EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION XI STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt. in der Europäischen Gemeinschaft MwSt.-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Hinweis In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt.- Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Dieser Leitfaden gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen.

2 SCHWEDEN INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN...3 MWST.-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER...4 SCHWELLENWERTE...7 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...8 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...9 RECHNUNGEN...9 VORSCHRIFTEN ÜBER RECHNUNGSSTELLUNG...9 AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN...10 RECHNUNGSINHALT...11 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG...12 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN...13 VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG...14 PERIODISCHE MWST.-ERKLÄRUNGEN...14 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG...16 ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN...17 VERWALTUNGSPFLICHTEN...18 VORSTEUERABZUG...18 ANHANG 1 - SCHWELLENWERTE...20 ANHANG 2 BEZEICHNUNG DER MWST.-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN...20 ANHANG 3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DIE MWST.- VORSCHRIFTEN IHRES LANDES INFORMIEREN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, )? Die Website der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) enthält umfassende Informationen zur Mehrwertsteuer. In Schweden ansässige Unternehmer sollten sich an das örtliche Finanzamt wenden, bei dem sie registriert sind. Adressen und Telefonnummern der Finanzämter sind zum einen der Website der Steuerbehörde (Skatteverket) und zum andern den örtlichen Telefonbüchern (unter Skatteverket) zu entnehmen. Unternehmer, die nicht in Schweden ansässig sind oder einen Steuervertreter in Schweden haben, erreichen die Steuerbehörde unter folgenden Adressen: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Deutschland, Österreich wenden sich an die Auslandsabteilung der Steuerverwaltung in Malmö. Skatteverket Utlandsenheten SE Malmö Tel: Fax: Finanzamt1.malmo@skatteverket.se Für die Unternehmer aus den übrigen Ländern ist die Auslandsabteilung der Steuerbehörde in Stockholm zuständig. Skatteverket Utlandsenheten SE Stockholm Tel: Fax: stockholm@skatteverket.se 2. WIE LAUTET DIE ADRESSE DER WEBSITE DER STEUERVERWALTUNG? WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN ÜBER DIE MWST. KÖNNEN ÜBER DIESE WEBSITE ABGERUFEN WERDEN (ALLGEMEINE INFORMATIONEN, RECHTSVORSCHRIFTEN, KONTAKTSTELLEN, FORMULARE USW.)? IN WELCHEN SPRACHEN? Website: Fast alle von der Steuerbehörde erarbeiteten Informationen sind auf dieser Website veröffentlicht: Definitionen, Broschüren, Formulare, Anleitungen, richterliche Entscheidungen, offizielle Mitteilungen sowie Fragen und Antworten. Die meisten Informationen liegen auf Schwedisch vor, bestimmte Informationen sind aber auch auf Englisch und ein geringer Teil auf Finnisch, Französisch und Deutsch verfügbar. 3

4 3. WO SIND DIE RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE MWST. NIEDERGELEGT? IN WELCHEN SPRACHEN? Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Mehrwertsteuer können u. a. auf folgenden Websites abgerufen werden: Zurzeit liegen diese nur auf Schwedisch vor. MWST.-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE MWST.-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH? Der Antrag auf MwSt.-Registrierung ist spätestens zwei Wochen vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit einzureichen. Dazu ist ein spezielles Antragsformular der Steuerbehörde zu verwenden und bei dem für die Kommune zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die Firma gegründet und registriert werden soll. Danach wird dem Unternehmer ein Registerauszug zugeschickt, aus dem u. a. die MwSt.-Nummer und der Rechnungszeitraum hervorgehen. Ausländische Unternehmer, die eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit über eine Tochtergesellschaft in Schweden betreiben, müssen sich ebenso wie schwedische Unternehmer bei dem für den Ort zuständigen Finanzamt registrieren lassen, von dem aus die Geschäftstätigkeit in Schweden erfolgt (z. B. Firmensitz der Tochtergesellschaft). Ausländische Unternehmer, die keine Tochtergesellschaft in Schweden besitzen, aber ihre Geschäftstätigkeit von einer Betriebsstätte z. B. einer Filiale in Schweden aus betreiben, müssen sich bei einer der Auslandsabteilungen der Steuerbehörde in Stockholm oder Malmö registrieren lassen. Das gilt auch für Unternehmer ohne Betriebsstätte in Schweden. Ausländische Unternehmer aus einem Land, mit dem Schweden kein Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und den Austausch von Steuerinformationen hat, müssen durch einen Steuervertreter repräsentiert werden, der eine Person mit ständigem Wohnsitz in Schweden oder ein Unternehmen mit Betriebsstätte oder Geschäftstätigkeit in Schweden sein muss. Der Steuervertreter muss von der Steuerbehörde zugelassen sein. 5. IN WELCHEN FÄLLEN ERÜBRIGT SICH EINE MWST.-REGISTRIERUNG, WEIL DIE STEUER VOM EMPFÄNGER DER GEGENSTÄNDE ODER DIENSTLEISTUNGEN GESCHULDET WIRD? KANN MAN SICH IN EINEM SOLCHEN FALL FREIWILLIG REGISTRIEREN LASSEN? Eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft tritt dann ein, wenn ein schwedischer Unternehmer Waren von einem ausländischen Unternehmer in Schweden kauft, für den keine MwSt.-Registrierung in Schweden vorliegt. Damit wird die Steuer für die Transaktion von Käufer geschuldet. Ausländische Unternehmer unterliegen also für diese Transaktionen nicht der Mehrwertsteuer, müssen aber, um eine Besteuerung in ihrem 4

5 Heimatland zu vermeiden, in Schweden registriert sein und in der Quartalsabrechnung die Verbringung von Waren angeben. Auch wenn die Steuerschuld beim Käufer liegt, hat ein ausländischer Unternehmer die Möglichkeit, sich in Schweden freiwillig zur Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Ausländische Unternehmer, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit folgende Dienstleistungen für Gewerbetreibende in Schweden anbieten, unterliegen nicht der Pflicht zur MwSt.-Registrierung: 1) Übertragung oder Abtretung von Urheberrechten, Patentrechten, Lizenzrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten 2) Werbe- und Anzeigendienstleistungen 3) Beratungsdienste, Produktentwicklung, Projektierung, Zeichnung, Konstruktion, juristische Dienstleistungen, Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers, Schreibdienste, Übersetzungsdienste und ähnliche Dienstleistungen 4) EDV-Dienste sowie Entwicklung von EDV-Systemen oder Programmen 5) Bereitstellung von Informationen 6) Bank- und Finanzdienstleistungen im Bereich der Vermietung von Lagerräumen 7) Arbeitskräftevermietung 8) Vermietung von beweglichen Gegenständen, ausgenommen Transportmittel und Transporthilfsmittel 9) Verpflichtungen, ganz oder teilweise auf die Nutzung von unter Punkt 1 genannten Rechten oder die Ausübung einer bestimmten Geschäftstätigkeit zu verzichten 10) Telekommunikationsdienste, die einerseits das Übertragen, Senden oder Empfangen von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder sonstigen Informationen mit Hilfe von Kabel, Funk bzw. optischen oder anderen elektromagnetischen Medien, andererseits Dienstleistungen umfassen, die eine ständige oder zeitweilige Übertragung oder Abtretung des Rechts auf Nutzung von Kapazitäten für eine Übertragung, Sendung oder Empfang beinhalten. 11) Vermittlung von Dienstleistungen, wie sie in Punkt 1 10 aufgeführt sind, für Rechnung und im Namen Dritter. Darüber hinaus wird keine MwSt.-Registrierung für ausländische Unternehmer gefordert, die in ihrer Geschäftstätigkeit nachfolgend aufgeführte Dienstleistungen für Käufer mit einer MwSt.-Registrierung in Schweden anbieten: 1) Vermittlung von in Schweden ausgeführten Transportdienstleistungen 2) Transportdienstleistungen bei Warentransporten sowie Vermittlung solcher Warentransporte mit Ausgangspunkt in Schweden, wenn der Besteller eine schwedische MwSt.-Nummer angibt 5

6 3) Umschlag, Be- und Entladung von Gütern sowie ähnliche in Schweden ausgeführte Dienstleistungen als Teil eines Warentransports (so genannte Hilfsdienste), wenn der Besteller keine MwSt.-Nummer in einem anderen EU- Mitgliedstaat angibt 4) In einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführte Hilfsdienste, wenn der Besteller eine schwedische MwSt.-Nummer angibt 5) Vermittlung von Hilfsdiensten für Rechnung und im Namen Dritter, wenn der Käufer beim Erwerb der Dienste eine schwedische MwSt.-Nummer angibt. 6) Vermittlung von Waren für Dritte, wenn diese Waren in Schweden umgesetzt werden und der Auftraggeber keine MwSt.-Nummer in einem anderen EU- Mitgliedstaat angibt. 7) Vermittlung von Waren für Dritte, wenn diese Waren in einem anderen EU- Mitgliedstaat umgesetzt werden und der Auftraggeber eine schwedische MwSt.- Nummer angibt. 6. WO IST DIE MWST.-REGISTRIERUNG ZU BEANTRAGEN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel (Int ) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Deutschland, Österreich wenden sich an die Auslandsabteilung der Steuerverwaltung in Malmö. Skatteverket Utlandsenheten SE Malmö Tel: Fax: skattekontor1.malmo@skatteverket.se Für die Unternehmer aus den übrigen Ländern ist die Auslandsabteilung der Steuerbehörde in Stockholm zuständig. Skatteverket Utlandsenheten SE Stockholm Tel: Fax: stockholm@skatteverket.se 6

7 7. GENAUE BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS FÜR DIE ERTEILUNG EINER MWST.- NUMMER (MIT ANGABE DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN) UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER BETREFFENDEN ASPEKTE. Die Erteilung einer MwSt.-Nummer ist auf einem speziell dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Ausländische Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit in Schweden betreiben wollen und nicht in Schweden etabliert sind, verwenden das Formular SKV 4632, alle übrigen Unternehmer das Formular SKV Ausländische Unternehmer aus einem Land, mit dem Schweden kein Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und den Austausch von Steuerinformationen hat, müssen durch einen Steuervertreter repräsentiert werden. Wird der Antrag über einen Steuervertreter gestellt, ist ihm eine Vollmacht für den Steuervertreter beizufügen. Die Steuerbehörde hält für diese Zwecke ein Standardformular bereit (Formular SKV 5703). Die Vollmacht schließt nicht das Recht auf Entgegennahme von Auszahlungen per Post oder Bank ein. Der Antrag auf MwSt.-Registrierung ist spätestens zwei Wochen vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit einzureichen. Er ist vom ausländischen Unternehmer oder seinem Steuervertreter zu unterzeichnen und an die Auslandsabteilungen der Steuerbehörden zu senden; Adressen siehe oben. Dem Antrag ist ein Handelsregisterauszug o. ä. für den ausländischen Unternehmer aus dessen Heimatland beizufügen. Auch der Steuervertreter muss einen Handelsregisterauszug vorweisen. Fungiert eine natürliche Person als Steuervertreter, muss diese nachweisen, dass sie ihren ständigen Wohnsitz in Schweden hat. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Nach der Erteilung einer MwSt.-Nummer durch die Steuerbehörde wird ein Handelsregisterauszug ausgefertigt. Die Formulare für die Steuererklärungen werden dann automatisch versandt. Wurde der ausländische Unternehmer durch einen Steuervertreter registriert, werden die Formulare für die Steuererklärungen an diesen geschickt. Weitere Informationen gibt es in folgenden Broschüren: Skatteanmälan för utländska företagare (SKV 419) Skattedeklarationsbroschyren (SKV 409) Skattekontobroschyren (SKV 408) SCHWELLENWERTE 8. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN VERSANDHANDEL (ARTIKEL 34 DER MWST.-RICHTLINIE 2006/112/EG)? munity/vat_in_ec_annexi.pdf 9. WELCHER SCHWELLENWERT GILT FÜR ERWERBE DURCH NICHTSTEUERPFLICHTIGE JURISTISCHE PERSONEN UND STEUERBEFREITE PERSONEN (ARTIKEL 3 ABSATZ 2 DER MWST.-RICHTLINIE 2006/112/EG)? 7

8 munity/vat_in_ec_annexi.pdf BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. IN WELCHEN FÄLLEN MUSS EIN STEUERVERTRETER BESTELLT WERDEN? In allen Fragen bezüglich der Mehrwertsteuer müssen ausländische Unternehmer aus einem Land, mit dem Schweden kein Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und den Austausch von Steuerinformationen hat, durch einen Steuervertreter repräsentiert werden. 11. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Der Steuervertreter muss eine natürliche Person mit ständigem Wohnsitz in Schweden oder eine juristische Person mit Firmensitz in Schweden und von der Steuerbehörde zugelassen sein. Auch wenn ein ausländischer Unternehmer durch einen Steuervertreter in Schweden registriert ist, liegt die Verantwortung für die Entrichtung der Mehrwertsteuer beim Unternehmer. 12. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Der Steuervertreter reicht die Steuererklärungen und die zusammenfassenden Meldungen im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Rechnungsführung des Unternehmers muss unter der Adresse des schwedischen Steuervertreters zugänglich sein. Die Rechte des Steuervertreters entsprechen denen eines direkt registrierten Unternehmers. Der Steuervertreter hat das Recht auf Einsicht in alle Unterlagen, die seinen Auftraggeber betreffen. 13. WAS GESCHIEHT, WENN EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ES VERSÄUMT, IN IHREM LAND EINEN STEUERVERTRETER ZU BESTELLEN? Wenn ein ausländischer Unternehmer aus einem Land, mit dem Schweden kein Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und den Austausch von Steuerinformationen hat, steuerpflichtige Transaktionen in Schweden durchführt, ohne einen schwedischen Steuervertreter bestellt zu haben, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dessen Ergebnis Steuerstrafen, Zinsen und Bußgelder verhängt werden können. 14. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? Die schwedische Steuerbehörde kann von einem ausländischen Unternehmer Sicherheiten für künftige MwSt.-Zahlungen verlangen. Ausschlaggebend für diese 8

9 Entscheidung ist die finanzielle Situation des ausländischen Unternehmers. Kann der ausländische Unternehmer seine gute finanzielle Lage beispielsweise durch eine Referenz von einer schwedischen Bank nachweisen, dürfte es keine Forderung nach einer gesonderten Sicherheit geben. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. IST DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS ODER -BEVOLLMÄCHTIGTEN MÖGLICH? Ja. 16. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Als Steuervertreter können Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden oder juristische Personen mit Firmensitz oder einer Betriebsstätte in Schweden bestellt werden. 17. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Ein Steuervertreter reicht die Steuererklärungen und die zusammenfassenden Meldungen im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Rechnungsführung des Unternehmers muss unter der Adresse des schwedischen Steuervertreters zugänglich sein. Die Rechte des Steuervertreters entsprechen denen eines direkt registrierten Unternehmers. 18. GIBT ES SITUATIONEN, IN DENEN EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH IST? Die schwedische Steuerbehörde kann von einem ausländischen Unternehmer Sicherheiten für künftige MwSt.-Zahlungen verlangen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist die finanzielle Situation des ausländischen Unternehmers. Kann der ausländische Unternehmer seine gute finanzielle Lage beispielsweise durch eine Referenz von einer schwedischen Bank nachweisen, dürfte es keine Forderung nach einer gesonderten Sicherheit geben (Siehe Antwort auf Frage 14). RECHNUNGEN VORSCHRIFTEN ÜBER RECHNUNGSSTELLUNG 19. WO SIND DIE EINSCHLÄGIGEN REGELUNGEN (GESETZE, VERORDNUNGEN, ANWEISUNGEN, LEITLINIEN USW.) EINSEHBAR? 9

10 Die Regelungen sind im schwedischen Mehrwertsteuergesetz (1994:200), insbesondere in Kapitel 11, verankert. Wichtige Regeln zur Aufbewahrung von Rechnungen enthalten auch das Buchführungsgesetz und das Steuerzahlungsgesetz. Die Steuerbehörde ist berechtigt, Vorschriften über eine vereinfachte Rechnungslegung und die elektronische Rechnungserstellung zu erlassen, was aber bisher noch nicht erfolgt ist. AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN 20. IN WELCHEN FÄLLEN MÜSSEN RECHNUNGEN AUSGESTELLT WERDEN Eine Rechnungslegung hat in den in Artikel 22 Absatz 3 Abschnitt a genannten Fällen zu erfolgen, d. h. bei Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen durch steuerpflichtige Personen für andere steuerpflichtige Personen oder nicht steuerpflichtige juristische Personen sowie bei Fernabsatz und Verkauf neuer Transportmittel, unabhängig davon, für wen die Lieferung erfolgt. Rechnungen sind ebenfalls bei Vorauszahlungen auszustellen. Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungsstellung zulässig: Übertragung von Immobilien und Überlassung der Nutzungsrechte an Immobilien nach Anlage F16 (Kapitel 3, 2 i Mehrwertsteuergesetz). Ärztliche, zahnärztliche oder soziale Dienstleistungen (Kapitel 3 4 Mehrwertsteuergesetz). Bildungsdienstleistungen (Kapitel 3 8 Mehrwertsteuergesetz). Bank- und Finanzdienstleistungen (Kapitel 3 9 Mehrwertsteuergesetz). Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen (Kapitel 3 10 Mehrwertsteuergesetz). Bestimmte kulturelle Dienstleistungen (Kapitel 3 11 Mehrwertsteuergesetz). Dienstleistungen, durch die Personen Zugang zu Sportveranstaltungen oder die Möglichkeit zur Ausübung eines Sports erhalten (Kapitel 3 11 Absatz a Mehrwertsteuergesetz). Anzeigen in nicht mehrwertsteuerpflichtigen Mitgliederzeitschriften und Personalzeitungen sowie in durch gemeinnützige Organisationen oder Zusammenschlüsse herausgegebenen Zeitschriften (Kapitel 3 19 Absatz 1 Mehrwertsteuergesetz). Produktion und Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen (Kapitel 3 20 Mehrwertsteuergesetz). Rezeptpflichtige Arzneimittel, Muttermilch und menschliches Blut oder menschliche Organe (Kapitel 3 23 Absatz 2 und 3 Mehrwertsteuergesetz). 10

11 Lotterien, einschließlich Wetten und andere Arten von Glücksspielen (Kapitel 3 23 Absatz 5 Mehrwertsteuergesetz). Dienstleistungen, die von selbständigen Zusammenschlüssen erbracht werden, deren Tätigkeit nicht steuerpflichtig ist, wenn diese Dienstleistungen für ihre Mitglieder erbracht werden (siehe Artikel 13 Teil A Absatz 1 Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie und Kapitel 3 23 Absatz a Mehrwertsteuergesetz). Personenbeförderung, die als im Ausland umgesetzt gilt (Kapitel 5 5 Absatz 1 Mehrwertsteuergesetz). 21. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR KORREKTURRECHNUNGEN (GUT- /LASTSCHRIFTEN)? Eine Korrekturrechnung muss einen gesonderten und eindeutigen Verweis auf die ursprüngliche Rechnung enthalten. Ferner muss sie Informationen über Steuern und Steueränderungen sowie gegebenenfalls den Hinweis beinhalten, dass der Käufer zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist. 22. WELCHE FRISTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSSTELLUNG? Das Mehrwertsteuergesetz schreibt keine Fristen für die Rechnungsstellung vor. Im Buchführungsgesetz wird in diesem Zusammenhang auf die allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätze verwiesen (Kapitel 5 2). 23. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE PERIODISCHE RECHNUNGSSTELLUNG? Für die periodische Rechnungsstellung gelten die gleichen Regeln wie für Einzelrechnungen, ausgenommen die Angabe einer einzelnen laufenden Nummer für jede Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die in die periodische Rechnungsstellung aufgenommen wird. 24. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST DIE SELBSTFAKTURIERUNG ZULÄSSIG? Die Selbstfakturierung ist zulässig, wenn von Beginn an eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien sowie ein Verfahren zur Annahme jeder Rechnung durch den Steuerpflichtigen besteht, der die Waren oder Dienstleistung liefert. In der Rechnung ist auch anzugeben, dass sie vom Käufer ausgestellt wurde. 25. GELTEN SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSSTELLUNG AUF EINE IN EINEM DRITTLAND ANSÄSSIGE PERSON? Nein, es gibt keine spezifischen Vorschriften für die Übertragung der Rechnungsstellung auf eine in einem Drittland ansässige Person. RECHNUNGSINHALT 26. WANN MUSS AUF DER FÜR STEUERZWECKE AUSGESTELLTEN RECHNUNG DIE MWST.-NUMMER DES KUNDEN ANGEGEBEN SEIN? 11

12 In Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe b vierter Anstrich der Richtlinie heißt es, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nach Absatz 1 Buchstabe c), unter der er eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen, für die er Steuerschuldner ist, oder eine Lieferung von Gegenständen gemäß Artikel 28c Teil A erhalten hat, für Steuerzwecke in der Rechnung anzugeben ist. Dieser Artikel wurde im schwedischen Mehrwertsteuergesetz umgesetzt. Die MwSt.-Nummer des Kunden braucht folglich in anderen Fällen nicht angegeben zu werden. 27. GELTEN FÜR DEN RECHNUNGSINHALT WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? Nein. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG 28. IST BEI RECHNUNGEN, DIE MIT EINER FORTGESCHRITTENEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR VERSENDET WERDEN, VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, DASS DIE SIGNATUR AUF EINEM QUALIFIZIERTEN ZERTIFIKAT BERUHEN UND VON EINER SICHEREN SIGNATURERSTELLUNGSEINHEIT ERSTELLT WERDEN MUSS? WENN JA, WELCHE? Siehe Antwort auf Frage IST BEI RECHNUNGEN, DIE IM RAHMEN EINES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHS VERSENDET WERDEN, ZUSÄTZLICH EIN ZUSAMMENFASSENDES DOKUMENT IN PAPIERFORM ERFORDERLICH? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN ZU INHALT UND VERFAHREN AN. Siehe Antwort auf Frage SIND RECHNUNGEN ZULÄSSIG, DIE GEMÄSS ARTIKEL 233 ABSATZ 1 BUCHSTABE B UNTERABSATZ 2 DER MWST.-RICHTLINIE (ÜBERMITTLUNG AUF ANDERE ELEKTRONISCHE WEISE) ÜBERMITTELT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE BITTE DIE VORAUSSETZUNGEN UND FORMALITÄTEN DAFÜR AN. Ja, laut Mehrwertsteuergesetz können elektronische Rechnungen auf andere elektronische Weise gemäß Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c Unterabsatz 3 übermittelt werden. Nach dem Buchführungsgesetz und dem Steuerzahlungsgesetz gilt sowohl für Papierrechungen als auch für elektronische Rechnungen die grundlegende Bedingung, dass diese korrekt sein müssen und nicht geändert sein dürfen. Die Gesetzgebung schreibt keine bestimmte Methode zur Gewährleistung der Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung vor. Die Steuerbehörde ist berechtigt, bei Bedarf Vorschriften über die elektronische Rechnungserstellung zu erlassen, was aber bisher noch nicht erfolgt ist. 31. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG? Nein. 12

13 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN 32. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN AUFBEWAHRUNGSORT VON RECHNUNGEN? Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen die Steuerbehörde (Skatteverket) (und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen)) vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede Änderung dieses Ortes unterrichtet, während des Aufbewahrungszeitraums auf Anforderung der Steuerbehörde (Skatteverket) oder der Zollbehörde (Tullverket) einen sofortigen elektronischen Zugang zu den Geschäftsunterlagen ermöglicht und gewährleistet, dass die Geschäftsunterlagen in Schweden per Sofortausdruck auf Papier oder als Mikrofiche erstellt werden können. Laut Buchführungsgesetz dürfen Geschäftsunterlagen auch in einem Land außerhalb der EU aufbewahrt werden, sofern mit diesem ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe besteht, dessen Anwendungsbereich mit dem der Richtlinie 76/308/EWG und 77/799/EWG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 vergleichbar ist, und kein Recht auf Zugriff auf diese Rechnungen auf elektronischem Weg, auf das Herunterladen und auf die Verwendung nach Artikel 22a existiert. Dabei gelten die o. g. Bedingungen. 33. MUSS IM VORAUS MITGETEILT WERDEN, WENN DIE RECHNUNGEN AUSSERHALB DES EIGENEN LANDES AUFBEWAHRT WERDEN? WENN JA, BITTE ANGEBEN. Ja, wenn die Rechnungen in einem anderen Land aufbewahrt werden und wenn sich der Aufbewahrungsort ändert, muss die Steuerbehörde im Voraus darüber informiert werden. Unternehmen, die unter Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) stehen, haben diese zu unterrichten. 34. WIE LANGE MÜSSEN DIE RECHNUNGEN AUFBEWAHRT WERDEN? Laut Steuerzahlungsgesetz müssen Rechnungen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Unternehmen, für die das Buchführungsgesetz gilt, beträgt die Aufbewahrungszeit zehn Jahre. 35. WELCHE SPEZIFISCHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE ART DER AUFBEWAHRUNG UND MÖGLICHE UMSTELLUNGEN? Gemäß dem Buchführungsgesetz sind Rechnungen grundsätzlich in dem Zustand aufzubewahren, in dem sie bei dem Unternehmen eingegangen sind. Vom Unternehmen selbst erstellte Geschäftsunterlagen sind in dem Zustand aufzubewahren, den das Material beim Zusammenstellen der Unterlagen hatte. Entgegengenommene Geschäftsunterlagen dürfen drei Jahre nach Ablauf ihrer Geltungsdauer von der elektronischen Form in die Papierform übertragen werden, wenn dies auf sichere Art und Weise erfolgt. 13

14 36. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN? Die allgemein geltenden Buchführungsgrundsätze sind als Ergänzung zum Buchführungsgesetz anerkannt. Bei speziellen Fragen zur Aufbewahrung sollten sich die Unternehmer an die Steuerbehörde wenden. VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG 37. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG GEMÄSS ARTIKEL 238 DER MWST.-RICHTLINIE 2006/112/EG GESTATTET? GELTEN DAFÜR SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? In folgenden Fällen brauchen die Rechnungen nicht sämtliche Bedingungen im Hinblick auf den Inhalt zu erfüllen: wenn es sich um eine Rechnung über einen geringeren Betrag handelt; wenn die Geschäftsgepflogenheiten oder die Verwaltungspraxis in der betreffenden Branche oder die technischen Voraussetzung für die Erstellung dieser Rechnungen die Einhaltung aller Anforderungen bezüglich des Rechnungsinhalts erschweren. Diese vereinfachten Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten: Rechnungsdatum, Angaben zur Identifizierung der Art der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen, Angaben über die zu entrichtenden Steuern sowie ihre Berechnung. Gemäß den Vorschriften der Steuerbehörde gelten die o. g. Anforderungen als erfüllt, wenn - Waren und Dienstleistungen über einen Verkaufsautomaten verkauft werden, wie beim Verkauf von Kraftstoff, der Entrichtung von Wege-, Brücken- oder Tunnelmaut, der Entrichtung von Parkgebühren u. ä., wo der Käufer in der Regel nicht identifiziert werden kann, - die Forderung nach Angabe von Name und Adresse des Käufers bei der Entrichtung von Wege-, Brücken- oder Tunnelmaut zudem wesentliche Behinderungen für den Verkehrsfluss mit sich bringen würde oder - Personenbeförderungen im öffentlichen Personennahverkehr unter solchen Bedingungen verkauft werden, dass nach gängiger Branchenpraxis in der Regel keine Angaben zur Identifizierung des Käufers vorhanden sind. PERIODISCHE MWST.-ERKLÄRUNGEN 38. WER MUSS MWST.-ERKLÄRUNGEN EINREICHEN? 14

15 Registrierte Unternehmer müssen ohne Ausnahme eine periodische Steuererklärung bzw. in bestimmten Fällen die Mehrwertsteuererklärung zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. 15

16 39. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND MWST.-ERKLÄRUNGEN EINZUREICHEN UND DIE BETREFFENDEN ZAHLUNGEN ZU LEISTEN? Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung der MwSt.-Erklärung: als separate MwSt.- Erklärung oder als Teil der Einkommensteuererklärung. In ersterem Fall handelt es sich um eine gemeinsame Steuererklärung für die Mehrwertsteuer, die Arbeitgeberbeiträge und die Lohnsteuervorauszahlung. Bei den Steuererklärungen gibt es zwei Abrechnungszeiträume: ein Monat und ein Jahr. Bestimmte Unternehmer, deren Jahresumsatz SEK nicht übersteigt, können eine Jahresumsatzsteuererklärung einreichen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von höchstens 1 Mio. SEK müssen die MwSt.-Erklärung als Teil ihrer Einkommensteuererklärung einreichen, sofern die Steuerbehörde aus besonderen Gründen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen keine anderweitigen Regelungen getroffen hat. Alle übrigen Unternehmer reichen eine monatliche MwSt.-Erklärung ein. Stichtag für die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist das Datum der Einreichung der MwSt.-Erklärung. Übersteigt der Jahresumsatz des Unternehmens 40 Mio. SEK, haben Einreichung der MwSt.-Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer spätestens 26 Tage nach Ablauf des von der MwSt.-Erklärung umfassten Zeitraums zu erfolgen. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 40 Mio. SEK beträgt diese Frist 1 Monat und 12 Tage. 40. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE MWST.-ERKLÄRUNG EINE SONDERREGELUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND/ODER BESTIMMTE KATEGORIEN VON UNTERNEHMEN? WENN JA, WELCHE. Nein, siehe Antwort auf Frage GIBT ES VEREINFACHTE VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD? WENN JA, WER KANN DIESE VERFAHREN UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN UND WORIN BESTEHEN DIE VEREINFACHUNGEN? Nein. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 42. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN EINZUREICHEN? Zusammenfassende Meldungen sind in der Regel für jedes Kalenderquartal einzureichen. Die Steuerbehörde kann unter folgenden Bedingungen die Einreichung der zusammenfassenden Meldungen für das gesamte Kalenderjahr beschließen: Das Geschäftsjahr des Unternehmens entspricht dem Kalenderjahr. Die Bemessungsgrundlage für das Kalenderjahr wird voraussichtlich SEK nicht übersteigen. 16

17 Der Wert der Warenlieferungen an zur Mehrwertsteuer veranlagte Käufer in anderen EU-Mitgliedstaaten wird voraussichtlich SEK pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Eine zusammenfassende Meldung für ein ganzes Kalenderjahr ist spätestens am 5. Februar des darauf folgenden Jahres einzureichen. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, ist die Meldung am ersten darauf folgenden Werktag einzureichen. 43. SIND ÜBER DIE IN TITEL XI KAPITEL 6 (ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN) DER MWST.-RICHTLINIE 2006/112/EG GEFORDERTEN ANGABEN HINAUS WEITERE ANGABEN ZU MACHEN? Nein. 44. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VEREINFACHTE VERFAHREN IM SINNE VON ARTIKEL 269 DER MWST.-RICHTLINIE 2006/112/EG? WENN JA, WELCHE SCHWELLENWERTE GELTEN DABEI? Nein. ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN 45. KÖNNEN MWST.-ERKLÄRUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Steuererklärungen können per Internet eingereicht werden. Der Steuerpflichtige muss dafür jedoch erst die Genehmigung der Steuerbehörde einholen. Die elektronische Steuererklärung (eskd) kann von fast allen Unternehmern und Arbeitgebern genutzt werden, wobei es jedoch nach wie vor einige Einschränkungen gibt, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind: Um das Sicherheitszertifikat zu erhalten, muss das Unternehmen eine schwedische Adresse und eine schwedische Personenkennzahl/Firmennummer vorweisen. Die eskd kann nicht genutzt werden, wenn das Unternehmen eine Spezifikation zur Steuererklärung einreicht. Die eskd kann nicht genutzt werden, wenn das Unternehmen eine so genannte Saisonregistrierung hat und nur einmal jährlich eine Steuererklärung einreicht. Den Antrag auf ein Sicherheitszertifikat stellt der Unternehmer zusammen mit dem Antrag auf Einreichung einer elektronischen Steuererklärung eskd bei der Steuerbehörde. Diese leitet die Daten aus dem Antrag dann an die Posten Schweden AB weiter, die für die Ausstellung des Sicherheitszertifikats zuständig ist. Die Daten werden nicht veröffentlicht. Die entsprechenden Antragsformulare sind über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket) oder direkt bei der Steuerbehörde erhältlich. 17

18 46. KÖNNEN ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Ja, durch Dateiübertragung mit dem Programm ELDA, das kostenlos beim örtlichen Finanzamt (Formular SKV 2695) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), erhältlich ist. VERWALTUNGSPFLICHTEN 47. GIBT ES PAUSCHALREGELUNGEN? WENN JA, FÜR WEN? Nein. 48. GIBT ES ÜBER DIE BEREITS GENANNTEN VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN HINAUS WEITERE VEREINFACHUNGEN? WENN JA, WELCHE? Nein. 49. IN WELCHEN SPRACHEN SIND DIE FORMULARE FÜR DIE MWST.-ERKLÄRUNG UND DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VERFÜGBAR? GIBT ES ÜBERSETZUNGEN? Die Formulare für die MwSt.-Steuererklärungen und die zusammenfassenden Meldungen sind nur auf Schwedisch verfügbar. VORSTEUERABZUG 50. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN KEINE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? Ständig genutzte Wohnräume, mit einer besonderen Ausnahme. Wenn ein bestimmter Teil des Gebäudes von den Wohnräumen abgetrennt und speziell an die Ausübung der Geschäftstätigkeit angepasst wurde, kann für diesen Teil ein Vorsteuerabzug genehmigt werden. Präsentationskosten u. ä., die der Steuerpflichtige in der Einkommenssteuererklärung nicht absetzen kann. Erwerb von Waren zum Verkauf auf Schiffen im Linienverkehr zwischen Schweden und Norwegen oder zwischen Schweden und den Åland-Inseln. Einige Dienstleistungen, die der Grundstückseigentümer auf seinem eigenen Grundstück erbringt. Erwerb von Waren von steuerpflichtigen Wiederverkäufern, deren Warenumsatz nach den Vorschriften für die Differenzbesteuerung besteuert wird. 18

19 Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Reisebüros, die den Reisenden direkt zugute kommen. Kauf und Miete von PKW und Motorrädern für andere Zwecke als Wiederverkauf, Vermietung, gewerbliche Personenbeförderung, Transport von Verstorbenen oder Fahrschulunterricht. 51. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Beim Leasing (Miete) von PKW für eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit sind nur 50 % der Vorsteuer abzugsfähig. 19

20 ANHANG 1 - SCHWELLENWERTE dex_en.htm#annexi ANHANG 2 BEZEICHNUNG DER MWST.-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN dex_en.htm#annexii ANHANG 3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS dex_en.htm#annexiii

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