Grundlagen des Jahresabschlusses Einführungsveranstaltung Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen des Jahresabschlusses Einführungsveranstaltung Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung"

Transkript

1 Grundlagen des Jahresabschlusses Einführungsveranstaltung Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße Wuppertal

2 Literatur Grundlagen: Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan, Bilanzen, 11. Aufl., Düsseldorf Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 22. Aufl., Stuttgart 2012.

3 Wichtige Abkürzungen AAA American Accounting Association (USA) AICPA American Institute of Certified Public Accountants (USA) APB Accounting Principles Board (USA) afs available for sale AG Applications Guidance ARB Accounting Research Bulletin (USA) ARC Accounting Regulatory Committee (EU) ASB Accounting Standards Board (UK) BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BC Basis for Conclusions CESR Committee of European Securities Regulators CF Conceptual Framework DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee EFRAG European Financial Reporting Advisory Group FAS Financial Accounting Standard (USA) FASB Financial Accounting Standards Board (USA) FIN FASB Interpretations FREP Financial Reporting Enforcement Panel (D) FRS Financial Reporting Standard (UK) GAAP Generally Accepted Accounting Principles htm held to maturity IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IFAC International Federations of Accountants IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IOSCO International Organization of Securities Commissions P Preface SAC Standards Advisory Council SARG Standards Advice Review Group (EU) SEC Securities and Exchange Commission (USA) SFAC Statement of Financial Accounting Concepts (USA) SFAS Statement of Financial Accounting Standard (USA) SIC Standing Interpretations Committee SSAP Statement of Standard Accounting Practice (UK)

4 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 4

5 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung Handelsrechtliche Rechnungslegung In Deutschland bestehen vielfältige gesetzliche Regelungen, welche Inhalte ein Jahresabschluss (JA) enthalten muss und wie er zu erstellen ist Wesentliche Rechtsgrundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). Daher wird in Abgrenzung zur steuerlichen Gewinnermittlung die JA-Erstellung auch als handelsrechtliche Rechnungslegung bezeichnet. Gem. 242 HGB Pflicht zur Aufstellung ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz und am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, zu erstellen Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 5

6 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung Aufbau des Dritten Buches des HGB Genossenschaften Kreditinstitute Einzelkaufleute und nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds 1. Abschnitt des Dritten Buches HGB (für alle Kaufleute ) 2. Abschnitt des Dritten Buches HGB (ergänzende Vorschriften für KapG & Co b) 3. Abschnitt des Dritten Buches HGB ( ) Quelle: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Abschnitt des Dritten Buches des HGB 1. Unterabschnitt ( e) 2. Unterabschnitt ( p) Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 6

7 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 7

8 Internationale Rechnungslegung Gründe für internationale Rechnungslegung Internationale Kapitalmärkte erleichterte Aufnahme von Eigenkapital durch Notierung an ausländischen Börsen Verwendung eigener Aktien als Akquisitionswährung Erlangung internationalen Standings Internationalisierung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen Erleichterung der Entscheidungsfindung bei internationalen Transaktionen Fremdkapitalaufnahme nach internationalen Regulierungsnormen (z.b. Basel II & III) Zulassungsvoraussetzung bei nationalen Wertpapierbörsen Unterstützung der (wertorientierten) Unternehmensführung Verpflichtende Anwendung als nationale Rechnungslegungsvorschrift Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 8

9 Internationale Rechnungslegung IAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 19. Juli 2002 Mit der EG-Verordnung 1606/2002 vom 19. Juli 2002, der sog. IAS-Verordnung, wurden die Regelungen bezüglich der Anwendung der IFRS verabschiedet. Die Verordnung verpflichtet alle kapitalmarktorientierten Konzerne in der EG, seit 2005 (teilw. mit Aufschub bis 2007) den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS aufzustellen. Unmittelbare Bindungswirkung keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich Den Mitgliedsstaaten wird darüber hinaus ein Wahlrecht gewährt, wonach Einzelabschlüsse börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen und Konzernabschlüsse nicht-börsennotierter Unternehmen ebenfalls nach den Regelungen der IFRS aufgestellt werden dürfen. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 9

10 Internationale Rechnungslegung Bilanzierungswelt in Deutschland In Deutschland muss jede Einzelgesellschaft eines Konzerns, der einen IFRS- Konzernabschluss aufstellt, weiterhin einen HGB-Einzelabschluss erstellen (analog bei Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses). An diese HGB-Einzelabschlüsse sind bspw. folgende unmittelbare Rechtsfolgen gebunden: Ausschüttungsbegrenzungen zum Zwecke des Gläubigerschutzes, Steuerzahlungen (auf Grundlage der Steuerbilanz) und Eröffnung von Insolvenzverfahren. Konzernabschlüsse dienen ausschließlich der Informationsfunktion (unabhängig davon ob diese nach HGB oder IFRS aufgestellt wurden). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 10

11 Internationale Rechnungslegung Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts in Deutschland Umsetzung der Wahlrechte der IAS-Verordnung in nationales Recht (durch das Bilanzrechtsreformgesetz BilReG vom Einzelabschluss 4. Dezember 2004) Konzernabschluss Kapitalmarktorientierung des Unternehmens IFRS-Wahlrecht (nur für die Offenlegung!): ( 325 Abs. 2a und Abs. 2b HGB) IFRS-Pflicht (Art. 4 der IAS-Verordnung sowie 315a Abs. 2 HGB) Keine Kapitalmarktorientierung IFRS-Wahlrecht (nur für die Offenlegung!): ( 325 Abs. 2a und Abs. 2b HGB) IFRS-Wahlrecht ( 315a Abs. 3 HGB) Der Lagebericht bleibt weiterhin für alle nach deutschem Recht verpflichtend. Quelle: In Anlehnung an Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S. 63. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 11

12 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 12

13 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB Bestandteile der jährlichen Finanzberichterstattung nach HGB HGB Einzelabschluss Konzernabschluss Einzelkaufleute u. nicht haftungsbeschränkte Personenhandels- gesellschaften Kapitalgesellschaften u. haftungsbeschränkte Personenhandels- gesellschaften Kapitalmarktorientierte Kapitalgesell- schaften Bilanz X X X X GuV X X X X Anhang X X X Eigenkapitalspiegel X X Kapitalflussrechnung X X Segmentbericht freiwillig freiwillig Lagebericht Pflicht für mittelgroße u. große Gesellschaften X X Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 13

14 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB Zusammenhang zwischen den Elementen des Jahresabschlusses Bilanz Eigenkapital Eigenkapitalspiegel Kapitalflussrechnung Anfangsbestand liquide Mittel + Einzahlung Anlagevermögen Umlaufvermögen - davon liquide Mittel - davon Jahres- überschuss Schulden (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) Ergebnisverwendung und erfolgsneutrale Änderungen des (Konzern-)Eigenkapitals Erträge GuV Auszahlungen Aktiver RAP Passiver RAP Aufwendungen = Endbestand liquide Mittel = Jahresüberschuss Erläuterungsfunktion Ergänzungsfunktion Anhang Korrekturfunktion Entlastungsfunktion Der Lagebericht ist eigenständiger Teil der Finanzberichterstattung und kein Element des Jahresabschlusses. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 14

15 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 15

16 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS Elemente eines vollständigen IFRS-Abschlusses (IAS 1.10) statement of financial position (Bilanz) statement of comprehensive income (Gesamtergebnisrechnung) statement of changes in equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung) statement of cash flow (Kapitalflussrechnung) notes (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; Erläuterungen) Segmentbericht ist Teil der notes (bei Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente (künftig) öffentlich gehandelt werden, IFRS 8.2). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 16

17 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS Umfang der IFRS Die International Financial Reporting Standards (IFRS) umfassen gemäß IAS 1.7: neu geschaffene Standards (IFRS i.e.s.), die noch geltenden International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des IFRIC und des vormaligen SIC. Jahresabschlüsse sind nur IFRS-konform, wenn sie allen IFRS und IAS sowie sämtlichen IFRIC-Interpretationen und SIC-Interpretationen entsprechen (IAS 1.16). Unangemessene Bilanzierungspraktiken können nicht durch Offenlegung der Bilanzpolitik oder durch zusätzliche Anhangangaben (notes) geheilt werden (IAS 1.18). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 17

18 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS Bilanzaufbau Die für das Bilanzschema gemäß IAS 1.54 verlangten Mindestangaben sind weniger streng konzipiert als das handelsrechtliche Bilanzschema nach 266 HGB. Darstellung ist in Konto- und Staffelform möglich. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Gliederung der Bilanz nach Fristen. Unterscheidung der Bilanzposten in (IAS ): current und non-current. Eine Ausnahme ist die Gliederung der Bilanzposten nach Liquidität: Die Gliederung nach der Liquidität ist nur dann zulässig, wenn diese Gliederungsform zuverlässige und (entscheidungs-)relevantere Informationen vermittelt (IAS 1.60). Die Bilanzposten sind grob nach ihrer Liquiditätsnähe (Kasse... Sachanlagevermögen) anzuordnen. ggf. bei Kreditinstituten sinnvoll (IAS 1.63) Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 18

19 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS Aufstellung der Gesamtergebnisrechnung Gemäß IAS 1.81 sind alle in einer Periode erfassten Ertrags- und Aufwandsposten entweder in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Überleitungsrechnung vom Gewinn oder Verlust zum Gesamtergebnis darzustellen. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind gemäß IAS 1.85 in der Gesamtergebnisrechnung bzw. GuV darzustellen, wenn eine solche Darstellung notwendig ist, um die Ertragslage des Unternehmens zu verstehen (z.b. Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 19

20 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS Splittung der Gesamtergebnisrechnung: GuV und Überleitung Der Mindestinhalt der GuV ist durch IAS 1.82 (a)-(f) festgelegt, die Überleitungsrechnung hat mindestens die Posten gem. IAS 1.82 (f)-(i) und 1.83 zu umfassen. Die Gliederung des Gewinn oder Verlust erfolgt optional gemäß (IAS 1.99) nach Umsatzkostenverfahren (UKV) oder Gesamtkostenverfahren (GKV). Grundsätzlich sind sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Periode in der GuV zu erfassen, es sei denn ein IFRS erfordert eine abweichende Bilanzierung. Keine Unterscheidung zwischen dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und außerordentlichen Posten. Der Ausweis einzelner Posten als außerordentlich wird ausdrücklich untersagt (IAS 1.87). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 20

21 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 21

22 Die Elemente der externen Rechnungslegung: HGB vs. IFRS Prüfungspflichten Bestimmte Unternehmen sind gem a gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen. Hierunter fallen Einzel- und Konzernabschlüsse und der zugehörige Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie Abschlüsse haftungsbeschränkter Personenhandelsgesellschaften durch den Verweis in 264 Abs. 1 HGB. Gegenstand und Umfang der handelsrechtlichen Pflichtprüfung ist die Gesetzund Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften hat die Prüfung durch einen Abschlussprüfer zu erfolgen, bei kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit ( 316 Abs. 1 HGB). Als Abschlussprüfer sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen, bei mittelgroßen GmbH und mittelgroßen haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften sind auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften zulässig. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 22

23 Die Elemente der externen Rechnungslegung: HGB vs. IFRS Offenlegungspflichten Der Jahresabschluss ist nach der Prüfung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen und anschließend unverzüglich, aber spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einzureichen ( 325 Abs. 1 Sätze 1 und 2). Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften i.s.d. 264d HGB gilt, sofern sie nicht ausschließlich grobgestückelte Schuldtitel i.s.d. 327a begeben, eine verkürzte Frist von vier Monaten ( 325 Abs. 4). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 23

24 Die Elemente der externen Rechnungslegung: HGB vs. IFRS Offenlegungspflichten Ergänzende rechtsformspezifische Voraussetzungen bei der AG: 58 AktG: Verwendung des JA, AktG: Ausweis und Verwendung des Grundkapitals und der Rücklagen in Bilanz, GuV und Anhang, 161 AktG: Erklärung zum Corporate Governance-Kodex, 170 und 171 AktG: Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den Aufsichtsrat, AktG: Feststellung des JA und zur Gewinnverwendung 256 AktG: Nichtigkeit des festgestellten JA. Für die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gilt ferner: 286 AktG: Feststellung des JA durch die Hauptversammlung, den Ausweis des Eigenkapitals, Vermerkpflicht über an Komplementäre und deren Angehörige ausgegebene Kredite Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 24

25 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 25

26 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung Zwecke des Jahresabschlusses Elemente des Zwecksystems Dokumentation Kapitalerhaltung Rechenschaft Buchführungspflicht: Übersichtliche, vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Beweisfunktion: Dolose Handlungen werden durch Dokumentation der realen Sachverhalte in den Handelsbüchern verhindert oder zumindest erschwert. Sicherung des Unternehmensbestandes. Ausschüttungsbegrenzung zum Zwecke des Gläubigerschutzes. Handelsrechtlicher JA bisher noch Grundlage der Steuerzahlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz mit zahlreichen Durchbrechungen) Rechenschaft über die Verwendung der zur Verfügung gestellten (anvertrauten) Mittel. Rechenschaft ggü. Kapitalgebern (Gläubigern und Gesellschaftern). Rechenschaft ggü. Dritten (Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern und Öffentlichkeit). Keine Dominanz einer der Jahresabschlusszwecke in der handelsrechtlichen Rechnungslegung! Interessenausgleich zum relativierten Schutz aller Adressaten. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 26

27 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Die GoB sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, den der Gesetzgeber eingeführt hat, um sicherzustellen, dass in der handelsrechtlichen Rechnungslegung sämtliche Sachverhalte berücksichtigt werden auch die, welche nicht explizit durch eine Einzelfallregelung abgedeckt sind. 243 Abs. 1 HGB enthält die Pflicht zur Berücksichtigung der GoB. Die GoB sind nur zum Teil im Gesetzestext kodifiziert (überwiegend in 252 HGB). Sie haben die Aufgabe, Einzelvorschriften zu konkretisieren und diese zu ergänzen. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 27

28 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung Wirtschaftlichkeit; Relevanz (=materiality) Vollständigkeit; Stichtags- u. Periodisierungsprinzip Klarheit und Übersichtlichkeit Erläuterung von Unstetigkeiten Stetigkeit Kapitalerhaltung Vergleichbarkeit Willkürfreiheit Objektivität Hauptzwecke von Buchführung und Jahresabschluß Relativierter Adressatenschutz durch Interessenausgleich (=Interessenregelung) Richtigkeit Ansatzgrundsätze für die Bilanz Aktivierungsgrundsatz: Prinzip der selbständigen Verwertbarkeit Rahmengrundsätze Passivierungsgrundsatz: Prinzip der Verpflichtung, der wirtschaftlichen Belastung und der Quantifizierbarkeit Überblick GoB Dokumentationsgrundsätze Systematischer Aufbau der Buchführung Sicherung der Vollständigkeit der Konten Vollständige und verständliche Aufzeichnung Beleggrundsatz/Einzelerfassung Dokumentation und Sicherung des IÜS Rechenschaft Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein der Art und Größe des Unternehmens angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (=going concern) Systemgrundsätze (=Konzeptionsgrundsätze) Pagatorik Einzelbewertung Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg Realisationsprinzip (Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip) Abgrenzung der Sache und der Zeit nach Dokumentation Kapitalerhaltungsgrundsätze Imparitätsprinzip Vorsichtsprinzip Quelle: Baetge, J./Kirsch, H.-J. /Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 28

29 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 29

30 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS Zweck des IFRS-Abschlusses Zweck der Rechnungslegung nach IFRS ist die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (CF.OB2; CF = Conceptual Framework; OB = Objective). Als Maßstab dienen dabei die Informationsbedürfnisse der Adressaten, wobei sich die IFRS primär an den Informationsbedürfnissen der potenziellen und derzeitigen Investoren (Eigenkapitalgeber) orientieren, da diese im Vergleich zu den übrigen Adressaten umfassendere Informationsbedürfnisse haben (CF.OB5). IFRS-Abschlüsse sollen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie deren Veränderung im Zeitablauf bereitstellen (CF.OB3 f.). Die Adressaten sollen mit Hilfe der bereitgestellten Informationen die Fähigkeit des Unternehmens einschätzen können, künftig Einzahlungsüberschüsse zu erwirtschaften (CF.OB3 f.). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 30

31 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS System allgemeiner Rechnungslegungsgrundsätze des IASB Basisannahme Unternehmensfortführung Qualitative Anforderungen Fundamentalgrundsätze Relevanz Wesentlichkeit Glaubwürdige Darstellung Vollständigkeit Neutralität Fehlerfreiheit Erweiterungsgrundsätze Vergleichbarkeit Nachprüfbarkeit Zeitnähe Verständlichkeit Nebenbedingungen Kostenbegrenzung Zweck Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 31

32 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS Generalnorm der fair presentation Der oberste Bilanzierungsgrundsatz der IFRS ist die fair presentation. ( Abschlüsse haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. IAS 1.15). analog zur Generalnorm des 264 Abs. 2 Satz 1 HGB ( Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. ) overriding principle darf nur unter restriktiven Voraussetzungen angewendet werden (IAS ) fair presentation ergibt sich aus der ordnungsmäßigen Anwendung der IFRS. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 32

33 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 33

34 Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit Ansatzgrundsätze Der Inhalt einer Bilanz wird zwar in 247 Abs. 1 HGB näher konkretisiert, jedoch klärt der Gesetzgeber nicht explizit, was unter Vermögen bzw. Schulden zu verstehen ist. Erfordernis einer allgemeingültigen Klärung dessen, was unter Vermögen und Schulden zu verstehen ist. Der Aktivierungsgrundsatz ist der Definitionsgrundsatz für Vermögensgegenstände. Der Passivierungsgrundsatz ist der Definitionsgrundsatz für die Schulden, d.h. derjenigen Passivposten, die nicht Eigenkapital oder passive Rechnungsabgrenzungsposten sind ( 247 Abs. 1 HGB). Sie legen Kriterien dafür fest, was als Vermögensgegenstand bzw. Schuld anzusehen ist und somit prinzipiell in der Bilanz unter den Aktiva bzw. Passiva angesetzt werden darf und muss (grundsätzliches Vollständigkeitsgebot gem. 246 Abs. 1 HGB). Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 34

35 Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Wird ein Gut bzw. ein wirtschaftlicher Vorteil als Vermögensgegenstand im Sinne des Aktivierungsgrundsatzes charakterisiert, so wird er zunächst als abstrakt aktivierungsfähig bezeichnet. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit bedeutet Aktivierungspflicht vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorschriften (aufgrund des in 246 Abs. 1 Satz 1 HGB normierten Vollständigkeitsgebots). Die handelsrechtliche Aktivierungskonzeption setzt die Schuldendeckungsfähigkeit von Vermögensgegenständen voraus. Das Kriterium selbständige Verwertbarkeit stellt auf die Existenz eines wirtschaftlich verwertbaren Potentials zur Deckung der Schulden des Unternehmens ab; liegt vor, wenn ein Gut in Geld transformiert werden kann. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 35

36 Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit Konkrete Aktivierungsfähigkeit Vorrang konkreter Aktivierungsnormen: Von den Kriterien des Aktivierungsgrundsatzes abweichende gesetzliche Vorschriften können die Aktivierung abstrakt aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände verbieten oder die Aktivierung von Nicht-Vermögensgegenständen erlauben bzw. verlangen. Ist ein Aktivposten nach (unter Umständen vom Aktivierungsgrundsatz abweichenden) handelsrechtlichen Aktivierungsvorschriften aktivierbar, so bezeichnet man ihn als konkret aktivierungsfähig. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 36

37 Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit Zusammenhang zwischen abstrakter und konkreter Aktivierungsfähigkeit Quelle: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 37

38 Konkrete Aktivierungsvorschriften Beispiele Aktivierungsgebot Aktivierungswahlrechte Aktivierungsverbote derivativer Geschäfts- oder Firmenwert ( 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ( 248 Abs. 2 Satz 1 HGB) aktive Rechnungs- abgrenzungsposten ( 250 Abs. 1 Satz 1 HGB) Disagio ( 250 Abs. 3 HGB) aktive latente Steuern ( 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) Aufwendungen für die Unternehmensgründung ( 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals ( 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen ( 248 Abs. 1 Nr. 3 HGB) selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kunden-listen oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ( 248 Abs. 2 Satz 2 HGB) Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 38

39 Abstrakte und konkrete Passivierungsfähigkeit Kriterien der abstrakten Passivierungsfähigkeit Schuld Verpflichtung Wirtschaftliche Belastung Quantifizierbarkeit Außenverpflichtung Innenverpflichtung Exakt (punktuell) quantifizierbar In einer Bandbreite quantifizierbar Rechtlich begründete Außenverpflichtung Wirtschaftlich begründete Außenverpflichtung Bürgerlich-rechtliche Außenverpflichtung Öffentlich-rechtliche Außenverpflichtung Quelle: In Anlehnung an: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 39

40 Abstrakte und konkrete Passivierungsfähigkeit Zusammenhang zwischen abstrakter und konkreter Passivierungsfähigkeit Quelle: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 40

41 Konkrete Passivierungsvorschriften Beispiele Passivierungspflichten Passivierungswahlrechte Passivierungsverbot passive Rechnungsabgrenzungsposten ( 250 Abs. 2 HGB) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ( 249 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ( 249 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB) Pensionsverpflichtungen aufgrund von sog. Altzusagen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) mittelbare Pensions- verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) Rückstellungen für andere als in 249 Abs. 1 HGB genannte Zwecke ( 249 Abs. 2 Satz 1 HGB) Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 41

42 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 42

43 Die Ansatzkonzeption des IASB Überblick Die Ansatzkonzeption des IASB bestimmt, welche Sachverhalte in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen sind. Schritt 1: Sind die Definitionskriterien (CF.4.4, CF.4.25) erfüllt? Ja Schritt 2: Sind die Ansatzkriterien (CF.4.38) erfüllt? Ja Nein Nein Kein Ansatz Kein Ansatz eventuell Offenlegung im Anhang Ansatz in der Bilanz und GuV Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 43

44 Ansatzkonzeption des IASB 1. Schritt: Definitionskriterien Vermögenswert/asset (CF.4.4a) Ein Vermögenswert ist eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Die Vermögensgegenstandsdefinition im HGB ist enger als die asset- Definition der IFRS gefasst. Der Vermögensgegenstand setzt eine selbständige Verwertbarkeit voraus, was für das asset nicht gilt (nach CF.4.44 i.v.m. CF.4.4a ). (z.b.: Ein Wettbewerbsverbot ist nach IFRS ein asset aber kein VG nach HGB.) In der asset-definition wird auf einen künftigen ökonomischen Nutzen abgestellt. Dieser Nutzen besteht, sobald ein Gegenstand das Potential hat, einen direkten oder indirekten Zufluss von liquiden oder zahlungsmittelähnlichen Mitteln zu gewährleisten. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 44

45 Ansatzkonzeption des IASB 1. Schritt: Definitionskriterien Schulden/liabilities (CF.4.4b) Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus dem Unternehmen zukünftig Ressourcen abfließen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern. Unter den liability-begriff fallen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der liability-begriff nach IFRS folgt dem Außenverpflichtungsprinzip; daher werden anders als im HGB-Jahresabschluss keine Aufwandsrückstellungen erfasst. Die Definition umfasst auch die passiven RAP, denn von ihrer Erfüllung wird erwartet, dass aus dem Unternehmen Ressourcen abfließen. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 45

46 Ansatzkonzeption des IASB 1. Schritt: Definitionskriterien Erträge/income (CF.4.25a) Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode... dar,... welche nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist. 1. Schritt: Definitionskriterien Aufwendungen/expenses (CF.4.25b) Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode... dar,... welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 46

47 Ansatzkonzeption des IASB 2. Schritt: Ansatzkriterien (CF.4.38) Erfüllt ein Sachverhalt die im ersten Schritt dargestellten Definitionskriterien, wird er angesetzt, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Der mit dem Sachverhalt verbundene wirtschaftliche Nutzen wird dem Unternehmen wahrscheinlich zufließen bzw. von dem Unternehmen abfließen und die Anschaffungskosten/Herstellungskosten bzw. der Wert des Sachverhalts kann zuverlässig bestimmt werden. Die Definition setzt nach CF.4.44 i.v.m. CF.4.4a keine selbständige Verwertbarkeit voraus. Bei erfassten, aber unwahrscheinlichen Sachverhalten erfolgt aufgrund des Conceptual Framework (CF.4.38) kein Ansatz, sondern gegebenenfalls die (ausführliche) Angabe eines contingent asset (Eventualforderung) bzw. einer contingent liability (Eventualverbindlichkeit) nach IAS im Anhang. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 47

48 Gliederung 1 Rechtsgrundlagen der externen Rechnungslegung 4 2 Internationale Rechnungslegung 7 3 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach HGB 12 4 Die Elemente der externen Rechnungslegung nach IFRS 15 5 Prüfungs- und Offenlegungspflichten 21 6 Die Zwecke und Grundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung 25 7 Der Zweck und die Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS 29 8 Regeln für den handelsrechtlichen Ansatz von Aktiva und Passiva 33 9 Die Ansatzkonzeption des IASB Zugangs- und Folgebewertung 48 Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 48

49 Zugangs- und Folgebewertung Abgrenzung von Zugangs- und Folgebewertung Bei der Bewertung wird jedem Vermögensgegenstand (VG) jeweils ein Geldbetrag zugeordnet. Die Bewertung ist weitgehend durch die a HGB geregelt. Erstmaliger Ansatz eines VG/ einer Schuld in der Bilanz Spätere Bilanzstichtage Zugangsbewertung Bewertung von VG und Schulden zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes in der Bilanz Folgebewertung Bewertung von VG und Schulden zu späteren Bilanzstichtagen Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 49

50 Zugangs- und Folgebewertung Zugangsbewertung VG sind bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten (AK)/Herstellungskosten (HK) zu bewerten (Anschaffungs- und Herstellungskosten-Prinzip). ( 253 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 255 Abs. 1 und 2 HGB). Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. ( 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) Ausprägung des Realisationsprinzips Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 50

51 Zugangs- und Folgebewertung Komponenten der Anschaffungskosten Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) Anschaffungspreis Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften: Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bei Tauschgeschäften: - handelsrechtlich Wahlrecht zwischen Gewinnrealisierung und Buchwertfortführung - steuerrechtlich grundsätzlich Gewinnrealisierung bei unentgeltlichem Erwerb: Zeitwert Hinzurechnungen Kürzungen Anschaffungsnebenkosten nachträgliche Ausgaben Anschaffungspreisminderungen Ausgaben bei der Beschaffung nachträgliche Ausgaben Rabatte Nachlässe Skonti Zuwendungen Ausgaben zur Herstellung der Verwendungsfähigkeit nachträgliche Kaufpreiserhöhungen Subventionen Zuschüsse Dritter Quelle: Baetge, J,/Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2011), Bilanzen, S Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 51

52 Zugangs- und Folgebewertung Herstellungskosten Die Herstellungskosten (HK) sind in 255 Abs. 2 und 2a HGB definiert und werden in Abs. 3 ergänzt. Der handelsrechtliche Begriff der HK ist auf die aufwandsgleichen Kosten beschränkt, d.h. nicht-pagatorische Bestandteile der kalkulatorischen Kosten- arten dürfen nicht einbezogen werden. Mindestumfang der Wertuntergrenze der HK ( 255 Abs. 2 Satz 1 & 2 HGB): Aufwendungen/Ausgaben, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können angemessene Teile der Materialgemeinkosten angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 52

53 Zugangs- und Folgebewertung Folgebewertung Bewertung der Vermögensgegenstände (VG) an jedem Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AK/HK) (= AK/HK abzüglich planmäßiger Abschreibung) bzw. mit einem niedrigeren Wert, wenn außerplanmäßige Umstände eingetreten sind, die eine über die planmäßige Abschreibung hinausgehende Wertkorrektur erfordern. Niederstwertvorschriften ( 253 Abs. 3 und 4 HGB) Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 53

54 Zugangs- und Folgebewertung Außerplanmäßige Abschreibungen In bestimmten Fällen werden die zum Zugangszeitpunkt bestimmten AK/HK eines VG durch außerplanmäßige Abschreibungen korrigiert, sofern dessen Wert am Bilanzstichtag unter den Betrag der fortgeführten AK/HK gesunken ist. Die außerplanmäßigen Abschreibungen sind in den Niederstwertvorschriften des 253 Abs. 3 und 4 HGB geregelt und basieren auf dem Imparitätsprinzip. Außerplanmäßige Abschreibungen Anlagevermögen Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag nur bei voraussichtlich dauernde Wertminderung (Ausnahme: Finanzanlagen) 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB Gemilderte Niederstwertvorschrift Umlaufvermögen Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag unabhängig von der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung 253 Abs. 4 HGB Strenge Niederstwertvorschrift Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 54

55 Zugangs- und Folgebewertung Niedrigerer beizulegender Wert Der niedrigere beizulegende Wert ist der Preis, der nicht unter die engen Definitionen des Börsen- oder Marktpreises fällt. Der niedrigere beizulegende Wert ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Als niedrigerer beizulegender Wert kommen drei Vergleichswerte in Frage: (a) Ertragswert, (b) Wiederbeschaffungswert (beschaffungsmarktorientierte Bewertung) oder (c) Einzelveräußerungspreis (absatzmarktorientierte Bewertung). Welcher Wert ist der richtige (zweckgerechte) Wert? Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 55

56 Zugangs- und Folgebewertung Voraussichtlich dauernde Wertminderung Von diesem unbestimmten Rechtsbegriff macht das HGB abhängig, ob bei VG des Anlagevermögens eine Abschreibungspflicht besteht oder nicht. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn für eine Werterhöhung innerhalb der nächsten fünf Jahre bzw. innerhalb der (kürzeren) Restnutzungsdauer keine konkreten Anzeichen vorliegen. Stefan Thiele Einführungsveranstaltung Jahresabschluss SS 2012 Folie 56

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Rechnungslegung für. Prof. Dr. Stefan Thiele. Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20

Rechnungslegung für. Prof. Dr. Stefan Thiele. Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal Gliederung der

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einführung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung in Österreich... 1 1.1 UGB... 1 1.1.1 Einzelabschluss... 1 1.1.2 Exkurs: Konzernabschluss...

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Die Grundzüge der IFRS

Die Grundzüge der IFRS Vorwort 5 5 Die IFRS finden auch bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen immer häufiger Anwendung. In diesem Kapitel erfahren Sie, was die IFRS sind und welche Vorteile sie bieten (S. 6/8), wie

Mehr

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig

Mehr

Kapitel 2: Externes Rechnungswesen

Kapitel 2: Externes Rechnungswesen Kapitel 2: Externes Rechnungswesen 2.1 Grundlagen 2.2 Bilanzierung Kapitel 2 2.3 Buchführung 2.4 Jahresabschluss 2.5 Internationale Rechnungslegung 53 Update: Voraussichtlicher Veranstaltungsplan VL Datum

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Vergleich UGB IAS US-GAAP

Vergleich UGB IAS US-GAAP Buchhaltung und Bilanzierung Internationale Rechnungslegung Inhalte dieser Einheit Int. RL Einführung US-GAAP IAS Vergleich UGB IAS US-GAAP 1 Internationale Rechnungslegung treibende Kraft für Internationale

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Teil I: Jahresabschlussrecht

Teil I: Jahresabschlussrecht Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Duisburg, 30.

Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Duisburg, 30. Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Agenda Teil I: Einführung in die Welt der IAS/IFRS Teil II: Status Quo der Rechnungslegung

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte. Unternehmen

IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte. Unternehmen International Accounting Standards Board IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen Fachtagung Zukunft der Rechnungslegung in Österreic vor dem Hintergrund europäischer Entwicklungen, Linz 8.

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Vorwort zur 7. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 Zuordnung der Standards zu den Kapiteln 9 Abkürzungsverzeichnis 19

Vorwort zur 7. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 Zuordnung der Standards zu den Kapiteln 9 Abkürzungsverzeichnis 19 Vorwort zur 7. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 Zuordnung der Standards zu den Kapiteln 9 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Perspektiven einer Internationalisierung der Rechnungslegung 21 1.1 Der gesetzliche

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

2 Wichtige Rechtsvorschriften zur Bilanzierung im Überblick

2 Wichtige Rechtsvorschriften zur Bilanzierung im Überblick 3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen zur ersten Auflage des Studienbuchs... 12 1 Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.1 Begriff und Merkmale einer Bilanz... 14 1.2 Unterscheidung von Regel- und Sonderbilanzen...

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital

Mehr

Certified Junior Accountant

Certified Junior Accountant Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009)

Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009) Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009) Buchführung und Inhalte des Geschäftsberichts (2009-05-27) Veranstaltungskonzept Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung Buchführung + Inhalte des GB Statische

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal

Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal Jahresabschluss nach HGB und IFRS Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal Gliederung der Vorlesung

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Herkunft und Grundlagen der IFRS... 21 1.1. Woher kommen die IFRS?... 21 1.2. Das

Mehr

Bilanz zum 30. September 2013

Bilanz zum 30. September 2013 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS Ludwig-Maximilians-Universität WS 2013/14 Seminar für Rechnungswesen und Prüfung Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS 1. Institutionen hinter den IFRS 2. Entstehung

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Herzlich Willkommen zum Tutorium

Herzlich Willkommen zum Tutorium Herzlich Willkommen zum Tutorium Bilanzierung & Jahresabschlussanalyse Organisatorisches - Bruene.luedemann@fh-stralsund.de - www.brüne.de/tutorium Die Folien findet ihr vor der Vorlesung auf der Internetseite.

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

Finanzbuchhaltung... 8 Kostenrechnung... 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung... 8 Verständnisfragen... 8

Finanzbuchhaltung... 8 Kostenrechnung... 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung... 8 Verständnisfragen... 8 Bilanzierung 5 Inhalt 1 Rechnungswesen... 7 Finanzbuchhaltung... 8 Kostenrechnung... 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung... 8 Verständnisfragen... 8 2 Bilanz... 10 Bilanzstruktur... 10 Inventur...

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Die Grundzüge der IFRS. Was sind die IFRS?

Die Grundzüge der IFRS. Was sind die IFRS? 6 Die Grundzüge der IFRS Was sind die IFRS? Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale kapitalmarktorientierte Rechnungslegungsregeln. Sie bilden den Kernbereich des vom

Mehr

Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte

Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte Prof. Dr. Stefan Thiele Überblick WS 2017/18 Folie 1 Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte Überblick Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Schumpeter

Mehr

Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Rechnungslegung. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1

Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Rechnungslegung. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1 Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Rechnungslegung MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1 Rechnungslegungsrechtsquellen Zivilrecht (Verwaltung fremden Vermögens) Handelsrecht 3. Buch UGB (RLG) Steuerrecht

Mehr

Übungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse

Übungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse Übungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse Aufgaben und Fallstudien mit Lösungen 4., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Mehr

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 der Gildeverlag GmbH (vormals: Siebenundzwanzigste "Media" Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Hamburg INHALTSVERZEICHNIS Textziffer

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

Mehr

Bilanz zum 30. September 2012

Bilanz zum 30. September 2012 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004. der. Gildeverlag GmbH. Hamburg

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004. der. Gildeverlag GmbH. Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 der Gildeverlag GmbH Hamburg INHALTSVERZEICHNIS Textziffer Seite A. Prüfungsauftrag 1-2 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 3-5

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. www.wiwiweb.de. Anschaffungskosten Herstellungskosten. Erstbewertung. planmäßig. Abschreibungen.

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. www.wiwiweb.de. Anschaffungskosten Herstellungskosten. Erstbewertung. planmäßig. Abschreibungen. Erstbewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten Bewertung Folgebewertung Abschreibungen planmäßig außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungswahlrechte Aktivseite

Mehr

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten

Mehr

Bilanzierung in Fällen

Bilanzierung in Fällen Reiner Quick/Matthias Wolz Bilanzierung in Fällen Grundlagen, Aufgaben und Lösungen nach HGB und IFRS 3., überarbeitete und erweiterte Auflage { 2007 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart VII Inhaltsverzeichnis

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar

Mehr

Grundlagen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse

Grundlagen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse Kapitel 1 Grundlagen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse In der Bilanzanalyse werden Informationen des Jahresabschlusses zu einzelnen, unterschiedlichen Kennzahlen verdichtet, um Teilaspekte eines

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Foliensammlung zum Lehrgebiet Externes Rechnungswesen (VL 5) Bilanzanalyse

Foliensammlung zum Lehrgebiet Externes Rechnungswesen (VL 5) Bilanzanalyse Foliensammlung zum Lehrgebiet Externes Rechnungswesen (VL 5) Bilanzanalyse Hochschule Anhalt (FH), Abteilung Bernburg Fachbereich Wirtschaft 1 Generalnorm: Der Jahresabschluß hat unter Beachtung der GoB

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Rechnungslegungshandbuch

Rechnungslegungshandbuch Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Bilanzierung latenter Steuern

Bilanzierung latenter Steuern Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Rechnungslegung & Publizität

Rechnungslegung & Publizität Klausur: Rechnungslegung & Publizität Wintersemester 2013/14 Klausur-Nr.: 11019 Prüfer: Prof. Dr. Alfred Luhmer Bitte ausfüllen Name: Vorname: Fakultät: Rechnungslegung & Publizität Bitte beachten Sie

Mehr