Verkehrswege- finanzierung
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- Gitta Bach
- vor 8 Jahren
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1 Stellv. Verbandsdirektor Dr. Sebastian Wilske Finanzsystem im föderalen f Bundesstaat Einkommen Körperschaft Umsatz Bund Entflechtungen Regionalisierung Länder Verkehrswege- finanzierung Finanzausgleich Gemeinden Mineralöl Bier Zölle Kfz Erbschaft Gewerbe Grund Folie 3 1
2 Regionalisierungsmittel, Art. 106a GG Privatisierung DB 1996 Defizitäre Dienste im SPNV Übergang der Aufgabenträgerschaft an Länder Ausgleich für die Länder Steigerung auf 7,3 Mia. bis 2014, danach Neuverhandlung Gegenzug: Reduzierung GVFG (ab 1997 um 3 Mia. ) und Trassenpreise an DB Finanzierung aus Erhöhung der Mineralölsteuer Steigerung der Preise DB, freie Spitze (ca. 100 Mio entfällt künftig) Folie 4 Entflechtungsmittel, Art. 143c GG Entflechtung von Mischaufgaben in Föderalismusreform 2006 Bund zieht sich zurück, zahlt aber Übergangsbetrag bis 2019 Zweckbindung bis 2014: kommunaler Straßenbau + ÖPNV Zahlung bis Mia. p. a., dann Überprüfung Auslaufen 2019 Versteinerung GVFG bis 2019 Änderung der Verteilungsquote durch Landesregierung (2012) Folie 5 2
3 Finanzausgleich in Baden-Württemberg direkt FAG Masse A B Finanzmasse FAG Umlage Vorweg Schlüssel KIP KIF AGS Vorweg Land Gemeinden Kreise Folie 6 Verkehrslastenausgleich - 24 ff. FAG Straße ÖPNV Kfz-Steuer-Verbund Land 17,54 % Vorwegentnahme Schlüsselzuweisungen Gemeinden Kreise Folie 7 3
4 Bundesverkehrswegeplan 2003 Bundesverkehrswegeplan als Investitionsrahmenplan Rechtliche Fixierung im Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (in Kraft seit ) Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (in Kraft seit ) Folie 8 Bundesverkehrswegeplan Straße Schiene Wasser Folie 9 4
5 Bundesverkehrswegeplan 2003 Bundesfernstraßen: Bundesautobahnen Folie 10 Bundesverkehrswegeplan 2003 Länderanteile im Bereich Bundesfernstraßen Folie 11 5
6 Bundesverkehrswegeplan 2003 Bundesschienenwege Laufende und fest disponierte Vorhaben des VB Schiene (Einzelheiten) Folie AEG Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, die diskriminierungsfreie Benutzung der von ihnen betriebenen Eisenbahninfrastruktur und die diskriminierungsfreie Erbringung der von ihnen angebotenen Leistungen in dem durch eine aufgrund des 26 Abs. 1 Nr. 6, 7 und Abs. 4 Nr. 1 ergangenen Rechtsverordnung bestimmten Umfang zu gewähren. Folie 13 6
7 Bundesverkehrswegeplan 2003 Bundeswasserstraßen Bundeswasserstraßenprojekte (VB; mit Planungsreserve, Einzelheiten) Folie 14 5 WaStrG Jedermann darf im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtabgabenrechts sowie der Vorschriften dieses Gesetzes die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Folie 15 7
8 Gemeingebrauch Öffentliche Straße, Benutzung idr kostenlos, aber Art. 74 I Nr. 22 GG Gesetzgebungskompetenzen Erhebung/Verteilung von Gebühren/Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen StVG FernStrPrivFinG ABMG MStrAusdehnV Parkgebühren privater Bau- und Mauteinnahmen Maut Maut auf Bundesstraßen Folie 16 Maut LKW-Maut mit (teilweiser Zweckbindung für Verkehrsinfrastruktur Private Vorfinanzierung (27 Maßnahmen) Privatwirtschaftliche Betreibermodelle Folie 17 8
9 Maut schwere Nutzfahrzeuge (ab 12 t zul. Gesamtgewicht) auf BAB und autobahnähnlichen Bundesstraßen (z. B. B 9) Entgelt an Bund (Bundesamt für Güterverkehr) Folie 18 Maut - Ziele verursachergerechte Wegekosten wirtschaftliche Ausnutzung der Transportkapazitäten Veränderung des modal split Folie 19 9
10 Maut - Kosten bis zu 3 Achsen 4 und mehr Achsen nach Schadstoffklassen differenziert Schadstoffklasse A B C D 3 Achsen /km* 0,141 0,169 0,190 0,274 4 Achsen /km* 0,155 0,183 0,204 0,288 *Mauthöhenverordnung Folie 20 LKW-Maut auf BAB - 11 BFStrMG 4,498 Mrd. (2011) Bund allgemein (150 Mio., 11 I BFStrMG) Bund für Maßnahmen zur Verbesserung des Güterkraftverkehrs (bis zu 450 Mio., 11 II BFStrMG) Verwaltung der VIFG und BAG Betriebskosten (TollCollect) Straße Folie 21 10
11 Private Vorfinanzierung Privater baut + finanziert Bund zahlt Raten + erwirbt Engelberg Tunnel A 81 Leonberg Folie 22 Private Vorfinanzierung + Privatinitiative nutzen + Infrastrukturunternehmen + keine sofortigen Kosten - langfristige Mittelbindung - Finanzierungskosten - Bestimmung der Standards Folie 23 11
12 Betreibermodelle 1 A-Modell Ausbau zusätzlicher Fahrstreifen + Erhaltung aller Fahrstreifen + Finanzierung durch Private Gebühren aus Autobahnmaut werden an Privaten weitergegeben + bis zu 50 % der üblichen Baukosten (Anschubfinanzierung) aus Bundeshaushalt Ausbau A 5 Folie 24 Betreibermodelle 1 + Privatinitiative + Entlastung Straßenbauverwaltung + Mobilisierung privaten Kapitals - Insolvenzrisiko - Verlust von Mauteinnahmen - Standards definieren Folie 25 6-spuriger Ausbau A 5 Baden-Baden 12
13 Betreibermodelle 2 F-Modell Bau, Erhaltung, Betrieb + Finanzierung von Bundesfernstraßen wird Privaten übertragen Private erheben Streckenmaut z. B. A 8 Albaufstieg Folie 26 Betreibermodelle 2 + Privatinitiative + schnelle Realisierung + Mobilisierung privaten Kapitals - Konkurs - Standards - Steuerungsverlust Albaufstieg Aichelberg Folie 27 13
14 Zuordnungen Bund Gemeinden Ortsdurchfahrten, Zubringer 5a BFernStrG GVFG für Altvorhaben EntflechtungsG bis Ende 2013 Übergang bis 2019 Sonderprogramme Folie 28 Finanzierung einer Gemeindestraße Folie 29 14
15 Der Weg zur Bundesfinanzierung Bundesverkehrswegeplan Fünfjahresplan Bundeshaushaltsgesetz Folie 30 Sechs Kriterien Nutzen-Kosten-Verhältnis 20% (Methodik Bundesverkehrswegeplan 2003, aktuelle Zahlen) Netzfunktion 15% (Verbindungsfunktion nach RIN* 2008) Verkehrsfluss 15% (Ausreichende Verkehrsqualität nach RAS** und RAL***) Verkehrssicherheit 20% (Sicherheitsgewinn und Sicherheitspotenzial) Lärmentlastung 15% (Lärmberechnung und Betroffenheit) Umweltverträglichkeit 15% (Versiegelung, Zerschneidung, Wertigkeit des Bestands, Schutzgebietskulisse) *) Richtlinie für integrierte Netzgestaltung **) Richtlinie für autobahnähnliche Straßen ***) Richtlinie für die Anlage von Landstraßen Folie 31 Priorisierung der baureifen Bundesfern- straßen (Aufstellung des MVI) 15
16 Ergebnis der Priorisierung Folie 32 Priorisierung Bundesfernstraßen en Folie 33 16
17 Der Weg zur Landesfinanzierung Generalverkehrsplan Landeshaushaltsgesetz Folie 34 Der Weg zur Landesfinanzierung Folie 35 17
18 Priorisierung Maßnahmenplan GVP Folie 36 Generalverkehrsplan (GVP) Maßnahmeplan fehlt noch, bisher > 750 Maßnahmen mit 180 Ortsdurchfahrten Volumen 1,7 Mia. Mittel p. a. ca. 37 Mio. Folie 37 18
19 Der Weg zur kommunalen Finanzierung Grundsatzbeschluss Haushaltssatzung Folie 38 Straßenbaulast (SBL) = alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben = öffentliche Last ohne Rechte Dritter auszulösen Folie 39 19
20 Straßenbaulast Bau = Neubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung Unterhaltung = Instandhaltung und Instandsetzen (Verschleiß vorbeugen bzw. beheben) Planung / Finanzierung / Verwaltung bezogen auf sämtliche Bestandteile der Straße Folie 40 SBL Grenzen nicht beleuchten, reinigen, räumen nicht Verkehrszeichen/-einrichtungen nicht Verkehrssicherungspflicht Folie 41 20
21 SBL Grenzen 2 nur regelmäßige Verkehrsbedürfnisse, nicht Spitzen, nicht Privatinteressen dabei Umweltbelange berücksichtigen in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Trägers bei verkehrsunsicherem Zustand hinweisen Folie 42 Träger der SBL Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten Bund Kreuzungen geteilte Baulast Ortsdurchfahrten Bund - Gemeinde Folie 43 21
22 Straßenkreuzung Folie 44 Ortsdurchfahrt Folie 45 22
23 Unterhaltung von Straßenkreuzungen 13 BFernStrG höhengleiche Kreuzungen SBL Bundesstraße Kreuzungsanlage Über-/Unterführung Kreuzungsbauwerk SBL Bund übrige Teile jeweiliger Träger SBL Folie 46 Bau von Straßenkreuzungen 12 BFernStrG neue Kreuzung SBL Träger der neu hinzukommende Straße trägt Kosten der Kreuzung gleichzeitiger Bau Kostenteilung im Verhältnis der Fahrbahnbreiten (einschließlich Radweg, Gehweg, Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen) Folie 47 23
24 SBL höhengleiche hengleiche Kreuzungen Folie 48 SBL höhenungleiche henungleiche Kreuzungen Folie 49 24
25 Ortsdurchfahrten Bundesstraße ungeteilte SBL Gemeinde > E < > Wahlrecht Gemeinde geteilte SBL Fahrbahn / Radweg Gehweg / Parkplätze Bund Gemeinde seitliche Begrenzungen Ortsdurchfahrten über Straßen / Plätze, die erheblich breiter als Bundsstraßen sind, wird seitliche Grenze festgelegt (Gemeindestraße) Folie 50 Landesstraßen, en, Kreisstraßen en Land / Kreis bei Ortsdurchfahrten Gemeinden > E = SBL- Träger Gemeinden < E Gemeinden SBL Träger für Gehwege / Parkplätze ansonsten Land / Kreis Folie 51 25
26 Begriff der Ortsdurchfahrt innerhalb der geschlossenen Ortslage dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes Folie 52 Straßenbaulast Bundesstraße geteilt Folie 53 26
27 Straßenbaulast Bundesstraße ungeteilt Folie 54 Erschließungs ungs- und Verknüpfungsfunktion Folie 55 27
28 geschlossene Ortslage = Gemeindeteil, der zusammenhängend bebaut ist dabei unschädlich einseitige Bebauung Bebauung ungeeignetes, entzogenes GS Markierung nach Ziff. 4 ODR Folie 56 geschlossene Ortslage Ortsgrenze 34er Bereich BauGB geschlossene Ortschaft i.s.d. StVO (Zeichen 310, 311 StVO) Folie 57 28
29 Ortsschild Folie 58 Erschließung eines GS durch Zufahrten und Zugänge tatsächlich möglich rechtlich möglich = Festsetzungen eines Bebauungsplans oder Lage der Straße an 34er Gebiet Folie 59 29
30 (mehrfache) Verknüpfung des Ortsstraßen en- netzes mindestens zwei kreuzende oder einmündende örtliche Straßen bewirken die Mitbenutzung der Bundesstraße durch den innerörtlichen Verkehr Begrenzung durch die beiden am weitesten voneinander entfernten Kreuzungen oder Einmündungen in die Bundesstraße Folie 60 Überdeckung Soweit sich Erschließungs- und Verknüpfungsbereich überdecken, ist der gemeinsame Bereich dem Erschließungsbereich zuzuordnen. Folie 61 30
31 ODRiL des Bundes Folie 62 Folie 63 31
32 Folgen der Ortsdurchfahrt SBL Gestattung von Zufahrten Entscheidung über Sondernutzung Gestattung baulicher Anlagen Räumpflichten Folie 64 ODRiL des Bundes Folie 65 32
33 ODRiL des Bundes Folie 66 ODRiL des Bundes Folie 67 33
34 ODRiL des Bundes Folie 68 ODRiL des Bundes Folie 69 34
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