Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4 Konzept zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen in München Ambulante Wohnformen für alte Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Demenz Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom Betreutes Wohnen zu Hause Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom Betreutes Wohnen zu Hause auch im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Antrag Nr / A von Herrn StR Hans Podiuk vom Perspektiven für Betreutes Wohnen Antrag Nr des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom Alternative Versorgungseinrichtungen im 20. Stadtbezirk Hadern Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in Au-Haidhausen Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen am Betreutes Wohnen zu Hause auch in Trudering-Riem Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im Rahmen der Beschlussfassung zur Pflegebedarfsplanung am (Sozialhilfeausschuss) und am (Sozialausschuss) wurde das Sozialreferat beauftragt:

2 Seite 2 gemeinsam mit dem Kommunalreferat Möglichkeiten zu prüfen, ob und wie kommunale Grundstücke zum Zwecke der Schaffung vollstationärer Pflegeplätze zu tragbaren Preisen veräußert werden können und dem Stadtrat Vorschläge vorzulegen; gemeinsam mit dem Planungsreferat zu prüfen, in welchen Neubaugebieten Pflegeheime geschaffen und insbesondere welche Flächen hierfür gesichert werden können; die Förderpraxis bei vollstationären Pflegeplätzen nach dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (BayAGPflegeVG) folgendermaßen zu ändern: ab sofort werden zusätzlich entstehende Pflegeplätze auch in neu entstehenden Einrichtungen gefördert. Parallel dazu werden alternative Versorgungsangebote initiiert, unterstützt und gefördert. Für die o.g. Anträge wurde jeweils Fristverlängerung gewährt. Mit der dem Stadtrat im Sommer 2004 vorgelegten Bedarfsplanung zu vollstationären Pflegeplätzen bis zum Jahr 2015 wurde das Sozialreferat beauftragt, in einem Konzept die pflegerische Versorgung bis zum Jahr 2015 darzulegen (vgl. Ziffer 2 d des Referentenantrages vom bzw ). Der in dieser Vorlage ermittelte Versorgungsbedarf von 1276 weiteren Pflegeplätzen bis zum Jahr 2015 kann einerseits durch die Schaffung von modernen vollstationären Pflegeeinrichtungen und andererseits durch die Schaffung von Alternativen zu vollstationären Pflegeplätzen gedeckt werden. Weiterhin sollen mindestens 50% des Bedarfes an Pflegeplätzen über dezentrale Alternativen zu großen Pflegeeinrichtungen gedeckt werden. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen sollen eine Größe von Plätzen nicht übersteigen. Zielgruppe des Konzeptes zur pflegerischen Versorgung in München Zielgruppe der Konzeption im Rahmen dieser Vorlage sind schwerstpflegebedürftige ältere Menschen (Pflegestufe 3 und Härtefall), sowie schwer und erheblich pflegebedürftige ältere Menschen (Pflegestufe 2 und 1), die entweder über einen psychiatrisch oder somatisch begründeten Pflege- bzw. Betreuungsbedarf verfügen und aus körperlichen, psychiatrischen oder sozialen Gründen nicht zu Hause gepflegt werden können. Dies umfasst in der Ausgestaltung und Umsetzung die gleichberechtigte Berücksichtigung unterschiedlicher Bedarfe heterogener Gruppen. Zu berücksichtigen sein werden darüber hinaus die Versorgungsbedarfe von älteren Menschen mit Behinderung, von älteren Schwulen bzw. Lesben und älteren Migranten / Migrantinnen. Es kann zwar nicht mit abschließender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass alternative Versorgungsformen einen Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung verhindern. Aber bereits eine Verzögerung bedeutet für die Betroffenen zumeist einen Gewinn an Lebensqualität, da die vertraute Umgebung zumindest noch eine gewisse Zeit beibehalten werden kann. Bereits eine Verzögerung des Heimeinzuges verändert damit den gesamten Pflegeplatzbedarf, nimmt jedoch parallel Einfluss auf die dortigen Schwerpunkte der pflegerischen Versorgung: die Zielgruppe verlagert sich allmählich hin zu schwerst (behandlungspflegerisch) Pflegebedürftigen, hochgradig Demenzkranken und Sterbenden. Bausteine des Konzeptes In dieser Vorlage werden Ausschnitte des bestehenden und möglichen breiten Spektrums an Angeboten, die geeignet sind, ältere Menschen betreuend oder / und pflegerisch zu ver-

3 Seite 3 sorgen, dargestellt. Wichtig ist zunächst die Ermöglichung des Verbleibs in der eigenen Wohnung, aber auch im vertrauten Quartier, bevor ein Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung notwendig ist, um die Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Es werden die verschiedenen Bausteine zur Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen in München, sowie die Kooperationen und weiteren Schritte zur Umsetzung der o.g. Vorgaben vorgestellt. Schwerpunkte werden auf die Schaffung von zeitgemäßen vollstationären Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen nach Heimgesetz /HeimG und Pflegeversicherungsgesetz/SGB XI), das Hinwirken auf die Schaffung von Tagespflegeeinrichtungen (nach SGB XI ), die Schaffung von Ambulant Betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und/oder demenzkranke Menschen und die Schaffung von Betreutem Wohnen zu Hause gelegt. Hierin sieht das Sozialreferat vorrangige Handlungsmöglichkeiten, die es ohne Präferenz bestimmter Konzepte, sondern unter der Maßgabe des Nebeneinanders der Angebote auszubauen gilt. Dargelegt werden soll auch, dass die einzelnen Angebote für die Betroffenen bezahlbare Versorgungsformen sein müssen, um eine breite Akzeptanz und ein hohes Maß an Versorgung zu erzielen. In der im Sommer 2004 vorgelegten Bedarfsplanung wurden die folgenden alternativen Versorgungs- bzw. Finanzierungsformen, die in der Lage sind, eine Heimversorgung zu ersetzen, angedacht: Umsetzung von Pflegebudgets zur Unterstützung einer bedarfsgerechteren häuslichen Pflege Ausbau der Tagespflege zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch Angehörige Ausbau der Nachtpflege Ausbau Kurzzeitpflege Übergangspflege/Pflege auf Probe/Brückenstation Verstärkte Schaffung alten- und behindertengerechten Wohnraums, um Heimeinzüge aufgrund wohnungstechnischer Probleme zu vermeiden Ausbau des Betreuten Wohnens für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Ausbau von Angeboten des Betreuten Einzelwohnens Ausbau des Angebotes von Betreuten Wohngemeinschaften (über die bisherige Zielgruppe der Demenzkranken hinaus). Im Rahmen dieser Vorlage werden nach entsprechender Prüfung nun folgende Versorgungsformen behandelt: Pflegebudgets, Tagespflege, Nachtpflege, Tagesbetreuung, Tagesbegleitung, Kurzzeitpflege, Schaffung alten- und behindertengerechten Wohnraums, Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen zu Hause, Ambulant Betreute Wohngemeinschaften, vollstationäre Pflegeeinrichtungen und daraus folgend der weitere Flächenbedarf. Auswirkungen des demografischen Wandels Mit dem demografischen Wandel sind unterschiedliche Aspekte verknüpft, die sich direkt auf die Lebens- und Wohnsituation der älteren Generation auswirken. In Zeiten längerer guter wirtschaftlicher Konjunktur herrscht i.d.r. ein wiederkehrender Mangel an beruflich Pflegenden. Daher besteht die Gefahr, dass sich der Mangel bei veränderter Wirtschaftslage wieder zuspitzt. Der Berufsflucht und der geringen Attraktivität des Pflegeberufes gilt es u.a. über angemessene Arbeitsbedingungen entgegen zu wirken. Dies

4 Seite 2 kann u.a. über passgenaue Versorgungsformen im Alter und entsprechenden (finanziellen) Rahmenbedingungen, die ein qualitätsgeleitetes Handeln ermöglichen, erfolgen. Daneben sind der erwartete Rückgang der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, steigende Ausgaben im Gesundheitsbereich, denen mit entsprechenden finanziellen Einschränkungen begegnet wird (z.b. Reduktion der Verweildauer im Krankenhaus, Vergütungssystem im ambulanten Pflegebereich), sowie eine Zunahme altersbedingter Erkrankungen (Multimorbidität) zu nennen. Dies bedeutet insbesondere, die Vielfalt der Angebote zu vergrößern, um präziser am Bedarf die Leistungen passgenau erbringen und mit den vorhandenen Finanzmitteln sinnvoll wirtschaften zu können. Mit einem entsprechenden Angebot attraktiver Einrichtungen könnten möglicherweise vermehrt beruflich Pflegende im Beruf gehalten bzw. für diesen gewonnen werden. Der soziostrukturelle Wandel der Gesellschaft und die daraus erwachsende zunehmende Nachfrage nach individualisierten Wohn- und Lebensformen, die den Hilfe- und Pflegebedarf einschließen, werden in Zukunft neue Anforderungen an Wohn- und Versorgungsformen im Alter stellen. Zu nennen ist hier u.a. das sich verringernde Hilfepotential innerhalb der eigenen Familie, die oft nicht mehr im selben oder benachbarten Haushalt lebt (berufliche Mobilität). Vielfach werden Familienverbünde abgelöst von Familiennetzen, d.h. Kontakt- und Hilfestrukturen, die über größere Entfernungen hinweg aufrecht erhalten werden. Reformüberlegungen zum Pflegeversicherungsgesetz und der Zuständigkeit für die vollstationäre Pflege Die Bundesregierung hat im Zuge von Reformüberlegungen zum SGB XI eine finanzielle Angleichung der ambulanten und vollstationären Versorgung in Erwägung gezogen. Diese sollte eine Anhebung der Pflegeleistungen im ambulanten Bereich und parallel die Absenkung der Pflegeleistungen im vollstationären Pflegebereich auf dieses Niveau beinhalten. Parallel soll die Demenzerkrankung bei der Pflegeeinstufung entsprechend mit einem Zeitzuschlag (30 Minuten) besser gewürdigt und die resultierende Einstufungspraxis finanziert werden. Offen ist bislang noch die Refinanzierung der Behandlungspflege nach SGB V (Krankenversicherung) im Rahmen der Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reformdiskussion macht nicht nur deutlich, dass angesichts der demografischen Entwicklung die prinzipielle Sicherung der Pflegeversicherung an sich zu erörtern ist, sondern dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen am Ende der Versorgungskette stehen können und müssen. Das Sozialreferat gibt zu bedenken, dass die finanzielle Ausstattung der unterschiedlichen Versorgungsformen gewährleistet sein muss. Insofern wäre eine deutliche Absenkung der Refinanzierung im vollstationären Pflegebereich zugleich unter dem Aspekt der Kostenverlagerung auf den Sozialhilfeträger zu sehen. Eine weitere Reformüberlegung betrifft die Zuständigkeit für die ambulante und vollstationäre Pflege. Bisher liegt Erstere bei der Landeshauptstadt München, Letztere beim Bezirk Oberbayern. Es wird diskutiert, ob im Bereich der Pflege die Zuständigkeit für ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe konzentriert werden. Dies gelte auch für die ambulante und stationäre Hilfe zum Lebensunterhalt. Welche Auswirkung dies auf die Landeshauptstadt München hat, kann erst abgeschätzt werden, wenn die genaueren Konditionen vorliegen. Da dies jedoch eine Reaktion auf die nach wie vor steigenden Kosten im Sozialbereich sein soll, wird

5 Seite 5 die Gefahr gesehen, dass weitere Kosten auf die Kommunen ohne entsprechend hohen finanziellen Ausgleich zukommen. Bedeutung des Wohnens im Alter Etwa 93 % der Menschen im Alter von 65 und mehr Jahren leben laut dem Bundesministerium für Gesundheit (Zweiter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung. Berlin, 1998) in normalen Wohnungen. Der kontinuierliche Ausbau vollstationärer Pflegeeinrichtungen in den 90er-Jahren in Deutschland hatte gleichzeitig einen Anstieg der Einzüge älterer Menschen mit Pflegestufe 0 und 1 in diese Versorgungsform zu Folge. Ein Kriterium zum Heimeinzug scheint nicht nur die Sicherheit bei der Versorgung, sondern wohl oft auch eine unzureichende Wohnsituation in der eigenen über einen langen Zeitraum bewohnten Wohnung zu sein. Probleme bestehen insbesondere bei der Ausstattung vieler Wohnungen (fehlende Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld). Die Herausforderung an zukünftige Wohn- und Lebensformen stellt sich auch aufgrund des zunehmenden Wunsches älterer Menschen nach mehr Selbstbestimmung. Wohnalternativen bieten unter entsprechenden Voraussetzungen Möglichkeiten zu einer aktiveren Lebensgestaltung, die zum Erhalt bzw. zur Wiedererlangung körperlicher und geistiger Kräfte beiträgt. Wenn die Versorgung, Betreuung und ggf. auch Pflege in der vertrauten Wohnung nicht mehr angemessen gesichert werden kann, ist dennoch der Verbleib im gewohnten Quartier anzustreben. Das deutsche Zentrum für Altersfragen hat sich ebenfalls mit der Bedeutung des Wohnens im Alter beschäftigt. Ergebnisse sind, dass Wohnbindungen drinnen, d.h. zur eigenen Wohnung, und draußen, d.h. im Quartier, im Alter sehr stark sind. Eine untrennbare Einheit bilden objektive und subjektive Wohnmerkmale und die Lebensqualität, die sich u.a. durch Wohlbefinden und Selbstständigkeit kennzeichnet. Bedeutend für die Qualität des Wohnens im Alter sind die Wohnlage, die Anbindung, die Ausstattung, das Alltagshandeln, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Autonomie. Aber auch Nachbarschaft, Mitbewohner, Privatheit, Anregung, Kommunikation, Kontakte, Gewöhnung und Vertrautheit haben eine große Bedeutung. Dies wurde in Studien (OSWALD und WAHL) bereits 1996 belegt. Wohnrelevante Grundbedürfnisse im Alter sind darüber hinaus auch Bezahlbarkeit, Sicherstellung von Hilfe- und Betreuungsmöglichkeiten, Sicherheit und Schutz, Eigenständigkeit und Kontinuität. Das Sozialreferat sieht ebenso die hohe Bedeutung, die einer Quartiersbindung zukommt und wird im Rahmen der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes besonderes Augenmerk auf die Schaffung quartiersnaher Angebote legen. Im einzelnen wurden die folgenden Bausteine daraufhin überprüft, ob sie als Alternativen zur Heimversorgung gesehen werden können. 1. Pflegebudgets 1.1 Rechtliche und konzeptionelle Eckpunkte der Pflegebudgets Pflegebudgets werden als zukunftsweisende Weiterentwicklung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung aber auch der Sozialhilfe gesehen. Die Pflegebedürftigen stehen nicht unterschiedlichen Kostenträgern gegenüber, sondern verfügen über ein Budget, mit dem sie selbstständig im Sinne eines klaren Finanzrahmens kalkulieren können. Wichtig wird die Funktion des Case Managers sein, der den Qualitätsgewinn über

6 Seite 2 eine entsprechende Unterstützung und Beratung zur Bewältigung der individuellen Situation sichern kann. Im SGB XI sind seit dem zwei Varianten von Budgets normiert: das seit dem enthaltene personenbezogenen Budget nach 8 Abs. 3 SGB XI und das seit dem geltende trägerübergreifende persönliche Budget nach 35 a SGB XI. Bei Letzterem kann aus den Leistungen des SGB XI, SGB XII (Sozialhilfe), SGB V und aller Rehabilitationsträger sowie der Integrationsämter ein Budget gebildet werden, wobei der Gesetzgeber klare Regelungen hinsichtlich dessen Ausreichung als Geldleistung oder Gutschein vorgegeben hat. Bedürftige Personen können ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB XII erhalten, die allerdings nicht zwingend budgetiert sein müssen, sondern es kann sich dabei auch um individuelle Leistungen handeln. Die Budgethöhe verändert sich, wenn die Grundlage des Budgets (Versorgung durch ambulanten Pflegedienst) wegfällt. Nach 90 Abs. 2 Satz 2 SGB XI dürfen Pflegedienste keine höheren Gebühren als die in der Vergütungsvereinbarung vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen, insoweit gibt es preisliche Vorgaben, an die der Sozialhilfeträger gebunden ist. 1.2 Bundesweites Modellprojekt personenbezogene Pflegebudgets Das personenbezogene Budget als Bestandteil der Experimentierklausel hingegen ist offen gestaltet. Im Rahmen dieser Experimentierklausel des 8 Abs. 3 SGB XI wird im Auftrag der Spitzenverbände der Pflegekassen das Modellprojekt Persönliches Budget bundesweit mit einem Etat von acht Mio. EURO und einer Projektlaufzeit von fünf Jahren (2004 bis 2008) durchgeführt. Projektträger ist die Evangelische Fachhochschule Freiburg unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Klie. In den sieben Modellregionen in Deutschland sollen bis zu 1000 Personen das Persönliche Pflegebudget erhalten. Durch eine ebenso große Kontrollgruppe werden die Wirkungen des Pflegebudgets analysiert. Zu den Modellregionen in sechs Bundesländern gehört auch München mit den Stadtteilen Au-Haidhausen - Bogenhausen, Berg am Laim Trudering - Riem, Ramersdorf - Perlach unter Einbeziehung der Städtischen Klinikum GmbH mit den Standorten Bogenhausen und Neuperlach. Bei dem Pflegebudget handelt es sich um eine Geldleistung in Höhe der Sachleistung je Pflegestufe, das der Pflegebedürftige oder dessen Betreuer zum Einkauf von Pflegeleistungen erhält. Sowohl die pflegebedürftige Person als auch der ambulante Pflegedienst sind beim Pflegebudget vom Verrichtungsbezug des 14 SGB XI befreit (keine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Dadurch können Leistungen eher dem individuellen Bedarf und den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen angepasst werden. Gesteuert wird der Prozess durch Case Manager, die in München an den Standorten Bogenhausen und Neuperlach der Städt. Klinikum GmbH angesiedelt sind. Bedürftige Personen können ergänzende Leistungen des SGB XII erhalten. Nach Ausschöpfung des Budgets können Leistungen natürlich auch durch eigene Mittel aufgestockt werden. Unberührt vom Pflegebudget bleiben Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Einkauf von Leistungen ist nicht beschränkt auf zugelassene ambulante Pflegedienste. Ebenso sind keine Preise vorgegeben. Als Dienstleister kommen zugelassene Pflegedienste, Einzelpersonen, Angestellte des Pflegebedürftigen sowie freie Mitarbeiter eines ambulanten Dienstes in Frage. Auch für die Bezahlung von Nachbarn kann

7 Seite 7 das Budget verwendet werden. Nicht eingesetzt werden darf es für nahe Angehörige und für Schwarzmarktleistungen. Zentrales Element des Projekts ist der Case Manager (CM), der Beratung durchführt, den Hilfebedarf ermittelt, den Hilfeplan erarbeitet, die Hilfen abstimmt, bei Kontrakten unterstützt, die Qualität prüft und Assessments durchführt. Folgende Erwartungen werden mit der Erprobung von Pflegebudgets verknüpft: Stützung häuslicher Pflege und Betreuung und damit Vermeidung von vorzeitigem Heimeinzug Stärkung der Autonomie Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, damit Stärkung ihrer Kunden - Position Impulse für die Weiterentwicklung der pflegerischen und betreuerischen Infrastruktur sowie des Angebotsspektrums im ambulanten Bereich der Versorgung Flexibilisierung der Leistung der Pflegeversicherung und damit verbunden die bessere Berücksichtigung von Wünschen und Bedürfnissen Pflegebedürftiger, insbesondere Menschen mit Demenz Deregulierung der Leistungskomplex-Systematik (= politische Preisbildung) völlig neue Preisbildung - Marktpreisbildung Verstärkung des Wettbewerb bei den Leistungserbringern. 1.3 Münchner Projekt personenbezogenes Pflegebudget Außerhalb des Bundesprojekts wird in München seit 2003 zusätzlich das personenbezogene Pflegebudget in häuslichen Pflegesituationen untersucht. Ausgangslage hierbei waren die Finanzierungslücken zwischen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Annahme, dass die Vergütung nach Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege den tatsächlichen Bedarfen von Pflegebedürftigen nicht gerecht wird.(vgl. Bekanntgabe zu personenbezogenen Pflegebudgets im Gesundheits- und Krankenhausausschuss vom ). Das Projekt wird gemeinsam vom Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/ Herdecke durchgeführt. Das Sozialreferat ist als örtlicher Sozialhilfeträger mit einer Sozialregion beteiligt. Das Pflegebudget besteht aus den Sachleistungsbeträgen des SGB XI und ggf. der Sozialhilfe (SGB XII), mit dem die Pflegebedürftigen Pflegestunden beim ambulanten Dienst einkaufen können. Im Unterschied zum Bundesprojekt wird dem Pflegebedürftigen das Budget nicht ausbezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit den Pflegekassen ab, wobei die pflegerischen Leistungen zwischen dem Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen und dem Leistungserbringer ausgehandelt werden. Leistungen des SGB V sind ebenso, wie beim Bundesprojekt, nicht Bestandteil des Pflegebudgets. In diesem Feldversuch, der wissenschaftlich nicht repräsentativ ist, wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich eine zeitorientierte Vergütung auf die häusliche Pflegesituation gegenüber der Vergütung nach Leistungskomplexen auswirkt. Das Projekt endet am Die Ergebnisse werden vom Referat für Gesundheit und Umwelt im Herbst 2005 dem Stadtrat bekannt gegeben.

8 Seite Münchner Projekt trägerübergreifendes persönliches Budget Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung beteiligen sich derzeit 14 Modellregionen aus acht Bundesländern an besagtem Modellprojekt. Aus Bayern sind hier der Bezirk Mittelfranken sowie die Landeshauptstadt München vertreten. Bis zum sollen insbesondere Verfahren zur Bedarfsbemessung und zu Zielvereinbarungen entwickelt und modellhaft erprobt werden, um für die nach der jetzigen Rechtslage ( 159 SGB IX) zum anstehende obligatorische Einführung von Budgets gerüstet zu sein. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Zusammenfassung der Teilbudgets der beteiligten Sozialleistungsträger zu einem durch einen Träger zusammen gefassten und ausgereichten Gesamtbudget. Für die süddeutschen Modellregionen erfolgt die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Tübingen. 1.5 Aussagen für München Ob durch das Pflegebudget für pflegebedürftige Menschen ggf. Heimeinzüge hinausgezögert oder gar vermieden werden können, ist bislang nicht belegbar. Zu beobachten sind u.a. die Auswirkungen auf die Qualität der professionellen Leistungen. Es gibt Befürchtungen, dass im Rahmen der Pflegebudgets aus Kosten- oder anderen Gründen auf informelle Hilfe- und Pflegeangebote oder den Schattenarbeitsmarkt zurückgegriffen werden könnte. Hier ist die qualitative Weiterentwicklung der ambulanten Pflege gefragt, die ihre Leistungsangebote bedarfsgerecht anbietet. Die konkreten Wirkungen von Pflegebudgets sind erst nach Abschluss der Modellphase darstellbar. 2. Teilstationäre Tagespflege Die Tagespflege kann als Alternative zur Heimversorgung angesehen werden, da die Zielgruppe Menschen mit Pflegebedarf betrifft und die Tagespflege als Ergänzung in der häuslichen Versorgung zur Entlastung der Pflegenden beiträgt. Tagespflege ist die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal während des Tages, an einigen oder allen Wochentagen. Dabei wird vorausgesetzt, dass einerseits die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, anderseits die Betreuung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen und Abend und ggf. am Wochenende sichergestellt sind. Tagespflege kann auch als ergänzende Leistung zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden (Kuratorium Deutsche Altershilfe 2000). Die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung ist eine wichtige Entlastung, insbesondere für pflegende Angehörige verwirrter Menschen. Durch Tagespflege kann ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus oder der Einzug in ein Alten- und Pflegeheim hinausgezögert werden. Tagespflegeeinrichtungen sind somit ein wichtiges Bindeglied zwischen der vollstationären Versorgung in Alten- und Pflegeheimen und der Pflege und Betreuung zu Hause. 2.1 Rahmenbedingungen

9 Seite 9 Seit dem gilt das Heimgesetz mit der dazugehörigen Heimpersonalverordnung und der Heimmindestbauverordnung auch für Tagespflegeeinrichtungen. Darüber hinaus müssen Tagespflegeeinrichtungen seit dem Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) nach 80a SGB XI erstellen, die verbindliche Bemessungsgrundlage für die Vergütung sind. 2.2 Finanzierung In Pflegesatzvereinbarungen zwischen dem Träger der Einrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen, zuständiger Sozialhilfeträger) werden die allgemeine Pflegeleistungen (Pflegevergütung) verhandelt ( 85 SGB XI). Ergänzend kommt für die häusliche Versorgung in der eigenen Wohnung häufig der örtliche Sozialhilfeträger auf. Die Sicherstellung der Transporte von und zur Tagespflege ist im SGB XI ( 41) beschrieben, die Art und Weise, wie dies zu geschehen hat, ist nicht definiert. Es gibt zur Abrechnung gesonderte unterschiedliche Vereinbarungen (Kilometergeld oder Staffelungen), wobei die Fahrtkosten zur Tagespflegeeinrichtung pauschal bezuschusst werden. Auch hier liegt die betriebswirtschaftliche Verantwortung beim Betreiber, den Transfer kostengünstig sicher zu stellen. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Tagespflegegast selbst aufkommen. Der Versorgungsvertrag und die Pflegesatzvereinbarung bilden die Grundlage für die Abrechnung von Leistungen mit den Pflegekassen. 2.3 Auslastung Die Bestimmungen des SGB XI zur Tagespflege führen zu vielfältigen Konkurrenzsituationen mit anderen Leistungen des SGB XI. Es steht den Nutzer/-innen ein fixer Betrag entsprechend der begutachteten Pflegestufe zur Verfügung, aus dem sie gleichzeitig die Leistungen der ambulanten Pflege sowie der Tagespflege finanzieren können. D.h. die Inanspruchnahme der Tagespflege reduziert die Möglichkeit, ambulante Pflegeleistungen hinzu zu nehmen und umgekehrt. Diese finanzielle Anrechnung ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein erhebliches Hemmnis, zusätzlich zum Pflegedienst Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Für die Inanspruchnahme von Tagespflege spielt auch das regionale Heimplatzangebot eine Rolle. Tagespflege wird dann häufiger in Betracht gezogen, wenn in der Region eine Defizit an Heimplätzen besteht oder vorhandene Plätze zu teuer sind oder ungeeignet erscheinen (Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. 1999). 2.4 Angebot und Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen In München gibt es derzeit 12 Tagespflegeeinrichtungen mit ca. 160 Plätzen. Träger der Einrichtungen sind Wohlfahrtsverbände ((8) und privat gewerbliche Betreiber (4). Verteilung der Tagespflegeeinrichtungen in den Sozialregionen 2004 Sozialregion Adresse der Einrichtung/en Anzahl Einrichtg. Anzahl Plätze (max.) Mitte 0 0 Schwabing/Freimann Rümannstraße 60, München 1 14 Au - Haidhausen/Bogenhausen Mauerkircherstr. 79, München 1 12 Sendling/Sendling - Westpark 0 0 Laim/Schwanthalerhöhe Gollierstr , München Burgkmairstr. 9, München 2 31

10 Seite 2 Neuhausen - Nymphenburg /Moosach Wallhallastr. 19, München 1 13 Milbertshofen Am Hart 0 0 Berg am Laim/Trudering - Riem Eisvogelweg 24, München 1 20 Ramersdorf Perlach Plievierpark 9, München 1 12 Giesing Harlaching Schwanseestr. 18, München 1 10 Süd Wolfratshauser Str. 101, Mü West Neideckstr. 6, München Nikolaus-Rüdinger-Str. 21; München Mitterfeldstr. 20, München 3 37 Feldmoching - Hasenbergl 0 0 Gesamt Die Bedarfssituation im Bereich der Tagespflege ist widersprüchlich. Einerseits kann insbesondere für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenzerkrankungen ein deutlicher Bedarf vermutet werden. Allerdings widerspricht dem die Tatsache, dass vielerorts neue Einrichtungen nicht ausreichend belegt werden können bzw. auch bereits etablierte Tagespflege-Anbieter Auslastungsprobleme haben. Grundsätzlich kann die wirtschaftliche Situation von Tagespflegeeinrichtungen als schwierig bezeichnet werden. Ein gewichtiges wirtschaftliches Risiko stellt die o.g. schwankende Auslastung dar, da das Angebot von vielen Nutzer/-innen nicht gleichmäßig an fünf Tagen pro Woche in Anspruch genommen wird. Grund dafür sind u. a. die gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung, da viele Angehörige nicht bereit oder in der Lage sind, eigene Zuzahlungen zu leisten. 2.5 Hinwirkungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt München bei der Schaffung von Tagespflegeeinrichtungen Vor dem Hintergrund der o.g. unsicheren Bedarfssituation und der finanziellen Risiken, die mit dem Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung verbunden sind, verfolgt das Sozialreferat zunächst die Strategie, auf die Schaffung von weiteren Tagespflegeeinrichtungen nur in den Sozialregionen hinzuwirken, in denen es bislang noch keine solchen Einrichtungen gibt (vgl. Beschluss des Sozialausschusses vom ). Dies betrifft die Sozialregionen Mitte, Sendling / Sendling Westpark, Milbertshofen Am Hart und Feldmoching Hasenbergl. Das Sozialreferat wird daher künftig städtische Grundstücke auch dahingehend überprüfen, ob sie sich als Standort für eine Tagespflegeeinrichtung (insbesondere im Rahmen einer mehrgliedrigen Einrichtung) eignen. Dabei haben die vorgenannten Regionen Vorrang. Über den Weg des Ausschreibungsverfahrens mit entsprechenden Bindungsvorgaben wird versucht, Investoren bzw. Betreiber zu gewinnen. Moderne Einrichtungen in der Altenhilfe sind inzwischen mehrgliedrige Einrichtungen, in denen vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, betreutes Wohnen mit ambulanter Pflege unter einem Dach angeboten werden. Diese Tendenz ist sicher als zukunftsweisend anzusehen, und könnte das klassische (alleinstehende) Alten- und Pflegeheim zunehmend ablösen. Daher unterstützt das Sozialreferat das Entstehen von Tagespflegeeinrichtungen im Verbund mit anderen Einrichtungen der Altenhilfe.

11 Seite 11 Da aufgrund der geschilderten wirtschaftlichen Hemmnisse für den Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen ggf. über das vorgenannte Ausschreibungsverfahren keine geeigneten Investoren bzw. Betreiber gefunden werden können, bestünde grundsätzlich auch die Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko der Einrichtungsträger durch Subventionen der Landeshauptstadt München abzumildern. So könnte z. B. die Landeshauptstadt München eine Ausfallbürgschaft für nicht belegte Plätze in Münchner Tagespflegeeinrichtungen übernehmen. Dadurch würde das wirtschaftliche Risiko vom Einrichtungsträger auf die Landeshauptstadt München verlagert werden. Die Subventionierung wäre pflegesatzrelevant, d.h. für den Tagespflegegast bestünde der Vorteil in der Verringerung der Kosten für die Tagespflege. Bei 270 Berechnungstagen im Jahr und einer Förderung von vier Plätzen pro Münchner Tagespflegeeinrichtung würden sich die Kosten für die Landeshauptstadt München auf ca ,- pro Jahr belaufen. Das Soziareferat hält jedoch eine derartige Subventionierung angesichts der vorgenannten unsicheren Bedarfssituation und insbesondere aufgrund der derzeitigen Haushaltslage für nicht vertretbar. Daher wird dem Weg, auf die Schaffung von neuen Tagespflegeeinrichtungen über die Sicherung von geeigneten Grundstücken und ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren, hinzuwirken, Vorrang eingeräumt. 2.6 Bereits abschätzbare Veränderungen in München Im Rahmen der Umsetzung des Reformprojekts der Alten- und Service-Zentren (ASZ) werden künftig bedarfsgruppenspezifische Angebote aufgebaut, die sich an psychisch veränderte und demenzkranke Menschen richten. Des Weiteren sollen in einzelnen ASZ ganztätige Betreuungsangebote für Demenzkranke an einzelnen Wochentagen und evtl. an Wochenenden eingerichtet werden. Im Einzelnen wird auf den Beschluss des Sozialausschusses vom zur Reform der Alten- und Service-Zentren verwiesen. Die städtische Gesellschaft MÜNCHENSTIFT ggmbh hat ab dem in den Häusern St. Martin, Rümannstraße, Tauernstraße, Münchener Bürgerheim und Manzostraße insgesamt elf sogenannte situative (eingestreute) Tagespflegeplätze mit sehr unterschiedlicher Betreuungszeiten eingerichtet. Die Tagespflegegäste werden der jeweiligen Wohngruppe des Hauses zugeordnet. Die MÜNCHENSTIFT ggmbh hat mit den Pflegekassen eine auf ein Jahr befristete Vereinbarung abgeschlossen und gesonderte Pflegesätze mit dem Bezirk Oberbayern verhandelt. Der Pflegesatz beträgt z. B. 31,76 (Pflegestufe 0) und 122,88 (Pflegestufe 3). Nach Abschluss der Modellphase in einem Jahr wird dem Aufsichtsrat der MÜNCHEN- STIFT ggmbh über die Erfahrungen mit situativer Tagespflege berichtet werden. 2.7 Fazit Angesichts der schwierigen Situation der Tagespflege nach SGB XI sollte nach Auffassung des Sozialreferates auch die Entstehung von Tagesbetreuungsangeboten außerhalb des SGB XI unterstützt werden. Derartige Angebote sind neben der Tagespflege nach SGB XI eine wichtige Ergänzung im Altenhilfesystem. In Bezug auf die weitere Entwicklung von Tagespflege nach SGB XI bleibt darüber hinaus die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes abzuwarten, die von der Bundesre-

12 Seite 2 gierung noch für dieses Jahr angekündigt wurde. Vorgesehen ist u. a. eine Dynamisierung der Leistungen und eine Angleichung der ambulanten und stationären Sachleistungen, die sich möglicherweise für die Inanspruchnahme von Tagespflege positiv auswirken könnte. Das Sozialreferat wird sich im Reformprozess beim Bundesgesetzgeber für eine solide finanzielle Basis dieser Versorgungsform einsetzen. 3. Teilstationäre Nachtpflege Auch die Nachtpflege kann für ein bestimmtes Klientel als Alternative zur vollstationären Pflege gesehen werden. Hierbei ist an Menschen mit Demenz und einer Tag- Nacht-Umkehr zu denken, wie an die Entlastung pflegender Angehöriger, deren Leistungen immens sind und die nachts zur eigenen Erholung ihren Zu-Pflegenden in Pflege geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Nachtpflege gelten analog der Tagespflege. Nachtpflegeeinrichtungen fallen unter teilstationäre Angebote nach SGB XI und Heimgesetz. Die Vergütung für die Nachtpflege setzt sich entsprechend wie folgt zusammen: Entgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung, je nach Pflegestufe (pflegebedingter Aufwand) Entgelt für Unterkunft und Verpflegung Entgelt für nicht geförderte Investitionskosten (Kosten für Gebäudeabnutzung, Miete, Inventar etc.) Gegebenenfalls extra ausgewiesene Fahrtkosten. Die übersteigenden pflegebedingten Kosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten müssen von dem Nachtpflegegast selbst getragen werden. Im Bedarfsfall werden diese von dem Sozialhilfeträger, der Kriegsopferfürsorge bzw. bei Beamten von der Beihilfestelle übernommen. Die Pflege über Nacht dient der Entlastung für pflegende Angehörige, die etwas Zeit für sich haben möchten, oder bei einer sehr belastenden Pflegesituation unterstützt werden und Kraft sammeln sollen, um tagsüber wieder selbst zu pflegen. Sie ist auch ein spezielles Angebot für Pflegebedürftige, die nachts sehr unruhig sind und dann Ansprache und Betreuung benötigen. Das Angebot der Nachtpflege richtet sich an Menschen, die zum Beispiel unter Schlafstörungen leiden, demenziell erkrankt sind oder die nachts nicht alleine sein möchten und pflegerischer Betreuung (z.b. Symptomkontrolle, Behandlungspflege) bedürfen. Damit bietet die Nachtpflege eine individuell zugeschnittene Lösung, um eine entsprechende Entlastung zu geben. Angebote der Nachtpflege sind in der Bundesrepublik Deutschland bisher nur in geringem Maß bekannt. In München gibt es bislang keine Plätze. Dies ist in derselben Finanzierungssystematik wie die Tagespflege begründet, aber auch in der außergewöhnlichen Konzeption, den Pflegebedürftigen nachts betreuen zu lassen. Hinzu kommt, dass Angehörige und Bezugspersonen den Betroffenen bei einem vollstationären Pflegeaufenthalt im Heim tagsüber mit zu sich nehmen können und dieser die Nacht unter professioneller Begleitung im Heim verbringt. Dies ist eine insgesamt kostspielige, nicht offiziell im SGB XI vorgesehene Variante, die zahlenmäßig nicht erfasst werden kann und sehr individuell abgerufen wird.

13 Seite 13 In München beinhaltet die Konzeption des Netzwerkes für ältere Menschen am Ackermannbogen, das der Sozialausschuss am beschlossen hat, ein Angebot an Nachtpflege. In wie weit dieses durch einen Investor und Betreiber umgesetzt werden wird, ist derzeit noch nicht feststellbar, da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wenn das Angebot an Nachtpflege erfolgreich entsteht, kann es ausgeweitet werden. 4. Tagesbetreuung Tagesbetreuung ist bisher kein feststehender Begriff. Man kann darunter vorrangig eine stunden- oder tageweise Betreuung älterer pflegebedürftiger Menschen außerhalb der Regelungen des SGB XI, insbesondere im Gegensatz zur Tagespflege, sehen. Sie kann sowohl durch (geschulte) Privatpersonen als auch professionelle Dienstleister erbracht werden. Die stundenweise Betreuung der pflegebedürftigen Menschen trägt zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei. In den im folgenden genannten Projekten erfolgt nicht nur eine Betreuung der Zu-Pflegenden, hier kommen Aspekte wie Schulung und Beratung der Angehörigen ergänzend hinzu. Grundsätzlich kann Tagesbetreuung einen Heimeinzug verzögern helfen; es gibt jedoch keine genauen Zahlen, in wie weit Heimeinzüge tatsächlich zu vermeiden sind. 4.1 Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz Der Freistaat Bayern fördert nach der am vom Ministerrat verabschiedeten Ausführungsverordnung zum Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (AVPflEG) Modellvorhaben - im Einvernehmen mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern - zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach 45c SGB XI. Zweck der Förderung ist die Erprobung wirksamer Vernetzung aller für die Pflegebedürftigen erforderlichen Hilfen zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation sowie die Ausschöpfung einer stärker integrativ ausgerichteten Versorgung in einzelnen Regionen. Daneben sollen in ganz Bayern Netzwerke im Sinne von gemeinwesenorientierten Verbundsystemen geschaffen werden. Der Abschluss der Projekte ist zwischen Ende 2006 und 2008 geplant. Eines von sieben Modellprojekten in Bayern ist "Demenz - Helferinnen - Aufbau eines Verbundsystems zur Koordinierung von Helferschulungen, Vermittlung und Einsatz ehrenamtlicher Helfer für die Modellregion München" der Alzheimer Gesellschaft München e.v.. Ziel ist es, für die Modellregion München in Kooperation mit bestehenden Einrichtungen der gerontopsychiatrischen Versorgung einen freiwilligen Verbund aufzubauen. Innerhalb der 13 Sozialregionen Münchens soll die Vermittlung und der Einsatz von geschulten ehrenamtlichen Helfer/- innen transparent und effizient koordiniert und durchgeführt werden können. Ein weiteres Modellprojekt ist "Hilfe vor Ort (PIA e.v. ). Das Ziel des gemeinnützigen Vereins PIA e.v. (Psyche im Alter) ist es, psychisch kranken alten Menschen den koordinierten Zugriff auf alle regionalen Ressourcen zu ermöglichen. Dadurch soll der Verbleib im gewohnten Milieu trotz erheblicher Erkrankung ermöglicht werden. Darüber soll ein selbständiges Leben gesichert und den Kostenträgern Kosten gespart werden. PIA

14 Seite 2 e.v. kann Spezialwissen nutzen, da sich seine Mitglieder aus allen mit der Gerontopsychiatrie befassten Berufszweigen zusammen setzen. 4.2 Orient-Express e.v. in Miesbach Der Orient-Express e.v. in Miesbach erhielt im Jahr 2004 den deutschen Preis des HARTMANN European Care Award. Die Initiative pflegender Angehöriger und ehrenamtlicher Helfer/- innen zielt darauf ab, desorientierten Menschen Orientierung zu geben. In einer 3-Zimmer -Wohnung in den Räumen einer Berufsfachschule für Altenpflege werden diese Menschen tageweise aufgenommen. Die pflegenden Angehörigen erhalten an diesem Tag Freiraum für sich. Neben der Entlastung der Angehörigen steht deren Beratung und Schulung im Vordergrund. Ehrenamtlich Tätige werden betreut und begleitet, vorhandene Netzwerke der Altenhilfe gestützt und neue geschaffen. Durch die Nähe zu den Altenpflegeschüler/- innen wird ein wichtiger Baustein zum Theorie-Praxis-Transfer geleistet. 4.3 Betreuung Demenzkranker, Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Bayern Die Johanniter Unfall - Hilfe e.v. bietet Betreuung Demenzkranker durch ehrenamtliche Helfer/- innen in Allershausen und Kaufbeuren an. In einem ca. 25 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs werden den Helfer/- innen medizinische, pflegerische und rechtliche Grundlagen vermittelt. Sie betreuen dann ehrenamtlich in einer Betreuungsgruppe oder stundenweise in der Wohnung der Betroffenen. Der Preis liegt bei 8,50 / Stunde, eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse ist möglich. Ergänzt wird das Angebot um einen Fahrdienst (2,00 pro Einsatz). 4.4 Tagesmütter für Demenzkranke in Merzig Der Caritasverband der Region Saar-Hochwald e.v. hat in Merzig ein Konzept zur Unterstützung pflegender Angehöriger von Menschen mit Demenz erstellt und wurde mit dem Friederike Fliedner - Pflegepreis 2003 des Saarlandes ausgezeichnet. Unter dem Aspekt, der Zunahme der Zahl von Menschen mit Demenz zu begegnen, wurde ein entsprechendes Konzept zur Betreuung von demenzkranken Menschen erstellt. Hierbei sollen pflegende Angehörige entlastet werden. Das Konzept beinhaltet die ambulante Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter (ehrenamtliche Helfer/ -innen), eine Fachkraft als Ansprechpartnerin für die pflegenden Angehörigen, Gesprächskreise für pflegende Angehörige sowie die Qualifizierung der Tagesmütter. Nach einem Erstgespräch mit einer qualifizierten Pflegefachkraft wird eine regelmäßige stundenweise Betreuung der Betroffenen in der eigenen Häuslichkeit vereinbart. Ausgeschlossen sind Leistungen, die nach dem SGB XI abgerechnet werden können. Die Tagesmütter bieten z.b. Gespräche, Spaziergänge, Beaufsichtigung und Beschäftigung an. Die Betreuung erfolgt durch geschulte ehrenamtliche Helfer/- innen bzw. geringfügig Beschäftigte, die sich monatlich zum Erfahrungsaustausch und zur Anleitung treffen. Das Caritas - Kontaktzentrum für Demenz schult und begleitet die ehrenamtlichen Helfer/- innen. Der Kurs für "Tagesmütter/ -väter für Demenzkranke" umfasst 25 Theoriestunden, mit vorwiegend handlungsorientiert ausgerichteten Themen (z.b. das Krankheitsbild Demenz, Krankheitsverlauf, pflegerische Aspekte, Biografiearbeit, Kommunikation). 4.5 Aussagen zur Realisierbarkeit für München

15 Seite 15 Die Bewertung der Wirksamkeit der unter 4.1 genannten Modellprojekte zum AVPflEG, die von aufschwung alt GbR fachlich und wissenschaftlich begleitet werden, bleibt abzuwarten. Die genannten Beispiele können als konzeptionelles Vorbild betrachtet werden, an dem sich Tagesbetreuung auch in München orientieren könnte. Daneben wurden dem Stadtrat mit Beschluss vom (Sozialausschuss) zur Reform der ASZ Möglichkeiten zur Anbindung von Tagesbetreuung an ASZ dargelegt. Das Sozialreferat wird die Entwicklungen beobachten und bei einem weiteren Bedarf an Tagesbetreuung dem Stadtrat entsprechende Konzepte vorlegen. 5. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ermöglicht einerseits die zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen, andererseits ist nach einem Krankenhausaufenthalt evtl. die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit wieder möglich. Dadurch kann ein Heimeinzug verzögert bzw. vermieden werden. 5.1 Darstellung des fachlichen Konzepts Bei der Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) geht es wie bei der häuslichen Pflege im Verhinderungsfall ( 39 SGBXI) um die Vermeidung einer dauerhaft notwendigen vollstationären Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege wird für folgende Bedarfslagen gewährt: Im Anschluss an eine stationäre Behandlung (z.b. im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung) oder in einer sonstigen Krisensituation, in der vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Oberstes Ziel ist die Rückführung der Kund/-innen in deren häusliches Umfeld bzw. deren Familie. Sie wurde bislang darüber hinaus zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt, um die pflegerische Versorgung zu Hause beispielsweise nach einem Urlaub oder einer Kur wieder zu ermöglichen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist pro Kalenderjahr zeitlich auf maximal vier Wochen und finanziell auf maximal 1.432,00 begrenzt. Mit der Regelung, dass die Pflegeversicherung ausschließlich pflegebedingten Aufwand refinanzieren darf, werden die Betroffenen nicht nur mit den aufzubringenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sondern auch mit den Restkosten des Pflegesatzes nach Abzug des pflegebedingten Aufwandes belastet. Diese Regelung wurde im Bundesgebiet in Bayern zuletzt umgesetzt, weswegen Tendenzen in der Inanspruchnahme dieses Pflegeangebotes noch nicht klar sind. Einrichtungen der Kurzzeitpflege unterliegen neben dem SGB XI dem Heimgesetz. Hierbei wird als vorübergehende Aufnahme ein Zeitraum von bis zu drei Monaten angesehen, aufgrund der kurzen Verweildauer finden einzelne Paragrafen, die bei einem kurzen Aufenthalt z.b. die Erhöhung des Entgelts betreffen, keine Anwendung. Des Weiteren müssen sie u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen: Beschilderte, sicher zu erreichende barrierefreie Zugänge zu der Pflegeeinrichtung und barrierefreie Gestaltung aller Räume, die von Kurzzeitpflegegästen genutzt werden, nach DIN Teil 2 angemessenes Raumangebot sowohl im Individualbereich als auch in den zentralen Gemeinschaftsräumen barrierefreie Zugänge zu geschützten Außenräumen.

16 Seite 2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen unterscheiden sich in vier Organisationsformen: Kurzzeitpflege innerhalb einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Gruppengröße in Abhängigkeit vom Konzept, i.d.r. eingestreute Plätze oder 15 Personen in gesonderten Bereichen) Autonome Kurzzeitpflege als solitäre Einrichtung (bekannt: ein Haus in Nordrhein-Westfalen mit ca. 40 Plätzen) Kurzzeitpflege im Verbund mit anderen ambulanten und teilstationären Angeboten Kurzzeitpflege in Anbindung an Krankenhäuser mit der Möglichkeit der geriatrischen Rehabilitation aufgrund der direkten Krankenhausanbindung. 5.2 Referenzangebote in anderen Städten Laut Heimstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Heimstatistik 2001, gibt es Plätze der Kurzzeitpflege in 1918 Einrichtungen in Deutschland, davon 413 Einrichtungen in Bayern mit 2500 Plätzen Alten Service Zentrum Eching Das Alten Service Zentrum Älter werden in Eching e.v. bietet unter einem Dach Betreutes Wohnen, ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und mobile soziale Hilfsdienste an. Die Kurzzeitpflege bietet für 15 Plätze Pflege durch qualifizierte Mitarbeiter/-innen sowie werktags aktivierende Betreuung Pflege auf Probe, Kleeblatt Pflegeheime ggmbh Im Landkreis Ludwigsburg wurden ab 1990 eine Vielzahl kleinerer Häuser in den kreisangehörigen Gemeinden gebaut. Hierdurch konnte eine ortsnahe Versorgung der Bürger/- innen gewährleistet werden. Die Kleeblatt Pflegeheime ggmbh ist eine gemeinnützige kommunale Gesellschaft und Trägerin dieser Einrichtungen. Das Projekt Pflege auf Probe gründet auf den Überlegungen, wie man die schwierige und belastende Situation alter Menschen und ihrer Angehörigen beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause bzw. ins Pflegeheim verbessern könnte. Im Projekt Pflege auf Probe können pflegebedürftige Menschen drei Monate in der Einrichtung bleiben. Dort werden Möglichkeiten der Rehabilitation genutzt, die Wohnung und das pflegerische Umfeld auf die Rückkehr nach Hause vorbereitet. Die Betroffenen und deren Angehörigen haben auch Zeit, die beste Lösung unter einer Reihe von Versorgungsmöglichkeiten zu wählen. Zu Beginn und am Ende des Aufenthaltes werden Assessments durchgeführt. Die Kosten werden von der Pflegekasse nach Einstufung der Bewohner/-innen entsprechend der vereinbarten Pflegesätze bis zu drei Monaten von der AOK Ludwigsburg, den Ersatzkassen und dem Sozialamt übernommen. Die monatlichen Preise der Pflege auf Probe entsprechen den normalen Pflegesätzen der Bewohner/-innen (in ): Einzelzimmer Doppelzimmer Pflegeklasse , ,10

17 Pflegeklasse , ,10 Pflegeklasse , ,10 Seite 17 Des Weiteren wird in einem Haus ausschließlich Kurzzeitpflege angeboten. Monatliche Preise der Kurzzeitpflege sind (in ): Einzelzimmer Doppelzimmer Pflegeklasse , ,20 Pflegeklasse , ,70 Pflegeklasse , ,70 Die Verbesserung der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wurde festgestellt. Im Unterschied zu Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden hier Interventionsmaßnahmen angeboten, der Aufenthalt erstreckt sich über drei Monate. Für die Übertragbarkeit auf andere Einrichtungen ist das Vorhandensein therapeutischer Angebote notwendig, die Motivation der Mitarbeiter/-innen zur aktivierenden Pflege und die Kostenübernahme (s.o.). Die begleitende Studie der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) hat für das Modellprojekt im Kleeblatt-Pflegeheim in Ludwigsburg wertvolle Arbeit geleistet, das Projekt ist etabliert und wird auf Nachfrage fortgeführt. Das Projekt konnte trotz Bemühungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nicht zur Erprobung auf Bayern übertragen werden, da sich keine Kooperationspartner fanden Pflegehotels Ziel der Pflegehotels ist zumeist der gemeinsame Urlaub von Pflegenden und Zu-Pflegenden oder von allein reisenden Pflegegebedürftigen oder allein reisenden Pflegenden. Dementsprechend richten sich die Angebote im Bereich Entspannung und Wellness nach den pflegenden Angehörigen. Die Zu-Pflegenden erhalten alle Pflegeleistungen, die tagsüber notwendig sind, professionell erbracht; in der Nacht kann bei Bedarf die Notrufanlage betätigt werden. Die Zahl der Pflegehotels ist in Deutschland gering. Vor Errichtung eines Pflegehotels muss der Bedarf und das Finanzierungskonzept genau bestimmt werden. 5.3 Derzeitiger Bestand in München Kurzzeitpflege im Bereich der Pflegeversicherung (Quelle: Münchner Pflegebörse, Stand Februar 2005): Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze finden sich in folgenden vollstationären Pflegeeinrichtungen: Altenheim der AWO Schwanseestraße, Caritas Altenheim St. Nikolaus, Damenstift am Luitpoldpark, Kursana, Seniorenzentrum Pullach Haus Georg, Kreszentia Stift, Alten- und Pflegeheim Tallosy, Luise Kiesselbach Haus, MÜNCHENSTIFT ggmbh Haus St. Josef, RKS Seniorenwohnen Pasing-Westkreuz, Tertianum Residenz München. Solitäre Kurzzeitpflegebereiche finden sich in folgenden vollstationären Pflegeeinrichtungen:

18 Seite 2 Senioren-Residenz München, Evangelisches Alten- und Pflegeheim Leonhard Henninger Haus. In Anbindung an eine Sozialstation: ambulanter Dienst 24 Stunden Betreuung Mario Maag. In Anbindung an ein Krankenhaus: Schreiber GmbH (Internistische Klinik). Plätze in beschützenden / gerontopsychiatrischen Bereichen werden dabei nicht gesondert ausgewiesen und selten angeboten. Aufgrund der flexiblen Handhabung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze ist eine Aussage zur Anzahl der Plätze nicht möglich. Das Angebot des Hauspflegevereins ist zurzeit auf drei Monate begrenzt und fällt damit in den Bereich der (verlängerten) Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege im Bereich der Krankenversicherung Die Akutgeriatrische Brückenstation ist als Projekt von einer fachübergreifenden Ärztegruppe im Münchner Südosten vorgesehen. Das Medizinische Qualitätsnetz München (MQM) ist ein Verein zur Förderung Integrierter Versorgungsformen im Gesundheitswesen, der Möglichkeiten zur Erprobung eines Kombinierten Budgets sucht. Geriatrische Rehabilitation wird gemäß 115 Abs.5 SGB V angeboten, Kostenträger sind somit Krankenkassen, mit denen ein Tagessatz vereinbart wird. Es handelt sich hierbei um stationäre Betten, die im Krankenhausplan ausgewiesen sind. Im Krankenhaus München-Neuperlach (Städtische Klinikum München GmbH) wird bewährt Akutgeriatrie und Frührehabilitation unter der Leitung von Prof. Dr. Heinrich angeboten. Geriatrische Rehabilitation wird beispielsweise am Rotkreuzkrankenhaus in München seit Oktober 2000 angeboten. Die Abteilung verfügt über 40 Betten auf zwei Stationen. Der enge Verbund mit dem Krankenhaus ermöglicht notwendige medizinische Diagnose- und Therapieverfahren, einschließlich der Dialyse. Da die gezielte Rehabilitation nur über die Mitarbeit der Patient/-innen möglich ist, werden Patient/- innen mit Demenz nicht gezielt aufgenommen. 5.4 Fachliche Aussagen und Aussagen zur Finanzierung Grundsätzlich ist die zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege zu begrüßen, da hier eine Entlastung in der häuslichen Situation erreicht werden kann. Rehabilitative Wirkungen zeigen sich allerdings nicht innerhalb von vier Wochen, bei älteren Menschen ist oftmals eine Therapie über einen längeren Zeitraum hinweg sinnvoll. Durch das Angebot der Kurzzeitpflege können Heimeinzüge wenn nicht in allen Fällen vermieden, so doch verzögert werden. Für die ansonsten in ihrer eigenen Familie versorgten Gäste der Kurzzeitpflege stellt die Anpassung an die Bedingungen eines stationären Tagesablaufes eine hohe Anforderung. Anders als gewohnt, ist der Mittelpunkt der Versorgung und Zuwendung nicht mehr auf eine Person konzentriert, sondern die Sicherung der adäquaten Versorgung einer Gruppe unter den Rahmenbedingungen der Langzeitpflege ist das Ziel. Dies stellt für die Pflegenden eine große Aufgabe dar, den Unterschied zwischen der familiären Versorgung und den Möglichkeiten einer Institution auszugleichen, um die Nutzer/-innen zufrieden zu stellen.

19 Seite 19 Für Langzeitpflege-Bewohner/-innen führt das Teilen der Räumlichkeiten mit wechselnden Kurzzeitpflegegästen zu Störung und Verwirrung ihres gewohnten Tagesablaufes. Die Pflegenden müssen sich auf die individuellen Wünsche der Kurzzeitpflegegäste einstellen und versuchen, sie weitgehend in den Tagesablauf zu integrieren und zu erfüllen. Eine hohe Fluktuation bedeutet auch einen hohen administrativen und logistischen Aufwand. Unter der Maßgabe, keine Platzfreihaltegebühr zu erhalten und den Pflegesatz in bezahlbarer Höhe zu halten, stellt die Kurzzeitpflege für Betreiber kein Angebot dar, das unbedingt aufrecht erhalten werden müsste. Zudem kann zumeist kein spezielles Therapie-Angebot gemacht werden, es ist ebenso zu erbringen, wie es für die Langzeit- Bewohner/-innen möglich ist, d.h. beispielsweise Ergotherapie über eine ärztliche Verordnung und einen externen Dienstleister. Die finanzielle Voraussetzung, der intensive Akquise- und Beratungsbedarf und der hohe logistische Aufwand, der notwendig ist, um die Plätze rasch neu zu belegen, bewirken, dass Kurzzeitpflegeplätze selten dauerhaft frei gehalten, sondern eingestreut vorrangig mit Langzeitpflege belegt werden. Nur so ist die gesamte Auslastung zu sichern, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Die weitere Attraktivität bleibt abzuwarten, da nun auch in Bayern nur mehr der pflegebedingte Aufwand seitens der Pflegekassen finanziert werden darf, sich somit der Eigenanteil der Kund/-innen erhöht. 5.5 Bereits abschätzbare Veränderungen in München Mit der Ausschreibung des Anforderungsprofils für das Netzwerk für ältere Menschen (Sozialausschuss am ) wird auch die Errichtung eines Kurzzeitpflegebereiches für Menschen mit Demenz angestrebt. Wie sich dies konkret realisieren lassen wird, ist mit Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ersichtlich. Die Folgen der Fallpauschalen im Krankenhausbereich (DRG) sind noch nicht endgültig absehbar. Die DRG zielen auf eine Kostensenkung durch Senkung der Verweildauer ab. Dabei sind die im Krankenhaus notwendigen medizinischen Behandlungen abgeschlossen, es kann jedoch ein Selbstpflegedefizit, wie z.b. in der Essensversorgung oder bei der Körperpflege bestehen. Es zeichnet sich sehr deutlich ab, dass mit der Reduktion der Verweildauer Bettenund Personalkapazitäten im Krankenhausbereich frei werden. Manche Krankenhäuser denken die Umwidmung von Betten in Richtung Geriatrischer Rehabilitation an, manche haben bereits Kurzzeitpflegeplätze nach SGB XI geschaffen (siehe Klinik Dr. Schreiber). Vorteil dieser Versorgung ist unter buchhalterischer Abgrenzung nach der Pflegebuchführungsverordnung die mögliche In-Anspruchnahme des Klinikpersonals inklusive beratender Ärzte und Synergieeffekte in der Versorgung (Hauswirtschaft, Küche, Therapie). Wie sich die Veränderungen im einzelnen beispielsweise durch die Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises München (Pasing, Alt-Perlach) durch die Rhön Klinikum AG oder der Übergang der städtischen Krankenhäuser in die Städtische Klinikum München GmbH auf die Pflegelandschaft auswirken, ist zu beobachten.

20 Seite 2 Hier bleiben zunächst auch die Ergebnisse, in wie weit Angebote innerhalb der Integrierten Versorgung entstehen oder durch Umwidmungen von Klinikbetten erfolgen, abzuwarten. Das Sozialreferat erkennt die wachsende Bedeutung der Kurzzeitpflegeangebote im o.g. Zusammenhang, sowie den sich verändernden fachlichen Hintergrund der beruflich Pflegenden, die auch in Alten und Pflegeheimen zunehmend behandlungspflegerische Tätigkeiten übernehmen werden. 6. Schaffung alten- und behindertengerechten Wohnraums Die Lebensqualität im Alter ist in großem Maße abhängig von der jeweiligen Wohnsituation der Betroffenen. Dabei stehen die Qualität der Bausubstanz, Ausstattung, Barrierefreiheit und Lage der Wohnung möglichst im vertrauten Quartier im Vordergrund. Für ein möglichst langes und autonomes Wohnen und Leben in der eigenen Wohnung sind - bedingt durch im Alter veränderte Bedürfnisse - Anpassungen notwendig. Fehlen diese, können selbst eine hauswirtschaftliche, betreuende oder pflegerische Unterstützung den Verbleib nicht in jedem Fall sichern. Die hinderlichen Eingangstreppen zur Haustüre ohne Geländer, das Fehlen eines Aufzuges, hohe Türschwellen, schmale Türen und nicht zuletzt das Bad, dessen Badewanne ohne fremde Hilfe und Wohnungsanpassung nicht mehr genützt werden kann, führen bei steigendem Hilfebedarf letztendlich zu Umzügen in barrierefreie Einrichtungen. Hierbei handelt es sich nicht unbedingt um Einrichtungen des Betreuten Wohnens, sondern wenn Pflegearrangements zu Hause nicht gesichert erscheinen und die bauliche Situation eine unüberwindbare Hürde darstellt, um Einzüge in vollstationäre Pflegeinrichtungen. Die genaue Anzahl dieser Zusammenhänge ist nicht belegbar, dennoch ist der Auslöser für eine Wohnungsauflösung mit Heimeinzug oftmals eine akute gesundheitliche Krise (z.b. Sturz mit Knochenbruch, Herzinfarkt) mit nachfolgendem Unterstützungs- und Pflegebedarf. 6.1 Schaffung alten - und behindertengerechten Wohnraums im Bestand über Wohnungsanpassung Im Bereich der Wohnungsanpassung steht die Gestaltung der eigenen Häuslichkeit und damit die Verbesserung der häuslichen Versorgung zunächst im Vordergrund. Bei der Wohnungsanpassung wird eine stetige Nachfrage nach Wohnungsanpassungsmaßnahmen registriert. Die Vermittlung von Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz, der Krankenversicherung, den Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, des Wohnraumförderungsgesetzes, Vermittlung von Zuschüssen der Landeshauptstadt München, Eigenleistungen des Vermieters und des Mieters, aber auch von Stiftungsmitteln ist ebenso wie die Beratung, welche Maßnahme sinnvoll umzusetzen ist, auch die Begleitung der Umsetzung, ein wichtiger Teil dieser Arbeit. Sie stößt an Grenzen, wenn die geplante Maßnahme einen hohen Investitionsaufwand bedeutet, der Vermieter einen Rückbau der Maßnahme bei Auszug verlangt - der nicht refinanziert ist - oder der Wohnungsanpassung grundsätzlich nicht zustimmt. Beispiele der Wohnungsanpassung Zur Anpassung der Wohnsituation können u.a. dienen:

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