Sicherer Identitätsnachweis unserer Kunden mit dem neuen Personalausweis (npa) im Internet
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- Rudolf Weiß
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Transkript
1 Sicherer Identitätsnachweis unserer Kunden mit dem neuen Personalausweis (npa) im Internet 02. März 2011, CeBIT Hannover Patric Fedlmeier Provinzial Rheinland Versicherungen
2 Mediengesellschaft im Wandel 1876 Alexander Graham Bell und Thomas A. Watson iphone & ipad Mobiltelefone IBM 704-Großrechner 1950 Apple II mit Diskettenlaufwerken ca Internet: erster Web-Server am CERN 1989
3 Mediengesellschaft im Wandel Zitat Papa, wo habt ihr bei Wikipedia nachgeschlagen, als es noch kein Internet gab?
4 Versicherungsbetrieb der Zukunft (VBZ) Quelle : IBM Deutschland
5 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 5
6 Voraussetzungen für npa Benutzer Benutzer Computer Internetbrowser Internetanbindung Nutzer-Software (Ausweis-App) Kontaktloses Kartenlesegerät Neuer Personalausweis mit eingeschalteter eid Funktion Geheime PIN 6
7 Voraussetzungen für Diensteanbieter Diensteanbieter Berechtigungszertifikat von staatlicher Stelle (VfB) eid Service-Provider Berechtigungszertifikat mit wesentlichen Angaben: Wer? Wer fragt die Daten ab? (Identifikation des Diensteanbieters) Was? Welche Daten werden abgefragt? Wofür? Für welchen Zweck / Prozess werden die Daten benötigt? eid Service-Provider (z.b. Bundesdruckerei) 7
8 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 8
9 Der Ablauf für den Anwender Schritt 1 ❶ Webseite aufrufen 9
10 Der Ablauf für den Anwender Schritt 2 ❶ Webseite aufrufen ❷ Ausweis auf Lesegerät legen 10
11 Der Ablauf für den Anwender Schritt 3 ❶ Webseite aufrufen ❷ Ausweis auf Lesegerät legen ❸ Ausweis-App startet 11
12 Der Ablauf für den Anwender Schritt 4 ❶ Webseite aufrufen ❷ Ausweis auf Lesegerät legen ❸ Ausweis-App startet ❹ Daten bestätigen 12
13 Der Ablauf für den Anwender Schritt 5 ❶ Webseite aufrufen ❷ Ausweis auf Lesegerät legen ❸ Ausweis-App startet ❹ Daten bestätigen ❺ PIN eingeben 13
14 Der Ablauf für den Anwender Schritt 6 ❶ Webseite aufrufen ❷ Ausweis auf Lesegerät legen ❸ Ausweis-App startet ❹ Daten bestätigen ❺ PIN eingeben ❻ Nach erfolgreicher Datenprüfung erfolgt die Anmeldung 14
15 Nutzen der Authentifizierung im Kundenportal mit npa Sicheres Einloggen in das Kunden - Portal mit dem neuen Personalausweis. Ist das Unternehmen vertrauenswürdig? Das sichere Einloggen mit dem npa ist sinnvoll, da: der Kunde sicher sein kann, dass er auf der richtigen Internetseite ist (Phishing ist ausgeschlossen) Das Unternehmen sicher sein kann - der Kunde ist der, für den er sich ausgibt. Das ist produktiv! Einsatz ist nach Umsetzung ohne rechtliche Anpassung möglich! Gibt es die anfragende Person wirklich? 15
16 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 16
17 Single Sign On im Maklerportal Ist-Situation Zielbild Makler Makler VU-Makler-Extranets VU-Makler-Extranets Unterschiedlichste Authentifizierungsmethoden und Zugänge zu den Maklerportalen der einzelnen VU Vermittler müssen unterschiedlichste Zugangsinformationen verwalten Hoher Aufwand für Administration und Support auf Seiten der Versicherer Häufige Neuanmeldung durch den Vermittler notwendig Einheitlicher Zugang über ein Portal mit npa- Authentifizierung Verwaltung unterschiedlichster Zugangsinformationen entfällt durch npa-nutzung Reduzierter Aufwand für Administration und Support aufgrund eines einheitlichen Verfahrens Häufige Neuanmeldung beim Wechsel von VU- Portalen entfällt durch SingleSignOn (SSO) 17
18 Die Weiterleitung vom GDV-Maklerportal auf das gewünschte Maklernet des Versicherungsunternehmens erfolgt ohne erneutes Login! 18
19 SSO am Portal: Ein Passwort für alle! Willkommen im GDV-Maklerportal, um auf das Portal eines Versicherers zu gelangen, klicken Sie auf das entsprechende Logo. Sie werden dann weitergeleitet. weitere Unternehmen hinzufügen Abmelden + Das ist produktiv! = 1 x für alle 19
20 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 20
21 Prozessautomation durch Hybrid-Pad Rechtsverbindlicher, elektronischer Abschluss eines Versicherungsantrages in allen Versicherungssparten mit dem neuen Personalausweis ohne Nutzung der qualifizierten Signatur Bestätigung der Authentizität mit Hilfe der eid Funktion Das ist der nächste Schritt! 21
22 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 22
23 Erfahrungen aus dem Anwendertest der npa ist praxistauglich der npa bietet viele Vorteile: weniger Medienbrüche Druckkosteneinsparungen im Antragsprozess kürzere Durchlaufzeiten dadurch geringere Kosten- und Umweltbelastungen = passt zu unserer Branchenstrategie der npa ist von allen Probanden akzeptiert es wurden zahlreiche Anwendungsfelder identifiziert 23
24 Agenda Welche Voraussetzungen sind notwendig Drei Anwendungsbeispiele: Login im Kundenportal (Kunde - Versicherer) Login für Maklerportal (Vertriebspartner - Versicherer) Prozessautomation durch Hybrid-Pad (Fallabschluß am point of contact) Unsere bisherigen Erfahrungen aus dem Anwendertest Was steht noch an 24
25 Was steht noch an 1) E-Government-Gesetz und D -Gesetz sind noch in der Gesetzgebung, aber Voraussetzung für die Akzeptanz und weitere Investitionen 2) elektronische Bürgerkarte (E-Aufenthaltskarte) für ausländische Mitbürger fehlt 3) Schriftformerfordernisse erschweren noch die vollkommene elektronische Verarbeitung u. a. a) Lastschriftermächtigung b) Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten c) Einwilligung der versicherten Person 25
26 Was steht noch aus Wir wünschen uns weiter stabile Randbedingungen Stabilität der eid Services und der AusweisApp für 7x24 Betrieb ist zwingend erforderlich! Sicherheit der AusweisApp und des eid-services! Bereitstellung einer stabilen AusweisApp für gängige Betriebssystemplattformen, Browservarianten und Hardware (z.b. zum mobilen Einsatz) 26
27 Für die kritischen Geister 1901 Gottlieb Daimler: Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht übersteigen allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren! 2009: Knapp 1 Mrd. Fahrzeuge weltweit 1995 Bill Gates: Internet is just a hype! Schätzung 2010: 2,1 Mrd. Nutzer Der Erfolg des Automobils und des Internets wurden nicht gezielt geplant, sondern erlangten Verbreitung durch Benutzerverhalten. Der neue Personalausweis spricht potentiell einen breiten Benutzerkreis an. Die Provinzial Rheinland fördert die neuen Technologien durch Einbindung in ihre Prozesse zum Nutzen von Kunden und Partnern. 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Besuchen Sie uns auf dem Stand des Bundesministerium des Innern Halle 9, Stand B
29 BACKUP 29
30 Vorteile: Gegenseitiger Identitätsnachweis BürgerInnen Ist das Unternehmen vertrauenswürdig? Diensteanbieter weist sich mit Berechtigungszertifikat aus Diensteanbieter Gibt es die anfragende Person wirklich? Sowohl Bürger als auch Diensteanbieter können sich bei Nutzung des neuen PA auf die Identität ihres Gegenübers verlassen Bürger weist sich mit neuem PA aus 30
31 Medienbrüche im Kommunikations-Prozess Schriftformerfordernisse bei Vertragsabschluss Lastschriftermächtigung Datenschutzeinwilligung Schweigepflichtentbindungserklärung Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten Beratungsverzicht Informationsverzicht Einwilligung versicherte Person sollte zur Vermeidung von Medienbrüchen bei Anwendung des npa ersetzt werden durch Textformerfordernis
32 Rechtsverbindlicher elektronischer Antragsabschluss Gesetzliche Regelung Keine gesetzliche Regelung, aber nach Abschnitt 1, Nr. 1 lit. A des Abkommens für den Lastschriftverkehr Schriftform erforderlich. Ausnahme besteht nach Anlage 3 zum Lastschriftabkommen nur für Einmaleinzüge bis max. 100 Lastschriftermächtigung Anpassungsbedarf Hoher Anpassungsbedarf: Die Lastschriftermächtigung ist zwar nicht zwingend erforderlich für den Vertragsabschluss, aber in der Praxis das übliche Zahlungsverfahren. Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten Einwilligung in die Datenerhebung bei Dritten gem. 213 VVG Einwilligung der versicherten Person Hoher Anpassungsbedarf: Auf diese rein datenschutzrechtliche Erklärung wird 4a BDSG Anwendung finden können. Problem: Der 4a Abs. 3 BDSG könnte die Anforderungen bei der Erhebung von Gesundheitsdaten weiter verschärfen. 150 Abs. 2, 1. HS VVG: Wird die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen genommen und übersteigt die vereinbarte Leistung den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Einwilligung des anderen erforderlich. 179 Abs. 2 Satz 1 VVG: Wird die Versicherung gegen Unfälle eines anderen von dem Versicherungsnehmer für eigene Rechnung genommen, ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Einwilligung des anderen erforderlich. Hoher Anpassungsbedarf: Lebens- oder Unfallversicherungen, bei denen Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind, kommen in der Praxis häufig vor. Das Schriftformerfordernis führt hier zu einem Medienbruch; ein elektronischer Abschluss ist in diesen Fällen nicht darstellbar. Der Schutz der versicherten Person wäre ausreichend gewahrt, wenn durch den npa sichergestellt ist, dass eine elektronische Einwilligung vorliegt. 32
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