118. Deutscher Ärztetag

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1 TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Internationales VI - 98 VI - 46 VI Künftige Ausgestaltung der Beschäftigung von Gastärzten - kein Verkauf von Weiterbildungsstellen Keine Approbation/Berufserlaubnis ohne Sprachkenntnisse und Förderangebote für ausländische Ärztinnen und Ärzte Kompetenz von "Ärzte ohne Grenzen" beachten und nutzen! Beschlussprotokoll Seite 232 von 400

2 Ärztetags-Drucksache Seite 1 von Nr. 2 VI - 98 TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Titel: Künftige Ausgestaltung der Beschäftigung von Gastärzten - kein Verkauf von Weiterbildungsstellen Entschließung Auf Antrag von Dr. Andreas Botzlar, Dr. Christoph Emminger, Dr. Hans-Albert Gehle, Dr. Frank J. Reuther, PD Dr. Peter Bobbert, Dr. Udo Wolter, Dr. Günther Jonitz und Dr. Susanne Johna (Drucksache VI - 98) fasst der 118. Deutsche Ärztetag 2015 folgende Entschließung: Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Verband der Universitätsklinika Deutschlands sowie deren Mitgliedsverbände auf, Sorge dafür zu tragen, dass bei der zukünftigen Beschäftigung von sogenannten Gastärzten aus dem Ausland zum Zweck der Weiterbildung eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen und Arbeitsbedingungen mit anderen in- und ausländischen Ärzten gewährleistet ist. Ausländische Ärzte mit Stipendium des Heimatlandes befinden sich nicht nur in einem Weiterbildungsverhältnis, sondern auch in einem sozialversicherungs - und lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis und sind ihren Kollegen aus Deutschland und anderen Ländern hinsichtlich aller Arbeitsbedingungen gleichzustellen. Die DKG hat daher den Kliniken zwar empfohlen, in diesen Fällen reguläre Arbeitsverhältnisse zu schließen und diese Ärzte tariflich zu vergüten, gleichzeitig aber auch, sich die bisher von den Heimatländern an diese Ärzte ausgezahlten Stipendien abtreten zu lassen und zur Refinanzierung des Arbeitslohns einschließlich der Lohnnebenkosten zu verwenden. Ein solches Vorgehen führt jedoch zur untragbaren Konsequenz eines "(Ver)Kaufs von Weiterbildungsstellen". Nur noch finanzstarke Länder, die gegebenenfalls sogar mehr als die gesamten Arbeitskosten aufbringen, können "ihre" Ärzte an deutschen Kliniken unterbringen. Manche Krankenhäuser verlangen bereits jetzt zusätzlich die Zahlung von Prämien in unterschiedlicher Höhe durch das jeweilige Heimatland. Gegen diese Entwicklungen wenden wir uns ausdrücklich. Hierin liegt zum einen eine klare Wettbewerbsverzerrung zulasten aller anderen in- und ausländischen ärztlichen Kollegen, die sich ebenfalls auf die entsprechenden Weiterbildungsstellen bewerben und ihre Vergütung sowie weitere Gelder nicht "mitbringen" können. Hinzu kommt, dass in den Krankenhäusern, die sich - unabhängig von ihrer Rechtsform - überwiegend in öffentlicher Hand befinden, die Kriterien bei der Vergabe von Stellen als Ausfluss aus Artikel 33 Abs. Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung: Beschlussprotokoll Seite 233 von 400 Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0 Finanzrelevant:

3 Ärztetags-Drucksache Seite 2 von Nr. 2 VI GG nur "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" der Bewerber sein können und demnach in keinem Fall ökonomische Gründe eine Rolle spielen dürfen. Stipendien sollten daher zukünftig nur noch zum Erwerb von notwendigen Deutschkenntnissen sowie für Kurse zur Vorbereitung auf eine eventuell anstehende Kenntnisprüfung verwendet werden. Sobald ein ausländischer Arzt die sprachlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt, kann er sich wie andere approbierte Ärzte auf einen Arbeits- und Weiterbildungsplatz mit regulärem Arbeitsvertrag und tariflicher Entlohnung bewerben. Beschlussprotokoll Seite 234 von 400 Seite 2 von 2

4 Ärztetags-Drucksache Seite 1 von Nr. 2 VI - 46 TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Titel: Keine Approbation/Berufserlaubnis ohne Sprachkenntnisse und Förderangebote für ausländische Ärztinnen und Ärzte Entschließung Auf Antrag von Dipl.-Med. Ute Krüger, Dr. Christiane Frenz, Dr. Andreas Gibb, Dr. Anke Müller, Dr. Kerstin Skusa, Dr. Wilfried Schimanke und Dr. Andreas Crusius (Drucksache VI - 46) fasst der 118. Deutsche Ärztetag 2015 folgende Entschließung: Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis, dass Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die kompetente Sprachverwendung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten, orientiert am Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen, zu überprüfen. Gleichzeitig müssen vor dem Hintergrund einer gelungenen Willkommens -, Anerkennungs- und Teilhabekultur entsprechende Fördermöglichkeiten zur besseren Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten geschaffen werden. Begründung: Der Arztberuf ist ein sprechender Beruf. Niedergelassene Ärzte verbringen bis zu 80 Prozent und Klinikärzte bis zu 50 Prozent ihrer täglichen Arbeitszeit im Gespräch mit ihren Patienten. Aus diesem Grund ist die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sowie deren Angehörigen, aber auch die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörigen anderer Gesundheitsfachberufe unerlässlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit in der Patientenversorgung. Kommunikation ist der Stoff, von dem die Arzt-Patienten-Beziehung lebt. Eine zuwendende und an den Bedürfnissen des Patienten sowie seiner Angehörigen orientierte Kommunikation ist für die Entwicklung und Stärkung einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung als Grundlage der ärztlichen Behandlung von zentraler Bedeutung. Sie trägt dazu bei, die Therapieadhärenz und den Therapieerfolg zu verbessern, Fehlbehandlungen zu vermeiden, die Häufigkeit von Klagen gegen Ärzte zu verringern und nicht zuletzt auch die berufliche Zufriedenheit von Ärzten zu steigern. Eine gelungene Kommunikation, sowohl zwischen Arzt und Patient als auch im medizinischen Behandlungsteam, ist eine wesentliche Voraussetzung für Qualität, Sicherheit und Erfolg der ärztlichen Behandlung. Diese kommunikative Kompetenz wird auch von Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung: Beschlussprotokoll Seite 235 von 400 Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0 Finanzrelevant:

5 Ärztetags-Drucksache Seite 2 von Nr. 2 VI - 46 ausländischen Kolleginnen und Kollegen erwartet. Ihre Zahl ist in Deutschland im Jahr 2014 auf gestiegen. Diese Vielfalt an Sprachen und Kulturen birgt neben Herausforderungen auch Chancen und Potenziale für unser Gesundheitswesen. Durch notwendige sprachliche und kulturelle Unterstützungen kann die Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten gefördert werden. Beschlussprotokoll Seite 236 von 400 Seite 2 von 2

6 Ärztetags-Drucksache Seite 1 von Nr. 1 VI TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Titel: Kompetenz von "Ärzte ohne Grenzen" beachten und nutzen! Entschließung Auf Antrag von Dr. Christiane Frenz, Dr. Anke Müller und Dr. Wilfried Schimanke (Drucksache VI - 129) fasst der 118. Deutsche Ärztetag 2015 folgende Entschließung: Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert die Bundesregierung dringlich auf, die Kompetenz der Organisation "Ärzte ohne Grenzen e. V." bei der Bekämpfung von Epidemien und Pandemien zu beachten und zu nutzen. Deren Informationen sind zeitnah in die politischen Entscheidungen einzubeziehen. Begründung: Die Ebola-Epidemie hat gezeigt, dass der sehr frühzeitigen Mitteilung der Organisation ein sehr langwieriger Entscheidungsprozess vonseiten der Regierung folgte, der im Großen und Ganzen erst praktische Konsequenzen zeigte, als die Epidemie bereits im Abklingen war. Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung: Beschlussprotokoll Seite 237 von 400 Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0 Finanzrelevant:

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