Klauseltext Dauerrabattregelung

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1 Klauseltext Dauerrabattregelung (Stand Jänner 2012) Gesellschaft Text Verwendung ALLIANZ Besondere Bedingung Nr Prämiennachlass auf Grund langjähriger Vertragsdauer (Dauerrabatt) Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzsparten (Ausgenommen sind Technische-Versicherung, Industrie-Versicherung, Transport- Versicherung) Bei der Berechnung der Prämie wurden die aufgrund der vereinbarten zehnjährigen Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen Vorteile berücksichtigt (Dauerrabatt). Die angeführte Prämie ist somit die ermäßigte Prämie nach Abzug des Dauerrabattes. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Nachzahlung des berücksichtigten Dauerrabattes. Die Höhe der Nachzahlung ist von der tatsächlichen Vertragsdauer abhängig und beträgt bei einer Beendigung des Vertrages - vor dem vollendeten vierten Jahr 60% - nach vier vollen Jahren 55% - nach fünf vollen Jahren 50% - nach sechs vollen Jahren 40% - nach sieben vollen Jahren 30% - nach acht vollen Jahren 20% - nach neun vollen Jahren 10% der aktuellen, ermäßigten Prämie (= ermäßigte Ausgangsprämie zuzüglich der jährlichen Wertanpassungen). Eine Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt oder die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert hat. DONAU GENERALI R10 - LAUFZEITVORTEIL Im Hinblick auf die erstmals oder neuerlich vereinbarte Vertragslaufzeit entstehen kalkulatorische Kostenvorteile, welche in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung innerhalb von 9 Jahren ab Vertragsbeginn oder verlängerung entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer ist daher zur Zahlung einer Nachschussprämie gemäß nachstehender Berechnung verpflichtet: Vor Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die Nachschussprämie 90% einer Jahresprämie. Nach Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder verlängerung beträgt die Nachschussprämie 80% einer Jahresprämie. Mit Vollendung jeden weiteren Jahres verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10%, sodass die Nachschussprämie nach Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach Vollendung des dritten Jahres 60% einer Jahresprämie beträgt u.s.w. Als Berechnungsgrundlage wird immer die zum Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen. Bei Kündigung durch den Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalles wird keine Nachschussprämie verrechnet. Variante 1 Für Verträge mit einer Laufzeit von 10 und mehr Jahren Dauerrabatt Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Normalprämie (dies entspricht 25% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 10 Jahren kann der Versicherer die Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich wie folgt: Kündigung innerhalb des Jahres Nachforderung in % aller vorgeschriebenen Prämien 25,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5 Konsumenten und Gewerbebereich für Konvertierungen und Neuabschlüsse, ohne Differenzierung für Konsumentenund Firmengeschäft. Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt wird. Variante 2 Für Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren

2 Dauerrabatt Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% der Normalprämie (dies entspricht 11,1% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 5 Jahren kann der Versicherer die Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich wie folgt: Kündigung innerhalb des Jahres Nachforderung in % aller vorgeschriebenen Prämien 11,1 9,9 8,8 7,7 2,5 Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt wird. Gültigkeitsbereich Die Neuregelung gilt unabhängig ob Konsumenten- oder Firmengeschäft für sämtliche Verkaufsprodukte der Generali, welche die Möglichkeit eines Dauerrabattes vorsehen. Eine unterschiedliche Textierung für Konsumenten und Unternehmerkunden ist künftig nicht vorsehen. GRA-WE Für die Prämie dieses Vertrages (=dieser Sparte) gilt folgende Vereinbarung: Die auf Grund der vereinbarten zehnjährigen Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen Kostenvorteile werden als Laufzeitrabatt berücksichtigt. Es ist somit die Prämie in diesem Dokument die ermäßigte Prämie nach Abzug des Laufzeitrabatts. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Laufzeitrabatt, daher verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung. Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist die in diesem Dokument ausgewiesene ermäßigte Jahresprämie. Die Nachzahlung berechnet sich bei Vertragsende nach vollen 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 / Jahren mit 90 / 80 / 70 / 60 / 50 / 40 / 30 / 20 / 10 / 0 / Prozent der Bemessungsgrundlage Bei Vertragsauflösung im ersten Jahr ebenfalls nur mit 90% der Bemessungsgrundlage. Die HDI Versicherung AG hat für Sach- und Rechtsschutzverträge weder Dauerrabattregelungen noch gibt es Prämiennachlässe für langfristige Verträge (10 Jahre). Die Prämien sind daher für Verträge mit dreijähriger Laufzeit gleich günstig wie 10jahres Verträge. Wir übernehmen lediglich Dauerrabattforderungen die noch immer, teilweise ungerechtfertigt, vom Mitbewerb den Kunden vorgeschrieben werden. Sollte eine Dauerrabattforderung den rechtlichen Grundlagen entsprechen, dann werden wir diese in Form einer Bonusprämie übernehmen. Diese Regelung finden Sie nachfolgend beschrieben. Privatkundenbereich Bonusprämie: Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren gilt als vereinbart. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Beendigung vor der vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren, die Bonusprämie (lt. nachfolgender Staffel) an die HDI Versicherung AG rückzubezahlen. Dies gilt insbesondere, sofern die Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht eingehalten wird. Die Rechtsfolgen 38 und 39 Versicherungsvertragsgesetz finden Anwendung. HDI Die Bonusprämie ist mit höchstens 66 % der Jahresprämie des Vertrages bei der HDI Versicherung begrenzt und kann nur einmal beantragt werden. Die Verpflichtung zur Rückerstattung der Bonusprämie bei Vertragsbeendigung durch den Versicherungsnehmer, bzw. bei Vertragsbeendigung durch HDI nach 16, 17, 38 und 39 Vers. VG. erstellt sich wie folgt: Bei Vertragsbeendigung innerhalb der ersten 3 Jahre 100% der Bonusprämie im 4 Jahr 90% im 5 Jahr 75% im 6 Jahr 60% im 7 Jahr 45% im 8 Jahr 20% im 9 Jahr 10% im 10 Jahr 0% Für den Industriebereich ist dies überhaupt kein Thema. Es werden schon seit Jahren nur noch Jahresverträge abgeschlossen. Selbst wenn wir mehrjährige Verträge zeichnen wird kein Dauerrabatt eingerechnet geschweige denn eine

3 Rückzahlungsvereinbarung zugrunde gelegt. Industriebereich Klausel Risiko/Kosten-Vorteil (DR004) NÖ Aufgrund der gewählten Vertragslaufzeit sind kalkulatorische Kostenvorteile entstanden, welche in der Prämie berücksichtigt sind. Unter anderem sind dies Kosten für Produktentwicklung, Werbung, Kundengewinnung, Abschluss und Vertragserstellung, sowie ein versicherungstechnischer Risikoausgleich. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird dieser Vorteil auf die tatsächliche Laufzeit neu berechnet. Es kommt daher zu einer Prämiennachzahlung gemäß nachfolgender Tabelle: Bei Kündigung innerhalb der unten angeführten Jahre, werden folgende Prozentsätze der vorgeschriebenen Prämien nachverrechnet. Gilt für Konsumenten und Unternehmerkunden OÖ % 45% 27% 18% 12% 8% 6% 4% 2% Laufzeitabhängige Prämiennachlässe: (Besondere Vereinbarung i.s. von Art. 4 Abs. 5 ABS; Art. 12 Pkt. 7 AHVB/EHVB; Art. 12 Pkt. 6ARB) Für Verbraucher gemäß 1 Konsumentenschutzgesetz gilt: Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Verbraucher im Sinne des 1 KSchG mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen laufzeitabhängigen Prämiennachlass für sich daraus ergebende risiko- und kostentechnische Vorteile. Dieser Nachlass wird über die vereinbarte Laufzeit gleichmäßig verteilt und im jeweils vorgeschriebenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen künftig fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz- Haftpflicht, Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko und Ausstellungsversicherung; für diese Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die Vertragslaufzeit gewährt. Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall zur Rückzahlung eines Teiles des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle verpflichtet. Bei Vertragsauflösung nach vollendeten Jahren sind % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen. Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Vertrag vereinbarte und aus der Polizze ersichtliche Jahresfolgeprämienvorschreibung. Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die Rückzahlung. Für Unternehmer gemäß 1 Konsumentenschutzgesetz gilt: Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Unternehmer im Sinne des 1 KSchG mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von 20 % der Tarifprämie. Der Prämiennachlass ist im ausgewiesenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen künftig fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz-Haftpflicht, Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko, Ausstellung, CMR- Frächterhaftung, Maschinen-Montage- und Maschinen-Garantie-Versicherung; für diese Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die Vertragslaufzeit gewährt. Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall zur Rückzahlung des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle verpflichtet. Bei Vertragsauflösung nach vollendeten Jahren sind ,5 12,5 12,5 12,5 12,5 0 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen. Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 25 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig gewordenen Prämien. Der Versicherer gewährt für die Sparten Feuer-Industrie, Feuer-BU- Industrie, Allgefahren-BU-EC, BU-Extended Coverage, Kühlgut, Elektrogeräte, Elektrogeräte Haushalt, Elektrogeräte Gewerbe, Allgefahren-Sachversicherung, Extended Coverage, Computer-Datenträger, Computer-Mißbrauch, Computer-Mehrkosten, Computer- Sach, Maschinen-Bruch, Maschinen-BU einen Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von 10 % der Tarifprämie. In diesem Fall errechnet sich die Rückzahlung des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle: Bei Vertragsauflösung nach vollendeten Jahren sind 11,11 11,11 11,11 11,11 5,55 % vollendeten Jahren 5,55 5,55 5,55 5,55 0 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.

4 Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 11,11 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig gewordenen Prämien. Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die Rückzahlung. im Privatkundengeschäft bereits 1995 auf echte 3-Jahresverträge umgestellt. Somit werden unsere Kunden bereits seit vielen Jahren nicht mit Nachforderungen von Dauerrabatten konfrontiert. An dieser Linie halten wir auch fest. Im Privatbereich haben wir keine klassische Dauerrabatt-Regelung, sondern einen Treuebonus der nicht rückverrechnet wird. UNIQA Treuebonus/Dauerrabatt Bei Verträgen von Verbrauchern mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren. Treuebonus 20% Bei Verträgen von Unternehmern mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren.. Dauerrabatt 20% weniger als 10 Jahre, mindestens aber auf 5 Jahre...Dauerrabatt 10% Dauerrabattrückforderung A32 (Fassung 2008) Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer wurde ein Dauerrabatt auf die Prämie gewährt. Der Versicherer hat das Recht, die Nachzahlung des Dauerrabattes für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu verlangen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Eine Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt oder die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert oder für eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund berechtigenden Anlass gegeben hat. Die Höhe der Nachzahlung beträgt - bei einem Dauerrabatt von 20% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren: 25% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 12,5% von der rabattierten Prämie für die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit; - bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 5,5% von der rabattierten Prämie für die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit; - bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten Vertragsdauer von 5 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu zahlenden rabattierten Prämien; - bei einem Dauerrabatt von 5% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten Vertragsdauer von 5 Jahren: 5,26% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu zahlenden rabattierten Prämien. Firmenbereich Tiroler LV -bei Konsumentenverträgen wird kein DR verrechnet - bei allen anderen Verträgen gilt die bisherige DR-Regelung -(Regelung ist auf jeder Polizze angeführt) VAV Es wird kein Dauerrabatt übernommen oder verrechnet Privatgeschäft Victoria- Volksbanken Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von 10 Jahren wird auf die Prämien ein Dauerrabatt von 20% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist der gewährte Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der nachfolgend angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung ist mit folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt: Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 25% der anteiligen Jahresprämie Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 5. Versicherungsjahres: 30% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 50% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 6. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 3. Versicherungsjahres: 40% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 7. Versicherungsjahres: 20% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 4. Versicherungsjahres: 35% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 8. Versicherungsjahres: 10% einer Jahresprämie Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach Vollendung des 9. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch das Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden. Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von mindestens 3 Jahren wird auf die Prämien ein Dauerrabatt von 10% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags Privatkundenbereich Privatkundenbereich

5 ist der gewährte Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der nachfolgend angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung ist mit folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt: Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 11% der anteiligen Jahresprämie Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 11% einer Jahresprämie Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 22% einer Jahresprämie Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach der Vollendung des 3. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch das Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden. Der Dauerrabatt wird für eine zehnjährige Laufzeit gewährt. (Die kalkulatorischen Kostenvorteile sind in den Beiträgen eingerechnet). Bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer zum Ersatz jener Kostenvorteile (z.b. Dauerrabatt, Beitragsrückerstattung) verpflichtet, die ihm wegen einer vorgesehenen längeren Vertragslaufzeit gewährt worden sind. Der angeführte Vorschreibebeitrag ist somit der ermäßigte Beitrag nach Abzug des Dauerrabattes. Versicherungssparten mit 20 % Dauerrabatt sind Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Glas-, Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-, Haushalt, Haftpflicht-, Feuer- und Totalbetriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzversicherung. Versicherungssparten mit 10 % Dauerrabatt sind Feuerindustrie-, Feuer- oder Totalbetriebsunterbrechungsindustrie-, Elektronik-, Maschinenbruch- und Kühlgutversicherung. Vorarlberger LV Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Dauerrabatt, daher verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung. Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist der in diesem Dokument ausgewiesene ermäßigte Jahresbeitrag (inklusive Wertanpassungen). Die Nachzahlung ist von der tatsächlichen Vertragsdauer abhängig und berechnet sich bei Vertragsende: Vor dem vollendeten 4. Jahr mit 90 % nach vollen 4 Jahren mit 65 % nach vollen 5 Jahren mit 50% nach vollen 6 Jahren mit 40% nach vollen 7 Jahren mit 30% nach vollen 8 Jahren mit 20% nach vollen 9 Jahren mit 10% nach vollen 10 Jahren mit 0 % des gewährten Dauerrabattes Im Falle einer Kündigung durch die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG erfolgt keine Dauerrabattrückforderung oder wenn die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert hat. Wr. Städtische Wüstenrot LZ1 - LAUFZEITNACHLASS Aufgrund der erstmals oder neuerlich vereinbarten Vertragsdauer entstehen kalkulatorische Kostenvorteile, die in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer ist daher zur Zahlung einer Nachtragsprämie verpflichtet, die sich wie folgt berechnet: Vor Vollendung von zwei Jahren ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die Nachtragsprämie 80% einer Jahresprämie. Mit der Vollendung eines jeden weiteren Jahres verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10, sodass die Nachtragsprämie nach Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach Vollendung des dritten Jahres 60% einer Jahresprämie beträgt u.s.w. Als Berechnungsgrundlage wird immer die zum Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen. Eine Nachtragsprämie ist nicht zu bezahlen, wenn der Versicherer den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles kündigt. Rückverrechnung von Gutschriften (Z30) Sollte der gegenständliche Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren nicht erreichen, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die von der Wüstenrot Versicherungs-AG übernommene letzte Zahlung an den bisherigen Versicherer (Jahresprämie/Dauerrabatt) und/oder einen dem gegenständlichen Vertrag gutgeschriebenen Sanierungsbonus bei Vertragsbeendigung zu refundieren hat die Wüstenrot Versicherungs-AG seit 2004 bei neuen Tarifen sukzessive die bis dahin gängigen Dauerrabatt-/Treuebonus-Klauseln ersatzlos gestrichen: 2004: Haushalt-/Eigenheimversicherung 2007: Rechtsschutzversicherung (privat) Es wird im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes eine unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung vereinbart. In der Kfz-Versicherung war und ist eine derartige Laufzeitabhängigkeit nicht enthalten seit 2011für Konsumentengeschäft und künftig auch für Unternehmerkunden im Konsumentenbereich

6 enthalten neue Tarife ebenfalls keine Dauerrabatt-/Treuebonus-Klausel: 2008: Rechtsschutzversicherung (Unternehmer) * 2009: Landwirtschafts-Bündelversicherung ** 2011: Unternehmer-Bündelversicherung *** * Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung. ** Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung; Vereinbarung von zehn Jahren Mindestbindung möglich. *** Zehn Jahre Vertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung; Vereinbarung von jährlichem Kündigungsrecht möglich Falls Wüstenrot bei einem Versicherungswechsel eines Kunden eine Prämien- bzw. Dauerrabatt-Forderung des Vorversicherers übernimmt, wird mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass diese rückverrechnet wird, falls der Vertrag eine 10-jährige Laufzeit nicht erreicht. Diese Vereinbarung wird mit der Klausel Z30 dokumentiert. im Unternehmensbereich Zürich Aufgrund der vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren ist ein Dauerrabatt von 20% auf die Jahresprämie eingeräumt. Der Dauerrabatt wird sofort von der Prämie abgezogen. Die im Antrag ausgewiesene Prämie ergibt sich somit aus der ermäßigten Jahresprämie unter Berücksichtigung der allenfalls gewählten unterjährigen Zahlweise. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung ist - abhängig von der tatsächlich erreichten Vertragslaufzeit - eine Nachzahlung an Prämie zu leisten, da sich der an Sie weitergegebene kalkulatorische Vorteil der Zürich bei Nichterfüllung der vereinbarten 10 - jährigen Laufzeit entsprechend vermindert. Die Höhe der Nachzahlung beträgt bei einer Beendigung des Vertrages - ab vollendetem dritten Jahr, jedoch vor dem vollendeten vierten Jahr 60% - ab vollendetem vierten Jahr, jedoch vor dem vollendeten fünften Jahr 50% - ab vollendetem fünften Jahr, jedoch vor dem vollendeten sechsten Jahr 40% - ab vollendetem sechsten Jahr, jedoch vor dem vollendeten siebenten Jahr 30% - ab vollendetem siebenten Jahr, jedoch vor dem vollendeten achten Jahr 20% - ab vollendetem achten Jahr, jedoch vor dem vollendeten neunten Jahr 10% - ab vollendetem neunten Jahr, jedoch vor dem vollendeten zehnten Jahr 5% der ermäßigten Jahresprämie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung. Die ermäßigte Jahresprämie entspricht der Jahresprämie unter Berücksichtigung des Dauerrabattes in Höhe von 20%, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von vereinbarten Wertanpassungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung. Versicherungssteuer, gegebenenfalls auch Feuerschutzsteuer wird vor Kalkulation der Nachzahlung abgezogen. Von der nachzuzahlenden Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer bzw. gegebenenfalls Feuerschutzsteuer durch Sie zu entrichten. Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist nicht zu leisten, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Anlass zur Kündigung des Versicherers aus wichtigem Grund gegeben. Kündigt der Versicherer aus wichtigem Grund (z.b. infolge Prämienzahlungsverzuges mit einer Folgeprämie ( 39 VersVG)) innerhalb der ersten drei Jahre, hat der Versicherungsnehmer eine Nachzahlung in Höhe von 60% der ermäßigten Jahresprämie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung zu leisten. Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer ist nicht zu leisten, wenn der Versicherer Anlass zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gegeben hat. Privat-u. Firmenkunden

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