Spezifikation. für die Bereitstellung eines Datenbestandes gemäß 7 Absatz 8 EinSiG. Version 4.1 BASIS

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1 Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestandes gemäß 7 Absatz 8 EinSiG Version 4.1 BASIS

2 I. ALLGEMEINES 1. Regulatorisches Umfeld Am trat die neue europäische Einlagensicherungsrichtlinie 1 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr sowie die diese im Hinblick auf die Deckungssumme (Erhöhung auf Euro) und die Auszahlungsfrist (Reduzierung auf 20 Arbeitstage) europaweit harmonisierende Änderungsrichtlinie aus Die Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales deutsches Recht erfolgt in Form eines Einlagensicherungs- (EinSiG) und eines Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG). Ein gemeinsames Gesetz für Belange der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ist nicht mehr sinnvoll, da die Reform der Einlagensicherung umfangreiche Änderungen mit sich bringt. Zu den wesentlichen Änderungen zählen u.a.: Zuordnung sämtlicher Kreditinstitute zu einem gesetzlichen oder gesetzlich anerkannten Sicherungssystem Aufbau bzw. Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Sicherungseinrichtungen durch Einführung von Finanzierungsvorschriften für Einlagensicherungssysteme; hierzu zählen insbesondere verpflichtende ex-ante-beiträge der Kreditwirtschaft Verkürzung der Auszahlungsfrist zu entschädigender Guthaben auf letztendlich sieben Tage 4 Neudefinition des Kreises der Entschädigungsberechtigten sowie der Zusammensetzung des Entschädigungsbetrages Einführung eines Rechtsanspruchs auf die Entschädigung von Einlagen bis zu Euro, wenn in einem definierten Zeitraum die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing 5 Mit Gültigkeit der neuen Regelungen ab Juli 2015 war auch eine Überarbeitung der bis dahin gültigen "Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestands gemäß 5 Absatz 2 EAEG" in der Version 3.1 erforderlich geworden. Diese wurde deshalb abgelöst durch die "Spezifikation für die 1 Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) 2 Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Einlagensicherungssysteme 3 Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist 4 Entschädigungsansprüche von Einlegern sind - ohne Sonderregelungen - bis zum 31. Mai 2016 spätestens 20 Arbeitstage und ab dem 1. Juni 2016 spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu entschädigen. 5 Diese Umstände betreffen in der Regel singuläre besondere Ereignisse, die dazu führen, dass der Einleger kurzfristig einen hohen Geldbetrag bei dem Institut führt und diesbezüglich besonders schutzwürdig ist. Solche Einlagen sind gesondert schriftlich und unter Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen zu beantragen ( 8 Abs. 5 EinSiG). Da diese zudem nicht bzw. nicht regelmäßig bekannt sind, wird von einer Kennzeichnung solcher Einlagen innerhalb der Einreicherdatei abgesehen. Version 4.1 Juli

3 Bereitstellung eines Datenbestands gemäß 7 Absatz 8 EinSiG - BASIS" (Spezifikation ED) in der Version 4.0 und aufgrund nunmehr konkretisierter Anforderungen nach Einführung des EinSiG auf die Version 4.1 aktualisiert. Die Informationen der Spezifikation ED BASIS - hierzu zählen ganz besonders die durch die Spezifikationsvorgaben ermittelten gedeckten Einlagen - sind auch Grundlage für weitere wesentliche Sachverhalte. Hierzu zählt beispielsweise auch die Verpflichtung der Einlagensicherungssyteme, der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) jährlich die Informationen zur Höhe der gedeckten Einlagen der ihr zugeordneten Institute zu melden. 17 Absatz 4 EinSiG legt den Instituten daher die Verpflichtung auf, dem Einlagensicherungssystem bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die gedeckten Einlagen mit Stand vom 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des vorherigen Jahres mitzuteilen. 2. Kontakt Die Institute werden bei der Umsetzung der Spezifikation auf verschiedene Weise unterstützt. "Häufig gestellte Fragen" (sogenannte FAQ) sind in einem speziellen Bereich auf der Internetseite " eingestellt. Fragen zur Spezifikation können zudem in schriftlicher Form an die Mailadresse "spezifikation@einlegerentschaedigung.de" gesendet werden. In Ausnahmefällen wird Ihnen die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbh 6, Köln, unter der Telefonnummer 0221 / einen kompetenten Ansprechpartner nennen. Um den Aufbau des FAQ-Bereichs auch weiterhin zu unterstützen, bitten wir Sie, in erster Linie die oben angegebene Mailadresse zu verwenden. Bei darüber hinausgehendem Beratungsbedarf, beispielsweise der Auswertung von Testdateien, können Sie die uns bereits bei der Entwicklung und Betreuung der ED unterstützende GDB Gesellschaft für Datensicherheit und IT-Beratung mbh 1, Köln, (info@gdb-beratung.de) direkt beauftragen. 6 Beteiligungsgesellschaft des Prüfungsverbandes deutscher Banken e.v., Köln Version 4.1 Juli

4 II. TECHNISCHE SPEZIFIKATION 1. Einreicherdatei 1.1 Namenskonventionen Der Name der Einreicherdatei setzt sich aus der eigentlichen Dateibezeichnung (sechzehnstellig) und der durch einen Punkt getrennten Dateiendung (dreistellig) zusammen. Hierbei gelten folgende Vorgaben: XXXXXXXXXXJJMMTT.DGS XXXXXXXXXX JJMMTT DGS den Einreicher eindeutig identifizierende alphanumerische Kennung gemäß Anlage 2 der durch das Jahr (JJ), den Monat (MM) sowie den Tag (TT) gekennzeichnete Zeitpunkt der Zinsabgrenzung die den Dateiinhalt identifizierende Dateiendung. 1.2 Dateiformat Es gelten folgende Bedingungen: Merkmal Wert Erläuterung Speicherart Textdatei mit Feldseparatoren Speicherung und Austausch der Daten sind einfach strukturiert mittels einer CSV-Datei (CSV = Character Separated Values) vorzunehmen. Der Satzaufbau mit der jeweiligen Anzahl der Stellen ist in Kapitel 2 dokumentiert. Verbindliche externe Regeln für den Aufbau einer CSV-Datei existieren nicht. Zwecks einheitlicher Handhabung wurde deshalb der "Spezifikations- Standard für CSV-Dateien" 7 erstellt. Zeichensatz 7-Bit-ASCII-Code Es ist der in Anlage 1 auszugsweise aufgeführte Zeichensatz zu verwenden. An dieser Stelle sind insbesondere auch die nicht erlaubten Zeichen - beispielsweise die reservierten Zeichen für Feldseparator oder Satzendezeichen - gesondert markiert. 7 Der "Spezifikations-Standard für CSV-Dateien" kann unter heruntergeladen werden Version 4.1 Juli

5 Merkmal Wert Erläuterung Feldseparator * "Stern" (ASCII Hexcode X'2A') Satzendezeichen CRLF "Carriage Return" (ASCII Hexcode X'0D'), gefolgt von "Line Feed" (ASCII Hexcode X'0A'); hiermit wird sichergestellt, dass die Zeichen des nächsten Datensatzes in einer neuen Zeile beginnen (entspricht der Betätigung der "Return"-Taste einer Tastatur). 1.3 Datenbestand Der bereitzustellende Datenbestand umfasst die Konten der Passivseite, die - unter Berücksichtigung der zum Stichtag durchzuführenden Zinsabgrenzung - in 21 RechKredV 8 als "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" (Passivposten Nr. 2) definiert sind. Die Übergabe der ED richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben ( 7 Absatz 8 Satz 3 i.v.m. 14 Absatz 2 EinSiG), die eine unverzügliche Bereitstellung in maschinell bearbeitbarer Form nach den Vorgaben des Einlagensicherungssystems vorsehen. 1.4 Vorarbeiten Sammelkonten / CpD-Konten Es wird darauf hingewiesen, dass auf Sammelkonten aufgelaufene Umsätze vor Erstellung der ED auf hierzu korrespondierende Kundenkonten umzubuchen sind. Gemeinschaftskonten Für Gemeinschaftskonten gemäß 7 Absatz 4 EinSiG gilt, dass eine Aufteilung derselben dann erforderlich ist, wenn deren Anteilskontoinhaber entweder weitere Einzelkonten beim Institut führen oder/und Anteilskontoinhaber weiterer Gemeinschaftskonten sind. In solchen Fällen ist ein hiervon betroffener Kunden so zu behandeln, dass die ihm zuordenbaren Einzelkonten sowie Gemeinschaftskontenanteile unter einem neuen, eindeutigen und einmaligen Ordnungskennzeichen zusammengefasst werden. Die unter diesem Ordnungskennzeichen eingestellten Konten bzw. Kontenanteile beinhalten - mit Ausnahme der Saldeninformationen - die ursprünglichen Feldinformationen der Gemeinschaftskonten. Das Feld C5 erhält dann für die jeweiligen Konten bzw. Kontenanteile den Wert "1". 8 Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3658), zuletzt geändert durch Artikel 6 Absatz 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3395) Version 4.1 Juli

6 Existieren dagegen für die Anteilskontoinhaber von Gemeinschaftskonten keine weiteren Einzelkonten oder weitere Gemeinschaftskontenanteile, sind keine zusätzlichen Bearbeitungen erforderlich. In diesen Fällen ist - analog zu den Bedingungen in vorherigen Versionen der Spezifikation ED BASIS - in Feld C5 die entsprechende Anzahl der Kontoinhaber bereitzustellen. 2. Standardisierte Satzformate 2.1 Dateiaufbau Für den Aufbau der ED gelten folgende Grundsätze: Die Datei beginnt mit einem Vorsatz (sogenannter A-Satz), in dem den Einreicher betreffende Informationen enthalten sind. Dem Vorsatz folgen die den Kunden betreffenden Datensätze (sogenannte B-, C- und D-Sätze), die die für eine Einlegerentschädigung sowie Bestimmung des Entschädigungsumfangs relevanten Informationen beinhalten. Die Datei wird mit dem Nachsatz (sogenannter E-Satz) abgeschlossen, der verschiedene Gesamt- und Kontrollsummen enthält. Version 4.1 Juli

7 2.2 Datensatzaufbau Beschreibung des Datei-Vorsatzes (A-Satz) Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung A1 Satzidentifikator 1A Konstante "A" A2 Institut 10A Wert gemäß Anlage 2 A3 Zugehörigkeit zu Entschädigungseinrichtungen 2N Konstante "01" A4 Gesetzliche Entschädigungsobergrenze 20,2N Zum Stichtag gültige Entschädigungsobergrenze gemäß 8 Absatz 1 EinSiG Beschreibung der Kundendatensätze Kundeninformationen (B-Satz) Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung B1 Satzidentifikator 1A Konstante "B" B2 Ordnungskennzeichen 40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen (z. B. Kundennummer), das den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personen-, Wohnungseigentümergemeinschaft etc.) eindeutig und einmalig identifiziert. B3 Nachname 150A Bei natürlichen / juristischen Personen oder Personengemeinschaften die entsprechende Bezeichnung gemäß 154 Abgabenordnung; bei Wohnungseigentümergemeinschaften die Bezeichnung derselben. B4 Vorname 100A Vorname B5 Namenszusatz 100A Gegebenenfalls weitere und den Kunden zusätzlich identifizierende Informationen bzw. die Felder B3 und B4 ergänzende Sachverhalte. Version 4.1 Juli

8 Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung B6 Anrede 1N Wert gemäß Anlage 3 B7 Straße und Hausnummer 100A Straße und Hausnummer, gegebenenfalls auch Postfach, unter der der Kunde postalisch eindeutig zu erreichen ist. B8 Zusatz Straße 100A Weitere, für die korrekte Postzusendung relevante Informationen (z. B. Ortsteilbezeichnung, Wohnungsnummer etc.). B9 Postleitzahl 10A Postleitzahl B10 Ort 100A Wohnort des Kunden B11 Land 2A Angabe des Länderschlüssels gemäß Kodierliste ISO alpha2. B12 Geburtsdatum 8N Geburts- / Gründungsdatum in der Form TTMMJJJJ. B13 Branche 3A Wert gemäß Angaben der Deutschen Bundesbank "Bankenstatistik Kundensystematik". B14 Ausschlusskennzeichen Kunde 50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 5A; diese sind - positionsgerecht - mit einem "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen. B15 Kundenkontakt 50A Gegebenenfalls vorhandene alternative Kontaktmöglichkeiten zum Kunden (beispielsweise -Adresse). Version 4.1 Juli

9 Kontoinformationen (C-Satz) Dieser Datensatz ist für sämtliche Konten eines Kunden - jeweils - anzulegen. Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung C1 Satzidentifikator 1A Konstante "C" C2A Ordnungskennzeichen 40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen (z. B. Kundennummer), das den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personen-, Wohnungseigentümergemeinschaft etc.) eindeutig und einmalig identifiziert. C2B Kontonummer 40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen, welches das Konto / Geschäft eindeutig identifiziert. C3 Kontozusatzbezeichnung 50A Etwaige weitere Informationen zum Verwendungszweck des Kontos (z. B. Gemeinschafts-, Miet-, Anderkonto etc.). C4 Abweichend wirtschaftlich Berechtigte(r) 1A Wert "Y" bei existierender abweichend wirtschaftlicher Berechtigung, ansonsten Wert "N". C5 Anzahl Kontoinhaber 3N Erforderlich für die korrekte Aufteilung von Einlagen, die als Gemeinschaftskonten bereitgestellt wurden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften Angabe der Anzahl der einzelnen Miteigentümer. C6 Kontoeröffnung 8N Datum der Kontoeröffnung in der Form TTMMJJJJ. C7 Kontoart 20A Bezeichnung des Produkts (Kontokorrent, Termingeld etc.). C8 Währung 3A Eintrag des Währungsschlüssels gemäß ISO Codetabelle. C9 Kapitalsaldo in Kontowährung 20,2N Kreditorischer Kapitalsaldo nach Tagesendeverarbeitung. C10 Umrechnungskurs 5,5N Der zum Stichtag veröffentlichte Referenzkurs der EZB; bei Einlagen in Euro der Wert "1,00000". Liegt ein Referenzkurs der EZB nicht vor, ist für die Umrechnung der Mittelkurs aus Version 4.1 Juli

10 Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtages zugrunde zu legen. C11 Kapitalsaldo in Euro 20,2N Kapitalsaldo gemäß Feld C9 unter Anwendung des Umrechnungskurses in Feld C10. C12 Zinssatz 5,5N Zum Stichtag gültiger Haben-Zinssatz in Prozent. Bei Produkten mit betragsabhängiger (Staffel-)Verzinsung sowie bei Produkten mit typischerweise wechselnden Zinssätzen (z. B. Verzinsung mit Anlehnung an Interbankenzinssatz) ist eine durchgehende Belegung mit der Ziffer "9" vorzunehmen ("99999,99999"). Bei negativem Haben-Zinssatz ist das Vorzeichen "-" dem Zinssatz voranzustellen. Für Konten mit Anwendung einer Haben- und Soll-Verzinsung (z. B. bei einigen Kontokorrentkonten) ist ausschließlich der Zinssatz für die Habenverzinsung zu berücksichtigen. C13 Letzte Zinsfälligkeit 8N Datum der letzten Zinsfälligkeit in der Form TTMMJJJJ. C14 Endfälligkeit 8N Datum der Einlage-Rückzahlung in der Form TTMMJJJJ. C15 Fälligkeitsmerkmal 1A Wert "Y" bei Fälligkeit zum Stichtag, ansonsten Wert "N". C16 Zinsmethode 2N Angewandte Methode zur Berechnung der Haben-Zinsen gemäß Anlage 4. C17 C18 C19 Zinssaldo in Kontowährung Zinssaldo in Euro Kontosaldo in Euro 20,2N Bereitstellung des stichtagsbezogenen Brutto- Zinssaldos (einschl. der Berücksichtigung von Sollzinsen, soweit die Produktmerkmale - z. B. im Kontokorrentbereich - dies vorsehen). Debitorische Salden sind mit dem Vorzeichen "-" zu versehen. 20,2N Zinssaldo gemäß Feld C17 unter Anwendung des Umrechnungskurses in Feld C10. 20,2N Summe aus Feld C11 und Feld C18. Debitorische Salden sind mit dem Vorzeichen "-" zu versehen. Version 4.1 Juli

11 Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung C20 Ausschlusskennzeichen Konto 50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 5B; diese sind - positionsgerecht - mit einem "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen. C21 Weitere Zustandsverschlüsselungen 50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 6; diese sind - positionsgerecht - mit einem "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen. C22 Kennzeichen EWR-Niederlassung 2A Angabe des Länderschlüssels gemäß Kodierliste ISO alpha2 für den EWR-Staat, in welchem die Zweigniederlassung des inländischen Instituts das Konto führt, sonst leer. Kundengesamtinformationen (D-Satz) Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung D1 Satzidentifikator 1A Konstante "D" D2 Ordnungskennzeichen 40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen (z. B. Kundennummer), das den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personen-, Wohnungseigentümergemeinschaft, etc.) eindeutig und einmalig identifiziert. D3 D4 Gesamtsaldo Einlagen Gesamtsaldo Ausschlüsse EinSiG 20,2N Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19. 20,2N Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19, wenn mindestens eine Position in Feld B14 mit dem Wert "Y" belegt ist, sonst: Sofern Feld D3 kleiner 20 Euro ist und bei sämtlichen kreditorischen Konten (Feld C19) des Kunden in Feld C20 an Position "01" der Wert "Y" belegt ist, der Wert aus Feld D3, sonst: Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19, wenn mindestens eine Position in Feld C20, Bereich "02" bis "50", mit dem Wert "Y" belegt ist. Version 4.1 Juli

12 Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung D5 D6 D7 D8 Gesamtsaldo entschädigungsfähiger Einlagen EinSiG Gesamtsaldo gedeckter Einlagen EinSiG Gesamtsaldo Kappung EinSiG Gesamtsaldo EWR-Niederlassungen 20,2N Ergebnis aus Feld D3./. Feld D4. 20,2N Ergebnis aus Feld D5, maximal bis zur Höhe des Ergebnisses aus Feld A4 * Feld C5. 20,2N Ergebnis aus Feld D5./. Feld D6. 20,2N Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19, wenn Feld C22 einen Eintrag enthält Beschreibung des Datei-Nachsatzes (E-Satz) Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung E1 Satzidentifikator 1A Konstante "E" E2 Institut 10A Wert gemäß Anlage 2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 Gesamteinreichersaldo Einlagen Gesamteinreichersaldo Ausschlüsse EinSiG Gesamteinreichersaldo entschädigungsfähiger Einlagen EinSiG Gesamteinreichersaldo gedeckter Einlagen EinSiG Gesamteinreichersaldo Kappung EinSiG Gesamteinreichersaldo EWR-Niederlassungen 20,2N Summe der Werte aus Feld D3 20,2N Summe der Werte aus Feld D4 20,2N Summe der Werte aus Feld D5 20,2N Summe der Werte aus Feld D6 20,2N Summe der Werte aus Feld D7 20,2N Summe der Werte aus Feld D8 Version 4.1 Juli

13 III. ANLAGEN Übersicht der Anlagen Anlage 1 Zeichensatz nach DIN 66003: Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5A Anlage 5B Anlage 6 Aufstellung der ausschließlich der EdB zugeordneten Institute Wertebereich für das Feld "Anrede" (Feld B6) Wertebereich für das Feld "Zinsmethode" (Feld C16) Wertebereich für das Feld "Ausschlusskennzeichen Kunde" (Feld B14) Wertebereich für das Feld "Ausschlusskennzeichen Konto" (Feld C20) Wertebereich für das Feld "Weitere Zustandsverschlüsselungen" (Feld C21) Version 4.1 Juli

14 Anlage 1 Zeichensatz nach DIN 66003: des Deutschen Instituts für Normung e.v., Berlin / Deutsche Referenzversion Code A..B..C..D..E..F 0.. NUL SOH STX ETX EOT ENQ ACK BEL BS HT LF VT FF CR SO SI 1.. DLE DC1 DC2 DC3 DC4 NAK SYN ETB CAN EM SUB ESC FS GS RS US 2.. SP! " # $ % & ' ( ) * +, -. / : ; < = >? 4.. A B C D E F G H I J K L M N O 5.. P Q R S T U V W X Y Z Ä Ö Ü ^ _ 6.. ` a b c d e f g h i j k l m n o 7.. p q r s t u v w x y z ä ö ü ß DEL farblich unterlegt: nicht erlaubte Zeichen fett markiert: reserviert für Feldseparator ("*") sowie Satzendekennzeichen ("CR", "LF") Version 4.1 Juli

15 Anlage 2 Stand: Aufstellung der ausschließlich der EdB zugeordneten Institute A BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft, Hameln 557 Aachener Bausparkasse AG, Aachen 565 BSQ Bauspar AG, Nürnberg 568 Agricultural Bank of China Limited Frankfurt Branch, Frankfurt/Main 367 C akf bank GmbH & Co. KG, Wuppertal 350 Citibank N.A. in New York Filiale Frankfurt, Frankfurt/Main 690 ALTE LEIPZIGER Bauspar AG, Oberursel 552 D AUMA KREDITBANK GMBH & CO. KG Bank für Finanzierungen, Annweiler am Trifels 300 Debeka Bausparkasse Aktiengesellschaft, Koblenz 560 Australia and New Zealand Banking Group Limited Niederlassung Frankfurt/Main 685 Deutsche Bank Bauspar Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main 561 B Deutsche Bausparkasse Badenia Aktiengesellschaft, Karlsruhe 553 Bank of America N.A. Filiale Frankfurt/Main 686 Deutsche Factoring Bank Deutsche Factoring GmbH & Co., Bremen 301 Bank of Communications Co., Ltd. Zweigstelle Frankfurt/Main 698 Deutsche Kontor Privatbank AG, Grünwald 826 Bank11direkt GmbH, Neuss 883 Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg 562 Bankhaus Werhahn GmbH, Neuss 354 E Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft, Mainz 555 equinet Bank AG, Frankfurt/Main 331 BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG, Mannheim 355 ETRIS Bank GmbH, Wuppertal 885 Version 4.1 Juli

16 Eurex Clearing AG, Eschborn 362 MCE Bank GmbH, Flörsheim 879 Eurocity Bank AG, Frankfurt/Main 831 mediserv Bank GmbH, Saarbrücken 363 F MHB-Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main 880 FCB Firmen-Credit Bank GmbH, Frankfurt/Main 816 N FFS Bank GmbH, Stuttgart 872 NATIXIS Pfandbriefbank AG, Frankfurt/Main 887 FIDOR Bank AG, München 884 net-m privatbank 1891 AG, München 26 G GRAFAP AG, Neubiberg 578 O ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt/Main 882 H HKB Bank GmbH, Frankfurt/Main 232 Opel Bank GmbH, Rüsselsheim 868 S I SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH, Frankfurt/Main 870 IBM Deutschland Kreditbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ehningen 861 Siemens Bank GmbH, München 356 Ikano Bank GmbH, Wiesbaden 339 SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg 566 Industrial and Commercial Bank of China Limited Frankfurt Branch, Frankfurt/Main 692 Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH, Bingen 873 K T Korea Exchange Bank (Deutschland) Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main 184 The Bank of New York Mellon, Filiale Frankfurt/Main 635 KT Bank GmbH, Frankfurt/Main 257 Toyota Kreditbank GmbH, Köln 875 M TRUMPF Financial Services GmbH, Ditzingen 889 Version 4.1 Juli

17 U Vietnam Joint Stock Commercial Bank for Industry and Trade (VietinBank), Frkft./M UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg 876 V W Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft, Ludwigsburg 554 Varengold Bank AG, Hamburg 888 Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz 576 Version 4.1 Juli

18 Anlage 3 Wertebereich für das Feld "Anrede" (Feld B6) Wert Erläuterung 0 Ohne bzw. nicht zu den Werten "1" bis "5" korrespondierende Anrede 1 Herr 2 Frau 3 Firma 4 Herr und Frau 5 Eheleute Version 4.1 Juli

19 Anlage 4 Wertebereich für das Feld "Zinsmethode" (Feld C16) Wert Erläuterung 01 Act/360 (Eurozinsmethode) 02 Act/365 (Englische Zinsmethode) 03 Act/Act (Taggenaue oder Effektivzinsmethode) 04 30/360 (Deutsche oder kaufmännische Zinsmethode) 05 (30(28-29)/360) (US-Zinsmethode) Derzeit nicht belegt Version 4.1 Juli

20 Anlage 5A Wertebereich für das Feld "Ausschlusskennzeichen Kunde" (Feld B14) Position im Feld Pos. 01 Erläuterung Derzeit ohne Verwendung Pos. 02 Finanzinstitute im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Pos. 03 Einlagen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne des Artikels 13 Nummer 1 bis 6 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom , S. 1) Pos. 04 Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Pos. 05 Pos. 06 Pos. 07 Pos. 08 Pos. 09 Der Bund, ein Land, ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen des Bundes oder eines Landes, eine kommunale Gebietskörperschaft, ein anderer Staat oder eine Regionalregierung oder eine örtliche Gebietskörperschaft eines anderen Staates Einlagen von Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom , S. 1) Pensions- und Rentenfonds, insbesondere von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Artikels 6 Buchstabe a der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom , S. 10) Gläubiger, bei denen die Identität nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2005/60/EG niemals festgestellt wurde Derzeit ohne Verwendung Version 4.1 Juli

21 Position im Feld Pos. 10 Pos. 11 bis 50 Erläuterung Gläubiger, deren Ansprüche gegen das Institut im Zusammenhang mit Geschäften stehen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom , S. 15) rechtskräftig verurteilt worden sind Derzeit ohne Verwendung Version 4.1 Juli

22 Anlage 5B Wertebereich für das Feld "Ausschlusskennzeichen Konto" (Feld C20) Position im Feld Pos. 01 Pos. 02 Pos. 03 Pos. 04 Erläuterung Konto mit einem kreditorischen Saldo kleiner 20 Euro in Feld C19, wenn in den letzten 24 Monaten keine Transaktion in Verbindung mit der Einlage stattgefunden hat In der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisende Verbindlichkeiten aus Orderschuldverschreibungen und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln Ein Guthaben, dass nur durch ein Finanzinstrument im Sinne des 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes nachgewiesen werden kann, es sei denn, es handelt sich um ein Sparprodukt, das durch ein auf eine benannte Person lautendes Einlagenzertifikat verbrieft ist und bereits zum bestand Guthaben, das nicht zum Nennwert rückzahlbar ist Pos. 05 Pos. 06 bis 10 Guthaben, das nur im Rahmen einer bestimmten, vom Institut oder einem Dritten gestellten Garantie oder Vereinbarung rückzahlbar ist Derzeit ohne Verwendung Pos. 11 Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat Pos. 12 bis 50 Derzeit ohne Verwendung Version 4.1 Juli

23 Anlage 6 Wertebereich für das Feld "Weitere Zustandsverschlüsselungen" (Feld C21) Position im Feld Pos. 01 Erläuterung Mietkautionskonten Pos. 02 Verpfändete bzw. abgetretene Guthaben Pos. 03 Treuhänder und Insolvenzverfahren Pos. 04 Pfändungen gemäß 829 ZPO Pos. 05 Wohnungseigentümergemeinschaftskonten Pos. 06 Nachlass- bzw. Erbschaftskonten Pos. 07 Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft Pos. 08 Pfändungsschutzkonten (P-Konto) gemäß 850k Abs. 7 ZPO Pos. 09 Treuhandzahlungen i. S. 21 Abs. 3 RechKredV Pos. 10 Pos. 11 Konten mit einem kreditorischen Saldo, wenn in den letzten 24 Monaten keine Transaktion in Verbindung mit der Einlage stattgefunden haben Derzeit ohne Verwendung Pos. 12 Kennzeichen für solche Konten oder Kontenanteile, die bei der Aufteilung von Gemeinschaftskonten unter einem neuen, eindeutigen und einmaligen Ordnungskennzeichen zusammengefasst wurden Version 4.1 Juli

24 Position im Feld Pos. 13 Pos. 14 Pos. 15 bis 50 Erläuterung Einlagen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, die von einer zuständigen deutschen Behörde oder der Europäischen Union oder von einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation verhängt worden sind und die für die Bundesrepublik Deutschland rechtlich verbindlich sind, bis zur Aufhebung der betreffenden Maßnahme Einlagen, zu welchen Tatsachen darauf hindeuten, dass der Entschädigungsanspruch sich auf Vermögenswerte bezieht, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen und aus diesem Grund ein Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet worden ist, bis zur Beendigung dieses Verfahrens. Derzeit ohne Verwendung Version 4.1 Juli

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