Compliance auch für den Mittelstand. 70. Treffen des Billbrookkreis e.v., Hotel Böttcherhof, Hamburg,
|
|
- Gitta Fromm
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Compliance auch für den Mittelstand 70. Treffen des Billbrookkreis e.v., Hotel Böttcherhof, Hamburg, Henning Michaelsen, Chief Compliance Officer, Aurubis AG 1
2 Aurubis, ein integrierter Kupferproduzent 2
3 Compliance: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Verhaltensrichtlinien Was ist Compliance?» Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, vertraglicher Verpflichtungen, freiwilliger Selbstverpflichtungen und vom Unternehmen selbst gesetzter Vorschriften (z.b. Satzung, Verhaltenskodex). Compliance-Dreiklang : Prävention, Kontrolle und Sanktionen» Prävention: Verhaltenskodex, interne Richtlinien, Beratung und Schulungen» Kontrolle: durch Interne Revision oder externe Dienstleister (z.b. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Fraud-Risk-Compliance Spezialisierung)» Sanktionen: arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen Folgen fehlender Compliance:» Imageschaden, Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, Geldstrafen
4 » It takes 20 years to build a reputation and five minutes to lose it. (Warren Buffet) 4
5 Pflicht zur Einführung einer Compliance- Organisation Compliance-Pflicht in der AG und der GmbH Unternehmensleitung 76 AktG, 130 OWiG 43 Abs. 1 GmbHG Risikoprävention 91 Abs. 2 AktG 43 Abs. 1 GmbHG Sorgfältige Geschäftsleitung /Business Judgement Rule 93 Abs. 1 S. 1-2 AktG 43 Abs. 1 GmbHG Corporate Governance DCGK, 191 AktG 5
6 Die sieben Grundelemente eines Compliance Management Systems nach IDW EPS 980 Compliance Management System Kultur Ziele Organisation Risiken Programm Kommunikation Überwachung und Verbesserung 6
7 Compliance bei Aurubis: IDW EPS 980 als Basis Compliance in der Unternehmensstrategie verankert ( Tone from the Top ) Aurubis Compliance Prinzip: Jeder Unternehmensangehörige hat dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs alle relevanten Gesetze, Normen und internen Vorschriften eingehalten werden. Compliance ist somit die Pflicht und Aufgabe eines jeden Konzernangehörigen bezogen auf seinen Aufgabenbereich. Code of Conduct (Werte und Richtlinien) Wertediskussion unter Einbeziehung aller Standorte Implementierung der Werte und Richtlinien durch Werte-Workshops 7
8 Compliance bei Aurubis: Code of Conduct 8
9 Compliance bei Aurubis: Sicherung der Rechtstreue Analyse und Prävention von Compliance-Risiken Die Vermeidung von Haftungsansprüchen und sonstigen Rechtsnachteilen gegenüber Aurubis, seinen Organen und Mitarbeitern Die Wahrung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit von Aurubis 9
10 Compliance bei Aurubis: 10
11 Compliance bei Aurubis: Erfassung sämtlicher Prozesse im Unternehmen (Schwerpunkt Beschaffungsund Verkaufsprozesse) Risikoanalyse der einzelnen Prozesse im Hinblick auf Compliance-Risiken (Korruption, Kartellrecht, Business Partner Risiken) Regelmäßiges Reporting der Tochterfirmen/Werksleiter/Central Functions an Risk-Management und Compliance 11
12 Compliance bei Aurubis: Internationale Whistleblower-Hotline (24/7/365) Konsequente und einheitliche Verfolgung von Compliance-Verstößen (Special Audits) Arbeits-/zivil- und strafrechtliche Konsequenzen 12
13 Compliance bei Aurubis: und Internet Intranet Schulungen zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht, Business Partner (Präsenzschulung und E-Learning) Compliance-Hotline für allgemeine Fragen, z.b. zu Geschenken und Einladungen Regelmäßige Veröffentlichungen in der Mitarbeiterzeitschrift Christmas Special Rundmail im Vorfeld von z.b. Weihnachten, Fußball-WM Überwachung und Verbesserung durch Geschäftsführung und Interne Revision 13
14 Compliance-Beispiel: Umgang mit Interessenkonflikten» Finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Wettbewerbern von Schwermetall können Interessenkonflikte auslösen und Entscheidungen bei der Arbeit beeinflussen.» Mögliche Interessenkonflikte sollten dem Vorgesetzten sofort offen gelegt werden.» Bei Geschäftsbeziehungen zu Dritten sind nur sachliche Kriterien zu berücksichtigen. Geschäfts- und Vertragspartner sind daher insbesondere nach folgenden Kriterien auszuwählen:» Preis & Qualität» Zuverlässigkeit» Bonität» technologischer Standard» Produkteignung» Bestehen langfristiger und konfliktfreier Geschäftsbeziehungen» Zertifizierung nach den ISO-Standards» Zertifizierung nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung» vorhandenes Qualitätsmanagement» sonstige anerkannte Zertifizierungen und Zulassungen Transparenzprinzip
15 Compliance-Beispiel: Anti-Korruption Zuwendungen Stets unzulässig sind:» Bargeldgeschenke und Gutscheine (z.b. Warengutscheine) anzunehmen oder anzubieten;» Zuwendungen, die an die Privatadresse gerichtet sind, zu akzeptieren oder Zuwendungen an Privatadressen zu richten;» öffentlichen Amtsträgern unzulässige Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile anzubieten und zu gewähren;» Maschinen und Geräte von Lieferanten für private Zwecke auszuleihen;» Zuwendungen, die in Form von Service-Leistungen (z.b. Unterstützung privater Bauvorhaben) oder anderen unbaren Vorteilen gegeben werden, anzunehmen oder anzubieten oder private Dienstleistungen von Geschäftspartnern zu nicht marktüblichen Preisen (Markttest) in Anspruch zu nehmen;» Übernahme von reisebezogenen Kosten (z.b. Flüge, Übernachtung)
16 Compliance-Beispiel: Anti-Korruption Nach Einzelfallprüfung zulässige Zuwendungen: Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile dürfen im geschäftlichen Verkehr nur dann gewährt oder angenommen werden, wenn sie» allgemein üblich,» symbolhaft und» geringwertig sind,» in einem angemessenen Verhältnis mit einem legitimen Geschäftszweck stehen» und die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung ausgeschlossen ist.» 1.) Geschenke bis 50,00/Jahr und 2.) übliche angemessene Geschäftsessen: Genehmigung durch Vorgesetzten» größere Geschenke, exklusive Einladungen (VIP-Lounge, etc.): Genehmigung durch Vorgesetzten + CCO Transparenzprinzip
Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG
Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges
MehrCode of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group
Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Inhalt Code of Conduct - Präambel 1. Verhalten und Respekt im Umgang miteinander 2. Gesetzestreue und redliche Führung der Geschäfte 3. Vertraulichkeit
MehrHandbuch Nachhaltigkeit Compliance
Handbuch Nachhaltigkeit undtextinhalte Compliance weiter kommen >> Seite 1 / 6 Inhaltsverzeichnis 1. Compliance-Kultur 2. Compliance-Ziele und Nachhaltigkeit 3. Compliance-Risiken 4. Compliance-Programm
MehrSitz der Gesellschaft Bonn/Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 18119 /Geschäftsführer Thomas Michel FBCS
Compliance Cert-IT GmbH Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn fon: +49(0)228 688 228 0 fax: +49(0)228 688 228 29 Sitz der Gesellschaft Bonn/Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 18119 /Geschäftsführer Thomas Michel
MehrCompliance ein neuer Flohzirkus, oder was? S&P Frühstücksseminar
Compliance ein neuer Flohzirkus, oder was? S&P Frühstücksseminar Dr. Klaus Leuthe, Sonntag & Partner 22. September 2010 Compliance im Laufe der Zeit a new science? Ursprüngliche Bedeutung von Compliance/compliant:
MehrVerhaltenskodex Code of Conduct
Verhaltenskodex Code of Conduct Vorwort Verhaltenskodex Vorwort Der gute Ruf unserer Unternehmensgruppe als Anbieter hochwertiger Produkte und Leistungen auf dem Gebiet des metallurgischen Maschinen-
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrVerhaltenskodex. der Landgard-Gruppe
Verhaltenskodex der Landgard-Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Unser Leitbild... 3 2. Einhaltung des geltenden Rechts und interner Richtlinien... 3 3. Vermeidung von Korruption... 3 4. Einhaltung von kartellrechtlichen
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrRichtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten
Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des
MehrCompliance Management System 3.0
Compliance Management System 3.0 Ausgabe: Oktober 2013 Corporate Compliance Office 1 Agenda 1. 2. Compliance Organisation 3. Reporting Ablauf 2 Definition von Compliance Unter Compliance verstehen wir:
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrVerankerung von Compliance und Haftung im Schweizer Recht
Verankerung von Compliance und Haftung im Schweizer Recht Dr. Guido E. Urbach, LL.M. / Nicole Kern, MLaw Experten Round Table Zürich 24. Oktober 2011 Inhaltsverzeichnis III. IV. Compliance im Schweizer
MehrAufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.
Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.2012 Gliederung Kapitel 1 - Festlegung des Compliance-Zielbilds
MehrRechtliche Verantwortung für das ICT Risk Management
Rechtliche Verantwortung für das ICT Risk Management 12. Berner Tagung 2009 26.11.2009, Hotel Bellevue Palace, Bern Dr. Wolfgang Straub Deutsch Wyss & Partner Information Security Society Switzerland ISSS
MehrCorporate Compliance als zwingende
Corporate Compliance als zwingende Geschäftsführungsaufgabe Dr. Jörg Viebranz GmbH Geschäftsführer Tag, Bonn 20. Mai 2014 www.comformis.de 20.05.2014 Gefahren von Non Compliance Mld Meldungen in den Medien
Mehragens 2009 Sicherheit als Bestandteil eines integrierten Compliance Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht
agens 2009 Sicherheit als Bestandteil eines integrierten Compliance Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht 25.03.2009 Compliance ist das Thema in den Medien 2 Compliance ist das Thema in den Medien
MehrDrei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders
Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende
MehrCOMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung
COMPLIANCE CODE OF CONDUCT Richtlinien zur Formulierung und Anwendung 2012 Der Zweck dieser Broschüre Diese Broschüre soll dazu dienen, den Begriff Compliance zu erläutern und den russischen Unternehmen
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrRisiken minimieren. Risikomanagement für Führungskräfte. Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention
Risiken minimieren Risikomanagement für Führungskräfte Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle
MehrVerhaltenskodex der Dürr-Gruppe
Die für unsere Lieferanten maßgeblichen Verhaltensregeln des Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe (CODE OF CONDUCT) Der Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe stellt unterschiedliche Verhaltensregeln für das tägliche
MehrCOMPLIANCE REPORT 2015.
RWE AG COMPLIANCE REPORT 2015. UND ORIENTIERUNG GEBEN: COMPLIANCE 2 COMPLIANCE REPORT 2015 COMPLIANCE REPORT 2015. Tätigkeitsschwerpunkt der Compliance-Organisation bei RWE ist die Korruptionsprävention.
MehrGKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie
GKV Verhaltenskodex (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie Präambel Der GKV repräsentiert über seine Trägerverbände AVK, IK, pro K und TecPart ca. 1200 Unternehmen (Stand 2010). Die
MehrVerhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW
Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder in der geänderten Fassung vom 3. November 015: Inhaltsübersicht 1 Grundlegende Prinzipien 3 Annahme von Geschenken 4
MehrQuality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -
Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer
MehrSelbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern
Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern Inhaltsübersicht IVECO Magirus hat schon vor Abschluss der Verfahren des Bundeskartellamtes einen umfassenden
MehrCompliance-Organisation in der K+S Gruppe
Compliance-Organisation in der K+S Gruppe Erlassen durch Beschluss des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft vom 05.08.2014 Richtlinie Compliance-Organisation in der K+S Gruppe 2 von 8 Inhalt 1 Zielsetzung
MehrPflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
MehrIT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH
IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und
Mehr15. Compliance Netzwerktreffen
15. Compliance Netzwerktreffen Die CMS-Prüfung nach IDW PS 980 Dr. Martin Walter, Director Group Compliance Warum externe Prüfung? Das Ziel einer externen Prüfung des Compliance Management Systems ist
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrOSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008
OSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008 1 Compliance? "Bei der Verwendung von OSS in kommerziellen Produkten sind die Lizenzpflichten
MehrThe AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1
The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrSatzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen
MehrAusbildung zum Compliance Officer Mittelstand
Praxisorientierter Zertifikatslehrgang Ausbildung zum Compliance Officer Mittelstand Effektives Compliance Management mit Darstellung der ISO-Norm 19600 und IDW Prüfungsstandard 980 Gesetzliche Bestimmungen
MehrCompliance für den Mittelstand bedarfsgerechte Einführung. Mandantenveranstaltung Oldenburg 1. Dezember 2011
Compliance für den Mittelstand bedarfsgerechte Einführung Mandantenveranstaltung Oldenburg 1. Dezember 2011 Referent Vita Jahrgang 1963 1983 1987 Sparkassenkaufmann 1988 1993 Studium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
MehrRichtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen. Regelungszweck
0-8 Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen 1 Regelungszweck Alle Ratsmitglieder, Amtsträgerinnen und Amtsträger müssen jeden Anschein vermeiden, sie
Mehr6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)
Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein
MehrGrundsätze Guter Stiftungspraxis
Grundsätze Guter Stiftungspraxis Stiftung CLUB OF HAMBURG Erste Fassung, beschlossen in Hamburg am 06. November 2015 Stiftung CLUB OF HAMBURG Tel +49 (0) 41412 9241 Die Stiftung CLUB OF HAMBURG c/o Grand
MehrVerhaltensrichtlinie der dena zu Grundsätzen des integren Verhaltens.
Verhaltensrichtlinie der dena zu Grundsätzen des integren Verhaltens. August 2013 Seite 1 von 7 Inhalt 1 Grundsätze integren Verhaltens.... 3 2 Aktive und passive Bestechung.... 4 3 Annahme von Geschenken
MehrRisiko und Compliance Management Nur der guten Ordnung halber? Wolfram Bartuschka Dr. Daniel Kautenburger-Behr
Risiko und Compliance Management Nur der guten Ordnung halber? Wolfram Bartuschka Dr. Daniel Kautenburger-Behr Projektakquisition Projektkonzeption Projektrealisierung Projektvermarktung Objektbezug Objektbetrieb
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrS T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden
S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrBME-Verhaltensrichtlinie. Code of Conduct. Erläuterungen
BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct Erläuterungen 2 BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct Erläuterungen BME-Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) Der BME und seine Mitglieder erkennen ihre soziale
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrCompliance in Versicherungen
Compliance in Versicherungen André Pfanner Compliance Day 24. September 2014 Universität Liechtenstein Compliance in Versicherungen Bedeutung von Compliance Rechtliche Grundlagen Einrichtung und Unterstellung
Mehr18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar
Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrCompliance-Verantwortung des Vorstands
Compliance-Verantwortung des Vorstands Aktuelle Leitlinien nach Siemens./. Neubürger Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com Seite 1 Übersicht 1. Sachverhalt 3 2. Tragende Urteilsgründe 4 3. Kernaussagen
MehrVERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG
VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG MAGNA INTERNATIONAL INC. RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG Firmengeschenke und Bewirtung anzubieten oder anzunehmen, ist oft eine
MehrIT-Governance und COBIT. DI Eberhard Binder
IT-Governance und COBIT DI Eberhard Binder wir alle wollen, dass Die IT in unserem Unternehmen anerkannt und gut positioniert ist Die IT Abteilung als bestens geführt gilt Was will der CEO von seiner IT?
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrTrainings für Führungskräfte. mit Fördermöglichkeit für Mitarbeiter ab 45 Jahren in KMU-Unternehmen
Trainings für Führungskräfte mit Fördermöglichkeit für Mitarbeiter ab 45 Jahren in KMU-Unternehmen ZESIM: Dienstleister auf höchstem Niveau Wir wissen: Eine erfolgreiche Organisation braucht motivierte,
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrDCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht
DCGK Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Die Unternehmensführung der ALBIS
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrKodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA)
Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA) FSA-Kodex Fachkreise Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrWir wollen führend sein in allem was wir tun.
Unser Leitbild Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Vorwort Wir wollen eines der weltweit besten Unternehmen für Spezialchemie sein. Die Stärkung unserer Unternehmenskultur und unsere gemeinsamen
Mehrecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016
ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 Agenda 1 Neuen Versionen der ISO-Normen für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme 2 Weiterentwicklung angehen und nutzen
MehrInformationssicherheit mit Zertifikat! Dr. Holger Grieb. IT Sicherheitstag NRW Köln, 04. Dezember 2013
Informationssicherheit mit Zertifikat! Dr. Holger Grieb IT Sicherheitstag NRW Köln, 04. Dezember 2013 Dr. Holger Grieb Lead Consultant Management & IT Beratungsfeld: Strategie- und Organisationsberatung
MehrConflict of Interest Policy
Inhalt I. Darstellung potenzieller 2 A Ratingaktivitäten 2 1. Bei beauftragten Ratingaktivitäten 2 2. Bei unbeauftragten Ratingaktivitäten 2 3. in Bezug auf den Gesellschafter 3 B Nebentätigkeiten 3 II.
MehrÖffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrHinweisgeber-Richtlinie
Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrDr. Christian Thiel. Institut für Informations- und Prozessmanagement FHS ST. Gallen
Dr. Christian Thiel Institut für Informations- und Prozessmanagement FHS ST. Gallen Und was meinst Du mit IT Sicherheit? Was ist IT-Sicherheit aus rechtlicher Sicht? Definition in 2 Abs. 2 BSI-Gesetz:
MehrDie Rolle der HR-Organisation bei der erfolgreichen Implementierung eines effektiven CMS
Die Rolle der HR-Organisation bei der erfolgreichen Implementierung eines effektiven CMS Dipl.-Kffr., CCP Malgorzata B. Borowa Netzwerk Compliance Wien, 24. Oktober 2013 Małgorzata B. Borowa Dipl.-Kffr.,
MehrÜberblick über das Compliance Management System von Seves
Überblick über das Compliance Management System von Seves 1. Chief Compliance Officer und Compliance-Beauftragte 2. Risikoanalyse und Risikobewertung 3. Unterlagen 4. Schulungen 5. Compliance-Bestätigungen
MehrRepräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
MehrUnterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P.
Unterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P. Unterschiede in den Kontrollpunkten In den Kontrollpunkten gibt es keine inhaltlichen Unterschiede. SwissGAP hat einige Punkte in einem zusammengefasst. Zudem trennt
MehrPrüfung des Compliance Management Systems (CMS) durch den Wirtschaftsprüfer
67. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Prüfung des Compliance Management Systems (CMS) durch den Wirtschaftsprüfer WP StB Ingmar Rega Bereichsvorstand Audit Germany, Partner, KPMG AG WPG Frankfurt, den
MehrNeue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.
Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrLassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen
https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen
Mehrpotential2 Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument 17. Januar 2013 Susanne Triebs-Lindner // Helmut Lindner Potentialhoch2 (Hamburg)
Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument 17. Januar 2013 Susanne Triebs-Lindner // Helmut Lindner Potentialhoch2 (Hamburg) 1 UNSERE ERFAHRUNG ZEIGT: Das eine Mitarbeitergespräch gibt es
MehrNeue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.
Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19
MehrGovernance, Risk & Compliance Management as a Service
Governance, Risk & Compliance Management as a Service Dr. Mathias Petri, Geschäftsführer docs&rules GmbH Kurzporträt docs&rules GmbH, Berlin Gründung 2007 Spezialist für Softwarelösungen im Bereich Governance,
MehrInformation zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
Mehr2 Organisationsverfassung der GmbH
2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik
MehrSatzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse
Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe
MehrCompliance. Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall
Compliance Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall Inhaltsverzeichnis WAS BEDEUTET COMPLIANCE FÜR UNS? 2 UNSERE UNTERNEHMENSSTRATEGIE 2 WERTE UND PERSÖNLICHE
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
Mehr