1. Einleitung. Vgl. Eckardt, M. (2002), S. 15. Vgl. Krieger, F. (2006), S. 2. Vgl. GDV (2007), S. 56.
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- Kristin Giese
- vor 8 Jahren
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1 1. Einleitung Industrieversicherungsmärkte unterscheiden sich in der Praxis deutlich von Privatversicherungsmärkten. Beispielsweise ist die Risikosituation eines Industrieunternehmens oder eines Gewerbebetriebs wesentlich komplexer als die eines Privatkunden. Dies hat zur Folge, dass auch die angebotenen Versicherungsverträge individueller auf die Bedürfnisse eines Versicherungsnehmers zugeschnitten werden. Außerdem ist festzustellen, dass auf dem Industrieversicherungsmarkt auf Grund der Komplexität der Risikolandschaft sowie existierender Kapazitätsbeschränkungen ein Großteil der Kunden die eigene Risikosituation nicht richtig einordnen kann. Deshalb und wegen der erwähnten starken Produktdifferenzierung der Anbieter kommt Versicherungsmaklern auf Grund ihres guten Marktüberblicks eine zentrale Rolle zu. Dabei übernehmen diese sowohl die Analyse der notwendigen Versicherungsdeckung für den Kunden, als auch die anschließende Suche nach einem passenden Versicherer. Zusätzliche Aufgaben sind häufig die Verwaltung der vermittelten Versicherungsverträge und die Zahlungsabwicklung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Des Weiteren bieten sie aber auch häufig Unterstützung bei Maßnahmen der technischen Schadenverhütung oder sogar eine umfassendere Unternehmensberatung an. 1 Dadurch ist hier die Bedeutung der Intermediäre substanziell größer als im Privatkundengeschäft der Versicherungsmärkte. 2 Es agieren des Weiteren auf dem Markt für Privatversicherungen aktuell 643 Versicherungsunternehmen, davon 231 Schaden- und Unfallversicherer 3, während lediglich 15 Industrieversicherungsunternehmen in Deutsch Vgl. Eckardt, M. (2002), S. 15. Vgl. Krieger, F. (2006), S. 2. Vgl. GDV (2007), S
2 land existieren. 4 Dies führt dazu, dass sich die Wettbewerbssituation anders darstellt. Während der Privatversicherungsmarkt tendenziell ein Polypol ist, findet man auf dem Industrieversicherungsmarkt oligopolistische Strukturen wieder. Diese Unterschiede geben Anlass zu einer näheren Untersuchung der wettbewerblichen Strukturen des Marktes für Unternehmensversicherungen und des Einflusses von Versicherungsmaklern auf diesen Markt. Zusätzlich geben ebenfalls aktuelle Vorgänge, die sowohl führende Versicherungsunternehmen als auch Versicherungsmakler betreffen, Anlass zu einer näheren Betrachtung der Strukturen der Industrie- und Rückversicherungsmärkte. Insbesondere mögliche existierende Anreize zur Anbieterkollusion sind dabei von Interesse. So wurde beispielsweise im Oktober 2004 durch den New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer ein Verfahren gegen mehrere amerikanische Industrieversicherer und Makler sowie einige ihrer Vorstände eröffnet. 5 Speziell wurde dem damals weltgrößten Versicherungsmakler vorgeworfen, seit Ende der 1990er Jahre in Absprache mit einigen Versicherern so genannte contingent commissions in Höhe von mehr als 1 Milliarde US$ erhalten zu haben. 6 Diese Vergütungsart entspricht einer zusätzlichen Provision, die auf der Erreichung im Voraus vereinbarter Ziele basiert. Sie ist vom Versicherer an den Vermittler zu zahlen. Im Gegenzug habe das Maklerunternehmen den beteiligten Versicherern zusätzliches Geschäft vermittelt und somit den Preiswettbewerb ausgehe Vgl. Schmidt-Kasparek, U. (2006), S. 40. Vgl. u.a. Spitzer, E. (2004a) und Ruquet, M. (2004). Allein im Jahr 2004 sollen mehr als 800 Millionen US$ gezahlt worden sein, was circa 50 % des Gesamtumsatzes entspricht. Vgl. Cherry, T.R. und U. Löffler (2005). 2
3 belt. 7 Dazu sollen die beteiligten Versicherungsunternehmen dem Versicherungsmakler teilweise überhöhte Angebote präsentiert haben, um die Versicherungsnehmer in dem Glauben zu lassen, dass sie das für sie günstigste Produkt bekommen. 8 Wie genau diese Absprachen funktionierten, lässt sich anhand einiger s und Briefe, die im fraglichen Zeitraum von beteiligten Unternehmen versendet wurden, noch besser erkennen. 9 Die Absprache von Prämienhöhen, um einem bestimmten Unternehmen das Geschäft zu sichern, stand dabei im Mittelpunkt. Dieses Vorgehen zeigen beispielhaft folgende Auszüge: "[...] Broker said [ ] came in around 750K & wanted us to quote around 900K." "I will outline below the leading programs [ ]. I want to present a [ ] program that is reasonably competitive, but will not be a winner." "[ ] requested we increase premium to $1.1M to be less competitive, so [ ] does not loose the business." Um den Kunden zu suggerieren, dass sie tatsächlich die günstigste Deckung erhalten, nahmen an den Vertragsverhandlungen auch Mitarbeiter derjenigen Versicherer teil, die die erhöhten Angebote präsentiert hatten. Dass es sich dabei nicht um ernsthaft gemeinte Offerten handelte, zeigt folgendes Zitat: "[...] requests a body at the rescheduled meeting. He says he just needs a live body. Anyone from New York office would do. Given recent activities, perhaps you can send someone from your janitorial staff preferably a recent hire from the U.S. Postal service." Vgl. Spitzer, E. (2004b). Vgl. u.a. Wade, R. (2005). Die namentlichen Nennungen beteiligter Unternehmen wurden vom Verfasser entfernt. Zu den aufgeführten Zitaten vgl. Anhang zur Klageschrift des New Yorker Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer. Spitzer, E. (2004c). 3
4 Die Folge der oben genannten Ermittlungen war einerseits, dass die beteiligten Maklerunternehmen Strafen in Höhe von insgesamt 1,04 Milliarden US$ zahlen und mehrere Vorstandsmitglieder zurücktreten mussten und andererseits, dass einige Versicherungsunternehmen zunächst völlig auf die Zahlung von contingent commissions verzichteten. 10 Auch der deutsche Industrieversicherungsmarkt blieb vom Verdacht nicht verschont, Absprachen getroffen zu haben. Das Bundeskartellamt ermittelte einige Male gegen unterschiedliche Industrieversicherungsunternehmen und Branchenverbände. 11 Im Mittelpunkt standen dabei vorwiegend die so genannten Prämienrichtlinien, die vom Verband deutscher Sachversicherer regelmäßig herausgegeben werden. Vorwürfe waren beispielsweise, dass einige Versicherer diese Richtlinien gegenüber ihren Kunden als verbindliche Vorschriften dargestellt und dadurch den Preiswettbewerb ausgehebelt hätten. Speziell diese Verfahren sollen im Verlauf der vorliegenden Arbeit näher untersucht werden. Deshalb werden die Ermittlungen des Bundeskartellamtes in Kapitel detailliert dargelegt. Auf Grund dieser Ermittlungsverfahren und der zuvor dargestellten Komplexität der Struktur des Industrieversicherungsmarktes stehen unter anderem die folgenden Fragestellungen im Mittelpunkt dieser Arbeit: Lassen sich aus der Struktur oligopolistischer Versicherungsmärkte, wie zum Beispiel dem Industrieversicherungsmarkt, Gründe für mögliche Anreize zur Anbieterkollusion herleiten? Welche Rolle spielt dabei die Wahl der Vertragsbedingungen der Anbieter? Vgl. I I I (2005). Vgl. u.a. Bundeskartellamt (1977), Bundeskartellamt (1983), Bundeskartellamt (1985), Bundeskartellamt (1993), Bundeskartellamt (2003). 4
5 Welchen Einfluss haben unabhängige Versicherungsvermittler auf die Intensität des Preis- und Bedingungswettbewerbs der Anbieter und die Wohlfahrt in Versicherungsmärkten? Gibt es explizit Möglichkeiten für die Makler, eine Fehlberatung durchzuführen, Kunden also einem Versicherungsunternehmen zu vermitteln, das nicht das für sie am besten passende Produkt im Portefeuille hat? Welche Vorteile bietet die vorherrschende Provisionierung, bei der der Vermittler vom Versicherer bezahlt wird gegenüber einer Beratungsgebühr, die der Auftrag gebende Kunde entrichtet? Der zuletzt aufgeführte Punkt führt direkt zu einer weiteren Fragestellung, der in dieser Arbeit nachgegangen werden soll. Eine Sektorenuntersuchung der Kommission der europäischen Union im Bereich der Unternehmensversicherung zielt aktuell unter anderem auf die Vergütungsstrukturen auf diesen Märkten ab und untersucht, inwiefern insbesondere die mangelnde Transparenz der Vergütung von Versicherungsvermittlern den Preiswettbewerb auf diesem Markt behindert. 12 Als mögliche Folge aus dieser Untersuchung wird das vollständige Verbot von Courtagezahlungen an Versicherungsmakler erwartet 13 oder die Untersagung der Gewährung von Sondervergütungen, wie beispielsweise contingent commissions, gefordert 14. Diese potentiellen EU-übergreifenden Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen für die Vergütung unabhängiger Versicherungsvermittler sind schon aus Spanien 15 und einigen skandinavischen Ländern 16 bekannt. Das Verbot jeglicher Courtagezahlungen an Versicherungsmakler und der Übergang auf eine Honorarberatung führten aber beispielsweise in Finnland und Vgl. EU-Kommission (2007). Vgl. Glück, M.J. (2007b). Vgl. DVS (2007), S. 5. Vgl. Engelhardt, R. (2007a), S Vgl. Surminski, M. (2007), S
6 Dänemark zu einem Rückgang der Makleranzahl von 50 %. 17 Aus diesem Grund soll in der vorliegenden Arbeit ebenfalls analysiert werden, ob es eine theoretische Erklärung für diesen Rückgang gibt. Dabei wird insbesondere untersucht, in welchem Umfang die Existenz uninformierter Kunden und das gewählte Vergütungssystem Auswirkungen auf die Profitabilität von Maklern auf Versicherungsmärkten besitzen. Der Gang der Untersuchung gestaltet sich wie folgt: Zunächst werden im folgenden zweiten Kapitel einige für das weitere Verständnis der Arbeit notwendige theoretische Grundlagen zu den Bereichen Versicherungsvertrieb und Vergütungsstrukturen dargelegt und der deutsche Industrieversicherungsmarkt sowie die Ermittlungen des Bundeskartellamtes charakterisiert. Anschließend befasst sich das dritte Kapitel mit den Fragen, welchen Einfluss unabhängige Versicherungsvermittler auf die Wohlfahrt in oligopolistischen Versicherungsmärkten besitzen, wie ihre Existenz den Wettbewerb zwischen den Industrieversicherungsunternehmen beeinflusst und möglicherweise Kollusionsanreize verstärkt und welche Auswirkungen die Wahl des Vergütungssystems auf eine potentielle Koalition hat. Das vierte Kapitel analysiert die Frage, ob eine Fehlberatung durch Versicherungsmakler stattfinden kann. Ob also Makler Anreize besitzen, absichtlich einem Konsumenten nicht das am besten passende Produkt zu vermitteln. Zudem soll geklärt werden, unter welchen Bedingungen eine solche Falschberatung auf Industrieversicherungsmärkten tatsächlich auftreten kann. Im darauf folgenden fünften Kapitel wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auf den betrachteten Märkten heterogene Produkte angeboten werden. 17 Vgl. Surminski, M. (2007), S
7 Es wird die Möglichkeit einer Produktdifferenzierung der Anbieter eingeführt und untersucht, inwiefern sich die Marktstrukturen in diesem Fall ändern und welche Rückwirkungen dies auf die Existenz der Versicherungsvermittler besitzt. Das sechste Kapitel betrachtet schließlich die Fragestellung, welche Implikationen ein mangelndes Risikobewusstsein der uninformierten Konsumenten für den Markt besitzt. Insbesondere interessiert dabei die Frage, ob dies die Profitabilität von Versicherungsmaklern beeinflussen kann. 7
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