> Lärmbelastung in der Schweiz
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1 > Umwelt-Zustand > Lärm > Lärmbelastung in der Schweiz Ergebnisse des nationalen Lärmmonitorings SonBase
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3 > Umwelt-Zustand > Lärm > Lärmbelastung in der Schweiz Ergebnisse des nationalen Lärmmonitorings SonBase Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2009
4 Impressum Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Autoren Kirk Ingold, Abt. Lärmbekämpfung, BAFU Micha Köpfli, LCC Consulting, Zürich Datenbereitstellung PLANTEAM GHS AG, Sempach-Station Begleitung BAFU Laurent Cosandey, Abt. Lärmbekämpfung, BAFU Fredy Fischer, Abt. Lärmbekämpfung, BAFU Urs Walker, Abt. Lärmbekämpfung, BAFU Redaktionelle Bearbeitung Gregor Klaus, Wissenschaftsjournalist Zitiervorschlag BAFU 2009: Lärmbelastung in der Schweiz. Ergebnisse des nationalen Lärmmonitorings SonBase. Umwelt-Zustand Nr Bundesamt für Umwelt, Bern: 62 S. Korrektorat Jacqueline Dougoud Gestaltung Ursula Nöthiger-Koch, Uerkheim Titelbild SonBase 2008, BAFU Download PDF (eine gedruckte Fassung ist nicht erhältlich) Code: UZ-0907-D Diese Publikation ist auch in französischer, italienischer und englischer Sprache erhältlich (UZ-0907-F, UZ-0907-I, UZ-0907-E). BAFU 2009
5 > Inhalt 3 > Inhalt Abstracts 5 Vorwort 7 Überblick 8 1 Den Lärm flächendeckend überwachen Was ist Lärm? Die Auswirkungen von Lärm Gesundheitliche Auswirkungen Soziale Auswirkungen Kosten Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Lärmschutz SonBase: Den Lärm in der Schweiz sichtbar machen Grundmechanismen und Datengrundlage Räumliche Gliederung und statistische Kennzahlen Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Lärmbelastete Arbeitsplätze Lärmsituation in der Schweiz gemäss WHO- Standards 52 3 Ausblick Prognosen Das Potenzial von SonBase Erhöhung der Genauigkeit Perspektiven 58 Verzeichnisse 60 Abbildungen 60 Tabellen 61 Literatur 61 2 Lagebericht Lärmbelastung durch den Strassenverkehr Lärmbelastete Fläche Lärmbelastete Personen Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Arbeitsplätze Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr Lärmbelastete Fläche Lärmbelastete Personen Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Lärmbelastete Arbeitsplätze Lärmbelastung durch den zivilen und militärischen Flugverkehr Lärmbelastete Flächen Lärmbelastete Personen Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Lärmbelastete Arbeitsplätze Mehrfachbelastungen Lärmbelastung bei nutzungszonenunabhängigen Schwellenwerten Lärmbelastete Fläche Lärmbelastete Personen 48
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7 > Abstracts 5 > Abstracts This report summarises the main findings obtained from the SonBase noise-monitoring tool. For the first time it is possible to provide comprehensive and scientifically based data concerning the current extent of noise pollution in Switzerland. The database records data from the three main noise sources in Switzerland (road, rail and air traffic), as well as the surfaces, private households, buildings, workplaces exposed to noise. Despite intensive efforts aimed at combating noise, numerous people remain exposed to noise emissions above the legally specified maximum levels. It is therefore essential to further intensify efforts to protect the population against noise pollution. Keywords: Noise pollution road traffic noise railway noise aircraft noise noise map SonBase World Health Organisation (WHO) Der Bericht fasst die wichtigsten Resultate des Lärm-Monitorings SonBase zusammen. Zum ersten Mal können wissenschaftlich fundierte und flächendeckende Aussagen zum Ausmass der aktuellen Lärmbelastung in der Schweiz gemacht werden. Erfasst wurden die drei Hauptlärmquellen Strassen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie die vom Lärm betroffenen Flächen, Personen, Wohnungen, Gebäude und Arbeitsplätze. Trotz grosser Anstrengungen bei der Bekämpfung des Lärms sind viele Menschen Lärmimmissionen über den gesetzlichen Belastungsgrenzwerten ausgesetzt. Die Anstrengungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm müssen deshalb verstärkt werden. Stichwörter: Lärmbelastung Strassenverkehrslärm Eisenbahnlärm Fluglärm Lärmkarte SonBase WHO Le rapport récapitule les principaux résultats de SonBase, base de données SIG pour le monitoring du bruit. C est la première description à l échelle nationale de l ampleur de l actuelle pollution sonore en Suisse. Le rapport couvre les trois sources majeures de bruit, la circulation routière, le trafic ferroviaire et le trafic aérien, ainsi que les récepteurs du bruit: surfaces, personnes, logements, bâtiments et places de travail soumis au bruit. En dépit des grands efforts déployés en matière de lutte contre le bruit, trop de personnes sont exposées à des immissions supérieures aux valeurs limites légales. Il faut donc renforcer la protection de la population contre le bruit. Mots-clés: pollution sonore bruit de la circulation routière bruit du trafic ferroviaire bruit du trafic aérien carte du bruit SonBase OMS Il rapporto riassume i risultati più importanti del sistema di monitoraggio del rumore SonBase. Per la prima volta è stato possibile illustrare in modo scientifico e ampio lo stato attuale dell inquinamento fonico in Svizzera. La ricerca si è concentrata sulle tre fonti di rumore principali, ossia la strada, la ferrovia e l aviazione, come pure su superfici, persone, abitazioni, edifici e posti di lavoro colpiti dal rumore. Nonostante i notevoli sforzi compiuti nella lotta contro i rumori, vi è tuttora un elevato numero di persone esposte a immissioni foniche superiori ai valori limite fissati dalla legge. L impegno a proteggere la popolazione dal rumore deve pertanto essere rafforzato. Parole chiave: Inquinamento fonico rumore del traffico stradale rumore del traffico ferroviario rumore del traffico aereo carta dei rumori SonBase OMS
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9 > Vorwort 7 > Vorwort Ruhe ist ein wertvolles Gut. Ihre Verfügbarkeit ist aber nicht mehr überall und zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Immer häufiger belastet der Mensch durch seine Aktivitäten die Umwelt mit Lärm. Damit wird die Ressource Ruhe zu einem zunehmend knappen und deshalb auch besonders schützenswerten Gut. Der vorliegende Bericht gibt erstmals Aufschluss über das Ausmass der Lärmbelastung in der Schweiz. Die Resultate sind bedenklich: Rund 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz sind tagsüber schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Zahlreiche Karten und Abbildungen zeigen, wo die «Lärmhotspots» liegen und wer die Verursacher der Lärmbelastung sind. Leider gilt Lärm noch immer als notwendiges Übel unseres Lebensstandards. Die Wirkung von Lärm auf unser seelisches und soziales Wohlbefinden wird deshalb noch immer bagatellisiert. Immer mehr Studien zeigen aber, dass sich der Mensch nicht an Lärm gewöhnt. Übermässiger und chronischer Lärm macht auch körperlich krank. Die Folgen reichen von Schlafstörungen über Bluthochdruck bis hin zum Herzinfarkt. Lärm verursacht zudem Kosten in Milliardenhöhe. Neben den Gesundheitskosten zählt dazu vor allem der Wertverlust von Wohneigentum. Die Lärmbekämpfungsstrategie in der Schweiz basiert auf drei grundlegenden Prinzipien: Massnahmen an der Quelle, Vorsorge und Sanierung. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung. Trotz zahlreicher Massnahmen zur Sanierung von Strassen und Bahnen bleibt Lärm ein flächenhaftes Problem. Die bisher realisierten oder geplanten Massnahmen gewährleisten zwar einen minimalen Schutz, sind aber noch nicht ausreichend. Ziel der Lärmbekämpfung ist es, die übermässige Lärmbelastung auf ein gesundheitlich verträgliches Mass zu reduzieren und heute noch ruhige Gebiete soweit als möglich zu schützen und vor lästigen Lärmbelastungen frei zu halten. Gérard Poffet Vizedirektor Bundesamt für Umwelt (BAFU)
10 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU > Überblick Lärm ist unerwünschter Schall, der die Betroffenen physisch, psychisch und sozial beeinträchtigen kann. Chronischer und übermässiger Lärm ist ein Gesundheitsrisiko, mindert die Wohnqualität und Standortattraktivität der betroffenen Gebiete und verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten. Für die Schweiz wurde erstmals flächendeckend berechnet, welches Ausmass die Lärmbelastung aus den drei Quellen Strassenverkehr, Eisenbahnen und Flugverkehr angenommen hat. Die Lärmberechnungen und Auswertungen wurden für die Gesamtschweiz, für Städte und Agglomerationen sowie für den ländlichen Raum durchgeführt. Die Beurteilung des Lärms erfolgte 1. gemäss den geltenden Grenzwerten der Lärmschutz-Verordnung (LSV), 2. anhand tieferer Schwellenwerte (absolute Dezibel-Klassifizierung), 3. anhand der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, welche die generelle Schädlichkeit und Störwirkung von Lärm auf die Menschen berücksichtigen.
11 > Überblick 9 Strassenverkehrslärm > Der Strassenverkehr ist die bedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Er verursacht einen flächenhaften Lärmteppich, der sich über grosse Teile der Schweiz ausbreitet. > Von der Landesfläche sind am Tag 175 km² und in der Nacht 110 km² von hohen Strassenverkehrslärmimmissionen betroffen. > Rund 1,2 Millionen Menschen sind tagsüber schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt (Abb. 1). Das sind 16 % aller Schweizerinnen und Schweizer. > Die Lärmbelastung sinkt während der Nacht (Abb. 1). Vor allem das Nachtfahrverbot für schwere Lastwagen wirkt sich positiv auf die Lärmbelastungen aus. Dennoch bleibt der Strassenverkehr während der Nacht die dominante Lärmquelle: Rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ( Personen) sind nachts schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt. > Rund Wohnungen sind am Tag von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen, das sind 17% des Wohnungsbestands in der Schweiz (Abb. 1). In der Nacht sind immer noch Wohnungen belastet (10 % aller Wohnungen). > Über Gebäude werden am Tag mit schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm beschallt (Abb. 1). Das sind 10 % aller Gebäude in der Schweiz. Nächtlichem Strassenverkehrslärm sind 6 % der Gebäude (knapp ) ausgesetzt. > Rund Arbeitsplätze sind mit übermässigem Strassenverkehrslärm belastet (Abb. 1). Das sind 12 % aller Arbeitsplätze in der Schweiz. Abb. 1 > Von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffene Personen, Wohnungen, Gebäude und Arbeitsplätze in der Schweiz Bewertungsgrundlage: Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) Anzahl Personen Wohnungen Gebäude Arbeitsplätze Tag Nacht
12 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Eisenbahnlärm > Der Eisenbahnlärm tritt entlang schmaler Lärmkorridore auf. > Von der Landesfläche sind 15 km² am Tag und 31 km² in der Nacht übermässig von Eisenbahnlärm belastet. > Im Vergleich zur flächenhaften Belastung durch den Strassenverkehrslärm sind wenige Menschen von Eisenbahnlärm betroffen, nämlich Personen am Tag und in der Nacht (Abb. 2). > Rund Wohnungen und 7000 Gebäude sind tagsüber übermässigem oder lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzt. In der Nacht steigen diese Zahlen auf bzw Damit sind in der Nacht doppelt so viele Wohnungen und Gebäude von übermässigem Eisenbahnlärm betroffen wie am Tag (Abb. 2). Dies ist in erster Linie auf den Güterverkehr zurückzuführen, der vor allem nachts abgewickelt wird. > Rund Arbeitsplätze sind mit übermässigem Eisenbahnlärm belastet. Das sind 0,7 % aller Arbeitsplätze in der Schweiz. Abb. 2 > Von schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm betroffene Personen, Wohnungen, Gebäude und Arbeitsplätze in der Schweiz Bewertungsgrundlage: Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) Anzahl Personen Wohnungen Gebäude Arbeitsplätze Tag Nacht
13 > Überblick 11 Fluglärm > Der Fluglärm konzentriert sich auf die beiden Landesflughäfen Zürich und Genf und den dazugehörigen Agglomerationen. > Die Daten zum Fluglärm wurden nicht nach gesetzlichen Grenzwerten ausgewertet. Zum einen existieren verschiedene Grenzwerte für Militärflugplätze und zivile Flughäfen, zum anderen stehen die Daten überwiegend in 5-dB Schritten (Isophonen 50 db(a), 55 db(a), 60 db(a) etc.) zur Verfügung, die gesetzlichen Grenzwerte liegen aber zwischen den vorgegebenen db(a)-grenzen, wie dies bei den Zivilflugplätzen der Fall sein kann (43 db(a), 47 db(a), 53 db(a) etc.). Eine Interpolation wäre theoretisch möglich, würde aber die tatsächliche Situation nicht präzise genug wiedergeben. Es wird von folgenden Werten ausgegangen > 60 db(a) am Tag beziehungsweise > 50 db(a) in der Nacht. > Am Tag liegen 150 km² im Bereich von über 60 db(a), das sind 0,4 % der Landesfläche. Dehnt man die Schwelle auf 50 db(a) und mehr aus, so kommen bereits 730 km² in einen kritischen Bereich. > In der Nacht werden über 180 km² mit Fluglärm von mehr als 50 db(a) beschallt. 120 km² liegen allein im Bereich von 50 bis 55 db(a). > Von erhöhtem Fluglärm am Tag sind rund 0,9 % der Gesamtbevölkerung ( Personen), 1 % der Wohnungen (30 000) und 0,6 % der Gebäude (7000) betroffen (Abb. 3). Die Fluglärmbelastung ist in der Nacht höher als am Tag. In der Nacht steigen diese Zahlen auf 1,3 % der Personen (95 000), 1,2 % der Wohnungen (42 000) und 0,9 % der Gebäude (10 000). > Bei einer um 5 db(a) geringeren Schwelle (55 db(a)) sind am Tag Menschen oder 3 % der Bevölkerung betroffen. > Rund Arbeitsplätze werden tagsüber mit über 60 db(a) beschallt. Abb. 3 > Von Fluglärm betroffene Personen, Wohnungen, Gebäude und Arbeitsplätze in der Schweiz Bewertungsgrundlage: Grenzwerte > 60 db(a) Tag, > 50 db(a) Nacht Anzahl Personen Wohnungen Gebäude Arbeitsplätze Tag Nacht
14 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Die räumliche Verteilung des Lärms > Besonders stark vom Lärm betroffen sind die Städte und Agglomerationen (Abb. 4): 85 % der am Tag von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffenen Personen leben in diesen Gebieten. Beim Eisenbahnlärm beträgt diese Zahl 90 %, beim Fluglärm sogar 95 %. > 85 % der von Strassenverkehrslärm betroffenen Wohnungen liegen in Städten oder Agglomerationen. Beim Eisenbahnlärm sind es 89 % und beim Fluglärm nahezu 100 %. > Die von schädlichem oder störendem Strassenverkehrs- und Eisenbahnlärm betroffenen Arbeitsplätze liegen zu über 90 % in den urbanen Zentren. Abb. 4 > Personen mit schädlicher oder lästiger Lärmbelastung in der Schweiz nach Siedlungstyp Bewertungsgrundlage: Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) für Strassenverkehrs- und Eisenbahnlärm, > 60 db(a) Tag, > 50 db(a) Nacht für Fluglärm Anzahl Strassenlärm (Tag) Strassenlärm (Nacht) Bahnlärm (Tag) Bahnlärm (Nacht) Fluglärm (Tag) Fluglärm (Nacht) Städte und Agglomerationen Ländlicher Raum
15 > Überblick 13 Raumplanung und Überbaubarkeit > In der Schweiz dürfen nach Bundesrecht Bauzonen aus Lärmschutzgründen nur noch ausgeschieden oder erschlossen werden, wenn die Planungswerte eingehalten werden (vgl. Kap. 1.3) oder diese Werte durch bauliche, planerische oder gestalterische Massnahmen eingehalten werden können. Hingegen dürfen Baubewilligungen für Neubauten oder wesentliche Änderungen von Gebäuden nur dann erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden (vgl. Kap. 1.3). Werden diese Lärmwerte überschritten, ist eine Baubewilligung nur zulässig, wenn das Gebäude gegen Lärm abgeschirmt wird oder wenn die lärmempfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden. > In der Schweiz sind am Tag 450 km² mit einem entsprechenden Lärmpegel aus dem Strassenverkehr belastet, welcher Einschränkungen für die Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen oder Baubewilligung nach sich zieht. In der Nacht sinkt dieser Wert auf 350 km². > Beim Eisenbahnlärm sind 35 km² am Tag und 55 km² in der Nacht betroffen. Abb. 5 > Von Lärm belastete Flächen mit Beschränkungen für die Überbaubarkeit und die Raumplanung nach Lärmart Bewertungsgrundlage: Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) km² Strassenlärm (Tag) Strassenlärm (Nacht) Bahnlärm (Tag) Bahnlärm (Nacht) Beschränkungen in Raumplanung Beschränkungen für Überbaubarkeit
16 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Mehrfach lärmbelastete Flächen > In einigen wenigen Gebieten überlagern sich die drei Hauptlärmquellen und generieren relevante Lärmbelastungen (pro Lärmart: Tag > 55 db(a), Nacht > 45 db(a)). Die betroffenen Gebiete befinden sich hauptsächlich in der Nähe der Landesflughäfen Zürich und Genf. Die dreifach belasteten Landesflächen weisen eine Ausdehnung von 3,7 km² am Tag und 1,8 km² in der Nacht auf. > Entlang vieler Bahnlinien mit parallel verlaufenden Strassen liegen Doppellärmbelastungen vor. Betroffen sind insgesamt rund 85 km² am Tag und 125 km² in der Nacht. Die am Tag von Strassen- und zusätzlich von Fluglärm übermässig belasteten Gebiete ergeben eine Fläche von rund 100 km². Die Situation bei Schwellenwerten von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts > 1,68 Millionen Menschen oder 23 % der Gesamtbevölkerung sind in der Schweiz tagsüber einer Belastung durch den Strassenverkehrslärm von mehr als 60 db(a) ausgesetzt. 24 % der Wohnungen und 13 % der Gebäude sind betroffen. In der Nacht sinken diese Zahlen auf 13 % der Bevölkerung, 14 % der Wohnungen und 8 % der Gebäude. > Die Anzahl der von Eisenbahnlärm Betroffenen beträgt tagsüber Personen. In der Nacht sind knapp Personen diesen Lärmimmissionen ausgesetzt. Die Situation nach den Empfehlungen der WHO > Die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO für Lärmwirkungen auf die Menschen betragen > 55 db(a) am Tag und > 45 db(a) in der Nacht. Mit diesen Empfehlungen kann der Handlungsbedarf im Bereich Lärmschutz im Sinne eines langfristigen strategischen Ziels quantifiziert werden. > Bei Anwendung dieser strengen Empfehlungen müsste angenommen werden, dass am Tag 3,5 Millionen Menschen oder fast 50 % der Gesamtbevölkerung der Schweiz von Strassenverkehrslärm beeinträchtigt werden. Das sind rund dreimal so viele Personen wie nach den massgebenden Belastungsgrenzwerten der Lärmschutz- Verordnung. > Beim Bahn- und Fluglärm liegen die entsprechenden Zahlen für den Tag bei bzw Personen. > In der Nacht sind laut WHO-Kriterien 2,8 Millionen Menschen problematischem Strassenverkehrslärm und Menschen problematischem Eisenbahnlärm ausgesetzt.
17 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen 15 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen Aus gesundheitlicher und ökonomischer Sicht ist übermässiger und chronischer Lärm heute eines der bedeutendsten Umweltprobleme in der Schweiz. Lärm ist in unserem Alltag praktisch allgegenwärtig. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat deshalb auf der Basis eines geographischen Informationssystems (GIS) erstmals flächendeckend die Lärmbelastung aus den drei Hauptverkehrsquellen Strassen, Bahn und Flugverkehr berechnet und die Lärmsituation in der Schweiz analysiert. Die systematische Bestandsaufnahme und die Überwachung des Lärms ist Teil der Lärmdatenbank SonBase. 1.1 Was ist Lärm? Wenn Schall als unangenehm und störend empfunden wird, bezeichnet man ihn als Lärm (Tab. 1). Das physikalische Mass für Lärm ist db. In db wird der Schalldruckpegel angegeben. Da das menschliche Ohr bei gleichem Schalldruck tiefe und hohe Töne als weniger laut empfindet als mittelhohe, werden die gemessenen Werte je nach Frequenz des Schalls korrigiert. Die meisten Länder verwenden zur Beschreibung des Lärms die so genannte A-Kurve, die es ermöglicht, das Dezibel als einheitliches Mass für alle Frequenzbereiche zu verwenden. Der Schalldruckpegel wird dann mit db(a) bezeichnet. Das Dezibel ist ein logarithmisches, also nicht lineares Mass. Eine Erhöhung eines gegebenen db(a)-wertes um 10 db(a) entspricht für die Hörempfindung des Menschen einer Verdoppelung der Lautstärke. Kommen zwei gleich laute Lärmquellen zusammen, erhöht sich der Pegel um 3 db(a).
18 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Tab. 1 > Schallpegel verschiedener Quellen bzw. an verschiedenen Orten Quelle, Situation, Ort db(a) Bemerkung Presslufthammer 130 Schmerzgrenze Flugzeug (> 100 t), Start Distanz: 100 m 110 Diskothek (Innenraum) 95 Gefahrengrenze Vorbeifahrender Personenzug Lastwagen (50 km/h, Distanz: 7,5 m) Hupe 85 Risikoschwelle Personenwagen (50 km/h, Distanz: 7,5 m) Angeregte Unterhaltung 65 Unbehaglichkeits- und Ermüdungsgrenze Unterhaltung 50 Personenwagen (Leerlauf, Distanz: 7,5 m) Ruhige Wohnung (Innenraum) Blätterrauschen Stille 0 Hörgrenze Messungen in db(a) geben den Schalldruckpegel nur zu einem bestimmten Zeitpunkt an und sagen nichts über die Dauer der Belastung aus. Diese ist aber mit entscheidend für die Störwirkung auf den Menschen. Deshalb wird ein Durchschnittswert, der so genannte Mittelungspegel oder energieäquivalente Dauerschallpegel L eq berechnet, der energetisch mit der tatsächlichen Belastung gleichwertig ist. Um den unterschiedlichen Störwirkungen verschiedener Lärmarten Rechnung zu tragen, kommen in der Schweiz verschiedene Pegel-Korrekturen, so genannte K-Werte zur Anwendung (Lärmschutz-Verordnung, Anhang). Der korrigierte Mittlungspegel heisst Beurteilungspegel (Lr). Dieser wird in der Schweiz für die Beurteilung der Lärmbelästigung oder des Störungsmasses nach gesetzlichen Grundlagen (Umweltschutzgesetz, Lärmschutz-Verordnung) benutzt.
19 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen Die Auswirkungen von Lärm Lärm hat vielfältige gesundheitliche, ökonomische und soziale Auswirkungen, deren Auftreten und Intensität grundsätzlich mit steigendem Schallpegel zunehmen. Tab. 2 gibt eine Übersicht der wichtigsten Auswirkungen. Tab. 2 > Die wichtigsten Auswirkungen von Lärm Physiologische Lärmwirkung Hörverlust Vegetative Funktionsstörungen Herz-Kreislauf Probleme Blutdruckerhöhungen Verringerung der Schlaftiefe Kopfschmerzen Soziale Lärmwirkung Kommunikationserschwerung Urteil über andere Menschen Nachlassen des Hilfsverhaltens Aggressionen Soziale Entmischung Quelle: BAFU 2002a Psychologische Lärmwirkung Belästigung Stress, Nervosität, Angespanntheit Niedergeschlagenheit Störung von Kommunikation Leistungsbeeinträchtigung Verärgerung Psychosomatische Symptome Ökonomische Lärmwirkung Miet- und Immobilienpreise Lärmschutzkosten Gesundheitskosten Produktionsausfälle Raumplanerische Kosten Gesundheitliche Auswirkungen Der alltägliche Lärm einer Strasse oder Bahnlinie kann dem Gehör zwar nichts anhaben, denn dauerhafte Hörschäden treten erst bei einer Beschallung von über 80 db(a) auf. Doch auch Lärm, der keine Hörschäden verursacht, hat gesundheitliche Auswirkungen (Tab. 3). Bei den psychischen Auswirkungen von Lärm handelt es sich meist um Belästigungen wie Konzentrationsstörungen, Beeinträchtigungen der Erholung und der Kommunikation, aber auch um Reaktionen wie Verärgerung oder Unwohlsein. Bei Lärmpegeln von über 60 db(a) erwachen die Menschen häufiger. Dadurch vermindert sich die Erholung im Schlaf. Die Folgen sind Ermüdung, Nervosität oder erhöhte Reizbarkeit. Chronischer und übermässiger Lärm macht krank Die körperlichen Gesundheitsfolgen betreffen das vegetative Nervensystem. Es kann zu einem Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg kommen, zu Stoffwechselstörungen und Stressreaktionen. Studien deuten darauf hin, dass chronische Lärmbelastungen das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen bis hin zum Herzinfarkt erhöhen. Körperliche Veränderungen treten oft auf, ohne dass dies bewusst wahrgenommen wird. So lassen sich bei Untersuchungen von Schlafenden hormonelle Veränderungen im Körper als Folge von Lärmeinwirkungen feststellen.
20 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Tab. 3 > Überblick über die durch den Lärm im Jahr 2005 verursachten verlorenen Lebensjahre sowie Krankheitsfälle Ischämische Herzkrankheiten: mangelnde Versorgung mit Blut: Herzinfarkt, Angina Pectoris etc. Die insgesamt 1087 verlorenen Lebensjahre (908 durch den Strassenverkehr bzw. 180 durch den Schienenverkehr) sind auf 133 frühzeitige Todesfälle zurückzuführen (110 bzw. 23) Ischämische Herzkrankheiten durch Lärm am Tag Bluthochdruck bedingte Krankheiten durch Lärm in der Nacht Strasse Schiene Summe* Strasse Schiene Summe* Anzahl verlorene Lebensjahre Anzahl verlorene Erwerbsjahre Anzahl Hospitalisationen (stationär) Anzahl Hospitalisationen (teilstationär) Anzahl Spitaltage (stationär) Anzahl verlorene Erwerbstage (nur stat. Spitaltage) Anzahl ambulante Behandlungen Tagesdosen Medikamente (in 1000 pro Jahr) Quelle: ARE und BAFU * Abweichungen von ± 1 sind rundungsbedingt Soziale Auswirkungen Bei den sozialen Auswirkungen müssen neben Kommunikationsstörungen (Unterbrechung von Gesprächen) vor allem die mit Lärm in Zusammenhang gebrachte Entmischungen in Siedlungsgebieten genannt werden. Tatsächlich gibt es Hinweise dafür, dass in der Nähe lärmiger Industrie- oder Verkehrsanlagen die Anteile allein stehender Personen, Rentner, Ausländer und Menschen im Bereich der Armutsgrenze besonders hoch sind. Eine Flucht vor dem Lärm ist nur finanziell gut gestellten Sozialgruppen möglich. Dies hat dazu geführt, dass die Lärmbelastung zu einem sozialen Umweltproblem geworden ist, welches zwar von allen verursacht wird, aber mehrheitlich von den finanziell Schwächeren ertragen werden muss. Lärm verstärkt die gesellschaftlichen Unterschiede und Ungleichheiten Kosten Wie die gesundheitlichen Auswirkungen werden auch die wirtschaftlichen Kosten des Lärms oft unterschätzt. Berechnungen haben gezeigt (ARE und BAFU 2008), dass die gesamten Lärmkosten des Landverkehrs im Jahr Millionen Franken betrugen. Die Kosten setzen sich aus den Gesundheitskosten und den Mietzinsausfällen zusammen. Bauten verlieren durch übermässigen Lärm an Wert. Dadurch sind die Wohnungsmieten in lärmbelasteten Gebieten tendenziell niedriger als in ruhigeren Wohnlagen. Aufgrund der Lärmschutz-Verordnung können bei Gebäuden und Grundstücken sogar Nutzungsbeschränkungen verfügt werden. Lärm verursacht Kosten in Milliardenhöhe Der Strassenverkehr ist für den Grossteil der Kosten verantwortlich (94 % oder 1101 Mio. CHF). Der Schienenverkehr verursacht 15-mal tiefere Kosten (74 Mio. CHF oder 6 %). Dies ist auf die deutlich geringere Lärmbelastung durch den Bahnverkehr zurückzuführen. Bei der Verteilung auf den Personen- und Güterverkehr wird deutlich, dass 70 % der Kosten durch den Personenverkehr verursacht werden.
21 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Lärmschutz Das Umweltschutzgesetz (USG) vom 7. Oktober 1983 hat zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, zudem frühzeitig zu begrenzen. Die Bevölkerung muss vor schädlichem und lästigem Lärm geschützt werden Der Bundesrat hat diese Vorschriften in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 weiter konkretisiert. Für die Beurteilung der Lärmbelastung ausgehend von Anlagen wie Strassen, Eisenbahnen, Flugplätzen, der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft, Schiessanlagen sowie von fest eingerichteten militärischen Schiess- und Übungsplätzen hat er darin drei unterschiedliche Belastungsgrenzwerte festgesetzt (Tab. 4): > Immissionsgrenzwerte: Die Immissionsgrenzwerte für Lärm sind so festgelegt, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. > Planungswerte: Die Planungswerte wurden für die Planung neuer Bauzonen und für den Schutz vor neuen lärmigen ortsfesten Anlagen festgelegt. Die Planungswerte sind um 5 db(a) strenger angesetzt als die Immissionsgrenzwerte. > Alarmwerte: Die Alarmwerte werden zur Beurteilung der Dringlichkeit von Sanierungen für Lärmimmissionen festgelegt. Sie liegen über den Immissionsgrenzwerten. Verschiedene Belastungsgrenzwerte Um nachts ein erhöhtes Mass an Ruhe zu gewährleisten, sind die Belastungsgrenzwerte in dieser Zeit (bei Verkehrsinfrastrukturanlagen dauert die Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr) tiefer angesetzt als am Tag (6 bis 22 Uhr). Daneben werden sie in Abhängigkeit der Lärmart (z. B. Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm) festgelegt. Um der Störungsempfindlichkeit unterschiedlich genutzter Gebiete Rechnung zu tragen, wurden vier Empfindlichkeitsstufen entwickelt (Tab. 4). Entsprechend der unterschiedlichen von der Raumplanung definierten Empfindlichkeit gelten für Erholungszonen strengere Belastungsgrenzwerte als beispielsweise für Industriezonen. > Empfindlichkeitsstufe I: Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich Erholungszonen. > Empfindlichkeitsstufe II: Zonen ohne störenden Betrieb, namentlich Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. > Empfindlichkeitsstufe III: Zonen mit mässig störenden Betrieben, namentlich Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) sowie Landwirtschaftszonen. > Empfindlichkeitsstufe IV: Zonen mit stark störenden Betrieben, namentlich Industriezonen. Erste Priorität des Lärmschutzrechts ist das Verhindern oder Vermindern von Lärmemissionen an der Quelle. Lärmmindernd wirken beispielsweise Temporeduktionen, lärmarme Strassenbeläge oder der Einsatz von emissionsärmerem Rollmaterial bei der Bahn. Wenn der Lärm an der Quelle nicht zu verhindern ist, kann er auf dem Ausbrei-
22 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU tungsweg bekämpft werden, beispielsweise durch den Bau von Lärmschutzwänden oder -wällen. Sind Emissionsbegrenzungen bei verbleibenden übermässigen Immissionen sowohl an der Quelle als auch auf dem Ausbreitungsweg unverhältnismässig oder stehen höhere Interessen entgegen, kann die zuständige Behörde den öffentlichen oder konzessionierten Anlagen Erleichterungen erteilen. Dies hat jedoch zur Folge, dass der betroffenen Bevölkerung vom Anlageninhaber Schallschutzmassnahmen (z. B. Schallschutzfenster) finanziert werden müssen. Tab. 4 > Grenzwertschema der Lärmschutz-Verordnung Das Beispiel bezieht sich auf den Strassenverkehrslärm. Beurteilungspegel Lr in db(a); Tag:= Uhr; Nacht:= Uhr. ES= Empfindlichkeitsstufe Empfindlichkeitsstufe Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht ES I ES II ES III ES IV SonBase: Den Lärm in der Schweiz sichtbar machen Trotz der erheblichen Auswirkungen des Lärms auf Gesundheit und Wirtschaft ist das Ausmass der heutigen Lärmbelastung in der Schweiz bisher kaum oder nur sporadisch in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten. Die Bagatellisierung des Lärms ist vor allem darauf zurückzuführen, dass dessen Auswirkungen nicht plötzlich und katastrophal, sondern schleichend und damit heimtückisch sind. Hinzu kommt, dass der Lärmschutz als teuer gilt und vor allem sozial schwächere Bevölkerungsgruppen betroffen sind, deren Einfluss auf die Politik eher gering ist. Die geringe Aufmerksamkeit, die dem Problem entgegengebracht wird, ist aber auch auf das lückenhafte Wissen über die Exposition und Belästigung der Schweizer Bevölkerung durch Lärm zurückzuführen. Eine einheitliche und quantitative schweizweite Bestandsaufnahme der Belastung durch die verschiedenen Lärmquellen sowie deren harmonisierte Bewertung, Analyse und visuelle Darstellung war bisher nicht möglich. Vorhandene Informationen basierten bisher auf Schätzungen und Hochrechnungen. Auch die Lärmbelastungskataster (LBK) für Strassen, Eisenbahnen und Flugplätze sowie die weiteren verfügbaren Daten dienten nur beschränkt dazu, ein umfassendes Bild über die Lärmsituation und deren Auswirkungen zu erhalten. Neben den rein nationalen Bedürfnissen werden flächendeckende Lärmdaten auch aufgrund der internationalen Zusammenarbeit benötigt. So ist mit dem Beitritt zur Europäischen Umweltagentur (EUA) und den Harmonisierungsbemühungen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) auch die EU-kompatible Erhebung und Ausweisung von Lärmdaten notwendig. Eine mögliche Harmonisierung mit der EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG führt dazu, dass flächendeckende Kartierungen
23 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen 21 der wichtigsten mit Lärm belasteten Gebiete sowie Informationen über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmbelastung in den einzelnen Staaten geliefert werden müssen. Im Jahr 2004 hat der Bund deshalb das Projekt SonBase initiiert, mit dem Ziel, eine gesamtschweizerische Lärmdatenbank aufzubauen, in der alle relevanten Daten und Informationen auf der Basis eines Geografischen Informationssystems (GIS) gespeichert und für Analysen verfügbar gemacht werden. Nach dreijähriger technischer Entwicklungszeit steht dem Bundesamt für Umwelt BAFU heute mit SonBase ein modernes und leistungsfähiges Berechnungsinstrument zur Verfügung, mit dem erstmals die Lärmbelastung aus dem Verkehr in der Schweiz systematisch und flächendeckend erfasst, analysiert und abgebildet werden kann. Dabei werden Grundlagen und Resultate für strategische und konzeptionelle Arbeiten im Bereich Lärm generiert und als räumliche Informationen, Berichte, Grafiken und Karten («Noise Mapping») zur Verfügung gestellt. Die Erhebung und Verarbeitung der lärmrelevanten Daten sind EUkompatibel. Mit SonBase wurde zudem eine Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen geschaffen. SonBase: Ein modernes und leistungsfähiges Berechnungsinstrument für ein Umweltmonitoring Grundmechanismen und Datengrundlage Ausführliche und detaillierte technische Informationen zu SonBase können der BAFU- Publikation SonBase - die GIS-Lärmdatenbank der Schweiz (BAFU 2009) entnommen werden, die zeitgleich mit dem vorliegenden Bericht veröffentlicht wird. In diesem Unterkapitel werden lediglich die Grundmechanismen und die Datengrundlagen kurz umrissen. Die Basis des Systems bilden die GIS-Komponenten mit einer Datenbank. Zur Lärmberechnung wird eine entsprechende Software eingesetzt. Als Lärmquellen sind in SonBase zurzeit der Strassen-, Eisenbahn- und Flugverkehr berücksichtigt. In SonBase werden aus den verfügbaren Grundlagendaten (z. B. Geobasisdaten, Statistikdaten, Verkehrsdaten) die Emissionen der Quellen berechnet. Abb. 6 zeigt das Vorgehen am Beispiel des Strassenverkehrs. Für spezielle Fragestellungen sind beliebige Simulationen und Szenarienrechnungen über Teilgebiete möglich.
24 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Abb. 6 > Berechnung des Strassenverkehrslärms im Rahmen von SonBase Die Lärmberechnungen im Rahmen von SonBase erfolgen mit einer entsprechenden Lärmberechnungssoftware. Dabei werden zuerst aus den verfügbaren Grundlagendaten (z. B. Verkehrsdaten) die Emissionen der Quellen im GIS berechnet (Strassenverkehrslärm). Anschliessend wird unter Einbezug des digitalen Höhenmodells die Ausbreitung des Lärms im Gelände und die resultierenden Lärmimmissionen ermittelt. Diese Lärmimmissionen wurden als «Hausbeurteilungen» (maximaler Lärmwert pro Haus) und als «Lärmraster» (10 x 10 m Auflösung) gespeichert. Hausbeurteilung Raster 2008 Bundesamt für Umwelt BAFU, ARE, ASTRA, BFS, Swisstopo (DV , DV ) Für den vorliegenden Bericht zur Lärmsituation in der Schweiz wurden alle bei den Schweizer Bundesämtern aktuell verfügbaren Daten verwendet. Da es sich um sehr heterogene Ausgangsdaten handelt und die Modellberechnungen umfangreich und sehr komplex sind, waren Anpassungen, Ergänzungen und teilweise auch Modellannahmen notwendig. Mit minimalen Datenergänzungen (Einsetzen von Defaultwerten bei fehlenden Grundlagen) konnte die Erstberechnung nun durchgeführt werden. Allerdings wurden nicht alle Resultate mit SonBase berechnet. Für die Ermittlung des Eisenbahnlärms wurden die Emissionen aus dem Emissionsplan 2015 des Bundesamtes für Verkehr BAV (Stand Dezember 2001) übernommen und die Immissionen daraus gerechnet. Für die Lärmbelastung durch den zivilen und militärischen Flugverkehr wurde die vorhandenen Lärmisophonen vom Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL übernommen (Stand 2006). Die statistischen Auswertungen wurden danach in SonBase duchgeführt. Aufgrund der systembedingten Unsicherheiten, können Daten und Resultate aus Son- Base heute nur für grossflächige statistische Aussagen verwendet werden. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass SonBase als nationales Monitoringinstrument die (lokalen) Lärmbelastungskataster nicht ersetzen kann. Diese verwenden genauere Grundlagendaten für die Lärmberechnungen (z. B. Vermessungsdaten, Verkehr, Bevölkerung, Topographie), die aber nicht flächendeckend, sondern nur punktuell oder lokal erhoben werden. In den kommenden Jahren werden die Grundlagedaten aktualisiert und damit SonBase laufend verbessert werden.
25 1 > Den Lärm flächendeckend überwachen Räumliche Gliederung und statistische Kennzahlen Gestützt auf die «Raumgliederung Schweiz» des Bundesamtes für Statistik (BFS) werden in SonBase statistische Analysen über verschiedene Teilgebiete der Schweiz durchgeführt. Für die Lärmbelastung in städtischen und ländlichen Gebieten wurden die Raumkategorien des BfS zusammengefasst (Abb. 7). Abb. 7 > Einteilung der Regionen Graue Flächen: Isolierte Städte, Kernstädte und Gemeinden der Agglomerationen; Rote Flächen: Ländliche Gemeinden Im vorliegenden Bericht wurden folgende statistische Kennzahlen zur Lärmbelastung in der Schweiz analysiert: > Flächen > Personen > Wohnungen und Gebäude > Arbeitsplätze
26 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Die Beurteilung des Lärms erfolgte nach verschiedenen Kriterien: 1. Gemäss den geltenden gesetzlichen Belastungsgrenzwerten der Lärmschutz-Verordnung (LSV): Diese berücksichtigen die schädlichen oder lästigen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit, die Dringlichkeit von Lärmsanierungen sowie raumplanerische und bauliche Einschränkungen aufgrund von übermässigem Lärm. Die Auswertungen zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr basieren zudem auf dem geltenden Emissionsplan 2015 (Eplan2015) des Bundesrates (Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen). Dieser nimmt die prognostizierten Bahnemissionen als Grundlage, welche nach erfolgter Rollmaterialsanierung und dem Abschluss der Lärmsanierungen für das Jahr 2015 gelten werden. Auf Grund des Eplan2015 werden auch die zu realisierenden baulichen Sanierungsmassnahmen bestimmt. Sie basieren auf Hochrechnungen der Verkehrsentwicklung sowie dem Rollmaterialeinsatz für das Jahr Massnahmen wie Lärmschutzwände sind (noch) nicht vollständig umgesetzt und somit nur teilweise in SonBase berücksichtigt. Im vorliegenden Bericht fehlen zudem die Daten von Privatbahnen. Beim Fluglärm wurde auf die Darstellung und Kommentierung von Grenzwertbetrachtungen verzichtet. Zum einen existieren verschiedene Grenzwerte für Militärflugplätze und zivile Flughäfen, zum anderen stehen die Daten überwiegend in 5-dB Schritten (Isophonen 50 db(a), 55 db(a), 60 db(a) etc.) zur Verfügung, die gesetzlichen Grenzwerte liegen aber teilweise zwischen diesen db(a)-grenzen, wie dies bei den Zivilflugplätzen der Fall sein kann (43 db(a), 47 db(a), 53 db(a) etc.). Eine Interpolation wäre theoretisch möglich, würde aber die tatsächliche Situation nicht präzise genug wiedergeben. 2. Anhand der nutzungszonen-unabhängigen Schwellenwerte von 60 db(a) (Tag) bzw. 50 db(a) (Nacht). 3. Anhand der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Sinne der Vorsorge empfohlenen nutzungszonen-unabhängigen Schwellenwerte von Lr = 55dB(A) am Tag, bzw. Lr = 45dB in der Nacht. Im folgenden Kapitel werden die wichtigsten Resultate zur schweizweiten Lärmbelastung pro Lärmart präsentiert. Detaillierter Resultate für die gesamte Schweiz sowie für die Städte und Agglomerationen und ländliche Gemeinden sind beim Bundesamt für Umwelt BAFU erhältlich und werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der BAFU- Homepage aufgeschaltet (
27 2 > Lagebericht 25 2 > Lagebericht Strassenverkehrslärm ist die dominante Lärmquelle in der Schweiz. 16 % der Bevölkerung oder 1,2 Millionen Personen sind am Tag schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen ausgesetzt. 90 % des störenden Strassenverkehrslärms konzentriert sich auf die Städte und Agglomerationen der Schweiz. Der Eisenbahnlärm breitet sich als linearer Lärmkorridor entlang des Schienennetzes aus. Von übermässigem Eisenbahnlärm sind in der Schweiz am Tag rund Personen betroffen. In der Nacht verdoppelt sich die Belastung durch den Schienenverkehr. Übermässiger Fluglärm belastet relativ wenige Gebiete in der Schweiz. Dennoch sind tagsüber rund Personen hohen Lärmbelastungen durch den Flugverkehr ausgesetzt. Der Fluglärm konzentriert sich auf die beiden Landesflughäfen Zürich und Genf und die dazugehörigen Agglomerationen. 2.1 Lärmbelastung durch den Strassenverkehr Lärmbelastete Fläche Der Strassenverkehrslärm breitet sich als Lärmteppich fast über die ganze Schweiz aus (Abb. 8) und belastet deutlich mehr Zonen als der Eisenbahn- oder Fluglärm. Abb. 8 zeigt in 5 db(a)-schritten jene Flächen der Schweiz, die mit mehr als 40 db(a) belärmt sind. Von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm sind 175 km² am Tag und 115 km² in der Nacht betroffen. 80 % dieser Fläche befindet sich in Städten oder Agglomerationen. 175 km² der Schweiz sind am Tag mit schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm belastet Eine erhöhte Lärmbelastung hat Auswirkungen und Restriktionen auf die Raumplanung und Bebaubarkeit von Parzellen und Grundstücken. Für Flächen über den Immissionsgrenzwerten und über dem Alarmwert gelten Einschränkungen im Baubewilligungsverfahren und der Bebaubarkeit. In der Schweiz sind insgesamt 450 km² der Bauzonen mit so viel Lärm aus dem Strassenverkehr belastet, dass dies Restriktionen für ihre Überbaubarkeit und für raumplanerische Massnahmen nach sich zieht. Das sind 1 % der Landesfläche. 275 km² davon sind relevant für die Einzonung oder Erschliessung von Bauzonen, rund 175 km² für die Bebaubarkeit. Davon liegen 75 % in Ballungsräumen. In der Nacht sind Einschränkungen bedingt durch den Strassenverkehrslärm auf 250 km² (Raumplanung) bzw. 115 km² (Bauvorhaben) gegeben.
28 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Abb. 8 > Belastung durch den Strassenverkehrslärm in der Schweiz Tag: Uhr (in db(a)) Nacht: Uhr (in db(a)) 2008 Bundesamt für Umwelt BAFU, ARE, ASTRA, swisstopo (DV , DV )
29 2 > Lagebericht 27 Abb. 9 > Flächen mit Belastungen durch den Strassenverkehrslärm in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen km² >75 dba Tag Nacht Abb. 10 > Bauzonen mit Belastungen durch den Strassenverkehrslärm in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen km² >75 dba Tag Nacht
30 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Lärmbelastete Personen Insgesamt sind 1,2 Millionen Menschen am Tag von schädlichem oder lästigem Strassenlärm betroffen. Das sind 16 % der Bevölkerung (vgl. Abb. 1). In der Nacht sind Personen oder 10 % der Bevölkerung übermässig belastet,. 16 % der Schweizer Bevölkerung sind schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt Rund eine Million der von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffenen Personen wohnen in Gebieten der Empfindlichkeitsstufe II (reine Wohnzonen). In der Nacht sind es Knapp ( Nacht) leben in gemischten Wohnund Gewerbezonen (Empfindlichkeitsstufe III). Erwartungsgemäss konzentriert sich ein Grossteil der Betroffenen in Agglomerationen und Städten: am Tag bzw. über Menschen in der Nacht. Das sind insgesamt 85 % der vom Strassenverkehrslärm belasteten Personen. Abb. 11 > Personen mit Belastungen durch den Strassenverkehrslärm in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen Anzahl >75 dba Tag Nacht
31 2 > Lagebericht Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Rund Wohnungen sind tagsüber von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm belastet. Dies sind 17 % aller Wohnungen in der Schweiz. In der Nacht beläuft sich diese Zahl auf 10 % oder rund Wohnungen (vgl. Abb. 1). 17 % aller Wohnungen in der Schweiz sind am Tag von übermässigem Lärm betroffen Abb. 12 > Wohnungen mit Belastungen durch den Strassenverkehrslärm in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen Anzahl >75 dba Tag Nacht Rund 87 % der übermässig belasteten Wohnungen liegen in urbanen Gebieten. Ein Blick auf die Gebäude zeigt, dass am Tag über Gebäude mit schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm beschallt werden. Das sind 10 % aller Gebäude in der Schweiz. Nächtlichem Strassenverkehrslärm sind knapp oder 6 % der Gebäude ausgesetzt. Zwei Drittel der von Lärm betroffenen Gebäude liegen in städtischen Gebieten. Es fällt auf, dass oder ein Drittel der tagsüber lärmbelasteten Gebäude im ländlichen Raum liegen, in der Nacht sind es Dies ist ein deutlicher Unterschied zur Situation bei den belasteten Wohnungen, welche zu 85 % in Ballungsräumen liegen. Diese Situation ist darauf zurückzuführen, dass die Gebäude in den Städten mehr Wohnungen enthalten als im ländlichen Raum, wo Ein- und Zweifamilienhäuser vorherrschen.
32 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Arbeitsplätze Bei den Resultaten zu den lärmbelasteten Arbeitsplätzen ist zu beachten, dass für deren Beurteilung die um 5 db(a) höheren Grenzwerte in den Empfindlichkeitsstufen I, II und III (gemäss Art. 42 LSV) in SonBase mitberücksichtigt sind. Räume in Betrieben sind gemäss Lärmschutz-Verordnung weniger lärmempfindlich. Somit gelten höhere Grenzwerte als für reine Wohnräume, basierend auf der Annahme, dass diese bereits mit Innenlärm aus Industrie- und Gewerbetätigkeiten vorbelastet sind. Somit besteht hier ein geringerer Handlungsbedarf für Lärmschutzmassnahmen. Heute gehört allerdings ein Grossteil der Arbeitsplätze zum Dienstleistungssektor. In den Büros wird weniger Innenlärm produziert. Damit könnten viele Arbeitsplätze sanierungsbedürftig sein. Rund Arbeitsplätze sind tagsüber von Strassenverkehrslärm von 65 und mehr db(a) belastet (vgl. Abb. 13). Diese konzentrieren sich erwartungsgemäss in den Städten und Agglomerationen. Über Arbeitsplätze in der Schweiz sind erheblich belärmt Abb. 13 > Von Strassenverkehrslärm belastete Arbeitsplätze in der gesamten Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen Anzahl >75 dba Tag
33 2 > Lagebericht Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr Lärmbelastete Fläche Der Eisenbahnlärm breitet sich linear entlang des Schienennetzes in der Schweiz aus und bildet im Gegensatz zum Strassenverkehrslärm einen verhältnismässig engen Lärmkorridor (Abb. 14). Von schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm sind 15 km² am Tag und 30 km² in der Nacht betroffen. 80 % dieser Fläche befindet sich in Städten oder Agglomerationen. Die lärmbelastete Fläche, die Restriktionen für die Bautätigkeit und Raumplanung nach sich zieht, beträgt 35 km² am Tag und 56 km² für die Nacht. Diese Flächen liegen zu fast 100 % im städtischen Raum. Rund 20 km² sind tagsüber soweit belastet, dass dies raumplanerische Auswirkungen hat, 15 km² weisen bauliche Einschränkungen auf. In der Nacht sind dies 25 km² (Raumplanung) bzw. 31 km² (Bauvorhaben).
34 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Abb. 14 > Die Belastung mit Eisenbahnlärm in der Schweiz Tag: Uhr (in db(a)) Nacht: Uhr (in db(a)) 2008 Bundesamt für Umwelt BAFU, BAV, swisstopo (DV , DV )
35 2 > Lagebericht 33 Abb. 15 > Flächen mit Eisenbahnlärmbelastung in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen km² >75 dba Tag Nacht Abb. 16 > Bauzonen mit Eisenbahnlärmbelastung in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen km² >75 dba Tag Nacht
36 Lärmbelastung in der Schweiz BAFU Lärmbelastete Personen In der Nacht sind über Personen schädlichen oder lästigen Eisenbahnlärmbelastungen ausgesetzt. Am Tag sinkt diese Zahl auf die Hälfte. Damit sind 2 % (Nacht) bzw. 1 % (Tag) der Gesamtbevölkerung betroffen (vgl. Abb. 2). Fast 90 % der betroffenen Menschen leben in Städten und Agglomerationen Personen sind in der Nacht von schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm betroffen Der nächtliche Bahnverkehr nimmt zu und stellt ein gravierendes gesundheitliches Problem dar. Hier macht sich unter anderem bemerkbar, dass eine relativ hohe Dichte an Güterzügen in der Nacht auf dem Schweizer Streckennetz verkehrt. Das Potenzial für Sanierungsmassnahmen an diesen (lärmigen) Güterwagen ist erheblich. Allerdings handelt es sich bei einem Grossteil um spezifische Wagenparks ausländischer Transportfirmen so dass die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten nur beschränkt anwendbar sind. Abb. 17 > Personen mit einer Belastung durch den Eisenbahnlärm in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen Anzahl >75 dba Tag Nacht
37 2 > Lagebericht Lärmbelastete Wohnungen und Gebäude Rund Wohnungen weisen tagsüber schädliche oder lästige Eisenbahnlärmimmissionen auf. Das sind rund 1 % aller Wohnungen der Schweiz. In der Nacht steigt diese Zahl auf 2 % oder Wohnungen (Abb. 2). Rund 90 %, der betroffenen Wohnungen liegen in urbanen Ballungsräumen. In Bezug auf die betroffenen Gebäude weisen insgesamt über Gebäude schädliche oder lästige Lärmbelastungen aus dem Schienenverkehr in der Nacht auf. Am Tag reduziert sich diese Zahl auf 7000 Gebäude. Damit sind rund 1,3 % (Nacht) bzw. 0,6 % (Tag) der Gebäude in der Schweiz übermässig durch Eisenbahnen belärmt. Rund 80 % der betroffenen Gebäude liegen in Städten und Agglomerationen Gebäude sind in der Nacht übermässig verlärmt Anteilsmässig gibt es in der Nacht mehr Wohnungen mit Grenzwertüberschreitungen als am Tag. Zudem fällt auf, dass ein deutlich höherer Anteil von Wohnungen in urbanen Gebieten betroffen ist als bei den Gebäuden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Gebäude mit vielen Wohnungen eher in städtischen und damit lärmigeren Gebieten stehen als in ruhigen, periurbanen oder ländlichen Zonen. Abb. 18 > Wohnungen mit Eisenbahnlärmbelastung in der Schweiz in 5-dB(A)-Pegelklassen Anzahl >75 dba Tag Nacht
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