Taylor Wessing. Ausschreibungen für Erneuerbare Energien Frankreich UK Polen. Carsten Bartholl 29. Oktober 2014, DENA/BMWi, Berlin

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1 Taylor Wessing Ausschreibungen für Erneuerbare Energien Frankreich UK Polen Carsten Bartholl 29. Oktober 2014, DENA/BMWi, Berlin

2 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 2

3 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 3

4 Der EU-rechtliche Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energien verändert sich (1/2) Februar 2014: Bundesminister Gabriel auf dem Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien Aus Sicht der Bundesregierung begründen die europäischen Pläne besonders dringenden Handlungsbedarf für die aus ihrer Sicht fristgemäße Verabschiedung des EEG 2014: Fast unbeobachtet hat die EU auch einen Vorschlag gemacht für die neuen Umwelt- und Energieleitlinien und die sind viel dramatischer für das EEG, als was das Bundeswirtschaftsministerium bisher an Vorschlägen im Eckpunktepapier gemacht hat. Ausgangspunkt der EU ist, ab sofort die Förderung der Erneuerbaren nur noch über Ausschreibungen technologieneutral und europaweit zu gestatten. Sie können ja mal eine Tagung über die Frage machen, was das in Deutschland bedeuten würde. + Deswegen werde Deutschland ein Erneuerbare Energien Gesetz bis zur Mitte des Jahres in Deutschland verabschieden müssen. Schaffen wir das nicht und gehen weit über die Sommerpause hinaus, dann wird das nicht mehr notifizierungsfähig sein und wir werden für 2015 keine Befreiungstatbestände für die Industrie machen können

5 Der EU-rechtliche Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energien verändert sich (2/2) 18. Dezember 2013: EU Kommission zur deutschen EEG-Umlage > Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die 1 sogenannte EEG-Umlage 1 mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht > Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bedenken 1 [gegen] Aspekte des EEG 27. März 2014: EU Kommission zur französischen Elektrizitätsabgabe > Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt (Rs. C-262/12, 12/2013) die Beihilfenqualität der französischen Förderung von Onshore-Windkraftanlagen > Die aktuelle Energieabgabe CSPE enthält Ausnahmen. Dazu die Kommission: Die Möglichkeit solcher Ermäßigungen ist in den derzeit geltenden Leitlinien für Umweltbeihilfen von 2008 nicht vorgesehen. Daher hegt die Kommission Zweifel, ob sie mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. 28. Juni 2014: Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen > Schrittweise Einführung marktorientierter Mechanismen > Pilotphase für Ausschreibungen 15/16 zur Erprobung > Einspeisetarife sollen schrittweise durch Einspeiseprämein ersetzt werden, außer für kleine Anlagen > Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, zur Förderung von Energieinfrastruktur zum Aufbau neuer Verteilernetze sowie zur Gewährleistung einer angemessenen Stromversorgung, wenn Risiko für Kapazitätsengpässe besteht 5

6 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 6

7 Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Non Fossil Fuel Auktionen 1990 bis 1999 in fünf Order-Runden > Versteigerung langfristiger Supply Agreements mit Differenzausgleich > Insgesamt Auktionsvolumen rund 3,3 GW. Größte Order September 1998: 261 Projekte mit MW Nennleistung aus Grubengas, Abfallverwertung, Wasserkraft sowie Windenergie > Sehr niedrige Preise unter 3 pence/kwh > Auktionen innerhalb sog. technology bands > Zuschlagsentscheidung allein nach Preis > Bewertung > NFFO had succeeded in bringing renewables to market and in driving down the price of renewable electricity. > Auctioning in tech nolgy bands has allowed each technology to progress at an appropriate pace. > Intense competition has favored large, deep pocketed companies and discouraged small investors. > Because bid winning developers may opt out of the contracts at any time without penalty, it is difficult to predict the likely rate of commissioning. > Stand 1999: The last three rounds (of orders) represent 2,647 MW and only 200 MW of contracts from the last three rounds have been commissioned. 7

8 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 8

9 In Frankreich bisher nur Ausschreibungen nach Vergaberecht zur Füllung von Kapazitätslücken > Aktuelle Bieterverfahren in Frankreich werden von der Commission de Régulation de l Energie ( CRE ) immer dann durchgeführt, wenn die Ziele des Mehrjahresplans zur Produktion von Elektrizität nicht erreicht werden > Folgende Verfahren wurden durchgeführt: > Biomasse: 2007, 2009 und 2010 > Offshore Wind: 2004, 2011 und 2013 > Onshore Wind: 2004 und 2010 > Photovoltaik: 2011 und > Das Umweltministerium eröffnet das Verfahren durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die CRE ist für die inhaltliche Durchführung des Verfahrens zuständig und gibt schlussendlich eine Empfehlung über die Kandidatenauswahl anhand der im folgenden beispielhaft dargestellten Kriterien ab. Formell bleibt das Ministerium Herrin des Verfahrens und nominiert die erfolgreichen Kandidaten > Die konkreten Regeln der Ausschreibungen richten sich nach allgemeinem Vergaberecht > Beispielhaftes Ergebnis der Ausschreibung für Onshore Wind 2004: > Auf 500 MW ausgeschriebener Gesamtleistung wurden lediglich 14 vollständige Bewerbungen eingereicht > 7 Projekte mit einer Gesamtleistung von 278 MW erhielten einen Zuschlag > 1 Projekt mit einer Leistung von 52 MW wurde 2008 in Betrieb genommen > Bisherige Erfahrungen mit Ausschreibungen wertvoll > Allerdings sind die Verfahrensergebnisse nicht immer befriedigend und müssen auch hinsichtlich der neuen EU-Vorgaben überarbeitet werden 1 Im Folgenden ausdetailliert 9

10 Im Jahr 2013 wurde die zuletzt durchgeführte PV-Ausschreibung nahezu ausgeschöpft; dennoch vergleichsweise geringer Zubau Ablauf und Inhalt der Ausschreibung 1 > Bewerbungsphase März bis September 2013 (1 Monat vor offizieller Angebotsabgabe Übermittlung der Bewerbung an den jeweiligen regionalen Präfekten) > Ausschreibung von insgesamt 400 MW für Projekte mit einer Minimalleistung von 250 kw > Vergütungsmodell: pay-as-bid, Zeitrahmen: 20 Jahre, jährliche Anpassung der Zahlungen an die Preisentwicklung der Industriegüter, Volllaststunden-Begrenzung 2, Netzanschlusskosten trägt Betreiber, bei Nichteinhaltung der Anfordeurngen des Lastenhefts innerhalb der Umsetzungsfrist von 24 Monaten werden Strafzahlungen fällig (5.000 /MW für Anlagen zw. 12 und 20 MW, für Anlagen größer 20MW) > Dreifache Prüfung > Prüfung nach Vergaberegeln durch die CRE > Prüfung zur Innovationsleistung des Projektes durch die Agence de l Environnement et de la Maîtrise de l Énergie (ADEME) > Prüfung durch den regionalen Präfekten > Entscheidung durch die CRE nach allgemeinem Vergaberecht unter Einbeziehung der Stellungnahmen des Präfekten und der ADEME anhand dreier Bewertungskriterien: Insgesamt relativ geringer Zubau über Ausschreibung in Frankreich 2013 (Gesamtzubau geförderte PV in Deutschland 2013: 3,3 GW 3 ) Preis Umweltauswirkungen und Risiken Forschung und Entwicklung 40% 26,66-33,33% 26,66-33,33% Ergebnisse der Ausschreibung > 355 formal korrekte Bewerbungen mit einer Gesamtleistung von MW > Davon wurden 121 Projekte mit einer Gesamtleistung von 380 MW ausgewählt 1 Daten vom Deutsch-französisches Büro für erneuerbare Energien h/a, bei Anlagen mit Trackern h/a; Überschüssige Vergütung: 5ct/kWh fest

11 Musterantrag Photovoltaik 2013 Allgemeine Projektinformationen Technologische Details Adress- und Kontaktinformationen, Vertreterregelung und Rechtsbeitstand Herstellerangaben zu den verschiedenen Bauteilen sowie Angaben zum Herstellungsort 11

12 Musterantrag Photovoltaik 2013 Projektbezogene Effizienz- und Effektivitätskennzahlen Geschätze jährliche Verfügbarkeit der Anlagen sowie eine grafisch aufbereitete Schätzung zur Monatsverteilung der produzierten Strommenge Referenzwerte zu Leistungsdaten der lokalen Sonneneinstrahlung Geschätztes Investitionsvolumen und Verteilung auf Finanzierungsarten (Fonds, Fremdkapital, Subventionen und andere) 12

13 Ausschreibungsmerkmale im Überblick: Beispielhafte Erfahrungen aus Frankreich für PV-Projekte > 250kW Konzept Wettbewerb der Energieträger? Umsetzungsfristen Strafzahlungen bei Nichtberücksichtigung Lastenheft 1 Betreiberwechsel 2 > Eigene Ausschreibungen für verschiedene Energieträger > 24 Monate ab Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse > /MW für Anlagen zw. 12 und 20 MW > für Anlagen größer 20MW > Betreiberwechsel möglich nach Inbetriebnahme (bisher auch vorher), aber Antrag notwendig Teilnahmebedingungen Notwendige Genehmigungen vor Antragstellung > Antrag der Baugenehmigung für Freiflächenanlagen > Baugenehmigung für Aufdachanlagen 2 > UVP für Freiflächenanlagen > Prüfung industrieller Risiken > Vereinbarkeit mit Landund Forstwirtschaft > CO2-Bilanzierung > ISO 9001 und ISO Zertifizierung Netzanschluss 2 > Bisher nur erste Prüfung durch Netzbetreiber notwendig > Zukünftig Antragstellung spätestens 2 Monate nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse Zivilrechtliche Sicherung 2 Finanzkraftnachweis 2 > für Anlagen kleiner 1 MW > /MW für Anlagen größer 1 MW > Lockerung der Sicherungsanforderungen geplant > Bisher ehrenwörtliche Erklärung über ausreichende Finanzkraft > Zukünftig Kapitalnachweis in Höhe der der Gesamtprojektkosten 1 Die Höhe ist nur für Verletzungen vor Erhalt der Betriebsgenehmigung definiert 2 Abschaffung der Regeln bzw. Veränderung in Planung 13

14 Änderungen in Frankreich in Vorbereitung, Ausgang des Verfahrens offen Konzept > Bis 2030 sollen 40% der Elektrizität, 38% der Wärme sowie 15% der Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen stammen > Das zukünftige Gesetz zur Energiewende (loi relatif à la transition énergétique pour la croissance verte) soll den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechen: > Die bisherige Einspeisevergütung wird zum 31. Dezember 2015 abgeschafft für Anlagen größer 36 kva > Ein neues Instrument zum Ausgleich für Investitions- und Transaktionskosten wird zum 1. Januar 2016 eingeführt: Die Zusatzvergütung ( le complément de rémuneration ) > Die Einzelheiten werden per Rechtsverordnung festgelegt: Art n.f. Energiegesetz: Les conditions et modalités d application de la présente section sont déterminées par décret en Conseil d État. > Eine Aussage des Energieministers während der Parlamentsdebatte lässt auf ein System laufender Vergütungsprämien statt einmaliger Subvention im Voraus schließen In Frankreich wird eine neue Art der Einspeisevergütung eingeführt, die möglicherweise in einem Bieterverfahren vergeben wird, um sie EU-rechtmäßig zu halten Ablauf und Zeitplan > Parlamentsdebatten vom Oktober. Bisher geteilte Meinungen. Vielfältige Änderungen möglich 14

15 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 15

16 Neues Ausschreibungsverfahren in UK: Contracts for Difference ( CfD ) 1/2 Konzept > Ausschreibung von Verträgen zwischen der Low Carbon Contracts Company ( LCCC ) und dem jeweiligen Erzeuger mit einer Laufzeit von 15 Jahren, zuständig für die Umsetzung des Bewerbungsverfahrens ist allerdings National Grid > LCCC ist private company, owned by the Department of Energy and Climate Change (DECC), National Grid ist börsennotierter Netzbetreiber (privatisierter Staatskonzern, nun auch außerhalb UK tätig) Ablauf und Zeitplan > Vertragsinhalt: Ausgleich des Unterschiedsbetrages zwischen Referenzpreis und sogenanntem strike price > Das am 2. Oktober 2014 veröffentlichte Budget für die aktuelle Runde ist erheblich höher ausgefallen als ursprünglich geplant: In der aktuellen Ausschreibungsrunde werden für jedes Inbetriebnahmejahr bis zu 300m Pfund ausgeschrieben 1 > Nur wenn das jeweilige Gesamtbudget überschritten wird, kommt es zur Auktion; Auktionsmodus: pay-as-clear, neue Clearingpreise für jedes Jahr > Oktober 2014: Bewerbungsfrist > 18. November 2014: Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Runde > 3. Dezember 2014: Bewerbungsschluss für potentielle (verdeckte) competitive bids > 15. April 2015: Ende der ersten Runde > Echte Auktion nur in dem Fall, in dem das Budget ausgeschöpft wird > Dann aber Konkurrenz zwischen den dort aufgeführten Technologien > Insgesamt sehr komplexe Konstruktion mit verschiedenen Stakeholdern, die zu hohen Transaktionskosten führen wird? 1 Finale Budgetveröffentlichung für die aktuelle CfD-Runde und dazugehörige Explanaratory Note abzurufen unter: 16

17 Neues Ausschreibungsverfahren in UK: Contracts for Difference ( CfD ) 2/2 Besonderheiten Technologien nach > Pot 1: Onshore Wind > 5 MW, Solar Photovoltaik > 5 MW, Waste with CHP, Wasserkraft zwischen 5 und 50 MW, Landfill Gas und Sewage Gas > Pot 2: Offshore Wind, Wave, Tidal Stream, Advanced Conversion Technologies, Anaerobic Digestion, Dedicated biomass with CHP, Geothermal, Scottish islands onshore wind > Vorrangige Vergabe ( Minima budget ) in Höhe von 100 MW für Wellen- und Gezeitenkraftwerke. 10 MW davon sollen bereits in 2014 eingesetzt werden Teilnahmebedingungen > Niederschwellige bieterbezogene Voraussetzungen: eligible Generator ist jeder, der eine energiegewinnende Aktivität durchführt oder an einem solchen Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt ist > Projekte kleiner 5 MW sind ausgeschlossen > Eine NFFO oder RO Akkreditierung muss vorliegen > Vorliegen einer Anschlussvereinbarung > Vorliegen eines Planning Consent > Für Anlagen größer 300MW Zertifizierung der Regierung notwendig 17

18 CfDs: Strike Prices (angepasst) Stand: 02. Oktober

19 CfDs: Bewerbungsformular 1 (Auszug) Stand: 17. Oktober abrufbar unter 19

20 CfD-Ausschreibungsverfahren: Kritische Stimmen Stephen Hall, Sustainability Research Institute School of Earth and Environment University of Leeds This means that the CfDs are excellent for eliminating price uncertainty for successful projects, the auction allocation mechanism is absolutely terrible for early project development risk. Added to this auction risk is the uncertainty around the budget that will be announced each year for each auction round. Both of these factors have let Ernst & Young to downgrade the UK from number 6 to number 7 in their renewable energy country attractiveness index for September this year (Deutschland: Platz 3, Frankreich Platz 8, Polen Platz 27) 1 A further complicating factor \ is that projects up to 5MW are eligible to receive support under a feed in tariff scheme similar to the German EEG. The government is considering increasing the size of schemes community/co-operative groups can claim Feed in Tariff support for from 5MW to 10MW. The more I dig into this scheme the more it is clear that it would be almost impossible for new entrants to the market to make sense of or find the risk finance to participate in this scheme. Mandantenstimme Solarenergie Das hochkomplexe Regelwerk der CfD-Versteigerungen in Großbritannien wirkt stark abschreckend. Jedenfalls für Solarprojekte ist die Frage relevant, ob eine Auktion gegen die anderen Energieträger überhaupt sinnvoll ist. Zudem rechtfertigt der Aufwand selten den Nutzen. Möglicherweise werden wir uns in Zukunft deshalb auf den Markt unter 5 MW konzentrieren

21 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 21

22 In Polen liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor (1/2) Konzept Ablauf und Zeitplan > Einführung von Auktionen über den Preis pro MWh erzeugter Energie, die zu einer 15-jährigen Preisbindung ab Ersteinspeisung führen (Absolute Grenze: 2035). Auktionen finden mindestens einmal jährlich statt > Auktionsgegenstand ist eine bestimmte Stromliefermenge (in MWh über eine fünfzehnjährige Laufzeit) zu einem bestimmten Preis > Umsetzungsfristen (48 Monate nach Auktionsende; für Solar 24 Monate und Off Shore Wind 72 Monate ( commitment ) > Alternative zum aktuellen System des Zertifikatehandels auch für bisherige Anlagen, Koexistenz beider Fördersysteme > Jährlich bis zum 31. Oktober wird der Ministerrat die maximal zu versteigernde Menge sowie den maximal zu versteigernden Wert an Energie festlegen; außerdem werden jährlich Referenzpreise (Maximalpreise) für die Auktionen je nach Technologie vom Ministerrat festgesetzt > Projekte < 1MW, die erfolgreich bieten, profitieren von Versorgerverträgen mit erhöhtem Preis > Projekte > 1 MW veräußern ihren Strom am Markt und bekommen eine Ausgleichszahlung von einer staatlichen Gesellschaft > Das Gesetz befindet sich momentan in erster Lesung im polnischen Unterhaus und damit am Beginn des dreistufigen Gesetzgebungsprozesses > Die Verabschiedung des Gesetzes und due Durchführung der ersten Ausschreibung sind derzeit ab Januar 2016 geplant > Ähnlichkeiten zu den Contracts for Difference > Komplexität ebenfalls ähnlich hoch 22

23 In Polen liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor (2/2) Besonderheiten nach Technologien Teilnahmebedingungen > 25% der Mittel reserviert für Projekte kleiner 1 MW > Referenzpreise (Maximalpreise) variieren je nach Technologie und Projektgröße (Insbesondere konkurrieren Anlagen < 1MW nicht mit Anlagen > 1MW) > Für Niedrigeffizienzanlagen (< 4000MWh/MW/yr) wird eine eigene Maximalmenge bzw. ein eigener Maximalwert für Auktionen festgelegt, der in einer Stellungnahme des polnischen Windenergieverbands als europarechtswidrig zurückgewiesen wurde 1 > Für Offshore Windprojekte gilt eine verlängerte absolute Preisgrenze bis 31. Dezember 2014 > Nur neue Projekte oder neu modernisierte Projekte können am Bieterverfahren teilnehmen > Die planungsrechtlichen Genehmigungen sowie die Netzanschlussvereinbarung müssen vorliegen > Investment- und Zeitpläne müssen vorliegen > Bankgarantie/Kaution in Höhe von 30 PLN/kW > Schwierigkeiten für kleinere Entwickler wegen Präqualifizierungsanforderungen absehbar > Wettbewerb der Energieträger untereinander wird sehr kritisch gesehen

24 Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg: NFFO Auktionen in UK 1990 > Erfahrungen und Planung in Frankreich, Großbritannien und Polen > Frankreich > Großbritannien > Polen > Zusammenfassung und Überblick 24

25 Ländervergleich 1/3: Konzept Wettbewerb der Energieträger? Umsetzungsfristen Strafzahlungen Übertragbarkeit/Handelbarkeit des Zuschlags > Ja > Für existierende Anlagen: 2 Monate ab Auktionsende > Für neue Anlagen: 48 Monate ab Auktionsende 1 > Für Lieferunterschreitungen wird die Hälfte des für die Stromlieferungen vereinbarten Preises fällig > Der Zuschlag ist mit der Anlage verbunden. Die Anlage ist veräußerbar > Ja, insbesondere zwischen etablierten Technologien > Angebote werden für bestimmte Inbetriebnahmejahre abgegeben > non-delivery disincentive Geplanter Ausschluss aus zukünftigen Verfahren > CfDs sind handelbar > Details tba - Consultation bis 5. November 2 > Nein > 24 Monate ab Veröffentlichung der Auktionsergebnisse > /MW für Anlagen zw. 12 und 20 MW > für Anlagen größer 20MW > Betreiberwechsel möglich nach Inbetriebnahme (bisher auch vorher), aber Antrag notwendig 1 Für Solarenergie: 24 Monate, für Offshore Wind: 72 Monate 2 -regulations-consultation-on-non-delivery-disincentive-exemptions 25

26 Ländervergleich 2/3: Teilnahmebedingungen Notwendige Genehmigungen Netzanschlusszusage und/oder PPA erforderlich? Zivilrechtliche Sicherung (Bspw. Bidbond) Finanzkraftnachweis > planungsrechtliche Genehmigungen > Investment- und Zeitpläne > Anschlussvereinbarung > \ Bankgarantie/Kaution in Höhe von 30 PLN/kW > NFFO oder RO Akkreditierung > Anschlussvereinbarung > keine > keine > Planning Consent > Für Anlagen größer 300MW Zertifizierung der Regierung > Antrag der Baugenehmigung > Vielfältige Umweltund Risikoprüfung > ISO-Zertifizierungen > Erste Prüfung durch Netzbetreiber > für Anlagen kleiner 1 MW > /MW für Anlagen größer 1 MW > Bisher nur ehrenwörtliche Erklärung über ausreichende Finanzkraft 26

27 Ländervergleich 3/3: Besonderheiten für kleine Projekte Besondere Kapazitätssteuerung Freistellung vom Auktionsverfahren > 25% der festgelegten Kapazitäten für Anlagen kleiner 1 MW reserviert > keine > Vorrangige Vergabe der Kapazitäten in Höhe von 100MW für Wellen- und Gezeitenkraftwerke > Anlagen kleiner 5 MW > Bisher in Frankreich lediglich gezielte Auktionen > Separate Auktionen für Projekte größer und kleiner 250 kw 27

28 Links Frankreich > Ausschreibung PV 2013 mit Antragsformular, Begleitdokument und Ergebnissen: portant-sur-la-realisation-et-l-exploitation-d-installations-de-production-d-electricite-a-partir-de-l-energie-solaire-d-une-puissance-superieure-a- 250-kwc2 > Beispielhafter TED-Eintrag: > Studie des Deutsch-französischen Büros für erneuerbare Energien zu den Erfahrungen mit Ausschreibungen aus Frankreich: Ausschreibungen_Frankreich.pdf Großbritannien > Finale Budgetveröffentlichung für die aktuelle CfD-Runde und dazugehörige Explanaratory Note: > Übersichtsseite mit allen wichtigen Dokumenten zum aktuellen Stand der CfD-Umsetzung: > Bewerbungsformular: Polen > Übersicht der Rechtslage in Polen: > Polnische Energieregulierungsbehörde (eingeschränkter Zugriff in englischer Sprache möglich) mit dem aktuellen Entwurf des Gesetzesentwurfs des geplanten Erneuerbare Energien Gesetzes in polnischer Sprache: 28

29 Ihr Taylor Wessing Team Carsten Bartholl Partner, Hamburg > Corporate > Energy Carsten Bartholl leitet für Taylor Wessing die Industry Group Energy. Er berät bei Transaktionen und Finanzierungen vorwiegend im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie bei Investitionen in Technologien zur CO2- Vermeidung bzw. Reduzierung. Seine Tätigkeit umfasst auch die fortlaufende Beratung der jeweiligen Investitionsprojekte. Darüber hinaus berät Carsten Bartholl Unternehmen aus der Technologie- und aus der Medienbranche. Carsten Bartholl hat in Hamburg studiert und ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig. Zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen hat er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg gearbeitet. Muttersprache: Deutsch. Fließend in Englisch und Französisch. Kontaktdetails T: + 49 (0) E: c.bartholl@taylorwessing.com 29

30 Unsere Standorte Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers B-12 Jianguomenwai Avenue Chaoyang District Beijing T. +86 (10) Berlin Ebertstraße Berlin T. +49 (0) Bratislava Ω Panenská Bratislava T. +421(0) Brünn Ω * Dominikánské námĕstí 4/ Brünn T Brüssel Trône House 4 Rue du Trône 1000 Brüssel T. +32 (0) Budapest Ω Dorottya u. 1. III. em Budapest T. +36 (0) Cambridge 24 Hills Road Cambridge, CB2 1JP T. +44 (0) Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box Dubai, United Arab Emirates T (0) Düsseldorf Benrather Straße Düsseldorf T. +49 (0) Frankfurt Senckenberganlage Frankfurt a.m. T. +49 (0) Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai Hamburg T. +49 (0) Jakarta RHTLaw Taylor Wessing LLP Wisma 46 Kota BNI, 32nd & 41st Floor. Jl. Jend. Sudirman Kav. 1. Jakarta T. +62 (0) Kiew Ω Illinsky Business Center vul. Illinska Kiew T. +38 (0) Klagenfurt Ω * Alter Platz Klagenfurt T. +43 (0) London 5 New Street Square London EC4A 3TW T. +44 (0) London TechCity Shoreditch Business Centre 64 Great Eastern Street London EC2A 3QR Tel. +44 (0) München Isartorplatz München T. +49 (0) * Repräsentanzen Paris 42 avenue Montaigne Paris T. +33 (0) Prag Ω U Prasné brány 1 CZ Prag 1 T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road Shanghai T. +86 (0) Singapur RHTLaw Taylor Wessing LLP Six Battery Road #09-01, #10-01 Singapur T Wien Ω Schwarzenbergplatz Wien T. +43 (0) Warschau Ω ul. Mokotowska Warschau T. +48 (0) Ω TaylorWessing e n w c 30

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