RECHNUNGSHOFBERICHTE GEMEINDEQUERSCHNITT ALLGEMEINER TEIL STADT BLUDENZ LANDESHAUPTSTADT EISENSTADT STADTGEMEINDE HALL IN TIROL

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1 RECHNUNGSHOFBERICHTE VORLAGE VOM 21. NOVEMBER 2013 REIHEN BURGENLAND 2013/3, KÄRNTEN 2013/7, NIEDERÖSTERREICH 2013/4, STEIERMARK 2013/5, TIROL 2013/4, VORARLBERG 2013/6 GEMEINDEQUERSCHNITT ALLGEMEINER TEIL STADT BLUDENZ LANDESHAUPTSTADT EISENSTADT STADTGEMEINDE HALL IN TIROL STADTGEMEINDE KNITTELFELD STADTGEMEINDE MISTELBACH STADTGEMEINDE ST. VEIT/GLAN STADTGEMEINDE STOCKERAU STADTGEMEINDE WÖRGL

2 Seite 2 / 144 INHALTSVERZEICHNIS Gemeindequerschnitt Allgemeiner Teil Rechnungswesen Finanzielle Lage Beteiligungen Organisation und Personal Abwasser Stadt Bludenz Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen VAL BLU Resort Organisation Personal Abwasser Förderungen Ausgaben für Repräsentationen Konzepte Stadtsaal Schlussempfehlungen

3 Seite 3 / 144 Landeshauptstadt Eisenstadt Prüfungsziel Rechtliche Lage Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Förderungen Schlossparkverein E Cube Schlussempfehlungen Stadtgemeinde Hall in Tirol Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Finanzschulden und Leasingverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen

4 Seite 4 / 144 Stadtgemeinde Knittelfeld Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen Stadtgemeinde Mistelbach Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen

5 Seite 5 / 144 Stadtgemeinde St. Veit/Glan Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben in ausgewählten Aufgabenbereichen Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen Stadtgemeinde Stockerau Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Schulden und Finanzierungsverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in ausgewählten Aufgabenbereichen Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen

6 Seite 6 / 144 Stadtgemeinde Wörgl Prüfungsziel Finanzielle Lage Vermögen Finanzschulden und Leasingverpflichtungen Haftungen Transfers von und an öffentliche Rechtsträger Mittelfristige Finanzplanung Transparenz der finanziellen Lage Beteiligungen Organisation Personal Abwasser Schlussempfehlungen

7 Seite 7 / 144 GEMEINDEQUERSCHNITT ALLGEMEINER TEIL Die auf der Voranschlags und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) basierenden Rechenwerke der Gemeinden boten keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinden. Dadurch waren Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben und fehlten den Verantwortlichen entscheidungswesentliche und valide Daten zur Haushaltssteuerung. In den acht überprüften Gemeinden Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, St. Veit/Glan, Stockerau und Wörgl verlief die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen im Prüfungszeitraum 2008 bis 2011 sehr unterschiedlich. Die Einnahmenentwicklung aus öffentlichen Abgaben lag überwiegend im bundesweiten Trend (Rückgang der Abgaben in den Jahren 2009 und 2010, Anstieg im Jahr 2011). Bei zwei Gemeinden (Mistelbach und Stockerau) war die Kennzahl freie Finanzspitze durchgängig negativ. Fünf Gemeinden (Bludenz, Hall in Tirol, Mistelbach, St. Veit/Glan und Stockerau) verzeichneten von 2008 bis 2011 einen Anstieg der Finanzschulden. Neben den Finanzschulden, die in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden ausgewiesen waren, bestanden bei den überprüften Gemeinden (ausgenommen Mistelbach und Knittelfeld) hohe mittel und langfristige Verbindlichkeiten in Beteiligungsunternehmen. Aufgrund der Ausgliederungen, die in den Rechenwerken der Gemeinden nicht ausreichend abgebildet waren, boten die Rechnungsabschlüsse der Gemeinden keinen vollständigen Überblick über die Vermögens und Schuldenlage. In fünf Gemeinden (Hall in Tirol, Mistelbach, St. Veit/Glan, Stockerau und Wörgl) entsprachen die Stellen bzw. Dienstpostenpläne aus unterschiedlichen Gründen nicht den Vorgaben der VRV oder enthielten nicht nachvollziehbare Daten über Personalstände. Die Abwasserbeseitigung von Liegenschaften, für die in Österreich neun Kanal bzw. Abwasserentsorgungsgesetze bestanden, erfolgte in sechs Gemeinden (Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, St. Veit/Glan und Wörgl) gemeindeübergreifend. Fünf Gemeinden (Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau) verwendeten Überschüsse aus dem Abwasserhaushalt nicht für abwasserspezifische Angelegenheiten, sondern führten sie dem allgemeinen Haushalt zu. Dies widersprach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und kam im Ergebnis der Einhebung einer Steuer ohne entsprechende Rechtsgrundlage gleich. Die Unterschiede bei den jährlichen Kanalgebühren reichten bis zum 5 Fachen.

8 Seite 8 / 144 RECHNUNGSWESEN Die auf der Voranschlags und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) basierenden Rechenwerke von Ländern und Gemeinden boten keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage von Ländern und Gemeinden. Dadurch waren Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben und dadurch fehlten den Verantwortlichen entscheidungswesentliche und valide Daten zur Haushaltssteuerung. Vor allem aber auch im Hinblick auf unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen und die Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sah der RH dringenden Handlungsbedarf: (TZ 3) Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg sind aufgrund der Rechnungsabschlüsse nur eingeschränkt möglich; die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sind rein zahlungsorientiert aufgebaut; die Vermögens und Ertragslage ist unvollständig dargestellt, Vermögensabgänge wirken sich zwar als Einnahmen aus, ohne dass allerdings die VRV dem Vermögensverlust ausreichende Bedeutung beimisst; für wichtige Bereiche des Rechnungswesens fehlen Regelungen (z.b. zur Aktivierung und Bewertung des Vermögens); durch Ausgliederungen sind Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen; wichtige Begriffe des Rechnungswesens, wie etwa die nicht fälligen Verwaltungsschulden, die Finanzschulden oder die Rücklagen sind nicht definiert (daher unterschiedliche/ unübersichtliche Darstellung der Verbindlichkeiten); Regelungen für die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (sogenannte nicht fällige Verwaltungsschulden) und Sonderfinanzierungen (Leasing) fehlen; vor allem die Rechnungsabschlüsse sind im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben (Kohärenz der Rechnungslegungsvorschriften und verfahren) uneinheitlich und ohne Zusatzinformationen nicht vergleichbar, z.b. durch die Erfassung und Darstellung der Schulden in unterschiedlicher Genauigkeit; das Rechnungswesen bietet angesichts der komplexen Finanzverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften nicht jene Informationen, die für eine gesamtstaatliche Steuerung erforderlich sind; die landesrechtlichen Regelungen zur mittelfristigen Haushaltsplanung der Länder und Gemeinden sind unterschiedlich, weshalb die Planungsdokumente der einzelnen staatlichen

9 Seite 9 / 144 Ebenen nicht aufeinander abgestimmt sind und nach Inhalt, Planungszeitraum, Geltungsdauer und Aktualität stark voneinander abweichen. FINANZIELLE LAGE In den acht überprüften Gemeinden war die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen sehr unterschiedlich, sowohl in der Richtung der Entwicklung (Steigerung oder Rückgang) als auch im Umfang der Entwicklung (geringfügige oder deutliche Veränderung). In vier Gemeinden (Bludenz, Knittelfeld, Mistelbach und Wörgl) gingen die Einnahmen und Ausgaben im Überprüfungszeitraum zurück, in zwei Gemeinden (Eisenstadt und Hall in Tirol) stiegen sie an, in St. Veit/ Glan gingen bei steigenden Einnahmen die Ausgaben zurück, in Stockerau verzerrten massive Einmaleffekte im Jahr 2008 die Periodenbetrachtung. (TZ 4) Die Einnahmenentwicklung aus öffentlichen Abgaben in den acht überprüften Gemeinden lag mit Ausnahme von Hall in Tirol und Eisenstadt im bundesweiten Trend: in den Jahren 2009 und 2010 Rückgang der Abgaben gegenüber 2008, im Jahr 2011 wieder Anstieg der Abgaben. In Eisenstadt und in Hall in Tirol waren die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben auch von 2008 auf 2009 gestiegen. (TZ 5) Die Kennzahl freie Finanzspitze, die jenen Überschuss der laufenden Gebarung nach Abzug der Schuldentilgung ausweist, der noch für Investitionen verfügbar ist, zeigte in den acht Gemeinden ein überaus heterogenes Bild von 29,97 Mio. EUR (Stockerau 2008) bis + 6,08 Mio. EUR (St. Veit/Glan 2010). Während einzelne Gemeinden durchgängig (Hall in Tirol) oder überwiegend (Bludenz, Eisenstadt, St. Veit/Glan und Wörgl) und Knittelfeld in zwei der überprüften vier Jahre positive Werte aufwiesen und folglich in den betreffenden Jahren aus ihrer laufenden Gebarung Mittel für Investitionen erwirtschaften konnten, war dies in den Gemeinden Stockerau und Mistelbach nicht der Fall. (TZ 6) Lediglich Knittelfeld (deutlich um 182 %) und Wörgl (um 30 %) konnten im Beobachtungszeitraum ihre Investitionsausgaben erhöhen. Die übrigen sechs Gemeinden reduzierten im Vergleichszeitraum ihre Investitionsausgaben. Die betragsmäßig vergleichsweise hohen Investitionsausgaben von Mistelbach, St. Veit/Glan und Stockerau gingen mit einer Erhöhung der Finanzschulden einher. Bei Hall in Tirol und Wörgl war zu berücksichtigen, dass z.b. sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung (im Überprüfungszeitraum EUR Hall in Tirol und 4,19 Mio. EUR Wörgl) durch die jeweiligen Beteiligungsunternehmen erfolgten und die diesbezüglichen Ausgaben nicht im Gemeindehaushalt abgebildet waren. (TZ 7) Fünf Gemeinden (Bludenz, Hall in Tirol, Mistelbach, St. Veit/Glan und Stockerau) verzeichneten von 2008 bis 2011 einen Anstieg der Finanzschulden. Am höchsten war die Steigerung

10 Seite 10 / 144 der Finanzschulden in Stockerau (24,9 %) und St. Veit/Glan (13,7 %). Eisenstadt, Knittelfeld und Wörgl konnten im Vergleichszeitraum ihre Finanzschulden im Gemeindehaushalt reduzieren. Mistelbach wies zwar die höchsten Finanzschulden je Einwohner auf (2011: EUR), doch war zu berücksichtigen, dass in Mistelbach im Gegensatz zu den anderen Gemeinden keine Aufgabenbereiche bzw. Schulden in Beteiligungsunternehmen ausgegliedert bzw. ausgelagert waren. (TZ 8) Neben den Finanzschulden, die in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden ausgewiesen waren, bestanden bei allen überprüften Gemeinden außer Mistelbach und Knittelfeld z.t. hohe mittel und langfristige Verbindlichkeiten in Beteiligungsunternehmen; die Bandbreite reichte im Jahr 2011 von 8,19 Mio. EUR in Eisenstadt bis 63,11 Mio. EUR 1 in Hall in Tirol. Diese Verbindlichkeiten waren häufig durch Haftungen der Gemeinden besichert, was in letzter Konsequenz bedeutete, dass das Risiko bei der Gemeinde lag. Obwohl sich für die Gemeinden aus den Verbindlichkeiten der Beteiligungsunternehmen umfangreiche Verpflichtungen ergaben, die den zukünftigen Handlungsspielraum erheblich einschränken können, waren sie aufgrund der derzeit geltenden Haushaltsregeln in den Rechenwerken der Gemeinden nicht bzw. nicht hinreichend transparent dargestellt. Dies bestätigte die Kritik des RH an der mangelnden Transparenz des Rechnungswesens der Länder und Gemeinden. (TZ 9) Als best practice beurteilte der RH die Vorgangsweise der Gemeinde Bludenz, den Schuldenstand und den Schuldendienst ihrer Beteiligungen Immobilien KG und VAL BLU Resort GmbH in den Rechnungsabschluss der Gemeinde aufzunehmen. (TZ 9) Das Haftungsvolumen je Einwohner schwankte in den überprüften Gemeinden stark: Die einwohnerbezogenen Haftungsbeträge 2011 in Bludenz und Hall in Tirol (4.874 EUR bzw EUR) beliefen sich auf fast das 24 Fache des Betrags in Mistelbach (202 EUR). Die hohen Haftungen stellten ein Risiko für die Gemeinde dar. (TZ 10) St. Veit/Glan wies im Jahr 2011 mit 465 EUR die höchste Transferbelastung je Einwohner auf, die sich überdies im Vergleichszeitraum laufend erhöht hatte. Bei Stockerau war die hohe Transferbelastung je Einwohner im Jahr 2008 ( 425 EUR) durch Zahlungen im Zusammenhang mit der Übertragung des Krankenanstaltenverbands an das Land bedingt; 2011 lag der Transfersaldo je Einwohner hier bei 318 EUR. Der vergleichsweise positive Transfersaldo der Gemeinde Hall in Tirol im Jahr 2009 (+ 209 EUR) und der nahezu 1 In die hier dargestellten Werte sind die Verbindlichkeiten in den Beteiligungsunternehmen in Form einer Aufsummierung der bei den einzelnen Unternehmen ausgewiesenen Werte, somit ohne Konsolidierung allenfalls bestehender gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten, eingeflossen.

11 Seite 11 / 144 ausgeglichene Transfersaldo 2010 ( 1 EUR) waren auf höhere Transfereinnahmen vom Bund und vom Land im Zusammenhang mit dem Um und Zubau einer Schule zurückzuführen. (TZ 11) BETEILIGUNGEN Mistelbach hatte im Unterschied zu den übrigen sieben Gemeinden keine Aufgabenbereiche an ein Beteiligungsunternehmen übertragen. Allen anderen Gemeinden war gemeinsam, dass sie im Aufgabenbereich Immobilienverwaltung, errichtung und vermietung Agenden ausgelagert hatten. In den Gemeinden St. Veit/Glan und Hall in Tirol waren zur Steuerung und Verwaltung eines maßgeblichen Teils ihrer Unternehmen Holdinggesellschaften eingerichtet. (TZ 12) Die häufigsten Ausgliederungsmotive der Gemeinden waren wirtschaftlicher, steuerlicher und organisatorischer Natur. Auch die Umsetzung von Einzelprojekten, wie etwa der Bau einer Umfahrungsstraße durch ein Gewerbegebiet, war in einzelnen Gemeinden Anlass, Beteiligungsunternehmen zu betreiben. Kritisch zu beurteilen war am Beispiel Stockerau die Auslagerung von Immobilien an eine eigens gegründete Gesellschaft zum Zweck des Schuldenabbaus in der Gemeinde unter gleichzeitiger Aufnahme eines endfälligen Darlehens durch das neu gegründete Unternehmen. (TZ 13) Aufgrund der dargestellten Ausgliederungen die in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden nicht ausreichend abgebildet waren boten die Rechnungsabschlüsse der betroffenen Gemeinden keinen vollständigen Überblick über die Vermögens und Schuldenlage. (TZ 13) In keiner der acht überprüften Gemeinden wurden Beteiligungsberichte erstellt, dies obwohl etwa in Bludenz, Hall in Tirol, St. Veit/ Glan und Wörgl weitreichende Aufgaben an Beteiligungsunternehmen übertragen waren. Positiv war, dass in vier Gemeinden regelmäßig schriftlich an den Gemeinderat berichtet wurde und dass in Bludenz die Stadtvertretung bei den im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen die Generalversammlung bildete. (TZ 15) Dort, wo aufgrund der Kennzahlen die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs bestand und die Gemeinde oder eines ihrer Unternehmen den Beteiligungen Liquiditätszuschüsse, Kapitalzuschüsse oder Gesellschafterdarlehen gewährte, wie bspw. in Stockerau, war das wirtschaftliche Risiko letztlich von der jeweiligen Gemeinde zu tragen. Der RH vermisste in diesen Fällen konkrete Maßnahmen zur Gegensteuerung. (TZ 16)

12 Seite 12 / 144 In sechs Gemeinden (Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Stockerau, St. Veit/Glan und Wörgl) wiesen die im Allein oder Mehrheitseigentum der Gemeinden stehenden Beteiligungsunternehmen zum Teil hohe mittel und langfristige Verbindlichkeiten aus. (TZ 17) Die Höhe dieser Verbindlichkeiten im Verhältnis zu den Finanzschulden der jeweiligen Gemeinde ergab zum Jahresende folgendes Bild: (TZ 17) Verhältnis der mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der im Mehrheitseigentum stehenden Beteiligungsunternehmen zu den Finanzschulden der Gemeinde zum 31. Dezember 2011 In Eisenstadt kamen auf 1 EUR Finanzschulden der Gemeinde 0,4 EUR Verbindlichkeiten in Beteiligungsunternehmen, in Hall in Tirol waren es 3,8 EUR. Hall in Tirol, Stockerau und Wörgl wiesen in Relation zu ihren Finanzschulden besonders hohe Verbindlichkeiten in Beteiligungsunternehmen aus. In Hall in Tirol, St. Veit/ Glan und Wörgl waren die Verbindlichkeiten in Beteiligungsunternehmen im Zusammenhang mit dem hohen Grad an ausgelagerten Aufgabenbereichen zu sehen. (TZ 17) ORGANISATION UND PERSONAL In Hall in Tirol, Mistelbach, St. Veit/Glan, Stockerau und Wörgl entsprachen die Stellen bzw. Dienstpostenpläne aus unterschiedlichen Gründen nicht den Vorgaben der VRV oder 2 in Wörgl (wegen des bei der Stadtwerke Wörgl GmbH abweichenden Wirtschaftsjahres) Stand der Verbindlichkeiten zum 31. März 2011

13 Seite 13 / 144 enthielten nicht nachvollziehbare Daten über Personalstände. In allen acht überprüften Gemeinden boten die Stellen bzw. Dienstpostenpläne u.a. wegen des Fehlens von nicht ständig beschäftigten Dienstnehmern kein vollständiges Bild über die Personalstände der Gemeinden. Sie bildeten daher weder eine ausreichende Grundlage für ein effizientes Personalmanagement, noch konnten aus ihnen aussagekräftige Daten für interkommunale Vergleiche abgeleitet werden. (TZ 20) Die Steigerung der Personalausgaben im Zeitraum 2008 bis 2011 entsprach in Mistelbach (8,0 %) in etwa dem Durchschnitt der österreichweiten Gemeinden mit bis Einwohnern (7,9 %). Wörgl (+ 14,2 %) und Eisenstadt (+ 10,2 %) lagen darüber, in Knittelfeld ( 2,0 %) und in St. Veit/Glan ( 0,9 %) sanken die Personalausgaben im Vergleichszeitraum. (TZ 22) Die Veränderungen der Personalausgaben korrelierten kaum mit der Veränderung des Personalstands in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ): Obwohl der Personalstand in Eisenstadt um rd. 1,5 % zurückging, erhöhten sich die Personalausgaben überdurchschnittlich. Auch in Wörgl erhöhte sich der Personalstand lediglich um rd. 3,1 %, die Personalausgaben stiegen hingegen um 14,2 %. In Knittelfeld reduzierte sich der Personalstand um 11,8 %, die Personalausgaben sanken lediglich um 2,0 %. (TZ 22) Die Personalausgaben je Einwohner lagen im Durchschnitt der Vergleichsgemeinden 3 Österreichs im Jahr 2011 bei 574 EUR. Mit Ausnahme von St. Veit/Glan (521 EUR) lagen alle überprüften Gemeinden über diesem Vergleichswert; weit darüber lagen Hall in Tirol (1.045 EUR), Stockerau (733 EUR), Knittelfeld (702 EUR) und Wörgl (660 EUR). (TZ 23) Die Personalausgaben je Bediensteten (in VBÄ) lagen im Jahr 2011 zwischen EUR (Eisenstadt) und EUR (Bludenz). Für die Abweichungen waren unterschiedliche Altersstrukturen sowie die unterschiedlichen dienst und besoldungsrechtlichen Regelungen der Länder maßgebend. Außerdem waren neben der von den Gemeinden wahrgenommenen Möglichkeit, Bedienstete unter bestimmten Voraussetzungen in höhere Dienstklassen oder Gehaltsstufen zu befördern, auch individuelle Regelungen feststellbar, die eine finanzielle Besserstellung von Bediensteten bewirkten. Dies betraf z.b. außerordentliche Vorrückungen bei Erreichen bestimmter Dienstzeiten (Mistelbach), Sonderzahlungen, freiwillige Zulagen und Sachbezüge (Hall in Tirol und Wörgl), freiwillig gewährte Jubiläumsgelder (Knittelfeld) und Vorrückungen für Bedienstete mit Sondervertrag (Wörgl). Bezugserhöhungen aufgrund von Vorrückungen und Beförderungen hatten auch finanzielle Auswirkungen auf die Folgejahre. (TZ 24) 3 Als Vergleichsgemeinden bezeichnet der RH in diesem Bericht Gemeinden mit bis Einwohnern.

14 Seite 14 / 144 ABWASSER Die Abwasserbeseitigung von Liegenschaften fiel weitgehend in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Somit bestanden in Österreich neun Kanal bzw. Abwasserentsorgungsgesetze. Die Vollziehung dieser Gesetze oblag im Wesentlichen den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich. Sieben der acht überprüften Gemeinden nahmen dieses Recht wahr und verfügten über entsprechende Beschlüsse bzw. Verordnungen über Kanalabgaben. In Hall in Tirol beruhte die Einhebung von Abwasserentgelten, bedingt durch die Ausgliederung der Abwasserbeseitigung an eine gemeindeeigene Betreibergesellschaft, auf einer vom Aufsichtsrat dieser Gesellschaft beschlossenen Tarifordnung. (TZ 26) Das doppelte Äquivalenzprinzip (wonach die für die Benützung der Kanalanlagen vorgeschriebenen Gebühren das doppelte Jahreserfordernis nicht überschreiten dürfen) wurde im Betrachtungszeitraum von allen acht Gemeinden eingehalten. (TZ 26) In sechs Gemeinden (Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, St. Veit/Glan und Wörgl) erfolgte die Abwasserbeseitigung gemeindeübergreifend. Diese Gemeinden waren Mitglieder regionaler Abwasserverbände mit Verbandsanteilen zwischen 25 % (St. Veit/Glan) und 61 % (Eisenstadt). (TZ 27) Der Anschlussgrad (das Verhältnis der angeschlossenen Objekte zur Gesamtzahl der Objekte) lag in Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Stockerau und Wörgl bei mindestens 99 %, in Mistelbach bei 95 % und in St. Veit/Glan bei 93 %. (TZ 28) Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau verwendeten Überschüsse aus dem Abwasserhaushalt nicht für abwasserspezifische Angelegenheiten, sondern führten sie dem allgemeinen Haushalt zu. Dies widersprach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und entsprach im Ergebnis der Einhebung einer Steuer ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Als best practice war hier St. Veit/Glan zu nennen, das Überschüsse des Abwasserhaushalts einer zweckgebundenen Abwasserrücklage zuführte. Diese Rücklage wurde in der Folge teilweise als Darlehen für die Finanzierung anderer Gemeindeprojekte verwendet und unter Verrechnung von Zinsen an den Abwasserhaushalt refundiert. (TZ 29) Die den einmaligen und laufenden Abgaben bzw. Entgelten zugrunde liegenden Bemessungssysteme der acht Gemeinden waren landesgesetzlich bedingt unterschiedlich. Mengenmäßige Bemessungen der laufenden Abgaben bzw. Entgelte nach dem Trinkwasserverbrauch sowie die Berücksichtigung von Gartenbewässerungen, von Niederschlagswässern und des Verschmutzungsgrades der Abwässer waren im Gegensatz zu bspw. flächenbezogenen Berechnungssystemen grundsätzlich geeignet, eine verursachergerechte Kostenverteilung sicherzustellen und finanzielle Anreize für Wasserein-

15 Seite 15 / 144 sparungen und die Verminderung des Verschmutzungsgrades und der Abwassermenge zu schaffen. (TZ 31) Bei der Berechnung von einmaligen Anschlussbeiträgen/ entgelten waren bauflächen und volumensabhängige Beiträge/Entgelte bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Niederschlagswässern und des Verschmutzungsgrades von Abwässern grundsätzlich als verursachergerecht einzustufen. Auch Nachtrags bzw. Ergänzungsbeiträge/ entgelte bei baulichen Änderungen des Anschlussobjekts bzw. bei Erweiterungs und Verbesserungsmaßnahmen der Abwasserreinigungsanlage konnten eine verursachergerechte Aufbringung der Einnahmen sicherstellen. (TZ 31) Für einen Vergleich der Gebühren/Entgelte definierte der RH drei Standardobjekte (Wohnung, Reihenhaus und Einfamilienhaus), für die er in den überprüften Gemeinden die dafür jeweils anfallenden Gebühren bzw. Entgelte erhob. Bei jedem dieser Standardobjekte unterschied er zusätzlich eine Variante mit und ohne Regenwassereinleitung:

16 Seite 16 / 144 Die jährliche Kanalbenützungsgebühr war in Eisenstadt und in St. Veit/Glan am niedrigsten. Die Gemeinden Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, Stockerau und Wörgl waren im Mittelfeld angesiedelt, Bludenz war nahezu bei allen Varianten die teuerste Gemeinde. Am größten war dabei der Unterschied bei einem Einfamilienhaus und Reihenhaus mit Regenwassereinleitung. In Bludenz war dafür jährlich das mehr als 5 Fache im Vergleich zu Eisenstadt zu

17 Seite 17 / 144 bezahlen. In sieben Gemeinden (außer Eisenstadt) stieg die Gebühr bzw. das Entgelt bei Berücksichtigung der Regenwassereinleitung auf bis zu mehr als das Doppelte der Gebühren bzw. Entgelte ohne Regenwassereinleitung an. (TZ 32) Der RH sah die bis zum 5 Fachen reichenden Unterschiede bei den jährlichen Kanalgebühren äußerst kritisch. Diese Unterschiede waren insbesondere auf die Verschiedenheit der landesgesetzlichen und gemeindespezifischen Regelungen, der Berechnungs und Bemessungssysteme, der Anlagen und Abwässer, des Investitions und Sanierungsvolumens sowie der Finanzierungssysteme zurückzuführen. Besonders kritisch erachtete der RH die in der Gemeinde Bludenz gewährten Rabatte und Nachsichten sowie die fehlende Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades von Abwässern. (TZ 32)

18 Seite 18 / 144 STADT BLUDENZ Die finanzielle Lage der Gemeinde Bludenz war angespannt. Die Haushaltskennzahlen verschlechterten sich im Zeitraum 2008 bis 2010, zeigten jedoch im Jahr 2011 eine deutlich positive Entwicklung. Dennoch konnte die Gemeinde Bludenz in den Jahren 2008 bis 2011 ihre laufenden Ausgaben weitgehend durch laufende Einnahmen decken. Die Finanzschulden der Gemeinde Bludenz erhöhten sich im Zeitraum 2008 bis 2011 von 20,03 Mio. EUR um rd. 5,8 % auf 21,20 Mio. EUR. Die zur Hälfte in Schweizer Franken bestehenden Darlehen der Gemeinde Bludenz und von zwei in ihrem Alleineigentum stehenden Beteiligungen verursachten seit September 2011 Kursverluste von 4,29 Mio. EUR. In den Jahren 2010 und 2011 konnte ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis nur durch Darlehensaufnahmen in Höhe von insgesamt 2,33 Mio. EUR erreicht werden. Im Jahr 2011 setzte die Gemeinde die Tilgung von sechs Darlehen aus. Die Gemeinde Bludenz war Ende 2011 an zwölf Unternehmen beteiligt. Davon standen fünf Unternehmen im Alleineigentum der Gemeinde. Die mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Beteiligungen in Höhe von 15,20 Mio. EUR (2011) erreichten beinahe drei Viertel der Schulden der Gemeinde. Der seit Herbst 2005 betriebene Zubau zur Bade und Freizeitanlage VAL BLU verursachte im Zeitraum 2006 bis 2011 negative Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 1,27 Mio EUR. Die in der Gemeinde eingerichtete Bürgerservicestelle bot ein umfassendes Serviceangebot. Die Personalausgaben der Gemeinde Bludenz stiegen von 2008 bis 2011 um 8,6 % auf 8,62 Mio EUR und waren ab 2010 leicht rückläufig. Der Abwasserhaushalt erwirtschaftete Abgänge. Diese waren vor allem durch die fehlende Wertsicherung von Abwasserbeiträgen sowie durch Nachsichten, Mengenrabatte und die fehlende Verrechnung von Schmutzbeiwerten bedingt. PRÜFUNGSZIEL Ziel der Gebarungsüberprüfung, die der RH im Wesentlichen zeitgleich bei acht Gemeinden mit bis Einwohnern durchführte (Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, St. Veit/Glan, Stockerau und Wörgl), war die Beurteilung der finanziellen Lage,

19 Seite 19 / 144 der mit Ausgliederungen bzw. Beteiligungen allenfalls verbundenen Risiken für die Gemeinde, der Organisation und des Personals sowie des Gebührenhaushalts Abwasser. (TZ 1) Zusätzlich überprüfte der RH in Bludenz ausgewählte Teilgebiete der Gebarung (Förderungen, Repräsentationsausgaben, Entwicklungskonzepte, Stadtsaal und VAL BLU Gesellschaften). Mit Ausnahme der VAL BLU Gesellschaften waren die Beteiligungen der Gemeinde nicht Gegenstand der Gebarungsüberprüfung. (TZ 1) FINANZIELLE LAGE Die Einnahmen (ohne neu aufgenommene Finanzschulden) der Gemeinde Bludenz verringerten sich von 36,19 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 33,73 Mio. EUR im Jahr 2011, somit um rd. 7 %. Den größten Anteil an den Einnahmen hatten die eigenen Steuern und die Ertragsanteile. Bei den Ertragsanteilen lag Bludenz 1,3 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Vorarlberger Vergleichsgemeinden, aber 3,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der österreichischen Vergleichsgemeinden. Bei den eigenen Steuern blieb Bludenz hingegen unter den österreichischen ( 2,2 Prozentpunkte), aber gleich auf mit den Vorarlberger Vergleichsgemeinden. (TZ 4, 5) Die Ausgaben verringerten sich von 36,58 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 35,22 Mio. EUR im Jahr 2011, somit um rd. 4 %. In den Haushaltsgruppen 5 (Gesundheit) und 0 (Allgemeine Verwaltung) wies Bludenz gegenüber den Vorarlberger und österreichischen Vergleichsgemeinden überdurchschnittlich hohe Ausgaben auf; Erstere bedingt durch Beiträge der Gemeinde für die Vorarlberger Krankenanstalten und insbesondere für das Landeskrankenhaus Bludenz, Zweitere durch besoldungsrechtliche Grundlagen. (TZ 4, 7) Das vereinheitlichte Jahresergebnis 1 der Gemeinde Bludenz war im Zeitraum 2008 bis 2011 durchgehend negativ. Das heißt, die jährlichen Ausgaben lagen in diesem Zeitraum über den Einnahmen. In den Jahren 2010 und 2011 konnte ein ausgeglichenes Jahresergebnis nur durch die Neuaufnahme von Finanzschulden in Höhe von 2,33 Mio. EUR erreicht werden. Wiederholt auftretende negative Jahresergebnisse können das Haushaltsgleichgewicht nachhaltig gefährden. (TZ 4) Sowohl der relative als auch der betragsmäßige Anstieg der laufenden Ausgaben war durch die erzielten laufenden Mehreinnahmen gedeckt. (TZ 8) 1 Als vereinheitlichtes Jahresergebnis bezeichnet der RH das Jahresergebnis (Saldo 4 des Rechnungsquerschnitts) abzüglich der Neuaufnahme von Finanzschulden.

20 Seite 20 / 144 Die Gemeinde Bludenz wies ihre außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben entgegen der VRV nicht in einem gesonderten Teil des Voranschlags bzw. des Rechnungsabschlusses (außerordentlicher Haushalt) aus. (TZ 9) Zur Beurteilung der finanziellen Situation des Gemeindehaushalts zog der RH drei Kennzahlen heran: Eigenfinanzierungsquote, Quote freie Finanzspitze und öffentliche Sparquote. Obwohl in Bludenz im Überprüfungszeitraum durch einen Überschuss der laufenden Gebarung Mittel für Investitionen erwirtschaftet werden konnten, wiesen die Kennzahlen im Zeitraum 2008 bis 2010 insgesamt eine negative Entwicklung auf. Bludenz blieb überwiegend hinter den Vergleichswerten sowohl der Vorarlberger als auch der österreichischen Gemeinden zurück. Für das Jahr 2011 war hingegen eine Verbesserung der drei Kennzahlen erkennbar. (TZ 10) Bereits im Jahr 2006 hatte die Gemeindeaufsicht ein Konzept für Budgetkonsolidierungsmaßnahmen eingefordert. Bis Anfang 2012 lag ein solches nicht vor. (TZ 10) VERMÖGEN Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Bludenz enthielt eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Gemeinde; bei den Verbindlichkeiten allerdings lediglich jene der Gemeinde, nicht auch jene der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Beteiligungen. Das Reinvermögen (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) hatte sich im Zeitraum 2008 bis 2011 kontinuierlich und insgesamt um 1,85 Mio. EUR bzw. 4 % verringert. (TZ 12) SCHULDEN UND FINANZIERUNGSVERPFLICHTUNGEN Die Finanzschulden der Gemeinde Bludenz erhöhten sich im Zeitraum 2008 bis 2011 von 20,03 Mio. EUR um rd. 6 % auf 21,20 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzierungsverpflichtungen (Leasing) stiegen in diesem Zeitraum auf das 8 Fache von EUR auf EUR an. Diese Entwicklung schlug sich in den Kennzahlen zur Verschuldung nieder: Die Finanzschulden je Einwohner stiegen im Zeitraum 2008 bis 2011 von EUR auf EUR; in den Jahren 2010 und 2011 war eine Nettoneuverschuldung von 94 bzw. 29 EUR pro Einwohner feststellbar; die Schuldendienstquote fiel in der Zeit von 2008 bis 2011 von 12,9 % auf 5,8 %. Insgesamt waren die Kennzahlen zur Verschuldung in Bludenz in den Jahren 2010 und 2011 im Vergleich zu den Vorarlberger und österreichischen Vergleichsgemeinden ungünstiger. (TZ 13, 15)

21 Seite 21 / 144 Bei der Gemeinde Bludenz und bei zwei in ihrem Alleineigentum stehenden Beteiligungen bestanden knapp 50 % der Finanzschulden bzw. Verbindlichkeiten aus CHF Darlehen. Aufgrund der Aufwertung des Schweizer Franken entstanden seit September 2011 Kursverluste von 4,29 Mio. EUR. Damit entsprach die Höhe der im Herbst 2012 aushaftenden CHF Darlehen der ursprünglichen Darlehenssumme, obwohl zwischenzeitig Tilgungen in der Höhe von 4,27 Mio. EUR geleistet worden waren. Im Jahr 2011 setzte die Gemeinde Bludenz die Tilgung von vier CHF Darlehen und zwei EUR Darlehen im Ausmaß von rd EUR aus. (TZ 14) Die Finanzschulden der Gemeinde Bludenz waren im Zeitraum 2008 bis 2011 zu rd. 77 % den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit (vorwiegend Wasser und Abwasser) zuzuordnen (österreichische Vergleichsgemeinden rd. 68 %). Von den Finanzschulden waren im Jahr ,7 % fix verzinst, die Darlehensschulden der Immobilien KG und der VAL BLU Resort GmbH waren zur Gänze variabel verzinst. Das bewirkte im Überprüfungszeitraum im Vergleich zu ausschließlich fix verzinsten Krediten zwar geringere Finanzierungskosten, könnte allerdings bei einem sprunghaften Anstieg des Marktzinsniveaus das Gemeindebudget durch unerwartet hohe Finanzierungskosten erheblich belasten. (TZ 14) HAFTUNGEN Die von der Gemeinde Bludenz im Zeitraum 2008 bis 2011 übernommenen Haftungen bewegten sich zwischen 22,08 Mio. EUR (2008) und 23,10 Mio. EUR (2010). Gegenüber der Sparkasse Bludenz bestand Ende 2011 eine erstmals im Voranschlag 2012 und Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesene Gewährträgerhaftung von rd. 44,7 Mio. EUR. Dadurch verdreifachte sich die zu Jahresende ausgewiesene Haftungssumme auf 67,28 Mio. EUR. (TZ 16) Mit einem Haftungsbetrag von durchschnittlich EUR pro Einwohner im Zeitraum 2008 bis 2010 lag die Gemeinde Bludenz fast 100 % über dem gesamtösterreichischen Schnitt von 815 EUR und rd. 70 % über dem Vorarlberger Vergleichswert von 943 EUR. Unter Einrechnung der Gewährträgerhaftung erhöhte sich die Haftungssumme je Einwohner per Jahresende 2011 auf EUR. (TZ 16) Eine im Jänner 2012 in Kraft getretene Verordnung der Vorarlberger Landesregierung zu Haftungsobergrenzen, Risikoklassen und Vorgaben für Haftungsübernahmen umfasste nicht Haftungen, die bereits im Schuldenstand enthalten waren, und sah Ausnahmebestimmungen für Gewährträgerhaftungen von Gemeinden gegenüber Sparkassen vor. (TZ 16)

22 Seite 22 / 144 TRANSFERS VON UND AN ÖFFENTLICHE RECHTSTRÄGER Die betragsmäßig umfangreichste Transferbeziehung bestand mit dem Land Vorarlberg: Bludenz erhielt im Zeitraum 2008 bis 2011 rd. 2,8 Mio. EUR jährlich vom Land (insbesondere im Bereich Bildung, Kinderbetreuung und Umwelt) und hatte demgegenüber rd. 6,7 Mio. EUR jährlich an das Land (insbesondere im Bereich Gesundheit, Soziales und Pflege) zu leisten. Der Transfersaldo gegenüber dem Land war durchgehend negativ und sank von 3,01 Mio. EUR (2008) auf 4,56 Mio. EUR (2011) ab. Die Transferbeziehungen zum Bund spielten in Bludenz eine geringere Rolle, ebenso jene zu Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden sowie zu sonstigen öffentlichen Rechtsträgern. (TZ 18) Die Transferbelastung der Gemeinde Bludenz war fast doppelt so hoch wie bei den Vorarlberger und österreichischen Vergleichsgemeinden; sie belasteten den Gemeindehaushalt im Ausmaß von rund einem Drittel der laufenden Ausgaben. Jedoch konnte Bludenz wie auch andere Gemeinden die Transferausgaben insbesondere im Bereich Gesundheit und Pflege weder der Höhe noch ihrer Verwendung nach beeinflussen. (TZ 19) MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG Zur Erreichung nachhaltig geordneter Haushalte war die mittelfristige Finanzplanung eine wesentliche Grundlage. Für die Jahre 2008 bis 2011 hatte die Gemeinde Bludenz jährliche mittelfristige Finanzpläne mit jeweils zweijährigem Planungshorizont erstellt, ohne jedoch die geplanten Schulden der ausgegliederten Einrichtungen bei den geplanten Finanzschulden mitzuberücksichtigen. (TZ 20, 21) Im mittelfristigen Finanzplan 2012 plante die Gemeinde Bludenz, die bis zum Jahr 2013 steigenden Finanzschulden (24,96 Mio. EUR) bis zum Jahr 2015 auf 23,16 Mio. EUR zu verringern. Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde Bludenz trotz geplanten Schuldenabbaus Anstieg der Finanzschulden von 21,20 Mio. EUR im Jahr 2011 um rd. 9 % bis zum Jahr 2015 waren die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen zur Einhaltung des mittelfristigen Finanzplans (strikte Ausgabendisziplin beim Personal, Neuverhandlung des mitzutragenden Abgangs für das Landeskrankenhaus Bludenz, Beschränkung auf gesetzlich vorgeschriebene bzw. nur dringend notwendige Investitionen, Evaluierung der Förderungen) zu begrüßen. (TZ 20, 21) TRANSPARENZ DER FINANZIELLEN LAGE Informationen über die finanzielle Lage der Gemeinde waren vor allem den Rechnungsabschlüssen zu entnehmen. Die gemäß VRV in den Beilagen zum Rechnungsabschluss zu

23 Seite 23 / 144 führenden Nachweise waren allerdings unvollständig: Es fehlten der Nachweis über die Anzahl der Ruhe und Versorgungsempfänger, der Nachweis über die am Schluss des Finanzjahres offenen Bestellungen (Vorbelastungen), bis zum Jahr 2011 der Nachweis über den Rücklagenstand. Die Darstellung der Transfers entsprach nicht der VRV (z.b. war der Beitrag an den Landeswohnbaufonds als Transfer an das Land und nicht als Transfer an sonstige öffentliche Rechtsträger ausgewiesen). Der Nachweis über Beteiligungen fehlte für das Jahr 2010 und war für die Jahre 2009 und 2011 unvollständig. Fünf im Nachweis zur Vermögensaufstellung als Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit ausgewiesene Unternehmungen verfügten über kein Betriebsstatut als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit. (TZ 17, 22 bis 24) Positiv war, dass der Schuldenstand und der Schuldendienst der Immobilien KG und der VAL BLU Resort GmbH in den Anlagen zum Rechnungsabschluss enthalten waren, was zu einer transparenteren Gebarung beitrug. (TZ 32) BETEILIGUNGEN Bludenz war Ende des Jahres 2011 an zwölf Unternehmen beteiligt. Davon standen fünf Unternehmen im Alleineigentum der Gemeinde, an sieben hielt Bludenz Minderheitsanteile von 0,08 % bis 5,48 %. Aus den Beteiligungen entstanden der Gemeinde in den Jahren 2008 bis 2011 Ausgaben in Höhe von 12,26 Mio. EUR und Einnahmen in Höhe von 1,11 Mio. EUR. Somit überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um 11,15 Mio. EUR. (TZ 25, 27) Die Ausrichtung der Beteiligungen war zum Teil gemeinwohlorientiert mit im Allgemeininteresse der örtlichen Bevölkerung liegenden Aufgaben. Die Beteiligung an touristischen Projekten von überregionaler Bedeutung (VAL BLU Gesellschaften, Golfclub GmbH und Sonnenkopfbahn) ging allerdings über das Interesse der örtlichen Bevölkerung und über den Kernbereich staatlicher Aufgabenerfüllung durch eine Gemeinde hinaus. (TZ 25) Zu beanstanden war die mit der Gründung der VAL BLU Resort GmbH verbundene Absicht, ein Vergabeverfahren zu vermeiden. Dadurch nützte die Gemeinde nicht das einer Ausschreibung innewohnende Potenzial, allfällige noch nicht bekannte wirtschaftliche Lösungen und Einsparungen zu finden. (TZ 26) Die Gemeinde Bludenz haftete Ende 2011 für Darlehen der Immobilien KG in Höhe von 7,36 Mio. EUR sowie für Darlehen der VAL BLU Resort GmbH in Höhe von 7,83 Mio. EUR. Während bei der Immobilien KG die Gemeinde sämtliche finanziellen Verpflichtungen bedeckte, hing das Risiko der Gemeinde für die VAL BLU Resort GmbH insbesondere vom Markterfolg der Alpenerlebnisbad VAL BLU GmbH (VAL BLU GmbH) ab. (TZ 28)

24 Seite 24 / 144 Die Finanzierung der fünf im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen erfolgte nach ihrem finanziellen Bedarf, wodurch ein möglicher Anreiz zu sparsamer Mittelverwendung fehlte. Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Unternehmen über ihre Finanzierung gab es nicht. (TZ 28) Budgetplanungen waren wesentliche strategische Steuerungs und Lenkungsinstrumente. Zu begrüßen war daher die detaillierte einjährige Budgetplanung der im Alleineigentum stehenden Unternehmen der Gemeinde Bludenz und die Pläne der Gemeinde für detaillierte mehrjährige Budgetvorschauen. (TZ 29) Dadurch, dass die Generalversammlung der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen (ausgenommen Immobilien KG) in der Zusammensetzung der Stadtvertretung abgehalten wurde und Protokolle ihrer Organe an die in die Stadtvertretung gewählten Fraktionen übermittelt wurden, war eine unmittelbare und nachvollziehbare Information sämtlicher in der Stadtvertretung vertretenen Fraktionen sichergestellt. Kritikwürdig war allerdings, dass bei der Immobilien KG in den Jahren 2008 bis 2011 die Gesellschafterversammlung unterblieb und dass es keine regelmäßigen schriftlichen Berichte an die Stadtvertretung über die wirtschaftliche Situation der Minderheitsbeteiligungen und deren voraussichtliche Entwicklung gab. (TZ 30) Bei der VAL BLU GmbH lag in den Jahren 2009 und 2011, bei der VAL BLU Resort GmbH in den Jahren 2010 und 2011 die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs vor. Wenn auch aufgrund der Liquiditätszuschüsse der Gemeinde Bludenz kein Reorganisationsbedarf bestand, lag das wirtschaftliche Risiko der VAL BLU Resort GmbH bei der Gemeinde. (TZ 31) Bei Hinzurechnung der mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen zu den Finanzschulden der Gemeinde erhöhten sich im Zeitraum 2008 bis 2011 die von der Gemeinde zu tragenden jährlichen Schulden von durchschnittlich 20,40 Mio. EUR um 13,88 Mio. EUR bis 15,20 Mio. EUR. Damit erreichten die mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen im Jahr 2011 beinahe drei Viertel der Finanzschulden der Gemeinde. (TZ 32) Nicht nachvollziehbar war, welches Gemeindeorgan letztendlich die Eigentümerinteressen der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen wahrzunehmen hatte: Einerseits tagte die Stadtvertretung als Generalversammlung der Unternehmen, andererseits traf der Bürgermeister als Eigentümervertreter Anordnungen. Mangels Geschäftsordnungen für die Organe der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen war eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den Unternehmen und der Gemeinde nicht vorhanden. (TZ 35, 36)

25 Seite 25 / 144 VAL BLU RESORT Das VAL BLU Resort umfasste ein Hallenbad, ein Freibad sowie einen im Jahr 2005 eröffneten Zubau bestehend aus Hotel mit Seminar, Gastronomie, Gesundheits und Fitnesseinrichtungen. Die Eigentums und Vertragsstrukturen des VAL BLU Resorts waren komplex. Durch die mangelnde Ersichtlichmachung im Grundbuch waren diese weder transparent noch nachvollziehbar. (TZ 36, 37) Aufgrund seiner Größe und Besucherstruktur stellte das VAL BLU Resort eine Badeanlage von überregionaler Bedeutung dar. Die Finanzierungsverantwortung dafür lag jedoch ausschließlich bei der Gemeinde Bludenz, wodurch die von Bludenz investierten Mittel nur zu einem Drittel der örtlichen Bevölkerung zugute kamen. (TZ 38) Die Gemeinde Bludenz hatte die Entscheidung für den VAL BLU Zubau aufgrund zu optimistischer Annahmen der Planungsrechnungen getroffen: Gemäß den Prognosen hätte der VAL BLU Zubau in den Jahren 2006 bis 2011 ein kumuliertes negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von rd EUR erwirtschaften sollen. Das tatsächliche kumulierte EGT in diesem Zeitraum lag jedoch bei 1,27 Mio. EUR und war damit 57 mal niedriger als der Prognosewert. Sämtliche Bereiche entwickelten sich anders als vorgesehen: die Bereiche Gastronomie und Vermietung negativ, der Bereich Hotel/Seminar positiv. In der derzeitigen Konzeption wird der VAL BLU Zubau mittelfristig kein positives EGT erzielen und nachhaltig auf Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt angewiesen sein. Dies wiegt umso schwerer, als der Betrieb eines Hotels nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde zählt. (TZ 39) Die Gemeinde verfehlte ihr Ziel, aus dem Betrieb des VAL BLU Zubaus Überschüsse zu erwirtschaften und damit den Abgang der VAL BLU GmbH zu reduzieren. Stattdessen verursachte der Zubau um 60 % höhere Subventionen für das VAL BLU Resort. (TZ 40) Das VAL BLU Freibad stand vor einer dringenden Generalsanierung (geschätzte Sanierungskosten mindestens 2,7 Mio. EUR). Angesichts des Subventionsbedarfs des VAL BLU Resorts und der nicht gegebenen Kostendeckung des Freibades würde eine Sanierung zu einer zusätzlichen Schuldenbelastung des Gemeindehaushalts führen. (TZ 41) Eine Interessentensuche für Mieter im VAL BLU Zubau gab es nicht; bei manchen Mietverträgen wurden Aufsichtsrat und Stadtrat nicht befasst. Potenzielle Interessenkonflikte bspw. aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer der VAL BLU GmbH und Vertretern des eingemieteten Fitnessunternehmens waren die Folge. Die Mietfreistellung der Cageballhalle bedeutete die Überwälzung des wirtschaftlichen Risikos

26 Seite 26 / 144 ihres Betriebs auf die VAL BLU GmbH und in letzter Konsequenz auf die Gemeinde Bludenz. (TZ 42) Die Werbekostenbeiträge der VAL BLU Mieter basierten nicht auf quantifizierten Kriterien, die der Bedeutung der Mieter entsprachen und deren Stellenwert im Werbekonzept der VAL BLU GmbH berücksichtigten. Ein Anteilsvergleich der Werbekostenbeiträge und der genutzten Fläche zeigte erhebliche Abweichungen zu Ungunsten der VAL BLU GmbH. (TZ 43) Die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Wortbildmarke für die VAL BLU Freizeit und Hotelanlage war zweckmäßig. Für diese Marke bestand jedoch weder ein Schutz gegenüber Dritten noch für ihre ausschließliche Nutzung. (TZ 44) ORGANISATION Die Gemeinde Bludenz führte 2011 einen Reorganisationsprozess unter Mitwirkung eines externen Beraters durch. Die neue Organisation des Amtes der Gemeinde Bludenz umfasste vier Bereiche mit jeweils zwei bis sechs Abteilungen. Trotz Zusage der Kostenneutralität der Umorganisation stiegen Anfang 2012 die Bezüge zweier Bereichsleiter. Die aus einem Mitarbeiter bestehende Abteilung Öffentlichkeitsarbeit war organisatorisch nicht selbständig. Acht Organisationseinheiten wiesen Führungsspannen von höchsten 1:3 auf. Der Leiter der für die Planung der gemeindeeigenen Bauvorhaben zuständigen Abteilung war als Bereichsleiter gleichzeitig der für die Genehmigung dieser Vorhaben zuständigen Abteilung vorgesetzt. Dadurch waren allenfalls Anbringen zu prüfen, die von einem Vorgesetzten (mit)verfasst wurden, wodurch eine unbefangene Prüfung nicht garantiert war. (TZ 45, 47 48) Im Rahmen der Geschäftsverteilung war die Abteilung Bürgerservice, Meldeamt systemwidrig auch für die Vorschreibung und Versendung von Forderungen zuständig. Einer Empfehlung der Gemeindeaufsicht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, die Tätigkeiten der Fachabteilungen zu erheben, kam die Gemeinde Bludenz bisher nicht nach. (TZ 49) Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Bludenz überprüfte zwischen 2008 und gebarungsrelevante Themen in elf Sitzungen; im Jahr 2010 führte er entgegen den gesetzlichen Vorgaben zu wenig Prüfungen durch. Positiv war, dass er auch ausgegliederte Einrichtungen der Gemeinde überprüfte. (TZ 51) Für die Gemeinde Bludenz bestanden keine allgemeinen Regelungen über die Ordnung des Rechnungswesens. Weiters fehlte eine strikte Trennung zwischen Zahlungsanordnung und ausführung. (TZ 54)

27 Seite 27 / 144 Die Gemeinde Bludenz hatte eine im Jahr 2008 erworbene Immobilienverwaltungssoftware mangels Datenerfassung im März 2012 noch immer nicht genutzt. (TZ 55) PERSONAL Im Jahr 2011 beschäftigte die Gemeinde Bludenz 207 Bedienstete (169,17 VBÄ). Dafür fielen Personalausgaben von 8,62 Mio. EUR an. Der Personal Ist Stand wich in den Jahren 2008 und 2009 geringfügig vom Dienstpostenplan ab, in den Jahren 2010 und 2011 blieb der Ist Stand um bis zu 8,1 % unter dem Plan Stand. Von 2008 bis 2011 stieg der Personalstand in VBÄ geringfügig um 2,6 % an, infolge einer Erhöhung der Teilzeitkräfte jener in Köpfen um rd. 5 %; die Personalausgaben stiegen um 8,6 % (bei leichtem Rückgang in den Jahren 2010 und 2011). Mit dieser Steigerung lag Bludenz über dem Niveau der österreichischen Vergleichsgemeinden (+ 7,9 %). (TZ 57, 58) Die Personalausgaben je Einwohner lagen in Bludenz im gesamten Überprüfungszeitraum höher als bei den Vergleichsgemeinden Vorarlbergs und Österreichs. Im Jahr 2011 betrugen sie 625 EUR gegenüber 518 EUR (Vorarlberg) bzw. 574 EUR (Österreich). Bludenz verzeichnete im Jahr 2011 im Vergleich der acht überprüften Gemeinden die höchsten Personalausgaben je Bediensteten ( EUR). (TZ 59) Die Gemeinde Bludenz führte Beförderungen in überschaubarem Ausmaß durch, bspw. im Jahr von insgesamt 78 rechtlich möglichen. Sie griff dabei auf aufbereitete Entscheidungsgrundlagen zurück und stellte die budgetären Auswirkungen dar. (TZ 60) Die Bediensteten der Gemeinde Bludenz, die den Regelungen des seit 2005 neuen Dienstrechts unterworfen waren, erhielten als Gehaltsbestandteil eine Leistungsprämie, deren Höhe von der jährlichen Leistungsbeurteilung abhängig war. Bedienstete der Gemeinde Bludenz erhielten nach den gesetzlichen Regelungen Zulagen, für deren Gewährung keine allgemeinen Regelungen für die Gemeinde Bludenz bestanden. Dies führte in Einzelfällen zu nicht nachvollziehbaren Zuerkennungen. (TZ 61, 62) ABWASSER Bludenz war Mitglied des Abwasserverbands Region Bludenz mit einem Anteil von rd. 52 %. An das rd. 65 km umfassende Ortsnetz waren rd Objekte angeschlossen. Von den rd Einwohnerwerten entfielen rd auf 41 in der Gemeinde Bludenz erfasste Gewerbebetriebe. (TZ 64, 65)

28 Seite 28 / 144 Die Kenntnis von Lage, Dimension, Kapazität, Material, Alter und Zustand der Kanalisation war wesentlich für die Steuerung im Bereich der Abwasserentsorgung. Zu beanstanden war daher die unzureichende Umsetzung des Kanalkatasters. Die Gemeinde Bludenz hatte zwar mit seiner Erstellung begonnen, danach das Projekt jedoch nicht weitergeführt. Infolge der fehlenden personellen Ressourcen waren weder die Fertigstellung noch die uneingeschränkte Nutzung absehbar. (TZ 64, 65) Für das im Eigentum der Gemeinde stehende Kanalnetz richtete Bludenz einen Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit ein. Die zugeordneten Personalkosten waren nicht aktuell. (TZ 64) Bludenz erwirtschaftete im Zeitraum 2008 bis 2011 im Abwasserhaushalt einen Abgang von insgesamt EUR bzw EUR pro Jahr. Den Überschuss aus dem Jahr 2009 in Höhe von EUR führte die Gemeinde nicht den Rücklagen zu, sondern verwendete ihn für den allgemeinen Haushalt. Das stand nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und entsprach im Ergebnis der Einhebung von versteckten Steuern, wofür die Rechtsgrundlage fehlte. Derartige Gewinnentnahmen waren auch bei den Abgaben für Müll und Wasser festzustellen; hier verwendete die Gemeinde im gleichen Zeitraum EUR bzw. 1,15 Mio. EUR für nicht im inneren Zusammenhang mit den eingenommenen Abgaben stehende Belange. (TZ 67) Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einhebung der Abwasserabgaben (Kanalordnung und Kanalgebührenordnung) waren geeignet, eine verursachergerechte Kostenverteilung zu ermöglichen. Die Verrechnung der laufenden Gebühr auf der Basis des Trinkwasserbezugs schuf Anreize für Wassereinsparungen. Auch die Berücksichtigung von eingeleiteten Niederschlagswässern und die Möglichkeit, Schmutzbeiwerte festzulegen, ermöglichten es, auf spezielle Gegebenheiten bei den Einleitern einzugehen. (TZ 68) Während der Gebührensatz für die laufende Kanalbenützungsgebühr zeitnah angepasst wurde, war der Beitragssatz für den Erschließungs, Anschluss und Ergänzungsbeitrag seit Dezember 2002 unverändert und damit einem Kaufkraftverlust von mehr als 15 % unterworfen. Somit erbrachten Liegenschaftseigentümer im Rahmen des aktuellen Kanalanschlussbeitrags nur mehr rd. 85 % der finanziellen Leistungen, die im Jahr 2003 auf Liegenschaftseigentümer entfielen. Dies führte abhängig von der Art der Wertsicherung alleine im Jahr 2011 zu einem Einnahmenverlust zwischen EUR und EUR. (TZ 69) Der Stadtrat beschloss regelmäßig Nachsichten für vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühren zu Gunsten der im Eigentum der Gemeinde Bludenz stehenden VAL BLU GmbH. In den Jahren 2007 bis 2011 ergab sich eine Summe von EUR zuzüglich der

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