Arbeitsanweisung zur Aktualisierung der Waldbiotopkartierungsdaten sowie zur waldbestandesweisen Maßnahmenplanung

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1 Beilage 5 zum Kap , Pkt. Waldbiotopkartierung des Leistungsbildes über die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) im Naturschutzgroßprojekt Hohe Schrecke Alter Wald mit Zukunft Arbeitsanweisung zur Aktualisierung der Waldbiotopkartierungsdaten sowie zur waldbestandesweisen Maßnahmenplanung Gliederung 1 Grundsätze Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Zustandsdaten Flächengliederung, Waldeinteilung und -erschließung Begriffe Konkrete Aufgaben Vorbereitung und Durchführung Darstellung der aktuellen Waldeinteilung und der Erschließung mit Wegen Stichtagsbezogene Bestandesbeschreibung Daten zur allgemeinen Charakterisierung der Behandlungseinheit Einbindung in Objektstrukturen Beschreibung der Behandlungseinheit Auswerteeinheiten Daten zu den natürlichen Grundlagen Naturraum Standort Angaben zu Waldfunktionen Daten zur Bestockung Informationen zu den vertikalen Schichten in den Beständen Angaben zu den bestandesprägenden Baumarten Informationen zu den weiteren Baumarten Naturschutzfachlich relevanten Daten Schutzinhalte und -ziele im Bestand Vertikale Struktur in den Beständen unter Berücksichtigung der Sträucher Im Bestand vorkommende Straucharten(gruppen) Habitatstrukturen Beeinträchtigungen und Störungen Biotop- und Nutzungstyp (= Biotophauptcode) Vorschläge für waldbauliche und naturschutzfachliche Maßnahmen Vorschläge für Nutzungsmaßnahmen In der FE-Erfassungsmaske Planung / Nutzungsplanung (Tabelle Schichten) einzugebende Informationen In der N2000-Erfassungsmaske Planung (Tabelle Nutzungsplanung [Schicht]) einzugebende Informationen Vorschläge für Verjüngungsmaßnahmen In der FE-Erfassungsmaske Planung / BHE-Planung / Verjüngungsplanung (Tabelle BHE-Planung) einzugebende Informationen In der FE-Erfassungsmaske Planung / BHE-Planung / Verjüngungsplanung (Tabelle Verjüngungsplanung) einzugebende Informationen (Verjüngungsplanung i. e. S.) In der N2000-Erfassungsmaske Planung (Tabelle Verjüngungsplanung) einzugebende Informationen Vorschläge für sonstigen Naturschutzmaßnahmen Prognose zur Bestandesentwicklung Hinweise zum Bestand und zur Planung Grundsätze Nach dieser Anleitung erfolgt die Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Waldbiotopkartierungsdaten für alle Waldflächen im Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes ohne gültige 1

2 Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) unabhängig von der Besitzform. Im Rahmen von gültigen Forsteinrichtungswerken erfasste Flächen ohne nähere Beschreibung (n. e. Flächen) werden ebenfalls nach dieser Arbeitsanweisung bearbeitet. Grundlage sind die vorhandenen Zustandsdaten der Landesforstverwaltung für die Waldflächen (Forstgrundkarte sowie Datenspeicher Wald) sowie die Ergebnisse des ersten Durchganges der Waldbiotopkartierung in Thüringen. Der Stichtag der Waldbiotopkartierung ist der Der Planungszeitraum für die Maßnahmenvorschläge ist von 2011 bis Zur Realisierung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen, insbesondere zur Gewährleistung bzw. zu Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Waldlebensräume sind für die Waldbestände Vorschläge zu erarbeiten a) für deren waldbauliche Behandlung und b) für naturschutzfachliche Maßnahmen. Grundlage für Maßnahmenvorschläge sind die zwischen Projektträger und den Beteiligten einvernehmlich abgestimmten Planungsgrundsätze. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die die naturschutzfachliche Bedeutung der Waldbestände fördern, beruhen auf Freiwilligkeit, außer sie werden Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen. Andererseits kann der Waldbesitzer solange er sich an diese Vorschläge hält sicher sein, dass er nicht gegen bestehende naturschutzrechtliche Ver- und Gebote verstößt. 2 Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Zustandsdaten 2.1 Flächengliederung, Waldeinteilung und -erschließung Begriffe Der Holzboden (HB) umfasst alle Waldflächen; dies sind mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockte Flächen, die der Holzerzeugung dienen und/oder geeignet sind, Schutz- und Erholungsfunktionen zu erfüllen. Zum Holzboden gehören aber auch Blößen, d. h. nur zeitweise unbestockte Flächen. Ebenfalls zum Holzboden gerechnet werden Wege, Schneisen, Gräben, Wasserläufe und Leitungstrassen unter 6 m Breite sowie innerhalb der Holzbodenflächen vorhandene, dauerhaft unbestockte Flächen < 0,1 ha (wie Blockhalden, Tümpel u. a.) und entsprechende lineare Strukturen bis max. 10 m Breite (z. B. Hohlwege, Felsbänder). Die Kennzeichnung der Holzbodenflächen innerhalb der Abteilungen (Definition siehe unten) erfolgt durch die Unterabteilungsbuchstaben "a" bis v. Nichtholzbodenflächen (NHB) müssen mit dem Wald in räumlichem Zusammenhang stehen und dem Zweck des forstlichen Betriebes dienen oder mit ihm in einer natürlichen Beziehung verbunden sein. Zum Nichtholzboden zählen insbesondere: 1. Baumschulen und Saatgutplantagen; 2. Wildwiesen und Wildäcker; 3. Holzlagerplätze; 4. Befestigte und unbefestigte Wege, Schneisen und Trassen; 5. Wasserflächen und Wasserläufe; 6. Sonstige Flächen (Moore, Sümpfe, baumfreie Blockhalden); Als eigene Flächen erfasst und abgegrenzt werden Nichtholzböden aber erst ab 0,1 ha Größe bzw. ab 10 m Breite (bei Wegen, Schneisen und Trassen sowie Wasserläufen bereits ab 6 m). Die Nichtholzbodenflächen innerhalb einer Abteilung werden stets zu einer eigenen Unterabteilung zusammengefasst und durch den Unterabteilungsbuchstaben "z" gekennzeichnet. Das Abteilungsnetz bildet das Grundgerüst der geometrischen Waldeinteilung. Die Abteilungen sind durch dauerhafte Linien, insbesondere Wege, Schneisen, Fließgewässer etc. 2

3 begrenzt. Die Abteilung wird mit arabischen Ziffern (maximal vierstellig) bezeichnet. Zu einer Abteilung gehören sowohl Holzbodenflächen als auch Nichtholzbodenflächen. Die Abteilungen können in Unterabteilungen und diese wiederum in Teilflächen gegliedert werden. Teilflächen entsprechen einem Waldbestand oder setzen sich aus mehreren Waldbeständen zusammen. Unterabteilungen werden entlang von deutlich sichtbaren, dauerhaften Linien (z.b. Holzabfuhrwege, Leitungstrassen) abgegrenzt. Teilflächen sind bei deutlichen Bestockungsunterschieden zu bilden, die eine differenzierte, waldbauliche Behandlung zur Folge haben. Die Kennzeichnung der Unterabteilung erfolgt durch einen der Abteilungsnummer nachgestellten lateinischen Kleinbuchstaben. Teilflächen werden durch eine maximal zweistellige arabische Ziffer nach dem Buchstaben der Unterabteilung bezeichnet. Der Waldbestand (kurz: Bestand) ist die unterste, veränderbare Gliederungseinheit des Holzbodens und entspricht dem früheren Waldbiotop; er ist Inventur- und Planungseinheit. Ein Bestand ist immer eine gegenüber der Umgebung abgrenzbare Fläche mit einheitlicher Baumartenzusammensetzung und Struktur (quasihomogene Bestockung), dessen Fläche eindeutig einem Waldbesitzer (bzw. einer Waldbesitzer-Nr.) zuzuordnen ist. Waldflächen, bei denen es sich um Waldlebensräume gemäß Anhang I der FFH-RL (im folgendem kurz: FFH-Waldlebensräume) oder um besonders geschützte Biotope nach 18 ThürNatG bzw. 37 NatSchG LSA handelt, sind grundsätzlich als separate Bestände zu erfassen, wobei deren Abgrenzung im Gelände nachvollziehbar sein muss. Grenzen von Schutzgebieten sind grundsätzlich Bestandes- bzw. Teilflächengrenzen. Die Mindestgröße für einen Bestand beträgt 500 m². Bestände sollten eine durchschnittliche Mindestbreite von 10 m aufweisen. Durch die Besitzverhältnisse bzw. durch Schutzgebietsgrenzen bedingt, können kleinere Bestandesflächengrößen auftreten. Ein Bestand kann ausnahmsweise durch schmale (bis maximal 20 m breite) Flächen (z. B. Wegeflurstücke), die anderen Waldbesitzern gehören, in zwei oder mehrere Anteilfläche aufgeteilt sein. Sind die trennenden Flächen breiter als 20 m, müssen die räumlich getrennten Anteilflächen als eigene Bestände erfasst werden Konkrete Aufgaben Folgende Sachverhalte sind zu prüfen und ggf. zu bearbeiten: Sind alle Waldflächen gemäß 2 ThürWaldG als solche auf der Forstgrundkarte (FGK) erfasst? Bisher nicht erfasste Waldflächen sind zu dokumentieren und auf der FGK zu ergänzen. Differenzierung der Waldflächen in Holzboden (Wald im eigentlichen Sinne) und Nichtholzboden (zum Wald gehörende, unbestockte Flächen). Die Abgrenzung der Holzboden- und der Nichtholzbodenflächen muss so erfolgen, dass diese eindeutig einer Nutzungsart gem. Schlüsselverzeichnis (siehe Anlage 1 lfd. Nr. 1) zugeordnet werden können. Kleinflächige bzw. punktförmige Objekte < 0,1 ha (wie Blockhalden, Tümpel, Quellen u. a.) und lineare Strukturen bis max. 10 m Breite (z. B. Hohlwege, Felsbänder, Fließgewässer), die nicht bestockt sind (aber von Baumkronen überschirmt sein können!), sind als Punkt- oder Linienobjekte zu erfassen und auf der Arbeitskarte darzustellen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese für die Forstbetriebe bedeutsam sind (z. B. Holzlagerplätze etc.) oder soweit es sich um Offenland-Lebensräume gemäß Anhang I der FFH- RL, besonders geschützte Offenland-Biotope gemäß der Naturschutzgesetze der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt oder sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Strukturen handelt. Für die Punkt- und Linienobjekte werden außer den Biotop- und Nutzungstyp (siehe Anlage 2) keine anderen Sachdaten erhoben. Berücksichtigung der FFH-Waldlebensräume und der geschützten Waldbiotope bei der Bestandesabgrenzung. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Waldbestand um einen FFH-Waldlebensraum oder um einen geschützten Waldbiotop handelt, ist anhand der Kriterien und Merkmale zu treffen, die in den Steckbriefen für die FFH- Waldlebensraumtypen und für die geschützten Waldbiotoptypen (in der jeweils gültigen 3

4 Fassung) genannt sind. Änderungen an bisher bekannten Grenzen der Vorkommen bzw. Abgrenzungen der FFH-Waldlebensräume und der geschützten Waldbiotope sind zu dokumentieren und mit dem Auftraggeber und der TLWJF abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Bereisungen. Untergliederung des Holzbodens; dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: - Das bestehende Netz von (Alt-)Abteilungen bleibt unverändert; Korrekturen sind nur ausnahmsweise in Absprachen mit der TLWJF und dem zuständigen Forstamt zulässig. - Neu entstandene Waldflächen (durch Erstaufforstung oder Sukzession) sind der nächsten (Alt-)Abteilung zuzuordnen. - Besteht eine Abteilung aus mehreren Waldteilen, so ist aus jedem dieser Teile unabhängig von seiner Größe grundsätzlich eine Unterabteilung zu bilden. Ebenfalls kann zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der zusammenhängende Holzboden innerhalb einer Abteilung entlang deutlich sichtbarer, dauerhafter Linien (z.b. Holzabfuhrwege, Leitungstrassen) in (weitere) Unterabteilungen gegliedert werden. - Wird innerhalb einer Abteilung keine Unterabteilung ausgeschieden, so ist die gesamte Holzbodenfläche der Abteilung einer fiktiven Unterabteilung "a" zuzuordnen. Wird innerhalb einer Unterabteilung keine Teilfläche ausgeschieden, so ist die gesamte Holzbodenfläche der Unterabteilung einer fiktiven Teilfläche "1" zuzuordnen. - Grundsätzlich sind, wenn es die jeweilige Situation zulässt, möglichst große Bestände abzugrenzen. Bei der Zustandserfassung ist daher stets zu prüfen, ob eine Zusammenlegung von Beständen möglich ist, insbesondere dann, wenn sich seit dem Stichtag der letzten Waldbiotopkartierung bzw. Inventur die Bedingungen für die Abgrenzung geändert haben. - Bestände 0,3 ha sind i. d. R. gleichzeitig eigene Teilflächen. Bestände unter 0,3 ha (z. B. geschützte Waldbiotope) sind einer benachbarten Teilfläche als zweiter bis x-ter Bestand zuzuordnen. Innerhalb einer Teilfläche können Bestände mit unterschiedlichen Waldbesitzern) zusammengefasst werden. - Bei Waldkomplexen mit stark zersplitterten Besitzverhältnissen sind Waldbestände, die deswegen nicht eigenständig bewirtschaftet werden können (i. d. R. dann, wenn die zusammenhängende Fläche < 0,3 ha bzw. die durchschnittliche Breite < 15 m ist), - wenn fachlich möglich - angrenzenden Beständen mit ähnlichen Bestockung anzugliedern. Entstehen so Bestandesflächen, die mehreren Waldbesitzern gehören (und diese nicht in einer FBG zusammengeschlossen sind), wird hier die Waldbesitzer-Nr (= Unbekannter Waldbesitz) und die Eigentumsart P (Privatwald, sonstiger Wald) vergeben. Aktualität des auf der Forstgrundkarte dargestellten Waldwegenetzes - Neue oder nicht mehr existente (zugewachsene oder zurück gebaute) Wege und sonstige Gliederungslinien wie Schneisen und Leitungstrassen bis 6 m Breite 1 (außer Rückelinien bzw. -gassen) sind entsprechend zu dokumentieren. - Weiterhin ist die korrekte Zuordnung der vorhandenen Wege(abschnitte) zu einer der folgenden Kategorien zu prüfen und ggf. zu aktualisieren: Hauptweg (Standard LKW-Weg, K1), Zubringerweg (sonstiger LKW-Weg, K4), Maschinenweg (K6) und Fußweg (K7); nähere Erläuterungen zu den Wegekategorien enthält Anlage 5. 1 Schneisen und Leitungstrassen breiter als 6 m werden als Nichtholzbodenflächen erfasst, vgl

5 2.1.3 Vorbereitung und Durchführung Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung vergleicht der Bearbeiter die bereitgestellten Orthofotokarten und die Lebensraum- und Biotoptypenkarten mit der aktuellen Forstgrundkarte. Veränderungen an der bisherigen Waldeinteilung und den Wegebestand sowie die Bestandesgrenzen soweit erkennbar und die (bereits erfassten) Punkt- und Linienobjekte sind in einer geeigneten Arbeitskarte zu dokumentieren. Diese Vorauswertungen können auch unter Nutzung von GIS (am PC-Arbeitsplatz) erstellt werden. Die so erzeugte digitale Arbeitskarte (sowie weitere Informationen wie Orthofotos etc.) kann dann auf ein Personal Digital Assistent (PDA) übertragen und vor Ort direkt bearbeitet werden. Sämtliche o. g. Vorauswertungen haben vorläufigen Charakter. Die im Rahmen der Arbeitsvorbreitung festgestellten Änderungen an der Waldeinteilung und am Wegebestand sowie die Richtigkeit der Bestandesgrenzen und die Lage der Punkt- und Linienobjekte sind vor Ort zu überprüfen. Dies erfolgt mittels PDA mit integriertem GPS oder per Schrittmaß und Kompass. Ggf. neu zu messende Linien werden in die Arbeitskarte übertragen. Die überprüften Bestandesgrenzen sind soweit erkennbar -aus der Orthofotokarte in die Arbeitskarte zu übernehmen. Besteht diese Möglichkeit nicht, sind die Bestandesgrenzen mit Schrittmaß oder anderen geeigneten Verfahren zu erfassen und in der Karte darzustellen. Eine Einmessung mittels GPS ist möglich, aber nicht zwingend notwendig. Die Vor-Ort-Prüfung umfasst auch eine Kontrolle der Nummerierung forstlicher Gliederungseinheiten. Änderungen in der Bezeichnung dieser Einheiten erfolgen direkt in der Arbeitskarte Darstellung der aktuellen Waldeinteilung und der Erschließung mit Wegen Die überprüfte und aktualisierte Waldeinteilung (inkl. Wegebestand) ist auf der Arbeitsreinkarte darzustellen. In die Arbeitsreinkarte sind auch die Grenzen der Bestände und die Lage der naturschutzfachlich bedeutsamen, punkt- und linienförmigen Objekte und Strukturen zu dokumentieren. Die Arbeitsreinkarte wird entweder digital oder analog auf Grundlage der bisherigen Forstgrundkarte erstellt. Für die Anfertigung der analogen Arbeitsreinkarte gelten folgende Grundsätze: Die Übernahme geprüfter Linien aus der Orthofotokarte in die Forstgrundkarte ist mit grünen Linien darzustellen. Eine mit Schrittmaß/Kompass ermittelte Linienführung ist blau einzuzeichnen. Die Linien, die mit GPS eingemessen werden, sind rot darzustellen. Neue, gültige Abteilungsnummern sind zu unterstreichen. Neue, gültige Unterabteilungs/Teilflächenbezeichnungen werden mit einem Ring versehen. Die Bestandesnummern sind in grüner Schrift einzutragen. Neu gebildete Teilflächengrenzen erhalten eine Punktmarkierung, Bestandesgrenzen werden als Strich-Punkt-Linien dargestellt. Grenzen zwischen Holzboden/Nichtholzboden und nichtforstlicher Betriebsfläche sowie die Wege (und Schneisen) werden mit einer durchgezogenen Linie markiert; bei Wegen und Schneisen ist die Kategorie und ggf. die Breite zu vermerken, bei Nichtholzboden- und nichtforstlicher Betriebsfläche ist die Nutzungsart anzugeben. Nicht mehr gültige Bezeichnungen oder Linien sind durchzustreichen. 2.2 Stichtagsbezogene Bestandesbeschreibung Für jeden Bestand ist die Bestandesbeschreibung stichtagsbezogen zu aktualisieren (bzw. für neue Waldbestände entsprechend anzufertigen). Hierzu werden vor Ort die notwendigen Daten zu den Primärmerkmalen erhoben (i. d. R. geschätzt oder angesprochen), auf dem Aufnahmebeleg vermerkt (als Anlage 3 ist ein Muster für einen Aufnahmebeleg beigefügt) und in das Datenerfassungsprogramm (FE-DSW 2 ) eingegeben. Aus den Daten der Primärmerkmale werden die Angaben zu Sekundärmerkmalen berechnet. Zum Teil werden auch 5

6 Daten für ausgewählte Merkmale aus einer Fremddatenbank übernommen, die verifiziert werden müssen Daten zur allgemeinen Charakterisierung der Behandlungseinheit Einbindung in Objektstrukturen Jede Behandlungseinheit (BHE), resp. jeder Bestand sowie jede Nichtholzbodenfläche, ist in sogenannten Objektstrukturen eingebunden. Unter einer Objektstruktur ist die hierarchische Gliederung der Waldflächen innerhalb einer Organisationsstruktur (z. B. Forstbetrieb) in einzelne Ebenen (wie Abteilung, Unterabteilung etc.) zu verstehen. Die Behandlungseinheit wird innerhalb der Objektstruktur über seine Adresse identifiziert. Für die Waldbiotopkartierung ist nur die Hoheitsstruktur von Bedeutung. Die vollständige Adresse für jede Behandlungseinheit bei der Hoheitsstruktur besteht aus dem jeweiligen Bundesland, dem Forstamt, dem Revier, dem Waldbesitzer, der jeweiligen Abteilung, der Unterabteilung, der Teilfläche und der Bestandesnummer Beschreibung der Behandlungseinheit Durch nachfolgende, vom Bearbeiter zu erfassende Merkmale wird jede Behandlungseinheit näher charakterisiert (Primärmerkmale): Die Flächengröße der Behandlungseinheit (Fläche [ha]) ist zu schätzen. Nach der digitalen Erfassung der Flächen im GIS wird die endgültige Angabe berechnet. Die Nutzungsart (NA, Primärmerkmal) beschreibt die Art und Weise der Bodennutzung innerhalb der Behandlungseinheit. Dabei kann grundsätzlich nur eine Nutzungsart zugeordnet werden (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 1 ). Für jede Behandlungseinheit ist deren Eigentumsart (EA) anzugeben (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 3). Die Behandlungseinheit ist einem Mandanten (Mand.) zuzuordnen. Jeder Mandant stellt eine Gruppierung von Waldbesitzern mit gleichem Fortschreibungsstichtag dar (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 4). Die Betriebsarten (BA) sind bestimmte Bewirtschaftungsarten des Waldes, die sich vor allem in der Verjüngungsmethode unterscheiden. Es werden Hoch-, Nieder- und Mittelwald unterschieden. Der Hochwald gliedert sich wiederum in Altersklassenwald und Plenterwald. Die Begriffsdefinitionen zu den o. g. Betriebsarten sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 7 zusammengestellt. Folgende Merkmale zur Beschreibung der Bestandeseinheit werden nach der Dateneingabe in das Erfassungsprogramm berechnet (Sekundärmerkmale): Der Betriebsflächentyp (BFT) der Behandlungseinheit ergibt sich aus der Nutzungsart (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 2). Der Bestandeszustandstyp (BT) fasst Bestände mit gleicher Hauptbaumart und ähnlicher Baumartenmischung zusammen. Es werden Reinbestands- und Mischbestandstypen unterschieden. Reinbestandstypen bestehen zu mindestens 90 % aus der namensgebenden Hauptbaumart, im Falle von Mischbestandstypen sind es 40 %. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 5 zusammengestellt. Die Bestandesart (BestArt) kennzeichnet die vertikale Struktur (Schichtung) des Bestandes (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 6) Auswerteeinheiten Jeder Bestand kann durch die Angabe von Auswertungsarten (Auswert-Art) verschiedenen Auswertungseinheiten zugeordnet werden. Eine fest definierte Auswertungsart ist das N2000-Projektgebiet (identisch mit dem Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes). 6

7 Die Zuordnung der Waldflächen zum N2000-Projektgebiet erfolgt durch Verschneiden der digitalen Forstgrundkarte mit der digitalen Karte des Kerngebiets; die Angabe kann aber manuell durch den Bearbeiter geändert werden, soweit dies notwendig ist. Über diese Zuordnung erfolgt auch die Steuerung der Erfassung der Daten, die nur innerhalb des N2000- Projektgebietes erhoben werden Daten zu den natürlichen Grundlagen Naturraum Durch Verschneidung der digitalen Fortgrundkarte mit der digitalen Naturraumkarte werden die forstlichen Naturraumeinheiten und die jeweilige Klimastufe (Klima) automatisiert ermittelt, an denen die einzelnen Bestände Anteil haben; es sind somit keine Erhebungen seitens des Bearbeiter notwendig. Die forstlichen Naturraumeinheiten werden durch folgende Angaben charakterisiert: Wuchsgebiet (WG), Wuchsbezirk (WB), Teilwuchsbezirk (TWB). Die möglichen Ausprägungen der Merkmale forstlichen Naturraumeinheit und Klimastufe sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 11 und 12 zusammengestellt. Für jede naturräumliche Einheit und deren Klimastufe wird deren %-Anteil an der Bestandesfläche (N-Ant%) berechnet Standort Die im Bestand vorkommenden Standorteinheiten werden durch Verschneidung der digitalen Standorteinheitenkarte soweit vorhanden - mit der Forstgrundkarte erfasst. Die Standorteinheiten werden durch folgende einzelne Merkmale charakterisiert: Feuchtebereich (FB), Trophiestufe (TS), Substratgruppe (SG), Feuchtestufe (FS) sowie (Feuchteziffer-)Zusatzkennung (ZK). Dabei werden auch die %-Anteile an der Bestandesfläche (S-Ant%) automatisch berechnet. Die möglichen Ausprägungen der Merkmale, die die Standortseinheit charakterisieren, sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 16 bis 20 zusammengestellt. Ausnahmeregelung: Aufgrund des Kartiermaßstabes der forstlichen Standorteinheiten (1:10000) erfolgt im gewissen Umfang eine Generalisierung der Standortsangaben. Dadurch kann es vorkommen, dass die durch Geoverschnitt ermittelten Standortangaben zu den oft sehr kleinflächigen nach besonders geschützte Waldbiotopen nicht zutreffen sind. Deshalb ist es erforderlich, für die BHE, bei denen es sich um ein nach 18 ThürNatG besonders geschütztes Waldbiotop handelt, die tatsächlich vorhandene Standortseinheit(en) und deren Flächenanteil(e) an der BHE (S-Ant%) anzugeben. Für ca. 50% der Kerngebietsfläche liegt keine forstliche Standortskartierung vor. In diesen Waldkomplexen müssen die in den Beständen auftretenden Standorteinheiten immer bestimmt und die Flächenanteile angeschätzt werden Angaben zu Waldfunktionen Die Angaben zu den Waldfunktionen der BHE werden durch Geoverschnitt der digitalen Waldfunktionenkarte mit der digitalen Forstgrundkarte ermittelt und die Ergebnisse über eine entsprechende Schnittstelle in den DSW² eingelesen. Angaben zu den Waldfunktionen der BHE sind zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Waldfunktionen sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 21 zusammengestellt. Für jede Waldfunktion wird deren %-Anteil an der Bestandesfläche (WF-Ant%) erfasst Daten zur Bestockung Informationen zu den vertikalen Schichten in den Beständen In jedem Bestand können verschiedene Schichten auftreten. Berücksichtigt werden zunächst nur aus Bäumen gebildete Schichten. Dazu sind die folgenden (Primär-)Merkmale zu erheben: 7

8 Die auftretenden Schichten sind jeweils einer der nachfolgend genannten Schichtarten (S-Art, Primärmerkmal) zuzuordnen: Oberstand und Unterstand sowie aus datentechnischen Gründen Plenterwald und Restvorrat. Dabei gilt: - Je Bestand ist immer eine Oberstandsschicht anzugeben (Ausnahme: Betriebsart Plenterwald s. u.). - Es können aber mehrere Unterstandsschichten und auch eine Restvorratsschicht je Bestand erfasst werden. - Bei allen Beständen der Betriebsart Plenterwald wird jeweils nur eine Schicht beschrieben, die der Schichtart Plenterwald zuzuordnen ist. (Die Begriffsdefinitionen zu den o. g. Schichtarten sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 22 zusammengestellt.) Bei der Waldbiotopkartierung kommt ausschließlich die Taxationsvariante (TaxV) 16 (= Schätzung des Bestockungsgrades) zum Einsatz. Diese muss im Datenerfassungsprogramm angegeben werden. Dadurch werden die weiteren, erforderlichen Felder zur Dateneingabe freigegeben. Für jede erfasste Schicht wird der %-Anteil an der Bestandesfläche (Ant %) angegeben (für die Restvorratsschicht ist keine Angabe erforderlich). Der %-Anteil des Oberstandes (bzw. auch der Plenterwald-Schicht) an der Bestandesfläche ist zum Stichtag immer 100 %. Der Bestockungsgrad (B ) wird geschätzt. Er gibt als Grundflächenschlussgrad das Verhältnis von geschätzter Grundfläche zu Ertragstafelgrundfläche an und ist Grundlage für die Holzvorratsermittlung. In strukturreichen Waldbeständen, die nur aus einer Plenterwald-Schicht bestehen, erfolgt keine Bestockungsgradangabe. Folgende Merkmale zur Beschreibung der Schichten werden nach der Dateneingabe in das Erfassungsprogramm berechnet (Sekundärmerkmale): Aus dem %-Flächenanteil der Schicht an der Bestandesfläche wird die jeweilige absolute Schichtfläche (S-Fläche) berechnet. Die Grundfläche (GF) wird ebenfalls berechnet und dient der Holzvorratsermittlung. Sie wird in m 2 /ha als gemeinsame Bestandesgrundfläche für alle Baumarten angegeben, die flächenmäßig am Aufbau der Bestandesschicht beteiligt sind. Für jede Schicht wird darüber hinaus der jeweilige Vorrat pro ha (S-Vor/ha, Sekundärmerkmal) und Vorrat insgesamt (S-Vor ges, Sekundärmerkmal) berechnet Angaben zu den bestandesprägenden Baumarten Eine Baumart ist bestandesprägend und damit als eigene Baumartenzeile zu erfassen, wenn diese einen Mischungsanteil im Bestand 10 % aufweist oder wenn die Anteilfläche der Baumart im Bestand 0,1 ha ist. In Beständen < 1 ha können Baumarten mit einer Anteilfläche < 0,1 ha zu Baumartengruppen zusammengefasst werden, obwohl sie einen Mischungsanteil 10 % aufweisen. Dies ist nicht zulässig, wenn es sich bei dem Bestand um ein besonders geschütztes Waldbiotop oder um einen FFH-Waldlebensraum handelt. Die bestandesprägenden Baumarten sind den Bestandesschichten zuzuordnen, in denen diese vorkommen. Zu jeder bestandesprägenden Baumart in der jeweiligen Schicht sind folgende (Primär-) Merkmale zu erfassen: In der Baumartenzeile wird die jeweilige Baumart (Baum) über festgelegte Schlüssel angegeben. In Anlage 1 lfd. Nr. 24 ist eine Liste aller Baumarten mit ihren jeweiligen Schlüsseln zusammengestellt. Das Alter (Alt) kennzeichnet das durchschnittliche, flächengewichtete Baumalter. Die Altersfeststellung erfolgt im Allgemeinen durch Fortschreibung früherer Angaben oder durch Schätzung (insbes. bei Restvorräten), ausnahmsweise auch durch Jahrring- 8

9 zählungen. In strukturreichen Waldbeständen mit nur einer Plenterwaldschicht wird für die hier erfassten Baumarten kein Alter angegeben. Bei Schichten, die von unterschiedlich alten Bäumen (einer Art) gebildet werden, ist die Altersinformation durch die Angabe einer Altersspanne (ASp) zu ergänzen (zu den möglichen Ausprägungen des Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 25). In strukturreichen Waldbeständen mit nur einer Plenterwaldschicht wird für alle hier erfassten Baumarten immer die Altersspanne ungleichaltrig angegeben. Für jede Baumart ist ihr prozentualer Anteil an der jeweiligen Schicht (Ant %) zu schätzen. Die Feststellung der Wuchsleistung erfolgt auf Grundlage der Oberhöhe (OHö) nach WEISE. Die Ermittlung der Oberhöhe im Rahmen der Waldbiotopkartierung erfolgt durch qualifizierte Schätzungen, ausnahmsweise durch Messung. Die Angabe erfolgt auf ganze Meter gerundet. Bei Jungwüchsen unter 0,3 m Oberhöhe wird keine Höhe angegeben, bei Restvorräten kann eine Oberhöhe angegeben werden. In strukturreichen Waldbeständen mit nur einer Plenterwaldschicht ist für die hier erfassten Baumarten die durchschnittliche Oberhöhe der jeweils 10 stärksten Bäume anzugeben. Ab einer Oberhöhe von 1,5 m ist der Brusthöhendurchmesser (BHD) des geschätzten Grundflächenmittelstammes anzugeben. Die Ermittlung des Brusthöhendurchmessers im Rahmen der Waldbiotopkartierung erfolgt durch qualifizierte Schätzungen, ausnahmsweise durch Messung. In strukturreichen Waldbeständen mit nur einer Plenterwaldschicht wird für die hier erfassten Baumarten der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser der jeweils 10 stärksten Bäume angegeben. Durch die Taxationsart (TaxA) wird für jede Baumartenzeile die Art und Weise der Datenerhebung angegeben (zu den möglichen Ausprägungen dieses Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 34). Im FE-DSW2 ist in der betreffenden Eingabemaske die Taxationsart FE voreingestellt, die zu bestätigen ist. Die Mischungsform (MF) charakterisiert die räumliche, horizontale Stellung beigemischter Baumarten (Mischbaumarten) zur Hauptbaumart. Sie ist für jede Baumart anzugeben. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Mischungsform sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 26 zusammengestellt. Die soziologische Stellung (Soz) kennzeichnet die räumliche, vertikale Stellung beigemischter Baumarten zur Hauptbaumart. Sie ist für jede Baumart zu erheben (zu den möglichen Ausprägungen dieses Merkmals siehe Anlage 1 lfd. Nr. 27). Folgende Merkmale zur Beschreibung der bestandesprägenden Baumarten in den Schichten werden nach der Dateneingabe in das Erfassungsprogramm berechnet (Sekundärmerkmale): Je nach erfasster Baumart sind bestimmte Ertragstafeln (ET) hinterlegt, die automatisch für die Feststellung der Ertragsklasse und die Berechnung aller Sekundärdaten angewendet werden. Die automatisierte Berechnung der Ertragsklasse erfolgt als relative Oberhöhenbonität (RBon) auf Grundlage von Baumart, Alter und Oberhöhe. Sie spiegelt demzufolge die Wuchsleistung der einzelnen Baumarten eines Bestandes wider. Eine manuelle Eingabe bzw. Korrektur der Ertragsklasse ist jedoch möglich und bei sehr jungen Beständen (i. d. R. unter 10 m Oberhöhe) anzuwenden. Im Rahmen der Ausscheidung von Blößenflächen entfällt die Angabe der Ertragsklasse. Die absolute (Baumartenzeilen-)Fläche (Flä) wird aus dem %-Flächenanteil berechnet. Der Holzvorrat pro Hektar (Vor/ha) wird für jede Baumartenzeile berechnet und in Vorratsfestmetern Derbholz mit Rinde (Vfm D. m.r.) angegeben. Es handelt sich dabei um Vorrat, der dem Reinbestand der jeweiligen Baumart unter Berücksichtigung des jeweiligen Bestockungsgrades entspricht. Aus dem Vorrat/ha wird der Gesamtvorrat (Vor ges) berechnet. Der laufende jährliche Zuwachs pro Hektar (Zw/ha) dient der Beurteilung der stichtagsbezogenen Produktionskraft der jeweiligen Baumarten. Er wird in Vorratsfestme- 9

10 tern Derbholz mit Rinde pro Hektar (Vfm D. m.r./a*ha) berechnet. Zusätzlich wird auch der relative Zuwachs in % des Holzvorrates (Zw rel) für jede Baumartenzeile berechnet Informationen zu den weiteren Baumarten Baumarten in den Beständen mit einem Mischungsanteil < 10% bzw. einer absoluten Fläche < 0,1 ha werden als "weitere Baumarten" erfasst. Die betreffenden (Neben-)Baumarten (Nebenbaumart) werden über festgelegte Schüssel angegeben und den betreffenden Schichten zugeordnet, in denen diese auftreten. In Anlage 1 lfd. Nr. 24 ist eine Liste aller Baumarten mit ihren jeweiligen Schlüsseln zusammengestellt Naturschutzfachlich relevanten Daten Schutzinhalte und -ziele im Bestand Der Schutzinhalt (SchutzInh) gibt an, welche naturschutzfachliche Funktion bzw. Bedeutung der Bestand aktuell hat (Charakterisierung des IST-Zustandes ). Ein Bestand kann mehrere Schutzinhalte aufweisen. Wurde anhand der Bestockungs- und ggf. der Vegetationszusammensetzung sowie der standörtlichen Gegebenheiten festgestellt, dass es sich bei dem Bestand um einen FFH- Waldlebensraumtyp oder/und einen besonders geschützten Waldbiotoptyp handelt, ist dies als Schutzinhalt anzugeben. Jeder Bestand kann nur einem FFH-Waldlebensraumtyp und nur einem besonders geschützten Waldbiotoptyp zugeordnet werden. Erfolgt im Bestand aufgrund von administrativen oder vertraglichen Festlegungen keine forstliche Bewirtschaftung, ist als Schutzinhalt Prozessschutzfläche zu verschlüsseln. Sofern entsprechende Daten bzw. Informationen vorliegen, dass im Bestand ein oder mehrere Standorte bzw. Habitate (i. S. von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) von wertgebenden Arten vorkommen, wird dieses als Schutzinhalt vermerkt. Ist keine naturschutzfachliche Funktion bzw. Bedeutung für den Bestand bekannt, wird hier ohne besonderen Schutzinhalt angegeben (= Vorwert in der Erfassungsmaske des FE-DSW2). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Schutzinhalt sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 38 zusammengestellt. Das Merkmal Flächenanteil des Schutzinhaltes (F-Ant%,) gibt den %-Flächenanteil am Bestand an, auf den sich der betreffende Schutzinhalt bezieht. In der Regel ist der Flächenanteil der einzelnen Schutzinhalte immer 100 % der Bestandesfläche ( Vorwert in der Erfassungsmaske des FE-DSW2). Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bestand um einen FFH-Waldlebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-RL bzw. um einen besonders geschützten Waldbiotoptyp handelt. Standorte bzw. Habitate von wertgebenden Arten (usw.) können aber auch nur Anteilflächen des Bestandes betreffen. In diesen Fällen wird der %- Flächenanteil am Bestand geschätzt. Im Einzelfall können Erläuterung zu Schutzinhalt/-zielen (Erl) erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn als Schutzinhalt das Vorhandensein von Standorten bzw. Habitaten wertgebender Arten im Bestand angegeben wird; in diesen Fällen sind die betreffenden Arten zu nennen sowie die Lage deren Standorte bzw. Habitate im Bestand kurz zu beschreiben. Ausgehend von den Schutzinhalten sind die im Bestand zu realisierenden naturschutzfachlichen (Schutz-)Ziele (SchutzZi) konkret zu benennen. Bei den naturschutzfachlichen Zielen wird grundsätzlich unterschieden zwischen: a) Erhaltungszielen und b) Entwicklungszielen. a. Erhaltungsziele stehen stets im kausalen Zusammenhang mit den Schutzinhalten des Bestandes. Wenn z. B. als Schutzinhalt ein bestimmter Wald-Lebensraumtyp für den Bestand angegeben ist, ergibt sich zwingend als Ziel die Erhaltung dieses Lebensraumtyps für den Bestand. Analog ergeben sich entsprechende zwingende Erhaltungsziele, wenn in dem Bestand als Schutzinhalt ein besonders geschütztes Waldbiotoptyp, das Vorhandensein von Standorten bzw. Habitaten wertgebender Arten 10

11 oder andere naturschutzfachlich wichtige Gegebenheiten genannt werden. Die Erhaltungsziele gelten grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. b. Entwicklungsziele beinhalten, dass in dem Bestand eine Zustandsänderung erfolgen und letztlich eine neue naturschutzfachliche Qualität erreicht werden soll. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Bestand, der bisher als Pufferfläche eingestuft wird, zu einem FFH-Waldlebensraumtyp oder/und zu einem besonders geschützten Waldbiotoptyp entwickelt werden soll. Dabei wird unterschieden, ob das Ziel kurzfristig (d. h., bis zum Ende des -i. d. R. zehnjährigen -Planungszeitraumes) oder langfristig (in > 10 bis 50 Jahren) realisiert werden soll. In begründeten Fällen können auch folgende Entwicklungsziele formuliert werden: Entwicklung eines Bestandes zu einem (potenziellen) Habitat bzw. Standort wertgebender Arten, die bisher hier nicht vorkommen, unabhängig ob es sich bei dem Bestand um eine Pufferfläche oder um einen FFH-Waldlebensraum bzw. um ein besonders geschütztes Waldbiotop handelt; Bestand ohne forstliche Nutzung oder Pflege (Prozessschutzfläche); Umwandlung (einer Waldfläche) in eine Offenlandfläche (sofern als Schutzinhalt bei dem Bestand ausschließlich Pufferfläche angegeben ist); Diese o. g. Ziele sollen kurzfristig, d. h., bis zum Ende des (i. d. R. zehnjährigen) Planungszeitraumes, erreicht werden. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals naturschutzfachliche (Schutz-)Ziele sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 39 zusammengestellt. Eine Entscheidungshilfe für die Erfassung der naturschutzfachlichen Ziele eines Bestandes ist als Anlage 4 beigefügt. Notwendig????? In der betreffenden Erfassungsmaske des FE-DSW2 werden die auszuwählenden Ziele mit Bezug auf den betreffenden Schutzinhalt automatisch eingegrenzt, um Fehler bei der Dateneingabe zu minimieren. Einem Schutzinhalt wird i. d. R. ein Schutzziel zugeordnet. Die Zuordnung von mehr als einem Schutzziel ist dann möglich, wenn neben einen aufgrund des jeweiligen Schutzinhaltes zur realisierenden Erhaltungsziel auch noch ein oder mehrere Entwicklungsziele angestrebt werden (wobei Erhaltungs- und Entwicklungsziele sich nicht widersprechen dürfen!). Bei Beständen mit mehreren naturschutzfachlichen Zielen ist eine Rangfolge (Rangfolge) im Sinne einer Prioritätensetzung der Ziele festzulegen. Dabei gilt, dass die sich aus der Umsetzung von Natura 2000 ergebenden naturschutzfachlichen Ziele i. d. R. Vorrang vor anderen haben. Die Rangfolge der Schutzziele ist mit dem Auftraggeber abzustimmen Vertikale Struktur in den Beständen unter Berücksichtigung der Sträucher Bei der Zustandserfassung gemäß werden im Bestand nur die aus Bäumen gebildeten vertikalen Bestandesschichten erfasst und beschrieben. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind jedoch alle vertikalen Bestandesschichten, die aus Bäumen oder Sträuchern bestehen, von Bedeutung. Dementsprechend ist bei allen Beständen die vertikale Bestandesstruktur unter Berücksichtigung der hier vorkommenden Sträucher zu beschreiben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Straucharten(gruppen) auf 10 % oder 0,1 ha der Bestandesfläche vorkommen und somit die Zusammensetzung einer bereits erfassten Unterstandsschicht deutlich prägen oder auf 10 % der Bestandesfläche (bei Beständen bis 1 ha Flächengröße) bzw. auf einer zusammenhängenden Fläche ab 0,1 ha (bei Beständen ab 1 ha Flächengröße) eine ausschließlich aus Sträuchern bestehende vertikale Bestandesschicht zusätzlich vorhanden ist und diese einen Deckungsgrad von 50% aufweist. Im FE-DSW 2 werden in der betreffenden Erfassungsmaske die aus der Beschreibung der Bestockungsdaten vorliegenden Informationen zu allen aus Bäumen gebildeten Bestandesschichten als Vorwerte übernommen. Soweit notwendig, können die Vorwerte geändert bzw. neue Schichten angelegt werden. 11

12 Jede Bestandesschicht ist einer Schichtart (S-Art) zuzuordnen; dabei gelten die gleichen Vorgaben und Definitionen wie bei der Charakterisierung der Schichtung gemäß Die möglichen Ausprägungen des Merkmals sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 22 zusammengestellt. Für alle erfassten Schichten (mit Ausnahme der Schichtart Restvorrat) ist deren %-Anteil an der Bestandesfläche anzugeben (Ant% S Ist). Daraus wird die jeweilige aktuelle Schichtfläche berechnet. Ebenfalls ist der Kronenschlussgrad aller Gehölze in der betreffenden Schicht (KS Ist) anhand einer sechsstufigen Skale zu beschreiben (von unbestockt bis dicht geschlossen ). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Konenschlussgrad sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 40 zusammengestellt Im Bestand vorkommende Straucharten(gruppen) Eine Erfassung der vorkommenden Straucharten(gruppen) erfolgt in den Beständen, bei denen eine ausschließlich aus Sträuchern bestehende, vertikale Bestandesschicht ( Strauchschicht ) dokumentiert wurde oder Straucharten die Zusammensetzung einer Bestandesschicht deutlich prägen (siehe oben). Die Straucharten(gruppen) werden der oder den Bestandesschicht/en zugeordnet, in denen sie jeweils vorkommen; die Zuordnung erfolgt durch die Nennung der jeweiligen Schicht-Nr. (S-Nr.) in der betreffenden Erfassungsmaske im FE-DSW2. Die jeweilige Strauchart bzw. Strauchartengruppen (Strauch) wird über den betreffenden Schlüssel angegeben. In Anlage 1 lfd. Nr. 41 ist eine Liste der Straucharten(gruppen) mit ihrem jeweiligen Schlüsseln zusammengestellt. Zu jeder erfassten Strauchart bzw. Strauchartengruppe ist der prozentuale Flächenanteil (F- Ant% Ist) bezogen auf die betreffende Schichtfläche anzuschätzen, die Angabe erfolgt in 10 %-Stufen Habitatstrukturen Jeder Bestand ist einer Waldentwicklungsphase (WEP Ist) zuzuordnen. Die Waldentwicklungsphasen beschreiben jeweils bestimmte Stadien der Bestandesentwicklung und sind gekennzeichnet durch entsprechende Baumdimensionen (Oberhöhe, mittlerer Brusthöhendurchmesser) bzw. Bestandesstrukturen. Die zu unterscheidenden Waldentwicklungsphasen sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 42 zusammengestellt. Die Waldentwicklungsphase des betreffenden Bestandes wird durch den Bearbeiter einzuschätzen. Handelt es sich um einen Bestand der Betriebsart Plenterwald, wird dieser automatisch der Plenterwald-Phase zugeordnet. Jeder Bestand ist bezüglich seiner vertikalen Schichtung zu charakterisieren (V Sch Ist). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 6 zusammengestellt. Die Charakterisierung der vertikalen Schichtung der Bestände erfolgt automatisiert anhand der Angabe zur Bestandesart (synonymes Merkmal). In Einzelfällen ist diese Angabe zu korrigieren, insbesondere dann, wenn eine ausschließlich aus Sträuchern bestehende, vertikale Bestandesschicht ( Strauchschicht ) vorhanden ist Beeinträchtigungen und Störungen Bei Beständen mit Schutzziel Erhaltung als Wald-Lebensraum / eines besonders geschützten Waldbiotops oder kurzfristige Entwicklung zu einem Wald-Lebensraum / zu einem besonders geschützten Waldbiotop sind die im Rahmen der Waldaufnahme festgestellten, bewertungsrelevanten Beeinträchtigungen und Störungen (Stör Art) zu dokumentieren, soweit diese erheblich sind. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Beeinträchtigungen und Störungen (inkl. der Erheblichkeitsschwellen) sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 43 zusammengestellt. 12

13 Biotop- und Nutzungstyp (= Biotophauptcode) Für jeden Bestand wird automatisiert der Biotop- und Nutzungstyp nach einer in der Bundesrepublik einheitlichen Systematik ermittelt und als Biotophauptcode dargestellt. Der Biotophauptcode besteht aus 10 Ziffern, die folgende Bedeutung haben: 1. und 2. Ziffer geben die Biotoptypengruppe an, zu der der Bestand zuzuordnen ist 3. Ziffer verschlüsselt die Waldentwicklungsphase des Bestandes 4. Ziffer charakterisiert die vertikale Struktur (Schichtung) im Bestand 5. bis 7. Ziffer benennen die Hauptbaumart sowie die 1. und 2. Mischbaumart im Oberstand des Bestandes 8. Ziffer verschlüsselt den Kronenschlussgrad des Oberstandes des Bestandes 9. u. 10. Ziffer informieren über den besonderen Schutzinhalt des Bestandes (z. B. 18-Waldbiotop) soweit zutreffend Ausprägung siehe: Anl. 1 lfd. Nr. 45 Anl. 1 lfd. Nr. 42 Anl. 1 lfd. Nr. 6 Anl. 1 lfd. Nr. 46a bis 46c Anl. 1 lfd. Nr. 40 Anl. 1 lfd. Nr Vorschläge für waldbauliche und naturschutzfachliche Maßnahmen 3.1 Vorschläge für Nutzungsmaßnahmen Zu den Nutzungsmaßnahmen gehören die Bestandespflege und die Verjüngungsnutzung 2. Die Bestandespflege beinhaltet die Pflegeplanung 3 (Jungwuchspflege, Dickungspflege) und die Pflegenutzung 4 (Jungbestandspflege, Durchforstung). Die notwendigen bzw. zulässigen Maßnahmen zur Bestandespflege und zur Verjüngungsnutzung sind für die in den Beständen beschriebenen Schichten anzugeben. 2 Durch die Verjüngungsnutzung sollen folgende Ziele umgesetzt werden: Einleitung der Verjüngung eines Bestandes durch angemessene Lichtstellung, Ernte der qualitativ besten Bäume zum Zeitpunkt der höchsten Wertschöpfung Die Verjüngungsnutzung hat stets eine Verjüngungsplanung zur Folge, wenn keine bereits gesicherte Verjüngung vorhanden ist. 3 Die Pflegeplanung schließt alle Maßnahmen unterhalb der Derbholzgrenze ein. Folgende Ziele sollen dabei realisiert werden: Mischungsregulierung durch Steuerung des Anteils und der Verteilung von Baumarten, die der jeweiligen waldbaulichen und naturschutzfachlichen Zielsetzung entsprechen, Standraumregulierung durch Steuerung des Wuchsraumes von Baumarten, um deren Vitalität, Wachstum und Stabilität zu fördern, Negative Auslese durch Beseitigung von qualitativ unerwünschten Bestandesgliedern. 4 Die Pflegenutzung umfasst alle Maßnahmen oberhalb der Derbholzgrenze bis zum Beginn der Verjüngungsnutzung und soll dem Erhalt bzw. die Erreichung eines optimalen, zielkonformen Pflegezustandes gewährleisten. 13

14 3.1.1 In der FE-Erfassungsmaske Planung / Nutzungsplanung (Tabelle Schichten) einzugebende Informationen Die Angabe der Pflegedringlichkeit (PD) liefert eine wichtige Information für die Prioritätensetzung bei der zeitlichen Realisierung der Pflege- und Nutzungsmaßnahmen. Die Pflegedringlichkeit ergibt sich aus dem Pflegezustand eines Bestandes im Vergleich zum zielkonformen und damit optimalen Pflegezustand (siehe oben). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Pflegedringlichkeit sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 49 zusammengestellt. Mit dem Merkmal Eingriffshäufigkeit (EGH) wird die geplante Anzahl der Eingriffe im Jahrzehnt in der jeweiligen Bestandesschicht erfasst. Im Regelfall erfolgt ein Eingriff im Jahrzehnt (Vorwert in der Erfassungsmaske). Die Anzahl der Eingriffe ist dann zu erhöhen, wenn die Nutzung aus Gründen der Wahrung der Bestandesstabilität oder nur Erreichung definierter naturschutzfachlicher Ziele in mehreren Intervallen erfolgen soll In der N2000-Erfassungsmaske Planung (Tabelle Nutzungsplanung [Schicht]) einzugebende Informationen Die notwendigen bzw. möglichen Hiebsmaßnahmen (Maßn-Art) in den Schichten werden über Schlüssel angegeben. Sie sind mit den Fördertatbeständen der einschlägigen Richtlinien abgestimmt. In Anlage 1 lfd. Nr. 53 ist eine Liste der möglichen Hiebsmaßnahmen mit ihren jeweiligen Schlüsseln und Erläuterungen zusammengestellt. Mit dem Status der Hiebsmaßnahme (Status) wird angegeben, ob die Durchführung der geplanten Maßnahme aufgrund von naturschutzfachlichen Zielen/Maßgaben zu Mehraufwand/Mindererlös für den Forstbetrieb führt und deshalb die Maßnahme förderfähig ist. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Status sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 54 zusammengestellt. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW2 ist als Vorwert der Status Normalmaßnahme eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. Des Weiteren ist anzugeben, ob die Hiebmaßnahme auf der gesamten Schichtfläche oder nur auf einem bestimmten (%-)Flächenanteil (F-Ant%) realisiert werden soll. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW 2 ist für dieses Merkmal als Vorwert 100% eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. Erläuterungen zur geplanten Hiebsmaßnahme (Erl) sind dann notwendig, wenn bei einer Maßnahmeart tatsächlich eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen zusammengefasst sind. Wird zum Beispiel die Maßnahmeart Spezialhiebsmaßnahme verschlüsselt, ist zwingend eine kurze Beschreibung notwendig, was konkret erfolgen soll. 3.2 Vorschläge für Verjüngungsmaßnahmen 5 Für jede Fläche, auf der eine Verjüngungsnutzung vorgesehen wurde, ist eine Verjüngungsplanung erforderlich. Dies gilt dann nicht, wenn auf der betreffenden Fläche bereits eine gesicherte Verjüngung 6 vorhanden ist, die dem jeweiligen Bestandeszieltyp entspricht. 7 Ebenfalls ist für alle Blößen eine Verjüngungsplanung notwendig. 5 Verjüngungsmaßnahmen dienen der Etablierung der nächsten Waldgeneration. Die Verjüngungsplanung hat unter Beachtung der standörtlichen Gegebenheiten sowie entsprechend der übergeordneten und betrieblichen Ziele zu erfolgen. 6 Eine Verjüngung ist dann gesichert, wenn die gesamte zu verjüngende Fläche mindestens zu 50% mit Baumarten der Waldfolgegeneration bestockt ist und diese eine Mindesthöhe von 30 cm aufweisen. 7 Ist die Verjüngung zwar gesichert, entspricht aber nicht dem jeweiligen Bestandeszieltyp (s. u.), so ist diese grundsätzlich in die Folgegeneration zu übernehmen; die Planung der sich anschließenden Bestandespflege für diese Verjüngung ist so zu gestalten, dass die am Bestandeszieltyp beteiligten Baumarten gefördert werden und dieser somit langfristig doch noch erreicht werden kann. 14

15 3.2.1 In der FE-Erfassungsmaske Planung / BHE-Planung / Verjüngungsplanung (Tabelle BHE-Planung) einzugebende Informationen Für Verjüngungsbestände bzw. Blößenflächen ist ein Bestandeszieltyp (BZT) zu planen. Die Bestandeszieltypen beschreiben als langfristiges Ziel die Zusammensetzung stabiler, standortgerechter Bestände und sind auf Grundlage standörtlicher Vorgaben hergeleitet. In Anlage 1 lfd. Nr. 51 ist eine Liste aller Bestandeszieltypen mit ihren jeweiligen Schlüsseln zusammengestellt. Sie basiert auf der "Gliederung und Kurzbeschreibung der Bestandeszieltypen für die Wälder im Freistaat Thüringen" in der jeweils gültigen Fassung In der FE-Erfassungsmaske Planung / BHE-Planung / Verjüngungsplanung (Tabelle Verjüngungsplanung) einzugebende Informationen (Verjüngungsplanung i. e. S.) Es ist die jeweilige Verjüngungsart (V-Art) anzugeben. Die möglichen Ausprägungen dieses Merkmals sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 31 zusammengestellt. Die Planung mehrerer zu verjüngender Baumarten (V-Baumart), die den Bestandeszieltyp prägen, ist möglich. Örtliche Erfahrungen mit anderen als in den Baumartenvorschlägen für den jeweiligen Standort vorgesehenen Baumarten können berücksichtigt werden. In Anlage 1 lfd. Nr. 24 ist eine Liste der möglichen Baumarten mit ihren jeweiligen Schlüsseln zusammengestellt. Der Anteil der Verjüngungsfläche (V-Ant [%]) ist der prozentuale Anteil der jeweiligen Verjüngungsbaumart an der BHE. Er wird gutachtlich eingeschätzt, daraus wird dann sekundär die absolute Verjüngungsfläche dieser Baumart berechnet. Die Verjüngungsfläche (V-Flä [ha]) ist die Fläche innerhalb des Bestandes, auf der die betreffende Baumart mittels der geplanten Verjüngungsart und dem angegebenen Verfahren verjüngt werden soll. Die Verjüngungsfläche muss keine flächige Einheit bilden In der N2000-Erfassungsmaske Planung (Tabelle Verjüngungsplanung) einzugebende Informationen Hier ist über den Status der geplanten Verjüngungsmaßnahme (Status) anzugeben, ob deren Durchführung aufgrund von naturschutzfachlichen Zielen/Maßgaben zu Mehraufwand/Mindererlös für den Forstbetrieb führt und deshalb die Maßnahme förderfähig ist. Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Status (inkl. Erläuterungen) sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 54 zusammengestellt. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW2 ist als Vorwert der Status Normalmaßnahme eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. 3.3 Vorschläge für sonstigen Naturschutzmaßnahmen Neben den klassischen waldbaulichen Maßnahmen (Nutzungs-, Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen) können zur Realisierung der naturschutzfachlichen oder sonstigen nichtforstlichen Ziele auch sonstige Naturschutzmaßnahmen in den Beständen erforderlich sein. Diese Naturschutzmaßnahmen sind i. d. R. mit Mehraufwand / Mindererlös für den Forstbetrieb verbunden und deshalb förderfähig. In der der N2000-Erfassungsmaske Planung (Tabelle Planung sonstiger Naturschutzmaßnahmen) werden hierzu folgende Informationen dokumentiert: Die im Bestand notwendigen Naturschutzmaßnahmen (Maßn-Art) werden durch Schlüssel angegeben. In Anlage 1 lfd. Nr. 55 ist eine Liste der möglichen Naturschutzmaßnahmen mit ihren jeweiligen Schlüsseln und Erläuterungen zusammengestellt. Diese sind mit den Fördertatbeständen der einschlägigen Richtlinien abgestimmt. Durch die Angabe des Status (Status) wird erläutert, ob es sich um eine Erhaltungs-, Entwicklungs- oder sonstige Maßnahme handelt. Die Begriffsdefinitionen zu den o. g. Status- 15

16 Ausprägungen sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 54 zusammengestellt. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW2 ist als Vorwert bei den sonstigen Naturschutzmaßnahmen als Status Erhaltungsmaßnahme eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. Eine zeitliche Priorisierung der geplanten Maßnahme erfolgt über die Angabe zur Dringlichkeit (Drg). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Dringlichkeit sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 56 zusammengestellt. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW2 ist als Vorwert nicht dringend eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. Es ist anzugeben, ob die Naturschutzmaßnahme auf der gesamten Bestandesfläche oder nur auf einem bestimmten %-Flächenanteil (F-Ant%) realisiert werden soll. In der betreffenden Eingabemaske dies FE-DSW2 ist für dieses Merkmal als Vorwert 100% eingetragen; der Vorwert kann je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. Zur Charakterisierung des Maßnahmenumfanges ist i. d. R. die zu realisierende Menge pro ha (Mg / ha) oder - soweit dies nicht sinnvoll - die zu realisierende Menge gesamt (Mg ges) anzugeben, die jeweilige Mengeneinheit ist an die Maßnahmeart gebunden (Bsp.: 5 Stck. pro ha bei der Sicherung von Alt- bzw. Habitatbäumen, 450 lfm beim Verblenden des Wildschutzzaunes). Erläuterungen zur geplanten Maßnahme (Erl) sind dann notwendig, wenn bei der zu verschlüsselnden Maßnahmeart tatsächlich eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen zusammengefasst ist (so z. B. bei den Maßnahmearten: Schaffung von speziellen Strukturen und Requisiten, Renaturierungs- / Revitalsierungsmaßnahmen, Spezielle/s Naturschutzmaßnahme/-projekt). In diesen Fällen ist zwingend eine kurze Beschreibung notwendig, was konkret erfolgen soll. 4 Prognose zur Bestandesentwicklung Durch gutachterliche Einschätzung ist für jeden Bestand mit Schutzziel Erhaltung als Wald-Lebensraumtyp oder kurzfristige Entwicklung zu einem Wald-Lebensraumtyp der Zustand am Ende des Planungszeitraumes anhand der nachfolgend genannten bewertungsrelevanten Merkmale zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt unter der Annahme, dass alle geplanten Mahnahmen (Hiebs-, Verjüngungs- und sonstigen Naturschutzmaßnahmen) entsprechend realisiert werden und keine natürlichen oder sonstigen anthropogen bedingten Ereignisse den Zustand des Bestandes erheblich verändern. Die entsprechenden Angaben werden im Rahmen der Dateneingabe erfasst. In der betreffenden Eingabemaske des FE-DSW2 werden die Angaben zum Ist-Zustand des betreffenden Merkmals automatisiert als Vorwert bei den jeweiligen Prognose-Merkmalen eingetragen. Die Vorwerte können je nach konkreter Situation übernommen oder verändert werden. künftiger (prognostizierter) Kronenschlussgrad aller Gehölze in den erfassten Schichten (KS Prog). Die möglichen Ausprägungen des Merkmals Kronenschlussgrad sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 40 zusammengestellt. künftige (prognostizierte) Waldentwicklungsphase (WEP Prog) des Bestandes künftige (prognostizierte) vertikale Schichtung (V Sch Prog) im Bestand Die möglichen Ausprägungen der o. g. beiden Merkmale sind in der Anlage 1 lfd. Nr. 42 bzw. 6 zusammengestellt. Prognose-Menge der Alt- und Habitatbäume (AHB Mg Prog) und Prognose-Menge des Starktotholzes (TH Mg Prog) im Bestand. Abweichend von den oben ausgeführten werden bei den Merkmalen Prognose-Menge der Alt- und Habitatbäume und Prognose-Menge Starktotholz die Angaben berechnet, somit entfällt hier eine gutachterliche Einschätzung. künftiger (prognostizierter) prozentualer Flächenanteil (F-Ant% Prog) zu jeder im Bestand bisher erfassten Baumart und Strauchart bzw. Strauchartengruppe - bezogen auf die je- 16

17 weilige Schichtenfläche, in der diese vorkommt (bei den Straucharten erfolgen die Angabe in 10 %-Stufen). Bei der Prognose zu den Beeinträchtigungen / Störungen (Stör Pg) wird grundsätzlich unterstellt, dass die im Bestand erfassten Beeinträchtigungen bzw. Störungen auch am Ende des Planungszeitraumes noch vorhanden sind bzw. wirken. Als Vorwert ist daher ja in die Erfassungsmaske eingetragen. Wurden aber Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Beeinträchtigungen bzw. Störungen geplant, so dass diese am Ende des Planungszeitraums nicht mehr relevant sind, ist dies bei der Prognose entsprechend zu berücksichtigen. 5 Hinweise zum Bestand und zur Planung Neben den bisher beschriebenen Merkmalen, die meist durch Schlüssel oder Werte charakterisiert werden, sind zusätzlich verbale Hinweise (Notizen) zum Bestand möglich, um Besonderheiten des Bestandes oder bestimmte Planungsabsichten zu verdeutlichen. So können durch Zusätze zur Bestandesbeschreibung insbesondere horizontale und vertikale Strukturmerkmale, unterschiedliche Bestockungsgrade auf der Fläche sowie unterschiedliche Baumartenkonzentrationen beschrieben werden. Weiterhin können hier Angaben und Hinweise zum Gelände (z. B. Blocküberlagerung, Steilhänge, sumpfig/moorige oder felsig Bereiche etc.) vermerkt werden. Bei der Planung können über textliche Hinweise z.b. folgende Gesichtspunkte herausgehoben werden: Fördern oder Zurückdrängen bestimmter Baumarten Auswahl von Z-Bäumen und Entnahme von Bedrängern Waldrandgestaltung, Bestandesaufschluss Maßnahmen zum Waldschutz, zur Errichtung/Unterhaltung von Erholungseinrichtungen etc. sind grundsätzlich verbal zu beschreiben und zu planen. Bei den Hinweisen zum Bestand und zur Planung kann der Text grundsätzlich frei gestaltet werden. Es sollten möglichst keine Abkürzungen verwendet werden. Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um einen abgestimmten Entwurf. Es können noch geringfügige Veränderungen vorgenommen werden, die allerdings keinen Einfluss auf die Arbeitszeit zur Durchführung der Waldbiotopkartierung haben. 17

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