Kirchgemeindeversammlung

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1 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz. Protokoll Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 7. Juni 2006, bis Uhr im grossen Saal der Thomaskirche Liebefeld Anwesend Vorsitz Protokoll Fleisch Nico H., Wabern Isenschmid Obrist Barbara, Protokollführerin Anwesend 39 Stimmberechtigte Kirchenmitglieder 2 Nicht stimmberechtigte Zuhörende 20 absolutes Mehr Stimmenzähler Vogel Paul Ignaz Der Präsident begrüsst die Versammlungsteilnehmenden Einleitung: Pfarrer Hans-Ueli Ryser Der Präsident orientiert über das Stimmrecht und bittet die nicht stimmberechtigten Gäste getrennt von den Stimmberechtigten zu sitzen. Der Stimmenzähler wird stillschweigend gewählt. Mehrere Stimmberechtigte haben sich wegen anderweitiger Verpflichtungen für die heutige Versammlung entschuldigt. Die Publikation erfolgte vorschriftsgemäss und termingerecht im Amtsanzeiger vom 5. und 17. Mai 2006, im Saemann, Ausgabe Juni 2006 sowie auf der Homepage Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften konnten vom 8. Mai bis 7. Juni 2006 im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus, Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen werden. Traktandenliste, Hinweise und Informationen sind ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht. Die Protokolle der ordentlichen Versammlung vom 23. November 2005 und der ausserordentlichen Versammlung vom 15. Februar 2006 haben aufgelegen.

2 Traktandenliste Versammlung vom Mittwoch, 7. Juni Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung (KGV) vom und der ausserordentlichen KGV vom Genehmigung 2. Jahresrechnung 2005 Genehmigung des Nachkredites von CHF 394' für Übrige Abschreibungen, Genehmigung der ausgeglichenen Jahresrechnung 3. Kreditabrechnung Sanierung Flora Stucki Huus Genehmigung Abrechnung 4. Ersatzwahl in den Kirchgemeinderat Monica Kocher als Ersatz für Marie-Claire Lauster, Liebefeld 5. Wahl des Vizepräsidenten KGV, Mario Fedeli als Ersatz für Daniel Gutscher 6. Wahl der Synodalen zu Handen Regierungsstatthalteramt 7. Personalreglement Genehmigung 8. Bezirkssynode Änderung des Organisationsreglements 9. Verschiedenes Die Traktandenliste wird in vorliegender Form genehmigt Protokolle Verhandlungen Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom und der ausserordentlichen KGV vom Während der Auflagefrist sind seitens der Bevölkerung keine Bemerkungen eingegangen. Das Protokoll vom 23. November 2005 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen genehmigt und verdankt. Das Protokoll vom 15. Februar 2006 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen genehmigt und verdankt Jahresrechnung Jahresrechnung Die Rechnung 2005 schliesst insgesamt wie im Vorjahr mit einer schwarzen Null. Der Voranschlag sah ein Defizit von CHF vor. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: Die Laufende Rechnung weist einen Ertragsüberschuss von CHF 1'304' aus. Budgetiert waren CHF Diese deutliche Verbesserung ist vor allem auf einen höher als erwarteten Steuerertrag zurückzuführen. Der Betriebsaufwand fiel insgesamt rund CHF 169'000 höher aus als budgetiert. Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Kirchgemeindesekretariats und der personalrechtlichen Situation sind ausserordentliche 2

3 Aufwendungen entstanden. In allen übrigen Bereichen wurde das Budget dank präziser Planung und wiederum grosser Disziplin gut eingehalten. Die auffällig grosse Abweichung in der Investitionsrechnung von CHF 752' (mehr als der doppelte Budgetbetrag) erklärt sich aus Verschiebungen/Verspätungen in der Rechnungsstellung durch die betreffenden Bauunternehmer. Diese Abweichung ist kein Grund zur Beunruhigung. Die Kredite für die jeweiligen Projekte wurden insgesamt gut eingehalten. Die ordentlichen (harmonisierten) Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen betragen CHF 909' Vom Finanzvermögen müssen wegen Wertberichtigungen von 2 Parzellen CHF 216'648.- abgeschrieben werden. Durch zusätzliche ausserordentliche Abschreibung auf das Verwaltungsvermögen von CHF 177' wird die Rechnung exakt ausgeglichen. Über die ausserordentlichen Abschreibungen von insgesamt CHF 394' befindet die Kirchgemeindeversammlung im Sinne eines Nachkredits. Die langfristigen Schulden sind 2005 gegenüber dem Vorjahr unverändert auf CHF 7.7 Mio. geblieben. Im Jahr 2006 kann, auch dank des guten Ergebnisses 2005, mit dem Schuldenabbau begonnen werden. Matthijs van Zwieten de Blom, Präsident der Finanzkommission, informiert über die Rechnung und erläutert einzelne Differenzen zum Budget. Nach seiner Ausführung dankt er den Beteiligten für die Budgetdisziplin und ist erfreut über die, trotz einiger Abweichungen, gute Rechnung. esentwurf: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt den Nachkredit von CHF 394' für Übrige Abschreibungen. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die ausgeglichene Jahresrechnung. Aus dem Plenum erfolgt der Vorschlag, eine durchgehende Seitennummerierung der Unterlagen vorzunehmen, damit das umständliche Blättern während der Erläuterungen wegfällt. Der Kirchgemeinderat nimmt die Anregung dankend entgegen. Eine Versammlungsteilnehmerin möchte wissen, ob die Vergabungen wieder wie vormals erbracht werden können. Der Präsident der Finanzkommission erklärt, dass er als erste Priorität den Abbau der Schulden sieht. Sobald Schulden abgebaut und dadurch Zins gespart werden kann, werden die Beiträge für die Vergabungen wieder erhöht. Die Schulden belaufen sich auf ca. CHF 6.7 Mio., ein Darlehen konnte Ende Mai abbezahlt werden. Pfarrer André Urwyler bittet, die Legate doch einmal zu prüfen, damit diese sinnvoll und ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden können. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt den Nachkredit von CHF 394' für Übrige Abschreibungen einstimmig bei vier Enthaltungen. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt einstimmig bei 5 Enthaltungen die ausgeglichene Jahresrechnung. 3

4 Der Versammlungspräsident dankt den Revisoren herzlich für ihre Arbeit. Der guten Ordnung halber fügt er noch hinzu, dass sie die Ordentlichkeit der Rechnungsführung bestätigt und die Genehmigung der Rechnung empfohlen haben Kirchenkreis Oberwangen Kreditabrechnung Sanierung Flora Stucki Huus Am 8. Juni 2005 genehmigte die Kirchgemeindeversammlung Köniz einen nachträglichen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 79' für die Sanierung des Flora Stucki Huus, Oberwangen. Die Sanierung beinhaltete im Wesentlichen folgende Arbeiten: - Ausbau Obergeschoss - Bedachungsarbeiten Unterdach - Einbau Waschautomat und Wäschetrockner - Badezimmerrenovation - Spenglerarbeiten - Malerarbeiten - Elektroarbeiten Die Abrechnung schliesst mit Kosten von CHF 78' ab. Der Kredit von CHF 79' wurde um CHF unterschritten. Hans-Peter Jost, Präsident der Bau- und Liegenschaftskommission erklärt kurz den Sachverhalt und empfiehlt die Annahme dieses Geschäfts. esentwurf: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Abrechnung über den Verpflichtungskredit. Ein Versammlungsteilnehmer möchte wissen, was nun mit diesem Haus gemacht wird. Hans-Peter Jost beantwortet die Frage, indem er aus dem Traktandum 2 der KGV vom 8. Juni 2005 die Begründung des Geschäfts vorliest. Weiter erklärt er, dass eine Wohnung eingerichtet wurde, die bereits vermietet werden konnte. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung die Abrechnung über den Verpflichtungskredit Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste Ersatzwahl in den Kirchgemeinderat Auf Antrag des Kirchenkreises Liebefeld schlägt der Kirchgemeinderat Monica Kocher als Mitglied des Kirchgemeinderats vor. Herbert Zaugg, Präsident des Kirchgemeinderates, informiert dazu. Die Kirchenkreiskommission im Liebefeld besteht aus nur 4 Mitgliedern. Davon ist Monica Kocher dasjenige mit den meisten Erfahrungen. Sie stellt sich zur Verfügung, im Kirchgemeinderat mitzuarbeiten. Bereits seit Jahresbeginn hat sie an den Sitzungen des Kirchgemeinderats, ohne Stimmrecht, teilgenommen. 4

5 esentwurf: Die Kirchgemeindeversammlung wählt Monica Kocher, Liebefeld, als Mitglied des Kirchgemeinderats. Offene Wahl wird stillschweigend genehmigt. Es erfolgen keine Fragen aus dem Plenum. Die Kirchgemeindeversammlung wählt einstimmig Monica Kocher, Liebefeld, als Mitglied des Kirchgemeinderats. Frau Kocher wird in absentia herzlich zu dieser Wahl gratuliert Behördenverzeichnis, Personenblatt Behördemitglieder; Wahlanzeigen Wahl des Vizepräsidenten Kirchgemeindeversammlung Der Inhaber des Mandats, Herr Daniel Gutscher, Spiegel, hat seine Demission eingereicht und ist aus der Gemeinde weggezogen. Der Kirchgemeinderat schlägt Herrn Mario Fedeli, Spiegel, als Nachfolger vor. Herr Fedeli tritt sein Amt mit sofortiger Wirkung an. Der Präsident des Kirchgemeinderates erklärt, dass Mario Fedeli vom Kirchgemeinderat unter anderem auch deshalb für dieses Amt angefragt worden ist, weil seine Frau seit Jahren als Sekretärin im Kirchenkreis Spiegel und im Kirchgemeindesekretariat tätig ist. Mario Fedeli stellt sich kurz vor. Von Beruf ist er Jurist. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt mit seiner Familie im Spiegel. esentwurf: Herr Mario Fedeli wird als Vizepräsident der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Offene Wahl wird stillschweigend genehmigt. Es erfolgen keine Bemerkungen oder Fragen. Herr Mario Fedeli wird einstimmig bei einer Enthaltung als Vizepräsident der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Er tritt sein Amt mit sofortiger Wirkung an Synodalenwahlen, Synodalratswahlen, Verzeichnis der Mitglieder der Kirchensynode Wahl der Synodalen zu Handen Regierungsstatthalteramt Herbert Zaugg, Kirchgemeinderatspräsident, begründet dieses Geschäft: Alle 4 Jahre finden die Gesamterneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchensynode statt ist 5

6 dies wied er der Fall. Proportional zur Bevölkerung werden die Sitzansprüche der Bezirke festgelegt. Demnach erhält der kirchliche Bezirk Köniz einen Sitz weniger als vor 6 Jahren. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am im Anzeiger Region Bern zu publiz ieren. Weitere Wahlvorschläge können bis am 8. September 2006 dem Regierungsstatthalt eramt eingereicht werden. Falls keine weiteren Vorschläge eingereicht werden, gelten die Vorg eschlagenen als gewählt. Folgende Synodale haben den Rücktritt erklärt: Ferra zzini Bernard, Schulthess Erika, Streiff Jürg, Wittwer Heinz. Der Kirchgemeinderat schlägt vor: Zur Wiederwahl Maja Rüegger, Schliern, André Urwyler, Köniz und zur Neuwahl Dietlind Kohlschütter, Wabern, Christian Straumann, Mittelhäusern, Erika Zumbrunnen, Oberwangen. Herbert Zaugg dankt den z urückgetretenen Synodalen recht herzlich für ihre geleistete Arbeit. Die zur Wiederwahl und Neuwahl vorgeschlagenen Personen sind anwesend, mit Ausnahme von Frau Dietlind Koh lschütter, die sich wegen Ortsabwesenheit entschuldigt hat. esentwurf: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt folgende Wahlvorschläge als Abgeordnete für die Kirchensynode des Kantons Bern: Maja Rüegger, André Urwyler, Dietlind Kohlschütter, Christian Straumann, Erika Zumbrunnen Ein Versammlungsteilnehmer möchte wissen, wieso nur 5 Personen zur Wahl vorgeschlagen sind, ist für den 6. Sitz noch keine Vertretung gefunden worden? Herbert Zaugg weist auf Traktandum 8 hin und erklärt, mit der Änderu ng des Organisation sreglements der Bezirksynode werde wieder ein Sitz der Kirchgemeinde Oberbalm zur Verf ügung gestellt. Der Kirchgemeinderat von Oberbalm hat die Wahl bereits vorgenommen. Die Wahl erfolgt in globo. Die Kirchgemeindeversammlun g genehmigt einstimmig bei 3 Enthaltungen folgende Wah lvorschläge als Abgeordnete für die Kirchensynode des Kantons Bern: Maja Rüegger, André Urwyler, Dietlind Kohlschü tter, Christian Straumann, Erika Zumbrunnen Personalreglement u nd -verordnung Personalreglement, Genehmigung Für dieses Traktandum tritt der der Versammlungspräsident Nico H. Fleisch in den Ausstand, da er als Jurist an diesem Geschäft zu einem grossen Teil mitgearbeitet hat. Der neu gewählte Vizepräsident Mario Fe deli übernimmt die Leitung dieses Trakta ndum. Ursula Dolder, Präsidentin der Personalkommission, erklärt, dass d as Personalrecht der ev. - ref. Kirchgemeinde Köniz bisher nur rudimentär geregelt war. D as Statthalteramt hat ve rschiedentlich gerügt, das vorli egende Reglement müsse überarbeitet werden. Im Sommer letzten Jahres begann eine interne Arbeitsgruppe des Kirchgemeinderats mit der Erarbeitung des vorliegenden Reglements. Ausgegangen wurde vom Reglement der ev. -ref. Gesamtkirchgemeinde Bern, wobei insb esondere die Regelungen des Kantons und der Einwohnergemeinde Köniz sowie das Privatrecht zum Vergleich herangezogen wurden. 6

7 Unte rstützt wurde die Arbeitsgruppe von einem externen Juristen mit einschlägigen Erfahrungen. Das Reglement wurde vom Kirchgemeind erat an mehreren Sitzungen eingehend ber aten und anschliessend den Kreisen und Berufsgruppen zur Vernehmlassung sowie dem kant onalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung unte rbreitet. Mit dem neuen Personalreglement kann nun endlich für d ie Mitarbeitenden und den Kirchgemeinderat als Arbeitgeber die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Ursula Dolder geht das Reglement mittels Folien Seite für Seite durch. Die Fragen werden durch sie oder den externen Juristen, Nico H. Fleisch, beantwor tet. esentwurf: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Personalreglement. Eintreten Vor dem Eintreten auf dieses Geschäft möchte ein Versammlungsteilnehmer wissen, ob bei der Budgetierung das geplante Personalreglement berücksichtigt und dementspreche nde Mehrausgaben beachtet wurden. Der Präsident der Finanzkommission erklärt, dass das Budget 2007 noch nicht wu rde, aber alle entsprechenden Abweichungen notiert worden sind. erstellt Eintreten auf dieses Geschäft beschlo ssen. wird bei einer Gegenstimm e und 3 Enthaltungen Was ist der Unterschied zwischen öffentlich -rechtlich und privatrechtlich Angestellt? Bei privatrechtlicher Anstellung ist, wo nichts vereinbart wurde, das OR zuständig. Bei öffen tlich-rechtlicher Anstellung gilt das neue Personalreglement, welches sich in vielen Fragen an das kan tonale Recht anlehnt. Bis jetzt waren die Angestellten der Kirchgemeinde vor allem privat rechtlich Angestellt. Die Arbeitsverträge wurden bereits geändert. Der Hauptunte rschied betri fft die Kündigung, diese ist weniger leicht auszuführen als vorh er. Warum entscheidet man sich für eine Probezeit von 6 Monaten. Diese Zeit wurde gewählt, da in der KG Köniz sehr viele Personen teilzeit Angestellt sind. Fallen in der Probezeit noch Feri en der Behördenmitglieder an, reicht die Zeit kaum aus, um jemanden zuverlässig beurte ilen zu können. Wie ist die Dienstaltersanerkennung von Art geregelt? Genaue Angaben dazu werden durch den Kirchgemeinderat in d er Verordnung festg elegt. Nico H. Fleisch informiert : Änderungen des Personalreglements welche Auswirkungen auf das Organisationsreglement haben, treten, sobald das Personalreglement in Kraft tritt, auch automa tisch in Kraft, ohne vorherige Änderung des Organisationsreglements. Beim Beschwerderecht Art. 50, S. 26 gibt ein Mitarbeitender zu bedenken, dass die Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist wenn die Person, gegen welche die Beschwerde gerichtet ist, gleichzeitig Mitglied des Kirchgemeinderates oder sogar des Personalausschu sses ist. Der Jurist erklärt, dass betroffene Personen bei derartigen Geschäften in den Au sstand zu treten haben, auch wenn sie als Mitglied des beurteilenden Gremiums amtieren. 7

8 Ein Angestellter befürchtet, dass der Kirchgemeinderat nun bestimme, wer in Dienstwohnu ngen zu wohnen habe. Herbert Zaugg informiert, erstens besitz t die Kirchgemeinde kaum Dienstwohnungen und, zweitens h aben nur die Pfarrer im Normalfall Residenzpflicht. Die übrigen Angestellten mü ssen nicht befürchten, dass sie mit dem neuen Reglemen t verpflichtet werden, eine Dienstwohnung zu b eziehen. Eine Ausnahme könnte beispielsweise der Sigrist im Schloss sein. Ein Versammlungsteilnehmer möchte wissen, ob die Vielzahl an Verordnungen, welche im Reglement erwähnt sind, nun alleine durch den Kirc hgemeinderat bestimmt werden. Ursula Dolder weist darauf hin, dass die meisten Verordnungen und Anhänge bereits in Zusammenarbeit mit dem Personal erstellt w orden sind. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Personalreglement b und 5 Enthaltungen. ei einer Geg ensti mme Bezirkssynode, Kirchlicher Bezirk Köniz Bezirkssynode, Änderung des Organisationsreglements Herbert Zaugg teilt mit, wie die Bezirksynode bis anhin zusammengesetzt war. Seit Jahren hatte dieses Gremiu m kaum Aufträge oder Au fgaben, die Teilnehmer kamen sich überflüssig vor. Eine Aufhebung jedoch würde durch den Sy nodalrat nicht bewilligt. Die Bezirkssynode Köniz sucht e deshalb seit längerer Zeit nach einer einfacheren Organisat ion. Die Bezirkssynode setzt sich aus den 11 Mitgliedern des Kirchgemeinderates Köniz und 2 Mitgliedern des Kirchgemeinderates Oberbalm zusammen. Der Vorstand besteht aus Präsident/Präsidentin und Vizepräsident/Vizepräsidentin der Kirchgemeinde Köniz sowie Präsident/Präsidentin d er Kirchgemeinde Oberbalm. Die Mitglieder der kantonalen Synode kö nnen an der Bezirkssynode teilnehmen. Die Sitzungen werden mehrheitlich während den Ratsitzungen in Köniz stattfi nden. Kenntnisnahme Kirchgemeindeversammlung Verschiedenes nach Inhaltsverzeichnis Verschiedenes Herr Koch möchte dazu anregen, für die Kirchgemeindeversammlung ein b essere s Mik rofon zu verwenden als das heut e benutzte. Der Kirchgemeinderat dankt für die Rückmeldung und wird sich darum kümmern. Der Versammlungspräsident dankt allen Teil nehmern für die engagierten und fairen en sowie für ihre Anwesenheit. Dem KGR wird der Dank für die seriöse Vorbereitung der Geschäfte ausgesprochen und gebeten, diesen auch an die Mitarbeite nden weiterzul eiten. Auch d em Gastgeber Liebefeld wird für die Gastfreundschaft g edankt. Der Versammlungspräsident beendet die Versammlung und wünscht allen einen schönen Sommer. 8

9 KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG KÖNIZ Der Präsident Der Sekretär Die Protokollführerin 9

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