TOP. Betreff Offene Ganztagsschule in Bonn Übergangslösung für das Schuljahr 2015/2016
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- Christin Ziegler
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1 Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Amt 40 TOP BE Beschlussvorlage - öffentlich nach 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe , Externe Dokumente Eingang Ratsbüro Betreff Offene Ganztagsschule in Bonn Übergangslösung für das Schuljahr 2015/2016 Eventuelle Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage ist dringlich, weil die Übergangslösung für die OGS in Bonn zum Schuljahr 2015/2016 in einer eigens dafür einberufenen Sondersitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am beraten werden soll. Angesichts der Komplexität der Thematik, dringend notwendiger Abstimmungsgespräche mit den Trägern und der durch die Karnevalstage reduzierten Vorbereitungszeit, war eine frühere Erstellung der Vorlage leider nicht möglich. Die Verwaltung hatte bereits im Vorfeld auf diese äußerst enge Zeitachse hingewiesen. Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen X Ja, sh. Begründung Nein Ja, sh. Begründung X Nein Verwaltungsinterne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift Federführung: Amt gez. Zelmanski Amt gez. Stein Amt gez. Kömpel Dez. II gez. Prof. Dr. Sander Dez. V gez. Wahrheit Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt gez. Nimptsch * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB 9 = Anhörung 10 = Stellungnahme Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Schulausschuss Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Rat Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, folgende mit den OGS-Trägern am abgestimmte Kompromisslösung zum Angebot der Basis-OGS für das Übergangsschuljahr 2015/2016 zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und in Absprache mit dem jeweiligen OGS-Rat vor Ort umzusetzen ist: 1. Budget für die Übergangszeit Schuljahr 2015/2016 Die Träger erhalten im Schuljahr 2015/2016 ein Budget in Höhe von 2160,00 Euro pro Kind für das sog. Basis-OGS-Angebot.
2 2. Tägliche Betreuungszeit für die Übergangszeit Schuljahr 2015/2016 Mit dem unter Ziffer 1 genannten Budget wird eine außerunterrichtliche Betreuungszeit von 22,5 Wochenstunden finanziert. Grundsätzlich wird im Rahmen dieses Budgets um ein unter den Standorten möglichst ausgeglichenes Leistungsangebot zu gewährleisten die außerunterrichtliche Betreuungszeit (OGS- Zeit) auf 12:00 Uhr 16:30 Uhr festgelegt. Sollten Schulen die Verteilung des Unterrichts bisher so organisiert haben, dass die durch Unterricht und anschließende Pausenaufsicht abgedeckte Zeit für einige Klassen vor 12:00 Uhr endet, haben sich die Träger der OGS für das sogenannte Übergangsjahr bereit erklärt, einem Einsatz eines angemessenen Teils der für OGS zweckgebundenen Lehrerstellenanteile in dieser Zeitspanne zuzustimmen. Sollte auch dies aus schulorganisatorischen Gründen im Einzelfall nicht möglich sein, kann die Verwaltung auf (mit dem Träger und dem OGS-Rat abgestimmtem) Antrag der Schule für das Schuljahr 2015/2016 einer Betreuungszeit bis 16:15 Uhr bzw Uhr von Montag bis Donnerstag und bis 15:00 Uhr bzw Uhr am Freitag zustimmen. Dies bedeutet dann, dass sich der maximale Betreuungszeitraum von 22,5 Stunden dann auf 11:30 Uhr bis 16:15 Uhr bzw Uhr bis Uhr von Montag bis Donnerstag und 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr bzw Uhr bis Uhr am Freitag erstreckt. 3. Ferienbetreuung in der Übergangszeit Schuljahr 2015/2016 Im Rahmen des unter Punkt 1 angegebenen Budgets werden insgesamt drei Ferienwochen, davon eine in den Osterferien, von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr betreut. Für diese drei Ferienwochen erheben die Träger keine weiteren Beiträge. Eine Beteiligung der Eltern an den ausgewiesenen Kosten für Ausflüge etc. kann in Höhe von bis zu 20 Euro pro Woche erhoben werden, wenn entsprechende kostenpflichtige Angebote gemacht werden, bzw. Fahrtkosten entstehen. Für drei weitere Ferienwochen bieten die Träger gegebenenfalls auch schulübergreifend - ganztägig Betreuung an, die von interessierten Eltern gesondert zu finanzieren ist. 4. Osterferien und Sommerferien 2016 Für die Osterferien 2016 und die Sommerfreien 2016 (soweit sie im Schuljahr 2015/16 liegen) erstellt die Verwaltung ein
3 Konzept, wie Familien, die nachgewiesen mehr als drei Wochen Ferienbetreuung benötigen, aber finanziell nicht in der Lage sind, diese im vollem Umfang zu finanzieren, unterstützt werden können. Hierbei sind sowohl finanzielle Hilfen (etwa über den Bonn-Ausweis)als auch die Möglichkeit an Ferienangeboten außerhalb der OGS teilnehmen zu können, zu prüfen. Den Ratsgremien wird ein entsprechendes Konzept vorgelegt. 5. Finanzierung Die Finanzierung der 2.160,00 Euro/Kind für das Übergangsschuljahr 2015/2016 erfolgt - entweder gemäß Variante A oder - gemäß Variante B: Variante A (kommunaler Anteil entsprechend dem Haushaltsplanentwurf der Verwaltung) - Land NRW : 965,00 EUR (935,00 EUR + 30,00 EUR = 965,00 EUR erhöhter Landeszuschuss ab 2015/2016) - Land NRW : 7,50 EUR (erhöhter Landeszuschuss ) - Stadt : 350,00 EUR (350,00 EUR reduzierter freiwilliger kommunaler Beitrag) - Stadt : 5,00 EUR (neu: 1,5 % Dynamisierung = 5 EUR) - Eltern : 720,00 EUR (720,00 EUR bislang kalkulierter Elternbeitrag) - Eltern : 60,00 EUR (erhöhte Einnahmeerwartung lt. Rechnungsergebnis 2014) - Eltern : 52,50 EUR (zusätzliche Beitragserhöhung) - - GESAMT :2.160,00 EUR (Land: 972,50 EUR, Stadt: 355,00 EUR, Eltern: 832,50 EUR) Die notwendige Erhöhung der Elternbeiträge ist durch eine entsprechende Anpassung der Elternbeitragssatzung umzusetzen. Variante B (Beibehalt eines erhöhten freiwilligen kommunalen
4 Anteils, OHNE Beitragserhöhung auf Elternseite) - Land NRW : 965,00 EUR (935 EUR + 30 EUR = 965,00 EUR erhöhter Landeszuschuss ab 2015/2016) - Land NRW : 7,50 EUR (erhöhter Landeszuschuss ) - Stadt : 401,50 EUR (401,50 EUR freiwilliger kommunaler Beitrag) - Stadt : 6,00 EUR (neu: 1,5 % Dynamisierung = 6 EUR) - Eltern : 720,00 EUR (720 EUR bislang kalkulierter Elternbeitrag) - Eltern : 60,00 EUR (erhöhte Einnahmeerwartung lt. Rechnungsergebnis 2014) - - GESAMT :2.160,00 EUR (Land: 972,50 EUR, Stadt: 407,50 EUR, Eltern: 780,00 EUR) Begründung 1. Ausgangslage Bisher beinhaltete der Leistungsumfang von OGS in Bonn im Rahmen des Budgets in Höhe von 2.115,00 EUR/Kind/Schuljahr für die Basis-OGS die Betreuung nach Schulschluss (11:30 Uhr bzw. 12:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie sechs Wochen Ferienbetreuung. Für die Träger der OGS ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Leistungsangebotes aufgrund des seit Jahren gleich gebliebenen OGS- Budgets und damit einer realen Verringerung der zur Verfügung stehenden Mittel (u.a. Tarifsteigerungen). Im Beschlussvorschlag sind unter Ziffern 1 bis 4 das Budget (2.160,00 EUR) und die Leistungen für das Übergangsjahr 2015/2016 benannt. Auf den Betrag von 2.160,00 EUR/ Platz und die dargelegten Leistungen für das Übergangsjahr 2015/2016 hat sich die Verwaltung am mit den Trägern verständigt. Zu diesem Zeitpunkt ging die Verwaltung bei der Berechnung pro Basis-OGS- Platz von folgenden Annahmen aus: 972,50 EUR erhöhter Landesanteil, 720 EUR kalkulierter Elternbeitrag, 467,50 kommunaler Anteil, d.h. 460 EUR zuzüglich 1,5 % gerundet. Von Seiten der OGS-Träger wurde bereits zu Beginn des Jahres 2014 dargestellt, dass der bisher im Kooperationsvertrag formulierte Leistungsumfang mit der gegenwärtigen Finanzierung in Höhe von 2.115,00 EUR pro Platz und Kind (für den OGS-Basisplatz) nicht mehr zu halten sei.
5 Seit April 2014 wurden daher von der Verwaltung mit den Trägern intensive Gespräche zur Weiterentwicklung des OGS-Konzeptes geführt. Aufgrund der Komplexität der Thematik und der kurzfristig seitens des Landes Anfang 2015 vorgenommenen Veränderung der Finanzierungsbedingungen konnten diese noch nicht abgeschlossen werden. Der jüngste Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom sieht neben einer Erhöhung im laufenden und dem darauf folgenden Schuljahr künftig eine Dynamisierung des Landesanteils an der OGS-Finanzierung um jährlich 1,5 % vor. Diese Erhöhung des Landesanteils ist ein Erfolg im gemeinsamen Bemühen von Politik, Verwaltung, Trägern und Eltern, eine bessere Finanzausstattung für OGS zu erreichen. Die Kommune wird verpflichtet, auch den kommunalen Anteil entsprechend zu dynamisieren. Da der Erlass die Möglichkeit vorsieht, den kommunalen Anteil über Elternbeiträge zu refinanzieren, wurde auch die Höchstgrenze für Elternbeiträge von monatlich 150,00 EUR auf 170,00 EUR angehoben. Für das Übergangsjahr 2015/2016 haben die Träger ihre Vorstellungen bereits im Dezember 2014 zunächst Vertreterinnen und Vertretern der Ratsgremien vorgelegt. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche der OGS-Träger mit der Verwaltung stattgefunden ( , , , und zuletzt am ). Da zudem nach Formulierung der Eckpunkte für eine Neuausrichtung von OGS in Bonn eine ausführliche Beratung in den zuständigen Ratsgremien erforderlich ist, ist angesichts der Komplexität eine endgültige Beschlussfassung für die künftige Ausgestaltung von OGS vor Ende 2015 unrealistisch. Aus diesem Grund ist eine Übergangslösung für das Schuljahr 2015/2016 notwendig. Die Träger benötigen eine Entscheidung bis zum , weil sie u.a. die Elternverträge für das kommende Schuljahr anpassen müssen. Mit den Trägern ist vereinbart worden, dass - abweichend von Ziffer 2 des aktuellen Kooperationsvertrages, der eine Kündigung nur bis zum eines Jahres zulässt - eine Änderungskündigung für die Passagen des Kooperationsvertrages, die sich mit dem Leistungsumfang und den Elternvereinbarungen befassen, ausnahmsweise noch bis (Beschlussfassung über die Übergangsregelung im Rat am ) möglich ist. 2. Finanzierung 2.1 Ausgangslage der Finanzierung bei Haushaltsanmeldung
6 Im laufenden Schuljahr 2014/2015 stehen pro Basis OGS-Platz 2.115,00 EUR zur Verfügung. Bei Anmeldung des Haushaltes im Frühjahr 2014 war von folgenden Finanzierungsbausteinen auszugehen: Land Der Landesanteil betrug 935,00 EUR Platz/Schuljahr. Elternbeitrag Der zu erzielende Elternbeitrag wurde bislang mit 720,00 EUR pro Platz/Schuljahr kalkuliert. Zum Schuljahr 2010/2011 ist in Bonn die neue, systemübergreifende Elternbeitragssatzung eingeführt worden. Von rd OGS Kindern sind nur rd. 65 % beitragspflichtig. Rd. 35 % sind in OGS nach dieser neuen Satzung beitragsfrei betreute Geschwisterkinder. Für diese beitragsfreien Geschwisterkinder wurde über eine interne Leistungsverrechnung ein Erstattungsbetrag des Jugendamtes an das Schulamt festgeschrieben um eine grobe Kalkulationsgröße für die Einnahmeausfälle bei Amt 40 zu haben. Nach der Beitragssatzung zahlt das teuerste Kind (i.d.r. KiTa-Platz); Geschwisterkinder sind beitragsfrei. Das Rechnungsergebnis zu den Einnahmen aus Elternbeiträgen für die OGS für den Doppelhaushalt 2011/2012 ergab einen durchschnittlichen Elternbeitrag in Höhe von 722,00 EUR/Platz. Daher wurden weiterhin 720,00 EUR sowohl für den Doppelhaushalt 2013/2014, als auch für die Anmeldung für den Doppelhaushalt 2015/2016 als Kalkulationsgröße zugrunde gelegt. Freiwilliger kommunaler Anteil Die Verwaltung hatte angesichts der prekären Haushaltssituation im Haushaltsplanentwurf 2014 für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2015/16 eine Kürzung des bisherigen freiwilligen kommunalen Anteils an der OGS-Finanzierung um 110,00 Euro von ursprünglich 460,00 EUR auf 350,00 EUR vorgenommen. Diese 350,00 EUR sollten dann ab dem Schuljahr 2016/2017 mit 2 % p.a. dynamisiert werden. Zum Schuljahr 2015/2016 war bei Aufstellung des Haushaltes daher seitens der Verwaltung anstelle von den bisherigen 2.115,00 EUR/Platz/Schuljahr lediglich von 2.005,00 EUR/Platz/Schuljahr auszugehen. 2.2 Reaktion auf den Haushaltsentwurf der Verwaltung Auf Intervention von Trägern und Eltern hat in der Folge die überwiegende Mehrheit der im Rat vertretenen Fraktionen sowohl in den Ausschusssitzungen als auch im Rat erklärt, dass sie in den
7 Haushaltsberatungen diese Kürzung wieder rückgängig machen werde. In der Folge wurde in Gesprächen mit den Fraktionen, der Verwaltung und den Trägern vereinbart: 1. Für das laufende Schuljahr 2014/15 erfüllen die Träger die bisherigen Vereinbarungen. 2. Für das darauf folgende Schuljahr 2015/2016 wird die Verwaltung beauftragt (Drucksachennummer EB2), mit den Trägern eine Übergangslösung bis zur endgültigen Vereinbarung zur Zukunft der OGS in Bonn zu verhandeln. 2.3 Änderung der Finanzierungsoptionen im Januar/Februar 2015 Land NRW Der jüngste Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom sieht neben einer Erhöhung im laufenden und dem darauf folgenden Schuljahr künftig eine Dynamisierung des Landesanteils an der OGS-Finanzierung um jährlich 1,5 % vor. In den Gesprächen mit den Trägern ist vereinbart, die Erhöhung des Landes in Höhe von 30,00 EUR für das Schuljahr 2015/2016 sowie 7,50 EUR für das zweite Halbjahr des laufenden Schuljahres 2014/2015 an die Träger weiterzuleiten und zur Finanzierung des Übergangsjahres 2015/2016 zu verwenden. Damit steht ein Landesanteil in Höhe von 972,50 EUR für das Übergangsjahr 2015/2016 zur Verfügung. Die Dynamisierung des Landesanteils in Höhe von 1,5 % p.a. soll in den Folgejahren regelmäßig erfolgen. Elternbeitrag Durch die Ankündigung des Landes, den Höchstbetrag für die Elternbeiträge von 150 EUR auf 170 EUR erhöhen zu können, besteht die Möglichkeit, die bestehende Elternbeitragssatzung der Höhe nach, aber auch in ihrer Struktur der systemübergreifenden Geschwisterermäßigung kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Bei dem Versuch, für die hier in Rede stehende Übergangslösung eine realistische Einnahmeprognose auf der Grundlage des bisherigen Berechnungssystems zu erstellen, hat sich gezeigt, dass das bisherige Elternbeitragssystem hinsichtlich der Transparenz und der Zuordnungsmöglichkeit, welche Einnahmepositionen eindeutig der OGS zuzuschreiben sind, an seine Grenzen stößt. In der Kürze der Zeit ist es nicht möglich, dieses Beitragssystem so umzustellen, dass eine belastbare Struktur für die künftigen Einnahmeprognosen der Elternbeiträge entsteht. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung und unabdingbar für eine künftige, interessengerechte Beitragsstruktur für die dauerhafte Neuausrichtung von OGS.
8 Bei neuerlicher Überprüfung der zu erwartenden Einnahmeposition und Kalkulation der voraussichtlich zu erzielenden Elternbeiträge für das Übergangsjahr 2015/2016 ist auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses für 2013 sowie des seit Februar 2015 vorliegenden vorläufigen Rechnungsergebnisses des Jahres 2014 festzustellen, dass entgegen der Kalkulation aus Frühjahr 2014 (Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2015/2016) - de facto zumindest für das Übergangsjahr 2015/2016 mit einer höheren Einnahme aus Elternbeiträgen, als bisher angenommen, gerechnet werden kann, ohne dass es dazu einer Erhöhung der Beiträge bedürfte: Im Gegensatz zum Doppelhaushalt 2011/2012 (s.o.: durchschnittliche Einnahme rd. 722,00 EUR) sind anstelle der bislang kalkulierten 720,00 EUR im Doppelhaushalt 2013/2014 durchschnittlich 780,00 EUR eingenommen worden. 2.4 Varianten A und B (Ziffer 5 des Beschlusses) Diese Entwicklungen sind Grundlage für die in Ziffer 5 vorgeschlagenen Varianten, die den politischen Entscheidungsträgern zwei Möglichkeiten zur Finanzierung der OGS in einem Übergangszeitraum bis zur Entscheidung über das endgültige OGS-Konzept eröffnen: Zu Variante A In der Variante A ist zur Finanzierung des für das Übergangsjahr notwendigen Bedarfes von 2.160,00 EUR - die Erhöhung des Landesanteils, - die bisherige reduzierte Haushaltsanmeldung der Verwaltung (350,00 EUR), - die 1,5 %ige Dynamisierung dieser 350,00 EUR entsprechend der Dynamisierung des Landesanteils (Mitte Januar 2015) bereits ab dem Übergangsjahr 2015/2016, - ein erhöhter kalkulierter Elternbeitrag (780,00 EUR anstelle von bislang 720,00 EUR), - sowie eine zusätzliche Beitragserhöhung des bisherigen Elternbeitrages um 52,50 EUR/Platz zugrunde gelegt worden. Zum Elternbeitrag ist anzumerken, dass trotz der für das Übergangsjahr 2015/2016 höher kalkulierten vermutlichen Einnahmesituation eine weitere Beitragserhöhung unerlässlich ist, um das verbleibende Defizit in Höhe von 52,50 EUR/Platz zu kompensieren. Hochgerechnet auf OGS-Plätze zum Schuljahr 2015/2016 wäre dies ein zu finanzierender Gesamtbetrag in Höhe von rd EUR.
9 Diese Finanzierungslücke wäre z.b. zu realisieren über eine Erhöhung der Elternbeiträge in den Stufen 2-4 der gegenwärtigen Elternbeitragsatzung um 10 % sowie eine Erhöhung auf den neuen Höchstbetrag von 170,00 EUR in den Beitragsstufen 5-8. Außerdem ist aber dabei zu berücksichtigen, dass - ungeachtet dieser Beitragserhöhung - die Eltern im Bedarfsfall bis zu 3 Wochen Ferienbetreuung zusätzlich finanzieren müssten. Zu Variante B In der Variante B ist zur Finanzierung des für das Übergangsjahr notwendigen Bedarfes von 2.160,00 EUR - die Erhöhung des Landesanteils, - ein erhöhter, aber gleichwohl noch reduzierter freiwilliger Beitrag der Stadt angenommen (401,50 EUR anstelle von 350,00 EUR in der Haushaltsanmeldung bzw. anstelle 460,00 EUR bisheriger kommunaler Beitrag), - die 1,5 %ige Dynamisierung dieses Betrages entsprechend der Dynamisierung Landesanteils (Mitte Januar 2015) bereits ab dem Übergangsjahr 2015/2016, - sowie ein höher kalkulierter Elternbeitrag OHNE zusätzliche Beitragserhöhung (780,00 EUR anstelle von bislang 720,00 EUR) zugrunde gelegt worden. Für die Stadt bedeutet dies ausgehend vom bisherigen Haushaltsansatz (350,00 EUR kommunaler Eigenanteil) - bei Plätzen zum Schuljahr 2015/2016 einen Mehrbedarf in Höhe von 57,50 EUR x Plätzen = EUR. Für dieses Geld müsste eine Deckung im Gesamthaushalt bereitgestellt werden. Die Elternbeiträge würden zum Übergangsjahr 2015/2016 noch nicht erhöht. Die Eltern müssten aber im Bedarfsfall auch in dieser Variante B bis zu drei Wochen Ferien separat finanzieren. Exkurs: Im Rahmen der bisherigen Diskussionen ist seitens der Ratsgremien mehrheitlich bekundet worden, den bisherigen freiwilligen städtischen Eigenanteil in Höhe von 460,00 Euro beibehalten zu wollen. Dabei gingen die Ratsgremien allerdings noch von der o.g. Finanzierungssystematik (935 EUR Land, 720 EUR Elternbeiträge, 460 EUR Stadt = EUR/Platz) aus. Wie bereits dargestellt, haben sich die Parameter der bisher angenommenen Finanzierungssystematik für das Übergangsschuljahr 2015/2016 verändert (neu ab Mitte Januar 2015: 972,50 EUR Land, neu ab Februar 2015 lt. vorläufigem Rechnungsergebnis
10 2014: 780,00 EUR zu erzielende Elternbeiträge). Dadurch sind im Februar 2015 rechnerisch 97,50 EUR zusätzlich im Finanzierungssystem (37,50 EUR Land, 60,00 EUR höher kalkulierte Einnahme bei den Elternbeiträgen). Würde man jetzt - ungeachtet dieser Veränderungen entsprechend dem zuvor geäußerten Votum der Ratsgremien den bisherigen freiwilligen städtischen Anteil in Höhe von 460,00 EUR beibehalten und diesen zudem mit 1,5 % dynamisieren, ergäbe sich auf der Habenseite eine Gesamtsumme von EUR/Platz (972,50 EUR Land + 780,00 EUR höher kalkulierte Elterneinnahme + 467,50 Stadt). Für die Stadt würde dies ausgehend vom bisherigen Haushaltsansatz (350,00 EUR kommunaler Eigenanteil) - bei Plätzen zum Schuljahr 2015/2016 einen Mehrbedarf in Höhe von 117,50 EUR x Plätzen = ,00 EUR bedeuten. Im Vergleich zur - Variante A würde der Mehrbedarf 112,50 EUR x Plätze = ,00 EUR und zu - Variante B würde der Mehrbedarf 60 EUR x Plätze = ,00 EUR bedeuten. Für diesen Mehrbedarf müsste jeweils eine Deckung im Gesamthaushalt bereitgestellt werden. Es wäre dann politisch zu entscheiden, ob und wie diese zusätzlichen rd. 60 EUR/Platz eingesetzt werden sollten: - Eine Möglichkeit wäre z.b., mit den Trägern zu verhandeln, ob mit diesen zusätzlichen rd. 60 EUR ggf. eine weitere Ferienwoche für die Eltern beitragsfrei angeboten werden könnte. Dann wären insgesamt 4 Ferienwochen für alle Kinder abgedeckt und Eltern müssten im Bedarfsfall noch zwei Ferienwochen zusätzlich finanzieren. - Eine andere Möglichkeit wäre, es grundsätzlich bei den drei durch die Eltern zu finanzierenden Ferienwochen zu belassen und mit diesen 60 EUR/Platz die Angebote für diejenigen Eltern, die sich diese Ferienbetreuung nicht leisten können, kommunal zu unterstützen. In den beiden nachfolgenden Übersichten sind jeweils die Beträge dargestellt, die sich im Saldo als Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Anmeldung ergeben.
11 Variante A Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung , ,84 Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Aus dem Gesamthaushalt Erläuterung: Die Mehrkosten ergeben sich aus der ggü. der Haushaltsanmeldung (ursprünglich: Dynamisierung in Höhe von 2 % p.a. ab dem Schuljahr 2016/2017) vorgezogenen Dynamisierung entsprechend der Landessystematik (1,5 % p.a. ab Schuljahr 2015/2016). Variante B Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) x Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen , ,42 Aus dem Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Erläuterung: Die Mehrkosten resultieren aus dem ggü. der Haushaltsanmeldung um 51,50 EUR/Platz höheren kommunalen Anteil sowie der 1,5 %igen Dynamisierung ab dem Schuljahr 2015/2016.
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