E C K P U N K T E. Mobile Dienste für Eingliederungshilfen an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten LANDESHAUPTSTADT

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1 LANDESHAUPTSTADT E C K P U Mobile Dienste für Eingliederungshilfen an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten N K T E

2 Impressum: Herausgeber: Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit - Koordinationsstelle für Behindertenarbeit Redaktion: Petra Weber Fotos: IFB und Lebenshilfe Gestaltung: Rolf Rogat in Kooperation mit Wiesbaden Marketing GmbH Auflage: 500, Januar 2014 Druck: Druckerei Mailwurm GmbH, Wiesbaden

3 Eckpunkte zum Aufbau Mobiler Dienste für Eingliederungshilfen an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten. Aufgrund des kontinuierlichen Anstieges der Fallzahlen und der damit verbundenen Kostensteigerung seit Einführung der Einzelintegrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten wurde 2003 im Amt für Soziale Arbeit eine Prüfgruppe installiert, die sich mit dieser Thematik befassen sollte. Geprüft werden sollte dabei unter anderem, ob es zu dem starr reglementierten Integrationsplatz nach den Richtlinien der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz Alternativen gibt, die eine bedarfsgerechte und flexiblere Hilfe im Sinne der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem Sozialgesetzbuch Buch (SGB XII) darstellen können. Als Ziele wurden definiert: das Entwickeln alternativer Konzepte und Handlungsstrategien, die Realisierung von Wahlfreiheit dahingehend, dass jedes Kind mit Beeinträchtigung möglichst jede Kindertagesstätte besuchen kann sowie eine Kostenreduzierung ohne Einschränkung der qualitativen Versorgung. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfgruppe wurde entschieden, Eingliederungshilfen nach dem SGB XII für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten künftig in den unten beschriebenen Strukturen sicherzustellen: 1. Fallmanagement Für die Fallsteuerung und das Antragsverfahren bei ambulanten Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten wurden in der Koordinationsstelle für Behindertenarbeit des Amtes für Soziale Arbeit Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung (Fallbearbeitung auf der Grundlage von SGB XII in Verbindung mit SGB IX, Erstellung von Gesamtplänen, Bescheiderteilung, finanzielle Abwicklung etc.) angesiedelt. Die Beteiligten gingen zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Fallzahlen sich bei 200 pro Jahr einpendeln würden. Zur Bewältigung der mit diesem System verbundenen Aufgaben wurden zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt. Insgesamt ist die Arbeitsgruppe derzeit mit 2,75 Stellen für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, inklusive einer halben Leitungsstelle, besetzt. Diese zusätzliche Personalausstattung wird aus Einsparungen gedeckt. 1

4 1.1 Arbeitsweise und Auftrag des Fallmanagements Bevor einem Kind Eingliederungshilfe in einer Kindertagesstätte gewährt wird, stellt in der Regel diese Einrichtung fest, dass ein besonderer Förderbedarf besteht. Die Kindertagesstätte holt im Vorfeld, im Einvernehmen mit den Eltern, Fachberatung insbesondere zu pädagogischen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen ein, um zu eruieren, welche Leistung das Kind und/oder seine Familie benötig(t)en und welche davon die Kindertagesstätte selbst erbringen kann. Darüber hinaus können Hilfen aus anderen Hilfesystemen in Frage kommen, vor allem Leistungen der Krankenkassen (SGB V) oder der Jugendhilfe (SGB VIII). Soweit aufgrund einer vorliegenden oder drohenden Behinderung Leistungen nach dem SGB XII erforderlich erscheinen, reichen die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Eingliederungshilfe ( 53 SGB XII) beim Amt für Soziale Arbeit, Koordinationsstelle für Behindertenarbeit ein. Diesem Antrag ist, neben möglicherweise vorhandenen ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen, das Ergebnis der auf Initiative der Kindertagesstätte erfolgten Fachberatung beizufügen. Das Fallmanagement beurteilt, ob weitere Gutachten und Stellungnahmen z.b. vom Gesundheitsamt oder der Bezirkssozialarbeit einzuholen sind und veranlasst dies. Falls erforderlich, führt es darüber hinaus eigene weitere Recherchen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch. Das Fallmanagement entscheidet über den Antrag auf Eingliederungshilfe. Kommt es zu dem Ergebnis, dass eine ambulante Eingliederungshilfe erforderlich ist, werden die Ziele der Hilfe mit den Eltern, den Kindertagesstätten und ggfs. anderen am Hilfeprozess Beteiligten vereinbart und gemeinsame Hilfepläne / Gesamtpläne als Arbeitsgrundlage erstellt. Auf dieser Grundlage beauftragt es einen Mobilen Dienst für Eingliederungshilfen mit der Durchführung der Maßnahme. Die konkrete Ausgestaltung, inklusive der Festlegung des zeitlichen Umfangs, obliegt den Mobilen Diensten für Eingliederungshilfen. Eine Überprüfung des Maßnahmeverlaufs findet vorwiegend über regelmäßig vorzulegende Förderpläne/Entwicklungsberichte der Mobilen Integrationsdienste sowie Rückmeldung über besondere Ereignisse und einen Abschlussbericht, der die erzielten Ergebnisse dokumentiert, statt. Die Förderpläne/Entwicklungsberichte werden erstmalig ein halbes Jahr nach Beginn erstellt. Die Fortschreibung erfolgt dann einmal jährlich. Diese Förderpläne enthalten unter anderem Aussagen zum Entwicklungsstand, zur Zielerreichung und weiteren Maßnahmeplanung. Die Fallmanager/innen nehmen zudem nach Möglichkeit an den Förderplankonferenzen der Mobilen Integrationsdienste teil. Sie prüfen auf der Grundlage von Berichten oder bei auftretenden Problemen, ob Korrekturen in der Ausgestaltung der Maßnahme notwendig sind. Ggf. werden Fallkonferenzen einberufen und/oder Entscheidungen über Eingliederungshilfeleistungen verändert. 2

5 2. Mobile Dienste für Eingliederungshilfen Zwei freie Träger wurden mit dem Aufbau der Mobilen Dienste beauftragt, die die erforderlichen Eingliederungshilfen flexibel und bedarfsgerecht bereitstellen. 2.1 Struktur Bei den Mobilen Diensten stehen qualifizierte Fachkräfte unterschiedlicher Professionen zur Verfügung. Diese erbringen nach Beauftragung die erforderlichen Integrationsleistungen bedarfsgerecht in den jeweiligen Kindertagesstätten. Der Aufwand und die bisherigen Schwierigkeiten jeder einzelnen Kindertagesstätte, in jedem Einzelfall und nur für einen befristeten Zeitraum qualifiziertes Personal zu gewinnen, entfällt. Mit festen Arbeitsplätzen bei zwei Trägern eröffnet sich nun die Chance, für die anspruchsvolle Integrationsarbeit mit behinderten Kindern das dafür notwendige gut qualifizierte Personal zur Verfügung zu haben und langfristig zu binden. Mit Fachkräften, deren Arbeitsplätze unabhängig von der Ausgestaltung der Einzelfallhilfe gesichert sind, lässt sich die flexible Anpassung des zeitlichen Umfangs einer Einzelfallhilfe an den sich verändernden individuellen Bedarf eines Kindes viel leichter bewerkstelligen als mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Änderung des Hilfebedarfs gefährdet sehen. Bisherige unerwünschte Nebeneffekte, wie z.b. das unbedingte Festhalten an hohen Stundenzahlen, die Weiterführung einer Maßnahme, um eine gute Mitarbeiterin halten zu können u. ä., werden über die Struktur eines Mobilen Dienstes vermieden. Der Einsatz qualifizierter Integrationsfachkräfte trägerübergreifend in unterschiedlichen Kindertagesstätten bietet die Chance eines speziellen Wissenstransfers und wirkt so qualitätssichernd auf die Leistung der ambulanten Eingliederungshilfe. Davon profitieren die Kinder und ihre Familien. Diese Arbeitsstruktur bietet die Voraussetzung, differenzierte und individuell passende Hilfen anbieten zu können. 3

6 2.2 Leistungsangebot Individuelle Förderung: Orientierend an der Rahmenvereinbarung Integration und abhängig vom Behinderungsbild im Einzelfall sowie den im Hilfeplan beschriebenen Zielen werden unterschiedliche Leistungselemente und Maßnahmen durchgeführt: Aufbau und Stärkung von Grundfähigkeiten im lebenspraktischen Bereich z.b. bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege, beim Toilettengang und der Orientierung. Förderung der Entwicklung von sprachlichen, kognitiven, motorischen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten Einbeziehung der Eltern in den Hilfeprozess Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit externen Stellen und Einrichtungen (Therapeuten, Frühförderstellen, Ärzten, Kliniken, Pflegediensten etc.) Die Fördermaßnahmen können sowohl als Einzelförderung, in speziellen Kleingruppen als auch innerhalb der Kindergruppe erfolgen. 4

7 Pflegerische Unterstützungsleistungen: Wird in Ausnahmefällen zusätzliche Hilfe ausschließlich im pflegerischen und /oder beaufsichtigenden Bereich benötigt, sind nicht zwingend pädagogische Fachkräfte erforderlich, sondern hier können auch Hilfskräfte zum Einsatz kommen, die das Kind beispielsweise bei Ausflügen begleiten, es in der Selbstversorgung unterstützen, ihm beim Toilettengang helfen, es windeln, füttern usw. Elternarbeit: Das Zusammenleben mit einem behinderten Kind stellt Eltern oft vor besondere Herausforderungen, auch im Hinblick auf erzieherische Kompetenzen. Das Spektrum problematischer Haltungen reicht vom Nichtwahrhaben - wollen, Ignorieren, Überbehüten, Verwöhnen bis hin zum Überfordern. Eltern hier in ihrem erzieherischen Verhalten zu stärken, Sicherheit zu vermitteln, modellhaft adäquaten Umgang zu zeigen und einzuüben, beim Durchhalten notwendiger Fördermaßnahmen zu unterstützen, ist Ziel der Elternberatung. 5

8 Teamberatung: Die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf stellt an die Fachkräfte in Kindertagesstätten erhöhte Anforderungen. Sowohl die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in der Gruppe, die Integration spezifischer Fördermaßnahmen als auch die Kooperation mit anderen Beteiligten (Eltern, Frühförderung, Therapeuten usw.) erfordern besonderen Aufwand und Abstimmung. Hier können die Fachkräfte der Mobilen Dienste für Eingliederungshilfen das Team beraten. Sie bieten Hilfe bei und Anleitung von Planungsgesprächen in Bezug auf die Betreuung und Förderung des Kindes und die Elternarbeit an. Auch die Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von behindertengerechten Rahmenbedingungen in der Kindertagesstätte gehören dazu. (Siehe Tabelle unten) 2.3 Personelle Ausstattung Zur personellen Ausstattung der Mobilen Dienste für Eingliederungshilfen gehören derzeit: ErzieherInnen Dipl. SozialpädagogInnen HeilerziehungspflegerInnen Dipl. PädagogInnen ErgotherapeutInnen PhysiotherapeutInnen Kinderkrankenschwestern Dipl. SportpädagogInnen Dipl. Kunsttherapeutin Psychomotoriker SozialassistentInnen FörderschullehrerInnen PsychologInnen pädagogische Hilfskräfte Die Fachkräfte verfügen z.t. über Zusatzqualifikationen. Zudem haben alle MitarbeiterInnen der Mobilen Dienste die Möglichkeit an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, die intern regelhaft angeboten werden. 2.4 Finanzierung Die Mobilen Dienste für Integration erhalten pro bewilligter und durchgeführter Maßnahme eine fest vereinbarte Monatspauschale. Bei der Berechnung wurde von durchschnittlich 15 Wochenstunden pro Kind ausgegangen. 6

9 3. Evaluation Das Konzept zur Erbringung der Hilfe durch Mobile Dienste für Eingliederungshilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und die Umsetzung in der Praxis wurden erstmalig im Rahmen einer Lehrforschung im Sommersemester 2009 durch die Fachhochschule Frankfurt am Main (ISR) evaluiert. Das wesentliche Ergebnis dieser Evaluation war, dass bei Kind und Eltern mehr Hilfe ankommt. Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung werden nach eingehender Prüfung und soweit sie mit den Zielen und Aufgaben der Sozialhilfe vereinbar sind, kontinuierlich umgesetzt. 4. Aktueller Stand (11/2012) Standen die Kindertagesstätten diesem Modell anfangs überwiegend mit großer Skepsis gegenüber, steigt die Akzeptanz mit zunehmender Verbreitung und Professionalisierung der Mobilen Integrationsdienste. So finden mittlerweile in mehr Kindertagesstätten Integrationsmaßnahmen statt als vor der Einführung dieses Modells, obwohl die Fallzahl nur ca. halb so hoch ist. Derzeit werden 127 Kinder in 80 Kindertagesstätten versorgt. Weitere Informationen erhalten sie bei der Koordinationsstelle für Behindertenarbeit: Petra Weber Telefon Wolfgang Schüler Telefon Ellen Wilde Telefon

10 Mögliche Leistungen an die Kinder könnten sein: Entwicklungsbereiche Sorge für die eigene Person Kontakte mit anderen Fähigkeiten/Fertigkeiten einige Förder-/Hilfemaßnahmen im Kindergartenalltag Aufbau und Stärkung von Grundfähigketen, z.b. die der Nahrungsaufnahme, Köperpflege, Kommunikation durch: - zeigen, vormachen - einüben, es selbst zu tun - einüben, sich Hilfe zuholen - phasenweise Anforderungen modifizieren - kontrollieren - kompensieren Förderung der ganzheitlichen Entwicklung von sprachlichen, motorischen, emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch individuell auszugestaltende Angebote und Maßnahmen Im Bedarfsfall zusammen mit den Eltern notwendige medizinisch/ therapeutische Hilfen einleiten Ziele (beispielhaft) Das Kind kann möglichst eigenständig - den Toilettengang bewältigen - sich an-/ausziehen - essen und trinken - sich abgrenzen - sich schützen Das Kind - kennt Gruppenregeln, Regeln des Umgangs und setzt sie ein. - nimmt seine Empfindungen und Bedürfnisse wahr und kann sie vermitteln. - agiert eigenständig, nimmt angemessen Kontakt auf, geht auf Kontaktangebote ein. - Die Kinder der Gruppe sind für die besonderen Bedingungen des beeinträchtigten Kindes sensibilisiert und verhalten sich entsprechend. - Die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Sprache, Motorik, Kognition, Wahrnehmung, Emotion und Sozialverhalten sind den jeweiligen Möglichkeiten des Kindes entsprechend weiter entwickelt oder stabilisiert. - Die Teilhabe am Gruppengeschehen und alltag ist sichergestellt. 8

11 Mögliche Leistungen an die Eltern könnten sein: Lebensführungsbereiche einige Hilfe- und Beratungsleistungen Ziele (beispielhaft) Erziehung und Förderung Stärkung der elterlichen Kompetenzen durch - informieren, erläutern, beraten - sich vergewissern, überprüfen - anleiten, zeigen - es gemeinsam tun - eine Zeitlang vormachen - Die Eltern bringen ihr Kind regelmäßig in die Kindertagesstätte. - Sie führen Fördermaßnahmen selbst durch (z.b. Sprachübungen, Übungen zur Kommunika tion bei Hörbeeinträchtigungen - Sie erlangen eine sichere Einschätzung, um Über-/Unterforderung und Bevorzugung/ Benachteiligung innerfamiliär zu vermeiden. - Sie verfügen über geeignetes Spiel- und Beschäftigungsmaterial und setzen es ein. - Sie sichern eine stabile Alltagsstruktur durch Regelmäßigkeit, Routinen und Verlässlichkeit. - Sie erfahren Unterstützung bei der Schullauf bahnentscheidung. Schutz - Die Eltern sind sensibel für den besonderen Schutzbedarf, da ihr Kind möglicherweise nicht in der Lage ist Gefahren altersgemäß selbst einschätzen zu können. Integration in das soziale Umfeld - Die Eltern sind in der Lage Selbsthilfegruppen zu nutzen, sofern dies sinnvoll erscheint. - Sie nehmen mit ihrem Kind Angebote im sozialen Umfeld wahr. (Spielplatzbesuche, Einladung anderer Kinder, Kindergeburtstage feiern etc.) 9

12 Mögliche Leistungen an die Kindertagesstätten könnten sein: Die Kindertagesstätten erhalten Informationen über Behinderungsbilder, Auswirkungen und Anforderungen im Alltag Die Mobilen Dienste bringen Ideen zur (Um-)Gestaltung des KT-Alltages ein, so dass Integration begünstigt wird: z.b. Spielideen, Materialien, Regeln, Raumgestaltung etc. Die Erzieherinnen erfahren Beratung und Anleitung hinsichtlich der besonderen Anforderungen, die im KT-Alltag zu erfüllen sind (z.b. im Versorgungsbereich, im Bereich der Erziehung und Förderung) Es wird kollegiale Fall- und Teamberatung angeboten. weitere Leistungen: Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit am Hilfeprozess beteiligten externen Stellen und Einrichtungen: Frühförderstellen, Therapeuten, Ärzten etc. 10

13 11

14 12 Notizen

15 Notizen 13

16 Herausgeber: Amt für Soziale Arbeit Konradinerallee Wiesbaden Gestaltung: Rolf Rogat in Kooperation mit Wiesbaden Marketing GmbH Foto: Rolf Rogat Druck: Druck-Center der Landeshauptstadt Wiesbaden Auflage: 500, Dezember 2013

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