Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2012
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- Matthias Böhm
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2012 TOP 4 Aktueller Sachstandsbericht Aufbau Breitbandversorgung im Cunewalder Tal Ergebnisse der Arbeit der Bürgerinitiative und weitere Verfahrensweise
2 - Teil I - Ausgangslage - AG DSL gestern und heute Auf gesamte Historie der Arbeit der Ursprungs-AG DSL für Cunewalde wird verzichtet (siehe zurückliegende Gemeinderatsbeschlüsse und Gemeinderatssitzung am ) - Beginn der Arbeit der Arbeitsgruppe Juni Hauptinitiatoren 2007 (siehe Faltblatt DSL für Cunewalde und umliegende Orte - Offizielle Haushalt- und Unternehmensbefragung Juli 2007) Leitung: Bürgermeister Thomas Martolock, Firma Webdesign Deubner, Hohlfeld Computersysteme, Computerservice Penno, Bürgermeisterin Kneschke Lawalde, Thorsten Pötschke, Udo Geißler - Mai heutige Bürgerinitiative nennt sich DSL für Cunewalde die Initiative für kabelgebundene Breitbandversorgung Vom o. g. Personenkreis ist heute nur noch Herr Steffen Deubner als Gemeinderat vertreten! - Heutige Sprecher der Bürgerinitiative waren bis 2011 nicht im Prozess beteiligt.
3 Auszug aus Historie ( Momentaufnahme ) Projekt: Wie die Jahre vergehen oder zur Erinnerung: Sachstandsbericht zur Gemeinderatssitzung am 22. April 2009
4 Die Hauptarbeitsrichtung: Einwohnerversammlung 26. Februar 2008: - 3 Prioritäten der Arbeitsrichtungen aller Bemühungen in festgelegter Reihenfolge: 1. Aufbau/Organisation flächendeckender, leitungsgebundener Breitbandversorgung über Netzbetreiber Deutsche Telekom AG 2. Verbesserung Funkversorgung allgemein und insbesondere hinsichtlich UMTS Versorgung als Alternative zu Eigene Lösung über Vereinsgründung etc. unter Nutzung von Funklösungen und/oder eigene Kabel graben (wie vor 1990)
5 Abschließende Handlungsempfehlungen zur Bestätigung durch den Gemeinderat: Auf eine öffentliche Ausschreibung der Breitbandversorung Cunewalder Tal wird zum jetzigen Zeitpunkt in beiden möglichen Varianten 1. Ausschreibung unter Beifügung der Analyse zur Nutzbarkeit des Netzes der Antennengemeinschaft 2. technisch völlig offene Ausschreibung (Modell Dezember 2008) verzichtet! Der Bürgermeister wird ermächtigt, unter Hinzuziehung des Vorstandes der Antennengemeinschaft, Mitarbeitern der Verwaltung, zwei Vertretern der AG DSL und potentieller Kooperationspartner in den nächsten 4 Monaten den Entwurf eines entsprechenden Betreibermodells zu erarbeiten.
6 Auf Grund der kommunalrechtlichen Gegebenheiten zur unternehmerischen Beteiligung der Kommunen ist hierbei vorerst nur in zwei Richtungen zu untersuchen. 1. Realisierung der kompletten Breitbandversorgung komplett und in eigener Regie flächendeckend durch die Antennengemeinschaft Cunewalde unter zur Verfügungstellung aller der Gemeinde vorhandenen Unterlagen oder 2. Realisierung der flächendeckenden Breitbandversorgung über eine bestehende Infrastrukturgesellschaft oder ähnliche Gesellschaft der Gemeinde oder neu zu gründende Einheit in Kooperation mit der Antennengemeinschaft. Hinweis: In beiden Fällen muss deutlich dargelegt werden, dass eine solche Aufgabenerfüllung in den bisherigen ehrenamtlichen Strukturen (ehrenamtliche Vorstände der Antennengemeinschaft und ehrenamtliche Geschäftsführer der kommunalen Gesellschaft), sowohl hinsichtlich des Jahresumsatzes, des notwendigen Fachwissens und der Verantwortung nicht leistbar ist.
7 Versorgung mit min. 1 Mbit/s im laut Breitbandatlas IST-Stand - Landkreis Bautzen 2009
8 Variantenvergleich Variante pro contra 1 Realisierung durch Marktteilnehmer keine Kosten für Landkreis und/oder Gemeinden Umsetzung ungewiss; flächendeckende Versorgung sehr unwahrscheinlich 2 Landkreis übernimmt die Planungsaufgaben im Auftrag der jeweiligen Kommune Planung aus einer Hand ergibt Synergieeffekte Kostenanteil der Gemeinden kann sehr hoch sein - daher flächendeckende Umsetzung unwahrscheinlich 3 Landkreis übernimmt die Planungsaufgaben Finanzierung vollständig aus Kreishaushalt über Kreisumlage für alle Kommunen Planung aus einer Hand ergibt Synergieeffekte; verhältnismäßig schnelle Umsetzung; flächendeckende Versorgung kann erreicht werden Kostenverteilung über Kreisumlage muss von allen Gemeinden getragen werden - Solidarprinzip - auch wenn keine gleichmäßige Förderung in allen Gemeinden 4 wie Variante 3 - jedoch nur anteilig durch Kreisumlage finanziert Planung aus einer Hand ergibt Synergieeffekte; Belastung der Gemeinden wird begrenzt selbst dieser Kostenanteil kann für die ein oder andere Gemeinde zu hoch sein - lange Entscheidungswege 5 Realisierung erfolgt durch jede Gemeinde selbstständig keine Kosten für Landkreis; in einigen Gemeinden kann schnelle Realisierung erfolgen jede Gemeinde plant selbst - sehr hohe Planungskosten; jede Gemeinde muss die finanziellen Mittel aufbringen - dadurch unter Umständen sehr lange Verzögerung
9 Finanzielle Auswirkungen Kostenübersicht Phase 2 Breitbandversorgung im Landkreis Bautzen Variante Kosten Landkreis Kosten Gemeinden 1 Realisierung durch Marktteilnehmer Landkreis übernimmt die Planungsaufgaben im Auftrag der Gemeinden ca ,00 ca ,00 3 wie Variante 2 - Finanzierung aber über Kreisumlage ca ,00 4 ähnlich Variante 3 - jedoch nur anteilig durch Kreisumlage finanziert ca ,00 ca ,00 5 Realisierung erfolgt durch jede Gemeinde selbstständig 0 ca ,00
10 - Teil II - Die Handlungsempfehlung Gemeinderatssitzung (nach Beratung im Technischen Ausschuss am und nach Schreiben Bürgerinitiative DSL für Cunewalde vom ) - Maßgebliche Unterstützung des auf Initiative der Arbeit der Bürgerinitiative entstandenen Projektes der Firma KSBK und der Antennengemeinschaft Cunewalde unter Vorlage verbindlicher Erklärungen und Verträge zwischen KSBK und Antennengemeinschaft - Zustimmung des Gemeinderates zur Beschussvorlage 177/ Abschluss eines verbindlichen Vertrages zum schrittweisen flächendeckenden Ausbau mit anschließender Versorgungsgarantie zwischen der Gemeinde und der Firma KSBK
11 - Teil III - Zugrunde liegende Fakten 3.1 Antennengemeinschaft / Firma KSBK - Die Zusammenarbeit hat sich strukturiert. - KSBK ist bereit, einen schrittweisen, flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung der gesamten Gemeinde Cunewalde vorzunehmen. - Grundlage ist frühere gemeindliche Planung zur Nutzung des Netzes der Antennengemeinschaft.
12 Schrittweise bedeutet: Ä Ertüchtigung des Netzes der Antennengemeinschaft und Verbindung der Kopfstationen Albert-Schweitzer- Siedlung und Siedlungsweg Ä Partielle leitungsgebundene Erweiterung unter Ausnutzung der Synergieeffekte mit kommunalen Baumaßnahmen Ä für nicht versorgbare Haushalte (Prinzip der letzten Meile) Funklösungen
13 Fazit: Ä Ä Ä Äußerst begrüßenswerte Lösung, die unserem Vorschlag von 2008 entspricht Ausbau kann aus technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen nur schrittweise erfolgen Vor technischen Ausbau sind viele rechtliche Rahmenbedingungen zu klären (Verträge Antennengemeinschaft-KSBK, Vermögensauseinandersetzung, Konzessions- und Straßenbenutzungsverträge Ä Realistischer Beginn - erste Ausbaustufe Ende 2012 Ä Komplette Planung flächendeckend muss noch veranlasst werden mit entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen
14 Risiko: Ä Rechtsanspruch zur Versorgung aller Haushalte in der Gemeinde Cunewalde durch die öffentliche Hand zurzeit nicht herbeiführbar!
15 3.2 Aufhebung Vertrag mit Landkreis - Antrag der Bürgerinitiative an den Gemeinderat - Landkreis war auf Antrag der Städte und Gemeinden tätig - Ausschreibung erfolgte erst nach Vorliegen verbindlicher Erklärungen aller Städte und Gemeinden des Landkreises - Antrag von Cunewalde war vorher erfolglose eigene Ausschreibung vorangegangen - Gemeinde hat anschließend Kooperationsvereinbarung mit Landkreis abgeschlossen. - Landkreis hat in einen europaweitem Vergabeverfahren Telekom bezuschlagt
16 - wenn Landkreis auf Antrag der Gemeinde Cunewalde herauslöst: Ä Teilvertragskündigung Werkvertrag zwischen Landkreis und Telekom Ä Ä evtl. Schadensersatzforderungen Telekom werden durchgeführt zurzeit unkalkulierbare juristische Auseinandersetzung
17 Auf welcher Grundlage ist Landkreis tätig geworden? Ä Zitate aus Vereinbarung Landkreis Bautzen und Gemeinde Cunewalde vom / Ä Auszug aus Schreiben GV
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21 3.3 Fördermittelthematik - Die durch eine evtl. Kündigung des LTE-Vertrages mit dem Landkreis Bautzen für Cunewalde eingesparten Fördermittel stehen nicht für andere Vorhaben in der Gemeinde zur Verfügung! - Sie werden in den allgemeinen Fördermittelkreislauf der ILE- Fördermittel in Gesamtsachsen eingespeist und nach bestehenden zurzeit nicht mit Fördermitteln abdeckbaren Prioritäten verteilt. (z. B. Schulhausbau) - Sämtliche geförderte Ausschreibungen setzen Technologieneutralität voraus. - Auch bei Unterstützung des Projektes Antennengemeinschaft / KSBK entstehen der öffentlichen Hand Ausgaben, die dann ggf. nur die Gemeinde trägt (Leerrohre, Tiefbaumaßnahmen etc.), wenn das Vorhaben ansonsten nicht wirtschaftlich ist.
22 3.4 Broschüren - Die dem Gemeinderat übergebene Broschüre Abschätzung der Exposition der Bevölkerung durch LTE-Sendeanlagen ist keine Lobbybroschüre. Das Grußwort ist verfasst von Herrn Dr. Christoph Revermann, Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) - TAB ist ein vom Bundestag demokratisch eingesetztes Beratungsgremium, welches dem Deutschen Bundestag zur Beratung dient und nicht durch Lobbyverbände finanziert ist. (nochmalige Rückfrage bei Frau MdB Michalk )
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24 3.5 Vorhandene Maststandorte und Funktechnologien - Die zwei bestehenden Funkmaststandorte Ä Ä Zieglertal (Betreiber Vodafone) und Gewerbegebiet (Betreiber E-Plus) werden bzw. sind bereits mit der LTE-Technologie ausgerüstet. Bereits jetzt werden auf zwei Maststandorten drei Sendeanlagen von zwei Anbietern (Vodafone und Telekom) installiert bzw. betrieben! - Versorgung von beiden Maststandorten flächendeckend nicht möglich! - Flächendeckende Versorgung von Vodafone auch nicht einklagbar und auch nicht beabsichtigt!
25 - Es ist zu erwarten (ich bin kein Fachmann), dass diese Sendeanlagen schrittweise bestehende Altanlagen und Alttechnologie (z. Bsp. UMTS) ersetzen. - Darüber hinaus besteht das Angebot der Firma Brückner (C-DSL), welches im Ergebnis der Bemühungen der Altinitiative AG DSL für Cunewalde und unter Verwendung der gemeindlichen Unterlagen ins Lebens gerufen wurde. C-DSL als Funktechnologie ist weitestgehend flächendeckend verfügbar bzw. die Verfügbarkeit herstellbar! - Auch hier besteht keine Versorgungspflicht und kein Rechtsanspruch auf Versorgung (ist auch nicht beabsichtigt)! - Größeren Unternehmen oder Haushalte die größere Bandbreiten benötigen, stehen leitungsgebundene Produkte der Telekom bereits jetzt zur Verfügung (Standleitungen, Tarife wie Company connect).
26 3.6 Maststandorte/Vertragsangebote - Funksendeanlagen sind im Sinne des BauGB und der Bauordnung privilegierte Vorhaben im Außenbereich. - Sie sind somit nahezu auf jedem Standort im Außenbereich genehmigbar. Voraussetzungen: Ä Beachtung Landschaftsschutz Ä Erschließung - Die Suche nach kommunalen Standorten ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter und der kommunalen Spitzenverbände. - Maststandorte müssen somit nicht auf kommunalen Grundstücken errichtet werden.
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28 Ä Auszug aus Angebot Nutzungsverträge ( ) - Fortsetzung
29 3.7 Rechtsmittel - Gegen die Baugenehmigung von Mobilfunkstandorten sind Rechtsmittel zugelassen. - Somit kann jeder Bürger (oder juristische Person) den Verwaltungsgerichtsweg anrufen. - Entsprechende höchstrichterliche Urteile z. Bsp. OVG- Urteile in ähnlichen Lagen sind vorhanden. - Jeder Bürger von Cunewalde kann somit den Rechtsweg bestreiten - Gebühren am Verwaltungsgericht sind erheblich moderater als bei Zivilgerichten (gesetzlicher Auftrag)
30 Ä OVG-Urteil
31 Ä OVG-Urteil - Fortsetzung
32 Ä OVG-Urteil - Fortsetzung
33 3.7 Was erwartet Gemeinde und Gemeindeverwaltung objektiv, wenn die Beschlussfassung zu Maststandorten nicht erfolgt? - Eine Errichtung auf anderen geeigneten Grundstücken. - Eine erteilte Baugenehmigung, die auf dem Rechtsweg angreifbar ist.
34 3.8 Was erwartet die Bürger bei Beendigung des Projektes (auch mit Kündigung des Landkreisvertrages)? - Keinerlei Rechtsanspruch auf die flächendeckende Versorgung aller Cunewalder Haushalte - In einer künftigen Förderperiode der erneute Versuch einer eigenen kommunalen Lösung - Kein Engagement des Landkreises mehr - Unabhängig evtl. Schadensersatzforderungen zumindest die Erstattung der Vorkosten des Landkreises lt. Vertrag - Einen weiteren sehr umfangreichen Einsatz von eigenen Verwaltungskapazitäten und eigenen finanziellen Mitteln, um die flächendeckende Lösung KSTK zu erreichen.
35 Abschließende Bitte des Bürgermeisters (auch persönlich und im Namen der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung) - Das gesamte bisherige 7jährige Engagement ist eine reine freiwillige Verwaltungsleistung! - Die größte Kraft und Energie wird vollumfänglich für Pflichtaufgaben, insbesondere nach der Hochwasserschadensbeseitigung benötigt. - Ein weiteres Engagement wie bisher ist auch angesichts paralleler Vorhaben (Hochwasserschadensbeseitigung etc.) weder für die Kapazität der Verwaltung, aber auch für den Bürgermeister persönlich nicht leistbar.
36 - Die Verlässlichkeit des Vertragspartners Gemeinde Cunewalde gegenüber dem Landkreis wird auch in künftigen anderen Fällen in Frage gestellt. - Die Gemeinde Cunewalde ist eine von noch 60 Städten im Kreis Bautzen mit noch einem vorhandenem Kreisrat. - Der Landkreis engagiert sich nachweislich überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Gemeinde Cunewalde. - Zur aktuellen Befassung gehört auch einzugestehen, dass nicht alle Ziele immer zu 100 % erreicht werden können. Ä Wer ICE fahren will, muss auch bereit sein, einen Zuschlag zu bezahlen. (Axel Hoffmann)
37 Altes Israelisches Sprichwort (übermittelt vom leider schwer erkrankten verdienten Mitglied des Finanzausschusses Axel Hofmann mit den besten Wünschen auf Besserung): Man kann die Realität ignorieren, aber nicht die Folgen der ignorierten Realität!
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