Nr. Name Eingang Nr. Stellungnahme Ergebnis der Prüfung. 1 ADAC z.h.herrn Fritz Ludmann Brennerstraße Gerlingen

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1 Bebauungsplan " Bahnhof Ditzingen, Teil 1 " Nr Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden wurden mit Schreiben vom aufgefordert, eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Bahnhof Ditzingen, Teil 1 Nr abzugeben. hier: Prüfung der Stellungnahmen der Behörden mit Ergebnis Nr. Name Eingang Nr. Stellungnahme Ergebnis der Prüfung 1 ADAC z.h.herrn Fritz Ludmann Brennerstraße Gerlingen Betreffend der Anordnung von Parkplätzen im Parkhaus oder freien Stellplätze. Nachstehende Kriterien sollten bei der Planung des Parkhauses und der KFZ-Stellplätze berücksichtigt werden: Anfahrt zum Parkhaus 1. Kontinuierliche Zielführung durch statisches oder dynamisches Parkleitsystem 2. Kennzeichnung des Parkhauses und Hinweisbeschilderung im Nahbereich 3. Stauraum in der Einfahrt ohne Behinderung des fließenden Verkehrs Kassiersystem 1. Kassenraum videoüberwacht. 2. Kurze verständliche Informationen am Kassenautomaten. 3. Ausreichende Anzahl von Kassenautomaten, manuelle Bezahlung bei Störung. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.1 Die Belange des fließenden Verkehrs wurden mit Gutachten des Sachverständigenbüro igv vom April 2013 (Leistungsfähigkeitsberechung Zufahrt Einkaufszentrum) bewertet. Ergenis: Die Zu- und Abfahrt ist bei den vorhandenenverkehrsbelastungen auf der Stuttgarter Straße von ca Kfz/24h und dem zu erwartenden Verkehr ohne zusätzlichen Ausbau zu bewältigen. Es wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Stuttgarter Straße auf 30km/h vorausgesetzt. Das Parkhaus wird ausreichend gekennzeichnet werden. Die übrigen Punkte sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Sofern möglich, wird ein dynamisches System angestrebt. Zu 1.2 Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können.

2 Einfahrtsbereich 1. Einfahrtsbereich mit dynamischer Frei-/Besetzt- Anzeige 2. Höhenbegrenzung durch Pendelbalken mit Gummilippe 3. Durchfahrtshöhe mindestens 2,10 m 4. Hinweis auf Parkgebühren, Kassensystem und Einstellbedingungen 5. Parkhaus-Leitsystem, verständlich und kontinuierlich zum Ziel führend. 6. Schrammborde reifenschonend abgeschrägt evtl. durch Gummiformteile. 7. Die fahrgeometrischen Gegebenheiten müssen dem Standard der EAR 2005 entsprechen. Im Parkhaus, Stellplätze mit Zufahrt 1. Stellplatzbreite 2,50 m. 2. Kennzeichnung der Stellplätze nach Etagen/Blöcken/Stellplätzen 3. Einparkhilfen mit Farbmarkierungen. 4. Das Parkhaus soll mindestens 5, per Schild oder Markierung ausgewiesene Stellplätze für Behinderte, für Eltern & Kind und 10 weitere für Frauen. 5. Gesonderte Stellplätze für Kleinfahrzeuge, Motorräder, evtl. auch Fahrräder. 6. die Stellplatzbeleuchtung muss ausreichend hell sein (ca.75lux). 7. Ausfahrtbeschilderungen müssen gut lesbar sein. Innen beleuchtet oder seitlich angestrahlt. 8. Kurze und attraktiv gestaltete Fußwege mit Fußgänger-Leitsystem. 9. Die Rampen müssen ausreichend breit sein. Mindestbreite 3,00 m bei geraden Rampen bzw. 4,00 m bei Wendelrampen. Zu 1.3 Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet Die Einrichtungen einer dynamischen Frei-/Besetzt- Anzeige im Einfahrtsbereich, die Höhenbegrenzung durch Pendelbalken mit Gummilippe, die Festlegung der Durchfahrtshöhe mindestens 2,10 m, die Anbringung eines Hinweisschildes auf Parkgebühren, Kassensystem und Einstellbedingungen, die Einrichtung eines Parkhaus-Leitsystem, verständlich und kontinuierlich zum Ziel führend, Schrammborde reifenschonend abgeschrägt evtl. durch Gummiformteile sowie die Beachtung der fahrgeometrischen Gegebenheiten entsprechend Standard der EAR 2005 werden sofern möglich im Rahmen der Ausführung berücksichtigt. Zu 1.4 Die geplante Stellplatzbreite von 2,50 m ist derzeit vorgesehen und wird in den Bebauungsplan eingearbeitet. Es wird vorgesehen, dass das Parkhaus mindestens 5, per Schild oder Markierung ausgewiesene Stellplätze für Behinderte, für Eltern & Kind und 10 weitere für Frauen aufweist. Im Übrigen ist die DIN bzw zur Barrierefreiheit zu beachten. Die übrigen vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Dies betrifft die Kennzeichnung der Stellplätze nach Etagen/Blöcken/Stellplätzen, Einparkhilfen mit Farbmarkierungen, gesonderte Stellplätze für Kleinfahrzeuge, Motorräder, evtl. auch Fahrräder, Stellplatzbeleuchtung muss ausreichend hell sein (ca.75lux), Ausfahrtbeschilderungen müssen gut lesbar sein. Innen beleuchtet oder seitlich angestrahlt, Kurze und attraktiv gestaltete Fußwege mit Fußgänger- Leitsystem sowie, dass die Rampen ausreichend breit sein müssen.

3 10. Beschilderte Fluchtwege mit Notbeleuchtung. 11. Deutlich markierte Schrammborde (z.b. gelb)oder Markierungsköpfe mit Reflektoren müssen vorhanden sein. Die Schrammborde reifenfreundlich abgeschrägt, evtl. mit Gummiformteile. 12. Bargeldlose Zahlung am Automaten muss möglich sein 13. Notrufmelder sollten installiert sein, außerdem Handy Empfang für alle Netze. Mindestbreite 3,00 m bei geraden Rampen bzw. 4,00 m bei Wendelrampen. Die Rampen werden entsprechend den Vorgaben der Garagenverordnung sowie den DIN ausgebaut. Dies kann im Einzelfall eine geringere Breite als die vom ADAC geforderte bedeuten. Die Flächen müssen jedoch gut und sicher benutzbar sein. Die Beleuchtung der Fluchtwege wird gemäß LBO-AVO und GaVO ausgeführt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Die übrigen vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Deutlich markierte Schrammborde (z.b. gelb)oder Markierungsköpfe mit Reflektoren müssen vorhanden sein. Die Schrammborde reifenfreundlich abgeschrägt, evtl. mit Gummiformteile. Bargeldlose Zahlung am Automaten muss möglich sein. Notrufmelder sollten installiert sein, außerdem Handy Empfang für alle Netze. 1.5 Fußwege im Parkhaus 1. Kurze und attraktiv gestaltete Fußwege mit Fußgänger-Leitsystem. 2. Beschilderte Fluchtwege mit Notbeleuchtung. 3. Hinweisschilder Ausgang Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Die Beleuchtung der Fluchtwege wird gemäß LBO-AVO und GaVO ausgeführt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. 1.6 Ausfahrt 1. Gut lesbare und beleuchtete Ausfahrtbeschilderung 2. Eindeutigkeit der Ein- und Ausfahrspuren 3. Weiterführende Wegweiser zu Zielen außerhalb des Parkhauses Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Die Führung des Verkehrs innerhalb des Gebäudes wird entsprechend den Ausführungen der Garagenverordnung umgesetzt.

4 1.7 Sondereinrichtungen 1. Behinderten WC. 2. Einstellplatzanzeige/optische Anzeige freier Stellplätze. In jedem Fall muss eine ständige Erreichbarkeit von Personen bei Störungen gewährleistet werden. Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Die Einrichtung eines öffentlichen WC ist als selbstständige Anlage derzeit nicht vorgesehen. Die Toilettenanlage des Einkaufszentrums steht den Besuchern des Parkhauses während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Gemäß der DIN ist dort eine barrierefreie Toilette nachzuweisen. Ergebnis: Die Anregungen betreffen überwiegend Punkte, welche nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet werden können. Die geplante Breite der Stellplätze wird mit mindestens 2,5m festgesetzt. Bezüglich der übrigen Punkte empfiehlt die Verwaltung, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. 2 ADFC Kreisverband Ludwigsburg Körnerstraße Ludwigsburg Der ADFC empfiehlt, neben den geplanten Stellplätzen für Fahrräder (120 offene und 40 geschlossene) nördlich der Bahngleise auch südlich der Bahn nachzuweisen. Diese sollten eine Überdachung aufweisen und es sollten auch Boxen angeboten werden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.1: Die Vorschläge des ADFC werden in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

5 1.2 Es sollte eine direkte Verbindung über oder unter den Bahngleisen für den Radverkehr im Bereich des Bahnhofes hergestellt werden. Geplant ist derzeit nur eine Verbindung durch eine Fußgängerbrücke (Bereich Bauteil 1). Die vorgesehen Radwegeverbindung über die Stuttgarter Straße/ Calwer Straße wird aufgrund des Verkehrsaufkommens und insbesondere aufgrund Ihrer Funktion als Haupterschließung zu Konflikten mit dem motorisierten Verkehr führen. Es wird daher empfohlen, die Brücke als Radverkehrsanlage mit einem gemeinsamen Rad- und Fußweg zu führen. Die Breite sollte dann entsprechend ERA 2010 ausgeführt werden. Zu 1.2 Die geplante Querung der Bahnlinie mit einer Fußgängerbrücke fußt auf insgesamt 6 Variantenuntersuchungen mit verschiedenen Anbindungen. Insbesondere konnte für eine Führung des Radverkehrs über einen Wendel oder eine Rampe bei einer erforderlichen Neigung von 6% keine zufriedenstellende Lösung erarbeitet werden. Die nun geplante Führung des Radverkehrs auf dem bisherigen Radwegenetz über die Stuttgarter Straße/ Calwer Straße weist eine Neigung von 4 bis 5 % auf. Damit ist die Neigung hier geringer als auf der geplanten Brücke. Ferner ist einseparater Vorrangstreifen vorgesehen. Die Belastung der Stuttgarter Straße in diesem Bereich wies 2010 ca KfZ/24h. Dies entspricht einer Wohnsammelstraße. Eine Gefährdung des Radverkehrs in diesem Bereich kann daher nicht geteilt werden. Die Planung der Brücke wird grundsätzlich nicht im Rahmen der Bauleitplanung abschließend festgesetzt. Die konkreten Asuformungen der Brücke erfolgen erst im Rahmen des Entwurfs und der Ausführungsplanung. 1.3 Der ADFC empfiehlt den Einsatz von Anlehnbügeln mit Schließvorrichtung. Fahrradständer, bei welchen das Vorderrad eingeklemmt werden sollte führen i.d.r: zu Schäden an den Rädern. Zu 1.3: Die Vorschläge des ADFC werden in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Ergebnis: Die Anregungen betreffen Punkte, welche nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet werden können. Die geplanten öffentlichen Fahrradabstellanlagen sollen als Anlehnbügel ausgebildet werden. Auch südlich der Bahnlinie sollen ausreichend, bedarfsorientiert Stellplätze für Fahrräder nachgewiesen werden. wird mit mindestens 2,5m festgesetzt. Bezüglich des Punktes 1.2 empfiehlt die Verwaltung, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.

6 3 Arcor AG & Co.KG Postfach Essen 4 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bismarckallee Freiburg 5 BUND Naturschutzzentrum Kernerstraße Bietigheim-Bissingen Keine Äußerung. Es wird um erneute Beteiligung gebeten, sofern alle Unterlagen vorliegen. Wird zur Kenntnis genommen. Eine erneute Beteilugung erfolgt im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach 4 abs. 2 BauGB. 6 DB Netz AG Regionalbereich Südwest z.h.frau Kerstin Kaestner Schwarzwaldstraße Karlsruhe Siehe unten 7 DB Station & Service AG z.h.herrn Nikolaus Hebding Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Siehe unten

7 8 DB Services Immobilien GmbH Niederlassung Karlsruhe z.h.herrn Torsten Nick Bahnhofstraße Karlsruhe (Unterlagen 2-fach) Von Seiten der DB Immobilien wird eine Gesamtstellungnahme stellvertretend für DB Netz AG und DB Station & Service AG abgegeben. Gegen den Bebauungsplan Bahnhof Ditzingen Teil 1 werden keine Einwände erhoben, sofern folgende Hinweise und Anregungen beachtet werden: Durch die Planung werden Grundstücke betroffen, welche zwar im Eigentum der Stadt Ditzingen sind, aber nicht von den Betriebszwecken der Bahn freigestellt sind. Sie unterliegen damit nicht der Planungshoheit des Eisenbahnbundesamtes. Für die Flurstücke 2010/11 (ehem. Empfangsgebäude) und 2010/13 (Seitenstreifen). Wurde bisher keine Freistellung zugestimmt. Die Widmung wurde mit Bescheiden an die Stadt Ditzingen 2013 bestätigt. Ebenfalls noch nicht freigestellt sind die Flurstücke 2010/14 und 2010/15. Östlich des Flurstücks 2010/15 liegt eine Teilfläche des Flurstücks 2010, welche sich betriebsbedingt im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet und nicht überplant werden darf. Der Geltungsbereich ist hier entsprechend anzupassen. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Die im Geltungsbereich verbliebenen, gewidmeten Flächen (Flst.Nr. 2010/11 und 2010/13) werden im Bebauungsplan entsprechen der Widmung gekennzeichnet und behandelt. 1.2 Der barrierefreie Zugang zu den Gleisen muss bestehen bleiben (Aufzug). Die barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise wird aufrechterhalten.

8 1.3 Im Planbereich befinden sich umfangreiche fernmeldetechnische Kabel und Leitungen der DB Netz AG sowie der Vodafone D2 GmbH. Um Kabelbeschädigungen zu vermeiden, muss vor Beginn jeglicher Bauarbeiten die genaue Kabellage unter Aufsicht der DB-Kommunikationstechnik GmbH, Vertrieb, Hohenzollernstraße 4 in Ludwigsburg vor Ort ermittelt werden. Es wird auf die Stellungnahme vom verwiesen, welche weiterhin Gültigkeit hat, sowie auf das Ergebnisprotokoll vom zwischen Stadt Ditzingen und der DB AG. Es wird empfohlen, das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße 44, Karlsruhe zu beteiligen. Die im reduzierten Geltungsbereich befindlichen Kabel und Leitungen werden durch Grunddienstbarkeiten gesichert. Diese werden im Bebauungsplan als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. Die Leitungen werden entsprechend baulich gesichert. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass vor Beginn jeglicher Bauarbeiten die genaue Kabellage unter Aufsicht der DB-Kommunikationstechnik GmbH, Vertrieb, Hohenzollernstraße 4 in Ludwigsburg vor Ort ermittelt werden muss. Ergebnis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen. Die DB Immobilien AG ist mit Wirkung vom als eigenständiges Unternehmen erloschen. Sie wurde mit der DB AG verschmolzen. Anschrift für künftige Beteiligungen ist nun: DB AG DB Immobilien Region Südwest, FRI-SW-L(A) Bahnhofstraße Karlsruhe 9 Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Construction Management Regionalbereich Frankfurt Büro Karlsruhe Postfach Karlsruhe

9 10 Deutsche Telekom Technik GmbH Rosenbergstraße Heilbronn Bezüglich der Planungen wurde bereits mit Schreiben vom ausführlich Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert fort. Im Bereich der Planungen befinden sich Telekommunikationslanlagen der Deutschen Telekom. Kollisionspunkte ergeben sich insbesondere im westlichen Bereich in der Stuttgarter Straße (geplanter Kreisverkehr) und im östlichen Bereich. Hier verlaufen mehrere Leitungen. Sofern durch die Planung Leitungen verlegt werden müssen, ist diese gemäß Telekommunikationsgesetz nur möglich, wenn die Kosten der Verlegung vom Verursacher erstattet werden. Die Lage der Kabel und Leitungen ist bei Arbeiten in diesem Bereich mittels Suchgräben festzustellen. Vor Baubeginn ist bezüglich der Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen ein Ortstermin mit der Auftragsannahme Nagold zu vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass beauftragte Bauunternehmen verpflichtet sind, unmittelbar vor Aufnahme von Tiefbauarbeiten aktuelle Planunterlagen bei der zuständigen Planauskunft Südwest der Telekom einzuholen. Zu den Telekommunikationslinien muss der ungehinderte Zugang gewährleistet sein. Abdeckungen müssen freigehalten werden. Einer Überbauung von Telekommunikationslinien wird nicht zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Die betroffenen Leitungen im Bereich der Stuttgarter Straße werden im Rahmen der Tiefbauarbeiten ermittelt und gesichert bzw. ggf. verlegt. Die im reduzierten Geltungsbereich befindlichen Kabel und Leitungen werden durch Grunddienstbarkeiten gesichert. Diese werden im Bebauungsplan als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. Die Leitungen werden entsprechend baulich gesichert. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass vor Baubeginn bezüglich der Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen die Lage der Kabel und Leitungen vor Ort ermittelt werden. Zur Sicherung der vorhandenen Leitungen ist die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn erforderlich. Bezüglich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen der FSV 1989 zu beachten. Zu Sicherstellung eines rechtzeitigen Ausbaus des Telekommunikationsnetzes sowie der Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom zu früh wie möglich angezeigt wird.

10 11 EnBW Regional GmbH Postfach Stuttgart Die EnBW unterhält im Bereich des Baufeldes (Ost) 0,4kV-Erdkabel, 20-kV-Erdkabel sowie Straßenbeleuchtungskabel. Die Kabel liegen in einer Tiefe von ca. 0,6m bis 0,8m. Die Lage der Kabel ist bei Arbeiten in diesem Bereich mittels Suchgräben festzustellen. Vor Baubeginn ist bezüglich der Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen ein Ortstermin mit der Auftragsannahme Nagold zu vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass beauftragte Bauunternehmen verpflichtet sind, unmittelbar vor Aufnahme von Tiefbauarbeiten aktuelle Planunterlagen bei der zuständigen Auskunftsstelle der EnBW Regional AG einzuholen. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Die im reduzierten Geltungsbereich befindlichen Kabel und Leitungen werden durch Grunddienstbarkeiten gesichert. Diese werden im Bebauungsplan als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. Die Leitungen werden entsprechend baulich gesichert. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass vor Baubeginn bezüglich der Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen der Kabel und Leitungen ein Ortstermin mit der Auftragsannahme Nagold zu vereinbaren ist. Ergebnis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen. 12 EnBW Regional AG Regionalzentrum Schwarzwald-Neckar Hoferstraße Ludwigsburg 13 Eisenbahn-Bundesamt z.h.herrn Thomas Enkler Olgastraße Stuttgart

11 14 Gemeinde Hemmingen Münchinger Straße Hemmingen 15 Gemeinde Eberdingen Stuttgarter Straße Eberdingen Keine Einwände Wird zur Kenntnis genommen 16 Gemeinde Weissach Rathausplatz Weissach 17 IHK Kurfürstenstraße Ludwigsburg Eine abschließende Bewertung der konkreten Planungen in Bezug auf Verkaufsflächenumfang du Sortimente kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Auswirkungsanalyse und einer Konkretisierung der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen abschließend geprüft werden. Da derzeit keine Festsetzungen bezüglich der Einzelhandelsflächen vorgesehen sit (Verkaufsflächen, Sortimente) wird mit der Planung eine Verschiebung des Einzelhandelsschwerpunktes innerhalb des zentralörtlichen Versorgungsbereiches auf dessen südlichen Teilbereich vorgenommen. Diese Entwicklung wird kritisch gesehen. Es wird um Wiedervorlage gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Dies führt zunäcjhst zu einer Reduzierung der Flächen und Sortimente. Ferner wird eine Reduzierung der Verkaufsflächen und sortimente vorgenommen. Zulässig werden nun sein: Das Sondergebiet SO 1 dient zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von m².

12 Innerhalb dieser maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche sind sortimentsspezifische Verkaufsflächen für Nahrungs- und Genussmittel bis zu maximal m² Blumen bis zu maximal 100 m² Zoologische Artikel bis zum maximal 100 m² Gesundheit- und Körperpflegeartikel bis zu maximal 900 m² Papier/Büroartikel/Zeitungen/Zeitschriften /Bücher bis zu maximal 300 m² Bekleidung bis zu maximal 700 m² Schuhe/Lederwaren bis zu maximal 600 m² GPK/Haushaltswaren bis zu maximal 300 m² Spielwaren bis zu maximal 300 m² Sport- und Freizeitartikel bis zu maximal 200 m² Elektroklein- und -großgeräte sowie Leuchten bis zu maximal 100 m² Elektronik- und Multimediaartikel bis zu maximal 250 m² medizinische und orthopädische Artikel bis zu maximal 100 m² sowie Uhren/Schmuck bis zu maximal 100 m² allgemein zulässig. Die festgesetzten Verkaufsflächen und Sortimente werden im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB gutachterlich untersucht und im Rahmen einer Auswirkungsanalyse bewertet. Ergebnis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen.

13 18 Handwerkskammer Stuttgart Postfach Stuttgart 19 Kabel BW Bereich Netzplanung z.h.herrn Eduard Wamsler Hedelfinger Straße Stuttgart-Wangen 20 Landratsamt Ludwigsburg Fachbereich 21 Hindenburgstraße Ludwigsburg (Unterlagen 10-fach) abgegeben. Im Rahmen des Erörterungstermins am im großen Bürgersaal der Staft Ditzingen wurden allerdings Anregungen mündlich vorgebracht. Diese haben insbesondere zwei Bereiche betroffen: 1. Die geplante Wohnnutzung im ehem. Empfangsgebäude und die gutachterliche Bewertung durch das Lärmgutachten der Fa. Accon, hier: der Entfall des Eisenbahnbonus. Stellungnahme der Verwaltung: Die geplante Wohnnutzung im ehem. Empfangsgebäude wird ausgeschlossen. Auf Grundlage der Hinweise wird eine Überarbeitung des Lärmgutachtens durchgeführt. Der Eisenbahnbonus wird dabei herausgenommen. Die Festsetzungen werden entsprechend angepasst. Egbernis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen. 21 Landeshauptstadt Stuttgart Stadtplanungsamt Stuttgart Keine Einwände Wird zur Kenntnis genommen 22 Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden- Württemberg e.v. Tübinger Straße Stuttgart

14 23 Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH Seewiesenstraße Waiblingen-Beinstein Die Planung wird grundsätzlich begrüßt. Im Einzelnen werden folgende Anregungen vorgebracht: Der geplante Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 26m ist für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer Länge von 18,75m nicht ausreichend. Angesicht der vorliegenden Topografie mit Längs- und Quergefälle, der hohen Anzahl von Fahrten im dreustelligen Bereich sowie einer ausreichenden Geschwindigkeit von 30km/h sollte ein Durchmesser von 30m angestrebt werden. Ein vorhandener Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 28m lässt in der täglichen Praxis lediglich eine Fahrweise mit Schrittgeschwindigkeit zu. Stellungnahme der Verwaltung: Der derzeit geplante Durchmesser von 26m entspricht den Vorgaben der Richtlinie für den Ausbau von Stadtstraße. Insbesondere bezüglich der möglichen Fahrkurven bei verschiedenen Geschwindigkeiten wurden die Abmessungen geprüft. Obwohl eine großzügigere Ausformung des Kreisverkehres wünschenswert wäre, reichen die Abmessungen aus. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise muss dann entsprechend angepasst, reduziert werden. Insbesondere im Hinblick auf die bei der Durchfahrt durch den Kreisverkehr stattfindende Einfahrt in den ZOB ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit grundsätzlich angemessen. Eine Vergrößerung des Kreisverkehrs ist aufgrund der angrenzenden Nutzungen und Eigentumsverhältnisse insbesondere nördlich der Stuttgarter Straße nicht möglich Ferner wird darum gebeten, die Ausfahrt des ZOB mittels Lückensignalisierung zu regeln. Bedingt durch den S-Bahn-Takt verlassen die Busse i.d.r. pulkartig den ZOB. Durch eine entsprechende Signalisierung wäre eine geschützte und beschleunigte Ausfahrt möglich. Die vorgebrachten Anregungen betreffen Aspkte, welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung bewältiget werden können. Sofern möglich, werden die Anregungen eingearbeitet. Insbesondere wäre zu prüfen, ob eine Kombination der Fußgängersignalanlage mit einer Signalisierung der Ausfahrt kombinierbar wäre. Die Anregungen werden im rahmen der Ausführungsplanung geprüft. Ergebnis: Die Anregungen betreffen Punkte, welche nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet werden können. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird eine Signalisierung der Ausfahrt untersucht. Bezüglich der Aufweitung des Kreisverkehres empfiehlt die Verwaltung, die Anregung nicht zu berücksichtigen.

15 25 Polizeidirektion Ludwigsburg Führungs- und Einsatzstab z.h.herrn Klaus Killian Friedrich-Ebert-Straße Ludwigsburg 26 Polizeirevier Ditzingen z.h.herrn Thomas Reimold An der Lache Ditzingen 27 Regionalbus Stuttgart GmbH z.h.herrn Werner Wachsmuth Eisenbahnstraße Ludwigsburg 28 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz Ruppmannstraße Stuttgart (1 x in Papierform und 1 x per )

16 29 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 21 Raumordnung Eine abschließende raumordnerische Stellungnahme zur Planung kann erst abgegeben werden, wenn eine vollständige gutachterliche Bewertung der geplanten Einzelhandelsnutzungen sowie deren Auswirkungen vorliegt. Grundsätzlich müssen Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot beachtet werden. In den vorliegenden Unterlagen wurden zwei Szenarien untersucht: 1. Eine worst-case Betrachtung und eine Betrachtung der geplanten Sortimente und Verkaufsflächen und dezidierter Festlegung der Flächen und Sortimente. Keine der beiden Betrachtungen erfüllt derzeit die Vorgaben der Raumordnung, da es zu Umsatzumverteilungen im Bereich von über 10% kommt. Sofern nicht im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass das Überschreiten der 10%-Hürde Unbedenklich ist, kann der Planung nicht zugestimmt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Dies führt zunäcjhst zu einer Reduzierung der Flächen und Sortimente. Ferner wird eine Reduzierung der Verkaufsflächen und sortimente vorgenommen. Zulässig werden nun sein: Das Sondergebiet SO 1 dient zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von m².

17 Innerhalb dieser maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche sind sortimentsspezifische Verkaufsflächen für Nahrungs- und Genussmittel bis zu maximal m² Blumen bis zu maximal 100 m² Zoologische Artikel bis zum maximal 100 m² Gesundheit- und Körperpflegeartikel bis zu maximal 900 m² Papier/Büroartikel/Zeitungen/Zeitschriften /Bücher bis zu maximal 300 m² Bekleidung bis zu maximal 700 m² Schuhe/Lederwaren bis zu maximal 600 m² GPK/Haushaltswaren bis zu maximal 300 m² Spielwaren bis zu maximal 300 m² Sport- und Freizeitartikel bis zu maximal 200 m² Elektroklein- und -großgeräte sowie Leuchten bis zu maximal 100 m² Elektronik- und Multimediaartikel bis zu maximal 250 m² medizinische und orthopädische Artikel bis zu maximal 100 m² sowie Uhren/Schmuck bis zu maximal 100 m² allgemein zulässig. Die festgesetzten Verkaufsflächen und Sortimente werden im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB gutachterlich untersucht und im Rahmen einer Auswirkungsanalyse bewertet. Ergebnis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen.

18 30 Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Albertstraße Freiburg i.br Das Landesamt bittet um Fristverlängerung bis Stellungnahme der Verwaltung: Die Fristverlängerung wird insofern zugelassen, als die Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung abgewogen werden kann. Im Übrigen wird das Vorhaben voraussichtlich keine Auswirkungen auf Belange des Landesamt haben.

19 Geotechnik Die lokalen Geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB ( entnommen werden. Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) sind nicht auszuschließen. Sollte eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer geplant bzw. wasserwirtschaftlich zulässig sein, wird auf das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138 verwiesen und im Einzelfall die Erstellung eines entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen. Wegen der Gefahr der Ausspülung lehmerfüllter Spalten ist bei Anlage von Versickerungseinrichtungen auf ausreichenden Abstand zu Fundamenten zu achten. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.b. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizonts, zum Grundwasser, Baugrubensicherung u.dgl.) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder Auszügen daraus erfolgt. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Stellungnahme der Verwaltung: Für das Vorhaben liegt zwischenzeitlich eine Baugrunduntersuchung vor. Diese ist grundlage für die weitere Bearbeitung des Vorhabens. Es bestehen keine Auffälligkeiten, welche eine besondere Behandlung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfordern. Die übrigen Punkte werden zur Kenntnis genommen.

20 Grundwasser Auf die Lage innerhalb einer Wasserschutzgebietszone IIIA und die geltenden Bestimmungen der Rechtsverordnung wird verwiesen. Bergbau Bergbehördliche Belange sind nicht berührt. Geotopschutz Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse Ergebnis: Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zu berücksichtigen. 31 Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) Schockenriedstraße Stuttgart 32 Stadt Rutesheim Pforzheimer Straße Rutesheim Keine Einwände. Wird zur Kenntnis genommen 33 Stadt Leonberg Stadtplanungsamt Belforter Platz Leonberg 34 Stadt Korntal-Münchingen Stadtbauamt Postfach Korntal-Münchingen

21 35 Stadt Gerlingen Baurechtsamt Postfach Gerlingen 36 Straßenbauamt Besigheim Schlossgasse Besigheim

22 37 Sozialverband VdK Baden- Württemberg e.v. Johannesstraße Stuttgart Der Landesverband VdK wird eine vollständige Stellungnahme nur gegen Entgelt abgeben. Hierzu werden 30 EURO erforderlich. Aus den Unterlagen sind wesentliche Fragen nicht zu beantworten: 1. Parkhaus: Wie viele Behindertenparkplätze werden eingerichtet und wie können sie erreicht werden? 2. Übergang zu den Bahngleisen über die Fußgängerbrücke: Wie wird die Barrierefreiheit hergestellt? 3. Aufzugsbrücke: Kann neuerdings die Betriebssicherheit hergestellt werden? 4. Zentraler Omnibusbahnhof: Werden Niederflurbushaltestellen eingerichtet? Werden die Busunternehmen auf den Einsatz der Niederflurtechnik verpflichtet? Stellungnahme der Verwaltung: Der VdK wird vollständig im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden beteiligt, unter Erstattung der Kosten. Die von Seiten des VdK eingebrachten Anregungen können nur zum Teil im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet werden. Die Anzahl der Behindertenstellplätze im gesamten Areal wird entsprechend der geplanten Nutzungen auf Grundlage der Din und festgesetzt werden. Für die privaten Vorhaben werden voraussichtlich 2 Stellplätze im Westen und 2 Stellplätze im Osten erforderlich. Davon werden 2 Stellplätze im öffentlichen Raum an der Gerlinger Straße nachgewiesen und zusätzlich voraussichtlich 3 Stellplätze im Bereich der Park&Ride-Stellplätze. Dies deckt sich mit den Anregungen des adac in diesem Bereich und den Vorgaben der entsprechenden DIN- Normen. Die Erreichbarkeit kann nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgesetzt werden. Die DIN und sind hier zu beachten. Es werden voraussichtlich Aufzüge eingesetzt werden, um die jeweiligen Geschosse zu erreichen. Die barrierefreie Erreichbarkeit der jeweiligen Seiten der Bahnlinie und des Bahnsteigs wird, wie heute auch, über Aufzüge gesichert. Nach Aussage der Deutschewn Bahn AG ist der Bahnhof Ditzingen derzeit vollständig Barrierefrei hergestellt. Die Frage bezüglich des Einsatzes der Bustechnik kann nicht im Rahmen des Bebauungsplanes festgesetzt werden. Die Bussteige werden entsprechend der künftig gültigen DIN ausgebaut werden. Hierzu wird im Rahmen der Ausführungsplanung ein entsprechendes Fachbüro hinzugezogen. Ergebnis: Die Anregungen betreffen Punkte, welche nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bearbeitet werden können. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die entsprechenden Punkte unter Einbindung des VdK untersucht. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anregung nur zum Teil zu berücksichtigen.

23 38 Schulzentrum Glemsaue Gymnasium z.h.herrn Oberstudiendirektor Zakrzewski Ditzingen 39 Theodor-Heuglin-Schule Hirschlanden / Schöckingen z.h.herrn Schulleiter Fröscher Ditzingen 40 Verband Region Stuttgart Planung Kronenstraße Stuttgart Die mit dem Bebauungsplan verfolgten Planungen stehen grundsätzlich im Einklang mit dem im Regionalplan ausgewiesenen Unterzentrum Ditzingen. Unter Plansatz (Z) wird dieser Bereich als Vorranggebiet für die Ansiedelung von Einzelhandel ausgewiesen und als Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte festgelegt. Eine abschließende Bewertung der konkreten Planungen in Bezug auf Verkaufsflächenumfang du Sortimente kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Auswirkungsanalyse und einer Konkretisierung der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen abschließend geprüft werden. Dabei sind die Schwellenwerte für das Kongruenzgebot (max. 30% Umsatzzufluss von außerhalb des Verflechtungsbereichs) und das Beeinträchtigungsverbot (max. 10% Umsatzverlust) zu berücksichtigen. Die im Rahmen der Analyse als verträglich eingestuften Sortimente und Verkaufsflächen müssen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes konkret festgelegt werden. Es wird um Wiedervorlage gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der geplanten Entwicklung des Gesamtgebietes in 2 Bauabschnitten (westlich und östlich des ehem. Empfangsgebäudes) wird der Geltungsbereich auf den ersten Bauabschnitt reduziert. Die Flächen östlich der heutigen Unterführung werden ausgenommen. Dies führt zunäcjhst zu einer Reduzierung der Flächen und Sortimente. Ferner wird eine Reduzierung der Verkaufsflächen und sortimente vorgenommen. Zulässig werden nun sein: Das Sondergebiet SO 1 dient zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von m².

24 Innerhalb dieser maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche sind sortimentsspezifische Verkaufsflächen für Nahrungs- und Genussmittel bis zu maximal m² Blumen bis zu maximal 100 m² Zoologische Artikel bis zum maximal 100 m² Gesundheit- und Körperpflegeartikel bis zu maximal 900 m² Papier/Büroartikel/Zeitungen/Zeitschriften /Bücher bis zu maximal 300 m² Bekleidung bis zu maximal 700 m² Schuhe/Lederwaren bis zu maximal 600 m² GPK/Haushaltswaren bis zu maximal 300 m² Spielwaren bis zu maximal 300 m² Sport- und Freizeitartikel bis zu maximal 200 m² Elektroklein- und -großgeräte sowie Leuchten bis zu maximal 100 m² Elektronik- und Multimediaartikel bis zu maximal 250 m² medizinische und orthopädische Artikel bis zu maximal 100 m² sowie Uhren/Schmuck bis zu maximal 100 m² allgemein zulässig. Die festgesetzten Verkaufsflächen und Sortimente werden im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB gutachterlich untersucht und im Rahmen einer Auswirkungsanalyse bewertet. Ergebnis: Die Anregungen werden berücksichtigt. Es werden entsprechende Hinweise und Festsetzungen getroffen.

25 41 Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) Rotebühlstraße Stuttgart 42 Vermögen und Bau Baden- Württemberg Amt Ludwigsburg Postfach Ludwigsburg 43 Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung Postfach Stuttgart Keine Einwände Wird zur Kenntnis genommen Gez. Ullrich

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