Beratung im StUWi Drucksache Nr. 78/2015

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1 Fachbereich : FB. 3 Aktenzeichen : remer Datum : Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 78/2015 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Wiederherstellung des Wanderweges Asbeck - Antrag der SPD Fraktion vom 26. Februar 2015 Beschlussvorschlag: Die Prüfergebnisse der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation sowie der vorhandenen alternativen Wegeführungen wird beschlossen, eine Aufwertung der Beschaffenheit des Weges in dem in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Umfang (Variante 2) umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen, mit dem Ziel Pflegeschnitte in einigen Bereichen vorzunehmen, um die Begehbarkeit in den stark verwilderten Bereichen zu verbessern. Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift StUWi Hauptausschuss Rat der Stadt

2 Begründung zur Vorlage Seite 2 der Drucksache 78/2015 Mit schriftlichem Antrag vom 26. Februar 2015 und Ratsbeschluss vom 12. März 2015 (DS- 49/2015) wurde die Verwaltung der Stadt Gevelsberg beauftragt, die Wiederherstellung des alten Wanderweges zwischen der Asbecker Straße und der Klosterholzstraße zu prüfen (Anlage 1 zu dieser Vorlage). Darüber hinaus sollten in diesem Zusammenhang ebenfalls die Grundstücksfrage sowie die Möglichkeit der Gestaltung und die dadurch entstehenden Kosten des Weges geprüft werden. Bestandssituation: Derzeit existiert ein noch rudimentär vorhandener Pfad von der Klosterholzstraße zur Asbecker Straße. Im Kreuzungsbereich mit der Klosterholzstraße ist der Weg als Wirtschaftsweg ausgebildet, welcher sich durch eine recht schlechte Beschaffenheit auszeichnet. Der Wirtschaftsweg wird von Landwirten zur Bestellung der angrenzenden Felder und Weiden genutzt. Besonders bei feuchten Witterungsverhältnissen bilden sich im Bereich des Wirtschaftsweges größere Pfützenbereiche, wodurch die Begehbarkeit des Weges eingeschränkt wird. Im weiteren Verlauf ist der Weg als Trampelpfad zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebildet. Die Beschaffenheit des Weges ist durch größere unebene Bereiche geprägt, stellt sich nach Ansicht der Verwaltung jedoch als ausreichend dar. Im letzten Abschnitt führt der Weg nordwestlich am Sportplatz Asbeck vorbei. Hier ist er in der Örtlichkeit kaum noch vorhanden. Zum einen grenzt an den Weg ein landwirtschaftlich intensiv genutztes Feld, zum anderen befindet sich auf der anderen Seite ein mit Brombeeren recht verwilderter Bereich angrenzend des Sportplatzes und der privaten Hausgärten. Die aktuelle Situation kann ebenfalls der Fotodokumentation der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden. Rechtliche Voraussetzungen: Da der Weg in der freien Landschaft verläuft, wird die Betretungserlaubnis gem. Landschaftsgesetz NRW geregelt. Gem. 49 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW ist in der freien Landschaft (..) das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet.... Demnach kann der Weg in seiner derzeitigen Form von jedem auf eigene Gefahr zum Wandern genutzt werden. Es handelt sich bei der Fläche jedoch nicht um einen offiziellen Wanderweg. Eine öffentliche Widmung des Weges besteht nicht. 53 Landschaftsgesetz NRW regelt unter anderem die Grenzen der Betretungsbefugnis. So dürfen die Betretungsbefugnisse nur soweit ausgenutzt werden, dass die Belange anderer Erholungssuchender sowie die Rechte der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Soweit die Stadt einen Ausbau bzw. eine Verbesserung des Weges herbeiführen möchte, ist zwingend das Einverständnis der Grundstückseigentümer einzuholen, da eine bauliche Aufwertung eine Beeinträchtigung der Rechte der Eigentümer darstellt, die über die Regelungen des 49 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW hinausgeht. Darüber hinaus ist bei einem Ausbau die Frage der Verkehrssicherungspflicht neu zu regeln. Verbleibt die Fläche in ihrer derzeitigen Beschaffenheit, ist durch das Landschaftsgesetz NRW geregelt, dass das Betreten der freien Landschaft auf eigene

3 Fortsetzung der Begründung Seite 3 der Drucksache 78/2015 Gefahr erfolgt. Wird der Bereich jedoch als befestigter Wanderweg ausgebaut, entsteht eine höhere Verkehrssicherungspflicht, die aller Voraussicht nach nicht von den Eigentümern der Flächen getragen werden wird. Hier müsste die Stadt einspringen. Zur langfristigen Sicherung sowie zum Ausbau des Weges sind durch die Stadt Gestattungsverträge mit den Eigentümern abzuschließen bzw. die notwendigen Grundstücksflächen zu erwerben. Darüber hinaus ist bei Ausbau (Befestigung, Verbreiterung) des Weges die Untere Landschaftsbehörde zu beteiligen, da er zu überwiegenden Teilen im Landschaftsschutzgebiet verläuft. Gem. Landschaftsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises für die Städte Ennepetal, Schwelm und Gevelsberg, ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Sträucher, Feldgehölze ( ) oder sonstige wildwachsende Pflanzen zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu gefährden (Landschaftsplan S. 55) sowie Straßen, Wege oder Stellplätze zu errichten oder wesentlich umzugestalten (Landschaftsplan S. 58). Sollte der vorhandene Weg ausgebaut werden, sind die oben genannten Verbotstatbestände berührt. Hiervon ist zunächst eine Befreiung zu beantragen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen zu tätigen. Alternative Fußwegeverbindungen: Derzeit existieren zwei Verbindungen die ähnliche bzw. die gleiche Wegebeziehung abbilden. So führt westlich des beantragten Wanderweges auf Sprockhöveler Stadtgebiet ein Wirtschaftsweg vom Landringhauser Weg vor der Straße Im Oerden in Richtung Norden bis zur Straße Hedtbleck. Diese kann in östliche Richtung bis zur Asbecker Straße auch als Wanderweg genutzt werden. Wenige Meter südlich des beantragten Weges können die öffentlichen Verkehrsflächen der Kosterholzstraße, der Elsternstraße, der Sperberstraße über die Königsberger und Breslauer Straße zur Asbecker Straße genutzt werden. Diese Wegeverbindung stellt jedoch eine reine Alltagsverbindung dar, die aufgrund Ihrer urban geprägten Struktur keine Erholungsfunktion bietet. Darüber hinaus wird zukünftig mit dem Radwanderweg von Ruhr zur Ruhr eine weitere Wegebeziehung entstehen, die Ebenfalls als Verbindung von der Klosterholzstraße nach Asbeck genutzt werden kann (Anlage 3 zu dieser Vorlage). Kosten des Wegeausbaus: Zur Ermittlung der Kosten des Wegeausbaus wurden zwei Varianten durch die Verwaltung geprüft. Variante 1 sieht den vollständigen Ausbau des Weges mit einer wassergebundenen Decke sowie einer geplanten Wegebreite von ca. 1,2 m vor. Variante 2 sieht überwiegend den Erhalt der Wegebeschaffenheit vor. Zur besseren Nutzbarkeit des Weges sind überwiegend im östlichen Bereich Pflegeschnitte der stark verwilderten Flächen geplant.

4 Fortsetzung der Begründung Seite 4 der Drucksache 78/2015 Variante 1: Zur Ermittlung der Kosten wurde eine Grobkalkulation in Rücksprache mit den technischen Betrieben Gevelsberg erstellt. Da es sich lediglich um eine überschlägige Kostenschätzung handelt, können die tatsächlichen Kosten hiervon abweichen. Von der Klosterholzstraße kommend wird der Weg derzeit auf den ersten ca. 130 m als Wirtschaftsweg zur Andienung der angrenzenden Felder genutzt. Beim Ausbau des Weges ist zu berücksichtigen, dass der Aufbau entsprechend verstärkt ausgeführt werden muss, um die Dauerhaftigkeit des Weges auch bei Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. Im weiteren Verlauf reicht ein reduzierter Ausbau aus. Zur Vereinfachung wurde eine Mischkalkulation der Kosten über den gesamten Wegeverlauf durchgeführt. Da es sich bei dem Weg auch zukünftig um einen untergeordneten Wanderweg handeln wird, wird eine Ausbaubreite (in den nicht von der Landwirtschaft genutzten Bereichen) von 1,2 m als ausreichend erachtet. Im ersten Abschnitt des Weges (ca. 130 m) der auch von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen als Wirtschaftsweg genutzt wird, ist ein entsprechend breiterer Ausbau notwendig. Bei einer Länge von ca. 600 m beträgt die auszubauende Wegefläche ca m² (130 m x 3,5 m Wirtschaftsweg m x 1,2 m Wanderweg). Die Kosten für den Wegeausbau liegen bei ca /m². Hieraus resultieren überschlägige Gesamtkosten in Höhe von ca zzgl. etwaiger Genehmigungskosten sowie Kosten für den ökologischen Ausgleich und ggfls. Grunderwerbskosten. Darüber hinaus sind jährlich Unterhaltungskosten zur Instandhaltung des Weges im kommunalen Haushalt einzuplanen. Variante 2: Variante 2 sieht überwiegend den Erhalt der Wegebeschaffenheit vor. In den überwiegenden Teilbereichen ist der Weg mit entsprechendem Schuhwerk gut zu begehen. Lediglich der östliche Teilbereich des Weges zwischen dem Sportplatz Asbeck und der angrenzenden Ackerfläche ist durch straken Bewuchs bzw. durch das Heranrücken der Ackerfläche nur bedingt nutzbar. In diesem Bereich sollte Pflegeschnitte an den Feldgehölzen bzw. Sträuchern durchgeführt werden, um eine komfortablere Begehbarkeit in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Kosten des erstmaligen Pflegeschnittes auf einer Länge von ca. 200 m belaufen sich nach Rücksprache mit den Technischen Betrieben Gevelsberg auf ca Entsprechende Pflegeschnitte sind jährlich zu wiederholen, um die Begehbarkeit des Wanderweges dauerhaft zu sichern. Empfehlung der Verwaltung: Aufgrund der hohen Kosten für eine vollständige Wegeertüchtigung (Variante 1), der entstehenden Verkehrssicherungspflicht für die Stadt und der ausreichend vorhandenen Alternativwege, wird seitens der Verwaltung empfohlen, einen umfangreichen Wegeausbau nicht vorzunehmen. Aufgrund der Bestimmungen des Landschaftsgesetztes NRW ist eine Nutzung des Trampelpfades in seiner derzeitigen Qualität bereits zulässig, so dass der Weg - wenn gewünscht - bereits heute als Abkürzung genutzt werden kann. Zur besseren Nutzbarkeit des Weges sollten Gespräche mit den Eigentümern geführt werde mit dem Ziel, dass in den stark verwilderten Bereichen (im Bereich des Sportplatzes Asbeck und den angrenzenden Grundstücken) Pflegeschnitte vornehmen werden können (vgl. Variante 2).

5 Fortsetzung der Begründung Seite 5 der Drucksache 78/2015 Gesehen:

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