GRW Nachrangdarlehen Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur RIGA

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1 (Gültigkeit ab ) Stand: GRW Nachrangdarlehen Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur RIGA Zuwendungsempfänger: Bestehende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) aller in der Positivliste der zum GRW-Koordinierungsrahmen 2009 aufgeführter Branchen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen (siehe Anlage) Vorhaben im touristischen Bereich, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung beitragen, vorausgesetzt, dass der überwiegende Umsatz von Touristen erbracht wird Versandhandel und Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum Ausgeschlossene Unternehmen/Branchen: Unternehmen, die nicht auf Fördermittel angewiesen sind (überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung und Ertragslage) und keine Standortwahl haben Neugründete Unternehmen/Start-up s, die über kein Rating verfügen Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei Bergbau, Zweige der Urproduktion Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe, Herstellung primärer Baumaterialien, Asphalt und Transportbeton Leistungen, die der Sanierung und Instandhaltung dienen Einzelhandel (Ausnahmen siehe oben) Transport- und Lagergewerbe Kunstfaserindustrie Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitnesszentren Mobile Dienstleistungen Zuwendungsvoraussetzungen: Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden

2 Die geförderten Investitionen haben wie die geschaffenen Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme, Arbeitsplätze müssen auf jeden Fall angeboten werden Kopplung GA Darlehen und GA Zuschuss ist möglich Mindestinvestition: Mindestdarlehensvolumen: , Maximaldarlehensvolumen: Darlehenshöhe ist abhängig von der Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze (AP) Förderhöhe: o Darlehensbetrag/AP bei Erweiterung/Diversifizierung o Darlehensbetrag/AP bei Errichtung und bedeutsamer Erweiterung Der mit dem Darlehen zu finanzierende Anteil des Vorhabens beträgt unter Einbeziehung anderer öffentlicher Mittel bis zu 65% der förderfähigen Kosten Bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben, d.h. geplante Umsatzerweiterung um mehr als 25%, bis zu 75% der förderfähigen Kosten Zinssätze, Stand , tagaktuelle Berechnung bei Bewilligung Ratingkategorie (S&P) AAA bis A 2,09 % A- bis BBB 3,31 % BBB- bis BB 5,17 % BB- bis B+ 7,79 % Effektivzinssatz in % p.a. Auszahlung 100 %, ab Darlehenssumme in 3 Tranchen (30% - 30% - 40%) Keine Sicherheiten erforderlich, Nachrangigkeit des GRW Darlehens Laufzeit bis zu 10 Jahren, Zinsfestschreibung 10 Jahre, max. 2 tilgungsfreie Jahre Vorzeitige Tilgung ohne Entschädigung ist möglich Bereitstellungsprovision: 0,25% p.m. ab der 7. Woche nach Zusage Darlehen ist beihilferelevant Förderfähige Investitionskosten: Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens Immaterielle Wirtschaftsgüter wenn aktivierbar und nicht von verbundenen Unternehmen. Zu immateriellen Wirtschaftsgütern zählen Software, auch Patente, Rechte, Lizenzen und Franchisegebühren, wenn diese einen Marktwert haben Seite 2 von 5

3 Gebrauchte Wirtschaftsgüter - wenn diese jünger als 5 Jahre sind - die gebrauchten Güter noch nie gefördert wurden - der Erwerb von nicht-verbundenen Unternehmen erfolgt Alle Bedingungen müssen erfüllt sein! - die Höhe der förderfähigen Kosten richtet sich nach den Buchwerten beim Vorbesitzer, nicht nach den Verkaufs- oder Marktwerten Nicht förderfähig: Grunderwerb Ersatzbeschaffung Gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ausnahmen s.o. Straßenzugelassene Fahrzeuge aller Art sowie Schiffe, Züge, Flugzeuge Geringfügige Wirtschaftsgüter, außer bei einer Aktivierung nach dem Festwertverfahren, GWG-Grenze liegt bei der SAB bei 150, Güter ab 151 können gefördert werden, bis nur durch SAB Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen Finanzierung: Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Antragstellung gesichert sein 25% der Investition müssen beihilfefrei (d.h. ohne staatliche Unterstützung wie zinsgünstige Darlehen) sein Verfahren: Anträge werden an die SAB gestellt, Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung Vor der Auslösung von Bestellungen und Aufträgen muss eine schriftliche Zustimmung der SAB zur generellen Förderwürdigkeit und damit die Erlaubnis zum förderunschädlichen vorfristigen Maßnahmebeginn vorliegen Die Finanzierungserklärung der Hausbank sowie eine Erklärung zum Investitionszulage sind den Antragsunterlagen beizufügen Auszahlung an den Endkreditnehmer Für Rückfragen und kostenfreie Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Große Kreisstadt Coswig Wirtschaftsförderung Osman Nasr Karrasstr. 2, 0160 Coswig Tel.: Fax: nasr@stadt.coswig.de Internet: Seite 3 von 5

4 Anlage 1: Positivliste des GRW (Anhang 9 - Positivliste zu Ziffer Teil II-A des Koordinierungsrahmens) 1. Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie) 2. Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse 3. Gummi, Gummierzeugnisse 4. Grob- und Feinkeramik 5. Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse 6. Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente 7. Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung 8. Schilder und Lichtreklame 9. Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse 10. NE-Metalle 11. Eisen-, Stahl- und Temperguss 12. NE-Metallguss, Galvanotechnik 13. Maschinen, technische Geräte 14. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -Einrichtungen 15. Fahrzeuge aller Art und Zubehör 16. Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung 17. Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-Fernseh- und Nachrichtentechnik 18. Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte 19. Uhren 20. EBM-Waren 21. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren 22. Holzerzeugnisse 23. Formen, Modelle, Werkzeuge 24. Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse 25. Druckerzeugnisse 26. Leder und Ledererzeugnisse 27. Schuhe 28. Textilien 29. Bekleidung 30. Polstereierzeugnisse 31. Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind 32. Futtermittel 33. Recycling 34. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz 35. Versandhandel 36. Import-/Exportgroßhandel 37. Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DVProgrammen) Seite 4 von 5

5 38. Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen 39. Veranstaltung von Kongressen 40. Verlage 41. Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft 42. Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung 43. Markt- und Meinungsforschung 44. Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft 45. Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft 46. Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen 47. Logistische Dienstleistungen 48. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen 49. Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion 50. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die in den Nummern 1 bis 50 aufgeführten Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich förderfähig. Anlage 2: sonstige Ausschlüsse Appartementhotels und Ferienwohnungsanlagen ohne zusätzliche touristische Dienstleistungen G o-kart-bahnen Kegel- und Bowlingbahnanlagen Fitnesscenter Golfplätze und Tennisanlagen einschließlich deren Nebeneinrichtungen Tierparks, Zoologische Einrichtungen Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen kulturelle Einrichtungen (zum Beispiel Kino, Theater) Bars, Diskotheken mobile Dienstleistungen Errichtung von Ganzjahresbädern. Seite 5 von 5

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