S C H U L S O Z I A L A R B E I T A M S C H U L Z E N T R U M V O G E L S A N G Vogelsang S O L I N G E N K O N Z E P T I O N
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- Sylvia Kurzmann
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1 S C H U L S O Z I A L A R B E I T A M S C H U L Z E N T R U M V O G E L S A N G Vogelsang S O L I N G E N K O N Z E P T I O N SEPTEMBER 2014
2 SCHULSOZIALARBEIT AM SCHULZENTRUM VOGELSANG (SOLINGEN) KONZEPTION INHALTSÜBERSICHT Nr. Themenbereich Seite 1 DEFINITION / RECHTLICHE GRUNDLAGE /STELLENUMFANG / FINANZIERUNG 2 ZIELE UND ZIELGRUPPEN ARBEITSSCHWERPUNKTE Beratung und Begleitung Freizeitpädagogischer Bereich Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und schulischen Gremien Kooperation und Vernetzung Weitere Aufgabengebiete 4 FORTBILDUNG 8 5 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 6 SCHLUSSBEMERKUNG 9 Anhang WOCHENPLAN SCHULSOZIALARBEIT /10
3 1. DEFINITION und RECHTLICHE GRUNDLAGE 1.1. DEFINITION Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. (vgl.: Speck, Karsten: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2006) 1.2. RECHTLICHE GRUNDLAGE Auch wenn Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nicht explizit Erwähnung findet, so kann sie sich nach allgemeinem Rechtsverständnis auf die in 13 SGB VIII (=KJHG) unter der Überschrift Jugendsozialarbeit in Absatz 1 formulierte Grundlage stützen: (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung und ihre soziale Integration fördern STELLENUMFANG UND FINANZIERUNG Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir personell wie folgt ausgestattet: Berufsbezeichnung Stellenumfang Anstellungsträger am Schulzentrum tätig 1 Diplom-Sozialarbeiter 80,00% Land NRW seit Diplom-Sozialpädagogin 67,50% Parisozial SG seit M.A. 43,00 % Parisozial SG seit /10
4 2. ZIELE und ZIELGRUPPEN 2.1 ZIELE Aus der unter Punkt 1 beschriebenen Definition lassen sich 3 Hauptziele ableiten: > Unterstützung der Lebensbewältigung > Unterstützung der sozialen Kompetenzentwicklung > Unterstützung des Schulerfolgs Ausgehend von diesen Globalzielen werden im Rahmen der individuellen Beratung einzelfallbezogene Feinziele definiert (Stichwort lebensweltbezogene Schülerberatung ). Zur Erreichung dieser Zielsetzung erscheint das Selbstverständnis von (Schul-)Sozialarbeit unabdingbar, nicht primär als eine Art Feuerwehr oder Reparaturbetrieb des Systems Schule zu fungieren sondern im Bewusstsein einer fundierten Professionalität proaktiv zu agieren. Auf diese Weise soll und kann es gelingen, sich innerhalb des Schulzentrums in der Zusammenarbeit mit den unter 2.2. genannten Zielgruppen eine hohe Akzeptanz zu erarbeiten. Wir als Schulsozialarbeit haben für uns den Grundsatz und das Minimalziel formuliert, dass jede und jeder, der sich an uns wendet, unser Büro nicht verlässt, ohne eine Idee davon bekommen zu haben, wie der nächste Schritt aussieht oder zumindest aussehen könnte. 2.2 ZIELGRUPPEN...der Schulsozialarbeit sind: > Schülerinnen und Schüler > Gruppen oder Klassen > Lehrerinnen und Lehrer > Schulleiterinnen und Schulleiter > Schulgremien > Eltern / Sorgeberechtigte > externe Kooperationspartner 4/10
5 3. ARBEITSSCHWERPUNKTE Bevor die Arbeitsschwerpunkte näher beschrieben werden, sollen im Folgenden die Grundsätze benannt werden, auf denen diese Arbeit fußt: > eine präventive Ausrichtung > eine Vielfalt an Inhalten, Methoden und Arbeitsformen > eine Freiwilligkeit der Adressaten bei der Inanspruchnahme von Leistungen > eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen > ein Schutz der Privatgeheimnisse und Sozialdaten > ein Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung > eine klare inhaltliche Abgrenzung zwischen schulsozialarbeiterischen und schulischen Aufgaben zur Vermeidung eines Rollenkonfliktes > bedarfsorientierte Weitervermittlung an externe Fachstellen (vgl. Karsten Speck: Schulsozialarbeit / München 2009) Allgemeiner formuliert umfasst die Liste der Aufgaben 7 Aspekte: > ein offenes Ohr für Kinder und Jugendliche > Krisenintervention > Kinder- und Jugendschutz / Schutz bei Kindeswohlgefährdung > Konstruktive Konfliktbearbeitung > Berufsorientierung und Lebensplanung > Beratung von Eltern und anderen Personensorgeberechtigten > kollegiale Beratung mit Lehrer_innen und außerschulischen Fachleuten Konkreter gefasst sehen die Hauptaufgaben wie folgt aus: 3.1. BERATUNG UND BEGLEITUNG Der Bereich der individuellen Beratung bildet mit durchschnittlich 75-80% des Gesamtarbeitsvolumens den herausragenden Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei geht es sowohl um Konflikte oder Baustellen im Rahmen des Schulbesuchs als auch um Problemstellungen privaten Ursprungs, die aufgrund ihrer Intensität nicht ohne Auswirkungen auf den Schulalltag bleiben. Hierzu bieten wir individuelle Gesprächstermine an, um gemeinsam mit den Schüler_innen eine Perspektive zu entwickeln. Selbstredend gilt dieses Beratungsangebot auch für Lehrer_innen sowie Eltern / Sorgeberechtigte.
6 5/10 Um die Kontaktaufnahme zu den Kollegien möglichst unkompliziert und effektiv zu gestalten, sind die Schulsozialarbeiter_innen zweimal pro Woche in der Frühstückspause ( h) in einem der beiden Lehrerzimmer präsent, um für kurze Absprachen oder Problemanzeigen ansprechbar zu sein (vgl. Wochenplan am Ende dieser Konzeption). Für die Eltern / Sorgeberechtigten besteht ebenfalls die Möglichkeit, individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren. Darüber hinaus kann auch das Angebot der Offene Beratungsstunde in Anspruch genommen werden (vgl. Wochenplan am Ende dieser Konzeption). Grundsätzlich ist es unser Bestreben, die an uns herangetragenen Fragestellungen mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen hier vor Ort zu bearbeiten. Gleichwohl ergeben sich immer wieder Herausforderungen, die entsprechend spezialisierter Hilfs- und Beratungsangebote bedürfen. In diesen Fällen werden wir vermittelnd tätig (vgl. 3.4.) FREIZEITPÄDAGOGISCHER BEREICH Im freizeitpädagogischen Bereich liegt der Schwerpunkt auf der Betreuung im Rahmen des Offenen-Pausen-Angebotes (OPA). Dazu steht den Ganztagsschüler_innen u.a. der Betreuungspavillon (bei entsprechender Witterung zusätzlich auch das angrenzende Freigelände) zur Verfügung. Die Schulsozialarbeiter_innen sind dort vor Ort präsent und stehen auch als Ansprechpartner_innen zur Verfügung. Dieses niederschwellige Angebot hat sich als gute Möglichkeit bewährt, auf informeller Ebene erste und auch kontinuierliche Begegnungen zwischen den Schüler_innen und den Schulsozialarbeiter_innen zu schaffen, um so im Bedarfsfall (Beratung, Konflikt o.ä.) die Kontaktaufnahme zu erleichtern MITWIRKUNG IN UNTERRICHTSPROJEKTEN UND IN SCHULISCHEN GREMIEN Um die seitens der Schulsozialarbeit verfügbaren fachlichen Ressourcen möglichst umfassend und zielgerichtet zu nutzen, wird eine bedarfsorientierte Einbindung in den Schulalltag angestrebt. Dies kann zum einen durch die Teilnahme an Konferenzen geschehen, in denen die sozialarbeiterische Beratung eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann (Lehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, Disziplinarkonferenz). Zum anderen können aber auch Unterrichtseinheiten mit Inhalten aus dem sozialen Themenfeld in Kooperation von Lehrer_in und Schulsozialarbeiter_in gestaltet werden, sowohl im Rahmen des regulären Unterrichts als auch für Projekttage oder ähnliche Schulaktivitäten.
7 3.4. KOOPERATION UND VERNETZUNG 6/10 Wie bereits unter Punkt 3.1. erwähnt, kann der hier begonnene Beratungsprozess zu der Einschätzung führen, dass die Inanspruchnahme externer Unterstützung empfehlenswert bzw. auch notwendig ist. Um in diesen akuten Beratungssituationen kurzfristig und gezielt handeln zu können, haben wir ein breit gefächertes Netzwerk an Kooperationspartner aufgebaut, dass wir im Bedarfsfall unmittelbar aktivieren können. Zu diesem Netzwerk gehören: > Der Paritätische (Parisozial Solingen) als Hauptkooperationspartner des Schulzentrums für den Ganztag und die Schulsozialarbeit > Arbeitsgemeinschaft Jugendkriminalität > Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) > Anlaufstelle zur Unterstützung sexuell misshandelter Kinder u. Jugendl. > Apeiros e.v. (Hilfe für jugendl. Schulverweigerer) > Bergische Diakonie Aprath (Heilpädag.-Psychotherapeutisches Zentrum) > Clearingstelle (Anlaufstelle Beratung u. Begleitung f. Jugendliche) > Fachstelle Kinderschutz der Stadt Solingen > Internationaler Bund (IB) > Jugendgerichtshilfe > Jugendschutz/Jugendförderung der Stadt Solingen > Jugend- und Drogenberatung > Netzwerk Schulsozialarbeit Solingen > Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) > Sanaklinikum Remscheid > Schulpsychologischer Dienst / Coppelstift > Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) im Klinikum Solingen Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung unseres Netzwerkes WEITERE AUFGABENGEBIETE > Teilnahme an Stadtteilkonferenzen > Ausbildung und Betreuung der Streitschlichter_innen Realschule > Koordination buddy-programm Realschule und Gymnasium > Mitarbeit in der Ganztagskoordination (insbesondere für die AGs) > Mitarbeit im schulinternen Krisenteam (GVS + RSV) > Mitarbeit bei der konzeptionelle Weiterentwicklung des Schulprofils > Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
8 7/10 4. FORTBILDUNG Unser berufliches Selbstverständnis beinhaltet die Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Handlungskompetenzen. So haben wir neben der Teilnahme an Fachtagungen, Informationsveranstaltungen, überregionalen Dienstbesprechungen sowie schulinternen Lehrer_innen-Fortbildungen auch zahlreiche Zusatzqualifikationen erworben oder sind dabei, dies zu tun: > berufsbegleitende Ausbildung zur Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (bis Sommer 2015) > Deeskalationstrainer (abgeschlossen) > Kampfesspiele -Anleiter (abgeschlossen) > Selbstbehauptungstrainer für Jungen (abgeschlossen) > Qualitätsexperte für soziale Einrichtungen (abgeschlossen) > Masterstudiengang Psychosoziale Beratung und Mediation (bis Sommer 2015) 5. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Dieser Punkt mag als Bestandteil dieser Konzeption, insbesondere im Hinblick auf unsere Pflicht zur Verschwiegenheit, zunächst überraschen. Uns ist es gleichwohl wichtig, nicht im Verborgenen zu agieren sondern ein unter den Gegebenheiten größt mögliches Maß an Transparenz zu schaffen, also zu zeigen, was wir tun und wie wir arbeiten, aber eben stets in anonymisierter Form. Unsere Aktivitäten im Rahmen der ÖA sind: > Informationsstand bei den Tagen der Offenen Tür (GVS + RSV) > Teilnahme an der jährlichen Praxisbörse der Fachhochschule Düsseldorf > Informationen auf den Homepages beider Schulen > Teilnahme am jährlichen Jobday des Gymnasiums (Oberstufe GVS) > Teilnahme an den Kennenlern-Nachmittagen und den Begrüßungsveranstaltungen für die neue 5er (beide Schulen) > Informationen an die neuen 5er-Schüler_innen bzw. deren Eltern über den Schulplaner sowie gesonderte Infoblätter
9 6. SCHLUSSBEMERKUNG 8/10 Schulsozialarbeit insgesamt, und mithin auch die Schulsozialarbeit hier am Schulzentrum Vogelsang, sieht sich einer Vielzahl an Anforderungen gegenüber. Für uns bedeutet das konkret, den Erwartungen von ca Schüler_innen, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie ca. 150 Lehrer_innen adäquat zu begegnen und darüber hinaus unseren selbst formulierten Ansprüchen an die Qualität unserer Arbeit als Dienstleister ebenso gerecht zu werden. Diese Herausforderung ist unsere tägliche Aufgabe, sie zu meistern gelingt in vielen Fällen, beinhaltet aber natürlich auch immer die Möglichkeit des Scheiterns. Bei all dem versuchen wir, die jeweilige Baustelle weniger von den zu vermutenden Defiziten her zu betrachten sondern stets auch danach zu fragen, welche Ressourcen vorhanden sind und wie diese sinnvoll genutzt werden können. Nur wenn beide Aspekte Berücksichtigung finden, besteht nach unserer Überzeugung eine realistische und dauerhaft tragfähige Lösungsperspektive. Solingen, im September 2014 Maike Gellner (B.A.) Lisa Hinrichs (Diplom-Sozialpädagogin) Thomas Braun (Diplom-Sozialarbeiter)
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