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1 11/ DIE ZEITSCHRIFT DER Bildungsgewerkschaft Stärke zeigen für gute Bezahlung! K Jahrgang November/Dezember 2013 ISSN

2 GEW-Mitglieder profitieren jetzt von unseren Sonderkonditionen Dienstunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz bis 67 möglich! Sicherheit für den Fall der Dienst- oder Berufsunfähigkeit ist wichtig? Denn dieses Risiko wird oft unterschätzt. Die HUK-COBURG bietet Ihnen einen Nachlass von 2 % bei Neuabschluss einer Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung das rechnet sich über die Laufzeit. Ihre Ansprechpartner vor Ort: Aachen, Rudi Grübl, Tel Bielefeld, Volker Kleinschmidt, Tel Bonn, Carsten Vozic, Tel Dortmund, Frank Hoermann, Tel Düsseldorf, Klaus-Michael Kleindt, Tel Duisburg, Jörg Gudrian, Tel Essen, Jörg Neugebauer, Tel Hamm, Dorit Kohl, Tel Köln, Patrick Weinandy, Tel Münster, Ralf Ellinger, Tel

3 nds 11/ Der Einsatz der Vielen Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde! Mit diesem abgewandelten Herberger-Zitat ist die rasche Aufeinanderfolge von Tarifbewegungen im öffentlichen Dienst nach dem Auseinanderfallen der Tarifgebiete in Bund und Kommunen einerseits und den Ländern andererseits zutreffend beschrieben. Für die GEW wird das gegenwärtig besonders deutlich: Die Ländertarifrunde ist erst dann beendet, wenn die Eingruppierung der Lehrkräfte tarifvertraglich geregelt ist. Gleichzeitig steht die Entgeltrunde 2014 für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen bevor. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Runde sind durchaus gut: Die wirtschaftlichen Rahmendaten sind ermutigend. In ihrem Herbstgutachten prognostizieren die Wirtschaftsforschungsinstitute für 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent. Zugleich wurde der Anstieg der Verbraucherpreise etwas abgebremst und wird im Jahresschnitt für 2013 voraussichtlich bei 1,6 Prozent liegen. Aus beiden Faktoren errechnet sich der sogenannte verteilungsneutrale Spielraum. Er besagt, wie das reale Wachstum zwischen Löhnen und Unternehmensgewinnen verteilt ist und dürfte für das Jahr 2014 über drei Prozent liegen. Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren gestiegen. Für das Jahr 2014 ist mit einem Steuerplus von 3,8 Prozent zu rechnen. Das Finanzvermögen der Kommunen ist um 8,9 Prozent gewachsen und auch bei der Gewerbesteuer gibt es eine Aufwärtsentwicklung. Angesichts dieser guten Bedingungen muss es darum gehen, den positiven Trend der letzten Tarifrunden fortzusetzen. Aufgrund der Krise der öffentlichen Haushalte in der Mitte des letzten Jahrzehnts waren die Abschlüsse seinerzeit unterdurchschnittlich. Das hat sich seit 2008 verbessert. Es gibt aber immer noch einen Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft. Gleichzeitig liegt der Abstand zwischen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) im nächsten Jahr bei durchschnittlich 2,3 Prozent. Jetzt sind die Mitglieder gefragt! Auf Grundlage ihrer Diskussion wird die Tarifkommission im Februar 2014 die Forderungen für die Tarifrunde beschließen. Die Verhandlungen beginnen im März. In Sachen Lehrkräfteeingruppierung hat die Bundestarifkommission Länder der GEW im Oktober entschieden, die Landesregierungen nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die Länder bleiben als Arbeitgeber der zuständige Tarifpartner für die GEW. Gleichwohl hat die Kommission einstimmig beschlossen: Wir nehmen das Gesprächsangebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an und loten die Möglichkeiten für Verhandlungen auf Bundesebene aus. Auf der Grundlage der Gesprächsergebnisse entscheidet die Tarifkommission dann, ob sie entsprechende Verhandlungen aufnimmt. Erklärtes Ziel: Die Verhandlungen sollen im Spätherbst 2014 vor der nächsten Ländertarifrunde abgeschlossen werden. Schon vor dem Gesprächsangebot der TdL haben die KollegInnen vor Ort gezeigt, was sie können: Die GEW-Landesverbände hatten ihre jeweiligen Regierungen aufgefordert, auf Landesebene über die Eingruppierung der Lehrkräfte zu verhandeln. Auf die Ablehnung der betroffenen Landesregierungen reagierte die GEW mit Aktionen bis hin zu Warnstreiks. Hier wie in der Entgeltrunde gilt: Gute Ergebnisse werden nur erzielt, wenn wir gemeinsam dafür kämpfen und das wichtigste Mittel einsetzen, über das wir verfügen den Einsatz der Vielen gegen die Interessen der Wenigen. Andreas Gehrke Andreas Gehrke Leiter des Arbeitsbereichs Tarif- und Beamtenpolitik der GEW

4 4 inhalt Thema Gewerkschaft und Wissenschaft: Hochschulzukunftsgesetz NRW: Zwischen Autonomie und Verantwortung Referentenentwurf für das Hochschulzukunftsgesetz 18 Re-Demokratisierung der Hochschule 19 Hochschuletat 2014: Vorrang für Lehre und Forschung 20 Rot-Grün gegen Rückkehr in den Landesdienst 20 Mitbestimmung nur nicht an Hochschulen? 21 Demokratische Steuerung in eine bessere Zukunft 22 Befristungspraxis an Hochschulen 23 Kommentar: Gegen ein Durchlauferhitzer-Studium 24 S. 17 S. 12 Bildung Ausbildung oder Studium? Ein internationaler Vergleich 8 Kommentar: Noch zu retten? 9 Die Gemeinschaftsschule auf dem Weg zur Inklusion 10 GEW enttäuscht über neues Inklusionsgesetz 11 Mehr Qualität für die ErzieherInnenausbildung! 12 Referenzrahmen Schulqualität NRW als Instrument der Schulentwicklung 14 Landeshaushalt 2014: Bildungsreformen bleiben unterfinanziert 15

5 nds 11/ Arbeitsplatz S. 26 Startschuss: Tarifrunde Altersteilzeit nach TV-L: Die GEW vehandelt 26 L-EGO: Weiter auf Bundesebene! 27 Mitbestimmung: Eingruppierung von Lehrkräften 28 Tarifforderungen 2014: Köln diskutiert 29 Kommentar: Abschlussfrage 29 Lehrerarbeitszeit im Selbstversuch 30 Film-Preview: Mandela 32 GEW-RuheständlerInnen: Auf nach Franken! 32 GEW-Telefonberatung für Schwerbehinderte und Kranke 33 SeniorInnen in der EU 33 nds-fotoworkshop 33 S. 30 Für alle TV-L-Beschäftigten liegen der nds Materialien für die Postkartenaktion zu L-EGO bei. Weitere Infos dazu auf Seite 27. Sollten die Materialien in Ihrer Ausgabe versehentlich fehlen, wenden Sie sich bitte an info@gew-nrw.de. Immer im Heft S. 14 nachrichten 6 leserbriefe 16 buchtipps 25 weiterbildung 25 jubilare und nachrufe 31 infothek 34 termine 38 impressum 39

6 6 nachrichten 7,8 Prozent mehr StudienanfängerInnen in NRW ff Verteilung auf die Universitäten und Fachhochschulen (Auswahl) Hochschule Studierende gesamt StudienanfängerInnen WS 2012/13 WS 2013/14 WS 2012/13 WS 2013/14 Aachen, Techn. Hochschule Bielefeld, Universität Bochum, Universität Bonn-Rhein-Sieg, FH Dortmund, FH Düsseldorf, Universität Gelsenkirchen, FH Hagen, Fernuniversität Köln, Universität Münster, FH Ostwestfalen-Lippe, FH Siegen, Universität Quelle: IT NRW, vorläufige Ergebnisse vom 18. November 2013; WS = Wintersemester Insgesamt Studierende verteilen sich im Wintersemester 2013/2014 auf die über 70 nordrhein-westfälischen Hochschulen inklusive private, theologische und Kunsthochschulen sowie Verwaltungsfachhochschulen. Fast StudienanfängerInnen haben sich nach dem doppelten Abiturjahrgang neu eingeschrieben. Das sind 7,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Nach vorläufigen Ergebnissen starteten die meisten Erstis an der Technischen Hochschule Aachen (7.023), gefolgt von der Universität Köln (6.517). Bei den Fachhochschulen (FH) können in Essen an der privaten FH für Ökonomie und Management die meisten AnfängerInnen begrüßt werden (4.682). Die FH Köln nimmt Erstsemester auf und die FH Niederrhein Die AbiturientInnen hatten sich trotz großer Konkurrenz nicht davon abhalten lassen, sich auf einen Studienplatz zu bewerben. Mit einem Plus von 23,6 Prozent der BewerberInnen steht auch hier Aachen an der Spitze, gefolgt von der Uni Bielefeld mit 22,3 Prozent. krü Begreifen zum Eingreifen Kleine Klassen Kleinere Klassen haben (doch) Einfluss auf den Lernerfolg, schreibt Gerd Möller, Mitarbeiter im Schulministerium a. D., in der Zeitschrift SchulVerwaltung NRW. Er kommt zu dem Schluss, dass das Potenzial entsprechend durch anderen Unterricht ausgenutzt werden müsse. Für eine inklusive Schulentwicklung seien kleine Klassen unabdingbar, um alle SchülerInnen individuell zu fördern. Demokratische Hochschule Jurist und Publizist Wolfgang Lieb stellte bei einem DGB- Workshop am 14. November 2013 zehn Thesen zum Thema Für eine demokratische und soziale Hochschule Hochschulräte zu Kuratorien auf. Er behandelt darin unter anderem die Probleme der Legitimation, der Sachkompetenz und der Pluralität. Der persönliche Bunker PDF Worauf hoffen im Merkel-Staat? Loriot zur Sinnhaftigkeit privater Absicherungsstrategien in bewegten Zeiten. Kurs anerkannt Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den von GEW NRW und DGB-Bildungswerk NRW e. V. geplanten Kompaktkurs Schulleitungsqualifizierung als Voraussetzung für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren befristet bis 31. Dezember 2015 anerkannt. Die nächste GEW-Fortbildung beginnt im Frühsommer Sie wird erneut als circa dreimonatiger Kompaktkurs angeboten. Aktuelle Termine: weiterbildung.gew-nrw.de. krü Studium Inklusion Auch die Hochschulen in NRW stellen sich immer mehr auf das Thema Inklusion ein. Nicht erst für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sind hier Fachkräfte unabdingbar. Doch in Zukunft werden sie noch stärker gebraucht. Die Uni Siegen bietet einen Bachelor of Arts in Entwicklung und Inklusion an und die FH Köln das Zertifikat Strategien zur Inklusion. Die bundesweite Liste ist abrufbar unter aktion-mensch.de/ inklusion/studieren. krü Suspendierung nach Schulleiterbrief Der für Förderschulen in der Städteregion Aachen zuständige Schulrat ist von der Bezirksregierung Köln suspendiert worden. Der Schulamtsdirektor war mutmaßlich Initiator eines Briefes, der an die BürgermeisterInnen der Region verschickt wurde. Darin wird auf den Personalmangel in Förderschulen hingewiesen. Unterzeichnet war das Schreiben von den LeiterInnen von 40 Förderschulen. Ein Drittel von ihnen erhielt daraufhin Einträge in die Personalakten. Die GEW NRW unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass LehrerInnen und ihre Gewerkschaft die mangelnden Ressourcen für die Inklusion zwar kritisieren, sich aber zugleich engagieren für eine gute Umsetzung des Reformprozesses. Würde die Landesregierung die Debatte um den richtigen Weg unterdrücken, würde sie die Chancen der Reform schmälern. Nur durch Austausch kontroverser Positionen kann der richtige Weg gefunden werden. LehrerInnen die Beteiligung zu untersagen, demotiviert und gefährdet die Reform, so GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. krü GEW begrüßt Delfin4-Abschaffung Anfang 2014 soll das Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin4 zum letzten Mal durchgeführt werden. Dies geht aus einem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Landtag NRW zur Neuausrichtung der Sprachförderung im Elementarbereich hervor. Wir begrüßen die geplante Abschaffung von Delfin4. Das haben wir lange Zeit gefordert. Die Sprachförderung soll in die Kompetenz der Kitas gelegt werden, lobt GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer das Vorhaben. Sprachförderung ist zentraler Bestandteil der frühkindlichen Bildung, ausreichend Ressourcen sind unabdingbar. Die GEW verlangt, dass die eingesparten Mittel für eine qualifizierte Sprachförderung in den Kitas verwendet und diese konzeptionell auf eine neue Grundlage gestellt wird. Wie viele andere Sprachtests hatte zuvor das Mercator Institut Delfin4 als untauglich eingestuft. Grundschullehrkräfte und ErzieherInnen beobachten schon lange, dass sich viele Kinder beim Test verweigern und die Ergebnisse daher wenig aussagekräftig sind. krü

7 nds 11/ Revolution! Zum Auftakt der zweiten Koalitionsrunde verteilten Aktivisten der IG Metall Jugend in Berlin riesige Broschüren mit dem Titel Was Bildung braucht an die Koalitionäre. Das Heft im DIN-A1-Format listet Missstände im Bildungssektor auf und ist Teil der Kampagne Revolution Bildung, die seit März 2013 läuft. Fragen nach Qualität, Zugang, Zeit und Geld für Bildung stehen im Mittelpunkt der Aktionen. hei Schulsozialarbeit Auf Initiative des Dortmunder Aktionskreises hat sich ein landesweites Bündnis für den Erhalt der Schulsozialarbeit gegründet, in dem sich auch die GEW NRW engagiert. Erster Zwischenerfolg: Die Stellen für Schulsozialarbeit werden bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 verlängert. Doch es geht weiter: Ziel ist es, Schulsozialarbeit langfristig im Schulgesetz NRW abzusichern. tinyurl. com/gew-schulsozialarbeit krü Herzlich willkommen, Joyce Abebrese Referentin für Tarifpolitik, Kinder- und Jugendhilfe und Erwachsenenbildung Telefon: joyce.abebrese@gew-nrw.de DGB NRW: Ausbildungsreport 2013 Die duale Ausbildung ist für viele SchulabgängerInnen in NRW der Einstieg ins Berufsleben das ist eines der Ergbenisse des DGB- Ausbildungsreports Leider ist ein Ausbildungsplatz keine Selbstverständlichkeit. Die Schuld daran wird häufig den jungen Menschen selbst gegeben. Die DGB Jugend NRW dreht den Spieß um und fragt: Sind die Unternehmen in der Lage genug Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen? Bieten sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung? Das diesjährige Schwerpunktthema ist der Zugang der SchulabgängerInnen zum Ausbildungsmarkt. Etwa Auszubildende nahmen an der Befragung teil. Sieben von acht gaben an, dass sie bei der Suche kaum Schwierigkeiten hatten. Demgegenüber stehen nicht nur die Jugendlichen, die erst nach mehreren Anläufen einen Platz gefunden haben, sondern auch die , die jedes Jahr leer ausgehen. Es scheint sich unter den Interessierten zunehmend eine Zwei-Klassen- Gesellschaft zu entwickeln. Ausbildungsreport 2013 und Fragebogen 2014 unter tinyurl.com/dgb-ausbildungsreport. Eric Schley IQB: Schlechtes Ergebnis für NRW Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) hat im Oktober 2013 die Ergebnisse des Ländervergleichs 2012 präsentiert. Erstmalig sind darin differenzierte Informationen über den Leistungsstand der NeuntklässlerInnen in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik enthalten. In allen Fächern liegen die NRW-SchülerInnen unter dem nationalen Durchschnitt, während sich die Jugendlichen aus dem Osten der Bundesrepublik die oberen Plätze teilen: Sachsens SchülerInnen belegen gar in allen vier Fächern Platz 1, Thüringen landet dreimal auf Platz 2. NRW und Bremen sind immer auf einem der letzten beiden Plätze zu finden. Bericht und Material als Download unter tinyurl.com/iqb2012. Kommentar auf Seite 9. krü Wissensstand der NRW-SchülerInnen im Vergleich (Auswahl) Fach nrw Sachsen Meckl.-Vor. N.Sachsen Hamburg Bayern Mathematik Biologie Chemie Physik Quelle: IQB-Ländervergleich 2012, Zusammenfassung; Angaben in Punkten, deutscher Mittelwert = 500 Die GEW NRW begrüßt ganz herzlich eine neue Kollegin in der Landesgeschäftsstelle in Essen. Seit 1. November 2013 ist die 26-jährige Joyce Abebrese als Referentin zuständig für Tarifpolitik, Kinder- und Jugendhilfe sowie Erwachsenenbildung. Vor rund einem Jahr kam Joyce Abebrese aus Ghana zurück. Im Gepäck das Material für ihre Masterarbeit im Studium Sozialwissenschaft, Schwerpunkt Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation. Das Land hat es mir einfach angetan Jahren war ich schon einmal für ein Praktikum dort. Für meine Abschlussarbeit habe ich mich intensiv mit den Gewerkschaften vor Ort auseinandergesetzt und die Programmatik und Praxis von menschenwürdiger Arbeit im Rahmen eines Projekts untersucht. An der Universität Kassel hat Joyce Abebrese ihren Bachelor abgeschlossen, bevor es sie für den Master ins Ruhrgebiet an die Uni Bochum zog. Schon während ihres Studiums engagierte sich die gebürtige Hannoveranerin als AStA-Referentin für politische Bildung: Politik selbst mitgestalten das war mir schon immer wichtig. Und hier bei der GEW NRW habe ich die Möglichkeit, diese Arbeit fortzusetzen. Als engagierter Mensch mit Interesse für Politik, andere Länder und Kulturen, überzeugte Joyce Abebrese die Bildungsgewerkschaft. In der Landesgeschäftsstelle hat sie längst mit der Arbeit begonnen: In Sachen Tarifpolitik ist Joyce Abebrese in die Aktionsplanung für die Tarifrunde 2014 (TV-L und TVöD) eingebunden. Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe arbeitet sie sich intensiv in die Themen Kinderbildungsgesetz sowie Sozial- und Erziehungsdienst ein. Hier wird sie genau wie im Bereich Erwachsenenbildung Veranstaltungen und Aktionen betreuen. Zum Jahreswechsel Mit dieser Ausgabe geht das nds-jahr 2013 zu Ende. Allen Leserinnen und Lesern, allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir eine ruhige Adventszeit, schöne Weihnachtstage und einen guten Start in ein glückliches Jahr 2014! GEW-Landesgeschäftsstelle, NDS Verlag und nds-redaktion machen vom 23. Dezember 2013 bis einschließlich 3. Januar 2014 Ferien. Ab dem 6. Januar sind wir zu den üblichen Geschäftszeiten wieder für Sie da!

8 8 bildung Bildungsabschlüsse im internationalen Vergleich Akademikerberge und Ausbildungstäler Wir schreiben das Jahr Kultusministerin Hanna-Renate Laurien (CDU) warnt vor einem sich abzeichnenden Akademikerberg. Die Studierendenquote beträgt rund 20 Prozent. Heute heizt Philosoph Julian Nida-Rümelin (SPD) die Diskussion wieder auf. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung spricht er von einer Überakademisierung der Berufswelt. Wie ist der Stand der Studierenden und TertiärabsolventInnen tatsächlich? Wie sehen die Fakten aus? Foto: fotolia.com Deutschland hat Fortschritte erzielt: Immer mehr Menschen nehmen ein Hochschulstudium auf waren es bereits 46 Prozent, 1995 nur 26 Prozent junge AkademikerInnen. Der offizielle Durchschnitt aller Länder in der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) ist jedoch nach wie vor höher: 60 Prozent in 2011, 37 Prozent Die Abschlussquoten im Tertiärbereich zeigen ebenfalls einen Aufwärtstrend: 31 Prozent der jungen Menschen in Deutschland werden nach heutigen Schätzungen im Verlauf ihres Lebens einen Hochschulbildungsgang anstreben, gegenüber nur 14 Prozent im Jahr Auch hier ist der OECD-Durchschnitt höher. Deutschlands Abstand im Vergleich zu anderen Ländern in Bezug auf den Anteil der HochschulabsolventInnen gemessen an der Gesamtbevölkerung könnte sich dennoch weiter vergrößern, weil die Studienanfänger- und Abschlussquoten im Tertiärbereich in anderen Ländern zum Teil stärker steigen. Deutsche Hochqualifizierte fehlen Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen der Anteil der AbsolventInnen von Hochschulbildungsgängen in der Altersgruppe 25 bis 34 Jahre (28 Prozent gegenüber einem OECD-Durchschnitt von 39 Prozent) fast identisch ist mit dem der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre (26 Prozent gegenüber einem OECD- Durchschnitt von 24 Prozent). Besonders deutlich ist der Nachholbedarf an Hochqualifizierten in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrieländern: In der älteren Altersgruppe, die jetzt aus dem Erwerbsleben ausscheidet, stellt Deutschland noch 6,3 Prozent des Angebots an hochqualifizierten Kräften in den Industrieländern insgesamt, in der jüngeren Altersgruppe lediglich 3,1 Prozent. Das liegt daran, dass die Zahl der Hochqualifizierten in Deutschland außergewöhnlich langsam steigt. Sozioökonomische Verteilung Im internationalen Vergleich zeigt sich gerade in Deutschland über den gesamten Lebenslauf hinweg eine sehr geringe soziale Mobilität. Wie der aktuelle Bildungstrichter (s. Abbildung Bildungstrichter ) zeigt, haben Kinder aus sozial benachteiligten Familien eingeschränkte Chancen aufzusteigen. Gut drei Viertel der Akademikerkinder haben einen Zugang zur Hochschule. Für Nichtakademikerkinder gilt dies lediglich für ein knappes Viertel. 79 Prozent der Kinder aus Akademikerfamilien besuchen eine gymnasiale Oberstufe, bei den NichtakademikerInnen sind es hingegen 57 Prozent. Die Zahlen belegen, dass in Deutschland in Akademikerfamilien der Status vererbt und anderen der Aufstieg erschwert wird. Mit einer akademischen Ausbildung geht eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Bildungsverläufen einher. Menschen mit einer akademischen Ausbildung haben nach wie vor in Deutschland beste Aussichten auf einen attraktiven Arbeitsplatz und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden. In der Regel ist zudem ihr Verdienst höher. Bildungstrichter Bildungsbeteiligung von Kindern nach Hochschulabschluss des Vaters berufl. Schule ¹ 21 Kinder 52 % Kinder von Akademikern 100 Kinder gymnasiale Oberstufe ² 79 Kinder Übergangsquoten 84 % Kinder von Nichtakademikern 100 Kinder berufliche Schule ¹ 79 Kinder Übergangsquoten Kinder 7 16 Hochschulzugang Kinder 77 Kinder 23 Kinder Sek. II gymn. Oberstufe ² 43 Kinder ¹ Fachoberschule, Berufsschule, technische Oberschule, Berufs(fach)schule, Fachakademie (Bayern), Berufsakademie, Schule des Gesundheitswesens, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsbildungsjahr, ² Allgemeinbildende Gymnasien, Gesamtschulen, Fachgymnasien Quellen: StBA, Mikrozensus-Auswertung 1999 und 2009, HIS-Studienanfängerbefragung 2009, Berechnung: HIS-HF 12 % 37 %

9 nds 11/ AkademikerInnen verdienen mehr Seit 2000 geht die Schere zwischen dem relativen Erwerbseinkommen von Arbeitskräften mit Tertiärabschluss im Vergleich zu jenem der Arbeitskräfte mit Abschluss des Sekundarbereichs II oder des postsekundären nichttertiären Bereichs weiter auseinander. Im Jahr 2000 verdienten Arbeitskräfte mit Tertiärabschluss etwa 40 Prozent mehr als Personen ohne diesen Abschluss (OECD-Durchschnitt: 49 Prozent mehr) betrug der Verdienstvorsprung fast zwei Drittel (OECD- Durchschnitt: 64 Prozent mehr). Die Erwerbseinkommensunterschiede zwischen Personen mit einem Abschluss des Sekundarbereichs II oder des postsekundären nichttertiären Bereichs und Personen mit Tertiärabschluss steigen mit dem Alter: Während 25- bis 34-Jährige mit hoher Qualifikation 42 Prozent mehr verdienen als ihre Altersgenossen ohne Hochschulabschluss, können 55- bis 64-jährige Arbeitskräfte mit Tertiärabschluss damit rechnen, ein doppelt so hohes Gehalt zu beziehen wie Gleichaltrige, die dieses Bildungsniveau nicht erreicht haben. AkademikerInnen seltener arbeitslos Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, deren Arbeitslosenquote in der jüngsten Wirtschaftskrise nicht gestiegen ist. Tatsächlich waren die Arbeitslosenquoten der deutschen Arbeitskräfte auf allen Bildungsniveaus zwischen 2008 und 2011 sogar rückläufig. In den OECD-Ländern haben sich die Arbeitslosenquoten unter Erwachsenen ohne Abschluss des Sekundarbereichs II in diesem Zeitraum im Durchschnitt von 8,8 Prozent auf 12,6 Prozent erhöht. In Deutschland sind sie zwar von 16,5 Prozent auf 13,9 Prozent gesunken, verharren aber auf relativ hohem Niveau. Bei Erwachsenen mit einem Abschluss des Sekundarbereichs II oder des postsekundären nichttertiären Bereichs lag die Arbeitslosenquote 2011 bei 5,8 Prozent, deutlich geringer als 2008 mit 7,2 Prozent. Bei den HochschulabsolventInnen verringerte sich ebenfalls die bereits niedrige Arbeitslosenquote in 2008 von 3,3 Prozent auf 2,4 Prozent in Akademikerwege Natürlich braucht Deutschland auch in Zukunft genügend Auszubildende in Handwerk und Handel. Und natürlich müssen Frühstücksbrötchen nicht von Bäckern mit Hochschuldiplom gebacken werden. Eine Illusion ist aber die Annahme, dass freie Lehrstellen dann besetzt werden könnten, wenn Studienplätze begrenzt würden. Hier müssen sich Bund, Länder und Kommunen vielmehr um die etwa 20 Prozent der sogenannten RisikoschülerInnen kümmern und diese gezielt fördern, sodass sie zukünftig über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Die derzeit geführte Diskussion über Quotenregelungen, die ein Gleichgewicht zwischen akademischer und nichtakademischer Ausbildung herstellen sollen, ist nicht zielführend. Solange AkademikerInnen in Deutschland mit wachsendem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden und solange HochschulabsolventInnen 74 Prozent mehr verdienen als andere mit niedrigeren Abschlüssen, wird der Arbeitsmarkt die Nachfrage steuern. Das wissen auch die jungen Leute und sie orientieren sich deshalb daran. Der ebenfalls für Beschränkungen plädierende Industrie- und Handelskammertag muss sich fragen lassen, warum gerade dort die sonst so gelobten Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt werden sollen. Wem soll bei beschränkten Plätzen ein Studium verboten werden? Es wäre kaum durchsetzbar, die deutlich überrepräsentierten Kinder aus Akademikerfamilien vom Studium abzuhalten. Die sowieso schon unterrepräsentierten Jugendlichen aus nichtakademischen Familien noch stärker vom Studium auszuschließen, verstößt jedoch gegen die Grundregeln der sozialen Gerechtigkeit. Eher müssen alle jungen Menschen ermutigt werden, die Aufnahme eines Studiums ernsthaft zu prüfen. Die Debatte über die adäquate Akademikerquote ist wesentlich von Dünkel und Privilegiensicherung geprägt. Die meisten, die solche Forderungen erheben, reden immer über die Kinder anderer Leute. Ihre eigenen Kinder gehen natürlich den akademischen Weg. Gerd Möller p us nds.gew-nrw.de Deutsches Zentrum für Hochschulund Wissenschaftsforschung: 20. Sozialerhebung faz.net: Julian Nida-Rümelin im Gespräch Deutschlandfunk: Bildungsforscher Andreas Schleicher im Interview Gerd Möller Mitherausgeber der Zeitschrift SchulVerwaltung NRW und Mitarbeiter im Schulministerium a. D. Kommentar Noch zu retten? Jetzt stehen sie wieder in den Medien, die SchülerInnen aus Nordrhein-Westfalen und ihre Leistungsfähigkeit, die gerade mal zum Mittelmaß reicht. Mal wieder schlechter abgeschnitten als der Süden und der Osten der Republik. Der Bildungsstandort NRW ist blamiert, titelte die Rheinische Post am 12. Oktober Am gleichen Tag las man in der Neuen Ruhr Zeitung Note mangelhaft für NRW-Schüler. Auf dem Prüfstand Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen testete NeuntklässlerInnen in Mathematik, Biologie, Physik und Chemie. Für NRW ein vernichtendes Urteil, es wiederholt sich in regelmäßigen Abständen und lautet immer gleich. Und nach jedem Mal wird deutlicher, dass Lerngruppen in NRW mit jenen in Sachsen nicht wirklich zu vergleichen sind: Denn schon die soziokulturellen Unterschiede der Lerngruppen verbietet dies. Neu ist jedoch die positive Bewertung des DDR-Schulsystems als Erklärung für das gute Abschneiden der ostdeutschen Länder! Wer hätte das gedacht? Man sagt, vom wiederholten Wiegen wird die Sau nicht fetter. Also was soll das dann? Wem nützen die Vergleichsstudien? Die Rahmenbedingungen haben sich kaum verändert, sie bleiben völlig unzureichend. Die Erwartungen aus der Gesellschaft nehmen immer weiter zu. Schon Grundschulkinder leiden unter Stress. Wie sollen sich da Lernergebnisse verbessern? PädagogInnen wissen, dass Menschen SchülerInnen wie LehrerInnen durch schlechte Noten und Tadel nicht motiviert werden, und gerade die Motivation ist notwendig, wenn sich nachhaltig etwas verändern soll. Aber ist das auch gewünscht? Und wenn ja, in welche Richtung soll die Veränderung gehen? Achtung: Stolpergefahr Eine gesellschaftliche Debatte darüber findet kaum statt. Stattdessen nimmt der Einfluss der freien Wirtschaft auf Schule und Unterricht zu. Der Umbau der Bildung ist in vollem Gange. Entscheidend ist die marktwirtschaftliche Verwertung. So degenerieren Lernprozesse zum Training für Tests und zentrale Prüfungen. Die SchülerInnen müssen dem Weltbild der Vergleichsstudien angepasst werden und das bereitet noch Schwierigkeiten! Fritz Junkers

10 Die Gemeinschaftsschule auf dem Weg zur Inklusion Inklusionsnetzwerk mit Erfahrung Die Schultafel klappt auf und gibt zwei bunte Plakate mit Kriterien für Interviewfragen frei. Daniel* ist überrascht. Ganz aufgeregt ruft er seiner Deutschlehrerin zu: Die hast du da hingehängt. Auf seinem Stuhl rutscht er unruhig hin und her. Die Lehrerin fragt, ob er die Plakate nicht vorlesen wolle. Daniel nickt und beginnt mit kleineren Stockungen laut und verständlich vorzulesen. In der Klasse ist es ganz leise geworden. Die MitschülerInnen hören Daniel aufmerksam zu. Alle KlassenkameradInnen lernen gemeinsam auch außerhalb des Unterrichts beim Windsurfen (links). Sitzordnung mal anders: Im Stuhlkreis lässt es sich viel besser miteinander lernen (rechts). Fotos: ESR Das kompetenzorientierte Lernen erfordert auch eine neue Form der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung, die sich auf Lernberichte mit Zielvereinbarungen stützen, in denen Ziffernoten keine oder zumindest nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Vor Schuljahresbeginn waren die LehrerInnen sehr besorgt, ob sie ein Kind wie Daniel in den Unterricht integrieren können. Bei Daniel wurde atypischer Autismus und eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) festgestellt. Damit fällt er unter den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Heute empfinden alle Daniel als Bereicherung. Von der Deutschlehrerin ist Daniel zum Rechtschreibexperten ernannt worden. Er geht von Tisch zu Tisch und gibt hilfreiche Tipps: Hier fehlt ein s. Das ist falsch, das muss ein d sein. Daniel wird akzeptiert. Es scheint, als habe er seinen Platz gefunden an der Europaschule, einer Schulform des längeren gemeinsamen Lernens. Voneinander profitieren und lernen Die Europaschule Rheinberg (ESR), Gemeinschaftsschule der Sekundarstufen I und II, kann sich auf dem Weg zu einer inklusiven Schule einerseits auf die langjährigen integrativen Erfahrungen der Hauptschule Rheinberg verlassen. Andererseits kann sie sich auf ein gut funktionierendes Kooperationsnetz stützen zwischen dem Schulamt Kreis Wesel, dem Schulverwaltungs- und dem Jugendamt der Stadt Rheinberg, den Rheinberger Grundschulen und dem Kompetenzzentrum für Sonderpädagogik mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. Basierend auf diesen Erfahrungen werden an der ESR pro Jahrgang etwa zehn SchülerInnen (6,6 Prozent) mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen. * Name von der Redaktion geändert. Die fünf zieldifferent zu unterrichtenden SchülerInnen je Jahrgangsstufe sind zurzeit einer Klasse zugeteilt. Alle weiteren integrativen, zielgleich zu unterrichtenden SchülerInnen werden auf die Parallelklassen aufgeteilt. In jeder Jahrgangsstufe erhalten die LehrerInnen von sonderpädagogischen Kräften Unterstützung, die möglichst auch in der integrativen Klasse als KlassenlehrerInnen eingesetzt werden. Jedes Kind ist einzigartig An der ESR geht die Betreuung noch weiter und betroffene SchülerInnen bekommen ganz persönliche Unterstützung durch ihre Integrationshelfer. Außerdem gibt es InklusionshelferInnen eine/n pro Jahrgangsstufe, die von der Stadt finanziert werden und mit 20 Wochenstunden im Einsatz sind. Eine inklusive Unterrichtsgestaltung wird dadurch deutlich erleichtert. Um auf die Unterschiedlichkeit und Individualität jedes einzelnen Kindes mit und ohne Beeinträchtigung eingehen zu können, favorisiert die ESR offene Unterrichtsformen: Neben Werkstattunterricht in Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre steht Projektarbeit in dem neuen Lernbereich Lebensbefähigung und Berufsvorbereitung (LuB) auf dem Stundenplan, sodass sich einzelne SchülerInnen auf ihre ganz eigene Art und Weise einfinden und auf ihrem Niveau mitarbeiten können. Kooperative Lernformen im traditionellen Fachunterricht bieten zusätzlich die Chance, durch gegenseitige Hilfe Stärken zu fördern und Schwächen auszugleichen. Neue Wege gehen Als Schwerpunktschule für Inklusion hat die Gemeinschaftsschule ESR in der Vergangenheit vielfältige und vorwiegend positive Erfahrungen gemacht. Diese sind natürlich eng mit der reformpädagogischen Schulentwicklung verbunden. Schulleitung und Kollegium haben ihre Haltung schnell geändert. Seit mehr als zwei Jahren stellen sich alle gemeinsam die Aufgabe, jedem Kind seinen individuellen Entwicklungslauf zu ermöglichen und dazu mit allen Beteiligten in verbindlichen organisatorischen Strukturen zusammenzuarbeiten. Für das Gelingen einer inklusiven Schulentwicklung müssen neue Ziele definiert und neue, manchmal ungewöhnliche Wege gegangen werden. Claudia Giesen-Reinartz, Norbert Giesen p us nds.gew-nrw.de Europaschule Rheinberg Claudia Giesen-Reinartz Klassenlehrerin an der Europaschule Rheinberg und Fachleiterin am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve Norbert Giesen Schulleiter der Europaschule Rheinberg

11 GEW enttäuscht über neues Inklusionsgesetz Kostenfrage vertagt, Qualitätsstandards fehlen Mit nur geringfügigen Änderungen ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz am 16. Oktober 2013 im Landtag verabschiedet worden. Leider wurden die zahlreichen Kritikpunkte aus der zweitägigen Anhörung im Juni nicht für die dringend notwendigen Veränderungen genutzt. Der Streit mit den Kommunen um Fragen der Konnexität und Finanzierung wurde vertagt. Foto: fotolia.com Verlässliche Rahmenbedingungen gibt es nicht, die Verteilung zusätzlicher Lehrerstellen aus einem landesweiten Stellenbudget für die Förderung von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen soll erst Anfang 2014 im Eckdatenerlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung geregelt werden. Die Stellen sollen dann kriterienbezogen den allgemeinen Schulen und den entsprechenden Förderschulen zugewiesen werden. Damit ist nach wie vor unklar, welche Ressourcen den Schulen, die mit dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf beginnen oder schon begonnen haben, zur Verfügung stehen. Auch in der Frage verbindlicher Qualitätsstandards lässt das Gesetz vieles offen. Positive Ansätze im Entschließungsantrag In einem Entschließungsantrag der beiden Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf gibt es Hinweise für die Sicherung und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Fachlichkeit, die die GEW begrüßt. Positiv ist, dass empfohlen wird, in allen Schulamtsbezirken sogenannte InklusionsfachberaterInnen zu berufen und dabei die Fachkompetenz sowie die Erfahrung der LeiterInnen auslaufender Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung zu nutzen. Es könnte ein Einstieg sein, den Vorschlag der GEW umzusetzen: Die Bildungsgewerkschaft fordert, landesweit Fachzentren für Inklusion einzurichten und damit die sonderpädagogische Kompetenz vor Ort zu sichern. Damit kann konkrete Unterstützung für die Lehrkräfte gewährleistet werden, die sie dringend benötigen. Außerdem sollen Schulen, die schon seit Längerem gemeinsames Lernen praktizieren, bei der Zuweisung zusätzlicher Stellen besonders berücksichtigt werden. Im Entschließungsantrag heißt es, dass die Schulen eine wichtige Aufgabe für die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem übernehmen. Brüche bei der Unterrichtsversorgung sollen möglichst vermieden werden. Das ist gut, erfordert aber aus Sicht der GEW zusätzliche Stellen. Forderungen weiter laut vertreten! Die GEW fordert weiterhin kleinere Klassen mit Doppelbesetzung für die inklusiven Schulen. Maximal 20 SchülerInnen, davon höchstens fünf Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen von einer Regelschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft im Team unterrichtet werden. Die langjährigen Erfahrungen der Schulen mit Gemeinsamem Unterricht bestätigen, dass dann die Förderung aller SchülerInnen ohne Qualitätsverlust möglich ist. Dorothea Schäfer Die aktuellen Dokumente zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz finden Sie auf Seite 36. Dorothea Schäfer Vorsitzende der GEW NRW Einladung zum Werkstattgespräch Perspektiven von Leitungen auslaufender Förderschulen Der Ausschuss für Schulleitung der GEW NRW lädt herzlich zu einem Werkstattgespräch ein, um die Perspektiven von Leitungen auslaufender Förderschulen mit betroffenen KollegInnen zu diskutieren. 9. Dezember bis Uhr Hotel Park Inn Massenbergstr Bochum Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke werden die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen in NRW deutlich verändern. Aber auch Arbeitsplätze in den Schulen befinden sich im Wandel. Das GEW-Werkstattgespräch nimmt vor allem die Schulleitungen an Förderschulen in den Blick. Im Vordergrund steht nicht die Präsentation fertiger Konzepte. Vielmehr werden zentrale Probleme benannt und mögliche Lösungen diskutiert. Mitwirkende: Oliver Bals (MSW) Gabriele Mauermann (MSW) Dorothea Schäfer (Vorsitzende der GEW NRW) Informationen und Anmeldung: inklusion.gew-nrw.de

12 12 bildung Deutscher Qualifikationsrahmen und Studiengänge der frühen Kindheit Mehr Qualität für die Ausbildung! Foto: fotolia.com Gemeinsam haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz am 1. Mai 2013 den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) beschlossen. Bald wird die Niveaustufe des erreichten Bildungsabschlusses auf dem Abschlusszeugnis aller SchülerInnen vermerkt sein. Die Gleichstellung von allgemeiner und beruflicher Bildung ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Nur die sozialpädagogischen Studiengänge der frühen Kindheit hinken noch hinterher. Der DQR und der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (DHQR) sind kompatibel. So entspricht das Niveau 6 des DQR der Stufe 1 (Bachelor-Ebene) des DHQR (s. Tabelle). Die Abschlüsse der Fachschulen zum Beispiel für Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen wurden derselben Niveaustufe wie die Abschlüsse der Bachelorstudiengänge zugeordnet. Hier wurde der Forderung der GEW nach Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung Rechnung getragen. Diese Zuordnung wird von der GEW ausdrücklich für alle Fachschulen begrüßt. Irritationen zwischen Fachschulen und Fachhochschulen Vor allem in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen werden berufliche und allgemeine Bildung an verschiedenen Orten als gleichwertig anerkannt. Auch die pauschale Anerkennung von Fachschulleistungen wird hier immer öfter realisiert. Die neu entstandenen Studiengänge der frühen Kindheit im Bereich der Sozialpädagogik hingegen tun sich gleich mit zwei Aspekten schwer: mit der Respektierung des identischen Qualifikationsniveaus 6 für die AbsolventInnen der Fachschule für Sozialpädagogik und die AbsolventInnen der Fachhochschulen sowie mit der Anerkennung der an der Fachschule erbrachten Leistungen. Mehr Anerkennung für ErzieherInnen! Die GEW fordert seit Jahrzehnten die bessere Anerkennung von Beschäftigten in Tageseinrichtungen, Familienzentren und ähnlichen Einrichtungen: Sie brauchen nicht nur eine höhere tarifliche Eingruppierung, sondern auch gesicherte Qualitätsstandards für die Ausbildung. Ein Weg zum Erreichen dieses Ziels ist die Einrichtung von Studiengängen Frühe Kindheit an Fachhochschulen. Der Gründungsboom von solchen Studiengängen hat die qualitativ gemeinte Forderung der GEW jedoch überrannt. Vermehrt zeigt sich Skepsis, denn Quantität und der Ausbildungsort allein garantieren nicht die inhaltliche Qualität. Angesichts des auch die Fachhochschulen treffenden Kostendrucks werden die neuen Studiengänge minimal mit Personal ausgestattet. Verschärft wird dieses Problem dadurch, dass es in Deutschland auf wissenschaftlicher Ebene kaum qualifiziertes Personal gibt, das nachweislich auf dem Gebiet der frühen Kindheit geforscht hat. Polarisierung ist der falsche Weg! In Anbetracht der qualitativen und personellen Notlage ist es begrüßenswert, dass Fachhochschulen sich im Jahr 2011 zum Studiengangstag Pädagogik der Kindheit zusammengeschlossen haben. Ziel ist die wissenschaftlich orientierte Professionalisierung in der Pädagogik der Kindheit. Leider ist jedoch eines der ersten Anliegen des Grundlagenpapiers nachzuweisen, dass die Einordnung der Fachschule für Sozialpädagogik im Qualifikationsniveau 6 des DQR falsch sei. Zu befürchten sei nämlich, dass strukturelle Niveaus der Qualifikationen innerhalb dieses Feldes nivelliert würden. Es folgt der angestrengte Versuch, in einer bemüht wissenschaftlichen Sprache die eigene Wissenschaftlichkeit in Abgrenzung zur Fachschule für Sozialpädagogik nachzuweisen. Die Ausbildungen im Bereich des Sozialwesens sind historisch eng verknüpft mit den Spezifika der frauenberuflichen Bildung und sind eben nicht durch das duale System geprägt.

13 nds 11/ Nur wer sich damit nicht auseinandersetzt und zudem die Geschichte der Elementarpädagogik in Deutschland ignoriert, kann zu dem Schluss kommen: Die Fachschule für Sozialpädagogik darf im Unterschied zur Fachschule für Technik nicht auf der Ebene 6 des DQR eingeordnet werden, denn sie ist formal keine echte Fachschule. Auf qualitativer Ebene bewirkt diese Argumentation gewöhnlich nur eine Schlussfolgerung: Unecht kann nur schlechter als eine echte Fachschule sein. Qualitätsvorsprung für Fachschulen Richtig ist ohne gewisse formale Einschränkungen vernachlässigen zu wollen, dass die vermeintlich unechte Fachschule für Sozialpädagogik in den meisten Bundesländern 1. durch veränderte Strukturen längst auch formal eine echte Fachschule ist und 2. auf der Ebene des allgemeinbildenden Abschlusses die Eingangsvoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik höher sind als für die anderen Fachschulen. Im Vergleich zu den im Gründungsboom vernachlässigten Qualitätsstandards der Studiengänge Frühe Kindheit liegen diese für die Fachschule für Sozialpädagogik vor. Darüber hinaus haben die Fachschulen und Fachakademien weitgehend Lernfeld-Lernpläne, die eine verschulte Ausbildung wie in der starren Struktur der Bachelorstudiengänge verhindern. Behauptet wird, dass durch die Gründung der Studiengänge Frühe Kindheit eine systematischere Forschungslandschaft entstehen würde. Der Beweis bleibt aus. Der Versuch, die Fachschule für Sozialpädagogik formal abzugrenzen wird ergänzt durch nicht belegte Behauptungen über die Ausbildung an Fachschulen im Gegensatz zum eigenen forschenden Habitus. Gemeinsam wären wir stärker! Die Strategie der Fachhochschulen mag unter bestimmten Perspektiven, besonders der der eigenen Identitätsvergewisserung, verständlich sein. Doch kann es nicht im Sinne der GEW sein, dass durch abgrenzende Stellungnahmen das Tischtuch zwischen Fachschulen und Fachhochschulen zerrissen wird p us nds.gew-nrw.de GEW (Hrsg.): Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) Positionen, Reflexionen und Optionen. Gutachten im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung DGB: Der Deutsche Qualifikationsrahmen: Chancen und Risiken aus gewerkschaftlicher Sicht Gemeinsames Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz PDF zumal die Fachschul-KollegInnen regional wesentlich zur Gründung von Studiengängen inhaltlich beigetragen haben. Möge im Sinne der Qualitätsentwicklung der Elementarpädagogik langfristig gelingen, was sich Manfred Müller-Neuendorf, Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs in Köln, Michael Obermaier, Qualitätsbeauftragter und Fachlehrer an diesem Berufskolleg, wünschen: Aufs Ganze gesehen wird es also zukünftig um ein produktives und konstruktives Miteinander im multiprofessionellen Orchester der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte gehen; im Ganzen eben um eine hohe Klangqualität. Dafür braucht man zwar immer auch eine erste Geige, die aber, je nach vorgegebener Partitur, schon einmal wechseln sollte. Hedwig Schomacher, Luise Quast Hedwig Schomacher Mitglied im Ausschuss für Schulleitung der GEW NRW und Schulleiterin des Berufskollegs Vera Beckers, Krefeld Luise Quast Sprecherin des Arbeitskreises Sozialpädagogik der GEW NRW Studienstruktur im Europäischen Hochschulraum Qualifikationsstufen Formale Aspekte Abschlüsse des Hochschulstudiums Hochschulgrade und Staatsexamina 1. Stufe: Bachelor-Ebene 2. Stufe: Master-Ebene 3. Stufe: Doktoratsebene Grade auf Bachelor-Ebene: 3, 3,5 oder 4 Jahre Vollzeitstudium bzw. 180, 210 oder 240 ECTS-Punkte; alle Grade berechtigen zur Bewerbung für Masterprogramme Grade auf der Master-Ebene: normalerweise 5 Jahre Vollzeitstudium bzw. 300 ECTS-Punkte; bei gestuften Studiengängen 1, 1,5 oder 2 Jahre bzw. 60, 90 oder 120 ECTS-Punkte auf Master-Ebene; Typen von Master-Abschlüssen: stärker anwendungsorientiert, stärker forschungsorientiert, künstlerisches Profil, Lehramtsprofil; alle Grade berechtigen zur Bewerbung für ein Promotionsvorhaben (Grade bauen in der Regel auf einem Abschluss auf Master- Ebene auf, also von 300 ECTS-Punkten und mehr.) B. A., B. Sc., B. Eng., B. F. A., B. Mus., LL.B., Diplom (FH), Staatsexamen M. A., M. Sc., M. Eng., M. F. A., M. Mus. LL.M., etc. Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen, nichtkonsekutive und weiterbildende Master Dr., Ph. D. Die DHQR-Grundstruktur besteht aus drei Stufen. Das Niveau 6 des DQR entspricht der Stufe 1 des DHQR. Quelle: Peter Dehnbostel, Harry Neß, Bernd Overwien (hrsg. von der GEW): Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) Positionen, Reflexionen und Optionen. Gutachten im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung. Seite 43.

14 14 bildung Referenzrahmen Schulqualität NRW als Instrument der Schulentwicklung Optimierung jetzt, Start im Sommer 2014 VertreterInnen der Wissenschaft, der Schulaufsicht, der Schulpraxis, der Bildungskonferenz und des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz kamen zur Tagung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) am 5. November 2013 nach Soest. Auch SchulleiterInnen sowie Schüler- und ElternvertreterInnen durften bei der Diskussion zum Referenzrahmen Schulqualität NRW als Instrument der Schulentwicklung nicht fehlen. Mit der Tagung fand das Beteiligungsverfahren seinen vorläufigen Abschluss. Die nds sprach mit MSW-Referatsleiter Peter Dobbelstein über die Veranstaltung und die nächsten Schritte. Peter Dobbelstein ist Referatsleiter im MSW (Soest) und ist an der Erstellung des Referenzrahmens Schulqualität von Beginn an beteiligt. Foto: MSW nds: Wie wurde das Beteiligungsverfahren zum Referenzrahmen Schulqualität von den nordrhein-westfälischen Schulen angenommen? Peter Dobbelstein: Aus dem Online-Beteiligungsverfahren liegen etwa ausführliche Rückmeldungen vor auch mit großer Beteiligung von Eltern und SchülerInnen. Im Schulministerium haben wir das Feedback detailliert ausgewertet. So wurden zum Beispiel die vielfältigen Textrückmeldungen zu Kernaussagen verdichtet und im Einzelnen geprüft, welche Änderungen sich daraus für den Entwurf ergeben. Inwiefern nehmen die Rückmeldungen jetzt Einfluss auf die Gestaltung des neuen Referenzrahmens? Der zuständige MSW-Gruppenleiter, Eugen Ludwig Egyptien, erläuterte auf der Tagung, dass die Rückmeldungen der Schulen wie geplant zu zahlreichen Ergänzungen und Präzisierungen von Qualitätsaussagen führen werden. Zum Beispiel werden eine neue Dimension und Kriterien zu Lern- und Bildungs- angeboten hinzugefügt, Präzisierungen zur Schulleitung sowie Ergänzungen zur Medienkompetenz und zur SchülerInnenvertretung vorgenommen. Nach Abschluss der Befragung lud das Schulministerium nun zusätzlich zu einer Tagung ein. Was haben Sie sich davon versprochen? Aus den Tagungsbeiträgen sollten noch einmal kritische Impulse zur Weiterentwicklung des Referenzrahmens, zum geplanten Online-Unterstützungsportal und zur Gestaltung des späteren Kommunikations- und Distributionsprozesses aufgegriffen werden, ehe der überarbeitete Entwurf der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte in ihrer Eröffnungsrede das Ziel: Der Referenzrahmen soll dokumentieren, was unter guter Schule in allen Bereichen der Schul- und Unterrichtsentwicklung verstanden wird. Der Referenzrahmen soll für die Schulen, die Schulaufsicht, die Fortbildung und für alle weiteren Beteiligten verbindliche Orientierungen bieten. Er soll Leitideen und Entwicklungsziele aufzeigen, aber nicht einen umfangreichen Verpflichtungskatalog darstellen. Vielmehr soll der Referenzrahmen Transparenz und Zielklarheit schaffen und die Grundlage sein, sich über Fragen schulischer Qualität kriteriengeleitet zu verständigen. Wie geht der neue Referenzrahmen mit den unterschiedlichen Ausgangssituationen jeder einzelnen Schule um? Wenn eine Schule ein bestimmtes Entwicklungsvorhaben in Angriff nehmen will, zeigt der Referenzrahmen auf, welche Ziele in dem jeweiligen Handlungsbereich erreicht werden sollen. Die Schule setzt die Entwicklungsschwerpunkte jedoch selbst und nimmt Gewichtungen vor. Sie entscheidet vor dem Hintergrund ihrer schulischen Situation und angesichts ihrer Rahmenbedingungen, welche Schritte, Maßnahmen und Verfahren eingeleitet werden. Das Online-Unterstützungssystem, in dem die Qualitätsaussagen des Referenzrahmens mittelfristig mit Materialien hinterlegt werden, soll dann Hilfestellungen, Ideen und Anregungen bieten. In welchem Bereich besteht besonderer Überarbeitungsbedarf? Zum Beispiel bedarf es noch mal eines kritischen Blicks auf die Rolle der Schulleitung. Außerdem werden wir das Inklusionsverständnis im Zusammenhang mit Heterogenität und auch die Relevanz von Rahmenbedingungen erläutern müssen. Und was über die direkte Überarbeitung bereits hinausgeht: Der Referenzrahmen ist als gemeinsamer Bezugspunkt für Schulentwicklung ein erster wichtiger Schritt, dem nun weitere Schritte folgen müssen. Hier haben die TeilnehmerInnen der Tagung die entsprechende Ausrichtung der Fortbildung und der Qualitätsanalyse sowie eine evaluative Begleitung des Projektes hervorgehoben. Außerdem müsse die Verbindlichkeit des Referenzrahmens geklärt werden. Die Schulen dürften nicht alleine gelassen werden, sondern benötigten systematische Unterstützung insbesondere auch bei der internen Evaluation und den daraus resultierenden Entwicklungen. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Auf der Agenda stehen nun die abschließende Überarbeitung und im Dezember 2013 die Entscheidung über die endgültige Fassung des Referenzrahmens. Danach gestalten die MitarbeiterInnen das Online-Unterstützungsportal, in dem der Referenzrahmen mit weiteren Informationen und Zusatzmaterialien hinterlegt wird. Dieses Angebot soll ab Sommer 2014 in einer ersten Ausbaustufe bereitstehen. Ab Herbst 2014 werden sich dann die Aktivitäten auf die Implementation beziehungsweise den Aufbau von Kommunikationsund Distributionsprozessen konzentrieren. Die Fragen für die nds stellte Sherin Krüger. p us nds.gew-nrw.de MSW: Referenzrahmen Schulqualität GEW NRW: Stellungnahme zum Referenzrahmen Schulqualität PDF

15 nds 11/ Landeshaushalt 2014 Bildungsreformen bleiben unterfinanziert In Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung ihren Haushaltsentwurf für 2014 in die parlamentarische Beratung eingebracht. DGB und GEW haben dazu ihre Stellungnahmen in der Anhörung des Landtages vorgestellt Stellen sollen im Landesdienst abgebaut werden für die Gewerkschaften ist das der Hauptkritikpunkt. Das ist das falsche Signal, sagen DGB und GEW. Denn der Stellenabbau wird insbesondere Schulen betreffen, obwohl die im Vergleich zu anderen Bundesländern schlechten Noten in Mathematik und Naturwissenschaften zeigen, dass hier mehr investiert werden muss. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Landesregierung gezwungen sieht, die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verschlechtern und die Lasten in unangemessener Art und Weise den Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufzubürden. Und das trotz deutlich steigender Einnahmen! Zu wenig Geld in der gesamten Bildungskette Die GEW geht allein für den Schuletat von einem Verlust von Stellen aus. Diese Stellen sind aber dringend erforderlich, um die Rahmenbedingungen für die Inklusion zu verbessern. Hier mangelt es an Stellen für Prävention und Beratung, Diagnostik und Förderung sowie für den gesamten Transformationsprozess. Daher startet das wichtige schulische Reformprojekt Inklusion unter schwierigen Bedingungen. Mangelnde Ressourcen gefährden die Akzeptanz bei Eltern und Lehrkräften, warnt die GEW. Zentrale bildungspolitische Reformen sind in dem Haushaltsentwurf unterfinanziert. Das gilt für die gesamte Bildungskette von der U-3-Betreuung bis zur akademischen Bildung. Trotz aller Bemühungen in den letzten Jahren sind Hochschulen und Kindertageseinrichtungen nach wie vor strukturell unterfinanziert. Fehlende Transparenz Der DGB kritisiert weiter, dass 865 Millionen Euro als globale Minderausgaben geplant sind, von denen aber erst 245 Millionen Euro in den einzelnen Ressorts ausgewiesen sind. Das verletzt den Grundsatz von Klarheit und Wahrheit. Denn es ist nicht transparent, an welchen Stellen tatsächlich Einsparungen vorgenommen werden. Es ist zu befürchten, dass auch hier zu Lasten des Personals gehaushaltet wird. Globale Sonderausgaben in dieser Höhe sind für Regierung und Parlament keine angemessenen Steuerungsinstrumente. Auf NRW kommen große finanzpolitische Herausforderungen zu: Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energiewende. In Anbetracht der Schuldenbremse ist es fahrlässig, all das aus den laufenden Einnahmen und ohne Änderung der Steuergesetze schaffen zu wollen. Eine gerechte Finanzierung öffentlicher Investitionen ist nur machbar, wenn die Vermögen der Reichsten wieder besteuert werden. Fritz Junkers p us nds.gew-nrw.de GEW NRW: Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2014 DGB NRW: Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2014 PDF PDF Alles für Kita und Schule Die Leuchtturm-Buchhandlungen bieten Ihnen eine große Titelauswahl der führenden pädagogischen Fach- und Praxisbuchverlage. Freuen Sie sich auf kompetente Beratung und eine entspannte Atmosphäre zum Stöbern und Entdecken in Ihrer pädagogischen Leuchtturm-Buchhandlung vor Ort: Buchladen Pontstr Aachen Pontstr Mayersche Buchhandlung Aachen Buchkremerstr Kinder- und Jugendbuchladen Die Kronenklauer Bielefeld Goldbach Mayersche Buchhandlung Bochum Kortumstr Buchhandlung Witsch-Behrendt Bonn Am Hof 5a Der Kleine Laden Bonn Budapester Str Shop im Haus der Geschichte Bonn Willy-Brandt-Allee Buchhandlung am Markt Detmold Marktplatz Buchhandlung Seitenweise Dormagen Kölner Str Buchhandlung Bonifatius (Religionspädagogik) Dortmund Propsteihof Mayersche Buchhandlung Dortmund Westenhellweg E & Z Buchwelt Duisburg Dahlmannstr Mayersche Buchhandlung Duisburg Königstr Stern Verlag Düsseldorf Friedrichstr Mayersche Buchhandlung Düsseldorf Königsallee Heinrich Heine Buchhandlung Essen Viehofer Platz Mayersche Buchhandlung Essen Markt Mayersche Buchhandlung Köln Neumarkt Buchhandlung Tim und Jan Lindlar Hauptstr Prolibri Mönchengladbach Schillerstr Lernlust / Verlag an der Ruhr Mülheim Wilhelmstr Thalia / Poertgen - Herder Münster Salzstr Bücherstube Hachmann Olpe Frankfurter Str Buchhandlung Bonifatius (Religionspädagogik) Paderborn Liboristr Buchhandlung Linnemann Paderborn Westernstr Mayersche Buchhandlung Trier Kornmarkt Buchhandlung van Wahden Wermelskirchen Markt Buchhandlung Köndgen Wuppertal Werth Buchhandlung v. Mackensen Wuppertal Friedr.-Ebert-Str. / Laurentiusstr Die Pädagogischen Leuchtturm-Buchhandlungen in NRW sind Partner der Verlage Bananenblau, Beltz, Brigg, Cornelsen Schulverlage, Debus-Pädagogik, Don Bosco, E&Z, Folkmanis, Herder, Hueber, Lambertus, Langenscheidt, Ökotopia, Oldenbourg, Schneider, Veritas, Verlag an der Ruhr, Waxmann.

16 16 LESERBRIEFE Betr.: nds , Mängel und Lücken im Inklusionsgesetz Es sind zwei Punkte, die mich als ein behinderter und gesellschaftlich ausgeschlossener GEW-Kollege am Beitrag zu Mängeln und Lücken im Inklusionsgesetz irritieren. Erstens: die Forderung nach einem zieldifferenten Unterricht. Nach dem als UN-Behindertenrechtskonvention bekannten Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist von unterrichtlicher Differenzierung gar nicht die Rede. Differenzierung würde letztlich auch wieder eine Verbesonderung, Vereinzelung oder Isolation der so Beschulten bedeuten und dann eben nicht mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar sein. Isolation ist gerade dann zu befürchten, wenn an der Differenzierung Sonder- oder FörderpädagogInnen beteiligt sind. Die Ausbildung zu Sonder- beziehungsweise FörderpädagogInnen ist aus der Perspektive der Behinderungserfahrenen zu beenden. Ersetzt werden soll Letztgenanntes durch eine behinderungsspezifische Aus- und Fortbildung für alle Lehrämter der allgemeinen Schule. Zweitens: Auch Gymnasien müssen sich in den Sekundarstufen I und II zur Inklusion bekennen. Eva Thoms von Mittendrin e. V. ist somit zuzustimmen, wenn sie fordert, dass sich die Gymnasien nicht zu closed shops entwickeln dürfen. Inklusion darf sich nicht nur auf Grund-, Haupt- und Realschulen beschränken! Dr. Carsten Rensinghoff Betr.: nds , Verspätetes Gehalt für Hochschulbeschäftigte Auch die verspätete Gehaltszahlung, die zum überwiegenden Teil ohnehin wenig verdienende Hilfskräfte an Hochschulen, jedoch kaum die übrige Landesverwaltung betrifft, zeigt, wie wenig Bildung dieser Landesregierung Wert ist. Wenn schon Überstunden und Mehrunterricht planmäßig nicht bezahlt werden, sollte man sich wenigstens auf die gerade für diese KollegInnen dürftigen Gehaltszahlungen verlassen können. Die Betroffenen können Verzugsschäden geltend machen. Dann würde sich die Nichtzahlung für das Land wenigstens nicht lohnen. Robert Dübbers Betr.: nds , Das Berufskolleg auf dem Weg zur Inklusion Dass die FörderschülerInnen ohne geeignete Ressourcen in die Berufskollegs (BK) geschickt werden das ist klar. Im Text geht jedoch nach meiner Wahrnehmung einiges durcheinander. Die Diagnose ist richtig: Der Förderbedarf der SchülerInnen verschwindet beim Übergang ins BK. So müssen dort keine SonderpädagogInnen eingesetzt werden und Klassengrößen von 32 SchülerInnen bleiben möglich also das Primat des Sparens. Der Beitrag vermischt jedoch richtige, politische Forderungen mit Mängeln und nimmt die KollegInnen doch wieder in die vermeintliche Pflicht, ohne personelle und fachliche Voraussetzungen etwas anzufangen, was zusätzlich belastet. Doch die Kollegien sind die falsche Adresse die Forderungen gehören in den Landtag! Für die Umsetzung gesellschaftlicher Teilhabe oder des Rechts auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung bedarf es nicht des Begriffs Inklusion oder eines eigenen Gesetzes. Als Bezug für die berechtigten Forderungen reichen die Landesverfassung oder die Ziele des Schulgesetzes. Was es aber unbedingt braucht, sind bessere Lernbedingungen für alle und eine nennenswerte Vorschulbildung statt Billig-Aufbewahrung in überfüllten Kitas. Wir sind nicht auf dem Weg zur Inklusion. Es gibt keine neuen Regeln. Mit der Umsetzung der bestehenden Ansprüche an Schulen und ihre Beschäftigten ist jede redliche Lehrkraft jetzt bereits massiv überfordert oder ist meine Schule ein Einzelfall? Und die GEW steht daneben und jammert. Sie stellt Forderungen, die Sylvia Löhrmann offen ablehnt, aber schickt die Kollegien ungebremst in die nächste Zumutungsrunde. Wenn klar ist, dass die BKs keine zusätzlichen Stellen und Gelder bekommen muss man hier dann nicht erstmal Nein sagen? Neue Querschnittsbereiche inklusive Bildung sind eine Horror-Vorstellung in einer Schule mit neun Bereichen, 150 Lehrkräften, 38 Bildungsgängen und SchülerInnen. Ist nicht gerade am BK die fachliche und abschlussbezogene Heterogenität der Bildungsgänge so gewaltig, dass diese Idee als verstiegen erscheinen muss? Wieso alles mitmachen, wenn man weiß, dass die Richtung falsch ist und die permanente Überlastung KollegInnen kaputt macht? Bitte leitet die KollegInnen an, sich zu wehren. Solidarität macht stark. Sichtbare Wirkung bringt neue Mitglieder. Eine Gewerkschaft muss Wirkung herstellen! Ich bitte darum, meinen kleinen Beitrag als Hilferuf eines unterrichtenden Kollegen zu lesen. Ich wünsche mir, dass wir mit mehr Selbstachtung und Respekt unsere Arbeit machen können. Wer außer der GEW könnte hier vorangehen? Guido Bley Betr.: nds , Werbeblock im Klassenzimmer Der Beitrag kritisiert zurecht die Lobbyarbeit an deutschen Schulen, wobei sich die Ausführungen um konkrete Beispiele ergänzen ließen. Als Lehrer an einer öffentlichen Schule empfinde ich die als Sponsoring maskierte, zunehmende Verquickung von (Finanz-)Wirtschaft und Bildung ebenfalls als problematisch und bedrohlich. Wenn man wahrnimmt, wie viele Schulen beispielsweise bei der Spardaspendenwahl um Stimmen für finanzielle Zuwendungen konkurrieren oder wie über Programme wie Bildungsspender Unternehmen wie Amazon oder Zalando indirekt mit Schulhomepages verlinkt werden, fürchtet man um die Unabhängigkeit und Vorbildfunktion, die Bildungseinrichtungen wahrnehmen sollten. Viele dieser Aktionen erscheinen mir nicht zuletzt im Licht des NSA-Skandals auch aus datenschutzrechtlichen Gründen als problematisch. Die Umsetzung solcher privatwirtschaftlicher Marketingstrategien nimmt aus meiner Erfahrung heraus stetig zu. Ich finde es gut, dass die GEW zu diesem Thema Stellung bezieht. Name der Redaktion bekannt.

17 gewerkschaft und wissenschaft Hochschulpolitik mit der GEW Referentenentwurf deutlich verbesserungswürdig Re-Demokratisierung der Hochschule Vorrang für Lehre und Forschung Befristungspraxis an Hochschulen 2/2013 Hochschulzukunftsgesetz NRW Zwischen Autonomie und Verantwortung

18 Landesregierung legt Referentenentwurf für das Hochschulzukunftsgesetz vor Im Sinne der Beschäftigten deutlich verbesserungswürdig Am 12. November 2013 nach fast dreijähriger Vorbereitungszeit hat die Landesregierung den Referentenentwurf für das nordrhein-westfälische Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet. Es soll das Hochschulrecht in NRW zukunftstauglich weiterentwickeln. Das schwarz-gelbe Hochschulfreiheitsgesetz hat ausgedient. Mit neuen Instrumenten strategischer Planung, wirksamer Steuerung und effektiver Finanzplanung will die rot-grüne Landesregierung die Hochschullandschaft in NRW neu aufstellen. Das Element der demokratischen Partizipation soll gestärkt werden. Land und Hochschulen sollen in gemeinsamer Verantwortung für die Umsetzung des Grundsatzes Gute Arbeit für alle Hochschulbeschäftigten stehen. Sieben Argumente pro Novellierung Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs führte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sieben zentrale Argumente für die Novellierung auf: u Die große Studiennachfrage hält bis 2025 an. Bildungsaufstieg, differenzierte Studienangebote und gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium sind geboten. u Die Gruppe der Studierenden wird immer vielfältiger. Diversity Management wird Teil des Aufgabenkatalogs der Hochschulen. u Die Unzufriedenheit der MitarbeiterInnen ist laut der DGB-Umfrage Arbeitsbedingungen an Hochschulen groß. Für die Ministerin ein alarmierendes Signal. u Nach wie vor gibt es eine eklatante Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und Gremien. Nachwuchs soll nach dem Kaskadenmodell gefördert werden. u Entwicklungsplanung des Hochschulwesens ist gemeinsame Aufgabe des Ministeriums und der Hochschulen. u Innere Autonomie der Hochschulen muss gestärkt, die demokratische Mitbestimmung modernisiert werden. u Die (Macht-)Balance von Kompetenzen und Verantwortung innerhalb der Hochschulen wird neu austariert. Gewerkschaften fordern Nachbesserung Der Gesetzentwurf stößt bei den Hochschulen und bei der Opposition auf scharfe Kritik. Erhebliche Vorbehalte gibt es auch auf Seiten der Gewerkschaften. In einer ersten Stellungnahme hat DGB-Vorsitzender Andreas Meyer-Lauber stellvertretend für die DGB-Gewerkschaften Lob und Kritik geäußert: Wir begrüßen, dass das Land wieder mehr Verantwortung für unsere Hochschulen übernehmen möchte. Und auch eine Auseinandersetzung mit den Beschäftigungsbedingungen und der hochschulinternen Demokratie ist längst überfällig. Nach Auffassung der Gewerkschaften reichen die geplanten Gesetzesänderungen nicht weit genug, um tatsächlich die Arbeitsbedingungen an Hochschulen zu verbessern: Die Beschäftigten brauchen rechtsverbindliche Regelungen. Zum Beispiel in Form von Rechtsverordnungen oder Gesetzen, um ihre Ansprüche auf einen sicheren und fair bezahlten Arbeitsplatz durchsetzen können. Für die Beschäftigten der Hochschulen ist der Gesetzentwurf daher noch deutlich verbesserungswürdig, betont Andreas Meyer-Lauber. Andere Forderungen der Gewerkschaften packe der Gesetzentwurf jedoch an: Die Rechenschaftspflicht und die Transparenz wird gestärkt, die Gleichstellung von Frauen und Männern wird ernsthaft angestrebt und die Hochschulen werden verpflichtet, ihre Verantwortung für den Erfolg der Studierenden zu übernehmen. Leider wird die von den Gewerkschaften geforderte Demokratisierung der Hochschulen aber nicht konsequent genug vorangetrieben, so der Vorsitzende des DGB NRW weiter. Kritische Paragrafen Ein erster Blick auf Teile des Gesetzentwurfs zeigt die neuralgischen Stellen: Gemäß 3 (4) des HG tragen die Hochschulen den berechtigten Interessen ihres Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung. 6 (5) HG ermächtigt das Ministerium, im Bereich der Personalverwaltung Regelungen zu treffen, die allgemein für Hochschulen in der Trägerschaft des Landes und nicht nur für den Einzelfall gelten (Rahmenvorgaben); Rahmenvorgaben sind für diese Hochschulen verbindlich. Der Erlass von Rahmenvorgaben steht ausschließlich im öffentlichen Interesse. In 11a (2) HG heißt es: Die Hochschule stellt eine Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder der Gruppen ( ) bei den Beratungen und Entscheidungen des Senates ( ) angemessen sicher. Von Viertelparität ist hier nicht die Rede! Nicht kompatibel mit den Vorstellungen der Gewerkschaften sind die Gesetzespassagen zur zentralen Organisation der Hochschule vom Präsidium ( 15 20) über den Hochschulrat ( 21) bis hin zum Senat ( 22). Nicht akzeptabel ist die Übertragungsbefugnis in Artikel 33 (2) mit ihren einschneidenden Konsequenzen für die Arbeit der Personalräte. Zu dem Entwurf werden in den nächsten Monaten Hochschulen, Gewerkschaften und Berufsverbände angehört. Im Frühjahr soll der Entwurf ins Parlament eingebracht werden. Noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen. Das Gesetz selbst soll zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft treten. Berthold Paschert, Hochschulreferent der GEW NRW p us nds.gew-nrw.de Wissenschaftsministerium NRW: Referentenentwurf Hochschulzukunftsgesetz DGB NRW: Befragung Arbeitsbedingungen an Hochschulen

19 Diskussionsprozess zwischen MIWF, Hochschulleitung und Personalvertretungen Re-Demokratisierung der Hochschule Die geplante Hochschulgesetznovelle für Nordrhein-Westfalen kann nur dann gelingen, wenn sie die Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule stärkt und dabei alle Mitgliedergruppen beteiligt. Und wenn das Ergebnis dann stimmt, handelt es sich nicht um eine technisch-juristische Modifikation des derzeit gültigen Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) aus dem Pinkwart-Ministerium, sondern um einen kompletten politischen Neustart, um eine Absage an das prägende Leitbild des HFG der unternehmerischen Hochschule. Das Wettbewerbsmodell ist gescheitert. Foto: istockphoto.com Das HFG versuchte, ein im Kern ökonomisches Wettbewerbsmodell innerhalb der Wissenschaft zu universalisieren und die Hochschulstrukturen entsprechend dem Muster eines Wirtschaftsunternehmens anzugleichen: Eine autokratisch-zentralistische, managementähnliche Leitungsstruktur zu etablieren ist hier die Kehrseite einer weitgehenden Entmachtung der traditionellen Selbstverwaltungsgremien. Das hat in der Praxis jedoch nie funktioniert. Und so ist es kein Zufall, dass auch andere Bundesländer wie Baden- Württemberg und Hamburg den Rückwärtsgang einer vorsichtigen Re-Demokratisierung der Hochschulstrukturen einlegen. Hochschulen sind keine Wirtschaftsunternehmen Das Modell der unternehmerischen Hochschule ist ignorant gegenüber den Bedingungen wissenschaftlicher Innovation. Es missachtet in seinen autokratischen Entscheidungsprozeduren die unterschiedlichen Interessen innerhalb einer Hochschule, deren Vertretungen schon deswegen die Mitwirkung am Modell weitgehend verweigert haben. Gegen die tatsächlichen Leistungserbringer einer Hochschule ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Studierende lässt sich jedoch nicht top down durchregieren. Die soziale Basis für wissenschaftliche Innovation ist die Kooperation grundsätzlich gleichrangiger ForscherInnen und nicht die Konkurrenz um knappe Ressourcen. Wettbewerb an sich ist nicht generell wissenschaftsfremd. In einem herkömmlichen Verständnis jedoch ist dies ein Wettbewerb um Anerkennung durch Erkenntnisfortschritt, um neue und bessere Argumente. Die Resultate eines Wettbewerbs als gelungene wissenschaftliche Innovation gehören dann niemandem individuell, sondern allen: der ganzen wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft. Ressourcen gerecht verteilen Der Wettbewerb in der unternehmerischen Hochschule hingegen wird nicht unmittelbar auf dem Gebiet von Wissenschaft und Wahrheit ausgetragen. Sondern er ist im Kern ein Kampf um materielle Ausstattungsvorsprünge vorrangig über die Drittmittelfinanzierung. Zuwächse werden vor allem auf der Basis bereits erreichter Ausstattungsvorsprünge erwirtschaftet (Matthäus-Prinzip), wodurch eine zunehmende Ungleichverteilung von Ressourcen entsteht allein schon deswegen, weil insgesamt nicht mehr Geld ins System kommt, sondern sich stattdessen eine Nullsummen(ungleich)verteilung etabliert. Anders gesagt: Die unterlegenen Konkurrenten werden durch Ressourcenentzug und Defizitfinanzierung bestraft, ihre materiellen Leistungsbedingungen werden abgebaut. So werden zugleich immer größere Gruppen (potenziell) leistungsfähiger WissenschaftlerInnen aus der akademischen Kooperation ausgeschlossen. Irrweg beenden Die benachteiligten Beschäftigten werden gegenüber den etablierten Leistungsmaßstäben chancenlos. So entsteht der Effekt, dass wissenschaftliche Erneuerungen und die Innovationsrate des Wissenschaftssystems insgesamt rückläufig sind in Anlehnung an den Bamberger Wissenschaftssoziologen Richard Münch. Das Konzept der unternehmerischen Hochschule ist demnach nicht nur nicht wissenschaftsförderlich, sondern auch volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Wenn es überhaupt eine politisch sichtbare, organisierte Gruppe gibt, die das gültige HFG noch verteidigt, dann sind es die RektorInnen und PräsidentInnen. Der operative Machtzuwachs, den sie durch das Gesetz erhalten, macht sie offenbar betriebsblind gegenüber dessen Beschränkungen wissenschaftlicher Innovation. Also ist es Zeit, dass die anderen Hochschulangehörigen politisch ihre Stimme erheben, um diesen Irrweg zu beenden. Torsten Bultmann, Fachgruppenausschuss Hochschule und Forschung der GEW NRW, pol. Geschäftsführer Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

20 Hochschuletat 2014 verspricht höhere Investitionen Vorrang für Lehre und Forschung NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung den Einzelplan des Wissenschaftsministeriums (EP 06) im Haushaltsentwurf 2014 vorgestellt. Der Gesamtetat für den Bereich soll um 483 Millionen auf über 7,9 Milliarden Euro anwachsen. Das wäre eine Vorjahressteigerung um 6,5 Prozent. Im Vergleich dazu wächst der Landeshaushalt nur um 3,9 Prozent. Bildung, Lehre und Forschung haben klar Vorrang. Allein mehr als 60 Prozent der Mittel des Einzelplans 06 fließen an die Hochschulen für gute Rahmenbedingungen in Lehre und Studium, kündigt Svenja Schulze an. Fürwahr viel Geld, das sinnvoll investiert wird aber dennoch nicht reicht. Es bleibt bei der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen. Steigende Studienanfängerzahlen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft, unzureichende Betreuungsrelationen im Lehrbetrieb und fehlende Studienplätze. Marode Bausubstanzen, überfälliger Modernisierungs- und Investitionsbedarf kommen hinzu die Mängelliste ist lang. Und dann gibt es noch jede Menge gesellschaftlich relevante Forschungsfragen, auf die die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zukunftsfähige Antworten geben müssen. Die Zuwächse im Einzelnen u Die Ausgaben für den Hochschulpakt steigen um 210 Millionen (25 Prozent) auf über eine Milliarde Euro u Die Mittel für den Ausbau der Fachhochschulen (FH) werden um über 34 Millionen Euro erhöht. Neue FHs können mit Förderungen von 160 Millionen Euro rechnen u Die Mittel für die Reform der Lehrerausbildung werden um 33 Millionen Euro erhöht u 20 Millionen Euro erhalten Hochschulen für zusätzliche Bewirtschaftungsausgaben u Die Mittel für Miete und Ausstattung der Gebäude im Modernisierungsprogramm steigen um 15 Millionen auf 68 Millionen Euro u Für die Forschungsförderung sind 728 Millionen Euro vorgesehen das sind rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr u Die Landesregierung fördert die Spitzenforschung acht erfolgreicher Universitäten in der Exzellenzinitiative mit 31 Millionen Euro u Der BAföG-Ansatz wird von 596 auf 607 Millionen Euro erhöht u Die Mittel zum Diversity Management belaufen sich auf , Euro Die Rate pro StudentIn sinkt Wie im Vorjahr werden 249 Millionen Euro als Ersatz für die entfallenen Studiengebühren aufgewendet. Die Hochschulen müssen verschmerzen, dass dieser Betrag, der die Ausgabensituation in 2010 beschrieb, wieder nicht dynamisiert wird. Bei deutlich steigenden Studierendenzahlen sinkt die Rate pro StudentIn spürbar, die aus dem Landeshaushalt zur Verbesserung der Qualität der Lehre bereitgestellt wird. NRW ist in der Frage der Betreuungsrelation (Verhältnis Lehrende zu Studierende) im Ländervergleich ohnehin immer auf einem der letzten Plätze! Masterplan nicht in Sicht Die Großbaustelle Doppelter Abiturjahrgang wird das Land noch eine Zeit lang beschäftigen. Auch in den nächsten Jahren werden die Erstsemesterzahlen weit über den Prognosen liegen. Ein Lichtblick: Die Hochschulpaktmittel steigen. Dennoch: Die Hochschulen sind für den derzeitigen Studierendenansturm nicht adäquat ausfinanziert , Euro Zuschuss je Studienplatz liegen weit unter dem von der Hochschulrektorenkonferenz errechneten Kostenrahmen. Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Finanzierung der Masterstudienplätze, die in spätestens vier Jahren von BachelorabsolventInnen nachgefragt werden. Welche Kapazitäten, welche Ressourcen sind erforderlich? Wer zahlt? Die Hochschulen, das Land, der Bund? Ein brisantes Thema, das die GEW und alle Betroffenen über die laufende Legislaturperiode hinaus beschäftigen wird. Berthold Paschert, Hochschulreferent der GEW NRW GEW im Gespräch mit Karl Schultheis (SPD) Rot-Grün gegen Rückkehr in den Landesdienst Nach monatelanger Vorlaufzeit mit intensiven Diskussionen begann im November 2013 das parlamentarische Abstimmungsverfahren für das neue Hochschulzukunftsgesetz NRW. Der Referentenentwurf ist veröffentlicht. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren wird sich bis Herbst 2014 erstrecken. Zum 1. Oktober 2014 soll das neue Gesetz Rechtskraft entfalten und die Hochschullandschaft in NRW neu strukturieren. Nach der parlamentarischen Sommerpause traf sich eine GEW-Delegation mit dem wissenschaftspolitischen Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Karl Schultheis zu einem Gedankenaustausch zur Hochschulreform: ein konstruktives und offenes Gespräch, in dem klar wurde, dass in zentralen Punkten die Meinungen weit auseinanderliegen. Nicht verhandelbar Der Forderung der GEW nach Rückkehr der Hochschulbeschäftigten in den Landesdienst erteilte Karl Schultheis eine Absage: Die Rückkehr ist nicht verhandelbar und nicht durchzusetzen. Das ist finanziell nicht darstellbar. Gleichwohl sehen sich die Sozialdemokraten aufgrund ihres Wahlversprechens in der Pflicht, die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen zu vereinheitlichen.

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