Besucherbetreuung in deutschen Nationalparken - Formen der Kooperation zwischen Parkverwaltung und privaten Partnern.
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- Kirsten Grosser
- vor 8 Jahren
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1 FACHHOCHSCHULE EBERSWALDE Masterstudiengang Nachhaltiger Tourismus Besucherbetreuung in deutschen Nationalparken - Formen der Kooperation zwischen Parkverwaltung und privaten Partnern Masterarbeit im postgradualen Studiengang Nachhaltiger Tourismus eingereicht von Petra Dippold Zusammenfassung Natur Natur sein lassen, so lautet die Philosophie der Nationalparke. Entsprechend der Nationalpark-Idee soll ein besonders wertvolles, ursprüngliches und national bedeutsames Ökosystem geschützt und für kommende Generationen erhalten werden. Dabei sollte das Gebiet weitestgehend frei von menschlicher Nutzung sein und gleichzeitig Raum und Möglichkeiten für Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote bieten. In Deutschland entstand der erste Nationalpark relativ spät, mit der Ausweisung des Nationalparks Bayerischer Wald im Jahr Kurze Zeit später wurde mit dem Bundesnaturschutzgesetz eine rechtliche Grundlage für Naturschutzbelange geschaffen. Um der Natur Raum für die Entwicklung zu geben, werden Nationalparke in verschiedene Zonen eingeteilt: von einer strikten, nicht zugänglichen Naturschutzzone, bis hin zu einer Erholungszone, die für Besucher geöffnet ist. Für die Organisation im Nationalpark ist eine öffentliche Verwaltung zuständig, die meist den für Umweltschutz zuständigen Länderministerien untersteht. Personelle und finanzielle Ausstattung variieren innerhalb der einzelnen Nationalparke stark. In Deutschland gibt es momentan insgesamt 14 Nationalparke auf einer Fläche von über 2.000km².
2 Tourismus in Nationalparken In Anlehnung an das Konzept des Ökotourismus stützt sich Nationalparktourismus auf die drei Säulen des Nachhaltigen Tourismus: die ökologische, die ökonomische und die soziale Säule. Alle Aktivitäten im Nationalpark sollen demnach das Erleben, Bewundern und Studieren von Natur sowie der im Gebiet vorhandenen oder vergangenen Kultur zum Mittelpunkt haben, die negativen Einflüsse auf Natur und Kultur minimieren, Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung sowie Einnahmen für die Finanzierung des Naturschutzes bzw. des Schutzgebietes schaffen, sowie das Umweltbewusstsein bei allen Beteiligten fördern. Tourismusplanung und -durchführung sollten unter Einbezug der lokalen Bevölkerung stattfinden. Nationalparke sind aufgrund ihrer außergewöhnlichen Naturlandschaften Besuchermagnete. Pro Jahr haben die deutschen Nationalparke insgesamt 20 Millionen Besucher und - inklusive der näheren Nationalparkregion 45 Millionen. Erholungsangebote stehen mittlerweile in allen deutschen Nationalparken zur Verfügung. Sie reichen von ausgeschilderten Wander-, Rad- und Reitwegen, geführten Wanderungen über Fachführungen, Umweltbildung für Schulklassen bis hin zu Informationsangeboten und Ausstellungen innerhalb der Nationalpark-Informationszentren. Das Erholungsangebot aller Nationalparke steht dabei immer im engen Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag. Schon lange haben Nationalparke und ihre Verwaltungen nicht ausschließlich den Naturschutz zur Aufgabe. Sie haben darüber hinaus eine wichtige Bildungsfunktion, sind von hoher touristischer Attraktivität sowie Imageträge und Wirtschaftsfaktor. Die steigende Nachfrage nach Erholungsangeboten in Nationalparken macht eine qualitativ hochwertige und ausreichende Besucherbetreuung besonders wichtig. Kooperation mit privaten Partnern Aus verschiedenen Gründen suchen die Parkverwaltungen für die Besucherbetreuung im Schutzgebiet die Kooperation mit privaten Partnern. Die Hauptgründe sind die schwierige Finanzlage der öffentlichen Verwaltungen, die geringen Mitarbeiterzahlen, die oft über keine touristischen Fachkenntnisse verfügen sowie das Bestreben, durch Einbezug von Akteuren aus dem Umfeld des Nationalparks, die Akzeptanz des Schutzgebietes zu erhöhen. Im Rahmen einer Kooperation kann die Besucherbetreuung teilweise oder gesamt an private Partner abgegeben werden. In Deutschland gibt es bislang Kooperationen für Teile der Besucherbetreuung, geregelt durch öffentlich-rechtliche und zivil-rechtliche Verträge sowie durch Teilprivatisierung durch Gründung einer ggmbh. Es kann für diese Kooperationen auch der Begriff der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften verwendet werden. Im Vergleich zu Deutschland ist die Zusammenarbeit mit privaten Partnern in anderen Ländern schon weiter fort geschritten. So wird zum Beispiel in Österreich die gesamte Verwaltung anstelle einer
3 Behörde von einer ggmbh geregelt, die wirtschaftlich eigenständig handeln kann. In Brasilien, den USA und Australien gibt es verschiedene Ansätze von Kooperationen mit Hilfe von Konzessionssystemen. Analyse und Bewertung der Fallbeispiele Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer übernimmt die NationalparkService ggmbh die Gestaltung des Besucherinformationssystems, die Trägerschaft verschiedener Nationalparkzentren, die Koordination aller Serviceleistungen sowie die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden. Gesellschafter sind neben dem Land Schleswig-Holstein unter anderem verschiedenen Gemeinden sowie Naturschutzverbände. Im Nationalpark Jasmund wurde eine gemeinnützige GmbH für den Bau und Betrieb des Nationalpark-Zentrums KÖNIGSSTUHL gegründet, deren Gesellschafter die Stadt Sassnitz sowie der Umweltverband WWF Deutschland sind. Im Nationalpark Bayerischer Wald wird die Koordination des Führungsprogramms an den privatwirtschaftlich tätigen Führungsservice Bayerischer Wald abgegeben. Auch im Müritz Nationalpark findet eine Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen statt: Zum einen auf Basis von langfristigen Kooperationsverträgen mit gewerblichen Veranstaltern und zum anderen mit der Nationalpark-Service OHG im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft für die Organisation und Durchführung des Angebots Kranich-Ticket. Kooperationen mit einem Naturschutzverband bzw. -verein gibt es im Nationalpark Harz und dem Nationalpark Bayerischer Wald. Im Nationalpark Harz wird die Trägerschaft des Nationalpark-Hauses Torfhaus-Altenau vom BUND Niedersachsen übernommen, der für die dortige Ausstellung zuständig ist und zusätzlich geführte Wanderungen für verschiedene Zielgruppen sowie Naturerlebnispauschalen entwickelt und anbietet. Im Nationalpark Bayerischer Wald vermietet die Parkverwaltung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages das Wildniscamp Falkenstein an den Verein WaldZeit e.v., der dort Naturerlebnispauschalen anbietet. Dem Großteil der untersuchten Kooperationen fehlt ein klares Kooperationskonzept der Parkverwaltung. Meistens entstand die Zusammenarbeit zufällig, aus einer Notsituation heraus. Zwar sind die Leistungen und Zuständigkeiten der privaten Partner als auch der Parkverwaltung in fast allen Fällen innerhalb des Kooperationsvertrages geregelt, allerdings findet im Alltag teilweise keine klare Trennung der Aufgaben statt. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben bei der Parkverwaltung und das gibt ihr die Möglichkeit, weiterhin über den privaten Partner auf die Besucherbetreuung Einfluss zu nehmen. Die Auswahl der Partner erfolgt bei den schon bestehenden Kooperationen oft zufällig bzw. basiert auf einer schon lang vorhandenen Zusammenarbeit. Kriterien für die Auswahl der Partner, die sich an den Bedürfnissen der Parkverwaltung orientieren, liegen nicht vor.
4 Trotzdem haben in allen Kooperationen die Partner genügend Personal, um die Aufgabe durchzuführen. Die Partner verfügen über sehr unterschiedliche Fachkenntnissen, hauptsächlich in naturschutzfachlichen, umweltpädagogischen und nationalparkspezifischen Bereichen. Es fehlt deutlich an Partnern, die betriebswirtschaftliches bzw. touristisches Wissen in die Kooperation einbringen. Der Nutzen der Kooperationen für die Parkverwaltung ist in den bereits bestehenden Kooperation deutlich registrierbar. Die Parkverwaltung kann sich durch die personelle Entlastung auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, ist finanziell entlastet und kann die Besucherbetreuung im Schutzgebiet qualitativ erhöhen. In allen untersuchten Kooperationen werden die Einnahmen der privaten Partner einerseits zur Deckung der laufenden Kosten verwendet, werden dann aber wieder zweckgebunden für Projekte aus der Besucherbetreuung eingesetzt. Hier liegt der große Vorteil gegenüber der Parkverwaltung, die zwar theoretisch eigene Einnahmen erwirtschaften könnte, diese aber in die Landeskassen abfließen, ohne das sie zweckgebunden für den Nationalpark eingesetzt werden können. Der Nutzen für den Partner ist schwierig zu bewerten. Fakt ist, dass es allen Partnern ermöglicht wird, durch Angebote aus der Besucherbetreuung im Schutzgebiet eigene Einnahmen zu erwirtschaften. Dies erfolgt momentan entweder auf Spendenbasis oder durch Eintrittsgeldern bzw. Einnahmen aus geführten Wanderungen oder Naturerlebnispauschalen. In den wenigsten Fällen können die privaten Partner dadurch eine wirtschaftliche Eigenständigkeit erreichen bzw. von diesen Einnahmen leben. Die Besucherbetreuung kann nicht mit wirtschaftlichen Preisen angeboten werden kann, da einer möglichst breiten Masse der Zugang zum Schutzgebiet offen stehen soll. Die Partner verfügen von Haus aus nicht über die nötigen finanziellen Kapazitäten, um sich von Zuschüssen der Parkverwaltung zu lösen und erhalten andererseits auch nicht die Möglichkeit, genügend hohe Einnahmen zu erwirtschaften. Wettbewerbsvorteile liegen bei einer Zusammenarbeit mit dem Nationalpark auf jeden Fall für den privaten Partner vor. Die Kooperation mit privaten Partnern erhöht in den meisten Fällen die Qualität und Professionalität der Besucherbetreuung. Die Angebote werden im Sinn des Nationalparktourismus entwickelt und tragen somit zur Erhöhung des Umweltbewusstseins bei den Besuchern bei. Die Fallbeispiele verdeutlichen außerdem, dass regionale Netzwerke gefördert werden. Verbesserungsfähig ist die Präsentation gegenüber dem Besucher. Nicht nur innerhalb der einzelnen Schutzgebiete, sondern auch deutschlandweit bietet sich dem Gast ein recht unübersichtliches Bild der Besucherbetreuung. Dies liegt mit Sicherheit auch an den oft fehlenden Konzepten der Parkverwaltung.
5 Handlungsempfehlungen Rahmenbedingungen, Zielsetzung und Zuständigkeiten sollten zukünftig bei der Zusammenarbeit mit privaten Partnern in Form eines Konzeptes der Parkverwaltung klar geregelt werden. Eine einheitliche deutschlandweite Vorgehensweise wäre dafür wünschenswert. Parallel zu den schon bestehenden Kooperationen sollte verstärkt die Zusammenarbeit mit privaten Partnern gesucht werden, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse, besonders in den Bereichen Produkt-, Preis- und Vertriebspolitik in die Kooperation einbringen können, um Defizite der Parkverwaltung auszugleichen. Auch in Zukunft sollten Kooperationen primär dazu beitragen die Parkverwaltung personell und finanziell entlasten. Die Möglichkeit, Konzessionssysteme einzuführen, die direkte Einnahmen für das Schutzgebiet generieren können, sollte diskutiert werde sowie die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Anreiz bzw. Nutzen für den privaten Partner sollte durch die Einführung von wirtschaftlich rentablen Preisen für Angebote im Schutzgebiet erhöht werden. Gleichzeitig muss jedoch die Qualität der Besucherbetreuung gesteigert werden.
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