I. PRÜFUNGSAUFTRAG. 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter. 1. Gegenstand der Prüfung

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1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Stadt Frechen Teil I bdo

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3 INHALTSVERZEICHNIS I. PRÜFUNGSAUFTRAG 1 II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2. Sonstige Unregelmäßigkeiten III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung 2. Art und Umfang der Prüfung IV. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen b) Jahresabschluss c) Lagebericht 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss V. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 11 bdo

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5 ANLAGEN TEIL I Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 Anlage I Bilanz Seite 1 Gesamtergebnisrechnung Seite 2 Gesamtfinanzrechnung Seite 3 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung je Produktbereich Seite 4-33 Anhang Seite Anlagenspiegel Seite 77 Forderungsspiegel Seite 78 Rückstellungsspiegel Seite 79 Verbindlichkeitenspiegel Seite 80 Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 Anlage II Seite 1-33 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Anlage III Rechtliche Verhältnisse Seite 1-3 Wirtschaftliche Verhältnisse Seite 3-4 Steuerliche Verhältnisse Seite 4 Analysierende Darstellungen Anlage IV Kennzahlen mit Jahresübersicht Seite 1 Ertragslage Seite 2-3 Vermögenslage Seite 4 Finanzlage Seite 5-6 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Sonderbedingungen Anlage V Seite 1-3 Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. bdo

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7 ANLAGEN TEIL II Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereich, Produktgruppen und Produktebene Seite Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. bdo

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9 PRÜFUNGSAUFTRAG I. PRÜFUNGSAUFTRAG Von dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Frechen (im Folgenden auch Stadt Frechen oder Stadt genannt) wurden wir am 6. Oktober 2009 zum Abschlussprüfer für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 gewählt. Daraufhin wurden wir mit Schreiben vom 22. März 2010 beauftragt, den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 nach 101 Abs. 1 GO NRW und nach 317 HGB zu prüfen. Ergänzend wurden wir beauftragt, in diesen Prüfungsbericht eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Frechen aufzunehmen. Diese Analyse haben wir in Anlage IV zu diesem Bericht dargestellt. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dieser Bericht ist ausschließlich an die Stadt Frechen gerichtet. Wir haben diesen Prüfungsbericht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450) erstellt. Ebenso wurde der Prüfungsstandard zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) beachtet. Für die Durchführung des Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind auch im Verhältnis zu Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 sowie unsere Sonderbedingungen für die Erhöhung der Haftung im Rahmen der Allgemeinen Auftragsbedingungen vom 1. Januar 2002 maßgebend, die diesem Bericht als Anlage VIII beigefügt sind. Die Erhöhung der Haftung findet keine Anwendung, soweit für eine berufliche Leistung, insbesondere bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung, eine niedrigere Haftungssumme gesetzlich bestimmt ist. Hier muss es bei der gesetzlichen Haftungsregelung bleiben. Seite 1 von 12 bdo

10 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Aus dem von dem Stadtkämmerer aufgestellten und dem Bürgermeister der Stadt Frechen bestätigten Jahresabschluss und Lagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stadt von besonderer Bedeutung sind: Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 1. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2009 beträgt TEUR Der Fehlbetrag liegt damit um TEUR unter dem fortgeschriebenen Haushaltsplanansatz von TEUR Diese Entwicklung ist überwiegend auf die gegenüber dem Planansatz um knapp EUR 10 Mio. höheren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Die Veränderungen der anderen ordentlichen Erträge verschlechterten sich im Saldo um rd. TEUR 830. Die ordentlichen Aufwendungen veränderten sich zum fortgeschriebenen Planansatz um lediglich TEUR -88. Dabei heben sich Veränderungen der Personalaufwendungen (TEUR ), der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (TEUR 1.626), der Transferaufwendungen (TEUR 1288) oder der sonstigen Aufwendungen (TEUR -844) nahezu auf. 2. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2009 beträgt TEUR Die Erhöhung der Bilanzsumme um rd. EUR 8,5 Mio. sagt allerdings nur wenig über die wirtschaftliche Situation der Stadt aus. Das Anlagevermögen beträgt TEUR Es hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 93,18 % (Anlagenintensität). Dem steht das Umlaufvermögen von 6,66 % an der Bilanzsumme gegenüber. Das Sachvermögen kann nur durch Neuinvestitionen auf Dauer erhalten werden. 3. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2009 beträgt TEUR Somit beträgt die Eigenkapitalquote 1 52,64 %. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Zuwendungen und Beiträge beträgt die Eigenkapitalquote 2 72,7 %. Wir als Abschlussprüfer der Gesellschaft nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Die außerplanmäßige positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in 2009 resultiert aus einer Nachzahlung des größten Gewerbesteuerzahlers. Allein diese Nachzahlung von über 10 Mio. Euro ist ursächlich für den im Jahresabschluss ausgewiesenen geringeren Jahresfehlbetrag. bdo Seite 2 von 12

11 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Zu 2. und 3. Die Aktivseite der Stadt ist durch das Anlagevermögen geprägt. Dabei sind neben dem Infrastrukturvermögen zudem Grundstücke und Gebäude dominierend. Die hohe Anlagenintensität ist bei Kommunen üblich. Dem stehen die Sonderposten auf der Passivseite gegenüber. Die Sonderposten machen rd. 20 % der Bilanzsumme aus. Der Werteverzehr wird durch die planmäßigen Abschreibungen von rd. TEUR deutlich. Neuinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen sorgen unter Anderen für den Werterhalt. Das Eigenkapital weist zum Bilanzstichtag eine in ihrer Höhe unveränderte Ausgleichrücklage aus. Der Jahresfehlbetrag aus 2009 wird allerdings in 2010 die Ausgleichsrücklage reduzieren. Damit steht der Restbetrag für die Folgejahre weiter für den Haushaltsausgleich zur Verfügung. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 1. Die Haushaltsplanungen des Jahres 2010 sehen wie in den Vorjahren auch ein strukturelles Defizit vor. Auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 wird sich an dieser Situation nichts ändern. Die tatsächlichen Jahresergebnisse der vergangenen Jahre fielen immer besser aus, als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Ursächlich sind Gewerbesteuernachzahlungen, die in dem Maße nicht prognostiziert werden konnten. 2. Der formelle Haushaltsausgleich ist im NKF im Vergleich zur kameralen Welt schwieriger geworden, da die Abschreibungen auf Vermögen, die es bislang so nicht gab, nunmehr erwirtschaftet werden müssen. Wir als Abschlussprüfer der Gesellschaft nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. und 2. Die Stadt Frechen gehört zu den Kommunen, die eine gute eigene Steuerkraft haben. Dies führt allerdings auch dazu, dass die Stadt als abundante Kommune keine Schlüsselzuweisungen erhält. Somit besteht das Risiko, dass zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben ausschließlich auf Steuern, Gebühren und Beiträge zurückgegriffen werden kann. Wenn hier Schwankungen gegeben sind, so schlägt dies auf die Finanzausstattung durch. Dies wird von Seiten der Stadt mit als Grund herangezogen, weshalb in den letzten Haushaltsjahren ein strukturelles Defizit vorhanden war. Zusammenfassende Beurteilung Wir als Abschlussprüfer der Stadt Frechen halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der künftigen Entwicklung der Stadt Frechen mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter für zutreffend. Seite 3 von 12 bdo

12 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 2. Sonstige Unregelmäßigkeiten Wir haben bei unserer Prüfung folgende Verstöße gegen sonstige gesetzliche Regelungen festgestellt: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nicht gemäß 95 Abs. 3 GO NRW innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt und dem Rat zur Feststellung vorgelegt. Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses nach 96 GO NRW wurde überschritten. bdo Seite 4 von 12

13 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren die Buchführung und der nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt aufgestellte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang) und der Lagebericht der Stadt Frechen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht falsche Vorstellungen von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Frechen vermitteln. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns gemachten Angaben trägt der Bürgermeister der Stadt Frechen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. 2. Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte nach 101 Abs. 1 GO NRW und 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens, das auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikoanalyse basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt Frechen. Seite 5 von 12 bdo

14 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene (generelle Risiken) als auch Risiken auf Aussageebene (spezifische Risiken) eingeschätzt und ein Risikoprofil ermittelt. Dies diente gleichzeitig der Einschätzung bedeutsamer Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, sowie der Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung hinreichender Sicherheit nicht ausreichen. Dabei wurden auch Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Frechen berücksichtigt. Auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung haben wir die relevanten Prüffelder und Kriterien (Prüfungsziele) sowie Prüfungsschwerpunkte festgelegt und Prüfprogramme entwickelt. In den Prüfprogrammen wurden Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Kontrolltests, substanzielle analytische Prüfungshandlungen und sonstige substanzielle Prüfungshandlungen. Als Schwerpunkte unserer Prüfung haben wir, auch in Abstimmung mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt, festgelegt: Prozess der Jahresabschlusserstellung Aufbau, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in den Transaktionsströmen Personal, Einkauf und Gewerbesteuer Sachanlagen Forderungen Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Steuererträge Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen herangezogen. Sowohl die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als auch die Durchführung sonstiger substanzieller Prüfungshandlungen erfolgte in Stichproben. Die Bestimmung der Stichproben erfolgte in Abhängigkeit unserer Erkenntnisse über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie Art und Umfang der jeweils zu beurteilenden Transaktionen. Die Prüfung der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern orientierte sich an den fachtechnischen Einschätzungen der Mitarbeiter aus den Liegenschafts-, Hochbau- und Tiefbauabteilungen zu den spezifischen Gegebenheiten der Stadt sowie der nach 35 GemHVO-NRW veröffentlichten NKF- Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauern für kommunale Vermögensgegenstände. bdo Seite 6 von 12

15 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Aufgrund der nicht wesentlichen Bedeutung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für den Jahresabschluss der Stadt Frechen haben wir keine Beobachtung der körperlichen Inventur durchgeführt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Baugrundstücken haben wir durch geeignete Nachweise des Grundstückskatasters und den Daten des Planungsamtes hinreichend geprüft. Im Rahmen der sonstigen substanziellen Prüfungshandlungen haben wir Saldenbestätigungen bzw. -mitteilungen und Auskünfte Dritter in Stichproben von den für die Stadt tätigen Kreditinstituten eingeholt. Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen haben wir die Ergebnisse der versicherungsmathematischen Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse, Köln, im Rahmen unserer Prüfung verwertet. Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts haben wir geprüft, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt vermittelt. Weiterhin haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Wir haben die Prüfung in den Monaten September 2012 bis März 2013 mit Unterbrechungen bis zum 20. März 2013 durchgeführt. Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Frechen erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise und bestätigten uns am 20. März 2013 deren Vollständigkeit sowie die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht in einer schriftlichen Erklärung. Seite 7 von 12 bdo

16 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG IV. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. b) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen. Die Bilanz und die Ergebnis- und Finanzrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für Gebietskörperschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Ergebnis- und Finanzrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. c) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt Frechen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Frechen. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach 95 GO NRW und 48 GemHVO NRW gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. bdo Seite 8 von 12

17 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die kommunalen Gebietskörperschaften und damit auch die Stadt Frechen haben ihr vollständiges Vermögen zu erfassen und zu bewerten. Die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten vorgenommen, die für die folgenden Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten. Diese Wertansätze werden in den Folgejahren planmäßig abgeschrieben. Die Wertansätze des seit dem 1. Januar 2009 angeschafften oder hergestellten Vermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, einschließlich im Berichtsjahr vorgenommener Änderungen, sind im Anhang (Anlage I) beschrieben. Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor: Sachanlagen Die Bewertung der Zugänge zu den Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Sachanlagen werden linear über ihre Nutzungsdauer in der Stadt abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände, mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen EUR 60 und EUR 410, wurden gemäß 33 Abs. 4 GemHVO NRW im laufenden Haushaltsjahr sofort abgeschrieben. Die Bewertung des Straßenbaus erfolgt als Bewertungseinheit. Die Stadt Frechen hat, soweit vertretbar, die nach 34 Abs. 1 GemHVO NRW mögliche Festwertbewertung vorgenommen. Die Stadt hat unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse die NKF-Rahmentabelle nach 35 Abs. 3 GemHVO NRW berücksichtigt. Anteile an verbundenen Unternehmen/Beteiligungen Die Bewertung der Stadtbetriebe Frechen GmbH erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Die Bewertung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbh und der Beteiligungen erfolgte nach der Eigenkapitalspiegelmethode. Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz noch nicht erfassten Zweckverbände wurden nunmehr im Rahmen der Eröffnungsbilanzkorrektur nachaktiviert. Forderungen Forderungen werden mit ihrem tatsächlichen Wert angesetzt. Dieser ist um vorgenommene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu kürzen. Die Debitorenbuchhaltung stimmt unter Berücksichtigung von manuellen Buchungen mit dem Hauptbuch überein. Seite 9 von 12 bdo

18 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG Sonderposten Die Sonderposten werden parallel zu den Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die Zuordnung der im laufenden Haushaltsjahr erhaltenen Zuschüsse erfolgte durch eine einzelfallbezogene Zuordnung. Im Rahmen der GPA-Prüfung wurden Korrekturen vorgenommen, die im Anhang umfangreich erläutert sind. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erfolgte nach 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit einem Rechnungszinsfuß von 5 %. Sonstige Rückstellungen Die Einschätzungen zu den sonstigen Rückstellungen erfolgten durch die entsprechenden Fachbereiche. Hierbei wurde vom wahrscheinlichen Grad der Inanspruchnahme ausgegangen. Die Auflösung und die Inanspruchnahme bei den Personalrückstellungen wurden unter den ordentlichen Erträgen abgebildet. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Frechen vermittelt. Im Übrigen verweisen wir auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses im Anhang (Anlage I), auf die Analysen im Lagebericht (Anlage II) und den analytischen Darstellungen in Anlage IV. Der Jahresabschluss wurde nicht gemäß 95 Absatz 3 GO NRW innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt und dem Rat zur Feststellung vorgelegt. Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 nach 96 GO NRW wurde überschritten. bdo Seite 10 von 12

19 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS V. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Stadt Frechen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 20. März 2013 in Bonn unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Stadt Frechen Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Frechen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Frechen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Frechen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Frechen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Frechen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Frechen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Seite 11 von 12 bdo

20 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Stadt Frechen haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Bonn, 20. März 2013 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Veldboer Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Offergeld Wirtschaftsprüfer bdo Seite 12 von 12

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23 Stadt Frechen, Frechen Bilanz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 A K T I V A P A S S I V A 1. ANLAGEVERMÖGEN 1. EIGENKAPITAL EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Allgemeine Rücklage , , Ausgleichsrücklage , , Sachanlagen 1.3 Jahresfehlbetrag , ,01 0, , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , ,27 2. Sonderposten Ackerflächen , , Wald, Forsten , , Sonderposten für Zuwendungen , , Sonstige unbebaute Grundstücke , , Sonderposten für Beiträge , , , , Sonderposten für den Gebührenausgleich , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.4 Sonstige Sonderposten , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , , , Schulen , , Wohnbauten , ,49 3. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , , , Pensionsrückstellungen , , Infrastrukturvermögen 3.2 Instandhaltungsrückstellungen , , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Sonstige Rückstellungen , , Brücken und Tunnel , , , , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , ,11 4. VERBINDLICHKEITEN Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bauten auf fremdem Grund und Boden , , vom öffentlichen Bereich , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , vom privaten Kreditmarkt , , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,23 wirtschaftlich gleichkommen , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , , , Sonstige Verbindlichkeiten , , Finanzanlagen , , Anteile an verbundene Unternehmen , , Beteiligungen , ,95 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG , , Sondervermögen , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen an verbundene Unternehmen , , an Sondervermögen 0, , Sonstige Ausleihungen , , , , , , , ,98 2. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , Zum Verkauf bestimmte Grundstücke , , , , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren , , Beiträge 9.185, , Steuern , , Forderungen aus Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , , Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich , , gegen verbundene Unternehmen , , , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , , Liquide Mittel , , , ,85 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG , , , , , ,55 Anlage I Seite 1

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25 Gesamtergebnisrechnung Ertrag- und Aufwandsarten Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz./. Ist EUR EUR EUR Steuern und ähnliche Abgaben , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , Sonstige Transfererträge , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , Sonstige ordentliche Erträge , , , Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0, /- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge , , , Personalaufwendungen , , , Versorgungsaufwendungen , , , Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistung , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , Transferaufwendungen , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , ,63 17 = Ordentliche Aufwendungen , , ,30 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , , Finanzerträge , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , ,73 21 = Finanzergebnis , , ,27 22 = Ordentliches Ergebnis , , , Außerordentliche Erträge ,00 0, , Außerordentliche Aufwendungen ,00 0, ,00 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis , , , Erträge aus int. Leistungsbeziehungen , , , Aufwendungen aus int. Leistungsbezieh , , ,42 29 = Ergebnis , , ,39 Anlage I Seite 2

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27 Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz./. Ist EUR EUR EUR Steuern und ähnliche Abgaben , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , Sonstige Transfereinzahlungen , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , Kostenerstattungen, Kostenumlagen , , , Sonstige Einzahlungen , , , Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , , ,95 09 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , Personalauszahlungen , , , Versorgungsauszahlungen , , , Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , Transferauszahlungen , , , Sonstige Auszahlungen , , ,07 16 = Auszahlungen aus laufenderverwaltungstätigkeit , , ,91 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen , , , Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen , , , Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0,00 0, Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten , , , Sonstige Investitionseinzahlungen , , ,82 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , , , Auszahlungen für Baumaßnahmen , , , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen , , , Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen , ,00 0, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen ,00 0, , Sonstige Investitionsauszahlungen ,00 0, ,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,30 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit , , ,64 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag , , , Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen , , , Tilgung und Gewährung von Darlehen , , ,52 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , ,31 36 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , , , Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln , ,03 685, Anfangsbestand an fremden Finanzmitteln 685, , ,65 39 = Liquide Mittel , , ,40 Anlage I Seite 3

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29 Anlage I Seite 4

30 Anlage I Seite 5

31 Anlage I Seite 6

32 Anlage I Seite 7

33 Anlage I Seite 8

34 Anlage I Seite 9

35 Anlage I Seite 10

36 Anlage I Seite 11

37 Anlage I Seite 12

38 Anlage I Seite 13

39 Anlage I Seite 14

40 Anlage I Seite 15

41 Anlage I Seite 16

42 Anlage I Seite 17

43 Anlage I Seite 18

44 Anlage I Seite 19

45 Anlage I Seite 20

46 Anlage I Seite 21

47 Anlage I Seite 22

48 Anlage I Seite 23

49 Anlage I Seite 24

50 Anlage I Seite 25

51 Anlage I Seite 26

52 Anlage I Seite 27

53 Anlage I Seite 28

54 Anlage I Seite 29

55 Anlage I Seite 30

56 Anlage I Seite 31

57 Anlage I Seite 32

58 Anlage I Seite 33

59 Stadt Frechen Jahresabschluss Anhang - Anlage I Seite 34

60 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Allgemeine Bewertungsrichtlinien Erläuterungen zu den Einzelnen Bilanzposten AKTIVA A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen PASSIVA A. Eigenkapital B. Sonderposten C. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung Erläuterungen zu den einzelnen Punkten der Ergebnisrechnung Ertragsarten Aufwandsarten Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Erläuterungen zur Finanzrechnung Sonstiges Korrekturen der Eröffnungsbilanz Internes Kontrollsystem (IKS) Anlage I Seite 35

61 1. Allgemeines Nach Umstellung von der kameralistischen Haushaltswirtschaft auf die doppische Rechnungslegung innerhalb des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit der Eröffnungsbilanz zum , stellt die Stadt Frechen zum ihren ersten doppischen Jahresabschluss auf. Dies geschieht unter Anwendung des 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sowie dem sechsten Abschnitt der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO). Der Jahresabschluss spiegelt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr wider. Des Weiteren gibt er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde ab und zeigt das Endergebnis der Haushaltswirtschaft aus dem abgelaufenen Jahr. Durch die Abbildung des Ressourcenverbrauchs mittels der Ergebnisrechnung soll eine Transparenz in den ei nzelnen Fachbereichen und de ren Finanzmitteln erreicht werden. Dies dient dazu, zukünftige Entscheidungen hiernach zu richten und entsprechendes Handeln optimal zu steuern. Der Jahresabschluss besteht gemäß 37 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ferner ist ein Lagebericht beizufügen. Gemäß 38 GemHVO sind in der Ergebnisrechnung die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und A ufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen. Aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen errechnet sich letztendlich das Jahresergebnis in Form eines Überschusses oder Fehlbetrages. Die Finanzrechnung enthält gemäß 39 GemHVO alle eingegangenen Einzahlungen sowie geleisteten Auszahlungen. Wie in der Ergebnisrechnung sind diese beiden Posten getrennt voneinander auszuweisen. Durch die getrennte Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen wird dem Bilanzgrundsatz des Saldierungsverbotes Rechnung getragen. Danach sind diese Posten in ihrer Gesamthöhe getrennt voneinander zu veranschlagen und dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Anlage I Seite 36

62 Die Finanzrechnung stellt das Ergebnis aus laufenden Zahlungen, Investitionszahlungen und Zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit dar. Ebenfalls Teil des Jahresabschlusses sind nach 39 GemHVO die Teilrechnungen. Hierbei sind Ergebnis- und Finanzrechnung für die Teilpläne aufzustellen und auszuweisen. Die Bilanz im Jahresabschluss ergibt sich aus 41 G emhvo. Hier werden sämtliche Vermögensgegenstände der Kommune (als Anlage- oder Umlaufvermögen), das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zum Stichtag abgebildet. Im Anhang ( 44 GemHVO) sind die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erklären, dass sie von einem sachverständigen Dritten beurteilt werden können. Der Anhang dient folglich der Erläuterung zur Erstellung des Jahresabschlusses. Des Weiteren sind dem Jahresabschluss die Spiegel in Form von Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel ( GemHVO) hinzuzufügen. Der Lagebericht ist nicht Teil des Jahresabschlusses, ist aber als erläuterndes Beiwerk zu sehen. Er gibt Auskunft über die wichtigen Entscheidungen und Entwicklungen innerhalb des Haushaltsjahres. Anlage I Seite 37

63 2. Allgemeine Bewertungsrichtlinien Im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 werden nach dem Grundsatz der Vollständigkeit alle Finanzvorgänge des Haushaltsjahres 2009 betrachtet. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf Ansatz und B ewertung von Vermögen und S chulden. Dabei sind Ansatz- und Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen. Während die Ansatzvorschriften regeln, ob ei n Vermögensgegenstand auf der Aktiv- bzw. Passivseite in der Bilanz auszuweisen ist, geben die Bewertungsvorschriften an, mit welchem Wert der Gegenstand in die Bilanz aufzunehmen ist. Für die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die Vorschriften der 32 bis 36 sowie GemHVO Anwendung. Die Vermögenszugänge werden nach dem Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip bewertet. Abgänge werden mit ihrem Restbuchwert unter Berücksichtung der ergebniswirksamen Auswirkungen veranschlagt. Für die Bewertung ist 33 Abs. I GemHVO ausschlaggebend. Danach sind nur Gegenstände in die Bilanz aufzunehmen, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat und die dazu bestimmt sind, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Vermögensgegenstände, an denen di e Stadt das wirtschaftliche Eigentum hat und der en Nutzungsdauer auf einen betriebsgewöhnlichen Zeitraum festgelegt ist, wurden planmäßig linear abgeschrieben. Für die Bestimmung der Nutzungsdauern wurde die vom Innenministerium NRW vorgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen herangezogen. Innerhalb des zulässigen Rahmens hat die Stadt Frechen eine eigene AfA-Tabelle (Aufwand für Abschreibungen Tabelle) innerhalb der Eröffnungsbilanz erstellt. Hier wurden die örtlichen Verhältnisse konkreter berücksichtigt, sodass die Anwendung bei Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen konnte. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten bilanziert. Die notwendigen Einzelwertberichtigungen wurden genau wie die Pauschalwertberichtung durchgeführt. Alle erkennbaren Verpflichtungen wurden mittels Rückstellungen in angemessener bzw. gesetzlich zulässiger Höhe erfasst. Sonstige Rückstellungen sind gegliedert und gesondert ausgewiesen. Genaue Erläuterungen sind den Angaben zu den einzelnen Bilanzposten sowie den einzelnen Spiegeln zu entnehmen. Anlage I Seite 38

64 3. Erläuterungen zu den Einzelnen Bilanzposten 3.1 AKTIVA A. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Als immaterielle Vermögensgegenstände sind bei der Stadt Frechen Konzessionen, Lizenzen und Softwarelizenzen bilanziert. Diese wurden mit den Anschaffungskosten veranschlagt. Wertmäßig zu Buche schlägt hier aufgrund der Aktivierungsverbote bzw. gebote lediglich die DV-Software. A DV-Software Stand Zugänge Abgänge Abschreibung Stand , ,94 324, , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Zu den unbebaut en Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gehören bei der Stadt Grünflächen, Ackerland, Wälder und Forsten sowie sonstige unbebaute Grundstücke. In der Eröffnungsbilanz wurden die Grundstücke mit Hilfe des Bodenrichtwertes und einem Abschlagsfaktor je nach Nutzung für den Innen- bzw. Außenbereich der Stadt Frechen aktiviert. Für Aufwuchs, Aufbauten und Bäume wurden Festwerte gebildet. Im Rahmen der Eröffnungsbilanzkorrektur wurden die Sportflächen aus dem Festwert für Aufwuchs herausgenommen und separat veranschlagt. Im Einzelnen ergibt sich bei der Bilanzposition folgende Entwicklung im Haushaltsjahr 2009: Grünflächen A Grünflächen Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , , , , , ,71 Die Position Grünflächen teilt sich auf in Grund und Boden sowie Aufbauten. A Grünflächen Grund und Boden Anlage I Seite 39

65 Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , , , ,20 0, ,64 Die Zugangssumme in Höhe von ,61 erstreckt sich lediglich auf wenige Vorfälle. Im Jahr 2009 wurden die Grünflächen und Straßen (ausgewiesen unter dem Infrastrukturvermögen) aus dem Gebiet Atrium von der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) durch die Stadt Frechen übernommen. Daher ist in der Bilanzposition Grund und B oden ein außergewöhnlicher Zugang zu verzeichnen. Der Abgang resultiert durch einen Verkauf. Danach wurde im Jahr 2009 lediglich ein Grundstück aus dem Bereich Grünfläche verkauft. A Grünflächen Aufbauten Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,49 0, , , ,07 Der erhöhte Zugang ist auch hier auf die Übernahme des Atrium zurückzuführen. Unter der Position sind Aufwuchs sowie Aufbauten bilanziert Ackerflächen A Ackerflächen Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,60 0, , ,20 0, ,80 Der Abgang resultiert aus dem Verkauf des Ackerlandes Römerstraße sowie aus einer Nutzungsänderung. Bei letzterer wurde eine Umklassifizierung von Ackerland zu Grünfläche vorgenommen Wald und Forsten A Wald und Forsten Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,04 0,00 0,00 0,00 0, , Sonstige unbebaute Grundstücke A Sonstige unbebaute Grundstücke Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , , ,38 0,00 0, ,80 Unter der Position sonstige unbebaute Grundstücke werden die Grundstücke im Erbbaurecht und weitere sonstige Grundstücke erfasst. Anlage I Seite 40

66 Im Rahmen des ersten doppischen Jahresabschlusses wurde die Eröffnungsbilanz in diesem Posten um den Wert ,26 korrigiert Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte A Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,52 0,00 0, , ,48 Unter der Bilanzposition bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte werden Grund und Boden sowie Gebäude mitsamt deren baulichen Anlagen für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Wohnbauten sowie die sonstigen Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude erfasst. Die Gebäudebewertung erfolgte bei Eröffnungsbilanzerstellung nach dem Verfahren der NHK 2000 (Sachwertverfahren). Der Grund und Boden der bebauten Grundstücke wurde gemäß 55 Abs. 1 GemHVO mit 40 v. H. des aktuellen Wertes des umliegenden erschlossenen Baulandes in der bestehenden örtlichen Lage angesetzt, sofern das Grundstück nicht in marktvergleichender Weise genutzt wird. Die Nutzung in marktvergleichender Weise liegt beispielsweise bei Schulen und K indertageseinrichtungen nicht vor. Die Entwicklung innerhalb der gesamten Bilanzposition untergliedert sich wie nachfolgend aufgezeigt: Kindertageseinrichtungen A Kindertageseinrichtungen Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,51 0,00 0,00 0, , ,78 A Kindertageseinrichtungen Grund und Boden Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,01 0,00 0,00 0,00 0, ,01 A Kindertageseinrichtungen Gebäude Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,50 0,00 0,00 0, , ,77 Bei den Kindertageseinrichtungen ergeben sich Wertänderungen lediglich aufgrund der vorgenommenen Abschreibung. Anlage I Seite 41

67 Schulen A Schulen Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,61 0,00 0, , ,70 A Schulen Grund und Boden Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 A Schulen Gebäude Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,61 0,00 0, , ,70 Die Zugänge im Wirtschaftsjahr 2009 teilen sich hauptsächlich auf zwei Positionen auf. Zum einen sind dies nachträgliche Anschaffungskosten, welche im Rahmen des Anbaus an der Ringschule zu aktivieren sind ( ,- ), und zum anderen Kosten für den Pavillon Realschule ( ,- ) Wohnbauten A Wohnbauten Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,49 0,00 0,00 0, , ,73 A Wohnbauten Grund und Boden Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,20 0,00 0,00 0,00 0, ,20 A Wohnbauten Gebäude Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,29 0,00 0,00 0, , ,53 Bei den Wohnbauten ergeben sich Wertänderungen lediglich aufgrund der vorgenommenen Abschreibung Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude A Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,91 0,00 0, , ,27 A Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Grund und Boden Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand ,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 A Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Gebäude Stand Zugänge Abgänge Umbuchung Abschreibung Stand , ,91 0,00 0, , ,27 Anlage I Seite 42

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