ANHANG WISSENSCHAFTLICHE SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEGRÜNDUNG DER EMEA FÜR DIE VERSAGUNG
|
|
- Kajetan Lorenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ANHANG WISSENSCHAFTLICHE SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEGRÜNDUNG DER EMEA FÜR DIE VERSAGUNG 1
2 ERNEUTE ÜBERPRÜFUNG DES CHMP-GUTACHTENS ZU CIMZIA VOM 15. NOVEMBER 2007 Auf seiner Sitzung im November 2007 verabschiedete der CHMP ein Gutachten, in dem er feststellte, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für CIMZIA zur Behandlung schwerer Formen eines aktiven Morbus Crohn bei Patienten, die nicht auf einen vollständigen und adäquat durchgeführten Therapiezyklus mit einem Kortikosteroid und/oder Immunsuppressivum angesprochen haben oder bei denen Unverträglichkeiten oder medizinische Gegenanzeigen gegen eine solche Therapie vorliegen, insgesamt ungünstig ist. Der CHMP empfahl daher, die Genehmigung für das Inverkehrbringen nicht zu erteilen. Der CHMP führte die folgenden Gründe für eine Versagung der Genehmigung für das Inverkehrbringen auf: Es verbleiben wesentliche Bedenken bezüglich der Kontrolle der Reinheit und Intaktheit des Arzneimittels. Für die nichtoxidierten, sauren und basischen Molekülspezies der Arzneimittelsubstanz bzw. des Produktes müssen Spezifikationen festgelegt werden, während die Spezifikation für das Monomer in der Arzneimittelsubstanz bzw. dem Produkt enger gefasst werden muss. Außerdem sollten sämtliche Spezies identifiziert werden, die bei der Reinheitsanalyse erfasst wurden. Die Ergebnisse der Studie CDP zeigen keinen klinisch relevanten Effekt der Induktionsbehandlung. Es fehlen kontrollierte Daten zur Erhaltungstherapie über 12 Monate. Es bestehen Bedenken über das Sicherheitsprofil als TNF-Hemmstoff, z. B. das erhöhte Risiko für Infektionen einschließlich schwerer Infektionen, sowie erhebliche Unsicherheit bezüglich der langfristigen Sicherheit, z. B. über das Risiko für die Entwicklung von Malignomen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass möglicherweise gehäuft schwerwiegende Ereignisse auftreten, die auf eine Verlängerung der Gerinnungszeit hindeuten könnten. Der Antragsteller legte am 5. Dezember 2007 ein Schreiben vor, in dem er eine erneute Überprüfung forderte. Die detaillierte Begründung für die Anforderung der erneuten Überprüfung wurde am 18. Januar 2008 vorgelegt. In Vorbereitung auf die Sitzung des CHMP am März 2008 wurde für den 4. März 2008 eine Ad-Hoc-Expertengruppe einberufen. Bei der Sitzung der Ad-Hoc-Expertengruppe am 4. März bzw. des CHMP am 18. März 2008 gab der Antragsteller mündliche Erklärungen ab. Versagungsgrund 1: Es verbleiben wesentliche Bedenken bezüglich der Kontrolle der Reinheit und Intaktheit des Arzneimittels. Für die nichtoxidierten, sauren und basischen Molekülspezies der Arzneimittelsubstanz bzw. des Produktes müssen Spezifikationen festgelegt werden, während die Spezifikation für das Monomer in der Arzneimittelsubstanz bzw. dem Produkt enger gefasst werden muss. Außerdem sollten sämtliche Spezies identifiziert werden, die bei der Reinheitsanalyse erfasst wurden. Berücksichtigt für die Bewertung wurden die Angaben, die bei der mündlichen Anhörung im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe Biotechnologie (BWP) am 9. Oktober 2007 vorgetragen worden waren, sowie die im Antrag des Antragstellers auf erneute Überprüfung enthaltenen Daten. Spezifikationen zur Arzneimittelsubstanz und zum Arzneimittelprodukt Die Spezifikationen zur Arzneimittelsubstanz und zum fertigen Arzneimittel wurden anhand von Chargen aus klinischen Studien festgelegt. Die vorgeschlagenen Untersuchungen und Beschränkungen werden als angemessen erachtet, und die vorgelegten Daten zeigen eine gute Chargenkonsistenz der entsprechenden Parameter. 2
3 Identifizierung aller in der Reinheitsanalyse erfassten Spezies Der Antragsteller hat sämtliche Spezies identifiziert und stellte klar, dass die scheinbare Diskrepanz auf das Grundrauschen der Nulllinie zurückzuführen ist. Die Antwort des Antragstellers ist zufriedenstellend. Eine Korrektur für die zusätzliche Integration ist für die Abschätzung der Reinheit erforderlich. Versagungsgrund 2: Die Ergebnisse der Studie CDP zeigen keinen klinisch relevanten Effekt der Induktionsbehandlung. Für die zulassungsentscheidende Studie CDP wurde als primärer Endpunkt der Prozentsatz der Patienten festgelegt, der in Woche 6 bzw. sowohl in Woche 6 als auch in Woche 26 ein klinisches Ansprechen auf die Therapie zeigte. Für diese Analyse wurde das Stratum der Patienten mit einem CRP-Ausgangswert von 10 mg/l herangezogen; das Therapieansprechen wurde als Abnahme des CDAI um 100 definiert. Zugegebenermaßen ist in der Studie das Therapieansprechen der Patienten mit einem CRP 10 mg/l in Woche 6 mit einem p-wert von 0,037 und in Woche mit einem p- Wert von 0,045 statistisch signifikant. Allerdings konzentriert der Antragsteller seine Primäranalyse 1) auf die Ansprechrate (und nicht auf die Remissionsrate) und 2) auf eine Untergruppe von Patienten mit einem CRP-Ausgangswert von 10 mg/l. Selbst wenn man der Ansprechrate einen gewissen Wert in der klinischen Praxis zusprechen kann, bleibt doch das Hauptbehandlungsziel in der klinischen Praxis, wie auch in der aktuellen EU-Leitlinie empfohlen, die Erzielung einer Remission. In der zulassungsentscheidenden Studie CDP ist die Remissionsinduktion nur sekundärer Endpunkt. Die Statistik zeigt bezüglich dieses besonders wichtigen Endpunktes keinen Unterschied im Vergleich zum Placebo-Arm (und zwar weder in der Untergruppe der Patienten mit einem CRP-Wert 10 mg/l noch im Gesamtkollektiv). Man beachte, dass explorative Ergebnisse zur Remissionsinduktion in Woche 6 in der Phase-II-Studie CDP dargestellt wurden und auch dort kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen CPZ und Placebo gefunden wurde. Darüber hinaus wird die Beschränkung der Primäranalyse auf Patienten mit einem CRP-Ausgangswert von 10 mg/l, um die schwersten Erkrankungsfälle zu erfassen, nicht als überzeugend angesehen, da die Spezifizität dieses Kriteriums nicht gesichert ist. Die Ergebnisse der Primäranalyse (d.h. die Erzielung eines Therapieansprechens in Woche 6 und ) sind weder im Hinblick auf das Ausmaß der Wirkung noch im Hinblick auf die mittels Sensitivitätsuntersuchungen erfasste Konsistenz der Daten als überzeugend anzusehen. Das Ausmaß des Therapieeffektes liegt bei etwa 10 % in der Untergruppe der Patienten mit einem CRP von 10 mg/l und noch darunter, wenn man das gesamte Kollektiv betrachtet. Zudem sind die Ergebnisse nur dann statistisch signifikant, wenn man Patienten mit fehlenden Werten als Nonresponder einstuft. Wenn man dagegen nur die tatsächlich vorliegenden Daten vergleicht, verlieren die Ergebnisse ihre statistische Signifikanz (selbst wenn man sehr konservativ vorgeht und eine Best/Worst-Case-Analyse durchführt). Der Antragsteller legte verschiedene explorative Analysen insbesondere aus der Studie CDP vor, um die Wirkung des Arzneimittels zu untermauern und weitere Vergleiche, z. B. mit anderen TNF-Antagonisten, zu ermöglichen. Diese Analysen gleichen jedoch keineswegs die Limitationen des Wirksamkeitsnachweises aus und könnten allenfalls als Grundlage für die Planung zukünftiger Bestätigungsstudien dienen. So ist festzustellen, dass für den Vergleich mit den Studienergebnissen anderer TNF-Antagonisten verschiedene Vorbehalte (unterschiedliche Studiendesigns und Kollektive usw.) gelten. Insbesondere aber können die post hoc durchgeführten Analysen einer Untergruppe nicht als zuverlässige Evidenz angesehen werden, sondern nur im Zusammenhang mit anderen Ergebnissen interpretiert werden. 3
4 Der CHMP beriet sich mit einer Ad-Hoc-Expertengruppe zu der Frage, ob der vom Antragsteller gewählte zweite primäre Endpunkt in der zulassungsentscheidenden Studie CDP geeignet für die korrekte Erfassung der therapeutischen Wirkung des Arzneimittels ist. Die Experten stellten fest, dass der Antragsteller einen relevanten zweiten primären Endpunkt gewählt hatte, aber trotzdem einen statistisch und klinisch relevanten Unterschied in Bezug auf die Remissionsinduktion gegenüber dem Placebo-Arm hätte zeigen müssen. Außerdem beurteilten sie die Beschränkung des Auswertungskollektivs auf die Patienten mit einem CRP-Wert 10 mg/l als unangemessen, da das CRP zwar ein hilfreicher Parameter für die Erfassung des Therapieansprechens bei Follow-up- Untersuchungen, nicht aber dazu geeignet ist, die Therapiebedürftigkeit der Patienten zu beurteilen. Versagungsgrund 3: Es fehlen kontrollierte Daten zur Erhaltungstherapie über 12 Monate. Eine kritische Einschränkung des klinischen Entwicklungsprogramms ist darin zu sehen, dass weder die zulassungsentscheidende Studie CDP noch die Erhaltungsstudie CDP so ausgelegt waren, dass sie die Erhaltung einer Remission über mindestens 12 Monate erfassen konnten, wie es in der entsprechenden EU-Leitlinie gefordert wird. Den Versuchen des Antragstellers, die Bedenken hinsichtlich des Erhaltungseffektes von Certolizumab Pegol auszuräumen, stehen bestimmte methodische Einschränkungen entgegen. Der Antragsteller postuliert im Prinzip auf der Grundlage der 26-Wochen-Analyse aus der zulassungsentscheidenden Studie CDP , dass ein remissionserhaltender Effekt vorliegt. Dieses Argument wird jedoch nicht als akzeptabel angesehen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Remissionserhaltung bei Patienten bewertet werden muss, die zuvor eine Remission erreicht haben. Dies entspricht der 6+26-Wochen-Analyse. Die zulassungsentscheidende Studie CDP konnte jedoch für diesen Zeitpunkt keinen statistisch signifikanten Remissionsunterschied gegenüber Placebo nachweisen. Die Hochrechnung des Antragstellers zur Remissionserhaltung über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus basiert auf einem Modell, dessen Validität fraglich ist. Grundlage dieses Modells, mit dem die Wahrscheinlichkeit einer Remissionserhaltung über bis zu 52 Wochen vorhergesagt werden soll, sind die in der Open-Label-Studie CDP erhobenen Daten. Laut Aussage des Antragstellers wurde ein Zeitverlaufsmodell mit hervorragender Anpassung an die Messdaten über 6 Monate gefunden. Die vorgelegten Daten erlauben jedoch keine Beurteilung der Validität des berechneten Modells. Außerdem entstammen, wiederum laut Aussage des Antragstellers, die zur Validierung des berechneten Modells herangezogenen Messdaten der Open-Label-Studie CDP , die keinen Vergleichsarm hatte. Selbst wenn diese Studie für Certolizumab Pegol Daten über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus liefert, kann sie dies nicht für die Validierung des Schätzmodells für den Placebo- Arm für vergleichbare Zeiträume leisten. Der historische Vergleich ist von vorneherein mit kritischen Einschränkungen behaftet. Der Vergleich mit Langzeitstudien zu anderen TNF-Hemmstoffen wird durch viele Faktoren beeinträchtigt. Die Ergebnisse können nicht mit den Ergebnissen der Studie CDP verglichen werden, in der die Aufrechterhaltung der therapeutischen Wirksamkeit nur bei den Patienten untersucht wurde, die auf die Behandlung mit Certolizumab Pegol ansprachen. Vergleiche mit Studie CDP zeigen eher eine Tendenz zur Unterlegenheit von Certolizumab Pegol. Die Daten aus der Open-Label- Fortsetzungsstudie CDP ohne Vergleichsarm sind daher aus mehreren Gründen schwierig zu interpretieren, und auch insgesamt bieten die vorgelegten Daten keine zuverlässige Evidenz für die langfristige Wirksamkeit von Certolizumab Pegol. Außerdem wurde unter anderen TNF-Antagonisten eine Dosisreduktion für die Begleitmedikation mit Kortikosteroiden oder sogar eine steroidfreie Remission erreicht, was für die klinische Praxis von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Certolizumab Pegol ist dies nicht der Fall. 4
5 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Bildung von Anti-CDP870-Antikörpern nicht als wesentliches Problem betrachtet. Es wurde allerdings eine tendenziell schwächere Wirksamkeit bei Patienten beobachtet, die Anti-CDP870 entwickelt hatten. Dieser Punkt müsste noch weiter untersucht werden. Die Ad-Hoc-Expertengruppe erklärte auf Anfrage des CHMP, dass eine Remissionserhaltung für die Dauer eines Jahres hätte überzeugend dargelegt werden müssen. Versagungsgrund 4: Es bestehen Bedenken über das Sicherheitsprofil als TNF-Hemmstoff, z. B. das erhöhte Risiko für Infektionen einschließlich schwerer Infektionen, sowie erhebliche Unsicherheit bezüglich der langfristigen Sicherheit, z. B. über das Risiko für die Entwicklung von Malignomen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass möglicherweise gehäuft schwerwiegende Ereignisse auftreten, die auf eine Verlängerung der Gerinnungszeit hindeuten könnten. Blutungen und Gerinnungsparameter Es ist richtig, dass in Placebokontrollierten Studien zum Morbus Crohn Blutungsereignisse während der Behandlung mit Certolizumab Pegol bei einem ähnlichen Prozentsatz der Patienten auftraten wie unter Placebo (4,5 % in beiden Behandlungsgruppen). Bezüglich der Art der in den Behandlungsarmen beobachteten Blutungsereignisse bestanden jedoch Unterschiede, auf die hingewiesen werden muss: Während die Blutungsereignisse unter Placebo möglicherweise in erster Linie mit der zugrunde liegenden Crohn schen Erkrankung (Blut im Stuhl bei 1,9 %, peranale Blutungen bei 0,7 % der Patienten) oder aber mit der Injektion selbst zusammenhingen (Hämatom an der Injektionsstelle bei 0,9 %), traten bei den mit Certolizumab Pegol behandelten Patienten andere Arten von Blutungen auf, die im Placebo-Arm nicht oder zumindest seltener beobachtet wurden, und zwar Hämaturie (0,8 %), konjunktivale Blutungen bei einem Patienten (0,1 %), Epistaxis (0,3 %) und dysfunktionelle uterine Blutungen (0,3 %). Diese Daten werden offenbar bestätigt durch vergleichbare Trends bei den Sicherheitsdaten der Studien zu sämtlichen Certolizumab-Pegol-Dosierungen zusammengenommen (n = 1564): Eine Hämaturie wurde dort bei 1,3 % der mit Certolizumab Pegol behandelten Patienten beobachtet, konjunktivale Einblutungen bei 4 Patienten (0,3 %), Epistaxis bei 11 Patienten (0,7 %) und dysfunktionelle uterine Blutungen bei 12 Patientinnen (0,8 %). Bemerkenswert ist auch, dass insgesamt zwei Fälle eines periorbitalen Hämatoms in den Studien zu Certolizumab Pegol berichtet wurden. Alle Studien zusammengenommen liegt die Inzidenz von Blutungsereignissen höher (8,9 %) als bei den mit Certolizumab Pegol behandelten Patienten aus Placebokontrollierten Studien (4,5 %). Der Antragsteller argumentiert, dass dieser Unterschied auf die dreifach höhere Exposition (1 200 Patientenjahre versus 422 Patientenjahre) zurückzuführen sei. Dieser Unterschied bezüglich der Expositionsdauer zwischen den Placebokontrollierten Studien und der Gesamtheit aller Studien besteht in der Tat und muss bei der Bewertung der Sicherheitsdaten berücksichtigt werden. Dennoch sollte festgehalten werden, dass sich für die konjunktivalen Blutungen unter Certolizumab Pegol eine Inzidenz von 0,2 je 100 Patientenjahre in allen Placebokontrollierten Studien und von 0,3 je 100 Patientenjahre in allen offenen Studien zusammen berechnet. Zudem ist auch die Inzidenz der dysfunktionellen uterinen Blutungen unter Certolizumab Pegol im Gesamtkollektiv aus allen Studien etwas höher (1 je 100 Patientenjahre) als in den Placebokontrollierten Studien (0,7 je 100 Patientenjahre). Die Sicherheitsdaten aus Studien zur rheumatoiden Arthritis unterscheiden sich bezüglich der Blutungsereignisse etwas von den Daten aus den Studien zum Morbus Crohn. Insbesondere wurde dort unter Certolizumab Pegol kein gegenüber Placebo erhöhtes Risiko für eine Hämaturie oder konjunktivale Blutungen gefunden. Ein leichter Unterschied zwischen Certulizumab- und Placebobehandelten Patienten besteht jedoch bezüglich der Inzidenz dysfunktioneller uteriner Blutungen, wenngleich diese Ereignisse unter Langzeitexposition mit Certolizumab Pegol in den Open-Label- Studien nicht gehäuft auftraten. 5
6 Die vorliegenden Daten zeigten keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Blutungsereignissen und einer Veränderung der Gerinnungsparameter. Nach den vom Antragsteller vorgelegten Daten scheint es in vitro zu einer Interferenz zwischen CZP und dem in einigen Assays zur aptt-messung enthaltenen Phospholipid zu kommen. Ein unmittelbarer Effekt von CZP auf die Gerinnungsaktivität besteht offensichtlich nicht. Es wäre jedoch wichtig, in der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels klarzustellen, bei welchen aptt-testkits mit Interferenzen zu rechnen ist. Außerdem war unabhängig davon, dass die verfügbaren Daten für eine In-vitro-Interferenz zwischen Certolizumab Pegol und bestimmten Assays zur Gerinnungsmessung sprechen und dass kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Blutungsereignissen und veränderten Gerinnungsparametern hergestellt werden konnte, doch die Inzidenz bestimmter Arten von Blutungsereignissen (hauptsächlich dysfunktioneller uteriner Blutungen und konjunktivaler Blutungen) bei den mit Certolizumab Pegol behandelten Patienten in den Studien zum Morbus Crohn erhöht. In dieser Hinsicht kann der Standpunkt des Antragstellers, dass es sich um für das Patientenkollektiv typische Blutungsereignisse handelt, nicht nachvollzogen werden. Darüber hinaus wurden derartige Ereignisse für andere TNF-Hemmstoffe nicht beschrieben. Sonstige Nebenwirkungen von besonderem Interesse Aus den verfügbaren Daten kann geschlossen werden, dass das Sicherheitsprofil von Certolizumab Pegol im Allgemeinen, mit Ausnahme des Blutungsrisikos (siehe oben), wahrscheinlich dem anderer TNF-Antagonisten vergleichbar ist. Die Sicherheitsbewertung für Patienten mit Morbus Crohn wird jedoch bis zu einem gewissen Grad durch das Fehlen kontrollierter Langzeitdaten beeinträchtigt. Aufgrund des Designs der Studien zum Morbus Crohn ist die Anzahl der Patienten, die länger als 6 Wochen nur mit Placebo behandelt wurden, insgesamt wohl gering, sodass die Interpretation der Daten zur langfristigen Sicherheit von Certolizumab Pegol noch schwieriger wird. Jedoch traten unter Certolizumab Pegol schwere und opportunistische Infektionen (einschließlich Tuberkulose) auf, die typische Nebenwirkungen der TNF-Hemmstoffe darstellen. Man kann daher wohl davon ausgehen, dass Certolizumab Pegol dieselben Risiken aufweist wie andere Wirkstoffe seiner Klasse. Der CHMP beriet sich mit der Ad-Hoc-Expertengruppe über das Sicherheitsprofil von Certolizumab Pegol. Die Experten vertraten die Auffassung, dass das Sicherheitsprofil der Substanz dem anderer Arzneimittel aus derselben Klasse vergleichbar sei und Sicherheitsprobleme durch die besondere, in der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels empfohlene Überwachung der Patienten kontrollierbar seien. In Bezug auf das Risiko für Blutungen außerhalb des Gastrointestinaltraktes äußerten die Experten die Erwartung, dass der fachlich geschulte Kliniker diese im Rahmen der täglichen Routine bewältigen könne. Das Messartefakt einer aptt-verlängerung durch Interferenz zwischen Certolizumab Pegol und den Testreagenzien in vitro wurde ebenfalls erkannt. Gesamtschlussfolgerung zur Begründung der erneuten Überprüfung Qualitätsaspekte Der Antragsteller hat die Fragen zur Kontrolle der Produktreinheit und -intaktheit angemessen beantwortet. Geeignete Spezifikationen für die Arzneimittelsubstanz und das Arzneimittelprodukt wurden festgelegt. Alle bei der Reinheitsanalyse erfassten Spezies wurden identifiziert. Es kann mit ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Qualität des in den Verkehr zu bringenden Arzneimittels der Qualität des Produktes vergleichbar ist, das die Grundlage für den Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen darstellt. Im Hinblick auf die Qualität ist die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Cimzia erteilbar. Wirksamkeitsaspekte In der zulassungsentscheidenden Studie CDP stellte der Antragsteller die Ansprechrate (und nicht die Remissionsrate) in den Mittelpunkt seiner Primäranalyse. Selbst wenn die Ansprechrate einen gewissen Wert in der klinischen Praxis hat, bleibt doch das anspruchsvollere Hauptziel der 6
7 Therapie die Erzielung einer Remission, wie es auch in der aktuellen EU-Leitlinie empfohlen wird. Im Hinblick auf den klinisch sinnvolleren Endpunkt der Remissionsinduktion, der auch in der EU- Leitlinie als primärer Endpunkt empfohlen wird, konnte die Studie keinen statistisch signifikanten Vorteil gegenüber Placebo belegen. Auch wenn man nun die vom Antragsteller gewählten Parameter für die Primäranalyse (d.h. das Therapieansprechen in Woche 6 und in Woche ) betrachtet, können die Ergebnisse weder im Hinblick auf das Ausmaß der Wirkung (etwa 10 %) noch im Hinblick auf die Konsistenz der im Verlauf der durchgeführten Sensitivitätsanalysen als überzeugend angesehen werden. Eine weitere kritische Einschränkung für den klinischen Nachweis liegt darin, dass die Erhaltung der Wirksamkeit über einen Zeitraum von 26 Wochen hinaus überhaupt nicht erfasst wurde. Gemäß der EU-Leitlinie sollte eine Remissionserhaltung über einen Zeitraum von 52 Wochen gezeigt werden. Dies ist für andere TNF-Antagonisten geschehen. Im Rahmen seiner Antwort unternahm der Antragsteller mehrere Versuche, den Wirksamkeitsnachweis sicherer zu machen. Diese Versuche bestanden jedoch überwiegend in explorativen Post-Hoc-Analysen und können nicht als akzeptables Mittel zur Stützung eines Zulassungsantrags angesehen werden. Umso mehr könnten sie explorativ zur Identifikation einer Untergruppe dienen, bei der das Ausmaß der Wirkung des Arzneimittels eventuell besonders bemerkenswert ist und die in einer Bestätigungsstudie weiterzuverfolgen sich lohnen würde. Sicherheitsaspekte Das allgemeine Sicherheitsprofil von Certolizumab Pegol wird als vergleichbar dem anderer TNF- Hemmstoffe angesehen. Die Sicherheitsbewertung für Patienten mit Morbus Crohn ist jedoch bis zu einem gewissen Grad durch das Fehlen kontrollierter Langzeitdaten beeinträchtigt. Aufgrund des Designs der Studien zum Morbus Crohn ist die Anzahl der Patienten, die länger als 6 Wochen nur mit Placebo behandelt wurden, insgesamt wohl gering, sodass die Interpretation der Daten zur langfristigen Sicherheit von Certolizumab Pegol noch schwieriger wird. Jedoch traten unter Certolizumab Pegol schwere und opportunistische Infektionen (einschließlich Tuberkulose) auf, die typische Nebenwirkungen der TNF-Hemmstoffe darstellen. Man kann daher wohl davon ausgehen, dass Certolizumab dieselben Risiken aufweist wie andere Wirkstoffe seiner Klasse Es ist jedoch festzuhalten, dass unter Certolizumab Pegol ein potenziell höheres Risiko für Blutungsereignisse beobachtet wurde als unter den anderen TNFα-Antagonisten, wenn man alle verfügbaren Sicherheitsdaten zu Certolizumab Pegol, also die Studien zum Morbus Crohn und zur rheumatoiden Arthritis, berücksichtigt. Die klinischen Daten aus Placebokontrollierten Studien zum Morbus Crohn zeigen für Certolizumab Pegol keine höhere Rate an unerwünschten Blutungsereignissen als für Placebo, aber einige Arten von Blutungen (insbesondere dysfunktionelle uterine Blutungen, konjunktivale Blutungen und Epistaxis), die unter Certolizumab-Therapie auftraten, sind nicht unbedingt typisch für das untersuchte Kollektiv. Wenn man sämtliche Studien zum Morbus Crohn (also auch die nicht Placebokontrollierten Studien) zusammenfasst, ergibt sich eine höhere Blutungsrate für die mit Certolizumab Pegol behandelten Patienten, als wenn man nur die mit Certulizumab Pegol behandelten Patienten aus Placebokontrollierten Studien betrachtet. Dieser Unterschied ist jedoch möglicherweise durch die längere Expositionszeit in der Gesamtgruppe zu erklären. Ergebnisse von Studien zur rheumatoiden Arthritis deuten ebenfalls darauf hin, dass ein erhöhtes Blutungsrisiko bestehen könnte; nach Korrektur für die Expositionsdauer war der Unterschied zu Placebo jedoch nur minimal. Die Bedeutung von Certulizumab Pegol und auch der Entstehungsmechanismus der Blutungsereignisse sind noch nicht geklärt. Obwohl die Blutungen möglicherweise ein zusätzlicher Hinweis darauf sind, dass das Sicherheitsprofil von Certulizumab Pegol, wie bekanntermaßen das aller TNF-Hemmstoffe, als besonders bedenklich zu beurteilen ist, werden sie per se nicht als größeres Problem angesehen, da schwerwiegende Blutungen in der Regel nicht berichtet wurden (mit Ausnahme von Interferenzen bei der Bestimmung der Gerinnungszeiten, deren Zusammenhang mit dem Arzneimittel noch nicht eindeutig geklärt ist). 7
8 Überzeugende Daten zeigen, dass Certolizumab Pegol mit zahlreichen kommerziellen Reagenzien zur Bestimmung der aptt interferiert, sodass die aptt um bis zu 40 % verlängert wird. Die Interferenz hängt sehr wahrscheinlich mit dem PEG-Anteil des Wirkstoffs zusammen. Die Wirkung von PEG auf verschiedene Proteine ist kein unbekanntes Phänomen und hat selten mit einer spezifischen Bindung an die Proteine zu tun, sondern vielmehr mit einer Veränderung der Proteinumgebung, z. B. einer lipophilen Umgebung, Verhinderung der Bindung von Bluteiweißen an Kunststoffbehälter etc. Die Interferenz wird im Entwurf der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und des RMP angesprochen. Nutzen-Risiko-Bewertung Die vorliegenden klinischen Daten belegen keine klinisch relevante Wirkung von Certolizumab Pegol in Bezug auf die beanspruchte Behandlungsindikation sowie auf die Induktion oder Erhaltung einer Remission. Das Sicherheitsprofil von Certolizumab Pegol weist die allgemeinen Risiken der TNF- Antagonisten auf und beinhaltet zusätzlich eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf ein mögliches Blutungsrisiko, da ein Zusammenhang der beobachteten Blutungen mit Certolizumab Pegol nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser letztere Punkt erfordert noch weitere Abklärung. Die genannten Risiken führen, zusammen mit dem ungenügenden klinischen Wirksamkeitsnachweis, dazu, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für Certolizumab Pegol nach wie vor als ungünstig bewertet wird. Schlussfolgerung des CHMP zum Nutzen-Risiko-Verhältnis Nach Erwägung der Gründe des Antragstellers für eine erneute Überprüfung, der Diskussion bei der Sitzung der Ad-Hoc-Expertengruppe und der Diskussion der Mitglieder des CHMP bei der mündlichen Klärung ist der CHMP der Auffassung, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von CIMZIA für die beanspruchte Behandlungsindikation nach wie vor als negativ zu beurteilen ist. Begründung für die Versagung: Die Ergebnisse der Studie CDP zeigen keinen statistisch signifikanten oder klinisch relevanten Effekt der Induktionstherapie. Kontrollierte Daten zur Erhaltungstherapie über 12 Monate fehlen. Im Hinblick auf den beschränkten Wirksamkeitsnachweis sowie die Sicherheitsbedenken zu CIMZIA, die sich auch auf das bekannte Sicherheitsprofil der TNF-Hemmstoffe begründen, ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis negativ. 8
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrDie Sicht der EMEA. für Zulassungs-, Therapie- und. Berlin-Brandenburgische Akademie der
Lebensqualität und Patientennutzen Die Sicht der EMEA PMS-Workshop: Lebensqualität als Kriterium für Zulassungs-, Therapie- und Erstattungsentscheidungen. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrSoja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß
Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß Thesenpapier des wissenschaftlichen Beirats der ENSA Einleitung Eiweiß ist ein wichtiger Grundnährstoff, der für das Wachstum und die Reparatur aller
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrPsychologie im Arbeitsschutz
Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner
MehrStatistische Auswertung:
Statistische Auswertung: Die erhobenen Daten mittels der selbst erstellten Tests (Surfaufgaben) Statistics Punkte aus dem Punkte aus Surftheorietest Punkte aus dem dem und dem Surftheorietest max.14p.
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrBericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON
1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher
MehrBewertung des Blattes
Bewertung des Blattes Es besteht immer die Schwierigkeit, sein Blatt richtig einzuschätzen. Im folgenden werden einige Anhaltspunkte gegeben. Man unterscheidet: Figurenpunkte Verteilungspunkte Längenpunkte
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrMarkus Demary / Michael Voigtländer
Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrRechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH
Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft
MehrZusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht
Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,
MehrInsiderwissen 2013. Hintergrund
Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrDer HIV-Antikörper-Schnelltest aus Sicht des Labormediziners. Dr. Thomas Berg, Berlin www.bergdoctor.de
Der HIV-Antikörper-Schnelltest aus Sicht des Labormediziners Was untersucht der HIV-Antikörper- Schnelltest? (am Beispiel Vitest HIV) Der HIV-Antikörper-Schnelltest ist ein SUCHTEST, der untersucht, ob
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrUmgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft
-1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht
MehrOhne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.
Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Auswertung der Mandantenbefragung 2009 Kurzfassung November 2009 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrSumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen
Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 62. Sitzung am 13.01.2009 im Bundesinstitut für Arzneimittel- und
MehrDie Bedeutung der Kinder für ihre alkoholabhängigen Mütter
anlässlich des 25. Kongresses des Fachverbandes Sucht e.v. Meilensteine der Suchtbehandlung Jana Fritz & Irmgard Vogt Institut für Suchtforschung FH FFM Forschungsprojekte des Instituts für Suchtforschung
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrDas Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:
Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
Mehrsondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit
sondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit liegen, an Bedeutung verlieren. Die Mannschaften haben sich verändert. Spieler
MehrSpeicher in der Cloud
Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
Mehr1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung
1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrElexis-BlueEvidence-Connector
Elexis-BlueEvidence-Connector Gerry Weirich 26. Oktober 2012 1 Einführung Dieses Plugin dient dazu, den Status Hausarztpatient zwischen der BlueEvidence- Anwendung und Elexis abzugleichen. Das Plugin markiert
MehrPolitikverständnis und Wahlalter. Ergebnisse einer Studie mit Schülern und Studienanfängern
Politikverständnis und Wahlalter Ergebnisse einer Studie mit Schülern und Studienanfängern Frage: Lässt sich eine Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland durch Ergebnisse zum Politikverständnis bei
MehrRepetitionsaufgaben Wurzelgleichungen
Repetitionsaufgaben Wurzelgleichungen Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkungen B) Lernziele C) Theorie mit Aufgaben D) Aufgaben mit Musterlösungen 4 A) Vorbemerkungen Bitte beachten Sie: Bei Wurzelgleichungen
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrSWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings
SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings Alle QaS-Dokumente können auf der QaS-Webseite heruntergeladen werden, http://qas.programkontoret.se Seite 1 Was ist SWOT? SWOT steht für Stärken (Strengths),
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrWas bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.
Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch
MehrInformationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:
Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät
MehrKulturelle Evolution 12
3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrSchuldenbarometer 1. Q. 2009
Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind
MehrGüte von Tests. die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art bei der Testentscheidung, nämlich. falsch ist. Darauf haben wir bereits im Kapitel über
Güte von s Grundlegendes zum Konzept der Güte Ableitung der Gütefunktion des Gauss im Einstichprobenproblem Grafische Darstellung der Gütefunktionen des Gauss im Einstichprobenproblem Ableitung der Gütefunktion
MehrMinimale Resterkrankung, Hochdurchsatz-Sequenzierung und Prognose beim multiplen Myelom
Minimale Resterkrankung, Hochdurchsatz-Sequenzierung und Prognose beim multiplen Myelom Von Navneet Ramesh und Maike Haehle, übersetzt von Sabine Schock Vom 8. Apr 2014 7:41 Uhr; aktualisiert am 8. Apr
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 Ob 40/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm und die Hofrätinnen Dr. Fichtenau
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrNeukundentest Versicherungen 2015 Zusammenfassung Gesamtmarkt
Neukundentest Versicherungen 2015 Zusammenfassung Gesamtmarkt Neukundentest versicherungen 2015 Zielsetzung: Das Ziel des Projektes ist es, die Neukundenakquisition der größten österreichischen Versicherungsinstitute
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrWERKZEUG KUNDENGRUPPEN BILDEN
Integrierter MarketinXervice Dr. Rüdiger Alte Wilhelm-Busch-Straße 27 99099 Erfurt Tel.: 0361 / 55 45 84 38 WERKZEUG GRUPPEN BILDEN Die folgenden Fragen mögen Ihnen helfen, Kriterien aufzustellen, anhand
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrOsteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen
Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrLineare Gleichungssysteme
Brückenkurs Mathematik TU Dresden 2015 Lineare Gleichungssysteme Schwerpunkte: Modellbildung geometrische Interpretation Lösungsmethoden Prof. Dr. F. Schuricht TU Dresden, Fachbereich Mathematik auf der
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrPTV VISWALK TIPPS UND TRICKS PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS: VERWENDUNG DICHTEBASIERTER TEILROUTEN
PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS PTV VISWALK TIPPS UND TRICKS: VERWENDUNG DICHTEBASIERTER TEILROUTEN Karlsruhe, April 2015 Verwendung dichte-basierter Teilrouten Stellen Sie sich vor, in einem belebten Gebäude,
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrBPI-Pressekonferenz. Statement. Dr. Martin Zentgraf. Geschäftsführer der Desitin Arzneimittel GmbH und Mitglied des BPI-Vorstandes Berlin
BPI-Pressekonferenz Statement Dr. Martin Zentgraf Geschäftsführer der Desitin Arzneimittel GmbH und Mitglied des BPI-Vorstandes Berlin Es gilt das gesprochene Wort Berlin, den 26. September 2012 Seite
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2001 / Nr. 11 GESUNDHEITSREPORT 2001 In Ostdeutschland hat sich der Gesundheitszustand seit 1990 deutlich verbessert. Frauen leiden häufiger unter
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
Mehr