Abteilung IV Wiesbaden, 24. März 2011 IV 3. Überlegungen zur Instrumentenreform im SGB II im Jahr 2011/ 2012
|
|
- Karola Buchholz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abteilung IV Wiesbaden, 24. März 2011 IV 3 Überlegungen zur Instrumentenreform im SGB II im Jahr 2011/ 2012 I. Problembeschreibung 1. Sachstandsbeschreibung Mit Wirkung zum 01. Januar 2009 hat der Bundesgesetzgeber die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch einer grundlegenden Revision unterzogen. Zum einen verfolgte die Reform das Ziel, den regionalen Entscheidungsspielraum durch die Einführung eines Vermittlungsbudgets zu erhöhen, und Gestaltungsspielräume regional verfügbar zu machen. Zugleich wurde seitens des BMAS das Ziel verfolgt, das Verbot der Umgehung und Aufstockung von Regelleistungen bis auf engste Ausnahmefälle zu festzuschreiben und die grundsätzliche Geltung des Vergaberechts zu verdeutlichen. Nachdem nunmehr knapp zwei Jahre Erfahrungen mit dem neuen Instrumentenkasten gemacht wurden, fällt die Bilanz durchwachsen aus. Zwar ist es gelungen, den Streit um den Einsatz der Eingliederungsleistungen weitgehend zu befrieden. Viele früher streitbehaftete- Fragen zwischen Bund und Ländern sind durch die gemeinsame Erklärung zu den 45 und 46 SGB III einer befriedigenden und befriedenden Lösung zugeführt worden. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass nach wie vor ein massiver Handlungsbedarf im Bereich der arbeitsmarktfernen Personen besteht. Alle vorliegenden Studien kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Personenkreis mit den bisher zur Verfügung stehenden Mittel des SGB II nicht erreicht werden kann.
2 Auch unter finanziellen Aspekten hat sich der Einsatz des aktuellen Instrumentenkastens nicht positiv ausgewirkt. Die Zahl der Bezieher von Transferleistungen hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verringert. Vergleichszahlen: waren im Jahresdurchschnitt Menschen arbeitslos. Davon wurden von den Trägern der Grundsicherung betreut. Gegenüber dem Kalenderjahr 2008 hat sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II nur um 1,3 % verringert. - Im September 2009 waren lediglich 42,9% der erwerbsfähigen Leistungsbezieher arbeitslos. Im September 2010 hat sich diese Zahl so gut wie nicht verändert. - Die Jugendarbeitslosigkeit in der Grundsicherung betrug im Jahr Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von ca. 3,5%. - Im Dezember 2009 erhielten ca. 4,9 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige Leistungen aus der Grundsicherung. Dies sind rund 2,1% mehr als im Dezember Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden im Bundesgebiet im Jahr 2009 insgesamt 42 Mrd. Euro ausgegeben. Das beinhaltete 22,4 Mrd. Euro für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, 13,6 Mrd. Euro für Kosten der Unterkunft sowie knapp 6 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen. Die Verwaltungskosten betrugen auf Bundesebene 4,2 Mrd. Euro.
3 2. Gesetzlicher Handlungsrahmen Um eine größere Effizienz der Beschäftigungspolitik im SGB II zu erzielen, ist der gesetzliche Handlungsrahmen neu zu ordnen. Eine Vereinfachung des Förderkastens und eine Verschlankung der gesetzgeberischen Detailgestaltung würde zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und unter Umständen sogar zu einer Kostensenkung führen. Im operativen Bereich hätten die Beratungsfachkräfte größere Handlungsspielräume und könnten somit den individuellen Situationen der Leistungsberechtigten gerechter werden. Aus Sicht des Landes ist es erforderlich, einen eigenständigen arbeitsmarktpolitischen Handlungsrahmen ausschließlich im SGB II zu schaffen. Ein Verzicht auf gesetzgeberische Detailformulierung ist im SGB II nicht hinderlich, sondern förderlich. Den Grundsicherungsträgern verbleibt dann vor Ort ein größerer Gestaltungsspielraum. Diese erhöhte Flexibilität vor Ort bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf Steuerung. Zum einen bleiben die Grundsicherungsträger eingebunden in ein System der Finanzkontrolle. Darüber hinaus unterliegen sie den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des BMAS bzw. der Länder. Sie sind ferner in ein System der Zielvereinbarung und Zielsteuerung eingebunden und unterwerfen sich einem Vergleich über definierte Kennzahlen. 3. Zielsteuerungsprozess Der Bundesgesetzgeber hat den Zielsteuerungsprozess bisher auf Zielvereinbarungen und Zielnachhaltedialoge konzentriert. Zug um Zug mit der aufwachsenden Datenqualität, wird es möglich und notwendig sein auch inhaltliche Ziele mit größerer Detailschärfe als bisher zu formulieren. Dem System von Zielvereinbarung und Zielnachhaltedialogen kommt so eine wachsende Bedeutung zu.
4 Das Steuerungsinstrument der Zielvereinbarung hat der Gesetzgeber bereits in 48b SGB II installiert. Hiernach schließen der Bund mit der Bundesagentur für Arbeit, die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Obersten Landesbehörden und die Obersten Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen ab. Durch diese Steuerungsinstrumentarien wird erstmals ab 2011 ein vollständiges Netz über alle Grundsicherungsträger gespannt. Ergänzt wird dieses Steuerungsinstrument durch ein Arbeitsmarkt- Monitoring. Damit kommt den Bundesländern eine hervorgehobene Rolle im Steuerungssystem zu. Dies gibt die grundsätzliche Möglichkeit, auch landesspezifische Ziele zu vereinbaren und deren Umsetzung zu begleiten. So lassen sich regionale arbeitsmarktliche Besonderheiten, sowie die individuellen Bedarfe der Leistungsberechtigten abbilden und in den Zielsteuerungsprozess einbauen. Gelungenes Beispiel einer zielführenden Steuerung im SGB II ist das Bundesprogramm des BMAS Chance 50plus. Bundesweit gibt es hier Förderregionen, in denen mehrere Landkreise und kreisfreie Städte in Pakten zusammen arbeiten. Diese Förderpakte werden durch einen Koordinator dezentral gesteuert. Die Umsetzung des Programms mit den einzelnen Teilleistungen in den Regionen geschieht durch Zielvereinbarungen und Kooperationsverträge. Zwar ist das Land in den bisherigen Pakten nicht direkt involviert, über ein System von Absprachen und gegenseitigen Informationen bleibt die Möglichkeit einer Einflussnahme aber gewahrt. Das Steuerungselement des Zielnachhaltedialogs könnte zukünftig eine stärkere Bedeutung erlangen. In regelmäßigen Dialogen sollte der jeweilige Stand zum Eingliederungs- wie auch Verwaltungstitel Thema sein. II. Neuausrichtung SGB II Vor dem oben erläuterten Hintergrund der nicht ausreichend erfolgenden Integration von SGB II Beziehern, die dem Arbeitsmarkt fern stehen, schlägt die Hessische Landesregierung eine radikale Vereinfachung der Instrumente des SGB II vor. Ziel der
5 Vorschläge ist die Schaffung eines Instrumentariums, das für den Personenkreis des SGB II den Handlungsrahmen deutlich erweitert und auch fürsorgerische Aspekte stärker einbezieht. Primärziele eines neuen Förderinstrumentariums im SGB II sind: Eine kontinuierliche Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Zielindikator: Verringerung der Summe passive Leistungen); Eine deutlichere Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Zielindikator: Erhöhung der Integrationsquote). Mit der Einführung eines eigenen Instrumentariums im SGB II ist gleichzeitig die Entflechtung der Rechtskreise des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch verbunden. Die beabsichtigte Vereinfachung des Förderinstrumentariums führt gleichwohl nicht zu einer Minderung der Steuerungsmöglichkeiten. Allerdings tritt an die Stelle kleinteiliger Regelungen und Anweisungen zunehmend ein System der Steuerung über Ziele. Die, damit einhergehende, erhöhte Gestaltungsfreiheit auf der Umsetzungsebene ist ausdrücklich erwünscht. Das von der Hessischen Landesregierung vorgeschlagene neue arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des SGB II sieht folgende Schwerpunkte vor: 1. Vermittlung in Arbeit und Selbständigkeit ( 16a SGB II neu) Ziel ist die Vermittlung in abhängige Arbeit oder selbständige Erwerbstätigkeit durch konkrete Angebote zur Integration. In Frage kommen hierfür: Lohnkostenzuschüsse Förderung der Selbständigkeit Betriebsbezogene Qualifizierungen Individuelle Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z.b. Fahrtkosten)
6 2. Qualifizierung und berufliche Bildung ( 16b SGB II neu) Hierunter fallen berufliche und allgemeinbildende Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Potenziale der Hilfebedürftigen und die Bedarfe des regionalen Arbeitsmarktes zugeschnitten sind. Möglichst alle Leistungsberechtigten mit den entsprechenden Potentialen müssen anerkannte Berufsabschlüsse erwerben können. 3. Geförderte Beschäftigung ( 16c SGB II neu) Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II können Beschäftigungsangebote nach dem SGB II bereit gestellt werden, die die fachliche Qualifizierung und persönliche Situation des Einzelnen verbessern. Vornehmlich ist hier der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt gemeint. In Frage kommen Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante. Hierbei steht die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es bei der neukonzipierten öffentlichen Beschäftigung um eine Maßnahme zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. Voraussetzung dieser Arbeitsgelegenheiten muss weiterhin sein, dass sie wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Jobcenter zur Erstellung einer mit den jeweiligen regionalen Arbeitsmarktakteuren abgestimmten Positiv-/Negativ-Liste verpflichtet werden. Zur flexiblen Anpassung an die individuellen Hilfebedarfe kann diese Beschäftigungsmöglichkeit wie zurzeit schon vielerorts praktiziert z. B. mit Qualifizierungsanteilen oder sozialpädagogischer Begleitung kombiniert werden. 4. Hilfen zur Aktivierung ( 16d SGB II neu) Unter Aktivierungshilfen sind auf den individuellen Hilfebedarf der Adressaten abgestimmte Maßnahmen zu verstehen, mit denen der sehr schwer vermittelbaren Personenkreis mit multiplen Problemlagen und Vermittlungshemmnissen an Ausbildung und existenzsichernde Erwerbsarbeit herangeführt wird. Zunächst einmal kann hier auch eine Stabilisierung der Persönlichkeit, die Vermittlung von Basis- und
7 Schlüsselqualifikationen und eine schrittweise Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Lernbereitschaft mit intensiven sozialpädagogischen Hilfen angezeigt sein. 5. Kommunale Eingliederungshilfen zur sozialen Stabilisierung ( 16e SGB II neu) Hierunter sind hauptsächlich die sozialintegrativen Maßnahmen des derzeitigen 16a SGB II (z.b. Sucht- und Schuldnerberatung) gemeint. III. Gesetzesvorschlag: Anstelle der 16 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der zuletzt geltenden Fassung tritt folgende Formulierung: 16 Leistungen zur Eingliederung (1)Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben Anspruch auf Leistungen, die zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit bzw. zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erforderlich und zur Erreichung dieses Ziels angemessen sind. (2)Hilfe zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit wird insbesondere nach Maßgabe der 16a bis 16f gewährt. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. (3)Die mit der Hilfe verbundenen Ziele sollen in einem Eingliederungsplan zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vereinbart und regelmäßig nachgehalten werden. Stehen der Gewährung von Hilfen im Einzelfall Gründe entgegen, so sind diese ebenfalls zu dokumentieren. 16a
8 Vermittlung in Arbeit und Selbständigkeit Die Vermittlung in Arbeit umfasst alle Leistungen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigen, einen Arbeitgeber oder andere Dritte, die geeignet sind, die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern. Hierzu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Dies können insbesondere sein: a) Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber b) Förderung der Selbständigkeit c) Betriebsbezogene Qualifikationen d) Individuelle Hilfen zur Arbeitsaufnahme 16b Qualifizierung und berufliche Bildung (1) Hilfen zur Qualifizierung und beruflichen Bildung umfassen die Vermittlung von allgemeinbildenden und beruflichen Kompetenzen, die zur Eingliederung in eine nachhaltig existenzsichernde Arbeit erforderlich sind. Hierunter fallen insbesondere Berufsausbildung, inner- bzw. außerbetriebliche Qualifizierung und Berufsvorbereitung. Vorrangiges Ziel ist die Hinführung zu einem anerkannten Berufsabschluss. (2) Hilfe zur Qualifizierung umfasst, wo erforderlich, auch die Vermittlung von bildungssprachlichen Kompetenzen und die Vermittlung von Basis- Sprachkenntnissen. 16c Geförderte Beschäftigung (1) Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit finden können, sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden. (2) Um die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten bzw. zu erhöhen, kann Hilfe zur Beschäftigung im Rahmen von im öffentlichen Interesse liegender Arbeit geschaffen werden. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten
9 können sowohl in Form von Betriebspraktika als auch in Form von geförderter Beschäftigung geschaffen werden. Voraussetzung für die Einrichtung ist die Zustimmung des kommunalen Beirats nach 18d. Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte kann für jede geleistete Arbeitsstunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene pauschale Entschädigung für den entstehenden Mehraufwand erhalten. Diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. (3) Hilfe zur Beschäftigung kann auch in Form der Mitfinanzierung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Die Bewilligung kann befristet und wiederholt verlängert werden. 16d Hilfen zur Aktivierung (1) Hilfen zur Aktivierung sollen die Fähigkeiten und die Bereitschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Arbeitsaufnahme erhöhen und ihn auf die Bedingungen des allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vorbereiten. Ziel der Hilfe ist es insbesondere, Basis- bzw. Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. (2) Bei der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sollen in der Regel Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken. 16e Kommunale Eingliederungsleistungen zur sozialen Stabilisierung Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
10 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen 2. die Schuldnerberatung 3. die psychosoziale Betreuung 4. die Suchtberatung. 16f Verbinden mehrerer Förderziele (1) Die Maßnahmen nach 16a bis 16e bauen aufeinander auf und können miteinander verbunden werden. (2) Eine Verbindung der Hilfen nach 16a bis 16e mit Drittmittelförderungen oder ihr Einsatz als Kofinanzierung ist zulässig. (3) An Schnittstellen mit anderen Büchern des Sozialgesetzbuches ist eine Mitfinanzierung geeigneter Hilfen nach diesen Büchern aus den Eingliederungsmitteln des SGB II zulässig.
Arbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrSGB II. Fördermöglichkeiten
SGB II Fördermöglichkeiten 14 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte* umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Erwerbsfähig
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
MehrLEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde
LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)
MehrGRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE Vermittlungsunterstützende Leistungen Vorwort Dieses Merkblatt dient dazu, Sie mit vermittlungsunterstützenden Leistungen Ihrer Grundsicherungsstelle vertraut zu machen.
Mehrzur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Kommunale Jobcenter im Land Hessen
Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten durch Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vertreten durch
MehrChancen für Arbeitnehmer 50plus
Chancen für Arbeitnehmer 50plus Konferenz 50plus Zgorzelec - 22. März 2011 Dzien dobry, serdecznie Panstwa witam Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen, das Alter die Zeit, sie auszuüben. Jean-Jacques
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
Mehr16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen
16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrGliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform
Arbeitslosengeld II Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kyra C. Kneis 24.Juni 2004 Gliederung 1. Das bisherige System: Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2. Hintergrund der
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrHinweis in eigener Sache
02.07.2008 1 Hinweis in eigener Sache Wenn Sie sich als Arbeitsuchende/r oder als Arbeitgeber für eine der nachfolgenden Förderleistungen interessieren, wenden sich bitte ans Job-Center Billstedt (Tel.-Nr.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
Mehr16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfe Darlehen 16 Abs. 4 Stand: 01.08.2006 Zentrale S22 II-1206 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage ist
MehrWandel der Arbeitsgesellschaft: Unsichere Erwerbsbeteiligung und arbeitsmarktpolitische Instrumente
Dr. Alexandra Wagner Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt, Berlin Wandel der Arbeitsgesellschaft: Unsichere Erwerbsbeteiligung und arbeitsmarktpolitische Instrumente Dr. Alexandra Wagner Wandel
MehrFür l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis
ESF- Bun despro gr a m m Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis i n FO r m at i O n en Fü r a rb ei tg eb er Was ist das ESF-Bundesprogramm? Fakten und Unterstützung zum ESF-Bundesprogramm Im Jahr 2013
MehrBÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode A N T R A G der Abg. Dr. Friederike Föcking, Katharina Wolff, Nikolaus Hler, Karl-Heinz Warnholz, Hjalmar Stemmann, Wolfhard
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9043 20. Wahlperiode 30.08.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Friederike Föcking (CDU) vom 22.08.13 und Antwort des Senats
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrDer Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013
Pressemitteilung Nr. 001 / 2014 07. Januar 2014 Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013 - Arbeitslosenquote steigt zum Jahresende auf 8,2 Prozent - Arbeitslosigkeit in 2013 4,5 Prozent niedriger
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrJob - Ausbildung Perspektive. JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre
Job - Ausbildung Perspektive JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre Sie wollen eine Arbeit finden, die Ihren Fähigkeiten entspricht? Sie sind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz,
MehrHESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Sozialministerium. und. der Landeshauptstadt Wiesbaden
HESSEN Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Sozialministerium und der Landeshauptstadt Wiesbaden nach 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit 8a Abs.
MehrStatistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden
Statistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden Hartz IV verstehen Informationen zur Bewertung der Reform Zusammenlegung und Entflechtung von Systemen und Instrumenten sozialer Sicherung und Arbeitsmarktintegration:
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrDortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen
Dortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen Zuwanderung hat in Dortmund eine weit zurückreichende Tradition, seit dem 19. Jahrhundert ist die Stadt kontinuierlich
MehrBESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT
www.bmas.bund.de www.perspektive50plus.de BESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf der Grundlage des
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrHerzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main
Herzlich Willkommen Perspektive 50 plus 6 Jahre in Frankfurt am Main Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
Mehr1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß
13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrDeutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme SGB II im Überblick Leistungsberechtigter Personenkreis: grds.
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrFörderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit
10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrEingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt
Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und
MehrSei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen
Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit
MehrSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG. Gesetz
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz SächsFlüAG) Dieses Gesetz regelt = Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrIntegrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte
Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Stand: 27.04.2016 Wo steht Ihr Unternehmen? Ergebnisse der Befragung in der Metropolregion Hamburg Stand der Umsetzung im Betrieb (Fragen
MehrFachtag Qualifizierungen Netzwerk IQ Haus der Wirtschaft am 25.10.2013. Finanzierungsmöglichkeiten von Qualifizierungsmaßnahmen. im Rechtskreis SGB II
Fachtag Qualifizierungen Netzwerk IQ Haus der Wirtschaft am 25.10.2013 Finanzierungsmöglichkeiten von Qualifizierungsmaßnahmen im Rechtskreis SGB II Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter Folie 1 Grundsatz
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrJobcenter Junges Mannheim
Jobcenter Junges Mannheim Zentrales Förderinstrument: Jump Plus -Beitrag zum Ganztagsschulkongress 2011 in Berlin- Seit Mai 2005 in der Hebelstraße 1 erfolgreich für Arbeit Strategie des Jobcenters Junges
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrSGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014
SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Bedarfe - 1. Rechtliche Grundlage 20 Absatz
MehrIHK-Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen
IHK-Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen Ein neuer Beitrag zur Fachkräftesicherung Klaus Bourdick Geschäftsbereichsleiter IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen
MehrHäufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012
1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrJahresbericht 2008. Jahresbericht 2008. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Service-Punkt ARBEIT Rhede
Seite 1 Jahresbericht 2008 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungsgewährung 1.1 Bedarfsgemeinschaften 1.2 Leistungsempfänger 1.3
MehrDurch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.
Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120
MehrBundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung Karlsruhe, 15. Februar 2006 Februar 2006 Hintergrund Fünf-Punkte-Plan
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU
MehrHäufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall
MehrWSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information
WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6
MehrArbeitskreis Fachkräfte gewinnen und halten
Arbeitskreis Fachkräfte gewinnen und halten Geflüchtete Menschen beschäftigen - Wie sieht es in Nordfriesland aus? Donnerstag, 26. November 2015 17:00-17:05 Willkommen Dr. Matthias Hüppauff, Wirtschaftsförderung
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrDie kommunalen Eingliederungsleistungen: Kooperation, Organisation, Wirkungen
Die kommunalen Eingliederungsleistungen: Kooperation, Organisation, Wirkungen Fachtagung der Fachhochschule Frankfurt am Main in Kooperation mit Lahn-Dill-Kreis, Jobcenter Lahn-Dill und Stadt Wiesbaden
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1330 6. Wahlperiode 30.11.2012
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1330 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmarktprogramme des Bundes, mögliche Anschlussfinanzierungen
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die
MehrNachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln
01.10.2014, Agentur für Arbeit Köln, Sabrina Reichler Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln Warum eine Ausbildung so wichtig ist. Jüngere Menschen
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrGeschäftsergebnisse 2014. im Jobcenter StädteRegion Aachen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de
Geschäftsergebnisse 2014 im Jobcenter StädteRegion Aachen 1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter StädteRegion Aachen Dezember 2014 = vorläufiger Wert Stand: Feb. 2015 2 Jahresdurchschnittliche
MehrDie Umsetzung der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16 a Nr. 1-4 SGB II im Salzlandkreis
Die Umsetzung der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16 a Nr. 1-4 SGB II im Salzlandkreis Helen Weigel Bereichsleiterin Ergänzende Leistungen Gliederung 1. Strukturdaten 2. Einführung in die Thematik
MehrMonatsbericht August 2011
Monatsbericht August 2011 22% aller Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Böblingen sind alleinerziehende Elternteile. In ganz Baden-Württemberg sind es fast 30%. Dabei liegt der Anteil der Alleinerziehenden
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehr57 Sozialgesetzbuch III
Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrAusgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis
Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung
MehrDer Weg ist das Ziel. Konfuzius. Dafür steht co.cept
Der Weg ist das Ziel. Konfuzius Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, in einem Gespräch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Genau diese Freiheit möchten wir mit unserem Angebot für Führungskräfte,
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrOrientieren Entwickeln Verbinden
Orientieren Entwickeln Verbinden igz-fachtagung Weiterbildung Praxisforum 2 Modulare Qualifizierung externer Mitarbeiter Karlsruhe, 22.10.2013 2 Agenda 1. Ausgangslage 2. Modelle der Nachqualifizierung
MehrDas Bildungsund Teilhabe- Paket
Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag
MehrZielsetzung DLZ U25. eingeleitet. 4. Dienstleistungszentrum U25 (DLZ U25) 4.1. Grundannahmen
4. Dienstleistungszentrum U25 (DLZ U25) 4.1. Grundannahmen Das Dienstleistungszentrum U25 arbeitet nun seit ca. 3 Jahren in der in der Öffentlichkeit bekannten Organisationsform. Im Jahre 2006 entstand
Mehr