Jährliche Zusatzkosten für Reinigungsmaßnahmen i.h.v. ca. 4,5 Mio Euro brutto ab dem Schuljahresbeginn 2014/15

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1 Telefon: Telefax: Referat für Bildung und Sport RBS-ZIM/QSA Reinigungsstandards in Münchner Schulen; Erhöhung der Unterhaltsreinigung in Schulen von 2,5 auf 3 mal wöchentlich, zusätzliche jährliche Intensivreinigung der Schulhaustoiletten und zusätzliche Reinigung einiger Sporthallen an Samstagen auf Grund intensiver Vereinsnutzung Jährliche Zusatzkosten für Reinigungsmaßnahmen i.h.v. ca. 4,5 Mio Euro brutto ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 Hygiene in Schulhaustoiletten; Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt, Herr Schmid und Herr Schmidbauer Verbesserungen bei der Schulhausreinigung; Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der SPD Frau Volk, Frau Hacker, Frau Salzmann, Frau Dr. Anker, Frau Dietl, Frau Zurek, Herr Belik und Herr Müller Neues Reinigungssystem an Schulen testen; Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt und Herr Schmid Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten Ausgangslage Erhöhung der Unterhaltsreinigung von 2,5 mal auf 3 mal wöchentlich Grundreinigung in Schulgebäuden Durchführung einer jährlichen Intensivreinigung (Grundreinigung) von schulischen Sanitärräumen Reinigung von Innenwänden Reinigungssystem an Schulen Erweiterung der Sporthallenreinigung auf Grund intensiver Vereinsnutzung Fazit Gesamtkosten der Maßnahmen...10 II. Antrag...11 III. Beschluss...12

2 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Mit diesem Beschluss werden folgende Stadtratsanträge behandelt: 1. Antrag Nr vom Hygiene in Schulhaustoiletten Toilettenpapier bereit halten und Reinigung der längeren Tagesnutzung anpassen der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt, Herr Schmid und Herr Schmidbauer. (vgl. Anlage 1) 2. Antrag Nr vom Verbesserung bei der Schulhausreinigung der Stadtratsmitglieder der SPD Frau Volk, Frau Hacker, Frau Salzmann, Frau Dr. Anker, Frau Dietl, Frau Zurek, Herr Belik und Herr Müller, mit dem Inhalt die Unterhaltsreinigung auf 3 mal wöchentlich zu erhöhen, die Grundreinigung 2 statt 1 mal im Jahr durchzuführen und die Reinigung von Innenwänden in den Leistungskatalog der Schulhausreinigung aufzunehmen. (vgl. Anlage 2) 3. Antrag Nr vom Neues Reinigungssystem an Schulen testen der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt und Herr Schmid. Dieser Antrag sieht vor, dass Reinigungskräfte insbesondere in den Schultoiletten nicht mehr nur zu bestimmten Zeiten reinigen, sondern über einen längeren Zeitraum im Gebäude präsent sind und bei Bedarf sauber machen. (vgl. Anlage 3) Die Landeshauptstadt München praktiziert in ihren Schulgebäuden bereits seit langem einen Reinigungsstandard, der überwiegend über den Empfehlungen der DIN (Reinigungsleistungen Schulgebäude) liegt, welche eine Reinigungsfrequenz von 2 mal pro Woche für Unterrichtsräume vorsieht. Im Gegensatz dazu stellt sich der aktuelle Standard der Schulhausreinigung gemäß Beschluss des Stadtrates vom (Vorlage Nr / V10858) wie folgt dar: Klassenzimmer werden 2,5 mal wöchentlich gereinigt. Stark beanspruchte bzw. hygienisch sensible Flächen, wie Gänge, Eingangsbereiche, Räume der Mittagsverpflegung und Sanitäranlagen erhalten eine tägliche Reinigung. Ein vom Kommunalreferat im Auftrag des Referates für Bildung und Sport im Sommer 2013 durchgeführter Städtevergleich Standards Schulhausreinigung brachte folgende Ergebnisse:

3 Seite 3 Kommune München Augsburg Reinigungshäufigkeit Unterhaltsreinigung: 2,5x wöchentlich (Unterrichtsräume), 1x wöchentlich (Büroräume) Grundreinigung: 1x jährlich Sanitär (WC) Anl.: schultäglich Unterhaltsreinigung: schultäglich (inkl. Eingangsbereiche, Flure EG) Grundreinigung: 1x jährlich Sanitär (WC) Anl.: schultäglich Differenzierung hinsichtlich... ganzt. Schulbetreuung: untersch. Schulart: ja: Eingangsbereiche, Flure EG täglich, Flure OG 2x pro Woche Gibt es Tagesreinigungskräfte: nur an großen Schulzentren Reinigung durch Fremdfirma: zum Großteil Eigenes Personal: zu geringerem Teil: durch Städtischen Reinigungsservice (KR IS-ID-IFM-SRS) Zusatzreinigung: Sonderreinigung bei Bedarf und Anforderung ganzt. Schulbetreuung: untersch. Schulart: Sonstiges, z. B. Lage innerhalb Schulgeb., Jahreszeiten: Gibt es Tagesreinigungskräfte: Reinigung durch Fremdfirma: zum Großteil Eigenes Personal: einige bis zum vollständigen Personalabbau Zusatzreinigung: selten, bei Bedarf

4 Seite 4 Regensburg Stuttgart Frankfurt Unterhaltsreinigung: 2,5x wöchentlich (Klassen, Büros) Grundreinigung: 1x jährlich Sanitär (WC) Anl.: schultäglich Unterhaltsreinigung: 2,5x wöchentlich Grundreinigung: Boden, 2x jährl. Pflegefilmsanierung; Mobiliar 1x jährl.; in Horten (nur 3 Wochen Schließzeit) soll jedoch wieder 1x jährliche Grundreinigung eingeführt werden Sanitär (WC) Anl.: schultäglich Unterhaltsreinigung: schultäglich alles Grundreinigung: 1x jährlich Sanitär (WC) Anl.: schultäglich ganzt. Schulbetreuung: untersch. Schulart: Sonstiges, z. B. Lage innerhalb Schulgeb., Jahreszeiten: ja: Eingangsbereiche, Flure EG täglich, Flure OG 2,5x im Winter bei Bedarf auf Anforderung der Schule Gibt es Tagesreinigungskräfte: Reinigung durch Fremdfirma: 40% Eigenes Personal: 60% Zusatzreinigung: selten, bei Bedarf auf Anforderung ganzt. Schulbetreuung: ja: In Bereichen, die tatsächlich. ganztags genutzt werden: Grundschulen schultäglich; Realschulen und Gymnasien 3x wöchentlich. untersch. Schulart: ja: Förderschulen täglich, Grundschulen 3x wöchentlich. Sonstiges, z. B. Lage innerhalb Schulgeb., Jahreszeiten: Gibt es Tagesreinigungskräfte: Reinigung durch Fremdfirma: 100% Eigenes Personal: Zusatzreinigung: wenige (bei Bedarf), räumlich begrenzte Grundreinigungen auf Anforderung ganzt. Schulbetreuung: untersch. Schulart: Sonstiges, z. B. Lage innerhalb Schulgeb., Jahreszeiten: Gibt es Tagesreinigungskräfte:

5 Seite 5 Hamburg Unterhaltsreinigung: 2,5x wöchentlich, außer Grundschulen (häufiger) Grundreinigung:, nur im Einzelfall Sanitär (WC) Anl.: schultäglich Reinigung durch Fremdfirma: fast 100% Eigenes Personal: einige eigene Reinigungskräfte noch bis zum Ruhestand Zusatzreinigung: Sonstiges: Beseitigung von Spontanverschmutzungen durch Reinigungsfirma bereits über Hauptangebot bepreist, aber nur auf Abruf/Bestellung als Sonderreinigung zu bestellen ganzt. Schulbetreuung: untersch. Schulart: Grundschulen häufiger Sonstiges, z. B. Lage innerhalb Schulgeb., Jahreszeiten: Gibt es Tagesreinigungskräfte: Reinigung durch Fremdfirma: 90% Eigenes Personal: 10%, ähnlich SRS der LHM Zusatzreinigung: 2x jährl. aufscheuern der WC-Anlagen Tabelle: Reinigungsstandards in der Schulhausreinigung Das RBS-ZIM hat gemeinsam mit dem Kommunalreferat - IS und dem Direktorium - Vergabestelle 1 die Gesamtsituation der Schulhausreinigung an den Münchner Schulen unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit der insgesamt eingegangenen Rückmeldungen sowie der Inhalte der o.g. Stadtratsanträge betrachtet und analysiert und schlägt folgende Optimierungsmaßnahmen vor: 2. Erhöhung der Unterhaltsreinigung von 2,5 mal auf 3 mal wöchentlich Bisher wurde die Unterhaltsreinigung in Klassenzimmern und Gängen, welche nicht täglich gereinigt werden, 2,5 mal wöchentlich durchgeführt. Das bedeutet, dass innerhalb von 2 Wochen an 5 Tagen in diesen Bereichen gereinigt wird. Die geplante Erhöhung der Unterhaltsreinigung auf 3 mal wöchentlich führt zu einer Häufigkeit von 6 Reinigungen innerhalb von 2 Wochen. Die tägliche Reinigung wird nur in Eingangsbereichen, hoch frequentierten Gängen, Versorgungs- und Essbereichen, Sanitärbereichen, Sporthallen und Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung durchgeführt.

6 Seite 6 Vor allem bedingt durch die intensivere und zu einem Großteil auch längere Nutzung zahlreicher schulischer Räume hatte sich in der letzten Zeit allgemein ein höherer Reinigungsbedarf der Schulen abgezeichnet. Die Mehrkosten für die hier dargestellte Erhöhung der Unterhaltsreinigung betragen auf Basis einer qualifizierten Schätzung für alle Schulgebäude gerundet 2,975 Mio Euro brutto p.a. Die Umstellung auf die im Vortrag genannten Veränderungen kann übergangslos ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 (September 2014) greifen. Die Auftragsnehmer bestehender Verträge sind erfahrungsgemäß mit einer Anpassung der Verträge einverstanden. 3. Grundreinigung in Schulgebäuden Die Schulhausreinigung sieht als Standard eine einmal jährliche Grundreinigung vor. Diese umfasst Unterrichtsräume, Fachlehrsäle, Flure, Lehrerbereiche, Sporthallen und Sonderbereiche wie Pausenhallen. Eine Grundreinigung bedingt das komplette Freiräumen von Räumlichkeiten, um dann ggf. haftende Verschmutzung und vor allem abgenutzte Pflegeschichten zu entfernen und zu erneuern. Der Grundreinigung folgt immer eine Neutralisation des Bodens und eine Neueinpflege bzw. Beschichtung, um Optik und Trittsicherheit wieder herzustellen. Bei einer Grundreinigung leiden die Böden. Trotzdem empfehlen Fachleute eine jährliche Grundreinigung, damit o.g. wichtige Pflegeund Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können. Die Erhöhung der Grundreinigungshäufigkeit von 1 auf 2 mal jährlich ist aus Organisations- und Kapazitätsgründen bei vielen Reinigungsfirmen nicht möglich. Die Grundreinigungen in den Schulhäusern können ausschließlich in den Schulferien ausgeführt werden und beanspruchen in einem durchschnittlich großen Schulgebäude mit qm bei entsprechendem Personaleinsatz durchschnittlich 10 Tage. Nicht wenige der Auftrag nehmenden Firmen betreuen zwischen 20 und 70 Schulhäuser und wären mit den engen Zeitvorgaben personell überfordert. Den Schulen entstünde zudem ein zusätzlicher Aufwand. Sämtliche von zwei Personen transportierbare Gegenstände müssten dann 2 mal jährlich aus den Klassenräumen entfernt, zurück gebracht und hierzu vom Schulpersonal vor- und nachbereitet werden. Durch eine zweite Grundreinigung wird der Verschleiß der Bodenbeläge unnötig beschleunigt, da jede Grundreinigung den Bodenbelag zusätzlich belastet (Ab- und Auftragen von Schutzschichten). An Münchener Schulen werden überwiegend Linoleumböden verwendet. Der Austausch dieser Böden durch zu häufig durchgeführte Grundreinigungen verursacht zudem nicht unerhebliche Kosten; insbesondere im Bauunterhalt. Eine regelmäßige 2. Grundreinigung ist daher nicht sinnvoll. Die zusätzlichen jährlichen Kosten würden bei einer flächendeckenden zweiten Grundreinigung in allen Schulen ca. 1,31 Mio Euro brutto betragen. Diese Kostenschätzung beruht auf den derzeit gültigen Preisen für Grundreinigungen an Münchner Schulen.

7 Seite 7 Für den Fall, dass einzelne Schulen dennoch eine zweite Grundreinigung wünschen, kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Fachleute des KR-IS in Abstimmung mit dem RBS-ZIM unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen die zweite Grundreinigung durchgeführt werden. 4. Durchführung einer jährlichen Intensivreinigung (Grundreinigung) von schulischen Sanitärräumen Aktuell werden die Schultoiletten täglich gereinigt, was auch bei ganztägig genutzten Schulen als ausreichend betrachtet wird. Die durch eine mehrmals täglich durchgeführte Reinigung zusätzlich anfallenden Kosten i.h.v. ca. 3 Mio Euro/Jahr werden als unverhältnismäßig hoch gegenüber dem zu erwartenden Nutzen angesehen. Vielmehr wird auf die im Folgenden dargestellte Intensivreinigung der Sanitärräume verwiesen, durch die zusätzliche Reinigungsakzente gesetzt werden: Nach mehreren Abstimmungsrunden sind der infrastrukturelle Dienstleister Kommunalreferat - IS, die Vergabestelle 1 des Direktoriums und das Zentrale Immobilienmanagement im RBS zu der Überzeugung gelangt, dass eine jährliche Intensivreinigung der Sanitärräume in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollte. Damit könnten auch tiefer gehende, hartnäckige Verschmutzungen (Urinstein, Kalk, etc.), die bei der täglichen Unterhaltsreinigung nur unzureichend beseitigt werden können, wegen der längeren Einwirkzeiten der Reinigungsmittel und der intensiveren mechanischen Bearbeitung der Oberflächen gründlich entfernt werden. Es wird zudem mit einer höheren Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer in den Schulgebäuden gerechnet. Die Kosten für die Intensivreinigung betragen auf Grundlage einer qualifizierten Schätzung jährlich ca. 1,43 Mio Euro brutto. 5. Reinigung von Innenwänden Nach den Allgemeinen Reinigungsanforderungen für Schulen, Kindertagesstätten und Horte sind im Rahmen der Grundreinigung (s. Punkt 3) abwaschbare Wandflächen, soweit ohne Steighilfen erreichbar, ganzflächig zu reinigen. Darüber hinaus sind im Rahmen der laufenden Unterhaltsreinigung ohne Einschränkung alle Wände und Decken, soweit ohne Steighilfen erreichbar, von Spinnweben und losen Verschmutzungen freizuhalten. Leicht entfernbare, wasserlösliche Beschriftungen, Griffspuren oder sonstige Verschmutzungen sind zu entfernen.

8 Seite 8 Die Allgemeinen Reinigungsanforderungen sind als Teil der Leistungsbeschreibung der Gebäudereinigungsverträge Vertragsbestandteil. Die Reinigung von Innenwänden braucht daher nicht mehr gesondert im Leistungskatalog der Schulhausreinigung aufgenommen zu werden. 6. Reinigungssystem an Schulen Mit Antrag Nr vom schlägt die CSU-Fraktion vor, ein neues, ergänzendes Reinigungssystem an Münchener Schulen zu testen. Dieses sieht vor, ein pädagogisches Konzept zu entwickeln, um Toilettenverunreinigungen zu reduzieren. Bereits 2004 gab es einen Modellversuch, im Rahmen von pädagogischen Konzepten unter Beteiligung von zwei Grundschulen durch Eigenleistungen der Schülerinnen und Schüler die Reinigungssituation zu verbessern, allerdings mit eher unbefriedigenden Ergebnissen. Es gehört zum pädagogischen Alltag, den Schülerinnen und Schülern ein Verantwortungsgefühl für Sauberkeit zu vermitteln, gerade auch in den Toilettenanlagen, so dass weiter gehende Konzepte nicht erforderlich sind. Eine Verlagerung der Reinigungszeiten in die Unterrichtszeiten ( Präsenzreinigung ) ist problematisch. Für die Reinigung kommen in dieser Zeit die belegten Unterrichtsräume und Fachlehrsäle nicht in Frage. Die Nassreinigung der allgemeinen Laufflächen (Gänge und Treppenhäuser) ist wegen der Rutschgefahr auf feuchten Böden unfallträchtig. Alleine mit der Reinigung der verbleibenden Flächen (beispielsweise den Büros der Schulverwaltung und den Toiletten) kann eine über mehrere Stunden dauerhaft präsente Reinigungskraft nur in sehr großen Schulen mit einer entsprechend großen Anzahl an Toilettenanlagen sinnvoll ausgelastet werden. Daher werden inzwischen nur noch bei wenigen Schulgebäuden sogenannte Tagesreinigungskräfte / Präsenzreinigungskräfte eingesetzt, welche neben den zugeteilten Arbeiten der Unterhaltsreinigung nach einem festen Reinigungsplan zur Beseitigung von Spontan-Verschmutzungen während des Unterrichts teilweise anwesend sind. Da diese Kräfte wegen der ständig steigenden intensiven Nutzung vieler Schulhäuser immer schwerer auszulasten sind, sollen Tagesreinigungskräfte daher künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen in dafür geeigneten Gebäuden eingesetzt werden. Neben den praktischen Problemen wäre bei einer Durchführung der Reinigung während der Unterrichtszeiten die Thematik rechtlicher Aspekte zu betrachten. Im Rahmen des Werkvertrages sind Weisungen unmittelbar an das Reinigungspersonal unzulässig. Die Fremdreinigungskräfte arbeiten - vom Auftraggeber (LHM) weisungsungebunden - nach Reinigungs-/ Revierplänen und den Allgemeinen Reinigungsanforderungen der LHM; letztere sind als Bestandteil der Reinigungsverträge definiert. Beim Einsatz von Präsenzkräften ist unbedingt darauf zu achten, dass diese ausschließlich Informationen erhalten, die sie selbstständig abarbeiten können.

9 Seite 9 7. Erweiterung der Sporthallenreinigung auf Grund intensiver Vereinsnutzung Während die Nutzung der Sporthallen durch Vereine unter der Woche in der Regel mit der normalen, hier täglichen Unterhaltsreinigung bewältigt werden kann, ist insbesondere bei den intensiv am Wochenende in der Punktspielsaison (Okt. - März) durch Sportvereine genutzten Hallen (derzeit ca. 35 Stück) eine regelmäßige Sonderreinigung außerhalb der Belegungszeiten dringend erforderlich und sinnvoll. Dies geht sowohl aus den Rückmeldungen der Schulen als auch der Vereine hervor, welche die teilweise erheblich verschmutzten Sporthallen bemängelt haben. Die genauen Zeiten des Reinigungsrhythmus der genannten Sonderreinigung werden individuell in enger Rücksprache mit der entsprechenden Schulleitung festgelegt. Somit kann die zusätzliche Reinigung auch auf die teilweise langen Belegungszeiten der Sporthallen an Wochenenden (bis 22 Uhr) angepasst werden. Eine zusätzliche wöchentliche Sonderreinigung (1x wöchentlich, i. d. R. jeweils zu Beginn des Wochenendes) während der Punktspielsaison verursacht für die in Frage kommenden 35 Sporthallen nach einer qualifizierten Schätzung jährliche Kosten i.h.v. ca Euro brutto. Dieser Betrag kann sich wegen eines ggf. anfallenden Wochendzuschlag erhöhen. Damit sollen sowohl die Hallenböden als auch die Garderoben und Sanitäranlagen (Duschen, WCs) gereinigt werden. 8. Fazit Im Ergebnis schlägt das RBS-ZIM im Einvernehmen mit dem Kommunalreferat - IS und dem Direktorium, Vergabestelle 1 folgende Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Schulhausreinigung vor: Maßnahme Erhöhung der Unterhaltsreinigung (Nr. 2 im Vortrag des Referenten) Jährliche Intensivreinigung der Sanitäranlagen (Nr. 4 im Vortrag des Referenten) Erweiterung Sporthallenreinigung (Nr. 7 im Vortrag des Referenten) Kosten / Jahr 2,5 Mio 1,2 Mio 0,061 Mio Summe 3,761 Mio MwSt 0,715 Mio Gesamtkosten brutto 4,476 Mio

10 Seite 10 Die Umstellung auf die im Vortrag genannten Veränderungen kann übergangslos ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 (September 2014) greifen. Die Auftragsnehmer bestehender Verträge sind erfahrungsgemäß mit einer Anpassung der Verträge einverstanden. Insgesamt betrachtet kann mit diesem Mittelaufwand an den Münchner Schulen ein Reinigungsstandard erreicht werden, der höher ist, als er jemals zuvor war. Die hier vorgeschlagene Erhöhung einzelner Standards wird nach Abwägung aller Gesichtspunkte als bedarfsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll angesehen. 9. Gesamtkosten der Maßnahmen dauerhaft einmalig befristet Summe zahlungswirksame Kosten davon: 4,476 Mio ab ,492 Mio in 2014 Personalauszahlungen 0,00 0,00 in 2014 Sachauszahlungen 4,476 Mio 1,492 Mio in 2014 Transferauszahlungen 0,00 0,00 in ,00 0,00 0,00 0,00 Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition - - Die in 2014 anfallenden Kosten i.h.v. 1,492 Mio Euro für die Monate September bis einschließlich Dezember 2014 entsprechen 1/3 der Gesamtkosten (1/3 x 4,476 Mio Euro = 1,492 Mio Euro) Den zahlungswirksamen Kosten stehen keine Erlöse/Einnahmen gegenüber. Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus zentralen Mitteln. Um die neuen Reinigungsstandards pünktlich zum Schuljahresbeginn 2014/15 umsetzen zu können, sind Vorlaufzeiten von bis zu 6 Monaten zur Umstellung der mehr als 300 Reinigungsverträge notwendig. Der Beschluss sollte daher vor der Behandlung im Finanzierungsmoratorium umgesetzt werden. Eine Befassung der Bezirksausschüsse ist wegen des stadtviertelübergreifenden Bezugs der Vorlage nicht erforderlich. Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1 bis 25 erhalten dennoch zur Information einen Abdruck dieser Beschlussvorlage.

11 Seite 11 Die Beschlussvorlage ist mit dem Kommunalreferat und dem Direktorium, Vergabestelle 1, abgestimmt. Die Stadtkämmerei hat von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Volk, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag 1. Der Turnus der Standardunterhaltsreinigung in allen Schulgebäuden wird ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 von 2,5 mal auf 3 mal wöchentlich erhöht. 2. Für die schulischen Sanitärräume wird ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 eine einmalige jährliche Intensivreinigung durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, in begründeten Fällen eine zweite allgemeine Grundreinigung zu prüfen und dementsprechend durchzuführen. 3. Die Reinigungshäufigkeit während der Punktspielsaison in Sporthallen wird ab dem Schuljahresbeginn 2014/15 um eine zusätzliche Reinigung am Wochenende in den vorgesehenen derzeit ca. 35 Sporthallen erweitert. 4. Die Reinigung der Innenwände erfolgt weiterhin auf Grundlage der Allg. Reinigungsanforderungen der Landeshauptstadt München. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die für die Monate September bis Dezember einmalig in 2014 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1,492 Mio Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2014 auf der Finanzposition Schulverwaltung; sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung zusätzlich aus zentralen Mitteln anzumelden. Ein Produktkostenbezug besteht nicht, die Kosten verteilen sich auf alle schulische Produkte. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft ab 2015 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 4,476 Mio Euro im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf der Finanzposition Schulverwaltung; sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung zusätzlich aus zentralen Mitteln anzumelden. Ein Produktkostenbezug besteht nicht, die Kosten verteilen sich auf alle schulischen Produkte.

12 Seite Die Anträge a) Hygiene in Schulhaustoiletten Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt, Herr Schmid und Herr Schmidbauer b) Verbesserungen bei der Schulhausreinigung Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der SPD Frau Volk, Frau Hacker, Frau Salzmann, Frau Dr. Anker, Frau Dietl, Frau Zurek, Herr Belik und Herr Müller c) Neues Reinigungssystem an Schulen testen Antrag Nr vom der Stadtratsmitglieder der CSU Frau Wittmann, Frau Burkhardt und Herr Schmid sind somit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 7. Der Beschluss unterliegt nicht dem Finanzmoratorium, weil die neuen Reinigungsstandards pünktlich zum Schuljahresbeginn 2014/15 umgesetzt werden sollen und dazu eine Vorlaufzeit von bis zu 6 Monaten zur Umstellung der mehr als 300 Reinigungsverträge notwendig ist. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeister/-in Stadtschulrat

13 Seite 13 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an das Referat für Bildung und Sport an das Personal- und Organisationsreferat an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. - Referat für Bildung und Sport/ZIM-QSA Referat für Bildung und Sport I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Kommunalreferat das Baureferat das DIR. Vgst. 1 die Stadtkämmerei das Personal und Organisationsreferat das Referat für Bildung und Sport F1 das Referat für Bildung und Sport F2 das Referat für Bildung und Sport F3 das Referat für Bildung und Sport F4 das Referat für Bildung und Sport Sportamt das Referat für Bildung und Sport ZV/GL das Referat für Bildung und Sport GL2 das Referat für Bildung und Sport PKC das Referat für Bildung und Sport ZIM N das Referat für Bildung und Sport ZIM ImmoV das Referat für Bildung und Sport ZIM VM das Referat für Bildung und Sport ZIM - QSA die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1 bis 25 z. K. Am

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