integration und Vielfalt ) und durch den Europäischen Sozialfonds gefördert (vgl. bikup o. J.; bikup 2011, S. 1-6; bikup 2013, S. 3-4). Neben diesen Modellprojekten stehen auch in anderen Kommunen umfangreich ausgebildete Sprach- und IntegrationsmittlerInnen zur Verfügung, deren Dienstleistung entgeltlich in Anspruch genommen werden kann. Dafür ist die in Braunschweig im Jahr 2008 eingerichtete Servicestelle für Interkulturelle Übersetzungen und Vermittlungen ein Beispiel. Diese ist im Sozialreferat der Stadt, Büro für Migrationsfragen, angesiedelt und wird dort von einer Mitarbeiterin koordiniert und betreut. Die verantwortliche Stelle hat eine Qualifizierungsmaßnahme konzipiert, die in drei Schritten abläuft: zunächst werden geeignete Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ausgewählt, die dann in einer Basisschulung Grundlagenwissen in Dolmetschen und Community Interpreting und Professionalität vermittelt bekommen und in Aufbauseminaren Kenntnisse über die Struktur der örtlichen Verwaltung und des Sozialwesens, sowie interkulturelle Kompetenzen und Fachwissen in Pädagogik, Psychotherapie, Verwaltung und Recht erwerben (vgl. Köksal 2012, S. 6-9). In Saarbrücken werden SprachmittlerInnen durch einen öffentlich anerkannten Lehrgang für Ihre Einsätze qualifiziert. Diese theoretisch und praktisch orientierte, viermonatige Ausbildung wurde vom Zuwanderungsund Integrationsbüro (ZIB) der Landeshauptstadt Saarbrücken in Kooperation mit Hochschule und Universität sowie der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) konzipiert und wird von diesem Trägerverbund entgeltlich angeboten. Nach ihrem Abschluss sind die SprachmittlerInnen freiberuflich auf Honorarbasis tätig; die Kosten sind von den jeweiligen Organisationen zu tragen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die Vermittlung erfolgt direkt zwischen Organisation und SprachmittlerInnen, deren Kontaktdaten über Flyer und die Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken abrufbar sind; geplant ist die Einrichtung eines Vermittlungsdienstes, der von den SprachmittlerInnen selbst organisiert werden soll. Auch das ZIB ist bei Anfragen behilflich, prinzipiell aber nicht für die Vermittlung zuständig. Da es sich um ein freiberufliches und selbstorganisiertes Angebot der SprachmittlerInnen handelt, gibt es für den SprachmittlerInnendienst keine Projektträgerschaft im eigentlichen Sinn. Das ZIB nimmt allerdings die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und der Vermarktung wahr und hat gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern den Lehrgang für die SprachmittlerInnen entwickelt und implementiert (vgl. Anhang 3: Herrn Becker). Als erstes Modell, das mit ehrenamtlichen Sprach- und IntegrationsmittlerInnen arbeitet, soll der im Jahr 2011 auf eine Anfrage des Jugendamtes am Universitätsstandort Germersheim hin entstandene Dolmetscher Pool der Johannes Gutenberg Universität Mainz vorgestellt werden. Dieser steht seitdem Einrichtungen des Sozialbereiches in Germersheim und Umgebung zur Verfügung. Die DolmetscherInnen sind vor allem Masteroder Bachelor-Studierende des Fachbereichs Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft. Neben ihrer Qualifikation aus dem Studium müssen sie vor dem Einsatz die Teilnahme an einer mindestens 20-stündigen Fortbildung vorweisen, in der spezifische Kenntnisse zum Dolmetschen im Sozialwesen theoretisch und praktisch vermittelt werden. Die Einsätze als DolmetscherInnen in den Einrichtungen erfolgen ehrenamtlich; 19

20 die Studierenden sind über einen einjährigen Praktikumsvertrag in das Projekt eingebunden. Die Anfrage für DolmetscherInnen erfolgt über ein Online-Formular oder telefonisch über eine Vermittlungsstelle. Träger des Projekts ist der Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft / Arbeitsbereich Interkulturelle Kommunikation der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Die Hauptfinanzierung (für Fortbildung und Vermittlungsstelle) ist seit Projektbeginn von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im ersten Jahr wurde das Projekt aus Mitteln des Gutenberg-Kollegs als Innovatives Lehrprojekt finanziert, im zweiten Jahr vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus stellt der Arbeitsbereich Interkulturelle Kommunikation finanzielle Mittel und Räumlichkeiten zur Verfügung. Die weitere Hauptfinanzierung ist bis dato noch unklar (vgl. Johannes Gutenberg Universität Mainz o. J.; Von Vieregge 2013, S. 1-3). In Konstanz und Umgebung können die Ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Stadt und Landkreis Konstanz seit 2005 zu Gesprächen im Gesundheits- und Sozialbereich und bei Behörden hinzugezogen werden. Die SprachmittlerInnen sind dort ausschließlich Personen mit eigenem Migrationshintergrund und werden im Rahmen einer eintägigen Grundschulung sowie jährlichen Fortbildungstagen für ihre Tätigkeit qualifiziert. In der Grundschulung werden Informationen über das Projekt präsentiert, Dolmetschertechniken vermittelt sowie juristische Fragen geklärt. Die Fortbildungen befassen sich mit Themen aus den Bereichen Arbeit, Ehrenamt, Dolmetschen und Gesundheit und Soziales. Die Einsätze erfolgen unentgeltlich; die anfragenden Organisationen übernehmen aber die Fahrtkosten. Auch die Vermittlung der SprachmittlerInnen erfolgt durch eine ehrenamtliche Mitarbeiterin (selbst Sprachmittlerin), was die Projektverantwortliche in einem Telefonat als kritischen Punkt benannte, da der Fortbestand des Angebotes eigentlich vollständig vom Engagement und der Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Vermittlerin abhinge. Träger und Initiatoren des Projektes sind die Integrationsbeauftragte der Stadt Konstanz und die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Konstanz. Die zuständige Mitarbeiterin der Fachstelle ist auch für die Organisation von Schulung, Fortbildung und regelmäßigen Austauschtreffen sowie für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das Projekt erhielt als Anschubfinanzierung Gelder der Robert-Bosch-Stiftung zur Finanzierung der Schulung und für die Öffentlichkeitsarbeit. Weitere finanzielle Mittel werden vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Baden-Württemberg und aus einem gemeinsamen Budget von Stadt und Landkreis zur Verfügung gestellt (vgl. Anhang 4: Ergebnisprotokoll - Telefonat Frau Breitsameter-Grössl). Mit ähnlichen Modellen ehrenamtlicher Sprach- und IntegrationsmittlerInnen mit Kurzzeitausbildung arbeiten noch viele andere Kommunen. Die Kreisstadt Neunkirchen hat zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat und der Volkshochschule der Stadt GemeindedolmetscherInnen ausgebildet und einen Dolmetscher-Pool eingerichtet. Die ehrenamtlichen DolmetscherInnen können gegen eine geringe Aufwandsentschädigung (5,00 15,00 EUR je nach NutzerInnengruppe und Dauer sowie Fahrtkosten) von Einrichtungen, Behörden und Privatpersonen in Anspruch genommen werden und werden über den 20

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