6. Prozesse zur Rechtssetzung der Staatskanzlei (AGS/SAR) 6.1. Erlass/Änderung Gesetz bzw. Verfassung
|
|
- Harald Lange
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anhang 6.1 zu den Staatskanzlei 6. Prozesse zur der Staatskanzlei () 6.1. Erlass/Änderung Gesetz bzw. Verfassung Ziel: - Änderung der Kantonsverfassung - Erlass oder Änderung eines Gesetzes Input: - für -Dienst: Botschaft des Regierungsrats für erste Beratung - für ganzen Prozess: Problemwahrnehmung Output: - AGS-Publikation Zielgruppen des Prozesses: - -Dienst, Departemente, Rechtsdienst des Regierungsrats, Regierungssekretariat Messgrössen / Q-Standards: - keine bei -Dienst Mitgeltende Unterlagen: - - Formalien der (Anhang 1 zu den ) - Checkliste: Endredaktion Botschaft und Synopse - Checkliste: Publikation Ergebnis der 1. Beratung - Checkliste: Redaktionskommissionssitzung - Checkliste: Publikation der Referendumsvorlage - Checkliste: Aufbereitung der AGS-Publikation - Checkliste: Publikation Separata - Checkliste: Produktion und Verteilung von Separata Letzte Änderung: Seite 1 von 14
2 Rechtliche Grundlagen: - Kantonsverfassung, SAR Geschäftsverkehrsgesetz, SAR Geschäftsordnung des Grossen Rats, SAR Gesetz über die politischen Rechte, SAR Publikationsgesetz, SAR Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, SR , Art. 61b - Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR , Art. 27k n Hinweis auf andere Prozesse: - Verarbeitung Botschaft (Regierungssekretariat) - Eidg. und kant. Abstimmungen (Wahlbüro) - Verfassen Mitbericht (RD) Prozessverantwortliche Person / Stelle: - -Dienst Abkürzungen: - AGS: Aargauische Gesetzessammlung - BR: Bundesrat - : (sachzuständiges) Departement - Fr: Freitag - G1 G14: Meilensteine Lexwork - GR: Grosser Rat - GRB: Grossratsbeschluss - GS: Generalsekretär/in - GzD: Gut zum Druck - igeko: webbasiertes Geschäftskontrollsystem - Mte: Monate - : Parlamentsdienst - RD: Rechtsdienst des Regierungsrats - : Regierungsrat - B: Regierungsratsbeschluss - S: Regierungsratssitzung - RS: Regierungssekretariat Letzte Änderung: Seite 2 von 14
3 - SAR: Systematische Sammlung des aargauischen Rechts - SK: Staatskanzlei - T: Tage - WB: Kantonales Wahlbüro - ZD: Zentrale Dienste Letzte Änderung: Seite 3 von 14
4 Erlass/Änderung Gesetz Version: 1. März 2012 Start Impulsphase Problemwahrnehmung Kapitel 3 der Konzeptphase Erstellung Normkonzept Kapitel 4 der Entwurfsphase 1. Beratung XML-Erlassfassung aus Datenbank ziehen Bei einer Gesetzesänderung wird die aktuelle XML- Erlassfassung, bei neuen Gesetzesvorlagen eine leere Vorlage verwendet Kapitel 5 der Erlass im Web-Editor redigieren Aus dem Web-Editor können Arbeitsversionen im Word-Format generiert werden (Synopse und AGS-Sicht). G1 Mitbericht Anhörungsvorlage erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Synopse in igeko aufschalten Eröffnung Mitberichtsverfahren und Verfassen der Mitberichte : / max. 3 Wo RD Differenzbereinigung beschliesst Freigabe zur Anhörung 1 Letzte Änderung: Seite 4 von 14
5 1 Anhörungsphase Anhörung einleiten - Publikation im Amtsblatt - Direkteinladung der Betroffenen Kapitel 6 der : 2-3 Mte Ergebnisse (aus Differenzbereinigung und Anhörung) verarbeiten nach Ver- nehmlassungsfrist G2 Mitbericht 1. Beratung erstellen und Synopse generieren Synopse in igeko aufschalten Eröffnung Mitberichtsverfahren und Verfassen der Mitberichte : / max. 3 Wo RD Differenzbereinigung Botschaft und Antrag an mit Beilagen verfassen Beilagen: Begleitbericht, Synopse Botschaftsschema in der Mustersammlung G3 Aktenschluss 1. Beratung erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Botschaft, Begleitbericht und Synopse in igeko aufschalten Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage sind gelb zu markieren. bis Akten- schluss beschliesst Freigabe von Botschaft u. Beilagen S 2 Letzte Änderung: Seite 5 von 14
6 2 Allfällige Änderungen aus S im Web-Editor übernehmen G4 B 1. Beratung erstellen. für Verarbeitung der Botschaft siehe sep. Prozess Freigabe Version B 1. Beratung an melden Bis spätes- tens Fr, 12 Uhr G5 Endredaktion 1. Beratung erstellen und Synopse generieren Formelle Nachbearbeitung der Dokumente Checkliste Endredaktion Botschaft und Synopse Synopse in igeko aufschalten RS Parlamentarisches Verfahren 1. Beratung Grossratsversand Beilagen: Botschaft und Synopse Kapitel 7 der Beratung durch Kommission des GR GR Änderungsanträge durch Kommission? 3 4 Letzte Änderung: Seite 6 von 14
7 4 Synopse an Kommissionsbeschluss anpassen Stellungnahme zu Änderungsanträgen entwerfen 3 Synopse anpassen und an senden Verabschiedung der Stellungnahme durch Synopse anpassen Grossratsversand - Dokumente: überarbeitete Synopse - -Dienst ist auch Empfänger des GR- Versands 1. Beratung des Gesetzes im GR GR Nichteintreten bzw. Ablehnung? GRB betr. Nichteintreten/Ablehnung an senden GRB geht auch z.k. an sachzuständiges Ende GRB mit Synopse an -Dienst weiterleiten Änderungen im Web-Editor übernehmen 5 Letzte Änderung: Seite 7 von 14
8 5 G6 Ergebnis 1. Beratung erstellen und Erlassentwurf für Publikation aufbereiten Checkliste Publikation Ergebnis 1. Beratung GzD für Amtsblattbeilage "Ergebnis 1. Beratung" an erteilen Allfällige Änderungen in Version Ergebnis 1. Beratung übernehmen Das Ergebnis der 1. Beratung im Amtsblatt publizieren Entwurfsphase 2. Beratung XML-Erlassfassung aus Datenbank ziehen Als Vorlage dient das Ergebnis der 1. Beratung Erlass im Web-Editor redigieren Aus dem Web-Editor können Arbeitsversionen im Word-Format generiert werden (Synopse und AGS-Sicht). G7 Mitbericht 2. Beratung erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Synopse in igeko aufschalten Eröffnung Mitberichtsverfahren und Verfassen der Mitberichte : / max. 3 Wo RD Differenzbereinigung 6 Letzte Änderung: Seite 8 von 14
9 6 Botschaft und Antrag an mit Beilagen verfassen Beilagen: Begleitbericht, Synopse Botschaftsschema in der Mustersammlung G8 Aktenschluss 2. Beratung erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Botschaft, Begleitbericht und Synopse in igeko aufschalten Das Informationsblatt zur Botschaft ist ebenfalls aufzuschalten. beschliesst Freigabe von Botschaft u. Beilagen Allfällige Änderungen aus S im Web-Editor übernehmen G9 B 2. Beratung erstellen Freigabe Version B 2. Beratung an melden Bis spätes- tens Fr, 12 Uhr G 10 Endredaktion 2. Beratung erstellen und Synopse generieren Formelle Nachbearbeitung der Dokumente Synopse in igeko aufschalten RS 7 Letzte Änderung: Seite 9 von 14
10 7 Parlamentarisches Verfahren 2. Beratung Grossratsversand Dokumente: Botschaft und Synopse Kapitel 7 der Beratung durch Kommission des GR GR Änderungsanträge durch Kommission? Synopse an Kommissionsbeschluss anpassen Stellungnahme zu Änderungsanträgen entwerfen Synopse anpassen und an senden Verabschiedung der Stellungnahme durch Synopse anpassen Grossratsversand - Dokumente: überarbeitete Synopse - -Dienst ist auch Empfänger des GR- Versands 2. Beratung des Gesetzes im GR GR 8 Letzte Änderung: Seite 10 von 14
11 8 Nichteintreten bzw. Ablehnung? GRB betr. Nichteintreten/Ablehnung an senden GRB geht auch z.k. an sachzuständiges Ende GRB mit Synopse an -Dienst weiterleiten Änderungen im Web-Editor übernehmen G 11 Redaktionssynopse erstellen und Redaktionssynopse generieren Redaktionskommissionssitzung vor- und nachbereiten Checkliste Redaktionskommissionssitzung RD G 12 Ergebnis Redaktionskommissionssitzung erstellen Beschluss der Redaktionssynopse durch Grossratsversand Dokumente: Synopse der Redaktionskommission und Begleitbericht 9 Letzte Änderung: Seite 11 von 14
12 9 Redaktionslesung im GR mit GRB Der -Dienst erhält den GRB via Generalsekretär. GR GRB an Mitglieder der Redaktionskommission senden allfällige Änderungen aufgrund GRB in Editor nachführen obligat. Referendum? 4 Eine Abstimmung ist zwingend durchzuführen bei Verfassungsänderungen, Behördenreferenden (35 Stimmen im GR) oder wenn die Vorlage in der Schlussabstimmung im GR nicht mind. 71 Stimmen erhält. G 13 Referendumsvorlage erstellen und Erlassentwurf für Publikation aufbereiten Checkliste Publiation der Referendumsvorlage GzD für Amtsblattbeilage Referendumsvorlage an erteilen Allfällige Änderungen in Referendumsvorlage übernehmen Referendumsvorlage im Amtsblatt u. Internet publizieren Referendum zustande gekommen? 6 90 T nach Publikation 4 10 Letzte Änderung: Seite 12 von 14
13 10 Erlasstext für Abstimmungsvorlage an Wahlbüro weiterleiten Kapitel 8 der Volksabstimmung siehe dazu sep. Prozess Volksabstimmung Vorlage angenommen? Ende Inkraftsetzung/Publikation 6 Vortrag an für Inkraftsetzung verfassen Kapitel 9 der beschliesst Inkraftsetzung mittels B Erforderlichkeit BR-Genehmigung prüfen Die Antwort auf diese Frage ergibt sich i.d.r. bereits in einem früheren Stadium des Prozesses. Genehmigung durch Bund erforderlich? Genehmigung durch Bund einholen formelle Kenntnisnahme durch (B) 11 Letzte Änderung: Seite 13 von 14
14 11 G 14 Übernahme ins zentrale Erlassverwaltungssystem AGS-Publikation aufbereiten und publizieren Checkliste Aufbereitung der AGS-Publikation 6mal RD jährlich Separata publizieren Checkliste Publikation Separata 6mal jährlich Separata produzieren und verteilen Checkliste Produktion und Verteilung von Separata Ende Letzte Änderung: Seite 14 von 14
6. Prozesse zur Rechtssetzung der Staatskanzlei (AGS/SAR) 6.3. Erlass/Änderung Verordnung
Anhang 6.3 zu den Staatskanzlei 6. Prozesse zur der Staatskanzlei () 6.3. Erlass/Änderung Verordnung Ziel: Erlass oder Änderung einer Verordnung Input: Problemwahrnehmung Output: AGS-Publikation Bemerkung:
MehrDer Circuit. Qualitätskontrolle der Amtlichen Veröffentlichungen. Forum für Rechtsetzung
Bundeskanzlei BK Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen Der Circuit Qualitätskontrolle der Amtlichen Veröffentlichungen Forum für Rechtsetzung Michel Moret, Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
MehrEinführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1
Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht
MehrGesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten)
6.500 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) Vom 6. August 005 (Stand. Januar 06) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 7 Abs. der Kantonsverfassung, beschliesst: Zweck
MehrNutzung des Retain-Archivs
Nutzung des Retain-Archivs Das Archiv dient zur Langzeitspeicherung von Mail-Daten. Diese werden unveränderbar bis zu 10 Jahren aufbewahrt und dienen zur Entlastung des Online-Postfaches. Seite 1 Bitte
Mehr1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen
Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf
Mehr1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937)
79.2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und
MehrDas BANK-now Finanzierungsmodul.
Anleitung für auto-i Autohandel Das BANK-now Finanzierungsmodul. In diesem Dokument erfahren Sie alles, was Sie zur Einrichtung und zur Zusammenarbeit mit BANK-now wissen müssen. Schritt 1 (einmalig):
Mehr1.0.1 Erstellen einer Prozessbeschreibung
Hochschule Landshut Am Lurzenhof 1 84036 Landshut Erstellt (= Prozessverantwortliche) Geprüft (Mitglied HL) Freigegeben (Präsident) Organisations-Einheit Referentin Qualitätsmanagement Hochschulleitung
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
Mehr333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1
.00 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) (Vom 0. September 997) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. quater der Bundesverfassung, in
MehrGlobalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017
SGB 141/2014 Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 9. September 2014, RRB Nr. 2014/1572 Zuständiges
MehrStadt Stein am Rhein StR 354.113
Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei
MehrGesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen
45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,
MehrSynopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)
Synopse Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 0 Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf 7 des Planungs- und
Mehr11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden. www.q-zertifizierung.de
11. Handbuch Online-Tool Stufe II Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden Mit der Überarbeitung der Inhalte von SQD Stufe II im Jahr 2012 wurde auch ein neues Online-Tool für die Stufe II programmiert.
MehrErstellen der Zuwendungsbestätigungen OPTIGEM Win-Finanz ab Version 5.1
Erstellen der Zuwendungsbestätigungen OPTIGEM Win-Finanz ab Version 5.1 Stand: 22.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 3 2. Rechtliche Grundlage 3 3. Vorbereitungsschritt (nur für Stiftungen): Zuwendungsart
MehrVerordnung über die Weiterbildung
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrKommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen
GEMEINDERAT MENZINGEN Postfach 99, 6313 Menzingen Telefon: 041 757 22 10 Fax: 041 757 22 11 info@menzingen.ch Kommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen 2 1. Einleitung 1.1 Was ist Kommunikation?
MehrNach der Installation des FolderShare-Satellits wird Ihr persönliches FolderShare -Konto erstellt.
FolderShare Installation & Konfiguration Installation Eine kostenlose Version von FolderShare kann unter http://www.foldershare.com/download/ heruntergeladen werden. Sollte die Installation nicht automatisch
Mehrfür die kantonale Verwaltung
Schulung öffentliches Kreditrecht 2014 Teil 2 - Vertiefungsschulung für die kantonale Verwaltung Referentinnen: Franziska Bitzi Staub, Leiterin Rechtsdienst FD Judith Lipp, Rechtsdienst FD 25. Juni 2014
MehrErstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen
Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für
MehrAnhörung zum Gesetz über den Instrumentalunterricht
Departement Bildung, Kultur und Sport Anhörung zum Gesetz über den Instrumentalunterricht Anhörung vom 8. Juni bis 11. September 2012 Hinweise zum Ausfüllen Der vorliegende Fragebogen und alle Unterlagen
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrVorstellung Version 1.00 vom 03. März 2009 Christian Schnettelker, www.manoftaste.de
Vorstellung Version 1.00 vom 03. März 2009 Christian Schnettelker, www.manoftaste.de Einleitung seit einiger Zeit steht allen Mitgliedern der Laborgemeinschaft Mediteam und den an das MVZ Dr. Löer, Dr.
MehrUmstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge
Umstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge Die neue Funktion "Auf SEPA konvertieren" wird standardmäßig im Hauptnavigationspunkt [Banking] unter dem Navigationspunkt [Sammler-Vorlagen]
MehrVerordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung
Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrAufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
Aufbau der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Ausgangslage (Vor-) Entscheide im Bezirk Sitzgemeinden KESB Projektorganisation Das liebe Geld Weiteres Vorgehen Orientierung Gemeinderat Ueli Studer,
MehrVerordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung
Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung 172.081 vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 36 und 61 Absatz 1 des
MehrReglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil
REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde
Mehr2015 conject all rights reserved
2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis conjectdr Datenraum Dokumente auswählen... 3 conjectdr Datenraum Dokumente freigeben... 4 conjectdr Datenraum Dokumente veröffentlichen... 5 conjectdr
MehrDer Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern
MehrMIT NEUEN FACHTHEMEN
ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
MehrMerkblatt über das Beglaubigungswesen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Abteilung Register und Personenstand Notariatskommission 22. August 2014 Merkblatt über das Beglaubigungswesen 1. Grundsätzliches Die Gemeinden sind dafür verantwortlich,
MehrGesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gerichtsorganisationsgesetz Anhang.00 Anhang Am. Juni 0 hat der Grosse Rat ein neues Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) verabschiedet.
Mehreickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher
1 Prozessdaten Seite 1 von 5 1.1 1.2 Unterstützungsprozess U02 Dokumenten- Lenkung und Verwaltung Geltungsbereich Notarztdienst 2 Zweck 2.1 Erfüllung der Anforderungen DIN EN 9001-2008 3 Ziel 3.1 Alle
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrEinrichtung neuer Studiengänge
Referat L 1 neuer Studiengänge Rahmenvorgaben für die dezentralen fakultäts- und fachbereichsspezifischen Prozesse Der Prozess eines neuen s an FAU gliet sich in zwei Verfahrensschritte. Im ersten Schritt,
MehrE-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.
E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher
MehrVerordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des
Mehr1 951.10. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom 23.11.1997 (Stand 01.01.2006)
95.0 Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom 3..997 (Stand 0.0.006) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches Art. Umwandlung
MehrDer Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013
Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in
MehrRichtlinie betr. Kotierung von Standard-Optionen
Richtlinie Richtlinie betr. Regl. Grundlage Art. 29 KR (revidierte Fassung 2000) und Art. 46 KR (revidierte Fassung 2002) Beschluss vom 18. Dezember 2002 und 29. Oktober 2008 Inkraftsetzung am 1. März
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrStatuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)
Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrEKZ fördern Stromtankstellen. Reglement
EKZ fördern Stromtankstellen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version vom 20. Dezember 2011 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. EKZ fördern Stromtankstellen... 3 2.1 Ziel... 3 2.2 Gegenstand der Förderung...
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
MehrVollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)
933.00 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) Vom. Februar 006 (Stand. April 006) gestützt auf Art. 39 und 40 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) ), Art. 4 ff.
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
Mehr12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)
Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,
MehrSchlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG
APCS Power Clearing and Settlement AG Schlüsselaustausch Version 1.1 Copyright APCS AG File: P:\Technisches Clearing\DATENFORMATE\Schlüsselaustausch.doc Status: Freigabe Ablage: Datum: 02.05.2002 Dokumentenverwaltung
MehrLineQuest-Leitfaden LineQuest Dialog-Portal. Generieren der LineQuest-Auswertungsdatei
LineQuest-Leitfaden LineQuest Dialog-Portal Generieren der LineQuest-Auswertungsdatei Copyright 2009 by LineQuest LineQuest Walter-Paetzmann-Str. 19 82008 Unterhaching E-Mail Internet info@linequest.de
MehrSerienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel
Sehr vielen Mitarbeitern fällt es schwer, Serienbriefe an Kunden zu verschicken, wenn sie die Serienbrieffunktion von Word nicht beherrschen. Wenn die Kunden mit Excel verwaltet werden, genügen nur ein
MehrProtokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung
Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013
MehrRegierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
MehrReglement über den Schulzahnarztdienst
GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung
MehrKurzanleitung Webmail Verteiler
Kurzanleitung Webmail Verteiler VERSION: 1.3 DATUM: 22.02.12 VERFASSER: IT-Support FREIGABE: Inhaltsverzeichnis Einrichtung und Verwendung eines E-Mail-Verteilers in der Webmail-Oberfläche...1 Einloggen
MehrFriedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung
Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
MehrAnhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.
Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien Projekttitel: Projektträger: Kriterium mit Punktebewertung von 0 bis 3 (0 Punkte, wenn Kriterium nicht erfüllt) P = Pflichtkriterium F = Fakultatives Kriterium
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrLeitfaden Internet-Redaktion kursana.de
Leitfaden Internet-Redaktion kursana.de 1.»Log In«: Der Zugang zum Redaktionssystem 2. Anlegen einer neuen Veranstaltung 3. Anlegen eines neuen Stellenangebots 4.»Log Out«: Aus dem Redaktionssystem ausloggen
Mehr13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung
Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.
MehrGezielt über Folien hinweg springen
Gezielt über Folien hinweg springen Nehmen wir an, Sie haben eine relativ große Präsentation. Manchmal möchten Sie über Folien hinweg zu anderen Folien springen. Das kann vorkommen, weil Sie den gesamten
MehrHinweise zum elektronischen Meldeformular
Paul-Ehrlich-Institut Postfach 63207 Langen Jochen Halbauer Referat Pharmakovigilanz 2 Tel. +49 (0) 6103 77 3114 Fax +49 (0) 6103 77 1268 E-Mail pharmakovigilanz2@pei.de 22.06.2015 Hinweise zum elektronischen
MehrWord 2010 Schnellbausteine
WO.001, Version 1.0 02.04.2013 Kurzanleitung Word 2010 Schnellbausteine Word 2010 enthält eine umfangreiche Sammlung vordefinierter Bausteine, die sogenannten "Schnellbausteine". Neben den aus den früheren
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»
MehrDELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen
Grontmij GmbH Postfach 34 70 17 28339 Bremen Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen T +49 421 2032-6 F +49 421 2032-747 E info@grontmij.de W www.grontmij.de DELFI Benutzeranleitung Dateiversand für unsere
MehrLenkung der QM-Dokumentation
Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der
MehrFreigabemitteilung 39 Version: 4.50
Freigabemitteilung 39 Version: 4.50 System: DFBnet Lizenz Speicherpfad/Dokument: 130416_DFBnet-Lizenz_4 50_Freigabemitteilung.docx Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 16.04.2013 16.04.2013
MehrVerwenden der Option Laufzettel
Verwenden der Option Laufzettel Ein Laufzettel ist eine spezielle Seite mit einem Barcode, der die Verteileranweisungen für Ihr Dokument enthält. Mit der Option Laufzettel wird das gescannte Dokument zusammen
MehrVerordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft
54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.
MehrSEND-IT Bedienungsanleitung
SEND-IT Bedienungsanleitung 1 Allgemeine Konfiguration 1.1 Erfassen / Editieren 2 HTML Editor (EDIT-IT) 2.1 Editor starten 3 Newsletter 3.1 Verteiler erfassen 3.2 Verteiler editieren 3.3 Adressbuch 3.3.1
MehrUser Manual Data 24. Login und Layout
User Manual Data 24 Login und Layout Auf der Loginseite www.kern.data24.ch geben Sie Ihren Benutzernamen sowie Ihr Kennwort in die beiden Felder ein. Mit Klick auf den Button «Anmeldung» werden Ihre Daten
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrKurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit
Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online
MehrMeldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrProzessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen
Prozessbericht Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen Inhaltsverzeichnis 1. Themen wissenschaftlicher Arbeiten anbieten, zuweisen und annehmen 3 Seite 2 von 8 1. Themen wissenschaftlicher
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
Mehr